Der Prozeß Jesu


Examensarbeit, 2002

74 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung:
Die Quellen – Die Frage nach einer Urpassion

II. Der Prozeß
1. Das Verfahren vor dem Synhedrion
2. Die evangeliare Anklage des Synhedrions
3. Das historische Motiv der Synhedristen
4. Das ius gladii und die Frage der Kapitalgerichtsbarkeit
5. Der Prozeß vor dem römischen Statthalter
6. Die Vollstreckung des Urteils

III. Abschlußbetrachtung:
Jesus von Nazareth – Leben und Tod eines jüdischen Wanderpredigers

IV. Bibliographie
1. Quellen
2. Literatur

I. Einleitung: Die Quellen - Die Frage nach einer Urpassion

Als Jesus eine Woche vor Beginn des Passafestes ca. 30 n.Chr. nach Jerusalem zog, waren die Erwartungen seiner Jünger ganz auf das nahe Gottesreich gerichtet. In ihm würde ihr Herr eine zentrale Rolle einnehmen; gemeinsam würden sie ein großes Mahl, das eschatologische Festmahl, feiern. Daß jedoch am Ende dieser Woche die Verhaftung, Verurteilung und der Kreuzestod ihres Rabbis stand, muß ihnen ein traumatisches Erlebnis gewesen sein.[1] Wie Mk 14,50 glaubhaft berichtet, flohen die Jünger nach der Verhaftung ihres Herrn; vermutlich gingen sie zurück in ihre Heimat.[2] Es bestand die Gefahr, daß die jüdische Sekte der Christen wieder verschwinden würde, ohne eine Spur in der Geschichte zu hinterlassen. Doch was zuerst ein riesiges Problem darstellte, sollte der neuen Religion bald ihren tiefen, ureigensten Sinn verleihen: Bis heute ist es der zentrale christliche Grundgedanke, daß der Auferstandene durch seinen Tod am Kreuz die Menschen erlöst habe.

Den frühen Gemeinden war es daher ein notwendiges Bedürfnis, von dieser Erlösungstat auf das Genaueste zu lesen. Dies berücksichtigend, wurden die ersten Evangelien niedergeschrieben. Welche Bedeutung der Passion dabei von Anfang an zukam, zeigt der Bericht des ersten Evangelisten: Markus legt das Gewicht seiner Schrift, die er um 70 n.Chr. verfaßte, ganz eindeutig auf die Verhaftung, den Prozeß, die Kreuzigung und Auferstehung Jesu und schuf damit „ein Evangelium, das man als Passionsgeschichte mit ausführlicher biographischer Einleitung charakterisieren könnte“.[3]

Warum allerdings, so stellt sich sofort die Frage, wurde dieser erste eingehende Bericht über Lehre, Tod und Auferstehung Jesu verhältnismäßig spät - rund 40 Jahre nach den Ereignissen - niedergeschrieben? Der Grund liegt in der Parusieerwartung der ersten Christen, die noch mit der festen Zuversicht einer raschen Wiederkehr ihres Herrn lebten: „Wahrlich, ich sage euch: Dieses Geschlecht wird nicht vergehen, bis dies alles geschehen sein wird“ (Mk 13,30), und daher keine Notwendigkeit in einer geschlossenen schriftlichen Fixierung seines Wirkens sahen. Die Christen der ersten Generation vertrauten auf die mündliche Überlieferung, der die Menschen der Antike ohnehin einen höheren Wahrheitsgehalt zuschrieben als der schriftlichen. So tradierte man vor allem die Sprüche (Weisheitssprüche, prophetische und apokalyptische Aussagen, Gesetzesworte, Gemeinderegeln, Gleichnisse) und Wundertaten des Herrn in komplexeren Spruchsammlungen, allesamt getragen von heilsgeschichtlicher Hoffnung. Ihre einzelnen Sequenzen (Perikopen) waren meist kurz und einprägsam und wurden in der Regel durch christliche Wanderprediger oder Gemeindeautoritäten zur Erbauung und Unterweisung vorgetragen oder in Debatten mit Gegnern eingesetzt. Erst in dem Moment als die ersten Jünger und Weggefährten Jesu aus der Welt schieden ohne daß der Herr wiederkehrt war, verabschiedete man sich langsam von der Hoffnung auf ein bald hereinbrechendes Gottesreich und begann damit, das bisher mündlich Überlieferte, schriftlich für nachfolgende Generationen festzuhalten. Ein Beispiel für eine solche Spruchsammlung ist die durch die Forschung weitestgehend rekonstruierte Logienquelle Q, die um 45 n.Chr. entstand und wahrscheinlich auch schriftlich fixiert wurde.[4] Matthäus und Lukas nutzten sie um 90 n.Chr. als Quelle für die Abfassung ihrer Evangelien. Allerdings ist es ein Merkmal dieser Quelle Q und auch anderer Spruchsammlungen, daß sie keinen Passionsbericht enthält. Doch warum?

Am besten läßt sich diese Tatsache wohl mit der Motivation des Missionars Paulus erklären. Bei ihm, der von einem unvergleichlichen missionarischen Eifer getrieben wurde, erkennt man die fast hektische Absicht, noch so viele Menschen als möglich zum Heil zu führen, bevor das unmittelbar bevorstehende Gottesreich die diesseitige Welt ablösen würde. Diese Sicht der Dinge, die man für die ersten Christen im Allgemeinen annehmen darf, deckt sich mit dem zentralen Thema der Logienquelle: Die Heilserwartung steht bei ihr im Zentrum. Es scheint also konsequent, wenn man sich - zwecks Missionierung - auf die Botschaft des Herrn, d.h. seine Prophezeiungen, Gleichnisse etc., konzentrierte. Denn sie allein beschrieb den Weg zum Heil. Die äußeren Umstände, also etwa die detaillierte Schilderung der Erlösungstat mit dem vorausgehenden komplizierten Prozeßverfahren, der Kreuzigung und der anschließenden Grablegung Jesu mußten dafür in den Hintergrund treten. Die Praxis der mündlichen Tradition verlangte es, Schwerpunkte zu setzen, zu reduzieren also, wollte man seinen Zuhörern tatsächlich das Wesentliche vermitteln.[5] Wenn dies aber erklärt, warum um 45 n.Chr. Spruchsammlungen entstanden, die wie Q keine Passionsgeschichte beinhalteten, so stellt sich eine neue Frage: Woraus schöpften die Evangelisten ihre Informationen, wenn sie von den letzten Stunden Jesu berichteten?

Die sog. Zweiquellentheorie geht davon aus, daß Matthäus und Lukas außer der Quelle Q noch das Markusevangelium vorlag.[6] Da in ihm schon eine ausführliche Passion mit Verhaftung, Prozeß, Kreuzigung und Grablegung enthalten war, orientierten sich beide an Markus. Besonders Matthäus zeigt eine ausgesprochene Nähe zum ersten Evangelisten; er überliefert eine fast wortgetreue getreue Kopie der Markuspassion. Wie wir sehen, hängen also letztendlich alle drei Synoptiker in Bezug auf die Passion von ein und derselben Quelle ab: Markus direkt, die anderen beiden indirekt über Markus. Stellt sich also die Frage nach der Quelle des Markus. Hierzu gibt es in der Forschung zwei grundverschiedene Auffassungen, und letztendlich läßt sich die Frage bis heute nicht zufriedenstellend beantworten.

