Auf der gesamten Welt leben mehr als eine Milliarde Mädchen und Jungen in Armut. Ihnen mangelt es an ausreichender Nahrung, sauberem Trinkwasser, medizinischer Versorgung, Grundbildung oder einem Dach über den Kopf (UNICEF 2004: 1). Bei dieser hohen Zahl der in Armut lebenden Kindern und Jugendlichen stellt sich die Frage, wie Armut erfolgreich bekämpft und die Entwicklung dieser jungen Menschen gefördert werden kann.
„Armutsprävention muss die Förderung und Stärkung der Potenziale und Ressourcen des jeweiligen Kindes in den Mittelpunkt stellen“, schreiben Trisch und Lohrenscheit zur Kinderarmut (2006: 4). Zur Richtung der menschlichen Entwicklung meint Nyerere: „Menschen können nicht entwickelt werden – sie können sich nur selbst entwickeln“ (NYERERE zit. n. BOSHOLD u. a. 2002: 4). Darin kommen wesentliche Prinzipien der Sozialen Arbeit zum Ausdruck. Durch Erziehung und Bildung können diese umgesetzt und die kindlichen Kapazitäten angestoßen, entfalten und erhalten werden.
Soziale Arbeit setzt sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen ein und steht für soziale Gerechtigkeit - die internationale Entwicklungszusammenarbeit verfolgt das Ziel, weltweit Armut zu bekämpfen. Daraus ergibt sich eine gemeinsame Schnittstelle zwischen Sozialer Arbeit und Entwicklungszusammenarbeit.
Das Interesse junger Menschen an entwicklungsbezogenen sozialen Tätigkeiten im Ausland und bei der Armutsbekämpfung mitwirken zu wollen, ist seit Jahren unveränderlich hoch. Viele freiwillige Helfer arbeiten in Entwicklungsprojekten mit und unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Verbesserung ihrer gegenwärtigen und künftigen Situation. Doch geschieht dies meist ohne Kenntnisse und Hintergrundwissen davon, in welcher Art und Weise ihr Einsatz in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit eingebettet ist, da theoretische Ausbildungsinhalte der Sozialen Arbeit diesem Sachverhalt noch zu wenig Aufmerksamkeit schenken.
Diese vorliegende Arbeit zeigt auf, wie das Kinderrecht auf Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit praktiziert werden kann und wie es zur Bekämpfung der weltweiten Armut beiträgt. Sie bietet einen Ein- und Überblick über die Themen der Kinderrechte, des Rechts auf Bildung und der Entwicklungszusammenarbeit und klärt, in welchem Verhältnis diese Themen zur Sozialen Arbeit stehen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Entwicklungszusammenarbeit und die UN-Kinderrechtskonvention
- Entwicklungszusammenarbeit und –politik
- Die UN-Kinderrechtskonvention
- Kinderrechte sind Menschenrechte
- Überblick über die Kinderrechte
- Universaler Bewertungsmaßstab – unterschiedliche Auslegungsspielräume
- Historisch neuartiges Verständnis von Kindern und Kindheit
- Kinderrechte sind nicht einklagbar – die Arbeit und Funktionsweise des Kinderrechtsausschusses
- Die UN-Sondergeneralversammlung zu Kindern
- Die Rolle der Nichtregierungsorganisationen an der Durchsetzung der Kinderrechte
- Die UN-Millenniums-Entwicklungsziele und die Verwirklichung der Kinderrechtskonvention
- Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit
- Armut und Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit
- Definitionen von Armut
- Armut als Menschenrechtsverletzung
- Bildung als Mittel zur Armutsbekämpfung
- Bildung und Entwicklung
- Besondere Bedeutung der Kinder- und Jugendbildung
- Das UN-Kinderrecht auf Bildung
- Bildungsrechte Art. 28 und Art. 29 der Kinderrechtskonvention
- Bildungsverständnis der Vereinten Nationen
- „General Comments“
- Bildungskriterien für Art. 29
- Bildungskriterien für Art. 28
- Folgekonsequenzen für die UN-Mitgliedsstaaten
- Internationale entwicklungspolitische Bildungsziele
- Weltweite Bildungsproblematik
- Aktuelle Zahlen im Bildungswesen
