Das Berufsbild der Altenpflege

Eine qualitative Studie zur beruflichen Entwicklung der Altenpflege


Bachelorarbeit, 2007

191 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anhangsverzeichnis

1. Ziel und Fragestellung
1.1. Klärung zentraler Begriffe
1.2. Stand der Forschung
1.3. Herleitung der Fragestellung

2. Entwicklung der Altenpflege
2.1. Berufung – Beruf – Profession?
2.1.1. Die Ausbildung in der Altenpflege
2.1.2. Das spezialisierte Wissen in der Altenpflegepflege
2.1.3. Die soziale Dienstorientierung in der Altenpflege
2.1.4. Die Berufsethik in der Altenpflege
2.1.5. Die Selbstverwaltung und Handlungsautonomie in der Altenpflege
2.1.6. Die Berufsorganisationen in der Altenpflege
2.2. Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels auf die Pflege
2.3. Zum Selbstverständnis der Altenpflege

3. Altenpflege auf dem Weg zur Akademisierung
3.1. Die Integrative Ausbildung
3.2. Zur Akademisierung der Pflege
3.3. Dualer Bachelor- Studiengang Pflegewissenschaft/ Pflegemanagement
3.3.1. Darstellung des Konzeptes Dualer Studiengang
3.3.1.1. Kooperationsverträge
3.3.1.2. Durchführung
3.3.1.3. Integration in den Lehrbetrieb der Beruflichen Schule am Dietrich- Bonhoeffer Klinikum Neubrandenburg
3.3.1.4. Abschluss des Studiums / der Ausbildung

4. Qualitative Studie zur beruflichen Entwicklung der Altenpflege
4.1. Methodische Überlegungen
4.1.1. Erhebungsmethode
4.1.2. Wichtige Aspekte der Grounded Theory
4.1.2.1. Theoretical sampling
4.1.2.2. Theoretisches Kodieren
4.2. Methodisches Vorgehen im Rahmen dieser Arbeit
4.2.1. Datenerhebung
4.2.1.1. Zugang zu den Interviewpartnern
4.2.1.2. Entwicklung des Interviewleitfadens
4.2.1.3. Durchführung der Interviews
4.2.1.4. Auswertung der Interviews
4.3. Auswertung
4.3.1. Globalanalyse
4.3.2. Feinanalyse
4.3.3. Fallvergleich
4.3.3.1. Zeit
4.3.3.2. Berufspolitik
4.3.3.3. Ansehen der Altenpflege
4.3.3.4. Diskussion

5. Fazit

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Mentoren in der Praxis sind am Lernerfolg der Schüler inte- ressiert (Altenpflegeschüler)

Abbildung 2: Wie hoch ist die zeitliche Zuwendung der Mentoren für die Schüler-anleitung? (Altenpflegeschüler)

Abbildung 3: In regelmäßigen Abständen finden Vor-, Zwischen- und Abschluss-gespräche mit den Schülern und Praxisanleitern statt

Abbildung 4: Unterstützung bei der Projektarbeit

Abbildung 5: Halten Sie Facherübergreifende externe Praxiseinsätze für sinnvoll?

Abbildung 6: Die Ausbildung ein Modell der Zukunft

Abbildung 7: Die Umsetzung der Ausbildung finde ich gelungen (Schülersicht)

Abbildung 8: Ich würde mich noch einmal für diese Ausbildung entscheiden (Schülersicht)

Anhangsverzeichnis

Anhang A: Interview - Transkription des Wohnbereichsleiters Alois

Anhang B: Interview - Transkription der Altenpflegehilfe Carla

Anhang C: Interview - Transkription der Altenpflegerin Thea

Anhang D: Interview - Transkription der ambulanten Pflegerin Sabine

1. Ziel und Fragestellung

In dieser Arbeit „Altenpflege – Ein Berufsbild im Wandel?“ sollen unterschiedliche Professionalisierungsbestrebungen des noch relativ jungen Berufes herausgearbeitet werden. Der „Arbeitsmarkt Pflege“ erhält durch die zunehmende Anzahl älterer und pflegebedürftiger Menschen einen besonderen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Mehr als 2 Millionen Pflegebedürftige leben heute in Deutschland, die Tendenz steigt. Über 80 % der Betroffenen sind älter als 65 Jahre, jede Dritte Person ist hoch betagt. In den ambulanten und stationären Einrichtungen arbeiten 142.000 Altenpflegerinnen und –Pfleger sowie 118.000 Krankenschwestern und -pfleger. (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2005). Die Nachfrage nach qualifizierten und motivierten Pflegekräften wird weiterhin steigen. Durch welche Maßnahmen dieser entstandene Personalbedarf gedeckt werden kann, diskutieren derzeit Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und die Vertreter der Praxis. Mit dem Altenpflegegesetz von 2003 wurden neue Weichen für eine neue Altenpflegeausbildung gestellt, es regelt die Ausbildung bundesweit einheitlich, setzt die Ansprüche an eine moderne Pflegeausbildung um und schärft das Profil der Altenpflege als Gesundheitsfachberuf. (vgl. Renate Schmidt 2005). Aber die Altenpflege gerät auch laut Sieger (2005) zunehmend unter den Druck der „Europäisierung und Globalisierung“, Im europäischen Vergleich sind die entsprechenden Qualifikationen nur erschwert zu erlangen und dies dauere in der Regel 5 Jahre länger als in anderen Ländern. (Sieger, 2005, Innere Mission München, equalmünchen GmbH, Fachtagung „Altenpflege – Wohin?“)

Altenpflegepersonal muss heute in der Lage sein, sowohl medizinische Behandlungspflege, als auch sozialpflegerische und psychiatrische Betreuung umzusetzen. Der medizinische Dienst der Krankenkassen, der die Pflegebedürftigkeit alter Menschen einschätzt und beurteilt, erzeugt einen hohen Druck auf das Altenpflegepersonal. Administrative Aufgaben werden immer umfangreicher, jede einzelne Pflegeleistung wird täglich gewissenhaft und sorgfältig dokumentiert, denn fehlerhafte Dokumentation hat zur Folge, dass die Pflegekasse für erbrachte, aber nicht dokumentierte Leistungen auch nicht zahlt, was sowohl für den stationären als auch ambulanten Bereich gilt. Weitere neue Anforderungen an die Fachqualifikation der Altenpflege ergeben sich laut Naegele aus eklatanten Mängeln in der Kooperation zwischen den beiden Systemen Gesundheitsversorgung und Altenpflege, die voneinander abgeschottet nebeneinander und sogar bewusst gegeneinander arbeiten (vgl. Naegele 1991, S.77).

In Deutschland war die Altenpflege lange Zeit ein Nebenaspekt der Krankenpflege. Das Personal in diesem Bereich wurde in Kursen und Kurzlehrgängen qualifiziert. Langsam und uneinheitlich entwickelte sich eine inhaltlich und zeitlich umfangreichere Ausbildung. Diese nimmt mittlerweile international eine Ausnahmestellung ein, da sich ausgehend von der Krankenpflege aber auch in Abgrenzung davon ein eigenständiges Berufsbild entwickelte. Über die Zuordnung des Berufsfeldes hin zur medizinisch orientierten Pflege oder hin zur Sozialarbeit wird seit längerer Zeit intensiv diskutiert. Durch mehrere Modellvorhaben wird versucht, den Beruf der Altenpflege aufzuwerten und attraktiver zu machen, denn der Ruf nach Gleichwertigkeit mit der Krankenpflege wird immer lauter. Derzeitige bundesweite Modellvorhaben sind beispielsweise „Pflegeausbildung in Bewegung“, in dem acht Projekte erproben, wie eine gemeinsame Weiterentwicklung der Pflegeausbildung aussehen kann. Gezielt wird dabei die Altenpflege betrachtet, da die demographischen Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass die Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zukünftig zu den Schwerpunktaufgaben vieler Pflegekräfte gehören wird. 15 Schulen in acht Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen Anhalt) beteiligen sich an diesem Vorhaben, das über vier Jahre begleitet und finanziell durch das Bundesministerium mit 4,4 Mio. Euro unterstützt wird. (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Immer noch haben wir in Deutschland gegegenüber anderen Ländern zu wenig ausgebildete Pflegekräfte, was nicht nur auf die Mängel in der bisherigen Ausbildungspolitik zurückzuführen ist, sondern ebenfalls auf hohe Fluktuationsraten. In Verbindung mit dem Personalspiegel in der Altenpflege ist hierunter die geringe Verweildauer im Altenpflegeberuf gemeint, die durchschnittlich, laut Naegele zwischen vier und fünf Jahren liegt. (vgl. Naegele, 1991, S.65) Begründet wird dies oft mit dem Phänomen des „burning-out“, das sowohl Ältere, als auch Jüngere im Altenpflegebereich Tätige als Grund für den Ausstieg aus dem Beruf angeben. Naegele (1991) macht weiterhin deutlich, dass zukünftig nur eine Steigerung der Attraktivität des Berufes qualifiziertes Personal in der Altenhilfe halten wird.

„Maßnahmen, die auf strukturelle Verbesserungen in der Personalsituation abzielen, können daher nicht bei verbesserten Rekrutierungsstrategien oder bei Reformen in der Ausbildung stehen bleiben, sondern müssen zugleich auf eine Attraktivitätssteigerung des Berufes insgesamt abzielen, um das wenige vorhandene Personal zu halten.“ (Naegele, 1991, S.65).

