Opposition und Widerstand in der DDR in den ersten 30 Jahren nach der Gründung


Seminararbeit, 2007

27 Seiten, Note: 12 Punkte


Leseprobe


Inhaltverzeichnis

1. Einleitung: Opposition und Widerstand: Begriff und Kausalität

2. Die historische Ausgangssituation
2.1. Opposition gegen die Bodenreform

3. Die Zernierung der bürgerlichen Opposition

4. Widerstand aus religiöser Bindung
4.1. Kirchenkampf und Opposition
4.2. Die junge Gemeinde: „Spionage- und Agentenorganisation“

5. Zwischen Selbstbehauptung und Widerstand: Die Arbeiter
5.1. Der FDGB als Erfüllungshilfe der SED
5.2. Arbeiteropposition im Betrieb

6. Bauern gegen die „Revolution im Dorf“
6.1. Brandstiftung als Protest

7. Der Wechsel Ulbricht/Honecker
7.1. Der erzwungene Rücktritt

8. Die Reklamation der Bürger- und Menschenrechte

9. Friedensbewegung und Opposition

10. Opposition und Widerstand: Möglichkeiten und Grenzen

11. Literaturverzeichnis

1. Einleitung: Opposition und Widerstand: Begriff und Kausalität

Die deutsche demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat, besagt ihre Verfassung. „Alle Macht dient dem Wohle des Volkes.“1Von daher ist die herrschende Ideologie- die Ideologie der Herrschenden- nicht ohne Logik, wenn sie Opposition und Widerstand in der DDR jegliche Existenzgrundlage aberkennen will. „ In sozialistischen Staaten existiert für eine Opposition gegen die herrschenden gesellschaftlichen und staatlichen Verhältnisse keine objektive politische oder soziale Grundlage. Da die sozialistische Staatsmacht die Interesse des Volkes verkörpert und seinen Willen verwirklicht, die Staatsmacht tatsächlich vom Volk ausgeht, der Erhaltung des Friedens, dem Aufbau des Sozialismus und damit der kontinuierlichen Entfaltung umfassender Demokratie sowie der ständig besseren Befriedigung der materiellen und ideellen Lebensbedürfnisse aller Werktätigen dient, richtete sich jegliche Opposition gegen die sozialistische Gesellschaftsordnung gegen die Werktätigen selbst.“2Selten hat sich die herrschende Ideologie des Marxismus- Leninismus so eindeutig als „ falsches Bewusstsein“ gezeigt wie in diesem Zitat aus einem Ostberliner Polit-Lexikon, misst man es an der Realität der in der DDR gegebenen Verhältnisse. Schon 1949 hat der damalige Ministerpräsident Otto Grotewohl unmittelbar nach Gründung der DDR kategorisch erklärt, es dürfe „ keine verantwortungslose Opposition im Parlament der neuen deutschen Demokratie geben, die ihre ganze Funktion nur darin sieht, Obstruktion tu treiben. Es darf sich keine Partei oder Organisation, wenn sie ihre Listen zur Parlamentswahl einreicht, vor der Mitarbeit oder Mitverantwortung in der Regierung drücken. Wer in das Parlament einzieht, der muss mitarbeiten.“3Keine Rechte und keine Linke, keine Regierungspartei gegen die Opposition und keine diktatorische Koalition, die schwächere Interessenvertretung aus den Staatsgeschäften ausschaltet, sind in unserer Volkskammer denkbar“, las man 1960 in einem Grundsatzartikel. „ Alle Parteien und Massenorganisationen arbeiten kameradschaftlich zusammen und niemals gegeneinander. Opposition gegen Frieden, Demokratie und Aufbau des Sozialismus wäre ein Schlag ins eigene Gesicht.“4

Das Nein zu jedweder parlamentarischen Opposition folgt logisch aus dem Verbot oppositioneller Parteien. Irgendein legales Recht auf Opposition in der DDR wäre, obschon immer wieder gefordert, für die SED „prinzipiell“ systemwidrig.

Opposition und Widerstand werden vielmehr synonym für politische Gegnerschaft gebraucht. Ein Unterschied ist unter den Herrschaftsbedingungen im Staat der SED auch kaum präzise zu bestimmen, insoweit sich Opposition und Widerstand überlappen und wechselseitig durchdringen. Immerhin kann Opposition in der DDR als politische Gegnerschaft umschrieben werden, die sich relativ offen, relativ legal zu entfalten versucht. Dagegen lässt sich Widerstand als politische Gegnerschaft definieren, der jede Möglichkeit zu offener und legaler Entfaltung genommen ist. Während Opposition in Folge ihrer jederzeit möglichen Kriminalisierung in Widerstand umschlagen kann, ist Widerstand in der DDR non vornherein im Sinne des Regimes „illegal“.