- Hauptgründe für die Verletzung der Bildungsziele
- Kinderarbeit
- Schulgebühren
- Überfüllte Klassen, mangelnde Ausstattung
- Zu wenig, unterbezahlte, überforderte Lehrer ohne ausreichende Ausbildung
- Stadt-Land Disparitäten
- Diskriminierung von Mädchen
- Niedriges Bildungsniveau der Mutter
- Fremde Sprache und fremde Lebenswelt
- Kinderrechtsbasierte Arbeit sozialer Nichtregierungsorganisationen
- Armut und Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit
- Bildungsansätze am Beispiel zweier Nichtregierungsorganisationen
- Kindernothilfe
- Arbeitsweise
- Gemeinwesensprojekte – Selbsthilfegruppen-Ansatz
- Ernährungs-/Gesundheits-/Wohnprogramme
- Bildungsarbeit
- Partizipation von Kindern
- Netzwerkarbeit
- Arbeitsweise
- Asociación Civil Puririsun
- Grundlegendes
- Nationale und lokale Situation
- Nationale Bildungslage
- Lokale Problemstellungen
- Ansätze
- Kinderfrühförderstelle
- Hausaufgabenbetreuung / Bibliothek und Spiele
- Berufliche Lehrgänge
- Gesundheits-, Ökologie-, Kunst- und Kulturprogramm
- Gewaltprävention und Menschenrechtserziehung
- Kindernothilfe
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Kinderrecht auf Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit und analysiert, wie dieses Recht in der Praxis umgesetzt werden kann und welche Bedeutung es für die Bekämpfung der weltweiten Armut hat.
- Kinderrechte und die Kinderrechtskonvention
- Das Recht auf Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit
- Die Rolle der Bildung bei der Bekämpfung von Armut
- Analyse von Bildungsansätzen und -projekten von Nichtregierungsorganisationen
- Verknüpfung von Kinderrechten, Bildung und Entwicklungszusammenarbeit
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 2 untersucht die Entwicklungszusammenarbeit im Allgemeinen und die UN-Kinderrechtskonvention als zentralen Rahmen für die Rechte von Kindern. Der Fokus liegt auf der Klärung der Ziele und der Herausforderungen der internationalen Entwicklungspolitik, sowie auf der Darstellung der Inhalte und der Bedeutung der Kinderrechtskonvention.
Kapitel 3 analysiert die Bedeutung der Bildung für die Entwicklungszusammenarbeit, indem es die enge Verbindung zwischen Armut und Bildung beleuchtet. Es werden die Folgen von Armut und die Rolle der Bildung als Mittel zur Armutsbekämpfung sowie zur Förderung der Entwicklung in verschiedenen Bereichen dargestellt. Anschließend wird das UN-Kinderrecht auf Bildung, Art. 28 und Art. 29 der Kinderrechtskonvention, sowie die wichtigsten entwicklungspolitischen Bildungsziele, wie die MDGs und die EFA-Ziele, vorgestellt. Schließlich wird auf die weltweite Bildungsproblematik eingegangen und die Hauptgründe für die Verletzung der Bildungsziele, wie Kinderarbeit, Schulgebühren und mangelnde Bildungsqualität, erörtert.
Kapitel 4 analysiert die Bildungsansätze von zwei Nichtregierungsorganisationen. Anhand der Kindernothilfe und der Asociación Civil Puririsun wird gezeigt, wie die Verwirklichung der Kinderrechte in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit konkret praktiziert werden kann. Dabei werden die einzelnen Bildungsprogramme mit den Kinderrechten, dem Recht auf Bildung und den Zielen der internationalen Entwicklungspolitik verknüpft.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Themen Kinderrechte, Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Armut, Non-Governmental-Organisation (NGO), Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs), Education for all (EFA), "General Comments", "best interes of the child", Gemeinwesenentwicklung, Selbsthilfegruppen, Partizipation, Menschenrechtsbildung, Kinderarbeit, Geschlechtergleichheit und nachhaltige Entwicklung.
- Arbeit zitieren
- Marina Meixner (Autor:in), 2007, Das Kinderrecht auf Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83117