Verschiedene internationale Organisationen haben das Recht auf Bildung in Resolutionen festgelegt. So haben beispielsweise die Vereinten Nationen in Artikel 26 ihrer „Universal Declaration of Human Rights of the United Nations“ folgende drei Absätze verabschiedet:
“(1) Everyone has the right to education. Education shall be free, at least in the elementary and fundamental stages. Elementary education shall be compulsory. Technical and professional education shall be made generally available and higher education shall be equally accessible to all on the basis of merit.
(2) Education shall be directed to the full development of the human personality and to the strengthening of respect for human rights and fundamental freedoms. It shall promote understanding, tolerance and friendship among all nations, racial or religious groups, and shall further the activities of the United Nations for the maintenance of peace.
(3) Parents have a prior right to choose the kind of education that shall be given to their children.”
Demnach gilt, dass jeder Mensch dieser Welt freien Zugang zu Bildung erhalten soll. Diskriminierungen aufgrund von individuellen menschlichen Merkmalen, die den Zugang zu Bildung verwehren, dürfen nicht stattfinden.
In dieser Arbeit soll nun erörtert werden, inwiefern das Recht auf Bildung auch bei Frauen in traditionellen Gesellschaften umgesetzt wird. Der Global Monitoring Report on Education des Jahres 2003/2004 stellte fest, dass eine umfangreiche Anzahl von Ländern immer noch keine Gleichheit von Mädchen und Jungen bei dem Besuch von Grundschulen und weiterführenden Schulen erzielten. Es gilt deshalb herauszufinden, welches die Gründe sind, die Frauen daran hindern, sich Bildung zu verschaffen. Als regionales Beispiel wird das subsaharische Afrika ausgewählt, da traditionelle Gesellschaften dort eine zentrale Bedeutung haben. Kapitel 2 stellte zunächst die wichtigsten Zahlen vor, die verdeutlichen, dass die Millennium Development Goals in wesentlichen Bereichen noch nicht erreicht wurden. Kapitel 3 führt auf, welche Bildungsmöglichkeiten es gibt und wo die Grenzen für Frauen liegen. Kapitel 4 betrachtet wesentliche Stolpersteine, die Frauen am Zugang zu Bildung hindern. Kapitel 5 zeigt Strategien der UNESCO auf, die Situation für Frauen zu verbessern.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Bildung im Rahmen der Millennium Development Goals
2.1 Goal 2: Achieve universal primary education
2.2 Goal 3: Promote gender equality and empower women
3 Bildungsmöglichkeiten für Frauen im sub-saharischen Afrika
4 Stolpersteine für Frauen, Zugang zu Bildung zu erhalten
4.1 Geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Bildung
4.2 Gründe für eine fehlende Schulbildung oder einen vorzeitigen Schulabbruch bei Mädchen und Frauen
5 Schlussbetrachtungen
6 Bibliographie
1 Einführung
Verschiedene internationale Organisationen haben das Recht auf Bildung in Resolutionen festgelegt. So haben beispielsweise die Vereinten Nationen in Artikel 26 ihrer „Universal Declaration of Human Rights of the United Nations“ folgende drei Absätze verabschiedet:
“1) Everyone has the right to education. Education shall be free, at least in the elementary and fundamental stages. Elementary education shall be compulsory. Technical and professional education shall be made generally available and higher education shall be equally accessible to all on the basis of merit.
(2) Education shall be directed to the full development of the human personality and to the strengthening of respect for human rights and fundamental freedoms. It shall promote understanding, tolerance and friendship among all nations, racial or religious groups, and shall further the activities of the United Nations for the maintenance of peace.
(3) Parents have a prior right to choose the kind of education that shall be given to their children.”[1]
Demnach gilt, dass jeder Mensch dieser Welt freien Zugang zu Bildung erhalten soll. Diskriminierungen aufgrund von individuellen menschlichen Merkmalen, die den Zugang zu Bildung verwehren, dürfen nicht stattfinden. Weitere Resolutionen spezifizieren die Universal Declaration der Vereinten Nationen genauer. Sie legen dabei detaillierte Anforderungen fest, wie das Recht auf Bildung umgesetzt werden soll. Folgende Resolutionen sind u. a. relevant:
- Artikel 13 und 14 der “International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights adopted and opened for signature, ratification and accession by General Assembly resolution 2200A (XXI) of 16 December 1966” der Vereinten Nationen spezifizieren die “Universal Declaration of Education”[2],
- Artikel 9 der “World Declaration on higher education for the twenty-first century adopted by the World Conference on Higher Education of 9 October 1998” der UNESCO[3],
- Artikel 17 der “African Charter on Human and Peoples' Right adopted in 1981” der Organization of African Unity[4],
- Artikel 11 der “African Charter on the Rights and Welfare of the Child” der Organization of African Unity - adopted in 1990[5].