Parallele Strukturreformen bezüglich der Arbeitssituation, wie zum Beispiel: Öffnung von Aufstiegschancen, Anerkennung, Abbau von Belastungen, Rotationsansätze, Supervision sind erforderlich. Tariferhöhungen allein reichen nicht aus. Altenpflegequalifikationen sind zu erhaltende gesellschaftliche Werte,

Sind die Erwartungen bezüglich der Aufwertungschancen, der verbesserten gesellschaftlichen Anerkennung, der autonomen Gestaltung und Eigenständigkeit beruflichen Handelns erfüllt worden? Oder bestätigen sich jedoch die Thesen von Axmacher (1991) zu den Schwierigkeiten in der Praxis, von dem Erkenntnisgewinn durch die Wissenschaft zu profitieren? So könnten seiner Meinung nach die verspürten und artikulierten Verunsicherungen der Praxis noch vertieft werden.“ Das bedeutet: Fachsozialisation, Fachspracherwerb, Fachkommunikation – Interaktionsformen, die den in der Pflegepraxis Tätigen zu dem bisher bereits bekannten Laienstatus (gegenüber Medizinern, Naturwissenschaftlern, Betriebswirtschaftlern usw.) einen weiteren hinzufügt: die/ der Pflegende wird „Laie“ im eigenen Haus, also im Verhältnis zu einem Fachdiskurs aus dem er/ sie sich ausgeschlossen sieht, der gleichwohl aus der wissenschaftlich-systematischen Beobachterposition das eigene Praxisfeld zum „Gegenstand“ macht.“ (Axmacher 1991, S.125ff).

Der Schwerpunkt dieser Arbeit soll berufssoziologische Schwerpunkte des „Bildes“ der Altenpflege in der Praxis, des beruflichen Selbstverständnisses auf dem Weg zur Professionalisierung und zum eigenständigen Berufsbild erforschen. Konkret: Wie geht die Praxis mit diesem Wissen um, wo sieht sich die Altenpflege heute und in der Zukunft? Warum können theoretische Ansprüche an die pflegerische Praxis im Bereich der Altenpflege in Deutschland nicht realisiert werden und sind Professionalisierungsbestrebungen in den Bereichen der Altenhilfe erkennbar?

Im Jahr 1902 schrieb die Rot- Kreuz- Oberin Clementine von Wallmenich: „Gerade vermöge ihrer Berufsausbildung müssen besonders die Schwestern die Hoheit der Wissenschaft begreifen und einsehen, dass sie selbst zu wissenschaftlichem Urteil nicht befähigt sind.“ ( Wallmenich 1902 nach Bischoff & Wanner, 1993, S.20). So lastete man den Schwestern absolute Unwissenheit an, laut Freire (1993) charakteristisch für die Ideologie der Unterdrückung, leugnete man also, dass Erziehung und Erkenntnis Forschungsprozesse sind. (Freire 1993, S.59). So wird dagegen heute von Pflegekräften umfassendes, pflegefachliches Begründungs-, Handlungs- und Reflexionswissen gefordert und „(…) sie müssen dieses Wissen in ihrem Berufsleben entsprechend dem wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt stetig aktualisieren.“ (Bögemann – Großheim in „Pflege und Gesellschaft“, 9.Jahrgang 3/2004, S.101).

Die Arbeit ist in einen theoretischen und einen empirischen Teil gegliedert. Der theoretische Teil beginnt mit einem geschichtlichen Rückblick über die berufliche Entwicklung. Im Anschluss daran wird die Professionalisierungsforschung eingehend betrachtet. Der Einfluss der gesellschaftlichen Veränderung auf die Altenpflege wird mit berücksichtigt und die daraus resultierende Bedeutung der Aufwertung der Altenpflege herausgearbeitet. Das Selbstbild der Altenpflege erfährt eine eingehende Betrachtung. Unterschiedliche Ausbildungskonzepte und Akademisierungspläne werden dargestellt, die für den Sachverhalt «Altenpflege – Ein Berufsbild im Wandel?» dienlich sind und die Diskussion um Professionalisierung in der Altenpflege voranbringen sollen. Dabei wird gesondert auf Schnieders (1994), Hammer (1994), Dunkel 1994, Axmacher (1991), Bals (1991) und Naegele (1991) eingegangen, welche die Professionalisierung in der Altenpflege eingehend diskutierten. Der zweite Teil dieser Arbeit umfasst eine empirisch qualitative Untersuchung durch die Auswertung von vier Interviews mit in der Altenhilfe tätigen Personen. Es wird deutlich, dass die Entwicklung der letzten 20 Jahre zu einem heute eigenständigen Berufsbild in der Altenpflege geführt hat, die Personalsituation jedoch qualitative und quantitative Mängel aufweist. Diese beziehen sich auf das vorhandene Qualifikationsprofil der Mitarbeiter, die auf unzureichende Spezialqualifikationen zurückgreifen können. Der Strukturwandel des Alters hat die Arbeits- und Ausbildungssituation in der Altenpflege stärker akzentuiert und bietet ein neues Forschungsfeld, dem sich Politik und Gesellschaft verstärkt stellen müssen, um dem bevorstehenden „Altenpflegepersonalnotstand“ zu begegnen.

Parallele Strukturreformen bezüglich der Arbeitssituation, wie zum Beispiel: Öffnung von Aufstiegschancen, Anerkennung, Abbau von Belastungen, Rotationsansätze, Supervision sind erforderlich. Tariferhöhungen allein genügen hier nicht. Altenpflegequalifikationen sind zu erhaltende gesellschaftliche Werte, deren sich Deutschland bewusst werden muss.

1.1. Klärung zentraler Begriffe

Altenpfleger und Altenpflegerinnen arbeiten laut Büker (1992) in einem sozialen Beruf, der auf den Mitmenschen angelegt ist. Das „Helfen“ ist Bestandteil der Weltsicht und gehört zu den grundlegenden Eigenschaften ihrer Persönlichkeit. Er umfasst die Betreuung und Pflege älterer Menschen in deren Wohnungen oder stationär in Alten- und Pflegeheimen. (vgl. Büker, S. 109). In der Fachliteratur oder bei Studium von Fort- und Weiterbildungsangeboten wird schnell ersichtlich, dass die Begriffe Altenhilfe und Altenarbeit synonym gebraucht werden. Eine eindeutige Definition der Abgrenzung gibt es nicht und wird somit immer der gleichen Bedeutung zugeschrieben. Gemeint ist laut Hammer (1994) bei der Altenarbeit immer die Arbeit mit alten Leuten, wobei die Altenhilfe dazu beitragen soll, Schwierigkeiten die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern um alten Menschen die Möglichkeit zu geben am Leben und an der Gemeinschaft teil zu haben. (Hammer, 1994, S.18). In dieser Arbeit werden beide Begriffe verwendet. Der Beruf ist laut Fuchs-Heinritz et al. ein Komplex von Leistungen (Tätigkeiten und Fertigkeiten), die der Einzelne in einer öffentlichen oder privaten, profit- oder nichtprofitorientierten Arbeitsorganisation zur persönlichen Erledigung übernommen hat und die den Erwerb für seinen Lebensunterhalt wie den seiner Kernfamilie sichern (vgl. Fuchs-Heinritz, Lautmann, Rammstedt & Wienhold 1994 S.89). Profession ist laut Fuchs (1994) „(…)ein für die Gesellschaft relevanter Dienstleistungsberuf mit hohem Prestige und Einkommen, der hochgradige Spezialisierung und systematisierte, nur im Laufe langer Ausbildung erwerbbares technisches und / oder institutionelles Wissen relativ autonom und kollektivitätsorientiert anwendet.“ (vgl. Fuchs et al. 1994 S.521). Professionalisierung meint Fuchs (1994) wäre die „ (…) Spezialisierung und Verwissenschaftlichung von Berufspositionen aufgrund gestiegener Anforderungen an das für die Berufsausübung erforderliche Fachwissen verbunden mit einer Höherqualifizierung der Berufsausbildung, der Einrichtung formalisierter Studiengänge, einer Kontrolle der Berufsqualifikation und des Berufszugangs durch Fachprüfungen, der Organisation der Berufsangehörigen in besondere Berufsverbände, der Kodifizierung berufsethischer Normen, der Zunahme universeller Leistungsorientierung und beruflicher Autonomie, sowie einer Steigerung von Berufsprestige und Einkommen“ (vgl. Fuchs et al. 1994 S.521). Paradigma ist „ (…) ein von T.S. Kuhn eingeführter Begriff der Wissenschaftsgeschichte, - Theorie - und Soziologie. Es bezeichnet eine klassische wissenschaftliche Leistung (wie zum Beispiel die Newton’sche Mechanik), die von den Mitgliedern einer wissenschaftlichen Disziplin als vorbildlich akzeptiert und durch die eine wissenschaftliche Tradition begründet wurde. Die Arbeit der Forscher in einer Phase der „normalen Wissenschaft“ besteht in der Auffindung und Lösung von Problemen, die sich bei der Verfeinerung, dem Ausbau und der Anwendung der Prinzipien des Paradigmas auf neue Gegenstandsbereiche stellen (...)“. Den Übergang von einem alten Paradigma zu einem neuen Paradigma nennt Kuhn eine „wissenschaftliche Revolution“ (vgl. Fuchs et al. 1994 S.485). Unter einem Paradigma versteht man eine bestimmte Denkrichtung bzw. eine wissenschaftliche Betätigung innerhalb bestimmter Ausrichtungen von Wissenschaftlern, die einen reichen Austausch von Untersuchungsresultaten und ein hohes Maß an Kommunikation besitzen und starke Übereinstimmungen in ihrer philosophischen und theoretischen Grundhaltung haben, in ihrer Untersuchungsmethode, in Lehre und Literatur. Da der Mensch nicht nur als Körperlichkeit betrachtet wird, sondern als eine Einheit von Geist und Körper in seiner sozialen Umwelt befindet sich die Pflege in einem Paradigmenwechsel (vgl. Arets et al. 1999 S. 118). Professionelles Handeln: Für den Begriff der „Pflege“ gibt es keine eindeutige Definition. Juchli (1983) schreibt, „(...) dass Pflege die eigentliche Kategorie des Begegnens und Umgehens mit etwas ist (Juchli 1983 S. 41). Arets et al. (1999) unterscheiden die Pflege in Selbst-, Laien-, und professionelle Pflege. (vgl. Arets et al, 1999, S.23). Professionell Pflegende sind also Personen, die eine staatliche Prüfung abgelegt haben und die Berufsbezeichnung der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen oder der Altenpflegerinnen tragen. Neue veränderte Herausforderungen in der Altenpflege setzen eine neue Berufsfähigkeit und anspruchsvolle Facharbeit voraus. Hierzu gehören laut Bögemann – Großheim (2004) fachliche, soziale, und methodische Kompetenz, die den Berufsinhaber befähigen, seine beruflichen Aufgaben selbständig zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Ein breites Spektrum an Kompetenz, um vielfältige Beschäftigungspositionen wahrzunehmen und Erwartungen an den Inhaber des Berufes zur ständigen Fort und Weiterbildung. (vgl. Bögemann – Großheim 2004, S.101).