Die eine These besagt, daß es vor Markus keine zusammenhängende Passionsgeschichte gegeben habe. Markus selbst sei der „Schöpfer der Passionsgeschichte“. Er habe sie erst um 70 n.Chr. mit der Abfassung seines Evangeliums aus lauter fragmentarischen Überlieferungen und Anekdoten konzipiert. Diese Meinung wird z.B. von E. Linnemann vertreten.

Eine zweite These, für die vor allem von G. Theissen und R. Pesch stehen, geht von Markus als einem „konservativen Redakteur“ aus. Demnach hat Markus, von wenigen Änderungen abgesehen, einen bereits vorhandenen, umfangreichen Passionsbericht übernommen. Dieser Bericht sei vor 37 n.Chr. in Jerusalem entstanden und niedergeschrieben worden.[7]

Obwohl sie reizvoll erscheinen mag, läßt sich die These von einer „...zusammenhängende(n) Passionsgeschichte, die wahrscheinlich schon schriftlich vorlag“[8], nicht beweisen. Hinzukommt, daß die oben ausgeführten Modalitäten der mündlichen Überlieferung mit losen Spruchsammlungen, die für die erste Generation der Christen charakteristisch waren, dieser These widersprechen. Setzt man die Fixierung der Passionsgeschichte vor 37 n.Chr. an, so muß man auch nach den Motiven der Verfasser fragen. Solche sind jedoch - wie oben bereits erläutert - nicht erkennbar. Dennoch: Eine ältere und sehr wahrscheinlich mündliche Passionstradition hinter den vier evangeliaren Passionen wird man annehmen müssen, denn Markus muß aus irgendeinem Wissensfundus geschöpft haben; ganz gleich wie lückenhaft oder vollständig dieser auch immer war. Das entscheidende Argument dafür ist die Tatsache, daß die Ereignisfolge in allen vier Evangelien gleich ist: Die Verhaftung Jesu auf dem Ölberg, seine Abführung zum Hohepriester, eine Verhandlung vor den Juden, eine Verhandlung vor dem Römer Pontius Pilatus mit abschließendem Todesurteil, Kreuzestod und Grablegung.[9] Letztlich aber bleibt dem Historiker als Grundlage nur das Markusevangelium als älteste, historisch verwertbare Quelle unter den Synoptikern.

Stellt sich noch die Frage nach dem Evangelium des Johannes. Der Verfasser folgt ganz offensichtlich durchweg einer anderen Tradition. Es zeigt deutliche Unterschiede zu den Synotikern.[10] Daher scheint die Schrift auf den ersten Blick für die Forschung verlockend, könnte sie doch auf die Frage nach der historischen Passion ganz neue Antworten liefern. Doch das Gegenteil ist der Fall. Das Evangelium des Johannes muß aus zweierlei Gründen für die Rekonstruktion der historischen Verhältnisse äußerst kritisch betrachtet werden. Zum einen entstand es um 120 n.Chr. und ist damit von den Ereignissen am weitesten entfernt. Zum anderen ist der Bericht des Johannes als gnosisnahes Evangelien innerhalb der kanonischen Evangelien am stärksten von einem theologischen Interesse geprägt, was zuerst David Friedrich Strauß („Leben Jesu" von 1835/36) erkannte.[11] Bei größter Unterschiedlichkeit im Detail zeigt sich aber zwischen der Johannespassion und der synoptischen Passion im Kern Übereinstimmung, was wiederum auf eine Urpassion hindeutet, die bei der mündlichen Weitergabe in den Details eine z.T. enorme Abwandlung erfuhr. Daher wird diese Arbeit, wo nötig, das Evangelium des Johannes in die Überlegungen einbeziehen. Hauptsächlich aber wird sie sich auf das Evangelium des Markus stützen, und die anderen Evangelisten nur dort zu Rate ziehen, wo ihre Überlieferung von Markus abweicht. Außerdem sind die außerbiblischen Quellen - allen voran Flavius Josephus und Tacitus sowie die rabbinische Literatur, d.h. Talmud und Mischna - von entscheidender Bedeutung für die Analyse. Mit ihrer Hilfe lassen sich die Schilderungen der Evangelisten kritisch prüfen. Ziel ist es, die theologischen und politischen Tendenzen aus den Evangelien heraus zu filtern, um am Ende zu einem historisch wahrscheinlichen Ablauf der Ereignisse zu gelangen. Weiter soll der Konflikt, der letztlich zu dem Prozeß und der Hinrichtung Jesu geführt hatte, erläutert werden. Dabei gilt es nicht die Schuldfrage, wohl aber die Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten, Funktionen und Motive der beteiligten Parteien am Prozeß Jesu näher zu beleuchten.

II. Der Prozeß

„Wiederum fragte ihn der Hohepriester und sagte zu ihm: Bist du der Christus, der Sohn des Hochgelobten? Jesus aber sprach: Ich bin´s” (Mk 14,61f). Dieses Bekenntnis des Angeklagten lieferte endlich den vom Hohepriester und dem ganzen Synhedrion ungeduldig erwarteten Grund für die Verurteilung des Nazareners. Der Prozeß des Jesus von Nazareth vor den „Vornehmsten” des jüdischen Volkes war in den frühen Morgenstunden zu Ende gegangen. In seinem nächtlichen Verlauf hatte man verschiedene Vorwürfe gegen ihn vorgebracht, und zahlreiche Zeugen waren aufgetreten, um ihn einer Schuld zu überführen. Doch „die Zeugnisse waren nicht gleich” (Mk 14,57), sie widersprachen sich; und so gelang es der Versammlung der Schriftgelehrten, Hohenpriester und Ältesten nicht, eine in sich schlüssige und stichhaltige Anklage gegen Jesus vorzubringen. Erst das Bekenntnis Jesu, er sei der Christus, brachte eine Wendung in das Geschehen: Der Hohepriester zerriß seine Kleider und sagte: „Was bedürfen wir weiter Zeugen? Ihr habt die Lästerung gehört. Was meint ihr? Sie alle aber sprachen das Urteil über ihn, er sei des Todes schuldig” (Mk 14,64). Die jüdische Behörde lieferte ihn in den frühen Morgenstunden an den römischen Präfekten Pontius Pilatus aus, wo ihm abermals der Prozeß gemacht wurde. Dieser aber, versuchte einiges - so wollen es die Evangelien -, um den Mann aus Galiläa dem Tode zu entreißen, „denn er erkannte, daß ihn die Hohenpriester aus Neid überliefert hatten” (Mk 15,10). Doch scheiterte Pilatus am Verhalten des Angeklagten, der zwar die Frage: „Bist du der König der Juden?” (Mk 15,2) bejahte, danach aber, zum Staunen des Statthalters, jede weitere Aussage verweigerte. Nun war es aber gerade die Zeit des Passafestes, und es bestand der Brauch, daß der Statthalter zu jedem Fest einen Gefangenen freiließ. Pilatus stellte die Volksmenge vor die Wahl: Barrabas oder Jesus? Das Volk entschied sich für die Freiheit des Barrabas, und auch auf Nachfrage des römischen Statthalters, was er denn mit dem Mann tun solle, den sie König der Juden nannten, war das Urteil der Menge eindeutig: „Kreuzige ihn!” schrien sie überlaut (Mk 15,14). Das Urteil wurde umgehend durch ein römisches Exekutionskommando vollstreckt. Das Verbrechen, dessen sich Jesus von Nazareth vor dem römischen Statthalter schuldig gemacht hatte, ist ebenfalls durch die Evangelien überliefert: „Und die Aufschrift mit der Angabe seiner Schuld lautete: Der König der Juden” (Mk 15,26).

