1. Einleitung
Die folgenden Seiten sollen einen Überblick über Raubkunst und Restitution während, nach und als Folge des Dritten Reiches verschaffen.
Dabei möchte auf die erste völkerrechtliche Grundlage für Kulturgutschutz, die Haager Landkriegsordnung eingehen. Darnach soll ein kleiner Überblick darüber gegeben werden, wie zwischen 1935 und weit nach dem 8.Mai 1945 der Landkriegsverordnung zuwider gehandelt wurde.
Kleine aktuelle Exkurse wird es zum Klimt-Fall der Galerie Belvedere, Österreich, der Sammlung Viktor Baldins, Russland und zum Quedlinburger Domschatz geben.
Diese Fälle zeigen, auch über 60 Jahre nach dem Krieg konnte nicht alle Beutekunst restituiert oder ausfindig gemacht werden.
Auch die vielen in der Presse erwähnten Fälle weisen daraufhin, dass noch immer Klärungsbedarf über die Herkunft von Kulturgut besteht.
Das dieses Problem nicht nur dubiose Kunsthändler betrifft, sondern auch Museen mit hervorragendem Reputation, beweisen die aktuellen Fälle vom Brückemuseum, das ein Kirchner an die Alteigentümer restituiert hat und der Fall der Galerie Belvedere.
Diese Fälle ziehen auch deshalb sehr viel Aufmerksamkeit auf sich, weil es meistens um sehr viel Geld geht.
Es geht aber auch um Recht und Unrecht, die Grenzen verschwimmen bei Restitution und Beutekunst sehr stark. Auch vorhandene Gesetze sind nicht immer eindeutig auszulegen.
Auch in den nächsten Jahren werden wohl weitere Fälle die Gerichte und die Medien beschäftigen.
In der Neuzeit spricht man von drei Fällen systematischen, staatlichen Kunstraubes. Den Anfang machte die französische Revolution, direkt gefolgt von der Herrschaft Napoleons. Bis dahin hatte es kein anderer Herrscher verstanden, systematisch Kunstgegenständen aus den unterlegenen Ländern in das eigene Land abzuführen. Die Idee Napoleons ein allen überlegenes „Weltmuseum“ mit den „geraubten Kunstgegenständen“ zu gestalten werden auch zwei weitere totalitäre Regime aufgreifen.
Im 3. Reich unter Hitler und in der Sowjetunion unter Stalin gab es den größten gezielten Kunstraub der Neuzeit.
Zwischen ca.1933 und 1945 raubte das NS-Regime vor allem Kunst von enteigneten jüdischen Familien um unter anderem Objekte für Hitlers Führermuseum Linz zu beschaffen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Haager Landkriegsordnung
3. Kunstraub unter den Nationalsozialisten
3.1. Der Führervorbehalt
3.2. Enteignung von jüdischen Familien
3.3. Süd- und Westeuropa
3.4. Exkurs: Klimts „Adele Bloch BauerI“
3.5. Osteuropa
3.6. Führermuseum Linz
4. Die Sowjetunion und die Beutekunst
4.1. Kompensation von Kriegsverlusten durch Kunstwerke
4.2. Die Trophäenkommission
4.3. Regierungsabkommen zwischen Russland und Deutschland
4.4. Exkurs: Der Fall Viktor Baldin
5. Kunstraub der alliierten Truppen
5.1. Monuments, Fine Arts and Archives Section
5.2. Exkurs: Quedlinburger Domschatz
5.3. „Collecting Point“
5.4. Wiesbadener Manifest
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den systematischen Kunstraub sowie die komplexen Restitutionsbemühungen während und nach der Ära des Dritten Reiches. Ziel ist es, die völkerrechtlichen Grundlagen, die Praktiken der verschiedenen Konfliktparteien und den bis heute andauernden Klärungsbedarf bei der Herkunft von Kulturgütern zu beleuchten.
- Völkerrechtliche Basis durch die Haager Landkriegsordnung
- Systematischer Kunstraub durch das nationalsozialistische Regime
- Verlagerung von Kulturgütern in die Sowjetunion und damit verbundene Rechtsfragen
- Die Rolle der alliierten Truppen und die Etablierung von „Collecting Points“
- Fallstudien zur Restitution, wie der Klimt-Fall oder der Quedlinburger Domschatz
Auszug aus dem Buch
3.4. Exkurs: Klimts „Adele Bloch BauerI“
Eigentümerin des von Gustav Klimt gemalten Gemäldes „Adele Bloch-Bauer I“ war bis zu ihrem Tod 1925 die porträtierte Adele Bloch-Bauer. Sie vererbte dieses und zahlreiche andere Gemälde ihrem Ehemann, dem jüdischen Zuckerfabrikanten Ferdinand Bloch-Bauer. In ihrem Testament äußerte Adele Bloch-Bauer den Wunsch, dass ihr Mann nach seinem Tode die Bilder der österreichischen Galerie vererben möge.