Wichtige Kennzeichen der professionellen Pflege sind laut Arets et al. (1999) eine anerkannte Ausbildung basierend auf theoretischer und praktischer Sachkenntnis und die Verrichtung der pflegerischen Tätigkeiten gegen Entgelt. (Arets et al.1999 S.28)

1.2. Stand der Forschung

Bis in die achtziger Jahre hinein gab es für die Kranken- und Altenpflege keine Möglichkeit in Deutschland, sich auf tertiärem Bildungssektor weiterzuentwickeln. Sie waren Ausbildungsberufe, die an Kranken -beziehungsweise Altenpflegepflegeschulen erlernt wurden und dann immer einem Krankenhaus oder Pflegeheim angeschlossen sein mussten, welches die Durchführung der praktischen Ausbildung übernahm. (vgl. Robert Bosch Stiftung, 1992, S. 80 ff). Inzwischen ist dies für die Krankenpflege in den Bereichen Pflegemanagement/ Pflegewissenschaft und Pflegepädagogik durch Einführung entsprechender Studiengänge durchgeführt worden. (vgl. Deutscher Berufsverband für Krankenpflege, 1993). Innerhalb der beruflichen Krankenpflege ist die Diskussion um Professionalisierungsaspekte sehr vielfältig. Untersuchungen im Bereich der Altenpflege sind allerdings minimal und haben kaum Auswirkungen auf die berufliche Praxis. Hammer (1994) entwickelte und begründete ein gemeinsames Weiterbildungskonzept für Altenpflege und Sozialarbeit und spricht von einem hin und her gerissen sein zwischen Eigenständigkeit des Berufsbildes und dem Wunsch nach Anerkennung durch die große Schwester Krankenpflege. (vgl. Hammer, 1994, S.116). Dunkel (1994) untersuchte die Lebensführung von Altenpflegepersonal und stellte die Wichtigkeit eines eigenständigen Berufsbildes, das erst im Rahmen einer Berufsausbildung erlangt werden könne, heraus. (vgl. Dunkel, 1994, S. 27.) Schon aufgrund mangelnder Schärfe des Professionalisierungsbegriffes lässt sich nur sehr schwer festlegen, welche Untersuchungen sich überhaupt als ein Beitrag zur Professionalisierungsforschung in der beruflichen Altenpflege verstehen. Auch verschiedene Untersuchungsansätze und damit verbundene Intentionen der Forscher kommen erschwerend hinzu, so dass eine umfassende Untersuchung zur Professionalisierung der Krankenpflege laut Löser (1995) schon mal kaum gelingen kann. (Löser 1995 zitiert in: Albert 1998, S. 72). Wie sollte dann dies für die Altenpflege gelingen? In den angloamerikanischen Ländern haben Beiträge dieser Art eine lange Tradition, da die Krankenpflege sehr früh im universitären Bereich angesiedelt wurde, in Deutschland leisteten besonders Daheim (1970), Hesse (1972), Hartmann (1972) und Hampel (1983) umfangreiche Diskussionsbeiträge. Hampel (1983) kommt durch eine Fragebogenuntersuchung zu dem Ergebnis, dass der Krankenpflegeberuf lediglich als Semi-Profession eingestuft werden kann. Ein Vergleich mit den „established professions“ erscheint kaum möglich, weil bei diesen das Studium die einzige Möglichkeit ist und nicht gerade erst im Bereich der berufsbegleitenden Weiterbildung eingeführt worden ist. Der Begriff „Profession“ bleibt also weiterhin besonderen Berufsgruppen vorbehalten, die für die Gesellschaft bedeutsame Dienstleistungen erbringen und einen herausgehobenen Status einnehmen. Ist das nun auch Schicksal der Altenpflege? Laut Dewe, Ferchhoff und Radke (1992) beschreibt Professionalisierung einen Prozess, der eine vollständige Verberuflichung des Handelns voraussetzt und auf Weiterentwicklung zielt und an deren Ende der Status Vollprofession erreicht wird. (Dewe, Ferchhoff, Radke, 1992, S. 7f, in: Bögemann-Großheim 2004, S. 102). Folgende Ansprüche und Erwartungen sollte eine Profession erfüllen: gesellschaftliches Mandat, Entwicklung spezifischen Fachwissens, Strukturierung der Ausbildung, Kodifizierung berufsethischer Normen, verbindliche Organisation der Berufsangehörigen und die Autonomie der Ausübung. (lt. Vorlesung Sr. M. Benedicta Arndt, WS 11/2004).

Grauhahn (1990) beschreibt fünf Kriterien, die für das Ansehen einer Person oder eines Berufes entscheidend sind, so zum Beispiel: Besitz, Einkommen, Bildungsniveau, Macht und Einfluss und gesellschaftliche Bedeutung der Tätigkeit. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Pflegeberufe auf dieser Skala nicht besonders gut aussehen. (Grauhahn, 1990, S. 60). Hampel (1983) befragte Krankenpflegeschülerinnen nach dem sozialen Ansehen des Pflegeberufes in der Gesellschaft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der Schülerinnen glaubt, dass der Beruf großes Ansehen in der Gesellschaft genießt. Zollinger und Lienert (1987) beschreiben zwei unterschiedliche Bilder der Krankenpflege. Bei älteren Leuten scheint dieser sehr hoch angesehen, löst Achtung und Bewunderung aus, auf der anderen Seite geben jüngere Leute eher das Gegenteil an. Schnieders (1994) geht in seinen Untersuchungen soweit, zu behaupten, dass das gesellschaftliche Ansehen der Pflegeberufe in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern auch sehr verschieden eingeschätzt wird. Interessant werden diese Aspekte und Untersuchungsergebnisse, wenn man versucht, sie ebenso für die Altenpflege anzuwenden, denn Altenpflege war in den letzten 30 Jahren laut Dommaschk – Rump (1991) einer der unattraktivsten Berufe überhaupt. Schlechte Bezahlung bei starker Arbeitsbelastung und so gut wie gar kein soziales Ansehen führten oft zum Berufsausstieg. (vgl. Dommaschk – Rump, 1991, S.266). Heute hat sich die Lage durch die demographische Verschiebung drastisch geändert. Aber ist das Wissen um die zunehmende Bedeutung der Altenpflege bis in die Praxis vorgedrungen? Im nächsten Abschnitt werden die Motive für die Entstehung der Forschungsfrage aufgezeigt.

1.3. Herleitung der Fragestellung

Ziel dieser Arbeit soll ist es, herauszuarbeiten, warum theoretische Ansprüche an die pflegerische Praxis im Bereich der Altenpflege in Deutschland bisher nicht realisiert werden können. Professionalisierungsbestrebungen zeigen sich in verschiedenen Modellprojekten zur Integrativen Ausbildung und geplanter Einrichtung Dualer Studiengänge, die sich mit der Altenpflege als Forschungsobjekt beschäftigen. Seit dem Schuljahr 04/05 wird an der Berufsschule des Dietrich Bonhoeffer Klinikums das Modellprojekt der Integrativen Pflegeausbildung durchgeführt. Dieses Projekt ist an das Modell der Integrativen Ausbildung von Oelke, U. und Menke, M. (2002) angelehnt. Es lernen Schüler/ Innen der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege gemeinsam in einer Klasse. Erst im zweiten Ausbildungsjahr findet der Spezialisierungsunterricht statt. Die Berufsschule ist die einzige Schule in Mecklenburg/ Vorpommern mit derartigem Bildungsangebot. Dieses Ausbildungsprojekt erstrebt übergreifende Bildungsziele durch das Konzept der Schlüsselqualifikationen. Die berufliche Schule arbeitet eng mit der Hochschule Neubrandenburg zusammen. So konnte seitens der Hochschule das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum nebst Berufsschule für ein weiteres Projekt gewonnen werden. Am 1.9.05 begannen 15 junge Leute gleichzeitig eine Ausbildung zum/r Gesundheits-und Krankenpfleger/ In und studieren gleichzeitig an der Hochschule, um den Abschluss des Bachelor of Science in Nursing Theorie and Administration in nur 4,5 Jahren zu erhalten. Das Projekt läuft als Modellvorhaben der Bund-Länder-Kommission. (DUST, In: Pflege Aktuell und Heilberufe). Am 1.09.07 werden 16 junge Leute eine Ausbildung zum/r Gesundheits- und Krankenpfleger/ In oder zum/r staatlich geprüften Altenpfleger/ In beginnen und ebenfalls gleichzeitig an der Hochschule Neubrandenburg Bachelor of Sciences studieren. Kooperationspartner sind ebenfalls das DBK, verschiedene regionale Träger der Altenhilfe, sowie die Hochschule Neubrandenburg.

