Der Beitrag „Das System der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland“ gibt einen praxisorientierten Überblick über die in Deutschland bestehenden Möglichkeiten zur gerichtlichen Austragung von Rechtsstreitigkeiten aus der Arbeitswelt. Die vorliegende Darstellung konzentriert sich im Wesentlichen auf die Grundzüge des Arbeitsgerichts-verfahrens, anhand derer der grundsätzliche Ablauf der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland verdeutlicht werden soll.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist die besondere und eigenständige Gerichtsbarkeit für die Austragung arbeitsrechtlicher Rechtsstreitigkeiten. Die Gerichte für Arbeits-sachen sind insbesondere zuständig für die Entscheidung von Streitfragen, die sich sowohl aus dem Arbeitsvertrag als auch aus dem Tarifvertrag ergeben können. Ferner entscheidet die Arbeitsgerichtsbarkeit auch bei Differenzen, die betriebs-verfassungsrechtliche Streitigkeiten betreffen. Infolge dessen ist die Entscheidungs-kompetent der Gerichte für Arbeitssachen auf alle Streitigkeiten, die sich aus dem Arbeitsrecht ergeben können, festgelegt. Die Grundlage für die Arbeitsgerichts-barkeit bildet das Arbeitsgerichtsgesetz, aus dem sich auch nach § 2 sowie § 2a die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen im Einzelnen ergibt.
[...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung – Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit
2 Aufbau und Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit
2.1 Arbeitsgerichte
2.2 Landesarbeitsgerichte
2.3 Bundesarbeitsgericht
3 Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
3.1 Das Urteilsverfahren
3.1.1 Anwendungsbereich
3.1.2 Der gewöhnliche Verfahrensablauf
3.2 Das Beschlussverfahren
3.2.1 Anwendungsbereich
3.2.2 Der gewöhnliche Verfahrensablauf
4 Besondere Verfahrensarten
4.1 Das Mahnverfahren
4.2 Das Schnellverfahren
5 Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen der Seminararbeit
Die Arbeit analysiert das System der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit mit dem Ziel, einen praxisorientierten Überblick über die gerichtlichen Möglichkeiten zur Klärung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten zu geben und den instanziellen Ablauf sowie die verschiedenen Verfahrensarten zu erläutern.
- Struktur und Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Unterscheidung zwischen Urteils- und Beschlussverfahren
- Prozessuale Besonderheiten der Arbeitsgerichte
- Besondere Verfahrensformen wie Mahn- und Schnellverfahren
Auszug aus dem Buch
2.1 Arbeitsgerichte
Die Arbeitsgerichte stellen als erste Instanz die Eingangsgerichte dar, die zunächst für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig sind. Die Höhe des Streitwertes der jeweiligen Rechtsstreitigkeit und die Art des Streitgegenstandes spielen dabei keine Rolle.
Die Arbeitsgerichte bestehen aus Kammern, in denen je ein Berufsrichter als Vorsitzender und je ein ehrenamtlicher Richter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, vertreten ist. Zu einem Berufsrichter beim Arbeitsgericht kann nur bestellt werden, wer die Fähigkeit zum Richteramt besitzt. Die ehrenamtlichen Richter werden hingegen aufgrund von Vorschlagslisten, die insbesondere von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Körperschaften des öffentlichen Rechts eingereicht werden, für die Dauer von 5 Jahren berufen. Im Entscheidungsprozess innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit, haben die ehrenamtlichen Richter grundsätzlich dasselbe Stimmrecht wie der Vorsitzende selbst. Vor den Arbeitsgerichten wird den entsprechenden Parteien die Möglichkeit gegeben sich selbst zu vertreten. Jedoch können sie sich auch von Bevollmächtigten vertreten lassen z.B. durch Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände, wenn diese Personen kraft Satzung oder Vollmacht zur gerichtlichen Vertretung befugt sind.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung – Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit: Dieses Kapitel erläutert die eigenständige Rolle der Arbeitsgerichte bei der Schlichtung von Streitigkeiten aus Arbeits- und Tarifverträgen sowie betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten.
2 Aufbau und Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit: Es wird der dreistufige Aufbau der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit von den Arbeitsgerichten über die Landesarbeitsgerichte bis hin zum Bundesarbeitsgericht dargestellt.
3 Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens: Dieses Kapitel differenziert zwischen dem Urteilsverfahren für Individualrechtsstreitigkeiten und dem Beschlussverfahren für kollektivrechtliche Angelegenheiten.
4 Besondere Verfahrensarten: Es werden ergänzende Möglichkeiten wie das Mahnverfahren zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen und das Schnellverfahren zur vorläufigen Sicherung von Ansprüchen vorgestellt.
5 Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die Bedeutung der Arbeitsgerichtsbarkeit als Instrument zur Wahrung von Rechten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen.
Schlüsselwörter
Arbeitsgerichtsbarkeit, Arbeitsrecht, Urteilsverfahren, Beschlussverfahren, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht, Instanzenzug, Ehrenamtliche Richter, Individualrecht, Kollektivrecht, Mahnverfahren, Schnellverfahren, Rechtsstreitigkeiten, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet einen praxisnahen Überblick über das System und die Funktionsweise der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Themen sind der Aufbau der Instanzen, die verschiedenen Verfahrensarten sowie die Zuständigkeiten der Gerichte für Arbeitssachen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den Aufbau und den Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens transparent zu machen und den Lesern die Möglichkeiten der rechtlichen Auseinandersetzung aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturrecherche und der Analyse relevanter gesetzlicher Grundlagen und Kommentare.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in den Instanzenzug, die Verfahrensarten (Urteils- und Beschlussverfahren) sowie ergänzende Verfahrensformen wie das Mahnwesen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind vor allem Arbeitsgerichtsbarkeit, Urteils- und Beschlussverfahren sowie der dreistufige Instanzenzug.
Welche Rolle spielen ehrenamtliche Richter?
Ehrenamtliche Richter aus dem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberlager wirken in den Kammern mit und haben in der Regel das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter.
Was unterscheidet das Urteils- vom Beschlussverfahren?
Das Urteilsverfahren fokussiert auf Individualrechtsstreitigkeiten, während das Beschlussverfahren bei kollektivrechtlichen Fragen, etwa nach dem Betriebsverfassungsgesetz, zum Einsatz kommt.
Wann ist eine Revision beim Bundesarbeitsgericht möglich?
Eine Revision ist nur zulässig, wenn sie vom Landesarbeitsgericht ausdrücklich zugelassen wurde und fristgerecht begründet wird.
- Arbeit zitieren
- Juliane Jost (Autor:in), 2006, Das System der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82001