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"Grobes Verschulden" im Sinne von § 173 AO

Eine Auseinandersetzung mit den durch die Finanzgerichtsbarkeit entschiedenen Fällen

Title: "Grobes Verschulden" im Sinne von § 173 AO

Term Paper , 2007 , 23 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Georg Kranewitz (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Die Abgabenordnung AO 1977 der Bundesrepublik Deutschland ist ein grundlegendes Gesetz für das deutsche Steuerrecht. Im Vordergrund stehen hierbei nicht wie bei den Einzelsteuergesetzen (z.B. EStG, KStG) materielle Vorschriften zur konkreten Bestimmung und Berechnung der Steuer, sondern vielmehr Vorschriften zur Erhebung und Festsetzung einer Steuer, zur Vollstreckung, für außergerichtliche Rechtsbehelfs-verfahren, Straf- und Bußgeldvorschriften sowie –verfahren.
Dieses Gesetz bildet die verfahrenstechnische Grundlage für die Beziehung zwischen der Finanzbehörde und dem Steuerpflichtigen, wobei hier die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten vorgeschrieben sind. So ist bspw. der Steuerpflichtige verpflichtet, „...Angaben in den Steuererklärungen (...) wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen [gegenüber der Finanzbehörde] zu machen.“ (§ 150 II AO)
Nach der Erklärung aller steuerlich relevanten Sachverhalte und Tatsachen aus dem betreffenden Besteuerungszeitraum durch den Steuerpflichtigen sowie einer Prüfung und Würdigung (oder zumindest Kenntnisnahme) dieser durch die Finanzbehörde, wird ein für beide Seiten bindender Steuerbescheid durch die Finanzbehörde erlassen. Ist die durch den Steuerbescheid festgesetzte Steuerlast nach Meinung des Steuerpflichtigen auf Grund von Fehlern in den Besteuerungsgrundlagen (bspw. Nichtanerkennung von erklärten Betriebsausgaben/Werbungskosten) oder durch eine abweichende rechtliche Würdigung eines Sachverhalts durch die Finanzbehörde zu hoch angesetzt worden, kann er im Wege des Rechtsbehelfsverfahrens Einspruch (§ 347 AO) gegen den Bescheid einlegen. Die Frist hierzu beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Bestandskraft ein, mit dem Ziel, Rechtssicherheit für den Steuerpflichtigen zu schaffen. „Der formalrechtsstaatliche Vertrauensschutzgrundsatz begründet die Bestandskraft von Steuerverwaltungsakten [(u. a. Steuerbescheide)], nach der wirksame Verwaltungsakte nur noch unter besonderen Voraussetzungen [(Hervorhebung durch d. Autor)] zum Nachteil des Bürgers aufgehoben oder geändert werden dürfen...“ „Indessen garantiert das behördliche Verfahren, insb. das Massenverfahren in Steuersachen, nicht in gleicher Weise wie etwa ein Gerichtsverfahren Rechtsrichtigkeit.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. „Grobes Verschulden“ im Sinne von § 173 AO

2.1 „Grobes Verschulden“ des Steuerpflichtigen – Entscheidungen durch die Rechtssprechung

2.1.1 Nichtbeantwortung ausdrücklich gestellter Fragen

2.1.2 Rechtsirrtum – fehlerhafte rechtliche Würdigung

2.1.3 Einspruchsversäumnis in der Rechtsbehelfsfrist

2.2. „Grobes Verschulden“ des Vertreters – Entscheidungen der Rechtssprechung

3. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit setzt sich kritisch mit dem Begriff des „groben Verschuldens“ im Rahmen der steuerlichen Korrekturvorschrift des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auseinander, wobei der Fokus auf der Analyse maßgeblicher finanzgerichtlicher Rechtsprechung zur Zurechenbarkeit und Definition dieses Tatbestands liegt.