Das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur, Frankfurt am Main ist beauftragt, bis Ende Juli 2007 eine Machbarkeitsstudie zur empirischen Analyse des Berufsverbleibs von Altenpflegerinnen und Altenpflegern zu erstellen. Ziel ist es, das Forschungsdesign für eine folgende, breit angelegte Hauptstudie zu dieser für die Personalentwicklung und den Fachkräftebedarf in der Altenpflege wichtigen Thematik zu entwickeln.

Um die Ausbildungsbereitschaft in der Altenpflege zu fördern, führt das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS), Offenbach/Main, in Kooperation mit dem Institut für Gerontologische Forschung e.V., Berlin, und der INBAS-Sozialforschung GmbH, Frankfurt/Main, im Auftrag des BMFSFJ im Zeitraum April 2007 bis September 2010 das Projekt "Service-Netzwerk Altenpflegeausbildung" durch. Unter dem Dach einer zentralen Servicestelle werden sechs weitere regionale Servicestellen eingerichtet, deren Aufgabe vor allem darin bestehen wird, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen über die Bedeutung und die Strukturen der Altenpflegeausbildung zu informieren und individuelle Unterstützung in Ausbildungsfragen zu leisten.

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Materialien für die Umsetzung der Stundentafel nach der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erarbeitet. Im Modellprojekt "Gesundheitsförderung von Altenpflegeschülerinnen und -schülern während der berufspraktischen Ausbildung in der stationären Altenpflege" (Projektträger: Altenheime der Stadt Mönchengladbach GmbH) sind im Zeitraum November 2002 bis April 2004 Methoden und Maßnahmen entwickelt und erprobt worden, um Auszubildende von Beginn an für die Belastungen, aber auch die Ressourcen, die der Altenpflegeberuf bereit hält, zu sensibilisieren und das Gesundheitsverhalten der angehenden Pflegekräfte nachhaltig zu verbessern.

Das Institut für angewandte Pflegeforschung (iap), Universität Bremen, hat die erste bundesweite Erhebung der Ausbildungsstrukturen an Altenpflegeschulen ("BEA"-Studie) durchgeführt.

Auf der Fachtagung des Bundesseniorenministeriums "Pflegeausbildung auf Modernisierungskurs" wurden am 6. und 7. Dezember 2006 in Berlin die Modellprojekte und Forschungsvorhaben des Bundesseniorenministeriums zurUmsetzung des Altenpflegegesetzes sowie zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe diskutiert (vgl. BMSFJ 2007).

In dem von der Robert-Bosch-Stiftung und dem Bundesseniorenministerium geförderten Projekt "Lernortkooperation in der Altenpflegeausbildung" ("Loko") wurden unter der Trägerschaft des Meinwerk-Instituts, Paderborn, im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis 31. Januar 2007 Handlungsempfehlungen für neue Kooperationsstrukturen zwischen den Schulen und Praxislernorten in der Altenpflegeausbildung sowie Materialien für die curriculare Ausgestaltung der Theorie-Praxis-Vernetzung entwickelt und erprobt (vgl. BMSFJ 2007)

Noch immer sind es jedoch die sozialwissenschaftlichen Nachbardisziplinen, die sich der Altenpflege als Forschungsgegenstand widmen. Die Einführung von Pflegeforschung, wie sie bereits von Schröck (1990) und Bartolomeyczik (1990) in der Krankenpflege gefordert wurde, scheint in der Altenpflege 17 Jahre später immer noch dringend erforderlich, obwohl sie an Hochschulen und Universitäten bereits gelehrt wird. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich für die vorliegende Bachelorarbeit folgende Forschungsfrage:

Warum können die theoretischen Ansprüche an die pflegerische Praxis im Bereich der Altenpflege in Deutschland nicht realisiert werden?

Welches berufliche Selbstverständnis haben sie entwickelt?

Wie sehen Altenpfleger/ Innen die Professionalisierung?

Welche Beziehungen bestehen zur Krankenpflege im Zusammenhang mit der Thematik zur „Professionalisierung“ ?

Wie könnte die Zukunft aussehen?

Zur Beantwortung der Fragen wurde neben einer gezielten Literaturrecherche Altenpflegepersonal aus verschiedenen Bereichen der Altenhilfe mit unterschiedlichen Qualifikationen nach dem eigenen beruflichen Selbstverständnis befragt. Die theoretische Ausleuchtung der Gesamtsituation ist eine wichtige Voraussetzung für die Bearbeitung des empirischen Teils.

