Integration von Menschen mit Behinderung in den schulischen Unterricht


Hausarbeit, 2005

19 Seiten, Note: 1,9


Leseprobe


Inhalt

0. Einleitung

1. Die Entwicklung des Behinderungsbegriffs

2. Die Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts

3. Begründungen für integrativen Unterricht
3.1 Begründungen nach Jakob Muth
3.2 Begründungen nach Georg Feuser
3.3 Kritik an den Begründungen

4. Praxis
4.1 Rahmenbedingungen der schulischen Integration
4.2 Empirische Befunde
4.3 Grenzen der Integration

5. Schluss

Literatur

„Nichts auf der Welt ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.“

(Victor Hugo)

0. Einleitung

Seit über dreißig Jahren wird die in Deutschland größtenteils noch vorherrschende Sonderbeschulung von Behinderten durch die Integrationsbewegung, die statt Separation gemeinsamen Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten propagiert, grundsätzlich in Frage gestellt. Die Idee allein scheint breiten Anklang zu finden. Dennoch ist die Umsetzung gemeinsamen Lernens in der Öffentlichkeit und in pädagogischen Fachkreisen nicht unumstritten. Der Begriff „integrieren“ (lat. integrare) bedeutet „etwas zusammenfügen, das vorher getrennt war, die Wiederherstellung eines Ganzen“ (Schöler 1993). In der Sonderpädagogik bezeichnet „Integration“ die Eingliederung von behinderten Menschen in „normale Umfelder (Sander in Haarmann 1996). Ein Ziel der Integrationsbewegung ist somit, das Zusammenleben von Behinderten und Nichtbehinderten in der Gesellschaft zur Normalität werden zu lassen, beginnend in der Schule. Zu Fragen ist, ob die schulische Integration wirklich zur Eingliederung Behinderter in die Gesellschaft beiträgt. Weiterhin steht die Forderung nach behindertenspezifischer Förderung in allgemeinen Schulen im Spannungsverhältnis zu den individuellen Bedürfnissen von behinderten Kindern. Kann die Regelschule diesen besonderen Bedürfnissen gerecht werden und wie kann sie es am besten realisieren? Wo sind der Integration Grenzen gesetzt? Auch der Anspruch eines behinderten Kindes auf Miteinander und Gemeinsamkeit mit Nichtbehinderten steht dem Bedürfnis nach Identifikation mit der Gruppe von Gleichbehinderten gegenüber.

In meiner Klausur werde ich unter anderem versuchen diese Fragen zu beantworten und kritisch zu beleuchten. Um einen Überblick über die Thematik zu geben werde ich mit der Darstellung der Entwicklung des Behinderungsbegriffs und den wichtigsten Daten der Geschichte des gemeinsamen Unterrichts beginnen. Es folgen die Begründungen des Integrationskonzepts von Jakob Muth und Georg Feuser und deren kritische Hinterfragung. Anschließend gilt es die praktische Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts in der Grundschule zu beleuchten bevor die Ergebnisse empirischer Untersuchungen zum integrativen Unterricht präsentiert werden. Wichtig erscheint es mir in Punkt 4.3 die Grenzen der Integration aufzuzeigen und in der Schlussbetrachtung selbst zur Diskussion um gemeinsamen Unterricht Stellung zu nehmen.

1. Die Entwicklung des Behinderungsbegriffs

Für die genaue Betrachtung und Beurteilung der Integrationsfrage ist es sinnvoll vorerst die Entwicklung und Veränderung des Behinderungsbegriffs, vor allem im Hinblick auf die Integration der betroffenen Menschen, zu beleuchten.

