Schon der Blick in die Definition des Begriffes Landgericht, welche das Lexikon des Mittelalters gibt, zeigt das alte Problem bei der genaueren Betrachtung aller mittelalterlichen Themen. „Das Landgericht, dessen hochgerichtliche Funktion im Zuge der Landfriedensbewegung zunehmend als Blutgerichtsbarkeit in den Vordergrund gerückt war, wird so zum wesentlichen Element des territorialstaatlichen Verwaltungsaufbaues. Den Vorsitz führt der Landrichter, der Amt und richterliche Gewalt im Auftrag des Landesherrn ausübt. Die spätmittelalterliche Entwicklung verläuft in den einzelnen Territorien unterschiedlich. Gemeinsam bleibt den Landgerichten der Charakter eines (nunmehr landesherrlichen, erstinstanzlichen) Hochgerichts, dessen früher umfassende personale Kompetenz sich aber künftig auf Nichtritterbürtige beschränkt“, schreibt Heinrich Drüppel . Er verweist auf unterschiedlich verlaufende Entwicklungen und somit gibt es keine Möglichkeit, allgemeingültige Aussagen für eine größere landschaftliche Einheit über das Landgericht im hohen und späten Mittelalter zu machen. Es wäre zu einfach an dieser Stelle, den Sachsenspiegel und den Schwabenspiegel zu Rate zu ziehen, da die beiden Regelsammlungen kein überall geltendes Gesetz darstellten.
In dieser Arbeit wird die Rolle der Landgerichte als Friedenswahrer untersucht anhand der Landgerichte Linzgau, Klettgau, Thurgau, Baar und Hegau. Und schon ein kurzer Blick in die Werke zeigt genau dieses, was Drüppel in seiner Definition von Landgericht mit den unterschiedlichen Verläufen meinte. In jeder der Landschaften gibt es teilweise sehr ähnliche und doch wieder völlig unterschiedliche Entwicklungen in der Geschichte der Landgerichte. Und so unterschiedlich die Landschaften so unterschiedlich stellten sich auch die untersuchten Arbeiten dar. Dennoch finden sich genügend Anknüpfungspunkte, die allgemeine Aussagen ermöglichen.
Es zeigte sich im Rahmen der Arbeit, dass es nicht ausreicht, den Blick alleine auf die Landgerichte zu werfen. Ohne die Entwicklung der Gesellschaft und sich daraus ergebenden Bewegungen innerhalb des Rechtssystems lassen sich einige Veränderung des Landgerichts nicht erklären. So finden auch sie Einlass in diese Arbeit, um die Rolle der Landgerichte als Friedenswahrer im hohen und späten Mittelalter in einen Gesamtkontext einzubetten.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung.
- Die Landgerichte..
- Die Organisation der Landgerichte......
- Die Zuständigkeit der Landgerichte.......
- Zivilsachen.
- Strafsachen.
- Der Wandel der Gesellschaft als Grund für die Notwendigkeit einer Gerichtsreform.
- Der Niedergang des Adels
- Die zunehmende Komplexität der politischen Landschaft...
- Die Reform der Landgerichte als Vorzeichen des eigenen Niedergangs
- Schlussbetrachtung.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Rolle der Landgerichte als Friedenswahrer im hohen und späten Mittelalter, wobei ein besonderer Fokus auf die Landgerichte Linzgau, Klettgau, Thurgau, Baar und Hegau gelegt wird. Ziel ist es, die Entwicklung und Funktionsweise der Landgerichte in diesen Regionen zu beleuchten, sowie ihren Wandel im Kontext gesellschaftlicher Veränderungen zu betrachten.
- Die Organisation und Zuständigkeit der Landgerichte im hohen und späten Mittelalter
- Der Einfluss des gesellschaftlichen Wandels auf die Reform der Landgerichte
- Die Rolle der Landgerichte als Friedenswahrer im Kontext der Landfriedensbewegung
- Die Entwicklung der Landgerichte in den Regionen Linzgau, Klettgau, Thurgau, Baar und Hegau
- Die Bedeutung der Landgerichte für die rechtliche und administrative Entwicklung der betrachteten Regionen
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung stellt die Bedeutung der Landgerichte als Friedenswahrer im hohen und späten Mittelalter dar und erläutert die Herausforderungen bei der Untersuchung dieser Thematik aufgrund der regionalen Unterschiede in ihrer Entwicklung.
- Die Landgerichte: Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Organisation und der Zuständigkeit der Landgerichte. Es werden die Begriffe Landgrafschaft, Landgerichtstätte, Landtag, Landrichter und Landrecht definiert und ihre historische Entstehung erläutert.
- Der Wandel der Gesellschaft als Grund für die Notwendigkeit einer Gerichtsreform: Dieses Kapitel untersucht den Einfluss des gesellschaftlichen Wandels auf die Landgerichte. Es wird der Niedergang des Adels und die zunehmende Komplexität der politischen Landschaft als Ursachen für die Notwendigkeit einer Gerichtsreform betrachtet.
- Die Reform der Landgerichte als Vorzeichen des eigenen Niedergangs: Dieses Kapitel analysiert die Reform der Landgerichte und zeigt, wie sie sich im Zuge der gesellschaftlichen Veränderungen und der Etablierung neuer Herrschaftsformen entwickelte.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Themen Landgerichte, Friedenswahrung, Landfriedensbewegung, Gesellschaftlicher Wandel, Gerichtsreform, Rechtssystem, Landgrafschaft, Landrichter, Linzgau, Klettgau, Thurgau, Baar, Hegau.
- Arbeit zitieren
- BA Axel Huber (Autor:in), 2007, Die Rolle der Landgerichte als Friedenswahrer im hohen und späten Mittelalter , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82064