Die Zentralbanken nehmen in der finanzwirtschaftlichen Welt eine elementare Stellung ein. Durch ihre geldpolitischen Instrumente steht es in ihrer Macht, die wirtschaftliche
Entwicklung in ihrem Einflussbereich zu lenken und somit für stabile Preise, Wachstum
sowie Beschäftigung zu sorgen. Gerade vor dem Hintergrund dieser Ziele ist es
entscheidend, wie eigenständig und losgelöst von etwaigen politischen Strömungen eine Zentralbank Geldpolitik betreiben kann und welche Bedeutung dies für die Verfolgung ihrer Ziele haben kann.
Im Rahmen dieser Arbeit werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den
beiden einflussreichsten Zentralbanksystemen der Welt, der amerikanischen Fed und der EZB, hinsichtlich ihres Aufbaus, ihrer Entscheidungsbefugnisse und ihrer jeweiligen
Unabhängigkeit von äußeren Einflüssen untersucht. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Begriff der Unabhängigkeit und deren Bedeutung für die Geldpolitik einer Zentralbank.
Hierbei stehen insbesondere die zentralbankspezifischen Formen der Unabhängigkeit im
Mittelpunkt. Weiterhin wird der Zusammenhang zwischen Unabhängigkeit, dem
Zeitinkonsistenzproblem bei Entscheidungen und der Inflation hergestellt. Gleichzeitig
werden aber auch Alternativen zum Unabhängigkeitsprinzip in Form von Regelbindungen und Verträgen vorgestellt. Denn noch ist die Fragestellung, ob eine unabhängige oder eine regelgebundene Zentralbank erfolgreicher das Ziel der Preisstabilität verfolgt bzw. dazu theoretisch eher qualifiziert ist, nicht erschöpfend geklärt. Es ist jedoch empirisch belegt, dass in Gebieten, in denen eine unabhängig agierende Zentralbank etabliert ist, im gesamten Nachkriegszeitraum eine vergleichsweise geringere Inflation vorzufinden ist.
Inhaltsverzeichnis
Deckblatt
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2.Aufbau und institutioneller Rahmen
2.1 Europäische Zentralbank
2.2 Federal Reserve System
2.3 Vergleichende Analyse
3.Entscheidungsbefugnisse
3.1 Europäische Zentralbank
3.2 Federal Reserve System
3.3. Vergleichende Analyse
4.Unabhängigkeit
4.1 Begriff und Formen der Unabhängigkeit
4.2 Die Problematik der Zeitinkonsistenz
4.2.1 Das Zeitinkonsistenzproblem und Inflation
4.2.2 Unabhängigkeit als Lösungsansatz
4.2.3 Alternativen zur Unabhängigkeit
Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Einleitung
Die Zentralbanken nehmen in der finanzwirtschaftlichen Welt eine elementare Stellung ein. Durch ihre geldpolitischen Instrumente steht es in ihrer Macht, die wirtschaftliche Entwicklung in ihrem Einflussbereich zu lenken und somit für stabile Preise, Wachstum sowie Beschäftigung zu sorgen. Gerade vor dem Hintergrund dieser Ziele ist es entscheidend, wie eigenständig und losgelöst von etwaigen politischen Strömungen eine Zentralbank Geldpolitik betreiben kann und welche Bedeutung dies für die Verfolgung ihrer Ziele haben kann.
Im Rahmen dieser Arbeit werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den beiden einflussreichsten Zentralbanksystemen der Welt, der amerikanischen Fed und der EZB, hinsichtlich ihres Aufbaus, ihrer Entscheidungsbefugnisse und ihrer jeweiligen Unabhängigkeit von äußeren Einflüssen untersucht. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Begriff der Unabhängigkeit und deren Bedeutung für die Geldpolitik einer Zentralbank. Hierbei stehen insbesondere die zentralbankspezifischen Formen der Unabhängigkeit im Mittelpunkt. Weiterhin wird der Zusammenhang zwischen Unabhängigkeit, dem Zeitinkonsistenzproblem bei Entscheidungen und der Inflation hergestellt. Gleichzeitig werden aber auch Alternativen zum Unabhängigkeitsprinzip in Form von Regelbindungen und Verträgen vorgestellt. Denn noch ist die Fragestellung, ob eine unabhängige oder eine regelgebundene Zentralbank erfolgreicher das Ziel der Preisstabilität verfolgt bzw. dazu theoretisch eher qualifiziert ist, nicht erschöpfend geklärt. Es ist jedoch empirisch belegt, dass in Gebieten, in denen eine unabhängig agierende Zentralbank etabliert ist, im gesamten Nachkriegszeitraum eine vergleichsweise geringere Inflation vorzufinden ist.
