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Die „Rettungsfolterdiskussion“ in Deutschland

Title: Die „Rettungsfolterdiskussion“ in Deutschland

Presentation (Elaboration) , 2007 , 17 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Martin Schultze (Author)

Politics - Topic: Public International Law and Human Rights
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Als im Dezember 2004 der Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat für schuldig befunden wurde, entbrannte eine öffentliche Diskussion um das Folterverbot in Deutschland. Vorausgegangen war, dass der Verurteilte einen anderen Polizisten befohlen hatte, dem Verdächtigen Magnus Gäfgen Schmerzen anzudrohen um den Aufenthaltsort des von ihm entführten Kindes Jakob von Metzler preiszugeben (Vgl. 4). Bislang wurde das Thema der „Rettungsfolter“ nur in der Literatur unter dem Thema „was wäre, wenn…“ diskutiert und Argumentationen für eine Ausnahme vom Verbot - wie die von Winfried Brugger (Vgl. 3.4) - galten lange Zeit als Einzelfall. Viele Personen des öffentlichen Lebens brachten Verständnis für das Handeln Daschners auf und fragten sich, ob nicht in solch einem Falle und angesichts der neuen terroristischen Bedrohung nach dem 11. September es angemessen wäre das absolute Folterverbot in eng umgrenzten Ausnahmefällen zu lockern.
Diese Verschriftlichung stellt, nachdem die Begrifflichkeiten „Folter“ und „Rettungsfolter“ geklärt (Vgl. 2) sind, die wesentlichen Argumente der Verfechter und Verächter gegenüber. Dabei sind die Gliederungspunkte sowohl systematisch wie chronologisch geordnet, d.h. die Argumente für eine Lockerung des absoluten Folterverbotes (Vgl. 3), die hier vorgebracht werden, bauen aufeinander in ihrer Argumentation auf und sind zeitlich alle vor dem Daschner Fall angesiedelt. Sie spielen sozusagen theoretische Szenarien durch, wovon eins mit der Entführung Jakob von Metzlers dann traurige Realität wurde. Besonders Bruggers juristische Auseinandersetzung gilt als Dreh- und Angelpunkt, weil sich die Vertreter beider Seiten immer auf seine Argumentation beziehen.
Der Prozess gegen Daschner läutet dann eine Wende in der Debatte ein. Vorher galt es als nicht diskutabel über eine Relativierung des Folterverbotes ernsthaft in Deutschland nachzudenken, aber auch nicht das absolute Folterverbot zu bekräftigen, da es als selbstverständlich angesehen wurde. Danach gab es aber das Verlangen der Öffentlichkeit die Notwendigkeit des Festhaltens an diesem elementaren Menschenrecht zu verdeutlichen. Daher sind die ausgewählten Argumentationen für die Ausnahmslosigkeit des Folterverbotes (Vgl. 5) zeitlich nach und als Reaktion auf den Daschner Fall, sowie seine gesellschaftlichen Folgen zu sehen mit dem Ziel das Folterverbot aufrecht zu erhalten und damit einen wichtigen Teil unseres Rechtsstaates zu schützen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsdefinitionen

3. Das Denken der Rettungsfolter

3.1 „Dirty Harry“: Vom Täter- zum Opferschutz

3.2 Das Folterverbot als nicht absolutes Recht in der Staatsphilosophie von Ernst Abrecht

3.3 Niklas Luhmann und das „ticking-bomb“-Szenario

3.4 Winfried Bruggers Argumentation für ein Rettungsfoltergebot

4. Der Daschner Fall

5. Argumentationen für die Ausnahmslosigkeit des Folterverbotes

5.1 Die derzeitigen Gesetze reichen nicht aus um zu foltern

5.2 Menschenwürde als Tabu

5.3 Die Absolutheit des Folterverbotes

5.4 Die Folgen der Legitimierung von Folter

6. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die kontroverse Debatte um die sogenannte „Rettungsfolter“ in Deutschland vor und nach dem Fall Daschner. Ziel ist es, die theoretischen Argumente für eine Lockerung des Folterverbots den Positionen gegenüberzustellen, die an einer strikten Ausnahmslosigkeit dieses elementaren Menschenrechts festhalten.

  • Theoretische Szenarien und juristische Begründungen für Rettungsfolter.
  • Analyse des Falls Wolfgang Daschner als Wendepunkt der Debatte.
  • Die Unantastbarkeit der Menschenwürde als zentrales Gegenargument.
  • Rechtliche und gesellschaftliche Konsequenzen einer möglichen Institutionalisierung von Folter.
  • Das Spannungsfeld zwischen staatlicher Schutzpflicht und absoluten Rechtsnormen.

Auszug aus dem Buch

3.3 Niklas Luhmann und das „ticking-bomb“-Szenario

Eben ein solches Szenario, wo größeres Unheil durch Folter vermieden werden könnte, stellt Niklas Luhmann in einem Vortrag am 10. Dezember 1992 mit dem Titel „Gibt es in unserer Gesellschaft noch unverzichtbare Normen“ an der Universität Heidelberg vor.

