Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Themenbereich der in den Artikeln 49 ff. EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) normierten Dienst-leistungsfreiheit hinsichtlich ihrer Bedeutung für grenzüberschreitende soziale Dienste . In diesem Zusammenhang wird die am 15.11.2006 in zweiter Lesung vom Eurpäischen Parlament als Ausdruck der Strategie von Lissabon und Ergänzung zur Dienstleistungsfreiheit verabschiedete Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (im Folgenden: Dienstleistungsrichtlinie) untersucht.
Das Ziel dieser Analyse ist die Offenlegung der möglichen Auswirkungen, die dieser Rechtsakt für die deutschen Wohlfahrtsverbände und freien Träger als gemeinnützige Erbringer sozialer Dienstleistungen mit sich bringen kann und welche Maßnahmen diese national wie international ergreifen können.
Bei der Auswahl des Themas dieser Arbeit spielten verschiedene Faktoren eine Rolle. Durch die am 12.12.2006 auch durch den Rat angenommene Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt gewinnt der Themenbereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen in hohem Maße an Aktualität und Brisanz. Dieser gemeinhin als Dienstleistungsrichtlinie bezeichnete Rechtsakt sorgte bereits während seines Entstehungsprozesses – anfangs noch unter dem Pseudonym „Bolkestein-Richtlinie“ – europaweit für öffentliche Diskussionen und Demonstrationen. Zu den Kritikern der Richtlinie gehörten auch die deutschen Wohlfahrtsverbände, die in der Dienstleistungsrichtlinie eine deutliche Bedrohung für den sozialen Sektor in Deutschland erkannten . Nach der Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie und den vorgenommen Änderungen im Text der Richtlinie hinsichtlich nicht-wirtschaftlicher Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Gesundheitsdienstleistungen und bestimmter sozialer Dienste sind die Stimmen vieler Gegner verstummt. Einige Akteure monieren jedoch nach wie vor den breiten Interpretationsspielraum der Regelung sowie den daraus resultierenden Mangel an Rechtssicherheit bezüglich der Ausnahmetatbestände. Zudem veröffentlichte die Europäische Kommission im Jahr 2006 eine Mitteilung zu Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union (EU), in welcher der hohe Stellenwert sozialer Dienste für die europäische Bevölkerung und Wirtschaft gewürdigt wird. Auch dies indiziert die bevorstehenden Entwicklungen in diesem Bereich, die von den Protagonisten des deutschen Sozialsektors nicht unbemerkt bleiben .
In dieser Arbeit, die sich exklusive Einleitung und Schlussbetrachtung in drei Kapitel unterteilt, sollen die Änderungen, die die Dienstleistungsrichtlinie für die deutschen Wohlfahrtsverbände und freien Träger als gemeinnützige Erbringer sozialer Dienst-leistungen mit sich bringen kann, untersucht werden. Diese Aufgabenstellung macht es erforderlich, im ersten Kapitel eine inhaltliche Erläuterung der Begrifflichkeit des sozialen Dienstes vorzunehmen. Dazu muss der Frage nachgegangen werden, ob die Europäische Union eine einheitliche, differenzierte Definition dieses Begriffes kennt und zwischen welchen Termini auf europäischer Ebene unterschieden wird. Im Anschluss daran wird der Begriff der sozialen Dienste in ausgewählten Mitgliedstaaten der Euro-päischen Union auf inhaltliche Unterschiede und verschiedene Begriffsinterpretationen überprüft.
Das zweite Kapitel befasst sich mit der Erforschung des bisherigen Verhältnisses zwischen Dienstleistungsfreiheit und sozialen Diensten, um aus den gewonnenen Erkenntnissen auf mögliche Veränderungen durch die Dienstleistungsrichtlinie schließen zu können. Deshalb erfolgt zunächst in gebotener Kürze die Darstellung der Dienstleistungsfreiheit als eine der Grundfreiheiten des Binnenmarktes im Kontext mit sozialen Diensten. In diesem Zusammenhang ist die Behandlung ausgewählter, wegweisender Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zwingend, um das Spannungsfeld zwischen den Regelungen der Dienstleistungsfreiheit und den sozialen Diensten anhand von Praxisbeispielen zu ergründen. In logischer Folge knüpft sich hieran die Erörterung der Regelungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie hinsichtlich sozialer Dienstleistungen. Diese Überprüfung soll Aufschluss über künftige Veränderungen für die deutschen Sozialdienstleister geben und mögliche Schlupflöcher des Regelungsgehaltes zu Tage fördern.