Hierauf wird im Verlauf dieser Arbeit noch näher eingegangen. Zunächst werden jedoch die beiden genannten Zentralbanken hinsichtlich ihres Aufbaus und ihrer jeweiligen Entscheidungsbefugnisse analysiert und verglichen. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse in den Zusammenhang von Zeitinkonsistenz, der Inflation und den diskutierten möglichen Lösungsansätzen Unabhängigkeit und den Alternativen gebracht.
2.Aufbau und institutioneller Rahmen
2.1 Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) findet ihre Wurzeln in Grundzügen bereits in den späten sechziger Jahren im so genannten Werner-Plan. Hier wurden die Grundlagen für eine europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) geschaffen[1] Über den Delors-Bericht 1989 und Maastricht 1992 wurden die entscheidenden Bausteine für eine gemeinsame europäische Geldpolitik geschaffen, die ihren Höhepunkt in der Manifestierung der Europäischen Zentralbank 1998 fand. Die Politik orientierte sich bei der Ausgestaltung der Organisation im Wesentlichen an den deutschen Empfehlungen und damit an der Deutschen Bundesbank[2]. Dadurch kristallisierte sich schon früh die Preisstabilität als oberstes Ziel der Geldpolitik heraus. Die EZB ist der rechtliche Nachfolger des europäischen Währungsinstituts und ein gemeinsames Tochterinstitut der nationalen Zentralbanken (NZB)[3]. . Der Rahmen im Sinne des Aufbaus wird durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) gebildet. Dieses besteht zum einen aus der EZB selbst, zum anderen aus allen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als Organe der EZB agieren dabei der EZB-Rat, das Direktorium und der erweiterte EZB-Rat[4].
Das oberste Beschlussorgan bildet der EZB der EZB-Rat. Hier versammeln sich der Präsident der EZB, sein Stellvertreter und vier weitere Direktoriumsmitglieder. Darüber hinaus sind die Präsidenten aller an der gemeinsamen Währungspolitik teilnehmenden NZB vertreten. Wesentliche Entscheidungen fällt der EZB-Rat bezüglich der Leitzinssätze, der allgemeinen Geldpolitik sowie deren End- und Zwischenziele und der Bereitstellung von Zentralbankgeld. Beschlüsse werden dabei nach einfacher Mehrheit gefasst, jedem Mitglied steht dabei genau eine Stimme zu[5], im Zweifelsfall entscheidet die Stimme des Präsidenten.
Das Direktorium besteht aus dem Zentralbankpräsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern und gilt als die Vertretung der Europäischen Zentralbank. Es führt als administratives Organ die allgemeinen Geschäfte und als exekutives Organ die geldpolitischen Beschlüsse des EZB-Rates aus[6]. Sofern hier die Zuständigkeiten bei den NZB liegen delegiert das Direktorium die Aufgaben weiter. Den Mitgliedern ist es während des gesamten Ernennungszeitraumes nicht gestattet anderweitigen Tätigkeiten nachzugehen, um einen möglichst hohen Grad an Unabhängigkeit in personeller Hinsicht zu erlangen[7].
Als drittes Organ der EZB ist der erweiterte EZB-Rat zu nennen. In diesem Ausschuss werden über den regulären EZB-Rat hinweg auch diejenigen Länder vertreten, die bezüglich der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben[8]. Während des Übergangszeitraumes sind über dieses Kommunikations- und Koordinationsgremiums alle EU-Staaten auf geldpolitischer Ebene vernetzt, wenngleich dem erweiterten Rat keine Entscheidungsbefugnisse zustehen. Vielmehr dient er der Mitwirkung der weiteren Staaten bei auch diese betreffenden Belangen[9].
Die nationalen Zentralbanken (NZB) führen die Devisen- und Offenmarktgeschäfte für die EZB durch. Darüber hinaus emittieren sie Banknoten nach Maßgabe hinsichtlich des Umfanges und der Art durch die EZB. Sie wirken bei der europäischen Geldpolitik über ihren jeweiligen Präsidenten mit, welcher mit einer Stimme im EZB-Rat vertreten ist. Die NZB sind die eigentlichen Inhaber des Eigenkapitals der EZB, sind jedoch in Ihrer Verfügung, zum Beispiel für eine pfandrechtlichen Absicherung, eingeschränkt. Die NZB gelten mit Ausnahme der EZB-Weisungen als unabhängig in ihren Entscheidungen und Maßnahmen.
