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Das Asylbewerberleistungsgesetz

Titre: Das Asylbewerberleistungsgesetz

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2002 , 16 Pages , Note: 2,0

Autor:in: Claudia Fleckenstein (Auteur)

Travail Social
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Résumé Extrait Résumé des informations

Am 01.11.1993 trat das Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft. Demnach haben Asylbewerber und Ausländer mit noch nicht verfestigtem Bleiberecht keinen Anspruch auf Sozialhilfe, sondern erhalten zur Sicherung des Mindestunterhaltes Leistungen nach den AsylbLG. Eine Absicht des Gesetzgebers war durch die niedrigen Leistungen, die etwa 20% unter dem Sozialhilfeniveau liegen für Ausländer den Anreiz zu nehmen aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland einzureisen. Durch vorrangige Sachleistungsgewährung soll auch Schlepperbanden die Verdienstmöglichkeit entzogen werden. Im Jahre 2001 betrugen die Ausgaben für Leistungen nach AsylbLG in Deutschland 1.710 Mill. €.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II. Leistungsberechtigte

1. Leistungsberechtigte nach AsylbLG

1.1 Ende der Leistungsberechtigung

2. Leistungsberechtigte entsprechend BSHG §2 Abs.1 AsylbLG

3. Leistungsberechtigte nach BSHG

III Einkommen und Vermögen

1. Aufbrauch- und Erstattungspflicht

1.1 Freibeträge

1.2 Sicherheitsleistungen

2. Vorrang von Leistungen Dritter

2.1 Überleitung von Forderungen gegenüber Dritten

IV Leistungen

1. Leistungen entsprechend und nach BSHG

2.Leistungen nach AsylbLG

2.1 kein Anspruch auf Leistungen nach BSHG

2.2 Form der Leistungen (Sachleistungsvorrang)

2.3 Grundleistungen

2.3.1 Bedarfspositionen

2.3.2 Höhe der Leistungen

2.3.3 Auszahlung der Leistungen

2.4 Medizinische Leistungen

2.4.1 Die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände.

2.4.2 Zahnersatz

2.4.3 Gesundheitsvorsorgemaßnahmen

2.4.4 Weitere medizinische Leistungen nach § 6 AsylbLG

2.4.5Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

2.5 Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG

V Anspruchseinschränkungen

1. Einschränkung nach § 1a AsylbLG

2. Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit

3. Aufenthalt entgegen einer asyl- oder ausländerrechtlichen Bestimmung

4. unabdingbar gebotene Leistungen

5. nicht unabdingbar gebotene Leistungen

6. unabweisbar gebotene Hilfe

7. Ende der Leistungskürzung

VI Erwerbstätigkeit und Arbeitsgelegenheiten

1. Erwerbstätigkeit

1.2 Meldepflicht

2. Arbeitsgelegenheiten §5 AsylbLG

VII behördliche Zuständigkeit

1. Mitbestimmung der Länder (§ 10 AsylbLG)

2. örtliche Zuständigkeit (§ 10a AsylbLG)

VIII sonstige Regelungen

1. Datenabgleich

2. Asylbewerberleistungsstatistik

3. Rückführungs- und Weiterwanderungsprogramme

IX Antragstellung / Rechtsbehelf

1.Antrag

2. Rechtsmittel

2.1 Widerspruch

2.2 Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht

2.3 Prozess- und Beratungskostenhilfe:

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit gibt einen detaillierten Überblick über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), erläutert den Kreis der Leistungsberechtigten, die Berechnung und Form der Leistungen sowie die strengen Anspruchseinschränkungen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Antragstellung.

  • Regelungen zur Leistungsberechtigung und zum Aufenthalt.
  • Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Asylbewerbern.
  • Formen der Leistungsgewährung (Sach- vs. Geldleistungen).
  • Umfang medizinischer Grundversorgung.
  • Voraussetzungen für Leistungskürzungen und Sanktionen.
  • Rechtsbehelfe und administrative Zuständigkeiten.

Auszug aus dem Buch

1. Leistungsberechtigte nach AsylbLG

Nach § 1 Abs.1 AsylbLG sind Ausländer mit tatsächlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach diesem Gesetz leistungsberechtigt, wenn sie einer der folgenden Gruppen zugeordnet werden können:

- Der Betreffende besitzt eine Aufenthaltsgestattung nach dem §55 Asylverfahrensgesetz. D.h. er ist Asylsuchender oder Asylantragsteller( auch Asylzweit – und Folgeantragsteller bei Zulassung des Antrags).

- Der Betreffende will über einen Flughafen einreisen und die Einreise ist noch nicht gestattet. Das sind asylsuchende Personen ohne gültigen Pass bzw. Passersatz, oder Personen die einen Asylantrag gestellt haben aber aus einen sicheren Herkunftsstaat kommen (siehe Anlage II Asylverfahrensgesetz AsylVfG).

- Personen, die eine Aufenthaltsbefugnis wegen Bürgerkrieges in ihrem Heimatland nach §§ 32 oder 32a AuslG besitzen. Unter §32 AuslG fielen bis jetzt nur bestimmten Gruppen von bosnischen Kriegsflüchtlingen.

- vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer sind insbesondere Ausländer, die keine Aufenthaltsgenehmigung besitzen.

Zusammenfassung der Kapitel

I Einleitung: Beschreibt die Einführung des AsylbLG im Jahr 1993 und die Intention des Gesetzgebers, Anreize für eine Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen durch ein reduziertes Leistungsniveau zu minimieren.

II. Leistungsberechtigte: Erläutert detailliert, welche Personengruppen unter das AsylbLG fallen, wer unter welchen Bedingungen in das BSHG wechselt und wann die Leistungsberechtigung endet.

III Einkommen und Vermögen: Behandelt die Verpflichtung zur Verwertung von eigenem Vermögen und Einkommen, die Anrechnung von Freibeträgen sowie den Vorrang dritter Leistungsverpflichtungen.

IV Leistungen: Führt die verschiedenen Formen der Leistungsgewährung aus, wobei der Sachleistungsvorrang, die medizinische Basisversorgung sowie die spezifischen Bedarfspositionen und deren Auszahlung erläutert werden.

V Anspruchseinschränkungen: Analysiert die gesetzlichen Bedingungen, unter denen Leistungen gekürzt werden können, etwa bei missbräuchlicher Einreise oder verhinderter Abschiebung.

VI Erwerbstätigkeit und Arbeitsgelegenheiten: Erklärt das faktische Arbeitsverbot in Aufnahmeeinrichtungen sowie die Meldepflichten und die Bedingungen für kommunale Arbeitsgelegenheiten.

VII behördliche Zuständigkeit: Klärt die Zuständigkeitsregeln für Behörden sowie die Bedeutung der zentralen Verteilungsstellen für den Leistungsanspruch.

VIII sonstige Regelungen: Informiert über technische Aspekte wie den Datenabgleich zwischen Behörden und die Erhebung von Statistiken sowie Rückführungsprogramme.

IX Antragstellung / Rechtsbehelf: Erläutert das formale Prozedere der Antragstellung und die rechtlichen Möglichkeiten bei Ablehnungen, einschließlich Widerspruchs- und Klageverfahren.

Schlüsselwörter

Asylbewerberleistungsgesetz, AsylbLG, Sozialhilfe, Leistungsgewährung, Sachleistungsprinzip, Aufenthaltsgestattung, Leistungskürzung, Grundleistungen, Asylverfahrensgesetz, Bundessozialhilfegesetz, Ausländerrecht, Existenzminimum, Rechtsbehelf, Arbeitsgelegenheiten, Sozialamt.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit bietet eine systematische juristische und praktische Analyse des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), welches die Versorgung von Asylsuchenden und ausreisepflichtigen Ausländern in Deutschland regelt.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Im Zentrum stehen die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, der Vorrang von Sachleistungen gegenüber Geldzahlungen sowie die restriktiven Kürzungsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es, die komplexen gesetzlichen Bestimmungen des AsylbLG für die Sozialarbeit transparent zu machen, um die korrekte Umsetzung der Leistungsansprüche und die rechtliche Einordnung der Leistungsberechtigten zu unterstützen.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die auf einer umfassenden Auswertung des Gesetzestextes, ergänzt durch Fachkommentare und relevante Rechtsprechung, basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in Abschnitte zur Leistungsberechtigung, Einkommensanrechnung, den detaillierten Leistungsarten (medizinisch/sozial), den Sanktionsmöglichkeiten sowie den verfahrensrechtlichen Zuständigkeiten und Rechtsbehelfsmöglichkeiten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe umfassen AsylbLG, Sachleistungsprinzip, Leistungsberechtigung, Anspruchseinschränkung, Grundleistungen und Rechtsbehelfsverfahren.

Wie unterscheidet sich die medizinische Versorgung nach AsylbLG von der nach BSHG?

Im Vergleich zum BSHG ist die medizinische Versorgung nach AsylbLG auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände begrenzt; chronische Leiden werden nur in akuten Phasen versorgt.

Was bedeutet der Vorrang von Sachleistungen in der Praxis?

Der Sachleistungsvorrang bedeutet, dass Sozialbehörden Leistungen primär in Form von Naturalien, Wertgutscheinen oder Paketbestellsystemen erbringen sollen, um Anreize für eine Einreise aus wirtschaftlichen Gründen zu minimieren.

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Résumé des informations

Titre
Das Asylbewerberleistungsgesetz
Université
University of Applied Sciences Frankfurt am Main  (FB 4)
Cours
Grundlagenseminar Recht und Institutionen
Note
2,0
Auteur
Claudia Fleckenstein (Auteur)
Année de publication
2002
Pages
16
N° de catalogue
V8296
ISBN (ebook)
9783638153034
Langue
allemand
mots-clé
Asylbewerberleistungsgesetz Grundlagenseminar Recht Institutionen
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Claudia Fleckenstein (Auteur), 2002, Das Asylbewerberleistungsgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8296
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Extrait de  16  pages
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