Im dritten Kapitel sollen basierend auf den Erkenntnissen der vorangegangenen Kapitel etwaige aus der Dienstleistungsrichtlinie resultierende Risiken und Chancen für die Wohlfahrtsverbände und freien Träger in Deutschland als Erbringer sozialer Dienstleistungen aufgezeigt werden. Für eine Bewertung der Gesamtsituation ist es unerlässlich, die von vielen Seiten beschriebenen Gefahren für den sozialen Sektor in Deutschland durch soziale Dienstleistungsangebote aus Osteuropa auf deren Gehalt zu überprüfen. Hierzu muss diskutiert werden, ob es für Sozialdienstleister aus den mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten attraktiv und möglich ist, ihre Dienste in Deutschland anzubieten oder ob derartige Bestrebungen als Panikreaktion der hiesigen Interessenvertreter zu bewerten sind. Im Anschluss daran werden unterschiedliche Varianten der Internationalisierung eines Sozialdienstleisters vorgestellt. Die Absicht des Verfassers besteht darin, den deutschen Sozialdienstleistern Handlungsstrategien aufzuzeigen, die es ihnen ermöglichen sollen, den sich möglicherweise verändernden Verhältnissen entsprechend zu agieren
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Begriff der sozialen Dienste in Europa und den Mitgliedstaaten
2.1 Überprüfung einer einheitlichen Begriffsdefinition auf EU-Ebene
2.1.1 Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
2.1.2 Nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
2.1.3 Leistungen der Daseinsvorsorge
2.1.4 Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
2.1.5 Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse
2.2 Abweichendes Begriffsverständnis in den Mitgliedstaaten
2.2.1 Soziale Dienste in Deutschland
2.2.2 Soziale Dienste in Frankreich
2.2.3 Soziale Dienste in Großbritannien
3 Soziale Dienste und die Dienstleistungsfreiheit
3.1 Soziale Dienste im Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit?
3.1.1 Persönlicher Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit
3.1.2 Sachlicher Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit
3.1.3 Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit
3.2 Die Rechtsprechung des EuGH zu sozialen Diensten
3.2.1 Urteile des Sozial- und Gesundheitssektors in Abgrenzung zur Dienstleistungsfreiheit
3.2.2 Urteile zur Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit und sozialer Dienste
3.3 Die Dienstleistungsrichtlinie und soziale Dienste
3.3.1 Kritische Stimmen der Interessenvertreter im Vorfeld der Richtlinie
3.3.2 Allgemeine Regelungen der Dienstleistungsrichtlinie
3.3.2.1 Ausdrückliche Bereichsausnahmen sozialer Dienste
3.3.2.2 Rechtsbegriffe, die soziale Dienste erfassen können
3.3.3 Soziale Dienste ohne ausdrückliche Bereichsausnahme
4 Risiken und Chancen für die Wohlfahrtsverbände und freien Träger in Deutschland
4.1 Allgemeine Risiken
4.2 Besondere Risiken
4.2.1 Risiken für den Bildungssektor
4.2.2 Risikofaktoren für den sozialen Sektor in Deutschland durch Anbieter aus Mittel- und Osteuropa
4.2.3 Soziale Dienstleister und Dienstleistungen in Tschechien
4.3 Chancen für die Wohlfahrtsverbände und freien Träger
4.3.1 Nationale Chancen
4.3.2 Europäische und Internationale Chancen
4.3.3 Strategische Vorüberlegungen zur Auslandstätigkeit eines Sozialdienstleisters
4.3.4 Markteintritts-/Marktbearbeitungsstrategien
4.3.5 Ausblick auf ein Auslandsengagement in Tschechien
5 Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie auf deutsche Wohlfahrtsverbände und freie Träger als gemeinnützige Erbringer sozialer Dienste. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie sich der neue Rechtsrahmen auf den sozialen Sektor in Deutschland auswirkt und welche Handlungsspielräume sowie nationalen wie internationalen Maßnahmen für diese Akteure bestehen, um auf den potenziell zunehmenden Wettbewerb zu reagieren.
- Analyse europäischer Begriffsdefinitionen im sozialen Sektor
- Untersuchung des Verhältnisses zwischen Dienstleistungsfreiheit und sozialen Diensten
- Evaluierung der Risiken durch Anbieter aus Mittel- und Osteuropa
- Bewertung von Chancen zur strategischen Positionierung und Internationalisierung
- Strategische Planung und Markteintrittsoptionen für Sozialdienstleister
Auszug aus dem Buch
Soziale Dienste in Deutschland
Der Begriff der sozialen Dienste erfährt in den deutschen Rechtsnormen keine einheitliche inhaltliche Ausprägung. Das aus den Art. 20 I, 28 I 1 Grundgesetz entwickelte Sozialstaatsprinzip bildet die Basis für die Teilhabe an sozialen Leistungen, die zwar in den Normen der Sozialgesetzbücher (SGB) geregelt sind, jedoch nicht erschöpfend definiert werden. § 11 SGB I normiert die Sozialleistungen, die sich in Geld-, Sach- und Dienstleistungen untergliedern. Unter sozialen Dienstleistungen sind in dieser Norm explizit persönliche und erzieherische Hilfen genannt, worunter nach fachlichem Verständnis Sozial- und Jugendhilfe, sowie Leistungen der Pflegeversicherung zu fassen sind.