Insgesamt betrachtet ist das ESZB ein sehr direkt ausgelegtes System. Es wird der beherrschende Einfluss der NZB-Präsidenten als Landesvertreter, aber auch als unabhängige, den Zielen der Geldpolitik verpflichtete Entscheider, deutlich. Der von ihnen wesentlich bestimmte EZB-Rat trifft verbindlich die wichtigsten geld-, und im Nachlauf auch wirtschaftspolitischen, Entscheidungen für den WWU-Raum und die teilnehmenden Länder.
Federal Reserve System
Die Gründung des Federal Reserve Systems (Fed) erfolgte am 23.12.1913 per Gesetzgebung durch den amerikanischen Kongress als Reaktion auf die Finanzkrise des Jahres 1907. Im Gegensatz zu den bisherigen evolutionär gewachsenen Zentralbanken wie der Bank of England wurde die Fed von Beginn an als ein Zentralbanksystem geplant und konzipiert[10]. Als Besonderheit gilt dabei die duale Struktur aus Besitzverhältnissen durch privat gehaltene Aktienbeteiligungen und der Kontrolle durch staatliche Instanzen[11]. Als vorrangig zu erreichende Ziele wurden langfristiges Wirtschaftswachstum für Vollbeschäftigung sowie stabile Preise und moderate langfristige Zinsen formuliert [12].
Die höchste Entscheidungsebene des Federal Reserve Systems ist das Board of Govenors (BOG). Es besteht aus sieben vom US-Präsidenten berufenen und vom US-Senat bestätigten Mitgliedern, welche für 14 Jahre gewählt werden. Dabei wurde ein Staffel verfahren angewendet, wodurch alle zwei Jahre ein Mitglied ausscheidet und ersetzt wird. Aus dem Kreise der Mitglieder werden ebenfalls durch den Präsidenten für zunächst vier Jahre Amtszeit der Vorsitzende des Boards sowie sein Stellvertreter berufen. Das BOG bestätigt und erlässt unter anderem den von den Federal Reserve Banks (FRB) vorgeschlagenen Diskontsatz. Außerdem nimmt es die geldpolitischen Aufgaben der Offenmarktgeschäfte und der Mindestreserveanpassung wahr, übt Kontrolle über ihre nachgeordneten Gremien aus und unterhält Kontakte zu anderen Zentralbanken[13]. Über ihre Arbeit muss das BOG dem Kongress gegenüber Rechenschaft durch halbjährliche Reporte und Anhörungen ablegen.
In der Hierarchie unterhalb des BOG angesiedelt sind die zwölf Federal Reserve Banks (FRB). Diese zwölf Banken repräsentieren ihren jeweiligen Distrikt, in denen wiederum insgesamt 25 Zweigstellen installiert sind. Hierin wird der dezentrale Charakter der Fed deutlich. Innerhalb des FRB-Systems wird großer Wert darauf gelegt, dass in den neunköpfigen Direktorien der einzelnen Banken alle relevanten Interessengruppen und Branchen vertreten sind.
[...]
[1] Vgl. Eser, C. (2002), S. 5
[2] Vgl. Schönfelder, W.; Thiel, E. (1994), S. 18
[3] Vgl. Görgens, E.; Ruckriegel, K., Seitz, F. (1999), S.24
[4] Vgl. Borchert, M. (2001), S. 278
[5] Vgl. Issing, O.; Gasper, V; Angeloni, I.;Tristani, O. (2001), S. 63
[6] Vgl. www.ecb.de/ecb/orga/decisions/eb/html/index.de.html
[7] Vgl. Eser, C. (2002), S.64
[8] Vgl. Jarchow, H.-J. (1998), S.332
[9] Vgl. Gischer, H.; Herz,B.; Menkhoff, L. (2005), S.135
[10] Vgl. Mishkin, F. (2003), S. 367
[11] Vgl. Borchert, M. (2001), S. 279
[12] Vgl. www.federalreserve.gov/generalinfo/fract/sect02a.htm
[13] Vgl. Mishkin, F. (2003), S.371
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