Das Wort „Behinderung“ tauchte erstmals in der 20er Jahren im Sprachgebrauch der deutschen Heilpädagogik auf. Vor dieser Zeit orientierte sich die Heilpädagogik an der älteren Medizin, welche die „Abnormität“ eines Menschen betonte ohne den Aspekt der Integration in die Definition mit einzuschließen. Auch die rechtlichen Bestimmungen dieser Zeit bezogen sich ausschließlich auf einzelne „Defekte“ eines Menschen. Später wurde das Wort „behindert“ zu einer gängigen Formulierung in der Alltags- und Rechtssprache. Wesentlich dazu beigetragen hat der im Jahre 1961 entwickelte enumerative Behinderungsbegriff des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG). In einem Unterabschnitt zur Sonderpädagogik mit dem Titel „Eingliederungshilfe für Behinderte“ (§§39-47) wird der Personenkreis aufgelistet, dem Eingliederungshilfe in unsere Gesellschaft zu gewähren ist. Die Behinderungsmerkmale sind nach dieser Definition an der betreffenden Person zu suchen und nicht im jeweiligen Lebensumfeld.

Seit Ende der 60er Jahre entstanden viele unterschiedliche Fassungen des Behinderungsbegriffs. Die frühste unter den bis heute verbreiteten Definitionen ist die von Heinz Bach (1969), welcher den Ausdruck „Beeinträchtigung“ als Oberbegriff zu „Behinderung“ herausstellte. Nach Bach sind Behinderungen individuelle Beeinträchtigungen eines Menschen, wobei diese in ihrer Entstehung, Beibehaltung oder Steigerung durch die Gesellschaft beeinflusst werden. Den genauen Zusammenhang zwischen individuellen Beeinträchtigungsformen und der gesellschaftlichen Beeinträchtigung erkannte Bach im Jahre 1985. „Behinderung“ bezeichnete er als eine „Relation zwischen individualen und außerindividualen Gegebenheiten“. Dieser Aspekt tauchte auch in der Empfehlung des Deutschen Bildungsrates „Zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher“ aus dem Jahre 1973 auf. In dieser Definition wurde ein erziehungswissenschaftlicher Behinderungsbegriff entwickelt, bei dem nicht die Isolation des betroffenen Menschen aufgrund besonderer pädagogischen Förderung, sondern dessen Integration in den Unterricht von Regelschulen im Vordergrund stand.

Im Jahre 1980 stellte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einem international anerkanntem Klassifikationssystem (ICIDH) einen Behinderungsbegriff heraus, der vor allem die außerindividualen Bedingungen eines Betroffenen berücksichtigte. Die WHO benutzte in ihrer damaligen Fassung die Begriffe „Impairment“, „Disability“ und „Handicap“, wobei sich im Laufe der Zeit unterschiedliche deutschsprachige Übersetzungen dieser Ausdrücke verbreiteten. Im Folgenden werden die Formulierungen nach Jantzen (1987) wiedergegeben. „Impairment“ bezieht sich auf die Schädigung von Organen und anderen Funktionen des Menschen. „Disability“ übersetzte Jantzen als Leistungsminderung, die auf der individuellen und psychologischen Ebene stattfindet. Der betroffene Mensch ist in seinen Fähigkeiten eingeschränkt, sodass er Tätigkeiten nicht in gleicher Weise ausführen kann, wie nicht geschädigte Menschen seiner Altersgruppe. „Handicap“ bezeichnete Jantzen als „Behinderung“ auf der sozialen Ebene. Die betroffene Person kann aufgrund der Schädigung oder Leistungsminderung nur erschwert oder gar nicht eine normale Rolle ausfüllen, wie sie von der Umwelt bestimmt ist.

Es wird deutlich, dass nun nicht mehr die „Defekte“ eines behinderten Menschen im Vordergrund stehen, sondern die von der Gesellschaft bedingten Umfeldgegebenheiten des „Behinder-Werdens“ (Eberwein/Sasse 1998)Diese Sichtweise steht auch in den neueren Überarbeitungen der WHO im Mittelpunkt, wobei besonders die Dimension der Partizipation (=Integration) eines jeden Individuums ein zentrales Moment der ICIDH-2 vom Jahr 2000 ausmacht. Das neue Verständnis von Behinderung ist auch im „ökosystemischen Ansatz“ (Sander 1987 u.a.) wieder zu finden. Nach Sander liegt die Behinderung eines Menschen dann vor, „wenn ein Mensch mit einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch-Umfeld-System integriert ist“. Ein idealer Integrationsraum müsste folglich vielfältige Rollenerwartungen beinhalten, sodass auch ein Mensch mit Behinderungen diesen Erwartungen der Gesellschaft gerecht werden kann.