2. Entwicklung der Altenpflege

Altenpflege ist nach Brockschmidt und den „Blättern zur Berufskunde“ der „(…) einzige Beruf, der die Gesamtsituation der alten Menschen mit ihren sozialen menschlichen und gesundheitlichen Problemen schon in seiner Ausbildung erfasst.“ (vgl. Bundesanstalt für Arbeit 1985, S.4). In der relativ kurzen Geschichte ihrer Entstehung sind jedoch bereits laut Hammer (1994) drei zentrale Merkmale erkennbar, die für die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung des Berufes entscheidend sind, nämlich ihr Charakter als Krankenpflege-Hilfsberuf, als typischer Frauenberuf und damit tendenziell auch als alltagsgeprägter Nichtberuf. Die Geschichte der Altenpflege als Beruf war immer schon eine Klärung der Beziehung zur großen Schwester Krankenpflege. (vgl. Hammer, 1994, S. 114). Sie verdankt ihre Entstehung als eigenständiger Beruf dem Zusammentreffen von zwei gegenläufigen Entwicklungen, dem zunehmenden Pflegebedarf durch eine rasche Zunahme Älterer Ende der 50er Jahre einerseits und einem mangelnden Angebot an Pflegenden andererseits. (vgl. Hammer, 1993, S. 113). Die häusliche Versorgung konnte nicht mehr gewährleistet werden, auf dem Arbeitsmarkt nahm die Konkurrenz um weibliche Arbeitskräfte zu, ebenso misslang die Ausstattung stationärer Altenpflegeeinrichtungen mit qualifiziertem Krankenpflegepersonal und die Krankenpflege tendierte zur Ausgliederung der Altenpflegetätigkeiten aus ihrem Berufsprofil. Nach Ballusek (1980) wiederholte dieser Differenzierungsprozess in kleinerem Maßstab die Entwicklung des Krankenpflegeberufes und die Ausdifferenzierung von früher den Ärzten vorbehaltenen Tätigkeiten. So wie im 19. Jahrhundert die Krankenpflege Hilfsfunktionen der Medizin übernehmen sollte, war nun der neue Beruf Altenpflege als Kompensator für die Krankenpflege vorgesehen. (vgl. Hammer 1994, S.114). Sie übernahm nun Aufgaben, die eine Krankenschwester ungern ausübte, weil sie nicht so viel Ansehen wie Tätigkeiten in der Akutmedizin versprachen, denn laut Bäcker (1988) seien Alter, chronische Krankheiten und Sterben keine erfolgsorientierten Tätigkeiten im Sinne der naturwissenschaftlichen Medizin. So wurde der Altenpflege die dritte Abstufung ähnlich der alten Pflegehierarchie nach Grund- und Behandlungspflege unterstellt, die eigentlich keiner besonderen Qualifizierung bedürfe. Bis zu Beginn der zwanziger Jahre wurden pflegebedürftige und alte, auch an Demenz erkrankte Menschen in Siechenheimen untergebracht. Krankenschwestern waren zu diesem Zeitpunkt der Geschichte rar und für die Dauerbetreuung zu teuer. Die Pflege wurde von Personen organisiert, die über keinerlei fachliche Kompetenz verfügten und aus Berufung und Überzeugung handelten. 1949 wurde hinsichtlich der Professionalisierung der Altenpflege im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge festgestellt, dass die Verkehrsformen von Mensch zu Mensch eher eine Rolle spielen, als materielle Aufwendungen und Pflegepersonal in diesem Bereich sollte „lebenserfahren, seelisch ausgeglichen, tatkräftig und gütig“ sein. (vgl. Ballusek 1980, S.142). So wurde dem jungen Beruf der Altenpflege die gleiche Bestimmung zuteil wie auch schon der Krankenpflege. Es entstand laut Bischoff (1992) ein so genannter „Nicht-Beruf“, indem man Krankenpflege und Frau-Sein ideologisch gleichsetzte, die Übereinstimmung beider Bereiche betonte und die Krankenpflege als einfache Ausweitung der Hausfrauen- und Mutterrolle darstellte. (Bischoff, 1992, S. 92 ff). Als Ergebnis der Reformen des Pflegewesens im 19. Jahrhundert stellte die Krankenpflege einen ersten Frauenberuf mit Qualifikation und Professionalität dar. Ähnlich erlebte dies die Altenpflege. Ende der 50 er Jahre etablierten sich die ersten Halbjahreskurse für die Altenpflege durch verschiedene Wohlfahrtsverbände. Gefordert wurde zwar zunehmend eine Verberuflichung der Altenpflege, nicht jedoch eine Professionalisierung, denn dies hätte eine weitere Entprivatisierung und Institutionalisierung zur Folge. Durch diese Schulungen sollte ein problemloser Statuswechsel von der pflegenden Angehörigen zur Angehörigen der Pflege gelingen. 1958 fordert der Nachrichtendienst: (…) spezielle Helfer für die Altenpflege aus den Kreisen von Mädchen und Frauen, denn oft würden Unfähigkeit und Unkenntnis die Versorgung alter Menschen durch Angehörige hemmen. (vgl. Ballusek, 1980, S. 142). 1965 beschreibt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge erstmals das Berufsbild der „Altenpflegerin“, das sich deutlich durch seinen sozialpflegerischen Anspruch von der Krankenpflege abheben sollte. Vorgesehen war bereits ein zweijähriger Ausbildungsplan, jedoch wurden ebenfalls Ausbildungsgänge für Hilfskräfte entwickelt, um auch hier laut Hammer (1994) „ (…) in der Altenpflege durch hierarchisierte Tätigkeiten eine vertikale Binnendifferenzierung einführen zu können.“ Sie war somit durch formale und rechtliche Ausbildungsbestimmungen von der Krankenpflege getrennt worden. (vgl. Hammer, 1994, S. 116). Die ab 1969 geltenden Ausbildungsverordnungen in der Altenpflege, ausgehend von Nordrhein Westfalen, über verschiedene Länderverordnungen, wurden schließlich und endlich 1984/ 1985 über eine Rahmenvereinbarung der Kultus-, Sozial- und Arbeitsminister geregelt. Die mindestens zweijährige Ausbildung gliederte sich in theoretische und praktische Lernbereiche. Im Gegensatz zur bundeseinheitlich geregelten Krankenpflegeausbildung unterlag jedoch die schulische Ausbildung in der Altenpflege allerdings den einzelnen Bundesländern. Sie bewegte sich zwischen zwei und drei Jahren mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalten, Ausbildungsformen und finanziellen Regelungen. (vgl. Hammer, 1994, S.117). Becker (1992) spricht von einem „(…) Ausmaß an beruflicher Zersplitterung, das in Worten kaum wiederzugeben ist.“ (Becker, 1992, S.16). Bis ins Jahr 2003 gab es in 16 Bundesländern 17 verschiedene Ausbildungsmodelle. Am 1. August 2003 wurde nun endlich seitens der Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, das den Beruf des Altenpflegers durch eine dreijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung zu einem Lehrberuf machte. Der Bundesrat hat dem vom Deutschen Bundestag angenommenen Gesetz über die Berufe in der Altenpflege am 29.September 2000 zugestimmt, das am 1. August 2003 in Kraft getreten ist. Damit wurde eine Vereinheitlichung der Ausbildung erreicht. Ausbildungsstätten haben nunmehr die Aufgabe Lernende auf die Bewältigung ihrer Lebens- und Arbeitswelt so vorzubereiten, dass sie in der Lage sind, ihren Lebens- und Berufsweg aktiv zu gestalten. Von Pflegeschulen und deren Teams wird heute gefordert, Fächerintegration, Handlungsorientierung und Handlungswissen in problem- und fallorientierten Lernarrangements zusammenzuführen, um den Lernenden den Erwerb der Berufskompetenz zu erleichtern. (vgl. Schneider, 2005, S. 34). Die Novellierung des Krankenpflegegesetzes und die Verabschiedung des bundeseinheitlich geregelten Altenpflegegesetzes sowie darin enthaltene Modellklauseln, führten bundesweit zur Initiierung verschiedener Modellprojekte mit integriertem, integrativem oder generalistischem Ansatz. Inhaltlich, so Hammer (1994) scheint die Altenpflege aber immer noch hin und her gerissen zwischen dem Selbstbehauptungswillen als eigenständige, sozialpflegerische Disziplin einerseits, und dem Wunsch nach Anerkennung durch die große Schwester Krankenpflege andererseits. (Hammer, 1994, S. 116). Diese Ambivalenz zeigt sich in der Einrichtung verschiedener Modellprojekte in der Ausbildung einschließlich eines geplanten gemeinsamen Studiums, in tarifrechtlichen Bestrebungen und in der Forderung nach Erhöhung der geriatrisch-krankenpflegerischen Kompetenz in ambulanten wie stationären Einrichtungen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Altenpflege, dem aufgrund seiner Entstehungskonstellation der Charakter eines Hilfs- und Frauenberufes in die Wiege gelegt wurde, trotz bundeseinheitlich geregelter Ausbildung immer noch in einer beruflichen Entwicklung steckt. Die Voraussetzungen für weitere Schritte in Richtung Professionalisierung, (Verberuflichung, Verfachlichung in verschiedene Richtungen und Verwissenschaftlichung) können laut Thiersch (1986) nur erfüllt werden, wenn „(…) sie zu einer Form der Kollegialität mit Nicht-Professionellen, mit Laien, die diese in ihren eigentümlichen, anderen Kompetenz akzeptiert; Kollegialität bedeutet Gleichheit in der Unterschiedlichkeit von Kompetenz.“ Dies wird im nächsten Abschnitt eingehender betrachtet.

2.1. Berufung – Beruf – Profession?

Professionalisierung ist in der gesamten Pflegelandschaft der am häufigsten verwandte Begriff. Schlagworte wie „Krankenpflege auf dem Weg der Professionalisierung“ (Albert 1998 in: Schmidbauer 2002 S. 9), „Krankenpflegekammern und Professionalisierung der Pflege“ (Kellenhauser 1994 in: Schmidbauer 2002 S. 9), „Auswirkung der Professionalisierung am Beispiel von deutschen und US-amerikanischen Intensivpflegekräften“ (Laubach & Brosing 1998 in: Schmidbauer 2002 S.9) bilden nur einen kleinen Ausschnitt der aktuellen Themenlage in der Professionalisierungsdebatte. Nur beziehen sich die Inhalte dieser Beiträge auf unterschiedliche Sachverhalte. Professionalisierung ist mit der Etablierung von pflegewissenschaftlichen Studiengängen an Hochschulen zu Beginn der 1990er Jahre, durch die Novellierung der Pflegeausbildung zu einem zentralen Thema in der Kranken- und Altenpflege geworden.

Altenpflege ist ein Beruf, in dem auf der einen Seite Grundqualifikationen durch die dreijährige Ausbildung vermittelt werden und akademische Aufstiegsmöglichkeiten eingefordert , andererseits haben wir es mit einer zunehmenden Zahl ungelernter Kräfte in allen Bereichen der Altenpflege zu tun, die so die Personalkosten reduzieren sollen. Hammer (1994) spricht von einer „(…) Konterkarierung der fachlichen Mindeststandards.“ So stellt sich die Frage, ob wohl nicht doch das Herz am rechten Fleck genügt, ob man wirklich noch einen Heilhilfsberuf braucht oder eine psychosoziale Qualifizierung oder schließlich und endlich einen wissenschaftlich ausgebildeten Case – Manager? Die einzige Chance dem Dschungel an Unübersichtlichkeiten zu entkommen ist die Untersuchung und Förderung allgemeiner Professionalisierungsentwicklungen, wie sie jeweils für die Krankenpflege, als auch für die Altenpflege gelten. So gibt es verschiedene Auffassungen zur Professionalisierung der Altenpflege. Hammer (1994) meint, dass „(…) der Traum von der vollen Profession unerfüllt bleiben müsse, wie er im Konzept der klassischen Berufssoziologie für die alten Professionen beschrieben wurde. Ziel sollte eine relative Professionalisierung sein, wie sie Bohle & Grunow (1981, S.151) salomonisch bezeichnen. (Hammer, 1994, S.27).

Die Pflege erlangt ihre besondere Bedeutung dadurch, dass sie seit mehr oder weniger einem Jahrhundert die Gleichstellung ihres Berufes mit klassischen Professionen (wie z. B. des Arztes oder Jurist) fordert (vgl. Schmidbauer 2002 S.13). Doch was steht hinter dieser Forderung. Zum einen versteht man den Professionalisierungsprozess als historische Vorlage z. B. von der „Berufung“ der Pflegenden zum „Beruf“ der Gesundheits- und Krankenschwester (Luckmann & Sprondel 1972 S.36). Zum anderen sprechen die Berufssoziologen von einem Professionalisierungsprozess, wenn der Beruf sich zu einer Profession entwickelt und dadurch der soziale Aufstieg, der soziale Status zunimmt.

Professionalisierung ist ein Prozess. Man versteht im weiteren Sinne die Entwicklung der ausgeübten Tätigkeit zu einem Beruf, im engeren Sinne meint Professionalisierung die Entwicklung eines Berufes zu einer Profession (vgl. Luckmann & Sprondel 1972 S.198).

