Der Text gliedert sich insgesamt in vier große Kapitel, wobei das Erste der umfangreichste Teil ist, da es sich mit den Auswirkungen des GKV-Modernisierungsgesetzes auf die Patienten beschäftigt. Das zweite Kapitel listet die gesetzlichen Bestimmungen für die Ärzte auf. Im dritten Abschnitt werden die Änderungen für die Apotheken angesprochen und das letzte Kapitel enthält die Auswirkungen des Gesetzes für die Krankenkassen. Jedes Kapitel ist nach den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen thematisch unterteilt, damit eine gewisse Übersichtlichkeit erreicht wird.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Einleitung
Problem im deutschen Gesundheitswesen
GKV-Modernisierungsgesetz
I Auswirkungen auf die Patienten bzw. Versicherten
Praxisgebühr von 10 Euro
Wahlrecht bei der Kostenerstattung
Kostenerstattung für Versicherte auch bei nicht zugelassenen Leistungserbringern
Eu-weite Erstattung von Lesitungen
Höhere Eigenbeteiligung (Zuzahlungen)
Neue Belastungsgrenzen bei den Zuzahlungen und der Praxisgebühr
Zahnersatz
Brillen und andere Sehhilfen
Weitere Leistungskürzungen
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente
Arbeitnehmer müssen Beitrag für Zahnersatz und Krankengeld alleine tragen –
Arbeitgeberanteil entfällt
Einführung von Patientenquittungen und Gesundheitskarte
Berücksichtigung von Patienteninteressen und Patientenrechte
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
II Auswirkungen auf die Ärzte
Hausärzte als Lotsen
Hausarztsystem
Fortbildungspflicht für Ärzte
III Auswirkungen auf die Apotheken
Neue Arzneimittelpreisverordnung
Rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel unterliegen nicht mehr der
Arzneimittelpreisverordnung
Aufhebung des Mehrbesitzverbots
Erlaubnis für Versandhandel
IV Auswirkungen auf die Krankenkassen
Versicherungsfremde Leistungen aus Steuergeldern
Begrenzen der Verwaltungskosten
Versicherungsbonus bzw. Bonusprogramme
Fazit
Nachwort
Quellenverzeichnis
Anhang: Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung Inhaltsübersicht
Vorwort
Für die gegenwärtige Hausarbeit habe ich das Thema „Einblick in das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenkassen“ gewählt. Da das Gesetz sehr umfangreich ist, habe ich den Terminus „Einblick“ in den Titel mit einfließen lassen, damit deutlich wird, dass ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebe.
Der Zeitaufwand zur Erstellung der Arbeit umfasste etwa 160 Stunden. Die aufwendigen Recherchen im Internet und die Ausarbeitung aus den Gesetzestexten erforderten eine starke Einschränkung des sehr umfangreichen Themengebietes. Auch die vorgegebenen Richtlinien haben dazu geführt, dass ich die von mir angestrebten Interviews mit Fachpersonal der einzelnen Bereiche im Gesundheitssystem ignorieren musste.
Meine praktische Tätigkeit in einigen Bereichen des Gesundheitswesens hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass viele Fachkräfte mit den neuen Gesetzlichkeiten kaum vertraut sind. So habe ich die Idee zu dieser Hausarbeit entwickelt und hoffe damit einen verständlichen Einblick in die rechtliche Materie unseres Gesundheitswesens geben zu können. Diese Ausarbeitung richtet sich jedoch vorwiegend an die NutzerInnen des Gesundheitssektors, also die Patienten, da dieser Personenkreis in der Regel stark eingeschränkte Möglichkeiten für den Zugang zu der rechtlichen Materie hat.
Der Text gliedert sich insgesamt in vier große Kapitel, wobei das Erste der umfangreichste Teil ist, da es sich mit den Auswirkungen des GKV-Modernisierungsgesetzes auf die Patienten beschäftigt. Das zweite Kapitel listet die gesetzlichen Bestimmungen für die Ärzte auf. Im dritten Abschnitt werden die Änderungen für die Apotheken angesprochen und das letzte Kapitel enthält die Auswirkungen des Gesetzes für die Krankenkassen. Jedes Kapitel ist nach den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen thematisch unterteilt, damit eine gewisse Übersichtlichkeit erreicht wird.
Am Ende des vierten Abschnitts habe ich ein Fazit angefügt, welches zum Nachdenken anregen soll. Da es aus zahlreichen Gesprächen mit Vertretern aus dem Gesundheitswesen entstanden ist, habe ich dafür keine Quellenangabe anführen können.
Abschließend hoffe ich mit der nachfolgenden Arbeit einen Einblick in die deutsche Rechtsmaterie des Gesundheitswesens, welche das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenkassen betrifft, vermitteln zu können.
Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland hat als Sozialstaat für soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit Sorge zu tragen. Das Sozialstaatsprinzip, welches im Grundgesetz als Staatsziel verankert ist, findet Ausdruck in den Sozialversicherungen. Dazu gehören die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. In der folgenden Hausarbeit beschäftigen wir uns ausschließlich mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Modell der gesetzlichen Krankenversicherung gründet sich in Deutschland auf den Grundprinzipien Solidarität[1], Subsidiarität[2] und Selbstverwaltung[3]. Die gesetzlichen Krankenkassen als Träger der Krankenversicherung sind verantwortlich für eine umfassende medizinische Versorgung breiter Bevölkerungsschichten, da eine Versicherungspflicht für alle Arbeitnehmer besteht. Alle Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung haben den gleichen Anspruch auf die erforderliche medizinische Versorgung – unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht und Einkommen. Um diesem Anspruch nachzukommen, haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen im September 2003 einen Gesetzesentwurf zur Reformierung des Gesundheitssystems veröffentlicht. (vgl. wikipedia)
Der Begriff „Gesundheitsreform“ umfasst in der Bundesrepublik Deutschland erlassene gesetzliche Maßnahmen, welche die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung verändern sollen. Diese staatlichen Eingriffe in die in der Regel der Selbstverwaltung überlassenen Versicherungen, dienen der Stabilisierung des Versicherungsbeitragssatzes und sind häufig mit Leistungseinschränkungen und/oder Erhöhung der Zuzahlung durch den Versicherungsnehmer an die entsprechende Versicherungsanstalt verbunden.[4]
Problem im deutschen Gesundheitswesen
Die Problemlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei einer kritischen Betrachtung der Einleitung bereits angeklungen. Das Modell der gesetzlichen Krankenversicherung muss eine umfassende medizinische Versorgung bereitstellen, wobei die Versicherungsnehmer unabhängig von sozialen Kriterien den gleichen Versicherungsanspruch aufweisen. Die Versicherungsnehmer zahlen einen einkommensabhängigen Beitragssatz – bis zur Beitragsbemessungsgrenze – unabhängig von ihrem individuellen Risiko, z.B. durch genetische Disposition. Liegt dann eine schwere Krankheit vor, deren Kosten die Summe der eingezahlten Beiträge übersteigt, so finanziert die Krankenkasse die notwendigen Leistungen aus den Beiträgen der anderen Versicherten und aus Steuerzahlungen. Dieses auf dem Solidaritätsprinzip basierende Verfahren erweckt einen sehr sozialen Eindruck.
Seit sich das biologisch-medizinische Modell in den Industrienationen durchgesetzt hat, unterliegt es meiner Meinung nach einem sehr hohen gesellschaftlichen Druck, dem die Medizin bisher standgehalten hat. Dieser gesellschaftliche Anspruch, schwere Krankheiten zu heilen und das Leben zu verlängern, zeigt sich zum Beispiel in der Bewältigung von Infektionskrankheiten und einer höheren Lebenserwartungen in Gesellschaften, in denen diese sich etablierte medizinische Versorgung flächendeckend verbreitet hat. Heute sind die ehemals sehr gefürchteten Volkskrankheiten durch die Entdeckung des Penizillins im Jahr 1928 handhabbar geworden. Man kann durchaus von einer positiven Bilanz sprechen.
Die Erhöhung der Lebenserwartung hat allerdings dazu beigetragen, dass sich neue Krankheiten etabliert haben, zum Beispiel Krebs – die häufigste Todesursache in Deutschland. Alterskrebs ist auf Grund der gestiegenen Lebenserwartung, auf durchschnittlich 75,81 Jahre bei Männern und 81,96[5] Jahre bei Frauen, eine neue Herausforderung für die Ärzteschaft und unser Gesundheitssystem. Die Behandlung von Tumorpatienten mittels Chemo-, Strahlen- oder operativer Therapie ist einerseits sehr kostspielig und andererseits je nach Art des Krebses nicht immer erfolgreich. Ein weiterer sehr kostenintensiver Faktor im Gesundheitssektor ist die Häufung von chronischen Erkrankungen, wie Diabetes, Neurodermitis, Bluthochdruck und Hypercholesterinämie. Grund für deren Häufung sind ebenfalls die steigende Lebenserwartung, sowie die sozio-ökonomischen und umweltbedingten Einflüsse. Um nun den Ausgabenanstieg durch diese und viele weitere Erkrankungen finanzieren zu können, haben die Bundestagsfraktionen im Jahr 2003 über ein Modernisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.
GKV-Modernisierungsgesetz
Im Zuge der Umsetzung der Agenda 2010 verabschiedete der Deutsche Bundestag am 26. September 2003 unter der rot-grünen Regierungskoalition das „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“. Mit Datum vom 17. Oktober hat auch der Bundesrat diesem Gesetzesentwurf zugestimmt. Das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenkassen – kurz GKV-Modernisierungsgesetz genannt – ist schließlich am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. (vgl. www.gesundheitsreform-2004.de)
Dieses Gesetz unternimmt einen weiteren Versuch das deutsche Gesundheitswesen unter ökonomischen Gesichtspunkten zu reformieren. Die Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder verfolgte mit diesem Gesetz die Versicherungsbeiträge und somit die Lohnnebenkosten dauerhaft zu senken. Das Motto lautete: „Arbeit soll wieder billiger werden.“ Der Durchschnittsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung soll von 14,4 % am 1. Juli 2003 auf 13 % reduziert werden. „Am 1. Oktober 2004 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition, dass der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ab Juli 2005 zunächst um je 0,45 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesenkt wird, aber gleichzeitig die Arbeitnehmer einen einkommensabhängigen Zuschlag für Zahnersatz um 0,4 Prozent und für das Krankengeld um 0,5 Prozent zahlen müssen.“ (wikipedia) Dieser Reformansatz zielt auf die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber zu Lasten der Arbeitnehmer, wobei das Paritätsprinzip[6] geschwächt wird. Zu dieser Mehrbelastung des Arbeitnehmers kommen noch zahlreiche Zuzahlungen im Krankheitsfall auf den Versicherungsnehmer zu.
