Handlungsrahmen und Instrumente der kommunalen Wirtschaftsförderung


Hausarbeit, 2000

40 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einführung in die Thematik
1.1. Zur Entwicklung des Stadtmarketing
1.2. Wirtschaftsförderung als integraler Bestandteil des Stadtmarketing

2. Definition und Ziele der kommunalen Wirtschaftsförderung
2.1. Begriffsklärung
2.2. Ziele und Inhalte

3. Handlungsrahmen kommunaler Wirtschaftsförderung
3.1. Gesetzliche Grundlagen
3.1.1. Rechtliche Zulässigkeit
3.1.2. Rechtliche Schranken
3.2. Finanzierung
3.3. Organisationsformen
3.3.1. Verwaltungsinterne Organisation
3.3.2. Verwaltungsexterne Organisation
3.4. Kooperation mit anderen Akteuren
3.5. Informationsgrundlagen

4. Wirtschaftsförderung unter veränderten Rahmenbedingungen
4.1. Globalisierung und Europäische Integration
4.2. Tertiärisierung und neue Standortanforderungen
4.3. Wertewandel und veränderte Umweltbedingungen
4.4. Finanzknappheit und Verwaltungsreform

5. Aufgaben und Instrumente
5.1. Traditionelle und neue Aufgabenfelder
5.2. Instrumentarium
5.2.1. Zielgrößen
5.2.2. Einzelne Instrumente
5.2.2.1. Steuer-, Tarif- und Finanzpolitik
5.2.2.2. Gewerbeflächenpolitik und Bauleitplanung
5.2.2.3. Liegenschafts- und Infrastrukturpolitik
5.2.2.4. Werbung und Standortmarketing
5.2.2.5. Beratung und Betreuung

6. Neue Anforderungen
6.1. Neue Strategien
6.2. Alternative Finanzierungsformen
6.3. Interkommunale Zusammenarbeit
6.4. Verbesserung des politischen Umfeldes
6.5. Gewandeltes Selbstverständnis

7. Praxisbeispiel: Wirtschaftsförderung in der Stadt Osnabrück

8. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Stärken und Schwächen ausgewählter Organisationsmodelle der Wirtschaftsförderung

Abbildung 2: Gegenüberstellung „Traditionelle „ und „Neue“ Wirtschaftsförderung

Abbildung 3: Instrumente kommunaler Wirtschaftspolitik

1. Einführung in die Thematik

Die kommunale Wirtschaftsförderung zählt seit langem zum traditionellen Aufgabengebiet der deutschen Städte und Gemeinden. Die ersten gewerbepolitischen Aktivitäten lassen sich bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts identifizieren. Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 hat sich die Wirtschaftsförderung inhaltlich und organisatorisch unter dem Einfluss sich ständig wechselnder wirtschaftlicher Rahmenfaktoren bis zu ihrer heutigen Form weiterentwickelt.[1]

In jüngster Zeit ist die kommunale Wirtschaftsförderung gerade angesichts der desolaten ökonomischen Rahmenbedingungen innerhalb der Gemeinden wieder verstärkt in den Mittelpunkt der politischen Diskussion gerückt. Sinkende Beschäftigungszahlen und die zunehmende Verschuldung veranlassen die Wirtschaftsförderung dazu, ihre Strategien und Instrumente zu überdenken und an die veränderten Umstände anzupassen.[2]

Darüber hinaus werden durch übergreifende Konzepte im Rahmen des sog. Stadtmarketing neue Wege in der Stadtentwicklungspolitik beschritten. Die kommunalen Strukturprobleme sollen dabei ganzheitlich behoben und die Attraktivität der Stadt als Wirtschaftsstandort und Lebensraum für die Bürger gesteigert werden.

Die vorliegende Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Handlungsrahmen und den Instrumenten der kommunalen Wirtschaftsförderung. Zunächst soll jedoch der Zusammenhang zwischen Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung verdeutlicht werden, bevor auf die Begrifflichkeit, die Voraussetzungen und das Arbeitsumfeld der Wirtschaftsförderung eingegangen wird. Darauffolgend werden die gewandelten Rahmenbedingungen näher erläutert und deren Auswirkungen auf die Tätigkeiten und Instrumente der Wirtschaftsförderung aufgezeigt. Abschließend werden die neuen Anforderungen dargestellt, die an die Arbeit der kommunalen Wirt­schaftsförde­rung gestellt werden.