Das Szenario lautet etwa wie folgt (Vgl. Luhmann 1993: S. 1 ff.): Es gibt in Deutschland Terroristen, die in einer Großstadt eine Bombe versteckt haben, die wenn sie zündet, hunderttausende Menschen das Leben kosten würde. Die Polizei hat einen Terroristen gefangen. Sie gehören zur Polizei. Der Terrorist würde mit hoher Wahrscheinlichkeit, wenn sie ihn foltern, das Versteck der Bombe verraten und sie könnte noch rechtzeitig entschärft werden. Würden sie den Terroristen foltern?

Luhmann geht es freilich nicht um eine konkrete Antwort, sondern um die Beschreibung des Sachverhaltes und wie sich das System Recht in einer solchen Situation verhält. Dabei „handelt es sich um einen Fall von „tragic choice“. Tragic choice: eine Wahl, die ganz gleich, wie sie getroffen wird, auf die Verletzung (jedenfalls tendenziell) gleichwertiger Normen hinausläuft“ (Reemtsma 2006: S. 28).

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung skizziert die Entstehung der Rettungsfolter-Debatte in Deutschland, ausgelöst durch den Fall Daschner, und führt in die systematische Gegenüberstellung von Pro- und Contra-Argumenten ein.

2. Begriffsdefinitionen: Dieses Kapitel definiert Folter und Rettungsfolter anhand völkerrechtlicher Abkommen sowie nationaler Gesetzgebung, insbesondere unter Berücksichtigung des Grundgesetzes.

3. Das Denken der Rettungsfolter: Es werden theoretische Ansätze beleuchtet, die unter spezifischen Bedingungen eine Rechtfertigung von Folter diskutieren, darunter Filmbeispiele, staatsphilosophische Ansätze und das Ticking-Bomb-Szenario.

4. Der Daschner Fall: Der reale Kriminalfall des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Daschner wird analysiert, inklusive der rechtlichen Bewertung der Tat und der moralischen Ambivalenz des Urteils.

5. Argumentationen für die Ausnahmslosigkeit des Folterverbotes: Das Kapitel bietet eine tiefgehende Auseinandersetzung mit den Positionen, die Folter kategorisch ablehnen, und analysiert die Gefahren eines Dammbruchs sowie die Bedeutung der Menschenwürde.

6. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert die Unmöglichkeit einer juristischen Ausgestaltung der Rettungsfolter und betont die Notwendigkeit, am absoluten Folterverbot zur Wahrung des Rechtsstaates festzuhalten.

Schlüsselwörter

Rettungsfolter, Folterverbot, Menschenwürde, Daschner Fall, Rechtsstaat, Ticking-Bomb-Szenario, Winfried Brugger, Niklas Luhmann, Menschenrechte, Polizeirecht, Sittlichkeit, moralische Entscheidung, Rechtsfortbildung, Institutionalisierung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die ethische und juristische Debatte in Deutschland darüber, ob in extremen Ausnahmesituationen, wie etwa zur Rettung von Menschenleben, die Anwendung von Folter legitimiert werden könnte.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Felder sind das Spannungsverhältnis zwischen dem absoluten Folterverbot, der staatlichen Schutzpflicht für Bürger und der rechtlichen sowie moralischen Einordnung des „Ticking-Bomb“-Szenarios.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist die systematische Aufarbeitung der Argumente von Befürwortern und Gegnern der Rettungsfolter, um aufzuzeigen, warum eine juristische Institutionalisierung von Folter im deutschen Rechtsstaat derzeit nicht praktikabel oder wünschenswert ist.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer deskriptiven und analytischen Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Staatsphilosophie, soziologischen Systemtheorien sowie der Analyse relevanter juristischer Fälle und Gesetzesgrundlagen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in theoretische Überlegungen zur Rettungsfolter, die Analyse des konkreten Falls Daschner sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit Gegenargumenten, die die absolute Geltung des Folterverbots und die Unantastbarkeit der Menschenwürde verteidigen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Rettungsfolter, Menschenwürde, Rechtsstaat, Daschner Fall, Ticking-Bomb-Szenario und Folterverbot.

Welche Rolle spielt der „Daschner Fall“ für die Argumentation des Autors?

Der Fall Daschner dient als praktischer Bezugspunkt, an dem die Diskrepanz zwischen moralischer Intuition und der Unantastbarkeit rechtlicher Grundprinzipien besonders deutlich wird.

Warum lehnt der Autor die Institutionalisierung von Folter ab?

Auf Basis der analysierten Fachpositionen argumentiert der Autor, dass eine solche Institutionalisierung das gesellschaftliche Selbstverständnis korrumpieren würde und eine klare Abgrenzung der „Ausnahmesituationen“ rechtlich unmöglich ist.

Wie bewertet die Arbeit die Argumente von Winfried Brugger?

Die Arbeit erkennt Bruggers Argumentation als fundierte theoretische Herausforderung an, stellt jedoch fest, dass diese an der praktischen Umsetzbarkeit und den völkerrechtlichen Gegebenheiten scheitert.

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Details

Title
Die „Rettungsfolterdiskussion“ in Deutschland
College
University of Erfurt  (Staatswissenschaftliche Fakultät)
Course
Menschenrechte in der IP
Grade
1,3
Author
Martin Schultze (Author)
Publication Year
2007
Pages
17
Catalog Number
V84599
ISBN (eBook)
9783638009751
Language
German
Tags
Deutschland Menschenrechte Folter
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Martin Schultze (Author), 2007, Die „Rettungsfolterdiskussion“ in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84599
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