1. Einleitung
Die folgenden Seiten sollen einen Überblick über Raubkunst und Restitution während, nach und als Folge des Dritten Reiches verschaffen.
Dabei möchte auf die erste völkerrechtliche Grundlage für Kulturgutschutz, die Haager Landkriegsordnung eingehen. Darnach soll ein kleiner Überblick darüber gegeben werden, wie zwischen 1935 und weit nach dem 8.Mai 1945 der Landkriegsverordnung zuwider gehandelt wurde.
Kleine aktuelle Exkurse wird es zum Klimt-Fall der Galerie Belvedere, Österreich, der Sammlung Viktor Baldins, Russland und zum Quedlinburger Domschatz geben.
Diese Fälle zeigen, auch über 60 Jahre nach dem Krieg konnte nicht alle Beutekunst restituiert oder ausfindig gemacht werden.
Auch die vielen in der Presse erwähnten Fälle weisen daraufhin, dass noch immer Klärungsbedarf über die Herkunft von Kulturgut besteht.
Das dieses Problem nicht nur dubiose Kunsthändler betrifft, sondern auch Museen mit hervorragendem Reputation, beweisen die aktuellen Fälle vom Brückemuseum, das ein Kirchner an die Alteigentümer restituiert hat und der Fall der Galerie Belvedere.
Diese Fälle ziehen auch deshalb sehr viel Aufmerksamkeit auf sich, weil es meistens um sehr viel Geld geht.
Es geht aber auch um Recht und Unrecht, die Grenzen verschwimmen bei Restitution und Beutekunst sehr stark. Auch vorhandene Gesetze sind nicht immer eindeutig auszulegen.
Auch in den nächsten Jahren werden wohl weitere Fälle die Gerichte und die Medien beschäftigen.
In der Neuzeit spricht man von drei Fällen systematischen, staatlichen Kunstraubes. Den Anfang machte die französische Revolution, direkt gefolgt von der Herrschaft Napoleons. Bis dahin hatte es kein anderer Herrscher verstanden, systematisch Kunstgegenständen aus den unterlegenen Ländern in das eigene Land abzuführen. Die Idee Napoleons ein allen überlegenes „Weltmuseum“ mit den „geraubten Kunstgegenständen“ zu gestalten werden auch zwei weitere totalitäre Regime aufgreifen.
Im 3. Reich unter Hitler und in der Sowjetunion unter Stalin gab es den größten gezielten Kunstraub der Neuzeit.
Zwischen ca.1933 und 1945 raubte das NS-Regime vor allem Kunst von enteigneten jüdischen Familien um unter anderem Objekte für Hitlers Führermuseum Linz zu beschaffen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Haager Landkriegsordnung
- Kunstraub unter den Nationalsozialisten
- Der Führervorbehalt
- Enteignung von jüdischen Familien
- Süd- und Westeuropa
- Exkurs: Klimts „Adele Bloch Bauer I“
- Osteuropa
- Führermuseum Linz
- Die Sowjetunion und die Beutekunst
- Kompensation von Kriegsverlusten durch Kunstwerke
- Die Trophäenkommission
- Regierungsabkommen zwischen Russland und Deutschland
- Exkurs: Der Fall Viktor Baldin
- Kunstraub der alliierten Truppen
- Monuments, Fine Arts and Archives Section
- Exkurs: Quedlinburger Domschatz
- „Collecting Point“
- Wiesbadener Manifest
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text bietet einen umfassenden Überblick über Raubkunst und Restitution im Kontext des Dritten Reiches. Er beleuchtet die historische Entwicklung des Kulturgüterschutzes, beginnend mit der Haager Landkriegsordnung, und analysiert die systematischen Kunstraubpraktiken des NS-Regimes sowie der Sowjetunion. Der Fokus liegt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Folgen der Raubkunst für die betroffenen Personen und Institutionen sowie den Herausforderungen der Restitution im Nachkriegszeitraum.
- Die Entwicklung des völkerrechtlichen Kulturgüterschutzes
- Die Methoden und Ziele des Kunstraubes während des Dritten Reiches
- Die Rolle der Sowjetunion im Kontext der Beutekunst
- Die Herausforderungen der Restitution und die Frage nach der rechtlichen und moralischen Verantwortung
- Aktuelle Fälle von Raubkunst und ihre Bedeutung für die Museumslandschaft
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema Raubkunst und Restitution ein und liefert eine Übersicht über die Inhalte des Buches. Das zweite Kapitel widmet sich der Haager Landkriegsordnung, dem ersten völkerrechtlichen Vertrag, der den Schutz von Kulturgut während eines Krieges regelte. Das dritte Kapitel behandelt den systematischen Kunstraub unter den Nationalsozialisten, wobei verschiedene Aspekte wie der Führervorbehalt, die Enteignung von jüdischen Familien, die Raubkunst in Süd- und Westeuropa sowie der Fall von Klimts „Adele Bloch Bauer I“ beleuchtet werden. Kapitel vier beschäftigt sich mit der Rolle der Sowjetunion im Kontext der Beutekunst, insbesondere mit der Kompensation von Kriegsverlusten durch Kunstwerke und der Arbeit der Trophäenkommission. Das fünfte Kapitel befasst sich mit dem Kunstraub der alliierten Truppen, wobei die Rolle der Monuments, Fine Arts and Archives Section, der Quedlinburger Domschatz, die "Collecting Points" und das Wiesbadener Manifest im Mittelpunkt stehen.
Schlüsselwörter
Raubkunst, Restitution, Haager Landkriegsordnung, Nationalsozialismus, Sowjetunion, Kulturgüterschutz, Beutekunst, Enteignung, jüdische Familien, Führermuseum Linz, Trophäenkommission, Monuments, Fine Arts and Archives Section, Quedlinburger Domschatz, Wiesbadener Manifest.
- Arbeit zitieren
- Annika Opitz (Autor:in), 2007, Raubkunst und Restitution, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84411