Dieser dem Bericht des Markus entnommene Prozeßverlauf deckt sich in den wesentlichen Punkten mit den drei anderen kanonischen Evangelien; dabei finden sich jedoch im Detail mitunter erhebliche Unterschiede. Wenigstens drei handelnde Parteien sind aber allen Berichten gleich: Die Jerusalemer Lokalaristokratie, der römische Statthalter und das Volk.

1. Das Verfahren vor dem Synhedrion

Alle Evangelisten sind sich in ihren Berichten darüber einig, daß die Jerusalemer Lokalaristokratie als eine Art erste Instanz des Verfahrens am Prozeß gegen Jesus beteiligt war. Sie wurde auf ihn aufmerksam, ergriff und verhörte ihn, bevor sie ihn schließlich an Pilatus auslieferte. Pilatus dagegen war in letzter Instanz für die Hinrichtung verantwortlich. Es gibt keinen Grund, an diesem Instanzenweg zu zweifeln. Er war durchaus üblich, wie das bei Josephus erwähnte Vorgehen gegen den Unheilspropheten Jesus ben Hanan zeigt: Dieser „ungebildete Mann vom Lande“ wurde, als er vier Jahre vor Ausbruch des Krieges (62 n. Chr.) am Laubhüttenfest sein „Wehe über Jerusalem!“ am Tage und in der Nacht, „in allen Gassen“ umherlaufend, hinausschrie, von einigen angesehenen Bürgern ergriffen. Er wurde von den „Obersten“ verhört und mit der Geißelung bestraft, bevor sie ihn an den römischen Prokurator Albinus übergaben, der ihn „bis auf die Knochen durch Peitschenhiebe zerfleischt(e)“ und schließlich - „von seinem Wahnsinn überzeugt” - laufen ließ.[12]

Auch im Falle des Jesus von Nazareth beschreiben die Synoptiker die jüdische Instanz ausdrücklich als Versammlung des Synhedrions, denn „alle Hohenpriester und Ältesten und Schriftgelehrten kamen zusammen” (Mk 14,53)[13]. Gerade diese drei Gruppen bildeten zusammen das Synhedrion, die oberste jüdische Verwaltungsbehörde in Judäa, an deren Spitze der amtierende Hohepriester stand.[14] Zur Zeit der Verurteilung Jesu hieß der Hohepriester Joseph Kaiphas (18-36 n.Chr.). Es waren vor allem zwei wesentliche Aufgaben, die dem Synhedrion zukamen:

1. Die innere Verwaltung Judäas mit der Vertretung des jüdischen Volkes vor dem römischen Statthalter.
2. Die Aufsicht über den Kult in Jerusalem, d.h. die Verwaltung des Tempels, an den jeder Jude in der Welt eine jährliche Steuer in Höhe einer Doppeldrachme zu entrichten hatte.

Zu diesem Zweck waren dem Synhedrion seitens der römischen Besatzer auch judikative Befugnisse zugestanden worden; nur die Kapitalgerichtsbarkeit lag allein bei den Römern. Obwohl das Synhedrion offizielle Befugnisse nur in Judäa besaß, erstreckte sich sein Ansehen natürlich durch die Tempelverwaltung weit darüber hinaus. Dem Synhedrion gehörten außer ihrem Vorsitzenden 70 Mitglieder an.[15]

Nach Markus und Matthäus fand ein Prozeß des Synhedrions mit abschließenden Todesurteil statt.[16] Lukas dagegen berichtet nur von einem Verhör vor dem Synhedrion, jedoch ohne rechtsgültiges Urteil.[17] Und Johannes weicht noch weiter von der Darstellung ab: Er weiß weder etwas von einer Synhedrionssitzung noch von einem Urteil der jüdischen Seite. Nach Johannes wurde Jesus lediglich vom Schwiegervater des Kaiphas, dem ehemaligen Hohepriester Hannas, verhört.[18] Aufgrund der widersprüchlichen Überlieferung stellt sich also die Frage nach dem tatsächlichen historischen Vorgehen der jüdischen Seite gegen Jesus: War es eine ordentliche Prozeßsitzung des Synhedrions mit legalem Todesurteil? Dann müßte allerdings eine vollzählige Versammlung aller Mitglieder angenommen werden. Oder muß man die Verhandlung als eine Art Voruntersuchung verstehen, in der man Anklagematerial für den römischen Prozeß einsammelte? In diesem Fall hätte nicht das ganze Synhedrion zusammenkommen müssen; die Versammlung weniger Ratsmitglieder wäre ausreichend gewesen.

Der formal-juristische Aspekt des jüdischen Verfahrens

Untersucht man den formalen Ablauf des jüdischen Verfahrens, läßt sich aus den Evangelien folgendes erschließen:

1. Gegen Jesus wurde nachts verhandelt.[19]
2. Jesu „Prozeß“ fand nach der synoptischen Überlieferung in der Passanacht, nach Johannes in der Nacht des Rüsttages statt.
3. Jesus wurde gleich in der ersten Prozeßsitzung verurteilt.
4. Die Sitzung fand im Palast (nach Mk/Mt) bzw. Haus (nach Lk) des Hohenpriesters statt.

Diese äußeren Umstände widersprechen allerdings den formal-rechtlichen Kriterien, die das jüdische Prozeßrecht - fixiert in der Mischna - für Prozesse im allgemeinen vorschreibt:[20]

1. Kapitalprozesse dürfen nicht in der Nacht, sondern nur am Tage verhandelt werden.
2. Gerichtsverhandlungen durften nicht am Sabbat, an Festtagen und an den entsprechenden Rüsttagen stattfinden.
3. Ein Todesurteil darf nicht am ersten Verhandlungstag gefällt werden, sondern erst in einer zweiten Sitzung am folgenden Tag.
4. Der reguläre Versammlungsort des Synhedrions ist die Quaderhalle innerhalb des Tempels. Die Tempeltore aber sind nachts verschlossen, so daß in der Quaderhalle gar nicht verhandelt werden konnte.