Man kann also sagen: Opposition und Widerstand in der DDR waren politische Erscheinungen, die sich ständig entwickelten und veränderten, weil sich ihre Voraussetzungen, Bedingungen und Ziele wandelten. Opposition und Widerstand im Machtbereich der SED waren darum nur in ihrer jeweils konkreten Erscheinungsform zu erkennen und in ihren historischen Kontext einzuordnen. Der Ostberliner Fernseh-kommentator Karl Eduard von Schnitzler hatte auf die Frage, „ was zum Beispiel Opposition in der DDR bedeuten würde“, ebenso töricht wie demagogisch erwidert: „ Gegen unsere sozialistische Friedenspolitik opponieren zu wollen, würde bedeuten, Verbrechen zu begehen. Und mit solcher Opposition setzen wir uns nicht an der Wahlurne und nicht im Parlament auseinander, sondern vor den Gerichten unserer sozialistischen Justiz.“5Solche Äußerungen waren unmissverständlich. Sie waren durchaus ernst zu nehmen. Ein Blick in das Strafgesetzbuch der DDR machte dies anschaulich.

Als die DDR durch Beschluss der Volkskammer vom 12. Januar 1968 ein vollkommen neues Strafgesetzbuch erhielt, standen die Normen der politischen Strafbestände 6 in der Kontinuität einer Entwicklung, die durch den fatalen „Boykotthetze“ – Artikel der ersten DDR- Verfassung 7 sowie durch zwei 1957 und 1962 verabschiedete Strafrechts-ergänzungsgesetze bestimmt worden war.

Ganz im Sinne der Kontinuität vergrößerte der Gesetzgeber in Ost-Berlin die Zahl der strafbaren politischen Delikte, die angedrohten Mindeststrafen wurden im Vergleich zu den bis dahin geltenden Normen nicht unerheblich angehoben und teilweise sogar verdoppelt, wobei die Erweiterung des politischen Strafrechts um eine Anzahl neu definierter Tatbestände mit der Notwendigkeit begründet wurde, „dass die Tätigkeit der Feinde des Sozialismus aggressiver wird und sich verschärft“.8 Wieso eigentlich- das erklärte niemand.

Einerseits suchte die SED das Vorhandensein von Opposition und Widerstand in der DDR überhaupt zu leugnen. Andererseits wurden sie, soweit sich ihre Existenz nicht leugnen ließ, als „konterrrevolutionär“ diffamiert und auf äußere Einflüsse zurückgeführt. Sie möge es zwar auch gegeben haben, obschon nicht in dem gemutmaßten Sinne stabsgemäß organisiert, aber sie als entscheidende Ursache zu sehen, war absurd und mit den Lehren des historischen Materialismus übrigens gänzlich unvereinbar. Denn im Wesentlichen erwuchsen Opposition und Widerstand in der DDR aus den politischen Zuständen und sozialökonomischen Verhältnissen im realen Sozialismus selbst. Eine Partei, die wie die SED beansprucht, ihre Politik im Einklang mit der historischen Notwendigkeit, mit vom menschlichen Willen unabhängig wirksamen, objektiv realen Entwicklungsgesetzen der Geschichte zu wissen, kann nicht zulassen, dass Opposition und Widerstand aus ihrer eigenen Politik oder aus der inneren Widersprüchlichkeit ihres Systems erklärbar sind. Eine vernünftige Einsicht in die wirklichen Zusammenhänge wird darum verdrängt durch das andauernde Bemühen, jede Opposition, jeden Widerstand einem äusseren Klassenfeind zuzuschreiben. Der Gedanke, dass politische Gegnerschaft im realen Sozialismus ähnlich dem antifaschistischen Widerstand geistigen Entscheidungen oder sittlichen Bindungen entspricht, einem religiösen Bekenntnis, dem Willen zur Freiheit, einer parlamentarisch- demokratischen Grundüberzeugung, dem Ringen um Bürger- und Menschenrechte, einer revolutionären Utopie, einem pazifistischen oder ökologischen Engagement, einem elementar menschlichen Protest- dieser Gedanke liegt kommunistischen Vorstellungen fern. An der Realität der DDR änderte sich deshalb allerdings nichts. Sie kannte Opposition und Widerstand bis zum letzten Tag.

