Auf der gesamten Welt leben mehr als eine Milliarde Mädchen und Jungen in Armut. Ihnen mangelt es an ausreichender Nahrung, sauberem Trinkwasser, medizinischer Versorgung, Grundbildung oder einem Dach über den Kopf (UNICEF 2004: 1). Bei dieser hohen Zahl der in Armut lebenden Kindern und Jugendlichen stellt sich die Frage, wie Armut erfolgreich bekämpft und die Entwicklung dieser jungen Menschen gefördert werden kann.
„Armutsprävention muss die Förderung und Stärkung der Potenziale und Ressourcen des jeweiligen Kindes in den Mittelpunkt stellen“, schreiben Trisch und Lohrenscheit zur Kinderarmut (2006: 4). Zur Richtung der menschlichen Entwicklung meint Nyerere: „Menschen können nicht entwickelt werden – sie können sich nur selbst entwickeln“ (NYERERE zit. n. BOSHOLD u. a. 2002: 4). Darin kommen wesentliche Prinzipien der Sozialen Arbeit zum Ausdruck. Durch Erziehung und Bildung können diese umgesetzt und die kindlichen Kapazitäten angestoßen, entfalten und erhalten werden.
Soziale Arbeit setzt sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen ein und steht für soziale Gerechtigkeit - die internationale Entwicklungszusammenarbeit verfolgt das Ziel, weltweit Armut zu bekämpfen. Daraus ergibt sich eine gemeinsame Schnittstelle zwischen Sozialer Arbeit und Entwicklungszusammenarbeit.
Das Interesse junger Menschen an entwicklungsbezogenen sozialen Tätigkeiten im Ausland und bei der Armutsbekämpfung mitwirken zu wollen, ist seit Jahren unveränderlich hoch. Viele freiwillige Helfer arbeiten in Entwicklungsprojekten mit und unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Verbesserung ihrer gegenwärtigen und künftigen Situation. Doch geschieht dies meist ohne Kenntnisse und Hintergrundwissen davon, in welcher Art und Weise ihr Einsatz in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit eingebettet ist, da theoretische Ausbildungsinhalte der Sozialen Arbeit diesem Sachverhalt noch zu wenig Aufmerksamkeit schenken.
Diese vorliegende Arbeit zeigt auf, wie das Kinderrecht auf Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit praktiziert werden kann und wie es zur Bekämpfung der weltweiten Armut beiträgt. Sie bietet einen Ein- und Überblick über die Themen der Kinderrechte, des Rechts auf Bildung und der Entwicklungszusammenarbeit und klärt, in welchem Verhältnis diese Themen zur Sozialen Arbeit stehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entwicklungszusammenarbeit und die UN-Kinderrechtskonvention
2.1 Entwicklungszusammenarbeit und –politik
2.2 Die UN-Kinderrechtskonvention
2.2.1 Kinderrechte sind Menschenrechte
2.2.2 Überblick über die Kinderrechte
2.2.3 Universaler Bewertungsmaßstab – unterschiedliche Auslegungsspielräume
2.2.4 Historisch neuartiges Verständnis von Kindern und Kindheit
2.2.5 Kinderrechte sind nicht einklagbar – die Arbeit und Funktionsweise des Kinderrechtsausschusses
2.2.6 Die UN-Sondergeneralversammlung zu Kindern
2.2.7 Die Rolle der Nichtregierungsorganisationen an der Durchsetzung der Kinderrechte
2.3 Die UN-Millenniums-Entwicklungsziele und die Verwirklichung der Kinderrechtskonvention
3. Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit
3.1 Armut und Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit
3.1.1 Definitionen von Armut
3.1.2 Armut als Menschenrechtsverletzung
3.1.3 Bildung als Mittel zur Armutsbekämpfung
3.1.4 Bildung und Entwicklung
3.1.5 Besondere Bedeutung der Kinder- und Jugendbildung
3.2 Das UN-Kinderrecht auf Bildung
3.2.1 Bildungsrechte Art. 28 und Art. 29 der Kinderrechtskonvention
3.2.2 Bildungsverständnis der Vereinten Nationen
3.2.3 „General Comments“
3.2.3.1 Bildungskriterien für Art. 29
3.2.3.2 Bildungskriterien für Art. 28
3.2.3.3 Folgekonsequenzen für die UN-Mitgliedsstaaten
3.3 Internationale entwicklungspolitische Bildungsziele
3.4 Weltweite Bildungsproblematik
3.4.1 Aktuelle Zahlen im Bildungswesen
3.4.2 Hauptgründe für die Verletzung der Bildungsziele
3.4.2.1 Kinderarbeit
3.4.2.2 Schulgebühren
3.4.2.3 Überfüllte Klassen, mangelnde Ausstattung
3.4.2.4 Zu wenig, unterbezahlte, überforderte Lehrer ohne ausreichende Ausbildung
3.4.2.5 Stadt-Land Disparitäten
3.4.2.6 Diskriminierung von Mädchen
3.4.2.7 Niedriges Bildungsniveau der Mutter
3.4.2.8 Fremde Sprache und fremde Lebenswelt
3.5 Kinderrechtsbasierte Arbeit sozialer Nichtregierungsorganisationen
4. Bildungsansätze am Beispiel zweier Nichtregierungsorganisationen
4.1 Kindernothilfe
4.1.1 Arbeitsweise
4.1.1.1 Gemeinwesensprojekte – Selbsthilfegruppen-Ansatz
4.1.1.2 Ernährungs-,Gesundheits- und Wohnprogramme
4.1.1.3 Bildungsarbeit
4.1.1.4 Partizipation von Kindern
4.1.1.5 Netzwerkarbeit
4.2 Asociación Civil Puririsun
4.2.1 Grundlegendes
4.2.2 Nationale und lokale Situation
4.2.2.1 Nationale Bildungslage
4.2.2.2 Lokale Problemstellungen
4.2.3 Ansätze
4.2.3.1 Kinderfrühförderstelle
4.2.3.2 Hausaufgabenbetreuung / Bibliothek und Spiele
4.2.3.3 Berufliche Lehrgänge
4.2.3.4 Gesundheits-, Ökologie-, Kunst- und Kulturprogramm
4.2.3.5 Gewaltprävention und Menschenrechtserziehung
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, wie das Kinderrecht auf Bildung im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit praktisch umgesetzt werden kann, um einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut zu leisten. Dabei wird das Verhältnis zwischen Kinderrechten, dem Recht auf Bildung und den Prinzipien der Sozialen Arbeit analysiert und anhand konkreter Beispiele von Nichtregierungsorganisationen veranschaulicht.
- Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention für die Entwicklungszusammenarbeit
- Armutsbekämpfung durch Bildung und deren Einfluss auf verschiedene Entwicklungssektoren
- Detaillierte Analyse des Bildungsrechts gemäß Art. 28 und Art. 29 KRK
- Herausforderungen und Barrieren bei der Verwirklichung globaler Bildungsziele
- Praktische Bildungsansätze und Netzwerkarbeit von NGOs
Auszug aus dem Buch
3.4.2.1 Kinderarbeit
Viele Kinder sind arm und müssen täglich arbeiten gehen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sie haben keine Zeit, eine Schule zu besuchen (UNICEF 2000: 8). Die Familien können häufig ohne die Mithilfe und Arbeit ihrer Kinder nicht überleben. Armut treibt die Eltern dazu, schon früh ihre Kinder zur Arbeit statt zur Schule zu schicken (ebd.)
In anderen Fällen sind die Eltern der Kinder an Aids gestorben. So müssen die ältesten Geschwister die Verantwortung für die ganze Familie tragen und sind gezwungen zu arbeiten (UNICEF 2003: 6).
