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Die Rolle der Landgerichte als Friedenswahrer im hohen und späten Mittelalter

Darstellung anhand von Beispielen der Landgerichte Linzgau, Klettgau, Thurgau, Baar und Hegau

Title: Die Rolle der Landgerichte als Friedenswahrer im hohen und späten Mittelalter

Term Paper , 2007 , 31 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: BA Axel Huber (Author)

History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age
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Schon der Blick in die Definition des Begriffes Landgericht, welche das Lexikon des Mittelalters gibt, zeigt das alte Problem bei der genaueren Betrachtung aller mittelalterlichen Themen. „Das Landgericht, dessen hochgerichtliche Funktion im Zuge der Landfriedensbewegung zunehmend als Blutgerichtsbarkeit in den Vordergrund gerückt war, wird so zum wesentlichen Element des territorialstaatlichen Verwaltungsaufbaues. Den Vorsitz führt der Landrichter, der Amt und richterliche Gewalt im Auftrag des Landesherrn ausübt. Die spätmittelalterliche Entwicklung verläuft in den einzelnen Territorien unterschiedlich. Gemeinsam bleibt den Landgerichten der Charakter eines (nunmehr landesherrlichen, erstinstanzlichen) Hochgerichts, dessen früher umfassende personale Kompetenz sich aber künftig auf Nichtritterbürtige beschränkt“, schreibt Heinrich Drüppel . Er verweist auf unterschiedlich verlaufende Entwicklungen und somit gibt es keine Möglichkeit, allgemeingültige Aussagen für eine größere landschaftliche Einheit über das Landgericht im hohen und späten Mittelalter zu machen. Es wäre zu einfach an dieser Stelle, den Sachsenspiegel und den Schwabenspiegel zu Rate zu ziehen, da die beiden Regelsammlungen kein überall geltendes Gesetz darstellten.
In dieser Arbeit wird die Rolle der Landgerichte als Friedenswahrer untersucht anhand der Landgerichte Linzgau, Klettgau, Thurgau, Baar und Hegau. Und schon ein kurzer Blick in die Werke zeigt genau dieses, was Drüppel in seiner Definition von Landgericht mit den unterschiedlichen Verläufen meinte. In jeder der Landschaften gibt es teilweise sehr ähnliche und doch wieder völlig unterschiedliche Entwicklungen in der Geschichte der Landgerichte. Und so unterschiedlich die Landschaften so unterschiedlich stellten sich auch die untersuchten Arbeiten dar. Dennoch finden sich genügend Anknüpfungspunkte, die allgemeine Aussagen ermöglichen.
Es zeigte sich im Rahmen der Arbeit, dass es nicht ausreicht, den Blick alleine auf die Landgerichte zu werfen. Ohne die Entwicklung der Gesellschaft und sich daraus ergebenden Bewegungen innerhalb des Rechtssystems lassen sich einige Veränderung des Landgerichts nicht erklären. So finden auch sie Einlass in diese Arbeit, um die Rolle der Landgerichte als Friedenswahrer im hohen und späten Mittelalter in einen Gesamtkontext einzubetten.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Landgerichte

2.1. Die Organisation der Landgerichte

2.2. Die Zuständigkeit der Landgerichte

2.2.1. Zivilsachen

2.2.2. Strafsachen

3. Der Wandel der Gesellschaft als Grund für die Notwendigkeit einer Gerichtsreform

3.1. Der Niedergang des Adels

3.2. Die zunehmende Komplexität der politischen Landschaft

4. Die Reform der Landgerichte als Vorzeichen des eigenen Niedergangs

5. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle der Landgerichte als Friedenswahrer im hohen und späten Mittelalter, unter besonderer Berücksichtigung der Landgerichte Linzgau, Klettgau, Thurgau, Baar und Hegau. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie gesellschaftliche Wandlungsprozesse und der Niedergang des Adels die Funktionsweise und den Bedeutungswandel dieser Gerichtsinstanzen beeinflusst haben.

  • Historische Entwicklung und Organisation der Landgerichte
  • Einfluss gesellschaftlicher Umwälzungen auf das Rechtswesen
  • Zuständigkeitsbereiche in Zivil- und Strafsachen
  • Die Reform der Landgerichte und der Wandel der Urteilsfindung
  • Konkurrenzverhältnis zwischen Landgerichten und aufstrebenden Niedergerichten

Auszug aus dem Buch

2.2.2 Strafsachen

Das mittelalterliche Strafrecht hatte unter dem Einfluss der Landfriedensgesetze und Landfriedenseinungen erhebliche Fortschritte gemacht. Der privatrechtliche Charakter der älteren Strafgerichtsbarkeit musste unter der Einwirkung der allgemeingültigen Strafdrohungen der paces allmählich ein öffentlichrechtlicher, die kriminelle Behandlung der Missetäter eine vom Standpunkt der Allgemeinheit zu erhebende Forderung werden. Das Kompositionensystem der Volksrechte hatte den öffentlichen Strafen an Leib und Leben, Freiheit und Ehre weichen müssen, aber dass der Verletzte eine befriedigende Genugtuung – die mehr privaten Charakter des Schadenersatzes aufwies – erhalten müsse, wurde nicht bloß in einer Nebenklage geltend gemacht, sondern trat noch vielfach als Hauptgesichtspunkt auf. Das Strafrecht war – abgesehen von der völligen Preisgebung der Friedlosen und dem Privileg der Geistlichen auf Umwandlung der von ihnen verwirkten peinlichen Strafen – für alle Stände grundsätzlich das gleiche. Der frühere Gegensatz von Freien und Unfreien bestand für das Strafrecht nicht mehr. Auch Rechtlose genossen den Schutz des gemeinen Strafrechts.