Hammer nennt drei Merkmale, die zur Bestimmung des Professionalisierungsgrades herangezogen werden: Verberuflichung als Prozess der Ablösung von privater Eigenarbeit durch eine vergesellschaftlichte Tätigkeit gegen Bezahlung, weiterhin die Verfachlichung als Qualifizierung, Spezialisierung und Absicherung gesellschaftlicher Anerkennung und als drittes Merkmal die Verwissenschaftlichung als Absicherung der Fachlichkeit und autonome Weiterentwicklung der Profession. (vgl. Hammer, 1994, S.127).

Des Weiteren wird in der Pflege die Professionalisierung mit pflegerischem Handeln erklärt. Durch verschiedene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten erlangt der Pflegende erweiterte Kompetenzen. Die erweiterte Fachkompetenz wird als, im Beruf stehend, erweiterte Kompetenz angesehen.

Schütte (zit. in: Luckmann & Sprondel 1972) beschreibt die Profession mit folgenden Merkmalen.

„(...) beachtlichen gesellschaftlichen Machtbesitz, hohes gesellschaftliches Ansehen und einen bemerkenswerten Grad der Institutionalisierung wie sich beim Beruf des Arztes (), charakterisieren lässt. Er lässt sich kennzeichnen durch seinen hohen Grad an technischen Fertigkeiten, die eine besondere Vorbereitung in allgemein anerkannten Ausbildungsstätten erfordern, durch gesetzliche Regelung des Berufszuganges und der Berufsausübung durch sein ausgeprägtes berufständiges Bewusstsein und sein Gefühl der Berufssolidarität, welche sich in beruflichen Organisationen manifestiert, die den Zweck haben, ein berufliches Monopol zu sichern und schließlich dadurch, dass er seine Berufsethik betont in der sich die Verantwortung dieser Berufe gegenüber der Gesellschaft ausdrückt (...).“ (Luckmann & Sprondel 1972 S. 125). Kurz (2005) beschreibt die Merkmale der Profession wie folgt: die Berufsangehörigen sind in einem selbstverwalteten Berufsverband organisiert, dieser stellt spezifische Verhaltensregeln auf (Berufsethik), Wissensbasis deren Aneignung in der Hand eines Berufsverbandes liegt, Hochschulausbilder sind Mitglieder der Profession, die professionelle Arbeit ist ein Dienst an der Allgemeinheit, Experten können autonom fungieren, hohes Maß an gesellschaftlicher Wertschätzung und die öffentliche Werbung ist untersagt.(vgl. Kurtz 2005 S. 3). Die folgenden Ausführungen werden sich auf Luckmann & Sprondel (1972) und Kurtz (2005) beziehen.

Voraussetzungen für einen Beruf, der als Profession angesehen werden kann, sind demzufolge die einheitliche Ausbildung, das spezialisierte Wissen, die soziale Dienstorientierung, Berufsethik/ Kodex, Selbstverwaltung, Handlungsautonomie, Berufsprestige und Organisation in einem Berufsverband. Um den Prozess der Professionalisierung in der Altenpflege beleuchten zu können werden im Folgenden die einzelnen Punkte besprochen

2.1.1. Die Ausbildung in der Altenpflege

Die nur in Deutschland bestehende Ausbildung zum/ r Altenpfleger/ in Altenpflegerinnen ist außerhalb der Hochschulen angesiedelt. Sie findet an Berufsschulen statt. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Sie wird, da sie nicht Regelungsbestand der Richtlinie 2005/ 36/ EG ist, nicht in den anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Diese Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist seit Ende Oktober 2005 in Kraft. Die Mitglieder haben bis 20.10.2007 Zeit, diese Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die Ausbildungsziele sind im Altenpflegegesetz beschrieben:

Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbstän­digen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:

1. die sach- und fachkundige, den allgemein aner­kannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entspre­chende, umfassende und geplante Pflege,
2. die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen,
3. die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte,
4. die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung,
5. die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung,
6. die umfassende Begleitung Sterbender,
7. die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind,
8. die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten,
9. die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenstän­digen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte und
10. die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger.

Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammen­zuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu er­ledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen.

Quelle: Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil l Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2000, Weitere Änderungen: 01.01.2002, § 27 BGBl. I. Nr. 50 von 2000)

Im Rahmen des Akademisierungsprozesses wurden zwar Studiengänge der Pflegewissenschaft, Pflegemanagement, Pflegepädagogik etabliert, die Grundausbildung ist davon jedoch nicht betroffen. Die zukünftigen Berufsaussichten der Absolventen richten sich in erster Linie an das Pflegemanagement.

2.1.2. Das spezialisierte Wissen in der Altenpflegepflege

Diese Aufzählung der Ausbildungsinhalte trägt auch nicht differenziert dazu bei was charakteristisch für das Berufsfeld Altenpflege zu gelten hat und welches spezialisierte Wissen von Nöten ist. Es wird immer nur auf den alten Menschen bezogen und ähnelt daher dem Krankenpflegegesetz. Da Pflege noch nicht genau definiert ist und immer noch als Assistenzberuf für die Ärzte angesehen wird fällt es schwer ein für die Altenpflege relevantes spezielles Wissen zu definieren.

2.1.3. Die soziale Dienstorientierung in der Altenpflege

Berufssoziologen sehen die soziale Bedeutung eines Berufes in den Einflussfaktoren auf die Gesellschaft. Die soziale Orientierung weitet sich mit der Verberuflichung aus, dies bedeutet also, dass der Beruf nicht nur an individuellen Bedürfnissen gemessen wird, sondern wie er seine Rolle in der Gesellschaft wahrnimmt (Luckmann & Sprondel 1972 S.41). Durch die Institutionalisierung der Altenpflege und das berufliche Erlernen kann indirekt auf ein gesellschaftliches Mandat geschlossen werden, da es hierzu gesetzlicher Regelungen bedarf (Arndt 1996 S.11).

2.1.4. Die Berufsethik in der Altenpflege

Pflegeethik ist als eigenständiges Unterrichtsfach in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Altenpflegeberufe von 2003 nicht explizit vorgesehen. Vielmehr ist es als Thema integriert bei der Berufs-, Gesetzes-, und Staatsbürgerkunde (Kurtenbach, Golombek & Siebers, 1994 S.32). Ethische Fragen nehmen aber in allen Bereichen der Pflege zu und von den Pflegenden wird erwartet, dass sie sich mit den Problemstellungen auseinandersetzen und ihr Verhalten reflektieren.

Der ICN Kodex für Pflegende sieht folgende Verhaltensweisen und beschreibt die Elemente: Pflegende und ihre Mitmenschen, Pflegende und die Berufsausübung, Pflegende und die Profession und Pflegende und ihre Kolleginnen und Kollegen. (DBFK 2001, S.2). Arndt (1996) beschreibt die Pflegeethik als das Herausbilden des Berufsbildes der Pflege, des beruflichen Selbstverständnisses und formuliert somit einen Schritt zur Professionalisierung. Sie spricht ebenso davon, Ethik in der Pflege zu benennen, ebenso wie der Ethik in der Medizin ein gemeinsames Dach zu geben und dies als Ethik im Gesundheitswesen zu bezeichnen (Arndt 1996, S.17). Pflegeethik steht im Zusammenhang mit dem „richtigen Tun“. Es soll Pflegenden helfen ein therapeutisches Klima zu schaffen worin Normen, Gewohnheiten und der Glaube des Patienten respektiert werden. Des Weiteren wird die Forderung nach Respekt vor der Selbstbestimmung und Selbständigkeit des Patienten laut. Es findet auch ein ethisch begründetes „Nein“ Platz und eine gegenseitige Hilfe (Geißner, 2004 S.9). Somit muss die Pflegeethik teilweise losgelöst von der Medizinethik betrachtet werden.

2.1.5. Die Selbstverwaltung und Handlungsautonomie in der Altenpflege

Die Berufsbezeichnungen

1. "Altenpflegerin" oder "Altenpfleger" und
2. "Altenpflegehelferin" oder "Altenpflegehelfer"

dürfen nur Personen führen, denen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist.

Quelle: Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil l Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2000, Weitere Änderungen: 01.01.2002, § 27 BGBl. I. Nr. 50 von 2000)

Nach § 1 Altenpflegegesetz ist das Führen einer Berufsbezeichnung erlaubnispflichtig, nicht aber die Tätigkeit. Der Begriff der Altenpflege ist im Gesetz nicht erläutert und die pflegerischen Tätigkeiten sind nicht geschützt. Das führt dazu, dass die Ausbildung und staatliche Prüfung nicht zu einem Tätigkeitsmonopol geführt haben. Dem Pflegepersonal obliegt eine Durchführungsverantwortung, das heißt sie können Tätigkeiten zurückweisen wenn sie sich dem nicht gewachsen fühlen. (vgl. Kurtenbach, Golombek & Siebers 1998 S. 69 ff).

2.1.6. Die Berufsorganisationen in der Altenpflege

Die Aufgabe der Berufsverbände ist es ihre Mitglieder und deren Interessen gegenüber der Gesellschaft und dem Staat zu vertreten. Ferner die Sicherung der Qualifikation der Mitglieder durch Fort- und Weiterbildung, die Meinungsbildung bei wichtigen Entwicklungen und der Schutz der Mitglieder zum Beispiel durch Rechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherung.