Einige Autoren haben aus den Widersprüchen zwischen der Prozeßordnung der Mischna und dem „Prozeß“ Jesu geschlossen, daß die Sitzung der ersten, der jüdischen Instanz, lediglich eine „Erfindung“ zur Entlastung der Römer sei. Sie habe gar nicht stattgefunden, und damit sei die Darstellung in den Evangelien unhistorisch.[21] Dies scheint aber eine falsche Interpretation zu sein. Denn wollte man eine jüdische Beteiligung gänzlich verneinen, so müßte man die Motivation bei dem Vorgehen gegen Jesus einzig und allein auf der römischen Seite sehen. Man würde annehmen müssen, Jesus von Nazareth wäre den Römern als politischer Revolutionär aufgefallen, verhaftet und später hingerichtet worden. Diese Ansicht ist unhaltbar angesichts der eindeutig religiösen Botschaft des Mannes aus Galiläa. Die Lehre vom baldigen Gottesreich, die Auseinandersetzungen mit den religiösen Autoritäten, die Gleichnisse etc. können dem historischen Jesus zweifellos zugesprochen werden. Jesu Handeln war religiös, nicht politisch motiviert; er fiel als religiöser, nicht als politischer Unruhestifter auf. Und als solcher ist er den jüdischen Autoritäten, nicht aber dem römischen Statthalter aufgefallen. Die Römer kannten zwar das Problem der religiösen Auseinandersetzungen in Judäa, doch überließen sie diese innerjüdische Angelegenheiten der jüdischen Behörde.

Die Widersprüche lassen sich aber durch die Tatsache abschwächen, daß das Prozeßrecht der Mischna frühestens zwischen 150 und 220 n.Chr. kodifiziert wurde; es spiegelt daher die Rechtsverhältnisse des 2. Jh. wieder. Für die Zeit Jesu ist die Mischna also nicht unbedingt repräsentativ. Sie kann aber einen Anhaltspunkt bieten, denn die Fixierung geschah unter Verwendung älterer Schriften.[22] Das Recht der Mischna war stark pharisäisch geprägt. Es besaß die Tendenz zu größerer Humanität und Milde. Die formal-juristischen Auflagen verhinderten eine allzu schnelle Vorgehensweise der Gerichtsbehörde und kamen dem Angeklagten somit entgegen.

Zur Zeit Jesu aber stand vermutlich das eher härtere, sadduzäische Recht in Geltung. Obwohl die Informationen darüber nur lückenhaft sind, läßt sich doch mutmaßen, daß die sadduzäische Rechtspraxis unverändert den Rechtssätzen des Alten Testaments folgte. Beispielsweise ist die Hinrichtung einer Priestertochter überliefert, die mit Reisigbündeln verbrannt wurde, was eine wörtliche Auslegung von Levitikus 21,9 ist. Gleichzeitig widerspricht diese Art der Hinrichtung aber dem Mischna-Kodex aus Sanh VII,2.[23]

Selbst wenn man aber zugesteht, daß im Fall Jesu das sadduzäische Recht galt, so bliebe doch das Verbot, am Sabbat oder einem Festtag, Gericht zu halten, immer noch bestehen. Denn das Feiertagsgebot ist schon in der älteren Halacha bezeugt; man muß davon ausgehen, daß es zur Zeit Jesu schon in Geltung stand.[24] Wenigstens diese eine Gesetzesübertretung des Synhedrions bliebe daher nach den Überlieferungen des Markus und Matthäus in jedem Fall bestehen. Eventuell kämen noch weitere Verstöße hinzu, denn es läßt sich nicht mit letzter Sicherheit feststellen, ob zur Zeit Jesu das sadduzäische oder bereits das pharisäische Recht der Mischna galt. Man wird also den Berichten des Markus und Matthäus, nach denen Jesus in einem ordentlichen jüdischen Verfahren zum Tode verurteilt wurde, letztlich nur dann Glauben schenken können, wenn man gleichzeitig annimmt, das Synhedrion habe das eigene jüdische Gesetze mißachtet.[25] Denkbar wäre es zwar, doch ist es keineswegs wahrscheinlich, bedenkt man, daß es gerade die Aufgabe des Synhedrions war, über die Einhaltung der überlieferten Gesetze zu wachen. Daraus bezogen sie ihre Legitimation als oberste jüdische Verwaltungsbehörde.

Man muß annehmen, daß nur Lukas und Johannes den historisch korrekten Sachverhalt wiedergeben: Beide berichten von einem Verhör Jesu, nicht aber von einer Gerichtssitzung mit abschließendem Urteil. Die äußeren Umstände unterstützen diese These. Denn ganz sicher handelte es sich bei dem Vorgehen gegen Jesus insgesamt um ein „Eilverfahren“, bei dem es gar nicht möglich war, ein offizielles Synhedrion einzuberufen.

Die Modalitäten der Verhaftung

Jesus kam wie jeder Pilger eine Woche vor dem eigentlichen Passafest nach Jerusalem. Mk 11,11-18 berichtet, daß die Jerusalemer Priesteraristokratie in dem Moment auf ihn aufmerksam wurde und den Entschluß faßte, gegen ihn vorzugehen, als er begann, im Tempel zu predigen und einen Tumult zu entfachen. Seine Lehre, in der er auch geistige Autoritäten wie Priester und Schriftgelehrte angriff[26], muß ein so großer Stein des Anstoßes gewesen sein, daß Mk 14,1-2 schließlich davon berichtet, wie die Hohenpriester und Schriftgelehrten danach trachteten, „wie sie ihn mit List festnehmen und töten könnten. Sie sagten nämlich: Nicht am Fest, damit kein Aufruhr des Volkes entsteht!“ Zu diesem Zeitpunkt waren es nach Mk 14,1 nur noch zwei Tage bis zum Passafest und dem Fest der ungesäuerten Brote.[27] Ob die Jerusalemer Lokalaristokratie wirklich erst zwei Tage vor den Festlichkeiten den Entschluß gefaßt hatte, Jesus zu töten, oder schon in den ersten Tagen seines Aufenthalts in Jerusalem, ist dabei sekundär. Deutlich wird: Die Zeit drängte und schnelles Handeln war erforderlich. Denn an den Festtagen war es strengstens untersagt, Todesurteile zu vollstrecken. Und im Falle einer Gesetzesübertretung fürchtete man den Volkszorn.