Der Weltbildungsbericht von 2007 beziffert die Zahl der arbeitenden Kinder weltweit auf etwa 218 Millionen, wobei drei Viertel unter 14 Jahre alt sind. Bei etwa 126 Millionen Kindern handelt es sich um die schlimmsten Formen von Kindesausbeutung und –missbrauch. Sie sind Opfer von Drogenhandel, Sklaverei, Kinderhandel oder Prostitution. (UNESCO 2006: 6).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die weltweite Kinderarmut und stellt die Forschungsfrage, wie Armut durch Erziehung und Bildung wirksam bekämpft werden kann, wobei die Schnittstelle zwischen Sozialer Arbeit und Entwicklungszusammenarbeit beleuchtet wird.
2. Entwicklungszusammenarbeit und die UN-Kinderrechtskonvention: Dieses Kapitel erläutert die Ziele internationaler Entwicklungspolitik und analysiert die Grundlagen sowie die praktische Bedeutung der Kinderrechtskonvention als universellen Maßstab.
3. Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit: Das Kapitel verknüpft das Thema Armut mit der Bedeutung von Bildung, analysiert die spezifischen Bildungsrechte nach UN-Konvention und beleuchtet die weltweiten Probleme im Bildungswesen sowie die Rolle sozialer NGOs.
4. Bildungsansätze am Beispiel zweier Nichtregierungsorganisationen: Hier werden die praktischen Strategien der Kindernothilfe und der Organisation „Asociación Civil Puririsun“ in Peru vorgestellt, um aufzuzeigen, wie Bildungsrechte realisiert werden können.
5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass soziale NGOs durch „Bottom-up“-Ansätze, Partizipation und Selbsthilfe einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung globaler Armut leisten und dass Investitionen in Bildung eine Grundvoraussetzung für nachhaltige Entwicklung sind.
Schlüsselwörter
Kinderrechte, Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Armutsbekämpfung, Kinderrechtskonvention, Soziale Arbeit, Nichtregierungsorganisationen, Partizipation, Millenniums-Entwicklungsziele, Kinderarmut, Menschenrechte, Grundbildung, Kindheit, Empowerment, Inklusion.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Kinderrecht auf Bildung und dessen Rolle als zentrales Instrument innerhalb der internationalen Entwicklungszusammenarbeit zur Armutsbekämpfung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die UN-Kinderrechtskonvention, die Zusammenhänge zwischen Armut und Bildungsdefiziten, die Auslegung von Bildungsartikeln (Art. 28, 29 KRK) sowie praktische Bildungsansätze von NGOs.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie das Kinderrecht auf Bildung in der Praxis umgesetzt werden kann und in welchem Verhältnis diese Aufgabe zur professionellen Sozialen Arbeit steht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit ist eine theoretische Auseinandersetzung mit Fachliteratur und Studien internationaler Organisationen, die durch Fallbeispiele und eigene Praxiserfahrungen in Projekten ergänzt wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden theoretische Grundlagen der Kinderrechte und der Entwicklungszusammenarbeit dargelegt, die weltweite Bildungsproblematik analysiert und praktische Beispiele für Bildungsansätze von NGOs ausgewertet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Kinderrechte, Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Empowerment und Kinderarmut charakterisiert.
Welche Rolle spielt die Kindernothilfe in der Arbeit?
Die Kindernothilfe dient als praktisches Beispiel für eine Organisation, die durch einen Selbsthilfegruppen-Ansatz und Netzwerkarbeit die Umsetzung von Kinderrechten in verschiedenen Ländern aktiv fördert.
Welche Rolle nimmt „Asociación Civil Puririsun“ ein?
Diese Organisation wird als spezifisches Fallbeispiel für die Arbeit mit Kindern in Peru herangezogen, um zu veranschaulichen, wie ganzheitliche Bildungsangebote vor Ort implementiert werden können.
- Quote paper
- Marina Meixner (Author), 2007, Das Kinderrecht auf Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83117