2. Die historische Ausgangssituation

2.1. Opposition gegen die Bodenreform

Opposition gegen das willkürliche Vorgehen bei der Bodenreform leistete die Führung der CDU in Ost-Berlin. „Dem Sowjetischen Oberkommando blieb das Widerstreben der CDU- Zentrale nicht verborgen; man wurde unruhig. Am 13. September kam das Thema vor den zentralen Block in Berlin. Es gab eine heftige Kontroverse. Eine unter großen Schwierigkeiten formulierte Entschließung bejahte zwar die Entmachtung des feudalen Grossgrundbesitzes durch eine demokratische Bodenreform. Doch war weder von einer totalen noch von einer entschädigungslosen Enteignung die Rede.9Die kritische Haltung der CDU zur Bodenreform in der SBZ wurde von Andreas Hermes in den Wochen danach wiederholt bekräftigt und gleichzeitig präzisiert. „Es ist selbstverständlich“, hiess es zum Beispiel in einem Schreiben vom 18. Oktober 1945, „ dass die CDU, die zwar mit den anderen antifaschistischen Parteien die Bodenreform grundsätzlich bejaht hat, sich niemals mit einer entschädigungslosen Enteignung des landwirtschaftlichen Besitzes einverstanden erklärt hat und auch niemals erklären wird, abgesehen von dem Besitz von Kriegsverbrechern.“10Dieser Standpunkt der CDU wurde von Hermes in einer Rundfunkansprache am selben Tag noch einmal begründet mit einem Hinweis auf den rechtstaatlichen Grundsatz der Achtung vor dem Privateigentum, mit dem sich nicht vereinbaren lasse, „dass auch solche Personen, die sich eines Vergehens gegen die Allgemeinheit nicht schuldig gemacht haben, ohne jede Entschädigung enteignet werden“.11Die Opposition der CDU- Führung richtete sich also nicht prinzipiell gegen die Bodenreform, sondern gegen ihre willkürliche und rechtsstaatswidrige Durchführung, wie sie den Auffassungen der KPD und großteils auch der SPD in der SBZ entsprach. Dennoch mussten die beiden Vorsitzenden der CDU, Andreas Hermes und Walther Schreiber, wegen ihrer Opposition auf direktes Eingreifen der Sowjetischen Militäradministration hin ihre Ämter niederlegen und aus dem Zentralausschuss der Union ausscheiden.

Das sowjetische Vorgehen selbst liess ahnen, was künftig zu erwarten war. Kein Mittel war zu schäbig. Vergeblich hatten die Russen zum Beispiel versucht, Hermes durch eine mögliche vorzeitige Entlassung seines Sohns Peter aus der Kriegsgefangenschaft zu ködern. „ Tatsächlich war der Sohn Peter, wie sich später herausstellte, nach Deutschland gebracht, dann aber wieder zurückbeordert worden; er kam erst Jahre später aus der Gefangenschaft nach Hause.“12Für den 19. Dezember 1945 wurden die Landesvorstände der CDU nach Berlin- Karlshorst beordert. „ Vor ihnen sollten Hermes und Schreiber am nächsten Tage ihren Rücktritt erklären. Oberst Tulpanow, der dies verlangte, berief sich auf CDU- Resolutionen auf dem Lande. Zum Teil verriet die Sprache der Texte den sowjetischen Verfasser. Im übrigen wusste man seit Wochen, wie solche Entschließungen unter Druck zustande kamen.“13Als die beiden gewählten Vorsitzenden einen freiwilligen Rücktritt verweigerten, wurden sie durch offiziellen Befehl des Sowjetobersten dazu gezwungen. „Wir verließen“, so Hermes und Schreiber später, „darauf die Sitzung, ohne eine Äußerung zu dem Befehl abzugeben.“14Mit ihrer Haltung hatte die SMAD erstmals ihre unmittelbare Einmischung in die politische Willensbildung einer deutschen demokratischen Partei offenbaren müssen.

3. Die Zernierung der bürgerlichen Opposition

Zu beginn des Jahres 1950 waren die drei bis dahin noch bestehenden sowjetischen Internierungslager in Bautzen, Buchenwald und Sachsenhausen aufgelöst, die Gefangenen aber keineswegs alle entlassen worden. 3432 Internierte wurden der Strafjustiz der DDR überantwortet. Von April bis Juni 1950 wurden sie in Waldheim- der Einfachheit halber meist im Gebäude des dortigen Zuchthauses- in Blitzverfahren durch politische Sonderstrafkammern abgeurteilt.15Verfahrensweise und Urteilsfindung wiesen so schwere rechtliche Mängel auf, dass die „Waldheimer-Prozesse“ als Justizskandal betrachtet werden mussten.