Man mußte des Nazareners also bald, möglichst noch vor Beginn des Passafestes, habhaft werden und das angestrebte Todesurteil bereits vollstreckt haben. Das Vorhaben war mit Problemen behaftet: Mk 11,18 berichtet, daß Jesus bereits durch seine Lehre, die er im Tempel verbreitete, über Anhänger im Volk verfügte.[28] Im Falle einer öffentlichen Festnahme mußte man also den Widerstand einiger Sympathisanten befürchten und womöglich sogar einen größeren Aufruhr riskieren. Denn zur Zeit der großen Pilgerfeste war die Stimmung in der Stadt hochexplosiv und dies allemal bei dem bedeutendsten von allen, dem Passafest. Seit einer Woche bereits strömten Tag für Tag tausende Pilger nach Jerusalem, um sich den für die am Freitag beginnenden Festlichkeiten notwendigen Reinigungsritualen zu unterziehen. Notwendig deshalb, weil sich jeder Jude im Laufe eines Jahres unvermeidbar verunreinigt hatte, und als unrein von den Festlichkeiten ausgeschlossen war. Unrein wurde man nach den heiligen Schriften, wenn man sich mit einem toten Körper im selben Raum befand, ihn berührte oder über ein Grab ging oder wenn man einen anderen Unreinen – wozu alle Sünder zählten, die gegen die Reinigungsriten verstießen - berührte. Das aufwendige und langwierige Reinigungsritual, bei dem die Verunreinigten am dritten und siebten Tag mit Wasser besprengt wurden, führten die Priester im Tempel durch, und es dauerte eine Woche.[29] Obwohl nach den heiligen Schriften nur die Männer zu diesen Pilgerreisen verpflichtet waren, brachten diese häufig ihre Frauen und Kinder mit.[30] So leerten sich zur Passazeit ganze Städte und Dörfer, und das Volk strömte nach Jerusalem. Man quartierte sich in den jerusalemer Haushalten ein. Doch die Stadt barst auseinander, so daß viele Pilger auch gezwungen waren, in der Umgebung, d.h. in nahegelegenen Dörfern oder, wie die meisten von ihnen, die Nacht im Zelt vor den Toren der Stadt zu verbringen.[31] Die Pilgerfeste mit ihren großen Volksmengen konnten den Anlaß zu Volksunruhen liefern. Konsequenterweise kam der Praefekt, der normalerweise in Caesarea residierte, daher zu solchen Ereignissen mit einer größeren Anzahl von Sondertruppen für die Dauer der Feiertage nach Jerusalem. Römische Soldaten patrouillierten auf den Dächern des Tempelportikus, um die Situation in der Tempelregion gut im Blick zu haben und mögliche Unruhen sofort zu bemerken. Mit anderen Worten: In Jerusalem herrschte zu diesen Zeiten ein besonderer Zustand der Anspannung und Wachsamkeit.

Um aber die Gefahr eines offenen Aufruhrs zu umgehen, beschloß man Jesus „mit List“ (Mk 14,1) festzunehmen. Diese List bestand, wie sich später zeigte, darin, daß man ihn im Schutz der Dunkelheit und an einem Ort fernab des öffentlichen Geschehens aufspüren würde. Seine Lagerstatt ausfindig zu machen, mußte in Anbetracht der Situation aussichtslos erscheinen. Wo sollte man auch anfangen zu suchen? Es ist klar, daß sich Jesus von Nazareth seines Konfliktes mit den jüdischen Autoritäten durchaus bewußt war. Auch um die Gefahr einer Festnahme wird er gewußt haben. In Jerusalem, das in diesen Tagen einem wimmelnden Ameisenhaufen glich und wo ein Pilger aussah wie der andere, war es ein leichtes gewesen, unterzutauchen. Gewollt oder ungewollt, der Einzelne mußte in dem hektischen Treiben der Festtage fast zwangsläufig untergehen. Und vor den Toren der Stadt zu suchen, d.h. in den Zeltstädten und benachbarten Dörfern, war noch aussichtsloser. Der Gesuchte konnte überall sein, und tatsächlich ging er allabendlich mit seinen Jüngern in sein Lager nach Bethanien, außerhalb der Stadt.[32]

Die Hoffnung der jüdischen Autoritäten, Jesus ohne Erregung öffentlichen Aufsehens verhaften zu können, mußte sich auf eine einzige Nacht beschränken: Die Passanacht. Denn es war Vorschrift, das Passamahl, mit dem die Juden ihren Auszug aus Ägypten feierten, in der Stadt Jerusalem einzunehmen. Man konnte sich also sicher sein, daß sich Jesus mit seinen Jüngern in dieser Nacht in Jerusalem einfand. Diese Nacht bot auch den nötigen Ausschluß der Öffentlichkeit, denn in jedem Haushalt wurde das Passa begangen und die Straßen waren dementsprechend leer.

Letztlich war aber ein Kontaktmann notwendig, der wußte, wo sich Jesus aufhielt und wann man ihn ergreifen könne. Ohne ihn würde man vergeblich die nächtlichen Straßen Jerusalems durchsuchen. Und so hatte man erst in dem Moment als Judas Ischarioth zu den Hohenpriestern ging, „...um ihn (sc. Jesus) an sie zu verraten...“ (Mk 14,10), eine realistische Möglichkeit, Jesus ausfindig zu machen. Sollte man seiner dann tatsächlich habhaft werden, hatte alles sehr schnell zu gehen. Noch in der gleichen Nacht würde man ihn vor die Synhedristen führen müssen, um ihn einem Verhör zu unterziehen. Denn nach den Feiertagen würde sich die Stadt ebenso schnell wieder leeren wie sie sich gefüllt hatte, und Jesus - unbemerkt im gewaltigen Pilgerstrom - die Stadt verlassen.

Judas, so schreiben es die Evangelisten, „...trachtete darnach, wie er ihn (sc. Jesus) bei guter Gelegenheit verriete“ (Mk 14,11). Diese Gelegenheit bot sich, als Jesus nach dem letzten gemeinsamen Mahl mit seinen Jüngern gerade auf dem Rückweg nach Bethanien war. Sie legten unmittelbar vor den Toren der Stadt in einem „Gut namens Gethsemane“ (Mk 14,32), am Fuße des Ölbergs, eine Rast ein. In diesem Moment führte Judas „eine Schar mit Schwertern und Stöcken von den Hohenpriestern und Schriftgelehrten und Ältesten her“ (Mk 14,43). Was Judas verriet, war sowohl der Aufenthaltsort als auch - durch ein vorher vereinbartes Zeichen[33] - die Identität des Nazareners. Jesus hatte zwar seit einigen Tagen im Tempel vor aller Augen gepredigt, doch kann man nicht davon ausgehen, daß sein Gesicht den Tempelwachen, die den Tempelbereich ständig observierten, sicher im Gedächtnis geblieben war. Eine sichere Identifizierung, zumal in der Nacht, konnten sie nicht durchführen. Mk 14,43 berichtet hier nochmals ausdrücklich, daß die Festnahme auf Initiative des bereits versammelten Synhedrions, vermutlich durch Tempelwachen, erfolgte. Doch sprechen drei wesentliche Punkte gegen eine Versammlung des offiziellen Synhedrions:

a) Der (bereits angesprochene) formal-juristische Aspekt.

Die Verhandlung des Falles Jesu widerspricht in wesentlichen Punkten dem jüdischen Prozeßrecht der Mischna. Wenigstens das Feiertagsgebot wurde durch das Synhedrion sicher verletzt.

b) Die Modalitäten der Verhaftung.