In Deutschland existiert kein einheitlich alle Pflegenden vertretender Berufsverband. Es existiert eine große Anzahl von speziellen Berufsverbänden z. B. der DBFK, BALK, die dem Netzwerk „Deutscher Pflegerat e.V.i.G. (DPR e.V.)“ angehören und Kontakte zu Bundesministerien aufrecht erhalten, Kooperationen zum Beispiel mit der Dekankonferenz schließen und im übrigen verschiedene vertragliche Beteiligungen, Mitgliedschaften und Beiratsfunktionen inne haben. (Glossar des DPR, 07, 2003). Des Weiteren sind die Pflegenden durch die Gewerkschaft vertreten. Dieses Splitting und die Tatsache, dass nur ein geringer Teil der Pflegenden, besonders gering in der Altenpflege, organisiert ist, bewirkt eine Schwächung der Pflege (Arets et al. 1999 S. 61).

Durch die Bearbeitung der einzelnen Punkte lässt sich folgern, dass sich die Altenpflege noch auf dem langen Wege der Professionalisierung befindet. Ob dieser Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist, unbedingt erforderlich ist und nicht doch eher ein Umdenken angestrebt werden sollte wird im Folgenden näher beleuchtet. Im nächsten Abschnitt werden die Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels auf die Pflege untersucht und Überlegungen zur Umprofessionalisierungs-Erforderlichkeit angestellt.

2.2. Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels auf die Pflege

„Wahrscheinlich fängt das Alter an, wenn alte Menschen auf Altenarbeit treffen.“ ( Koch&Straube, 1991, S.17)

Im Folgenden werden einige Punkte, an denen sich die Veränderungen manifestieren, verdeutlicht: Die Zeit, in der ein Mensch sein Leben lang in dem erlernten Beruf gearbeitet hat ist auch in der Pflege vorüber. Beruflich überleben werden die, die eine breite Ausgangsbasis haben und flexibel sind. Die Arbeitswelt wird auch in der Pflege bunter, schillernder, riskanter. Krankenhäuser werden geschlossen, Altenheime verschwinden vom Markt, Sozialstationen gehen in Konkurs, Kinderkrankenhäuser haben schwindende Belegungszahlen. Pflegende sind aufgerufen, sich ein neues Tätigkeitsfeld zu suchen, aus dem stationären in den häuslichen Bereich und umgekehrt, vielleicht vom Augen-OP in den internistischen Bereich, oder von den Frühchen auf eine psychiatrische Station. Hier ist Flexibilität und Einsatzbereitschaft von allen Pflegenden gefordert. (vgl. Zopfy, 2000, S.1).

Das politische Motto “ambulant vor stationär”, das auch den Wünschen unserer BürgerInnen weitgehend entspricht, wird zur Folge haben, dass in den nächsten Jahren 40 - 50 % der Krankenhausbetten vom Markt verschwinden werden, und dafür ein flächendeckendes Netz von häuslicher Pflege bereits entstanden ist. Auch die Kinderkrankenpflege hat sich darauf eingerichtet. In der häuslichen Pflege liegen die pflegerischen Schwerpunkte anders als in der stationären Pflege. Dies muss in die Inhalte der Ausbildung integriert werden. Der europäische Markt muss mehr als bisher ins Kalkül gezogen werden. In den anderen europäischen Ländern ist die Pflegeausbildung nicht geteilt, d.h. es gibt nur eine Pflegeausbildung. Die deutsche Kinderkrankenpflegeausbildung und die Altenpflegeausbildung werden daher in den europäischen Ländern nicht als Pflegeausbildung anerkannt. Kinderkrankenschwestern und Altenpflegerinnen können deshalb im Ausland nur als Pflegehilfskräfte arbeiten. Im Zuge des Zusammenwachsens von Europa und des offenen Arbeitsmarktes innerhalb der EU führt dies zu verminderten Berufschancen für beide Gruppen. Die Halbwertzeit des Wissens wird immer kürzer. Man spricht inzwischen von 3 Jahren. Das bedeutet, dass alle professionell Pflegenden ihr Wissen fortlaufend aktualisieren oder sich neu aneignen müssen. In der zukünftigen Ausbildung muss daher die Wissensvermittlung von Grund auf reformiert und das lebenslange Lernen als Schlüsselqualifikation vermittelt werden. Werden den Schülerinnen und Schülern in der Ausbildung “ Schlüsselqualifikationen” vermittelt, so sind sie nach der Ausbildung in der Lage, sie in ihrem Alltag gezielt einzusetzen und sich das jeweils erforderliche spezielle Fachwissen selbst anzueignen, unabhängig vom Alter der zu Pflegenden. (vgl. ebd, 2000, S. 2).