1.1. Zur Entwicklung des Stadtmarketing

Das Thema „Stadtmarketing“ konkretisierte sich in den 80er Jahren. Die bundesdeutschen Städte sahen sich einem zunehmenden Reform- und Modernisierungsdruck ausgesetzt, der überwiegend aus der gravierenden Finanznot der kommunalen Haushalte, aber auch aus dem wirtschaftlichen Strukturwandel und einer verschärften interkommunalen Wettbewerbssituation resultierte. Um die Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig zu sichern und den Anforderungen der Bürger und der Wirtschaft an städtische Dienstleistungen gerecht zu werden, wurde eine grundlegende Neuausrichtung des gesamten Verwaltungsapparates unumgänglich. Aus dieser Problemstellung heraus entwickelte sich, parallel zu neuen Steuerungskonzepten für die Verwaltung, das Stadtmarketing. Als ein neuartiges Instrument zur Stadtentwicklung werden mit Stadtmarketing folgende Zielsetzungen angestrebt:

- Verbesserung der Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung
- Sicherung der Lebens- und Wohnqualität in der Kommune
- Attraktivitätssteigerung insbesondere der Innenstadt
- Bereitstellung und Entwicklung optimaler Standortbedingungen für die Wirtschaft

Dem Stadtmarketing obliegt die Aufgabe, neue Netzwerke des Dialogs zwischen den unterschiedlichen Akteuren in einer Gemeinde zu schaffen, wodurch Interessenkonflikte vermieden und Synergieeffekte erzielt werden sollen. Stadtmarketing ist somit ein integratives Verfahren zur Kooperation, Kommunikation und Koordination. Durch die Einbindung des lokalen Sachverstandes, die Mobilisierung von privatem Kapital und die Nutzung kreativer Ideen soll eine marktorientierte, ganzheitliche Stadtentwicklungspolitik betrieben werden. Ziel ist es, der Stadt in ihrer Gesamtheit ein unverwechselbares, einzigartiges Profil zu verschaffen, um ihre Konkurrenzfähigkeit im interkommunalen Standortwettbewerb zu sichern. Infolgedessen stellt Stadtmarketing ein Mittel dazu dar, die wirtschaftliche Situation der Kommune und deren Zukunftsperspektiven zu verbessern.[3]

1.2. Wirtschaftsförderung als integraler Bestandteil des Stadtmarketing

Einen zentralen Arbeitsbereich des Stadtmarketing nimmt die kommunale Wirtschaftsför­derung ein. Diese verfolgt den Zweck, den Wirtschaftsstandort Stadt zu entwickeln und zu fördern. Durch die Schaffung und Entwicklung optimaler Standortbedingungen für die Wirtschaft sollen vorhandene Betriebsstätten gesichert und neue hinzu gewonnen werden, um dadurch die Finanzkraft der Kommune zu stärken und die Lebensbedingungen der Bürger zu verbessern. Denn durch die Bereitstellung ausreichender Beschäftigungsmöglichkeiten trägt die Wirtschaftsförderung zur Sicherung des Gemeinwohls bei und unterstützt damit die Zielsetzung des Stadtmarketing, die Kommune als einen attraktiven Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsort aufzuwerten.

Infolgedessen ist es wenig sinnvoll, die Wirtschaftsförderung als einen isolierten Arbeitsbereich der Verwaltung zu betreiben. Vielmehr muss sie in ein ganzheitliches Stadtmarketingkonzept integriert werden, das die einzelnen Bereiche einer Kommune miteinander vernetzt. Erst dann können koordinierte und damit wesentlich effektivere Maßnahmen zur Stadtentwicklung erarbeitet und umgesetzt werden.[4]

2. Definition und Ziele der kommunalen Wirtschaftsförderung

Nachfolgend wird die Begrifflichkeit der kommunalen Wirtschaftsförderung näher bestimmt, bevor Sinn und Zweck sowie die Bedeutung gewerbepolitischer Tätigkeiten für die öffentlichen Belange verdeutlicht werden.

