Die Pflegeversicherung


Hausarbeit, 2007

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Der Weg zur Pflegeversicherung
1.1 Notwendigkeit
1.2 Politische und Wissenschaftliche Diskussion

2. Die Pflegeversicherung
2.1 Versicherungspflicht
2.2 Beiträge und Träger
2.3 Grundsätze und Leistungen
2.3.1 Leistungen bei ambulanter (häuslicher) Pflege
2.3.2 Leistungen bei vollstationärer Pflege
2.3.3 Weitere Leistungen

3. Auswirkungen

4. Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis:

Internet

Einleitung

Jeder Mensch in unserer Gesellschaft kann durch Unfall, Krankheit und Invalidität pflegebedürftig werden. Die Betroffenen sind in solch einer Situation auf fremde Hilfe und finanzielle Unterstützung angewiesen.

Um diese Menschen abzusichern wurde 1995 die „Soziale Pflegeversicherung“ eingeführt.

Die Pflegeversicherung ist neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die „fünfte und jüngste Säule“ des deutschen Sozialversicherungssystems. Als Grundsicherung bietet sie den Betroffenen eine verlässliche Entlastung und Unterstützung.

In der folgenden Hausarbeit möchte ich Situation und Entwicklung vor der Einführung der Pflegeversicherung genauer darstellen. Weiter werde ich allgemeine Grundlagen der Pflegeversicherung sowie deren Auswirkungen beschreiben.

1. Der Weg zur Pflegeversicherung

Die Diskussion für eine soziale Sicherung bei Pflegebedürftigkeit begann bereits ab Mitte der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts. Ausgelöst wurde die langjährige Diskussion durch die Veröffentlichung eines Gutachtens vom Kuratorium Deutsche Altenhilfe über die stationäre Behandlung von alten Menschen und über die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen (vgl. Lampert/Althammer 2004, S.298).

Bis zur Einführung der Pflegeversicherung waren die Pflegebedürftigen hauptsächlich auf die Hilfe ihrer Familienmitglieder angewiesen. Des Weiteren mussten viele Betroffene durch die Sozialhilfe unterstützt werden. Da die sehr hohen Pflegekosten nicht mehr aus eigenem Einkommen bzw. Vermögen finanziert werden konnten (vgl. ebd.).

Um die Sozialhilfe sowie auch die betroffenen Familien zu entlasten, war eine Veränderung der sozialen Sicherung bei Pflegebedürftigkeit nötig.

1.1 Notwendigkeit

Durch die Verbesserungen der medizinischen Leistungen und der Ernährung sowie durch andere Faktoren erhöht sich das durchschnittliche Lebensalter. Bei einer steigenden Lebenserwartung und einer Zunahme der älteren Menschen wird auch die Anzahl der Pflegebedürftigen weiter anwachsen.

Im Jahre 1955 waren in der Bundesrepublik 15,9% der Gesamtbevölkerung 60 Jahre und älter. 1975 belief sich der Anteil der über 60 Jährigen auf 20,4%, 1995 auf 21% und bereits 2002 auf 24,4%. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass dieser Anteil 2050 auf 36,7% steigen wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2004, S. 37).

Während in der Bundesrepublik 1955 1,3% der Gesamtbevölkerung 80 Jahre und älter waren, waren es 2002 in Gesamtdeutschland 4,1%. Das Bundesministerium schreibt 2002, dass mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen Hochaltrige ab 80 Jahren sind und mehr als ein Drittel älter als 85 Jahre (vgl. Bundesministerium 2002, S. 250).

Hinzu kommt eine Veränderung der Lebensbedingung und der familiären Beziehung. Die Zunahme der Kleinfamilien und Einpersonenhaushalte haben dazu geführt, dass viele Pflegebedürftige in ihrem Alltag auf fremde Hilfe zurückgreifen müssen (vgl. Igl. 1992, S. 18).

Vor Einführung der Pflegeversicherung musste der Pflegebedürftige seine Pflegekosten aus Eigenmitteln abdecken. Wenn diese Mittel (Rente, Vermögen) nicht mehr ausreichten, musste Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) in Anspruch genommen werden.

Tatsache war, dass die Kosten für eine stationäre Betreuung nur von wenigen Pflegebedürftigen gedeckt werden konnten. Dies machte Hunderttausende von Menschen zu Sozialhilfeempfängern (vgl. Lampert/Althammer 2004, S. 299).