  • Definition und Auslegung des Begriffs „grobes Verschulden“.
  • Systematisierung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zu Verschuldensfällen beim Steuerpflichtigen.
  • Zurechnung von Verschulden bei Vertretern (Steuerberater, Sachverständige).
  • Die Rolle der Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Steuerpflichtigen.

Auszug aus dem Buch

2.1.1 Nichtbeantwortung ausdrücklich gestellter Fragen

Die Kommunikation zwischen dem Steuerbürger und der Finanzbehörde zur alljährlichen Einkommensveranlagung und Besteuerung findet in aller Regel über amtliche Vordrucke statt. Auf diesen Formularen werden dem Steuerpflichtigen eine Vielzahl von Fragen zu verschiedenen Themen mit steuerlicher Relevanz gestellt, welche er zu beantworten hat. Dies aber natürlich nur, sofern ein die jeweilige Frage betreffender Vorgang oder Sachverhalt im Veranlagungszeitraum existent war. So muss ein Steuerpflichtiger mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bspw. keine Angaben zum Weg Wohnung-Arbeitsstätte machen, wenn er von einem Heimarbeitsplatz aus seine tägliche Erwerbsarbeit verrichtet.

Die Konzeption der Steuerformulare soll dem im Steuerrecht nicht vorgebildeten Steuerpflichtigen dabei helfen, alle relevanten Tatsachen, Beweismittel und Sachverhalte gegenüber der Finanzbehörde kundzutun, um eine objektive Besteuerung der Leistungsfähigkeit nach zu gewährleisten. Dies ist auch notwendig, ist doch ein Großteil der benötigten Informationen in der Sphäre des Steuerpflichtigen angesiedelt. Deshalb hat der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen Mitwirkungspflichten auferlegt, da die Finanzbehörden ohne eine konstruktive Unterstützung keine den Steuergesetzen entsprechende korrekte Besteuerung durchführen können. Da es außerdem eindeutig im Interesse des Steuerpflichtigen liegt, steuermindernde Ausgaben geltend zu machen, trifft ihn die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass diese in der Veranlagung berücksichtigt werden. Auf Grund der in den Formularen gestellten Fragen kann der Steuerpflichtige in der Regel erkennen, was von Bedeutung ist und von welchen Informationen, sofern sie vorhanden sind, die Finanzbehörde Kenntnis erlangen muss.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die verfahrensrechtlichen Grundlagen der Abgabenordnung, die Bedeutung der Bestandskraft von Steuerbescheiden und die Notwendigkeit der Korrekturvorschriften.

2. „Grobes Verschulden“ im Sinne von § 173 AO: Hier werden die gesetzlichen Voraussetzungen für grobes Verschulden definiert und die Zurechenbarkeit durch verschiedene Fallgruppen wie Rechtsirrtümer, Nichtbeantwortung von Fragen sowie Fehlverhalten von Vertretern mittels finanzgerichtlicher Urteile untersucht.

2.1 „Grobes Verschulden“ des Steuerpflichtigen – Entscheidungen durch die Rechtssprechung: Dieser Abschnitt systematisiert Einzelfälle, in denen Steuerpflichtige durch Versäumnisse bei der Informationsbereitstellung oder bei der Bescheidprüfung grobes Verschulden zu vertreten haben.

2.1.1 Nichtbeantwortung ausdrücklich gestellter Fragen: Es wird analysiert, inwieweit das Nichtausfüllen von Steuerformularen oder das Verschweigen relevanter Tatsachen ein grobes Verschulden begründet.

2.1.2 Rechtsirrtum – fehlerhafte rechtliche Würdigung: Dieser Teil behandelt Fälle, in denen Steuerpflichtige aufgrund eigener steuerlicher Unkenntnis oder falscher Interpretation von Gesetzen Irrtümer unterliegen und prüft, ob dies entschuldbar ist.

2.1.3 Einspruchsversäumnis in der Rechtsbehelfsfrist: Es wird aufgezeigt, dass die mangelhafte Prüfung ergangener Steuerbescheide und die dadurch verpasste Einspruchsfrist regelmäßig ein grobes Verschulden darstellen.