2.1. Begriffsklärung

In der Literatur findet sich eine Reihe von Definitionen für den Begriff der kommunalen Wirtschaftsförderung. Durch die Vielzahl der unterschiedlichen Aufgaben und Aktivitäten existiert jedoch keine allgemein verbindliche Legaldefinition. Trotz dieser Problematik soll auf eine Begriffsbestimmung nicht verzichtet werden. So erklären OLSSON & PIEKENBROCH (1993, S. 384) Wirtschaftsförderung als:

„Alle Maßnahmen einer Kommune oder eines Kommunalverbandes im Rahmen der öffentlichen Gemeinschaftsaufgabe mit dem Ziel, durch Verbesserung der Bedingungen der örtlichen Wirtschaftsunternehmen und deren Vermehrung und Vergrößerung die Produktion, Beschäftigung, private Einnahmen und Gemeindeeinnahmen im gemeindlichen Hoheitsgebiet so zu steigern, dass die Lebensverhältnisse der Gemeindebürger optimal verbessert werden können.“

Wirtschaftsförderung stellt somit ein Bündel aller kommunalen Maßnahmen dar, mit denen die Investitions- und Standortentscheidungen der Unternehmen direkt beeinflusst werden.[5] Die daraus resultierende Einflussmöglichkeit auf den Beschäftigungsgrad und die Finanzkraft der Kommune verdeutlicht die zentrale Bedeutung der Wirtschaftsförderung als gemeindliche Aufgabe.

2.2. Ziele und Inhalte

Die Wirtschaftspolitik gehört somit zum Hauptbetätigungsfeld der öffentlichen Hand. Die verantwortungsvolle Wahrnehmung dieser Aufgabe durch den Staat hat den Zweck,

- die Rechtsordnung für den Markt zu gewährleisten,
- soziale und ökologische Faktoren in das Marktgeschehen mit einzubinden,
- eventuelle Diskrepanzen der Lebensbedingungen in den verschiedenen Regionen auszugleichen und
- die Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit der Privatwirtschaft zu fördern.[6]

Die Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft einer Gemeinde stellt dabei nur ein nachrangiges Ziel wirtschaftsfördernder Aktivitäten dar. Vielmehr besteht der Hauptzweck darin, das finanzielle und soziale Wohl der Bevölkerung zu steigern. Als ein essentieller Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge soll die Wirtschaftsförderung

- ein stetiges Wirtschaftswachstum unterstützen,
- zu einem hohen Beschäftigungsgrad führen und damit
- zur Sicherung der Lebensqualität und Verbesserung der örtlichen Lebensbedingungen beitragen.

Um diese Ziele zu erreichen, ist eine Vernetzung und ein Zusammenspiel der vielen unterschiedlichen Handlungsfelder innerhalb der Kommune notwendig. Folglich ziehen sich die gewerbepolitischen Tätigkeiten und Kompetenzen durch sämtliche Bereiche der Verwaltung. So wirken beispielsweise auch Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt sowie die Kämmerei bei der Erfüllung wirtschaftspolitischer Aufgabenstellungen mit. Deshalb stellt die kommunale Wirtschaftsförderung eine typische ämterübergreifende Querschnittsaufgabe der Verwaltung dar.[7]

3. Handlungsrahmen kommunaler Wirtschaftsförderung

Nachfolgend sollen die Handlungsvoraussetzungen und das Umfeld aufgezeigt werden, innerhalb dessen die Wirtschaftsförderung agiert.

3.1. Gesetzliche Grundlagen

Da bislang noch keine Legaldefinition der kommunalen Wirtschaftsförderung erfolgt ist, mangelt es an einer speziellen Rechtsgrundlage für die Wahrnehmung gewerbepolitischer Aufgaben. Trotzdem wird deren gesetzliche Zulässigkeit prinzipiell nicht angezweifelt.