Mehr als ein Drittel der gesamten Aufwendungen der Sozialhilfe wurden als Hilfe zur Pflege ausgegeben. Die Kosten, die die Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege aufbringen musste, stiegen von 1975 bis 1990 von drei auf zehn Milliarden DM an. Da vor allem die Gemeinden, als Träger, für der Sozialhilfeleistungen zuständig sind, überstiegen die zunehmenden Ausgaben für Hilfe zur Pflege, die Leistungskraft der Kommunen und Länder (vgl. Lampert/Althammer 2004, S. 299).

1.2 Politische und Wissenschaftliche Diskussion

Die Diskussionen um eine Verbesserung des Schutzes bei Pflegebedürftigkeit dauerten fast 20 Jahre.

Gerhard Igl unterscheidet fünf Phasen in der Diskussion um die Pflegeversicherung:

1. Phase:

Mitte der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts wurde die Situation von älteren pflegebedürftigen Menschen in Institutionen erstmals öffentlich wahrgenommen und man begann mit der Aufarbeitung dieser Problematik.

Ursache war, dass die gesamte Rente der pflegebedürftigen älteren Menschen für die Heimunterbringung aufgebraucht wurde bzw. das Renteneinkommen für die hohen Kosten nicht ausreichte.

Deswegen sollte im Jahre 1973 im Rahmen einer Volksversicherung eine soziale Heimversicherung eingerichtet werden.

Das Kuratorium Deutsche Altenhilfe forderte im Rahmen der Kranken- und Rentenversicherung einen Pflegeversicherungsschutz, der sich nicht nur auf alte pflegebedürftige Menschen, sondern auch auf jüngere ausrichtet. Diesen Gedanken führten verschiedene Ministerien, Bundesvorstände und Juristen fort.

Es wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe verschiedene Modelle zu einer Verbesserung der Sicherheit im Pflegefall vorgestellt und debattiert. Gleichzeitig fertigte das Institut „Socialdata“ 1980 eine wissenschaftliche Studie über die Situation und Anzahl von Pflegebedürftigen die zu Hause leben an. Diese sollte die Grundlage sein, um mögliche Kosten und Inanspruchnahme von Pflegediensten zu erarbeiten (vgl. Igl 1992, S.2-3).

2. Phase:

In der zweiten Phase wurden erstmals dem Gesetzgeber Vorschläge gemacht. Sie beinhalteten wie das Risiko der Pflegebedürftigkeit durch sozialrechtliche Regelungen abgesichert werden kann. Einstiegslösungen wurden von der Transfer-Enquete-Kommission, der Spitzenverbände aus der Wohlfahrtspflege (1983) und vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (1984) vorgestellt. Alle plädierten für einen besseren Schutz des Pflegebedürftigen, der sich nicht nur auf pflegerische Institutionen beschränken soll (vgl. Igl 1992, S.3).

3. Phase:

Landesregierungen, Bundesregierung und Bundestagsfraktion legten zu dieser Problematik Gesetzentwürfe vor (vgl. ebd.).

4. Phase:

Eine Einstiegslösung wurde durch die Gesundheitsreform 1989 gefunden. Mit der Reform des Krankenversicherungsrechts konnten häusliche Pflegehilfen für Schwerpflegebedürftige sowie Leistungen der Kurzzeitpflege für krankenversicherte Personen beantragt werden.

Somit war der Durchbruch aus der Sozialhilfe in das Sozialversicherungsrecht geschaffen (vgl. Igl 1992, S.4).

5. Phase:

In der fünften Phase wurde über die unterschiedlichen Lösungsmodelle gestritten, wobei sich Sozialversicherung und Privatversicherung gegenüber standen.

Die Länder Baden – Württemberg und Rheinland - Pfalz sowie die SPD legten 1990 - 1991 Gesetzentwürfe vor. Die Bundesregierung wollte bis Mitte 1992 einen Gesetzesentwurf zur Sicherung von Pflegebedürftigkeit vorlegen.

Neu hinzu kam die Erkenntnis, dass die Sicherung im Pflegefall sich nicht nur auf die Kostenträgerschaft beziehen soll, sondern auch auf die Situation der Pflegeberufe und der Qualitätssicherung im ambulanten und Stationären Bereich (vgl. Igl 1992, S. 5-8).

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Pflegeversicherung
Hochschule
Evangelische Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg; Standort Reutlingen
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
15
Katalognummer
V82514
ISBN (eBook)
9783638901116
Dateigröße
400 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pflegeversicherung
Arbeit zitieren
Simone Grau (Autor:in), 2007, Die Pflegeversicherung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82514

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