Sie zeigen, daß es gar nicht möglich gewesen wäre, die formal-juristischen Kriterien zu berücksichtigen. Denn alles deutet auf eine spontane, hektische Unternehmung hin. Es ist fraglich, ob überhaupt die Zeit reichte, mitten in der Nacht das gesamte Synhedrion, geschweige denn die unter Mk 14,55-59 erwähnten Zeugen, einzuberufen. Außerdem war der Ausgang des Unternehmens durchaus fragwürdig. Die Mitglieder des Synhedrions konnten letztlich gar nicht sicher sein, daß Jesus in dieser Nacht wirklich ergriffen und ihnen vorgeführt werden würde. Der völlig unvermutet auftauchende Kontaktmann Judas Ischarioth war ein zu zweifelhafter Verbündeter. Wer konnte garantieren, daß dieser Mann, der zu den Jüngern Jesu, d.h. zu seinen engsten Vertrauten zählte, seinen Rabbi tatsächlich an die jüdische Behörde ausliefern würde? Ebenso wäre es denkbar gewesen, daß Judas seinem Herrn nützlich sein wollte, indem er die Häscher auf eine falsche Fährte locken würde.

c) Die talmudische Überlieferung.

Der Talmud beklagt an zahlreichen Stellen den Verlust der Blutgerichtsbarkeit für die Zeit vor der Tempelzerstörung.[34] Zwar wird in diesem Zusammenhang von vierzig Jahren gesprochen, doch sind vierzig Jahre eine auffällig runde Zahl. Sie ist mit Sicherheit nicht wörtlich, sondern symbolisch, zu nehmen - es sollte eine mittlere Zeitspanne verdeutlicht werden. Gemeint war mit aller Wahrscheinlichkeit der Beginn der direkten römischen Herrschaft in Palästina (6 n.Chr.), als ein römischer Statthalter die Verwaltung der neuen Provinz Judäa übernahm und den Juden die Prozesse über Leben und Tod aus den Händen genommen wurden.[35] Erst im Herbst des Jahres 66 n.Chr., mit dem Ausbruch des jüdischen Aufstandes gegen die römischen Besatzer, war die jüdische Behörde für die kurze Zeit von vier Jahren wieder in der Lage, Exekutionen zu verhängen und zu vollstrecken.[36]

Damit wird die Situation klar: Da die oberste jüdische Behörde gar nicht in der Lage war, Todesurteile zu fällen, bedurfte es in dieser Nacht auch keines vollständigen Erscheinens aller Mitglieder. Eine offizielle Gerichtssitzung konnte sie daher im Fall Jesu gar nicht durchführen. Wollten sich die jüdischen Autoritäten an den offiziellen Weg halten, so mußten sie Jesus in einem statthalterlichen Prozeß anklagen und ihn seiner Schuld überführen. Denn nur der römische Statthalter hatte die rechtlichen Vollmachten, einen Kapitalprozeß durchzuführen.

Trotzdem wird man den Berichten des Markus und Matthäus eine historische Grundlage nicht absprechen dürfen. Man kann sich leicht vorstellen, daß es eine Sitzung in dieser Nacht gab. Nur wird es nicht das vollzählige Synhedrion gewesen sein, das selbständig einen Kapitalprozeß gegen Jesus anstrengen wollte. Vielmehr fanden sich einige maßgebliche Synhedristen beim Hohepriester ein, um mit ihm zu beratschlagen, wie man im Falle Jesu vorzugehen habe. Man hatte zuvor einige Wachen gemeinsam mit dem Kontaktmann Judas Ischarioth in die nächtlichen Straßen Jerusalems ausgesandt und hoffte nun, daß sie den Galiläer tatsächlich ausfindig machen und zum Verhör vorführen würden. Als der Gesuchte vor ihnen stand, wird er sich für seine Verbrechen verantwortet haben müssen, allerdings nicht, wie Markus und Matthäus es darstellen, in einem jüdischen Prozeßverfahren, sondern in einem anakritischen Verhör. Bei dieser Anakrisis ging es darum, Anklagematerial für den entscheidenden statthalterlichen Prozeß zu sammeln, auszuwerten und vorzubereiten.[37] Sicherlich wurde dieses Verhör sekundär zu einem ordentlichen jüdischen Prozeß umstilisiert, wodurch der jüdischen Seite eine größere Schuld zugesprochen und die römische Seite gleichzeitig entlastet wurde.[38] Die Entlastung der Römer zieht sich neben der theologischen Botschaft vom sich opfernden Gottessohn wie ein roter Faden durch die Evangelien. Wie noch zu zeigen sein wird, spielten dabei ausschließlich politische Gründe eine Rolle.

Die These von einem anakritischen Verhör löst die Widersprüche zum Prozeßrecht der Mischna auf, denn in einem informellen Verhör hatte man sich natürlich nicht an irgendwelche formal-juristischen Kriterien, zu halten; diese galten lediglich für ordentliche Gerichtssitzungen. Die These steht auch in Übereinstimmung mit den Modalitäten der Verhaftung, denn die hektische Unternehmung ließ etwas anderes als ein Verhör gar nicht zu. So wäre es im ärgsten Fall sogar denkbar, daß eine einzelne Person, wie der bei Johannes erwähnte ehemalige Hohepriester Hannas, dieses Verhör durchführte. Sicher läßt sich aber festhalten: Am Ende dieser Nacht stand kein jüdisches Todesurteil, dafür aber sehr wohl der Beschluß der Anwesenden, Jesus an Pilatus auszuliefern. Das Todesurteil gegen Jesus, war nur durch den römischen Statthalter Pontius Pilatus zu erreichen.

2. Die evangeliare Anklage des Synhedrions

Auch wenn die Jerusalemer Priesteraristokratie aus rein rechtlichen Gründen keinen Kapitalprozeß gegen Jesus anstrengen durfte, so steht doch außer Frage, daß sie es war, die als erste Instanz gegen Jesus vorging. Daher ist es notwendig, nach ihren Motiven zu fragen: Was warfen sie Jesus von Nazareth vor? Welches Verbrechen hatte er sich zu schulden kommen lassen?

Es ist klar, daß die jüdische Seite das eigene Gesetz vor Augen hatte, als sie Jesus eines todeswürdigen Verbrechens bezichtigte. Anders: In dem Moment, wo jüdische Autoritäten den Beschluß faßten, Jesus zu töten, mußte er sich bereits einer Gesetzesübertretung im Sinne einer jüdischen Anklage schuldig gemacht haben. Joh 19,7 bestätigt dies: „Die Juden entgegneten ihm (sc. Pilatus): Wir haben ein Gesetz, und nach diesem Gesetz muß er sterben...“.