Sie lösten eine Regierungskrise aus, die mit der Verhaftung des Staatssekretärs im Justizministerium Dr. Dr. Helmut Brandt (CDU) beigelegt wurde. Der Staatssekretär hatten von Amtswegen einige Prozesse in Waldheim beobachtet und dem damaligen CDU- Vorsitzenden Otto Nuschke, der zugleich Stellvertreter des Ministerpräsidenten war, entsetzt Bericht darüber erstattet. Gemeinsam beschlossen sie, die schwerwiegenden Einzelfälle in einer Dokumentation als Regierungsvorlage zusammenzustellen. „Wir wussten von skandalösen Einzelfällen nicht als Behörde, sondern das waren Informationen, die wir von Probst Grüber in Berlin erhalten hatten, die er gesammelt hatte und die ihm von Angehörigen- meistens ins Westdeutschland befindlichen Angehörigen- der Waldheim- Opfer zugegangen waren. Das war unser Material, das wir zusammenstellten. Wir unterrichteten sämtliche CDU- Mitglieder innerhalb der DDR- Regierung und vergatterten sie, diesen Fall nicht hinzunehmen… Mit bei Herrn Nuschke selten erlebter Empörung und Energie forderte er unter Hinweis auf meinen Waldheim Bericht Anfang Juli 1950 in einer Regierungssitzung, die Waldheim- Urteile für rechtsungültig zu erklären und sämtliche Prozesse öffentlich und ordnungsgemäß noch einmal zu verhandeln.“16 Otto Grotewohl, ob dieser CDU- Opposition in seinem Kabinett irritiert, vertagte die Sache mehrmals, bis die Würfel gefallen waren- in der Kabinettssitzung vom 31. August 1950: „Grotewohl als Vorsitzender des Ministerrates ließ plötzlich über die CDU- Forderung überhaupt nicht mehr diskutieren, sondern stellte sie zur Abstimmung. Die SED- Minister lehnten bei Stimmenthaltung der Liberal- Demokratischen Partei die CDU- Forderung ab, die CDU- Minister stimmten geschlossen für die Ungültigkeitserklärung sämtlicher Waldheim- Urteile.“17 Es war bis dahin der einzige Fall in der Geschichte der DDR, dass in einer Sitzung des Ministerrates eine CDU- Opposition gegen die Minister der SED geschlossen Front gemacht und so den Grundsatz der Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung durchbrochen hatte. Wenige Tage danach ließ die SED den unbequemen Staatsekretär, der alles inspiriert hatte, „aus dem Verkehr ziehen.“ Am 6. September 1950 wurde Helmut Brandt festgenommen. Es war der Anfang eines Martyriums, das den CDU- Politiker für rund 14 Jahre hinter DDR- Gefängnismauern brachte. Der Wille zur Opposition war danach bei den CDU- Ministern in der Ostberliner- Regierung gebrochen. Die Führung der DDR- Union fand nicht einmal den Mut zum Protest gegen Brandts Festnahme. Von Solidarität keine Spur.

Das Bemühen um eine generelle Revision des Waldheimer Unrechts war gescheitert.

So konnte die SED der „Wahl“ am 15. Oktober 1950 gefasst entgegensehen. Protesthaltungen und Opposition aber verlagerten sich mehr und mehr auf illegale Ebenen. Vielfach wurden nachts politische Losungen an Mauern und Wände gemalt, in denen „Freie Wahlen“ gefordert wurden- oftmals genügte schon ein „F“: Jedermann wusste, was mit der Chiffre gemeint war. Wer bei solchen Aktivitäten gefasst wurde, hatte mit gnadenloser Verfolgung zu rechen. Wie ein damals 29-jähriger, der am 8. Februar 1951 vom Landgericht Potsdam zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt wurde.

Mit über 99 Prozent Jastimmen brachte die „Wahl“ am 15. Oktober 1950 erstmals eines jener Resultate, die fortan für die DDR üblich werden sollten. Von den 400 Mandaten der Volkskammer wurden der CDU und der LDP je 60 zugewiesen, während die SED für sich 100 Mandate, für die NDP und die DBD sowie für die Fraktionen der in der Volkskammer vertretenen Massenorganisationen insgesamt 180 beanspruchte. Diese Verteilung entsprach einem am 7. Juli 1950- also noch vor der Wahl- beschlossenen Schlüssel.