Weiterhin ist die Altersstruktur der Bevölkerung seit Ende des 19. Jahrhunderts durch eine nachhaltige Zunahme des Anteils alter Menschen gekennzeichnet. Der Anteil der älteren und alten Menschen steigt voraussichtlich bis in die erste Hälfte dieses Jahrhunderts an, sodass damit verbunden mit einem Anteil von etwa 30% der über 60jährigen bis zum Jahr 2030 zu rechnen ist. (vgl. Gatterer, 2007 In: Printernet 01/07; Sozialgerontologie, S.52) Gründe für die demografische Alterung sind vor allem die nicht nur in Deutschland sinkenden Geburten- und Mortalitätsraten. Diese Entwicklung hat zu einem verstärkten Interesse an den Vorgängen des Alterns selbst und den Lebensbedingungen- und Formen älterer Menschen und an den Problembereichen des höheren Lebensalters geführt. (vgl. von dem Knesebeck, 2004, S. 26). Das Alter bildet keine einheitliche Kategorie von Menschen, funktionales Alter und chronologisches Alter können weit auseinander liegen, außerdem gibt es große Unterschiede in Bezug auf körperliche und geistige Gesundheit, materielle Absicherung und gesellschaftliche Teilhabe. (vgl. Mayer et al 1992, S.721 ff). Das höhere Lebensalter ist so zwangsläufig nicht unbedingt mit Krankheit verbunden, allerdings nehmen chronische Erkrankungen als Folge einer reduzierten Widerstandsfähigkeit und erhöhter Anfälligkeit zu. (vgl. Schwartz & Walter, 2003, S. 124 ff). Das höhere Lebensalter jedoch, das dem Aufgabengebiet der Altenpflege zukommt, ist bislang ein noch unterentwickelter Forschungszweig. In Bezug auf drei beeinflussende Faktoren ist mit besonderer Intensität vermehrt Forschung betrieben worden, soziale Beziehungen im Alter, soziale Ungleichheit und emotionale Belastungserfahrungen im Beruf. Konsequenzen für die daraus resultierende gesundheitliche Versorgung ergeben sich laut von dem Knesebeck (2004) wie folgt: Eine wesentliche Reduktion der Mortalität hängt nicht vom Fortschritt der kurativen Medizin ab, sondern von der Realisierung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen. Dies wird damit begründet, dass die demografische Veränderung mit einem Wandel des Morbiditätsspektrums einhergeht, der durch eine Zunahme chronisch degenerativer Erkrankungen gekennzeichnet ist. (vgl. von dem Knesebeck, 2004, S.26). Die Prävention chronischer Beeinträchtigungen im Alter ist als ein zentraler Ansatzpunkt für Gesundheit, Unhabhängigkeit und Mobilität zu sehen. Auch bei älteren Personen besteht eine Vielzahl von Ansätzen, die sowohl einer primären, sekundären, als auch tertiären Prävention zugänglich sind. (vgl. Schwartz & Walter, 2003, S. 124 ff). Auch die Diskussion um die „komprimierte Morbidität“, das heißt die Zeitspanne zwischen chronischer Hinfälligkeit und Tod wird verkürzt durch moderne Medizin und Gesundheitsbewusste Lebensführung. (vgl. Fries, 1989, S.208 ff). Strategien zur gezielten Stärkung von sozialen Beziehungen fallen in den Bereich psychosozialer Interventionen. Meist sind diese Interventionen der sozialen Unterstützung nach schwerwiegenden Erkrankungen wie zum Beispiel Schlaganfall, Herzinfarkt oder Krebs gerichtet. Empirische Studien haben laut Glass (2000) und Albus et al (2005) mehrheitlich positive Effekte solcher Interventionen auf Risikofaktoren und Krankheitsverläufe gezeigt. (Glass 2000, S.267 ff & Albus et al 2005, S. 1 ff). In der Gerontologie werden diese Interventionen, die eine aktive Eingliederung alter Menschen in unterstützende soziale Netzwerke ermöglichen als wichtige Maßnahme der Gesundheitsförderung und wesentlicher Beitrag für ein erfolgreiches Altern gesehen. (vgl. Krause, 2002, S.272 ; Schwartz & Walter 2003, S.124). Laut Kruse (2002) ist es nicht nur bedeutsam soziale Unterstützung zu erhalten, sondern die Erfüllung darin zu sehen, etwas für andere Menschen tun zu dürfen und darin die eigenen Kompetenzen und Ressourcen zu erkennen. (vgl. Kruse, 2002, Band 146 BMG). Aktuelle Studien weisen darauf hin, dass derart soziale Produktivität wie zum Beispiel das Ehrenamt vermittelt durch Erfahrungen, von Selbstwirksamkeit, Anerkennung und Wertschätzung positiv auf Gesundheit und Wohlbefinden im Alter wirkt. (vgl. Siegrist et al 2004, S.1 ff). Auch Dörner (2006) geht davon aus, dass wir uns in einem gesellschaftlichen Wandel befinden, was den Hilfebedarf angeht. Ausgehend nämlich, so Dörner (2006) vom umfassenden gesamtgesellschaftlichen Hilfebedarf beginnt das Helfen mit der Selbsthilfe, danach kommt das Hilfepotenzial der Familie, dann der Verwandten, der Nachbarn und der Freunde, gefolgt von den übrigen Bürgern und der Kommune; erst dann, wenn all diese ausgeschöpft sind setzt die professionelle Pflege an und diese erst in ambulanter und dann in stationärer Form. Er nennt auch Gründe dafür: Seit 1980 hat es in Deutschland kein ökonomisches Wachstum mehr gegeben, diese findet nunmehr in den Schwellenländern wie Indien und China statt. Auch die Vollbeschäftigung ist kein Modell der Zukunft mehr aufgrund der unvermeidlichen Produktivitätssteigerung. Dazu kommt, dass sich in Europa eine neue große Bevölkerungsgruppe aufgrund des medizinischen Fortschritts entwickelt hat; chronisch Kranke, Alterspflegebedürftige, Demente und psychisch Kranke. Diese ändern die Struktur unserer Gesamtgesellschaft derart, dass nun der Bedarf durch die alleinige professionelle Hilfe nicht mehr gedeckt werden kann. Die Politik hat seit Beginn der Kostenkrise den Methoden der Vergangenheit entgegengesteuert durch Forderungen nach verschärfter Betriebswirtschaft, Bürokratie und Rationalisierung. Es gibt ausschließlich Gesetze, die immer radikaler, funktioneller nur noch den einzelnen Betrieb sehen und diesen unter Fremdkontrolle zu mehr Wettbewerb, Expansion und Fusion zwingen, um die Patienten möglichst weitgehend in Produkte, Kunden und Waren zu verwandeln. Kurzfristig erzielte Erfolge, wie zum Beispiel die Verkürzung der Liegedauer, die Gleichschaltung der Patienten oder die Beschränkung des Aufenthaltes auf die absolute Krisenzeit. Auf lange Sicht jedoch sind mit betriebswirtschaftlicher und marktorientierter Rationalisierung mehr Nachteile entstanden. Das bürgerschaftliche und das professionelle Hilfesystem sind auseinander getreten, sie sind sich fremd geworden. Das Wettbewerbs- und Expansionsangebot erzwingt die Umwandlung von Gesunder in Kranke. Dieser Ansatz erweist sich nach 25 Jahren Erfahrung laut Dörner (2006) als kostensteigernd und nicht wie angedacht senkend aus. Er spricht nicht nur vom Staats-, sondern auch vom Marktversagen. Jedoch hat sich unter der Bevölkerung auch seit 1980 das gegenseitige Helfen untereinander wieder stärker entwickelt, das Soziale unter den Menschen, das Phänomen der Solidarität, der gegenseitigen Wertschätzung und der Selbstbestimmung ist wieder spürbar. ( ebd., 2006, S.6). Die Zahl der Nachbarschaftsvereine nimmt zu, es entstehen immer mehr Selbsthilfegruppen, Hospize werden gebaut, Bewegungen und Ideen zum generationsübergreifenden, gemeinschaftlichen Leben erwachen, Wohngruppen für Demente werden vermehrt eingerichtet und immerhin 70% der Pflegebedürftigen werden von ihren Angehörigen betreut. Dörner (2006) nennt dies eine neue, solidaritätsorientierte Bürgerbewegung. Zwar hat dies auch ökonomische Gründe, jedoch auch die gesunkene Wochenarbeitszeit, die ständig steigende Zahl von Arbeitslosen und, dass das dritte gesunde Lebensalter mindestens 15 Jahre Rollenverlust bedeutet und somit zu wenig Lasten sind als Gründe denkbar. Auch die nicht mehr bezahlbare professionelle Hilfe macht dringend notwendig, dass zukünftig auf andere Hilfe zurückgegriffen wird. (vgl. Dörner, 2006, S.7 ff). Er empfiehlt Richtlinien zur Umprofessionalisierung, um dem zukünftigen gesellschaftlichen Wandel zu entsprechen. Dazu gehört zunächst einmal ein Paradigmenwechsel vom Profi- hin zum Bürgerzentrierten Konzept, das bedeutet, auch Aufgaben abgeben zu können, Laien anzuleiten, Angehörige, Nachbarn und andere Bürger mit einzubeziehen. Somit wird Überprofessionalisierung abgebaut und dem gesellschaftlichen Auftrag, den die Pflege innehat, entsprochen. Eine Spezialisierung (Einteilung nach Sorten oder Krankheiten) der Patienten und Homogenisierung (Gleichartigkeit) sollte vermieden werden, denn nur die gesunde Mischung von einerseits aktiven, schwierigen, jungen, alten, sterbenden Patienten und andererseits Nachbarn, Angehörigen, Freunden, Praktikanten, Schülern und Profis verlebendigen die Beziehung, die Arbeit, die zwischenmenschliche Kontrolle und ersetzen somit sogar manche Supervision. Weiterhin fordert er die Deinstitutionalisierung der Einheiten, was die Abwendung von der Technik bedeutet, eher eine Alltagswelt schaffen, wie zum Beispiel in manchen Heimen gemeinsame Wohnküchen eingerichtet worden sind. Weg von der Krankheit und hin zu mehr Gesundheit und die Verantwortung begreifen, für alle Bürger gleichermaßen zuständig zu sein, auch als Profi immer noch Bezugsperson bleiben und die Verantwortung nicht abwälzen. Dies würde zum Verlust der pflegerischen Basisarbeit führen und die Pflege laut Dörner (2006) zweckentfremden. Die Bereitschaft zur ständigen Entwicklung von Kompetenzen und der Persönlichkeit sollten nicht nur Profis zeigen, sondern gerade diese haben den Auftrag, ihr Arbeitsteam zu neuen Aufgaben zu bewegen, um die innere Emigration zu vermeiden. (ebd., 2006, S. 10 ff) Der Imperativ nach Kant, den die pflegerischen Berufe schon lange kennen (Handle in den Grenzen deiner Verantwortungsregion so, dass du mit dem Einsatz all deiner Ressourcen jeweils beim Letzten beginnst, bei dem es sich am wenigsten lohnt) scheint an Wichtigkeit doch nichts verloren zu haben, denn wie Dörner meint: „(…) kann eine Gesellschaft nur dann funktionieren, wenn es zwar einerseits den Bereich der Wirtschaft gibt, wo es erlaubt ist, nicht vom Letzten, sondern vom Ersten auszugehen, weshalb es aber auch einen anderen Bereich, den des Sozialen geben muss, indem es geboten ist, vom Letzten auszugehen. Er spricht hinsichtlich des gesellschaftlichen Auftrages der Pflege von „Bürger – Pflegende – Bündnisse“, oder auch „Bürger – Profi – Mix“, weil sich zunehmend zeigt, „(…) dass alle Menschen, die Kranken wie die Gesunden, nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig an Lasten für Andere, an Bedeutung für Andere brauchen.“ (Dörner, 2006, S.20).

Zusammenfassend betrachtend ist damit zu rechnen, dass am Aufbau einer nicht an Profitinteresse des Marktes, sondern an der Solidarität und Gemeinwohl orientierten Gesellschaft dringend mitzuwirken ist, denn andere Alternativen würden seiner Meinung nach nicht zur Verfügung stehen. (ebd., 2006, S.22).

Auch Hilde Steppe (1994) geht auf die große sozialpolitische Debatte und die bekannten komplexen gesellschaftlichen Veränderungen (Pflegenotstand, Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung) ein, legt ihren Schwerpunkt jedoch auf die professionelle Pflege. Veränderungen, die den Bedarf an Pflegeleistungen erhöhen und somit speziell das Berufsbild der Altenpflege ins Blickfeld der Öffentlichkeit rückt, da der zu erwartende Bedarf an Pflegeleistungen unabhängig von Krankheit auftreten kann. Die bisherige Einteilung in akut kranke Menschen, für die die Krankenversicherung Leistungen erbringt und chronisch Kranke, die nach der Krankenversicherung als Rehablilitant eingestuft werden und dann unter die Obhut der Rentenversicherung fallen, und die „nur“ pflegebedürftigen, für die die soziale Fürsorge in Form von Sozialhilfe zuständig ist, funktioniert so lange, so Steppe (1994) wie der Anteil der pflegebedürftigen Menschen nicht zu stark ansteigt oder diese Aufgabe ehrenamtlich, oder privat, das heißt unbezahlt, erfolgt. (vgl. Steppe 1994, S.78f).

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Ende der Leseprobe aus 191 Seiten

Details

Titel
Das Berufsbild der Altenpflege
Untertitel
Eine qualitative Studie zur beruflichen Entwicklung der Altenpflege
Hochschule
Hochschule Neubrandenburg  (Pflegewissenschaft/ Pflegemanagement)
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
191
Katalognummer
V83861
ISBN (eBook)
9783638875875
ISBN (Buch)
9783638875950
Dateigröße
1087 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Altenpflege, Berufsfbild, Wandel
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Rolf Beiersdorff (Autor:in), 2007, Das Berufsbild der Altenpflege, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83861

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Titel: Das Berufsbild der Altenpflege



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