Parallel zum Prozess des veränderten Begriffsverständnisses von „Behinderung“ entwickelte sich die Idee des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Dies Entwicklung wird im folgenden Abschnitt in ihren wichtigsten Stationen dargestellt wird.

2. Die Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts

1918/1919: Einführung der Demokratie im deutschen Staat. Ziel war es, auch das Bildungswesen zu demokratisieren und das Grundrecht des Menschen auf Bildung verfassungsmäßig zu sichern.

20.04.1920: Verabschiedung des Reichsgrundschulgesetztes. Einrichtung einer vierjährigen Grundschule für alle Kinder des Volkes unabhängig von der wirtschaftlichen Stellung der Eltern. Grundlage war Art. 146 der Weimarer Verfassung von 1919, in der eine „für alle gemeinsame Grundschule“ festgeschrieben wurde. Konfessionsschulen und Geschlechtertrennung wurden zwar abgeschafft („soziale Koedukation“), eine Integration von Behinderten und Ausländern fand jedoch nicht statt.

1933-1945 (Nazi-Regime): Die Volksschule galt in dieser Zeit als Einheit, in der die Kinder nach nationalsozialistischen Prinzipien zu treuen Anhängern des Führers erzogen wurden. In dieser Zeit bedrohten Sterilisation und Euthanasie Behinderte in ihrer Existenz.

1960: Verabschiedung des „Gutachten zur Ordnung des Sonderschulwesens“ von der ständigen Kultusminister Konferenz (KMK), um die Regelschulen zu „entlasten“ und die Eigenständigkeit der Sondeschulen zu sichern. Aufgrund der moralischen Verpflichtung: „Das deutsche Volk hat gegenüber Menschen, die durch Leiden und Gebrechen benachteiligt sind eine geschichtliche Schuld abzutragen“ (KMK 1960), fanden Behinderte in der Geschichte der Schule erstmalig Berücksichtigung.

1973: Empfehlung des Deutschen Bildungsrates: „Zur pädagogischen Förderung Behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher“. Vorzug des gemeinsamen vor dem getrennten Unterricht, selbst bei behinderten Kindern, bei denen eine Integration nicht sinnvoll erschien, um soziale Kontakte zu Nichtbehinderten zu ermöglichen.

Mitte der 70er Jahre gerieten prägende Grundannahmen der Sonderpädagogik in die Kritik. So begann ein allmählicher Perspektivenwechsel im Behinderungsbegriff, der in Punkt 1 bereits dargestellt ist. Dadurch, dass der behinderte Mensch nun im Zusammenhang seines gesamten Umfeldes Beachtung fand, stand nun nicht mehr die Integrationsfähigkeit des Kindes, sondern die Integrationsfähigkeit der Regelschule im Vordergrund. Diese kann an den Rahmenbedingungen, Methoden und Konzepten aktiv etwas verändern, damit das Kind weniger behindert ist als zuvor. So forderten in dieser Zeit auch vermehrt Elterninitiativen die Integration ihrer behinderten Kinder in Regelschulen und erreichten damit die Gründung der ersten integrativen Grundschule.

[...]

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Integration von Menschen mit Behinderung in den schulischen Unterricht
Hochschule
Universität Münster
Note
1,9
Autor
Jahr
2005
Seiten
19
Katalognummer
V84477
ISBN (eBook)
9783638008259
ISBN (Buch)
9783638914178
Dateigröße
490 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gemeinsamer, Unterricht, Integration, Menschen, Behinderung, Unterricht
Arbeit zitieren
Maraike Sittartz (Autor:in), 2005, Integration von Menschen mit Behinderung in den schulischen Unterricht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84477

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