Völkerrecht, auch internationales Recht; die vertraglich und gewohnheitsrechtlich normierten Rechtsgrundsätze, die im Wesentlichen die Rechte und Pflichten der Staaten, mit Einschränkungen auch anderer Völkerrechtssubjekte (internationale Organisationen, nationale Minderheiten) enthalten und ihr Miteinander regeln. Das Völkerrecht ist mangels einer mit herrschaftlicher Gewalt ausgestatteten Instanz auf den Konsens der Staatengemeinschaft als seinen Geltungsgrund angewiesen – Grundprinzip des Völkerrechtes ist die Gleichheit und Souveränität der (National-)Staaten. Als Quelle des Völkerrechtes fungieren insbesondere Verträge sowie die von den meisten Staaten anerkannten, im Artikel 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofes niedergelegten, allgemeinen Rechtsgrundsätze. Die völkerrechtlichen Regeln für Verträge sind im Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 kodifiziert.
Frieden (Politik), im alltäglichen Verständnis die Abwesenheit von Krieg. Die Friedens- und Konfliktforschung fasst den Begriff jedoch weiter. Sie unterscheidet zwischen dem negativen Frieden als der Abwesenheit direkter, personaler, durch ein Subjekt-Objekt-Verhältnis gekennzeichneter Gewaltanwendung und dem positiven Frieden als der Abwesenheit indirekter, struktureller, d. h. in politischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelnder Gewalt. In strukturellen Gewaltverhältnissen lassen sich zwar noch die Objekte, in aller Regel aber nicht mehr die (Einzel-)Subjekte der Gewaltausübung konkret benennen; Gewalt – als Macht der gesellschaftlichen Verhältnisse – zeigt sich in Abhängigkeit, Unterdrückung und Ausbeutung.3
Ist es möglich, dass durch das Völkerrecht/Internationale Recht eine Art föderale Weltstruktur gebildet werden kann und es als allgemein gültiger Grundwert aller Staaten der Welt zur Erhaltung des Friedens fungiert? Diese Frage soll in der folgenden Hausarbeit erörtert werden. In einem ersten Teil werden verschiedene Theorieschulen der Internationalen Beziehungen beschrieben und deren Sicht auf die Möglichkeiten des Friedens zwischen den Nationen herausgestellt.
In einem zweiten Teil wird dann die Entwicklung der Internationalen Beziehungen sowie des Völkerrechts beleuchtet und so die praktische Verrechtlichung des internationalen Raumes, im Bezug auf Friedenssicherung und –wahrung, erläutert.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Theorieschulen der Internationalen Politik
- Neorealismus
- Institutionalismus
- Konstruktivismus
- Liberalismus
- Völkerrecht und Internationale Beziehungen
- Zusammenfassung und Schussfolgerung
- Literatur
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit der Frage, ob durch das Völkerrecht eine föderale Weltstruktur gebildet werden kann, die als allgemein gültiger Grundwert aller Staaten der Welt zur Erhaltung des Friedens fungiert.
- Analyse verschiedener Theorieschulen der Internationalen Beziehungen und deren Sicht auf Friedenssicherung
- Behandlung der Entwicklung der Internationalen Beziehungen und des Völkerrechts
- Bewertung der Verrechtlichung des internationalen Raumes im Hinblick auf Friedenssicherung und -wahrung
- Untersuchung der Möglichkeiten und Grenzen des Völkerrechts als Instrument der Friedensgestaltung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik ein und stellt die zentrale Fragestellung der Hausarbeit vor. Im ersten Kapitel werden verschiedene Theorieschulen der Internationalen Politik, wie Neorealismus, Institutionalismus, Konstruktivismus und Liberalismus, vorgestellt und deren Ansichten zur Friedensproblematik erläutert. Dabei wird auch auf die Bedeutung von Machtgleichgewicht, Hegemonialsystemen und dem Sicherheitsdilemma eingegangen.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter der Hausarbeit sind Friedenssicherung, Völkerrecht, Internationale Beziehungen, Neorealismus, Institutionalismus, Konstruktivismus, Liberalismus, Machtgleichgewicht, Hegemonialsysteme, Sicherheitsdilemma.
- Quote paper
- Martin Oppermann (Author), 2006, Frieden durch Verregelung und Verrechtlichung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82931