Um festzustellen, welches Gesetz Jesus mißachtete, ist ein genauerer Blick auf die Verhandlung vor den jüdischen Autoritäten notwendig. Unglücklicherweise ist die Überlieferung an dieser Stelle äußerst dünn. Die Evangelien berichten wenig und widersprechen sich in so wesentlichen Punkten wie der Frage, ob es sich um einen Prozeß oder nur um ein Verhör gehandelt habe. Doch dies hat Gründe: Zum einen flohen die Jünger nach der Verhaftung ihres Meisters in ihre Heimat Galiläa, wie Mk 14,50 glaubhaft berichtet. Zum anderen war die Verhandlung vor Kaiphas nicht öffentlich. Öffentlich waren nur die Festnahme Jesu, seine Überführung an Kaiphas und seine Auslieferung an Pilatus. Außerdem traten nach Mk 15,3 später auch einige Mitglieder des Synhedrions als Ankläger während des öffentlichen Prozesses vor Pilatus auf. Doch was sich im Hause des Hohenpriesters abspielte, war wenigen Eingeweihten vorbehalten. Dies bedeutet, daß für die letzten entscheidenden Stunden, die notwendigen - vor allem die christlichen - Augenzeugen fehlen. Natürlich waren einige Synhedristen an dem Verhör Jesu beteiligt, doch ob sie nachträglich diesem Geschehen noch einen Wert beigemessen haben, ist fraglich.[39] Es existiert jedenfalls keine jüdische Parallelüberlieferung zum Prozeß Jesu.[40] Aus diesen Gründen sind die Schriften in diesem Punkt äußerst kritisch zu betrachten. Wertlos sind sie für den Historiker aber nicht, denn sie geben einen Aufschluß darüber, was Jesus von Nazareth für ein Verbrechen vorgeworfen wurde. Insgesamt lassen sich drei Anklagepunkte aus den Evangelien erschließen:

a) Jesu Worte gegen den Tempel. Zeugen sagten aus, daß Jesus den Untergang des Tempels prophezeite.[41]
b) Jesu Lehre und seine Lebensweise. Sie erregte nach allen kanonischen Evangelien Anstoß bei den jüdischen Autoritäten und erscheint bei Johannes ausdrücklich als ein Punkt, für den sich Jesus vor dem ehemaligen Hohepriester Hannas rechtfertigen mußte.[42]
c) Das Messiasbekenntnis. Die Evangelien berichten, daß Jesus den Anspruch auf göttliche Würden erhob: Er behauptete von sich der Sohn Gottes zu sein.[43]

Alle Evangelisten sind sich darüber einig, daß es letztendlich die Beanspruchung göttlicher Würden, d.h. sein messianisches Bekenntnis, war, auf die sich der Beschluß der jüdischen Versammlung gründete, Jesus von Nazareth zu töten. Denn er antwortete auf die Frage des Hohenpriesters, ob er der „Christus[44], der Sohn des Hochgelobten“ (Mk 14,61) sei: „Ich bin´s; und ihr werdet den Menschensohn sitzen sehen zur Rechten der Macht und kommen mit den Wolken des Himmels“ (Mk 14,62).

Der Messiasbegriff im Judentum

Unterzieht man aber die Aussagen der Evangelisten einer kritischen Prüfung mit außerbiblischen Quellen, so muß man das Messiasbekenntnis als Grund für ein Todesurteil ablehnen. Denn allein die Beanspruchung des Messiastitels stellte nach jüdischem Gesetz kein Verbrechen dar, geschweige denn ein todeswürdiges Verbrechen.[45] So wurde etwa der Messiasprätendent Simon Bar Kochba, der im jüdischen Krieg (132–135 n.Chr.) den Widerstand anführte, von Rabbi Akiba als Messias anerkannt. Und er war keinesfalls die Ausnahme: Schon während des Räuberkrieges (4 v.Chr.) war die Sehnsucht nach einem einheimischen, politischen Befreier mit charismatischer Ausstrahlung im Volk groß. Auch Rebellenführer dieser Zeit - wie z.B. der Hirte Anthronges und Judas, der Sohn des Hezekias – stilisierten sich selbst zu Erlöserfiguren (wie z.B. der Neue David) und Beanspruchten für sich die Königswürde. Auch im jüdischen Krieg der Jahre 66 n.Chr.-70 n.Chr. sind solche selbsternannten messianischen Königsprätendenten gut bezeugt.[46] Die Messianität wäre also kein Grund gewesen, gegen Jesus vorzugehen.

[...]


[1] Die Emmausgeschichte zeigt deutlich, welch eine Katastrophe die Hinrichtung Jesu für die Jünger bedeutete: Sie hatten eine irdisch verstandene Erlösung Israels erwartet, vgl. Lk 24,21.

[2] Vgl. Mt 28,16.

[3] Theissen/Merz, S. 43.

[4] Die Logienquelle Q ist erkennbar aus mehreren kleinen Sammlungen heraus gewachsen. Vgl. Theissen/Merz, S. 44.

[5] So verliert sich auch Paulus nicht in Details, wenn er die Erlösungstat in seinen Briefen an die Gemeinden anspricht. Er beschreibt das aus seiner Sicht Wesentliche: „Christus ist für unsere Sünden gestorben, gemäß der Schrift“ (1. Kor 15,3). Deutlich wird hier schon der Bezug zur alttestamentlichen Prophetie, die man als ganz auf Jesus Christus ausgerichtet verstand.

[6] Ferner weisen beide einen Teil individuellen „Sondergutes“ auf, der wohl aus kleineren Einzeltraditionen stammt, vgl. Theissen/Merz, S. 45ff.

[7] Das Jahr 37 n.Chr. wird als terminus ante quem angenommen, weil der ohne Namen eingeführte Hohepriester in der Erzählung identisch mit dem gegenwärtig amtierenden sein muß. Andernfalls hätten beide ihn namentlich von dem gegenwärtig amtierenden Hohepriester, absetzen müssen, vgl. Theissen/Merz, S. 392. Kaiphas, der zur Zeit der Verurteilung Jesu das Amt des Hohenpriesters bekleidete, wurde 36 n.Chr. abgesetzt.

[8] Theissen/Merz, S. 43.

[9] Von einer solchen, egal ob schriftlich oder mündlich vorliegenden, Urpassion geht auch Joachim Gnilka aus, vgl. Gnilka, Jesus Christus nach frühen Zeugnissen des Glaubens, S. 117ff.

[10] Das Johannesevangelium zeigt als gnosisnahes Evangelium deutliche Unterschiede zu den Synoptikern. Die Unterschiede sind so gravierend, daß man es nicht in einer Synopse neben die drei anderen legen kann: Es ergeben sich kaum entsprechende Textpassagen. Dies gilt auch für die Passion des Johannes, obwohl hier noch die meisten Übereinstimmungen festzustellen sind.

[11] Vgl. Franz-Josef Ortkemper, Was wir von Jesus wissen (können). Die Geschichte der Leben – Jesu – Forschung, aus: http://www.kath.de/nd/kmf/akng/lebjesu.htm vom 14.12.2001. Dennoch gibt es in der Forschung immer wieder die Bemühung, hinter der Johannespassion eine andere und ältere Tradition zu erkennen, die den höheren historischen Wahrheitsgehalt aufweist, vgl. Theissen/Merz, S. 49f.388-414.

[12] Josephus, Jüdischer Krieg, 6,300-309.

[13] Ebenso Mk 15,55: „Die Hohenpriester aber und der ganze Rat...“.

[14] Außer dem amtierenden Hohenpriester gehörten dem Synhedrion ehemalige Hohepriester, Angehörige der vornehmsten Priestergeschlechter, Vertreter der Priester- und Laienaristokratie, sowie Schriftgelehrte an, vgl. Conzelmann/Lindemann, S. 136.