Die Missetaten wurden eingeteilt in „Ungerichte“ (Halsgerichte), die an Hals und Hand gingen, und in „Unzuchten“, die an Haut und Haar gingen und nur mit Buße bestraft wurden, während für die schweren Missetaten eine Ablösung mit Geld seltener war. Sie unterlagen der peinlichen Strafe des Todes oder der Verstümmelung. Die Todesstrafe wurde in der Regel durch Enthauptung mit dem Schwert oder durch den Strang vollzogen, die Enthauptung galt als die ehrenvollere oder mildere Strafe. Andere Todesstrafen waren Verbrennen, Lebendigbegraben, Ertränken, Rädern, Vierteilen, Pfählen. Die gebräuchliche Verstümmelungsstrafe bestand in dem Abhauen einer Hand oder eines Daumens, doch kam auch Blendung, Abschneiden der Nase, der Ohren oder Schlitzen der Zunge vor.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung definiert das Landgericht im mittelalterlichen Kontext und legt dar, dass allgemeingültige Aussagen aufgrund unterschiedlicher regionaler Entwicklungen schwierig sind, weshalb eine Untersuchung anhand spezifischer Beispiele erfolgt.

2. Die Landgerichte: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung der Landgrafschaften und Landgerichte sowie deren interne Organisation, Zuständigkeiten in Zivil- und Strafsachen und die Rolle des Landrichters.

3. Der Wandel der Gesellschaft als Grund für die Notwendigkeit einer Gerichtsreform: Hier wird aufgezeigt, wie der Niedergang des Adels und die wachsende Komplexität politischer Landschaften die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Existenzberechtigung der Landgerichte unter Druck setzten.

4. Die Reform der Landgerichte als Vorzeichen des eigenen Niedergangs: Das Kapitel analysiert, wie notwendige Reformen zur Besetzung der Gerichte mit Nicht-Adligen und die Abkehr vom Eideshelfer-System zwar Modernisierungen darstellten, das Landgericht jedoch letztlich schwächten.

5. Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung resümiert die Entwicklung der Landgerichte von einem exklusiven Instrument der Freien zu einer Institution, die trotz Bedeutungsverlust durch Konkurrenz der Niedergerichte eine zuverlässige Rechtssicherheit bot.

Schlüsselwörter

Landgericht, Mittelalter, Landgrafschaft, Landrichter, Rechtsgeschichte, Gerichtsbarkeit, Zivilsachen, Strafsachen, Landfrieden, Eideshelfer, Adelsniedergang, Niedergerichtsbarkeit, Gerichtsreform, Urteilsfindung, Klettgau

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die historische Rolle und Entwicklung der Landgerichte als Instanzen zur Wahrung des Friedens im hohen und späten Mittelalter.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind die Organisation der Landgerichte, deren Zuständigkeiten in Zivil- und Strafrecht, die Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels auf die Gerichtsbarkeit sowie das Konkurrenzverhältnis zu aufstrebenden Niedergerichtsherrschaften.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Entwicklung der Landgerichte anhand konkreter Fallbeispiele (Linzgau, Klettgau, Thurgau, Baar und Hegau) im Kontext gesellschaftlicher Umwälzungen darzustellen und deren Wandel in der Bedeutung zu analysieren.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor stützt sich auf eine historische Analyse, wobei er zeitgenössische Quellen, Weistümer, Urkunden und wissenschaftliche Fachliteratur heranzieht, um die Entwicklung der Gerichtspraxis zu belegen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden die Struktur und Zuständigkeiten der Landgerichte, die Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels und des Niedergangs des Adels sowie die notwendigen Gerichtsreformen und deren Folgen für die Landgerichte detailliert diskutiert.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Landgericht, Landgrafschaft, Zivil- und Strafsachen, Eideshelfer und die Entwicklung der Niedergerichtsbarkeit charakterisiert.

Warum war das System der Eideshelfer problematisch?

Das Eideshelfer-System war problematisch, da derjenige im Prozess meist Recht bekam, der mehr Helfer vor Gericht präsentieren konnte, was den sozial Schwächeren benachteiligte und eine objektive Wahrheitsfindung erschwerte.

Wie wirkte sich der Aufstieg der Niedergerichtsherrschaften aus?

Der Aufstieg der Niedergerichtsherrschaften führte dazu, dass diese zunehmend Machtansprüche der Grafen übernahmen und die Zuständigkeiten der Landgerichte beschnitten, was diese in die relative Bedeutungslosigkeit abdrängte.

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Details

Title
Die Rolle der Landgerichte als Friedenswahrer im hohen und späten Mittelalter
Subtitle
Darstellung anhand von Beispielen der Landgerichte Linzgau, Klettgau, Thurgau, Baar und Hegau
College
University of Constance
Course
Die Wahrung des Friedens im Lande während des hohen und späten Mittelalters
Grade
1,3
Author
BA Axel Huber (Author)
Publication Year
2007
Pages
31
Catalog Number
V82064
ISBN (eBook)
9783638884181
ISBN (Book)
9783638884877
Language
German
Tags
Rolle Landgerichte Friedenswahrer Mittelalter Wahrung Friedens Lande Mittelalters
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
BA Axel Huber (Author), 2007, Die Rolle der Landgerichte als Friedenswahrer im hohen und späten Mittelalter , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82064
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