Der kämpferische Geist der bürgerlichen Parteien im Ausgang der vierziger Jahre blieb allein in den unteren Parteieinheiten noch ein wenig lebendig. In Kreisverbänden und Ortsgruppen blieben vereinzelt Gegenwehr und Auflehnung gegen die Nötigung durch die SED bis zum Schluss lebendig. Diese Opposition reichte von passiver Resistenz in kommunalen und berufsständigen Körperschaften bis zum offenen Boykott des Regimes. In einem Bericht aus dem Jahre 1958 hieß es: „Bei den letzten Gemeinde und Kreistagswahlen ist es oppositionellen Vertretern der CDU in den ländlichen Gegenden Brandenburgs und Mecklenburgs sogar gelungen, bei der Aufstellung der Kandidaten die SED- Vertreter von den Listen zu verdrängen, da sie von der Mehrheit der Bevölkerung unterstützt wurden. Die korrupte Parteiführungen sprechen auch immer wieder davon, dass sich so genannte feindliche Elemente aus den Schichten des Bürgertums und der Bauernschaft in ihre Reihen eingeschlichen hätten und die Unterstützung zahlreicher Mitglieder und darüber hinaus der Bevölkerung besässen.“18

Während sich einerseits kleinste Zellen des Widerstandes in den bürgerlichen Parteien behaupteten, konnten andererseits die Führungen der CDU und LDP den ständigen Mitgliederschwund ihrer Parteien jahrzehntlang nicht aufhalten. Somit waren die CDU und die LDP für Widerstand und Opposition in der DDR kaum noch von Bedeutung.

[...]

1 Artikel 1 und 4 der Verfassung der DDR vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974

2 Kleines politisches Wörterbuch, (Ost) Berlin 1967, S.471

3 Die Verfassung der DDR. Mit einer Einleitung von Otto Grotewohl, (Ost) Berlin 1949, S. 6

4 „46 Abgeordnete in der Luisenstraße“, in: Der Morgen,2. Oktober 1960; zit. Bei Peter Joachim Lapp: Die Volkskammer der DDR, Opladen 1975, S. 256 ff.

5 Karl Eduard von Schnitzler in der Fernsehsendung „Der schwarze Kanal“ vom 25. März 1968

6 Vgl. die §§96- 111 ( Verbrechen gegen die DDR) und die §§210- 224 (Straftaten gegen die staatliche Ordnung) des Strafgesetzbuches der DDR vom 12. Januar 1968 (GBI. I S. 49 ff.).

7 Vgl. dazu Karl Wilhelm Fri>

8 Fritz Mühlberger/ Kurt Richter: „Der Schutz der gesellschaftlichen und staatlichen Grundlagen der DDR im neuen Strafrecht“, in: Neue Justiz Nr. 9/1967, S. 274

9 Johann Baptist Gradl: Anfang unter dem Sowjetstern, a. a. O., S. 45.

10 Zit. Bei Peter Hermes: Die Christlich- Demokratische Union und die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1945, Saarbrücken 1963, S. 54

11 Ebenda, S. 66

12 Johann Baptist Gradl: Anfang unter dem Sowjetstern, a. a. O, S. 48

13 Ebenda.

14 Ebenda.

15 Vgl. dazu Karl Wilhelm Fri>

16 Vgl. dazu Karl Wilhelm Fri>17 Ebenda, S. 1181.

18 Johann Baptist Gradl: „Die Opposition gegen den Stalinismus in Mitteldeutschland“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, Nr. 58/1958, S. 295.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Opposition und Widerstand in der DDR in den ersten 30 Jahren nach der Gründung
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
SE Ursachen, Verlauf und Auswirkungen der deutschen Einheit
Note
12 Punkte
Autor
Jahr
2007
Seiten
27
Katalognummer
V82529
ISBN (eBook)
9783638887953
ISBN (Buch)
9783640287109
Dateigröße
514 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Opposition, Widerstand, Jahren, Gründung, Ursachen, Verlauf, Auswirkungen, Einheit
Arbeit zitieren
Marcel Verkouter (Autor:in), 2007, Opposition und Widerstand in der DDR in den ersten 30 Jahren nach der Gründung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82529

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