Im Folgenden werden die wichtigsten Eckpunkte der Gesundheitsreform 2004 und deren Auswirkungen für die verschiedenen Beteiligten am Gesundheitswesen dargestellt.
I Auswirkung auf die Patienten bzw. Versicherten
Praxisgebühr von 10 Euro
Das GKV-Modernisierungsgesetz sieht vor, dass jeder Versicherungsnehmer seit dem 1. Januar 2004 bei einem Arzt- und Zahnarztbesuch eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal zu entrichten hat. Diese Regelung gilt nur für die erstmalige Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung in einem Vierteljahr. Wer mehrfach innerhalb eines Quartals die Dienste desselben Arztes in Anspruch nimmt, muss diese Pauschale nicht noch einmal bezahlen. Ist der Besuch eines Facharztes erforderlich, so kann sich der Patient eine Überweisung von jenem Arzt ausstellen lassen, bei dem er die Gebühr bereits gezahlt hat. Eine solche zuzahlungsfreie Überweisung ist allerdings nur innerhalb desselben Kalendervierteljahres gültig. Erstreckt sich eine Behandlung bis in das folgende Quartal, so wird erneut die Praxisgebühr fällig. Künftig soll die Pauschale von 10 Euro auch bei ambulanten Krankenhausbehandlungen, bei ärztlichen Leistungen, die telephonisch in Anspruch genommen werden und auch bei der Versorgung in Notfällen erhoben werden. Diese Regelung gilt nicht für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Schwangerenvorsorge, Untersuchungen zur Brustkrebs- oder Prostatakrebs-Früherkennung, Schutzimpfungen usw. Auch zähnärztliche Kontrolluntersuchungen zählen zu den Präventivmaßnahmen, bei denen keine Praxisgebühren erhoben werden dürfen. Damit soll die Selbstwirksamkeit der Versicherten gestärkt werden, so dass sie eigenverantwortlich mit ihrer Gesundheit umgehen und Handlungskompetenz in Bezug auf die eigene Gesundheit erwerben. Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von derartigen Zuzahlungen befreit. Chronisch kranke Patienten entrichten diese Pauschale ebenfalls, jedoch nur bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 1 % ihres Bruttoeinkommens. (vgl. Art. 1 Abs. 15 b GMG)
[...]
[1] Das institutionalisierte Solidaritätsprinzip findet in den verschiedenen Versicherungen mit den klassischen Risikobereichen Krankheit, Unfall, Altersvorsorge und Arbeitslosigkeit Anwendung. Jedes gesetzlich versicherte Mitglied zahlt Beiträge in die von der Versicherungsgesellschaft verwaltete Kasse. Aus dieser Kasse werden den Versicherungsmitgliedern, welche den entsprechend versicherten Schaden erlitten haben, finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Es erfolgt also eine gegenseitige Absicherung ganz nach dem Prinzip: „Einer für alle und alle für einen“. „Während der Grundgedanke der Solidarität aber von einer Freiwilligkeit der Solidarleistung ausgeht, ist die Mitgliedschaft in den hier angesprochenen Sozialversicherungen aber nicht freiwillig.“ (wikipedia)
[2] Der Begriff „Subsidarität“ bezeichnet eine grundlegende politische und gesellschaftliche Maxime, die individuelle Freiheit und Verantwortung vorrangig vor übergeordneten Ebenen stellt. Dieses Prinzip setzt allerdings voraus, dass das untergeordnete Glied in der Lage ist, die Probleme und Aufgaben eigenständig lösen zu können. (vgl. wikipedia)
[3] Selbstverwaltung bedeutet in der Rechtswissenschaft die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbstständigte Organisationen (juristische Personen), um diesen die eigenverantwortliche Gestaltung zu ermöglichen. Krankenkassen sind solche Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. (vgl. wikipedia)
[4] Der Beleg für diese Behauptung ist nachzulesen auf http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsreform#Fr.C3. BChere_Gesundheitsreformen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland, hier wird eine Übersicht über die wichtigsten Eckdaten der Gesundheitsreformen der Bundesrepublik Deutschland seit 1976 gegeben.
[5] http://www.ipicture.de/daten/demographie_deutschland.html
[6] Unter Paritätsprinzip versteht man in der Sozialpolitik eine gleichmäßige Verteilung des Sozialversicherungsbeitragssatzes auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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