3.1.1. Rechtliche Zulässigkeit

Die allgemein juristische Legitimation erhält die kommunale Wirtschaftsförderung aus dem verfassungsmäßigen Auftrag der Sozialstaatlichkeit gemäß Artikel 20 I Grundgesetz (GG) in Verbindung mit den Verfassungen der Länder, wonach jeder ein Recht auf Arbeit besitzt und das Wohl des Menschen im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht.

Eine weitere gesetzliche Rechtfertigung der kommunalen Wirtschaftsförderung ergibt sich aus Artikel 28 II GG. Danach haben die Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, also auch die Förderung der lokalen Wirtschaft, in eigener Verantwortung zu regeln (Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung). Die kommunale Wirtschaftsförderung fällt somit in den Kompetenzbereich der Gemeinden und zählt zu deren sog. Selbstverwaltungsaufgaben.[8] Es wird dabei zwischen freiwilligen Aufgaben und gesetzlich verankerten Pflichtaufgaben unterschieden. Die kommunale Wirtschaftsförderung zählt zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, wobei es im Ermessen der Gemeinde steht, diese Aufgabe wahrzunehmen oder nicht.[9]

3.1.2. Rechtliche Schranken

Die grundsätzliche Zulässigkeit von Wirtschaftsförderungsmaßnahmen bedeutet jedoch keinen uneingeschränkten Handlungs- und Gestaltungsspielraum für die Gemeinden. Durch den Vermerk „im Rahmen der Gesetze“ in Artikel 28 II GG unterliegt die Ausübung wirtschafts- und gewerbepolitischer Aktionen bestimmten rechtlichen Grenzen. So wird die Wirtschaftsförderung der Kommunen durch folgende übergeordnete Rechtsbereiche[10] eingeschränkt:

1. Europarecht

Im Rahmen der Regionalpolitik der Europäischen Gemeinschaft (EG) dürfen deren regionale Wirtschaftsfördermaßnahmen nicht durch die kommunale Wirtschaftsförderung unterlaufen werden. Zudem verbietet das Wettbewerbsrecht der EG Beihilfen der Gemeinden, die aus öffentlichen Mitteln gewährt werden und zur Verzerrung des Wettbewerbs beitragen können.

2. Verfassungsrecht

Die kommunale Wirtschaftsförderung ist als Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde an die Einhaltung der Grundrechte gebunden. Schranken ergeben sich zum einen aus Artikel 20 GG, der den sog. Vorbehalt des Gesetzes impliziert. Danach dürfen wesentliche Tätigkeiten der Verwaltung, im Rahmen der Wirtschaftsförderung z.B. die Gewährung von Existenzgründerdarlehen, nur auf Grundlage eines Gesetzes erfolgen. Zudem spielt der Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 GG eine Rolle bei der Ge-
staltung wirtschaftsfördernder Maßnahmen. So müssen das Gebot der Gleichbehandlung und die Chancengleichheit im Wettbewerb mit Konkurrenten stets gewährleistet werden. Letztlich darf die kommunale Wirtschaftsförderung gemäß dem Grundsatz des bundestreuen Verhaltens (Artikel 37 GG) ihre eigenen Maßnahmen nicht dort ansetzen, wo durch den Bund oder die Länder andere wirtschaftspolitische Entscheidungen in sachlicher und regionaler Hinsicht getroffen wurden.

3. Bundes- und Landesrecht

Die gesetzlichen Kompetenzen von Bund und Ländern bilden eine weitere Grenze der kommunalen Förderpolitik. Bundes- und Landesgesetze haben Priorität vor dem Kommunalrecht und müssen bei der Ausgestaltung der Wirtschaftsförderung berücksichtigt werden. So haben z.B. das Baugesetzbuch und das Bundesraumordnungsgesetz erheblichen Einfluss auf die Planungshoheit der Gemeinden.

4. Kommunalrecht

Schließlich unterliegt die Wirtschaftsförderung auch den kommunalrechtlichen Bindungen. Von großer Bedeutung ist dabei insbesondere das in den Gemeindeordnungen enthaltene Gebot zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Der öffentlichen Haushaltswirtschaft liegt das Verhältnismäßigkeitsprinzip zugrunde, das auch bei finanziellen Hilfestellungen der Wirtschaftsförderung Beachtung finden muss.