[15] Vgl. Conzelmann/Lindemann, S. 136.

[16] Vgl. Mk 14,55-65; Mt 26,57-68.27,1.

[17] Vgl. Lk 22,66-71.

[18] Vgl. Joh 18,12-27.

[19] Nur Lukas weicht davon ab, indem er von einer Sitzung des Synhedrions bei Tagesanbruch berichtet, vgl. Lk 22,66. Doch ist dies nach Gnilka eine falsche Ableitung aus Mk 15,1. Weil die römischen Prozesse ebenfalls am frühen Morgen zu beginnen pflegten, wäre für eine Synhedrionssitzung zu dieser Zeit gar kein Raum gewesen, vgl. Gnilka, Prozeß, S. 36f.

[20] Vgl. Sanh IV, 1 zitiert aus: Theissen/Merz, S. 403f.

[21] Diese These wird z.B. von H. Lietzmann vertreten, vgl. Theissen/Merz, S. 404.

[22] Vgl. Der kleine Pauly, Artikel: Rabbinische Literatur, S. 1323.

[23] Vgl. Gnilka, Prozeß, S. 30 und 37. Vgl. auch Blinzler, S. 216-229.

[24] Theissen/Merz, S. 403f.

[25] Strobel hat versucht, die Gesetzesübertretung der obersten jüdischen Gerichtsbehörde damit aufzuklären, daß gegen Jesus ein „außergewöhnliches Strafverfahren“ angestrengt wurde. Ein solches Verfahren, bei dem aufgrund des „Gebots der Stunde“ alle üblichen Bestimmungen erlassen wurden, ist in der späteren talmudischen Literatur mehrfach bezeugt, vgl. Strobel, S. 46-61.85. Blinzler hält diese Stellen allerdings für „reine Fiktion“ der Rabbinen zur Rechtfertigung früherer, nicht „rechtmäßig“ durchgeführter Prozesse, vgl. Blinzler, S. 204ff.

[26] Vgl. z.B. Mk 12,12.

[27] Das Passafest und das Fest der ungesäuerten Brote sind streng genommen zwei getrennte Feste, die aber aus praktischen Gründen zusammen gefeiert werden. Passa findet am 14. Nisan statt, das Fest der ungesäuerten Brote dagegen vom 15.-21. Nisan, vgl. Sanders, S. 249.

[28] Der Bericht des Lukas, nachdem Jesus so populär war, daß ihm „das ganze Volk“ anhing und auf ihn hörte (Lk19,48), mag übertrieben sein. Dennoch wird Jesus über einen gewissen Rückhalt im Volk verfügt haben.

[29] Vgl. Num 19 und Joh 11,55; vgl. auch E.P. Sanders, S. 249f.

[30] Vgl. Josephus, Altertümer 11,4,8. Josephus berichtet von phantastischen Zahlen zw. 2,5 u. 3 Millionen Menschen, die sich zum Passafest in Jerusalem einfanden. Er bezieht sich dabei auf die von den Priestern an einem Passa gezählten 255.600 Opferlämmer. Wenn ein Lamm für 10 Menschen als Opfer zählte, so kommt Josephus auf die Zahl von ca. 2,5 Millionen Pilgern. Zieht man einmal die Neigung antiker Autoren in Betracht, mit Bevölkerungs- und Heereszahlen immer stark zu übertreiben, so wird man dennoch zugestehen, daß die Bevölkerungszahl in Jerusalem zu diesen Pilgerfesten um ein vielfaches höher lag als üblicherweise. Sanders geht von ca. 300.000 bis 400.000 Pilgern aus, die zusätzlich während der Passazeit in Jerusalem weilten, vgl. Sanders, S. 249.

[31] Vgl. Josephus, Altertümer 17,9,3.

[32] Vgl. Mk 11,11ff.

[33] Vgl. Mk 14,45ff.

[34] Vgl. jSanh I,18a; 7,24b, zitiert nach Theissen/Merz, S. 399.

[35] Die Zerstörung des Tempels erfolgte im Jahr 70 n.Chr. Man müßte also nach dieser Rechnung davon ausgehen, daß den Juden die Blutgerichtsbarkeit im Jahr 30 n.Chr. genommen wurde. Selbst wenn diese Jahreszahl und nicht das Jahr 6 n.Chr. stimmen sollte, so bestünde eine große Chance, daß die Juden bereits bei dem Prozeß Jesu nicht mehr die Blutgerichtsbarkeit inne hatten. Die Verurteilung Jesu wird im allgemeinen zwischen 29 und 33 n.Chr. angenommen.

[36] Gnilka erwähnt hier eine Fastenrolle (nach Gnilka belegt bei: G. Dalman, Aramäische Dialektproben, Leipzig 1927), nach der man am 22. Älul dazu zurückgekehrt sei, Verbrecher zu töten, vgl. Gnilka, Prozeß, S. 29.

[37] Diese These von einem anakritischen Verfahren wurde bereits 1962 von dem Rechtshistoriker P. Mikat aufgestellt, vgl. Gnilka, Prozeß, S. 38f.

[38] Die Entlastung der römischen Seite aus politischen Gründen zieht sich durch alle evangeliaren Prozeßberichte. Dabei ist ein zwangsläufig zunehmender Antijudaismus durch Übertragung der Verantwortung für den Tode Jesu, auf die jüdische Seite festzustellen.

[39] Erst einige Jahre später, als der Gekreuzigte zum Urheber einer neuen jüdischen Sekte geworden war, die es aus Sicht orthodoxer Juden zu bekämpfen galt und die polemischen Gefechte zwischen Juden und Christen ausbrachen, begann auch eine jüdische Auseinandersetzung mit der Person und dem Prozeß Jesu.

[40] Es ist äußerst umstritten, ob in der jüdischen Quelle bSanh 43a tatsächlich Jesus von Nazareth gemeint ist.

[41] Vgl. Mk 14,58-59.

[42] Vgl. Joh 18,19-24.

[43] Vgl. Mk 14,61-64; Mt 26,63-66; Lk 22,67-69; Joh 19,7.

[44] Der Titel Christos (griech.: „Gesalbter“) entspricht in etwa dem jüdischen Begriff des Messias, der auf Hohepriester, Könige und Propheten angewendet wurde, vgl. Theissen/Merz, S. 464f. Daher findet sich auch in anderen Übersetzungen an dieser Stelle Messias anstatt Christus, vgl. z.B. Einheitsübersetzung.

[45] Vgl. Theissen/Merz, S. 405f.

[46] Vgl. Theissen/Merz, S. 139.

Ende der Leseprobe aus 74 Seiten

Details

Titel
Der Prozeß Jesu
Hochschule
Technische Universität Berlin  (Institut für Geschichtswissenschaften)
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
74
Katalognummer
V8458
ISBN (eBook)
9783638154246
Dateigröße
576 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Prozeß, Jesu
Arbeit zitieren
Christian Chmelensky (Autor:in), 2002, Der Prozeß Jesu, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8458

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