Der im Testament der Adele Bloch-Bauer für die Bilder zutreffende Abschnitt lautet: „Meine 2 Porträts und die 4 Landschaften von Gustav Klimt bitte ich meinen Ehegatten nach seinem Tode der österr. Staatsgalerie in Wien, die mir gehörende Wiener und Jungfer Brezander Bibliothek der Wiener Volks- u. Arbeiter Bibliothek zu hinterlassen.“
1938 nach der Machtübernahme der NS-Regierung floh Ferdinand Bloch-Bauer aus Wien. Im Jahre 1939 wurde gegen Ferdinand Block-Bauer eine Steuerstrafforderung von 700.000RM erhoben. Wenig später wurde sein in Österreich zurückgelassener Privatbesitz beschlagnahmt und sein Betrieb arisiert. Unter den beschlagnahmten Kunstwerken befand sich auch das Bild „Adele Bloch-Bauer I“. Der vollstreckende NS-Rechtsanwalt Dr. Erich Führer übergab 1941 unter anderem „Adele Bloch-Bauer I“ der österreichischen Staatsgalerie.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert den Überblick über Kunstraub und Restitution im Kontext des Dritten Reiches und benennt die behandelten Exkurse und Themenfelder.
2. Haager Landkriegsordnung: Dieses Kapitel stellt die erste völkerrechtliche Grundlage für den Kulturgüterschutz im Krieg dar und zeigt deren historische Bedeutung auf.
3. Kunstraub unter den Nationalsozialisten: Es wird die systematische Enteignung durch das NS-Regime, den Führervorbehalt und das Ziel des geplanten Führermuseums in Linz beschrieben.
4. Die Sowjetunion und die Beutekunst: Hierbei werden die großflächigen Abtransporte von Kunst zur Kompensation von Kriegsverlusten sowie die rechtlichen Verträge zwischen Deutschland und Russland analysiert.
5. Kunstraub der alliierten Truppen: Das letzte Kapitel behandelt die Rolle der alliierten Kunstschutzabteilungen, die Arbeit in den „Collecting Points“ sowie die Proteste gegen den Abtransport von Kunstwerken in die USA.
Schlüsselwörter
Raubkunst, Restitution, Drittes Reich, Haager Landkriegsordnung, Beutekunst, Nationalsozialismus, Sowjetunion, Kunstschutz, Monuments Fine Arts and Archives Section, Collecting Point, Provenienzforschung, Kulturgüterschutz, Wiedergutmachung, Kulturerbe
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit dem systematischen Kunstraub während des Dritten Reiches sowie den komplexen Prozessen der Restitution, die bis in die Gegenwart hineinreichen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die völkerrechtliche Entwicklung des Kulturgüterschutzes, der staatlich organisierte Raub durch NS-Behörden, die sogenannte „Beutekunst“ der Sowjetunion und die Aktivitäten der Alliierten beim Schutz und der Sicherstellung von Kunst.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, einen fundierten Überblick über die historischen Abläufe des Kunstraubes zu geben und aufzuzeigen, wie schwierig sich die Rückführung von Kulturgut selbst Jahrzehnte nach Kriegsende gestaltet.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Autorin nutzt eine historische Analyse, die auf der Auswertung völkerrechtlicher Dokumente, zeitgenössischer Erlasse, Fachliteratur und Fallstudien basiert.
Was wird primär im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden detailliert die Vorgehensweisen von NS-Regime, Sowjetunion und westlichen Alliierten analysiert, ergänzt durch spezifische Exkurse zu prominenten Fällen wie dem Klimt-Gemälde oder dem Quedlinburger Domschatz.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Raubkunst, Restitution, Beutekunst, Collecting Points und völkerrechtliches Kriegsgewohnheitsrecht charakterisiert.
Welche Rolle spielt die Haager Landkriegsordnung in diesem Kontext?
Sie wird als erste bedeutende völkerrechtliche Vereinbarung dargestellt, deren Missachtung durch die Nationalsozialisten und die Sowjetunion den Anlass für spätere, schärfere Konventionen zum Schutz von Kulturgut bildete.
Wie unterscheidet sich die Trophäenkommission der Sowjetunion vom Vorgehen der Alliierten?
Während die sowjetische Kommission Kunst als Kompensation für Kriegsverluste systematisierte, etablierten die westlichen Alliierten „Collecting Points“, um geraubte Kunst zu sichern und sie primär ihren ursprünglichen Eigentümern zurückzugeben.
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- Annika Opitz (Author), 2007, Raubkunst und Restitution, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84411