In dieser Arbeit soll nun erörtert werden, inwiefern das Recht auf Bildung auch bei Frauen in traditionellen Gesellschaften umgesetzt wird. Der Global Monitoring Report on Education des Jahres 2003/2004 stellte fest, dass eine umfangreiche Anzahl von Ländern immer noch keine Gleichheit von Mädchen und Jungen bei dem Besuch von Grundschulen und weiterführenden Schulen erzielten.[6] Es gilt deshalb herauszufinden, welches die Gründe sind, die Frauen daran hindern, sich Bildung zu verschaffen. Als regionales Beispiel wird das sub-saharische Afrika ausgewählt, da traditionelle Gesellschaften dort eine zentrale Bedeutung haben. Kapitel 2 stellte zunächst die wichtigsten Zahlen vor, die verdeutlichen, dass die Millennium Development Goals in wesentlichen Bereichen noch nicht erreicht wurden. Kapitel 3 führt auf, welche Bildungsmöglichkeiten es gibt und wo die Grenzen für Frauen liegen. Kapitel 4 betrachtet wesentliche Stolpersteine, die Frauen am Zugang zu Bildung hindern. Kapitel 5 zeigt Strategien der UNESCO auf, die Situation für Frauen zu verbessern.
2 Bildung im Rahmen der Millennium Development Goals
Die von den Vereinten Nationen im Jahre 2001 verabschiedeten Millennium Development Goals legen einen wesentlichen Fokus auf das Thema „Bildung“. Dies zeigt sich daran, dass zwei von den acht übergeordneten Zielen, sich auf „Bildung“ konzentrieren. Sie werden in den beiden folgenden Kapiteln anhand des Beispiels im sub-saharischen Afrika dargestellt.
2.1 Goal 2: Achieve universal primary education
Jedem übergeordneten Ziel sind Planungssziele zugeordnet. Das zweite Ziel “Achieve universal primary education” legt in seinem Planungsziel Nr. 3 fest: “Ensure that, by 2015, children everywhere, boys and girls alike, will be able to complete a full course of primary schooling”.
Gemessen wird die Erreichung dieses Planungsziels an drei Indikatoren:
- Net enrolment ratio in primary education (UNESCO)[7],
- Proportion of pupils starting grade 1 who reach grade 5 (UNESCO),
- Literacy rate of 15-24 year-olds (UNESCO)[8].
Im Bericht der UNESCO 2003/2004 wurde festgestellt, dass vier von 44 sub-saharischen Ländern das Ziel der universalen Grundschulausbildung erreicht haben.[9] Dies entspricht erst 9 % der Länder. Dies bedeutet, dass bis zum Jahre 2015 noch zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Grundschulausbildung implementiert werden müssten, um das Ziel zu erreichen.[10]
2.2 Goal 3: Promote gender equality and empower women
Das dritte übergeordnete Ziel soll die Gleichheit der Geschlechter fördern und dabei die Macht von Frauen stärken. Das Planungsziel 4 legt hierzu fest: “Eliminate gender disparity in primary and secondary education, preferably by 2005, and in all levels of education no later than 2015”
Vier Indikatoren wurden entwickelt, um die Zielerreichung zu messen:
- Ratio of girls to boys in primary, secondary and tertiary education (UNESCO),
- Ratio of literate women to men, 15-24 years old (UNESCO),
- Share of women in wage employment in the non-agricultural sector (ILO),
- Proportion of seats held by women in national parliament (IPU)[11].
Im Bericht der UNESCO 2003/2004 wurde festgestellt, dass 12 von 44 sub-saharischen Ländern das Ziel der Gleichheit der Geschlechter in der Schulausbildung erreicht haben. Dies entspricht 27 %. Auch hier lässt sich ein erheblicher Handlungsbedarf feststellen, wenn das übergeordnete Ziel für das Jahr 2015 erreicht werden soll.[12]
3 Bildungsmöglichkeiten für Frauen im sub-saharischen Afrika
Um die Bildungsmöglichkeiten für Frauen im sub-saharischen Afrika bewerten zu können, ist es notwendig, einige Daten und Fakten näher zu betrachten. Im Global Monitoring Report der UNESCO 2005 wurden wesentliche Statistiken veröffentlicht.
Die nachfolgende Tabelle gibt zunächst einen Überblick über wichtige statistische Daten der sub-saharischen Länder:
[...]
[1] Vgl. UN (2006a), http://www.un.org/Overview/rights.html.
[2] Vgl. Office of the High Commissioner for Human Rights (2006), http://www.unhchr.ch/html/menu3/b/a_cescr.htm.
[3] Vgl. UNESCO (2006), http://www.unesco.org/education/educprog/wche/declaration_eng.htm#world%20declaration.
[4] Vgl. University of Minnesota (2006a), http://www1.umn.edu/humanrts/instree/z1afchar.htm.
[5] Vgl. University of Minnesota (2006b), http://www1.umn.edu/humanrts/africa/afchild.htm.
[6] Vgl. UNESCO (2004), S. 115.
[7] Die Bezeichnung in Klammern gibt an, welche Institution die Daten erhebt.
[8] Vgl. UN (2006b), http://unstats.un.org/unsd/mi/mi_goals.asp.
[9] Vgl. Kapitel 3.
[10] Vgl. UNESCO (2004), http://portal.unesco.org/education/en/ev.php-URL_ID=24152&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html
[11] Vgl. UN (2006), http://unstats.un.org/unsd/mi/mi_goals.asp.
[12] Vgl. Kapitel 3.
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.