Laut einschlägiger Literatur deckt dies jedoch nur einen kleinen Teil der sozialen Dienstleistungen ab. So ist eine Trennung zwischen Vorsorge-, Entschädigungs- und sozialer Ausgleichsleistung durchaus üblich. Um jedoch die Bandbreite der sozialen Dienste und die Anzahl potentieller Sozialdienstleister annähernd erfassen zu können, bedarf es eines kurzen Überblicks über den deutschen Sozialsektor.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung der EU-Dienstleistungsrichtlinie für den sozialen Sektor und definiert das Ziel der Untersuchung hinsichtlich der Auswirkungen auf deutsche Wohlfahrtsverbände.
2 Der Begriff der sozialen Dienste in Europa und den Mitgliedstaaten: Dieses Kapitel analysiert die uneinheitliche Begriffsbestimmung sozialer Dienste auf EU-Ebene sowie deren länderspezifische Ausprägungen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien.
3 Soziale Dienste und die Dienstleistungsfreiheit: Der Hauptteil untersucht das rechtliche Verhältnis zwischen den Grundfreiheiten des Binnenmarktes und sozialen Diensten anhand der EuGH-Rechtsprechung sowie die spezifischen Regelungen der Dienstleistungsrichtlinie.
4 Risiken und Chancen für die Wohlfahrtsverbände und freien Träger in Deutschland: Hier werden konkrete Gefahren, etwa durch Anbieter aus Osteuropa, sowie strategische Handlungsmöglichkeiten und Markteintrittsoptionen für gemeinnützige Sozialdienstleister abgeleitet.
5 Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont, dass soziale Dienste stärker in den politischen Fokus gerückt sind, was proaktives Handeln und ein präziseres Profil für Wohlfahrtsverbände erforderlich macht.
Schlüsselwörter
Dienstleistungsrichtlinie, soziale Dienste, Wohlfahrtsverbände, Dienstleistungsfreiheit, Europäischer Gerichtshof, Daseinsvorsorge, Sozialrecht, Europarecht, Markteintritt, Wettbewerb, Gemeinnützigkeit, Sozialsektor, Internationalisierung, Entgeltlichkeit, Rechtssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie von 2006 auf die Tätigkeit und die Rahmenbedingungen deutscher Wohlfahrtsverbände und freier Träger im sozialen Sektor.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die Begriffe sozialer Dienste im EU-Recht, das Verhältnis zur Dienstleistungsfreiheit, die Rechtsprechung des EuGH sowie die Risiken und Chancen für soziale Einrichtungen in einem sich öffnenden europäischen Markt.
Welches primäre Ziel verfolgt der Autor?
Das Ziel ist die Offenlegung möglicher Auswirkungen der Richtlinie auf gemeinnützige Erbringer sozialer Dienste und die Ableitung von nationalen sowie internationalen Handlungsstrategien.
Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse europäischer Rechtsvorschriften und einschlägiger EuGH-Urteile sowie einer Auswertung betriebswirtschaftlicher Ansätze für strategische Planung und Internationalisierung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die begriffliche Einordnung, die rechtliche Prüfung der Anwendbarkeit der Dienstleistungsfreiheit auf soziale Dienste sowie eine Risiko-Nutzen-Analyse für Wohlfahrtsverbände.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit am besten?
Schlüsselbegriffe sind vor allem Dienstleistungsrichtlinie, Wohlfahrtsverbände, Dienstleistungsfreiheit, EU-Binnenmarkt, Sozialpolitik und Wettbewerbsstrategien.
Wie bewertet der Autor die aktuelle Rechtssicherheit für soziale Dienste?
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die uneinheitliche Begriffsverwendung auf EU-Ebene und die vagen Bereichsausnahmen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, da soziale Dienste oft als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft werden.
Welche Rolle spielt das Fallbeispiel Tschechien?
Tschechien dient als Beispiel für den Entwicklungsstand des Sozialsektors in einem postsozialistischen Land und verdeutlicht sowohl die strategische Nähe zu Deutschland als auch die praktischen Hürden für ein grenzüberschreitendes Auslandsengagement.
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- Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Thomas Werner (Author), 2007, Welche Änderungen bringt die Dienstleistungsrichtlinie für die Wohlfahrtsverbände und freien Träger in Deutschland?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83573