3.2. Finanzierung

Die finanzielle Grundlage der kommunalen Wirtschaftsförderung bilden regionalpolitische Förderprogramme des Bundes und der Länder. Auch wenn deren Wirtschaftspolitik in erster Linie auf größere Teile der Bundesrepublik ausgerichtet ist, profitieren auch die einzelnen Kommunen von den staatlichen Fördermitteln. Reichen diese nicht aus, werden zusätzlich eigene Haushaltsmittel der Gemeinde für wirtschaftsfördernde Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend der Vielzahl gesetzlicher Kompetenzen auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung existieren auch zahlreiche Förderprogramme:[11]

1. Fördermaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft

Zu den bedeutendsten Fördermaßnahmen der EG gehören:

- Finanzmittel der Europäischen Investitionsbank
- Europäischer Ausgleichsfonds für die Landwirtschaft
- Beihilfen und Darlehen der EG für Kohle und Stahl
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
- Europäischer Sozialfonds
- Neues Gemeinschaftsinstrument

Durch diese Strukturfonds werden Gelder für die regionale Wirtschaftsentwicklung in Europa bereitgestellt.

2. Fördermaßnahmen des Bundes

Vom Bund werden hauptsächlich direkte Finanzmittel für die Wirtschaftsförderung zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten staatlichen Förderprogramme werden nachfolgend aufgelistet:[12]

- Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)

Im Rahmen dieser Förderungsaktivität werden finanzielle Mittel für konkret ausgewählte Problemzonen bewilligt. Finanzielle Unterstützung für die betroffenen Unternehmen kann durch die Gewährung von Investitions- und Zinszuschüssen, Darlehen und Bürgschaften für Kredite geleistet werden. Darüber hinaus werden im Rahmen spezieller Förderprogramme die vom Strukturwandel besonders betroffenen Industriestandorte (z.B. im Bereich der Werften, Kohle und Stahl) zusätzlich unterstützt.

[...]


[1] Vgl. RICHTER: Regionalisierung und interkommunale Zusammenarbeit. Wiesbaden, 1997, S.13 ff.

[2] Vgl. HEUER: Instrumente kommunaler Gewerbepolitik. Stuttgart, 1985, S. 13

[3] Vgl. ZERRES (Hrsg.): Kooperatives Stadtmarketing. Stuttgart, 2000, S. 7, 26 u. 43

[4] Vgl. FEHN / VOSSEN: Stadtmarketing. Stuttgart, 1999, S. 19

[5] Vgl. DIECKMANN / KÖNIG: Kommunale Wirtschaftsförderung. Köln, 1994, S.1

[6] Vgl. HOLLBACH-GRÖMIG: Kommunale Wirtschaftsförderung in den 90er Jahren. Berlin, 1996, S.11

[7] Vgl. HEUER, a.a.O., S. 50

[8] Vgl. LANGE: Möglichkeiten und Grenzen gemeindlicher Wirtschaftsförderung. Köln, 1981, S.30 f.

[9] Vgl. IMHOFF-DANIEL: Organisation und Instrumente der kommunalen Wirtschaftsförderung in Niedersachsen. Hannover, 1994, S. 20

[10] Vgl. DIECKMANN / KÖNIG, a.a.O., S. 61 ff.

[11] Vgl. HARTMANN: Beziehungen zwischen Staat und Wirtschaft. Baden-Baden, 1993, S. 51 f.

[12] Vgl. ebenda, S. 53 ff.

Ende der Leseprobe aus 40 Seiten

Details

Titel
Handlungsrahmen und Instrumente der kommunalen Wirtschaftsförderung
Hochschule
Hochschule Osnabrück  (Institut für Öffentliches Management)
Veranstaltung
Stadtmarketing
Note
1,7
Autor
Jahr
2000
Seiten
40
Katalognummer
V8333
ISBN (eBook)
9783638153256
Dateigröße
662 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Handlungsrahmen, Instrumente, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing
Arbeit zitieren
Marlene Schwegmann (Autor:in), 2000, Handlungsrahmen und Instrumente der kommunalen Wirtschaftsförderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8333

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