2.2. „Grobes Verschulden“ des Vertreters – Entscheidungen der Rechtssprechung: Dieses Kapitel erörtert die Zurechnung von Fehlern Dritter (Steuerberater, Ehepartner, Gutachter) zum Steuerpflichtigen innerhalb des § 173 AO.

3. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass eine Korrektur nur unter strikter Beachtung der Sorgfaltspflichten möglich ist und Fehlverhalten von Vertretern grundsätzlich dem Steuerpflichtigen zugerechnet wird, um den Rechtsfrieden zu wahren.

Schlüsselwörter

Grobes Verschulden, Abgabenordnung, AO, Steuerbescheid, Korrekturvorschrift, Bestandskraft, Sorgfaltspflicht, Mitwirkungspflicht, Finanzgerichtsbarkeit, Steuerberater, Rechtsbehelfsverfahren, Rechtsirrtum, grobe Fahrlässigkeit, Steuererklärung, Tatfrage.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Problematik des „groben Verschuldens“ im Rahmen der Änderung von Steuerbescheiden gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Auslegung der Sorgfaltspflichten des Steuerpflichtigen, die Systematisierung finanzgerichtlicher Urteile und die Zurechnung von Fehlern durch Vertreter.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist aufzuzeigen, unter welchen spezifischen Bedingungen ein nachträgliches Bekanntwerden von steuermindernden Tatsachen trotz Eintritt der Bestandskraft eines Bescheids steuerlich anerkannt werden kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine systematische Analyse von Urteilen der Finanzgerichtsbarkeit vorgenommen, um Gemeinsamkeiten und rechtliche Grundsätze aus verschiedenen Einzelfällen abzuleiten.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse von Verschuldensfällen beim Steuerpflichtigen selbst (z.B. Rechtsirrtum, Bescheidprüfung) und bei beauftragten Vertretern.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind grobes Verschulden, Abgabenordnung, Mitwirkungspflicht, Bestandskraft und die Zurechenbarkeit von Beraterfehlern.

Warum ist das „grobes Verschulden“ eine Hürde für den Steuerpflichtigen?

Es fungiert als Schutzmechanismus für die Bestandskraft von Verwaltungsakten. Wer seine Sorgfaltspflichten verletzt, verliert die Möglichkeit, nachträglich Fehler zu korrigieren, die er selbst hätte vermeiden können.

Gilt das Verschulden eines Steuerberaters automatisch als eigenes Verschulden?

Ja, nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist das Verschulden eines mit der Wahrnehmung steuerlicher Pflichten beauftragten Beraters dem Steuerpflichtigen grundsätzlich zuzurechnen.

Können Ehepartner sich gegenseitig ihr Verschulden zurechnen lassen?

Bei einer Zusammenveranlagung sind Ehepartner als Gesamtschuldner zu behandeln, weshalb sie sich gegenseitig das grobe Verschulden bei der Erfüllung der Steuerpflichten zurechnen lassen müssen.

Ist jeder Rechtsirrtum automatisch grob fahrlässig?

Nein, ein Rechtsirrtum ist individuell zu beurteilen. Er kann im Einzelfall bei Vorliegen besonderer Umstände (z.B. Lebenskrisen, falsche Auskünfte der Behörde) als entschuldbar gewertet werden.

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Details

Title
"Grobes Verschulden" im Sinne von § 173 AO
Subtitle
Eine Auseinandersetzung mit den durch die Finanzgerichtsbarkeit entschiedenen Fällen
College
Berlin School of Economics
Course
Steuerverfahrenslehre
Grade
1,0
Author
Georg Kranewitz (Author)
Publication Year
2007
Pages
23
Catalog Number
V82048
ISBN (eBook)
9783638892605
ISBN (Book)
9783656202653
Language
German
Tags
Grobes Verschulden Sinne Steuerverfahrenslehre
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Georg Kranewitz (Author), 2007, "Grobes Verschulden" im Sinne von § 173 AO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82048
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