Den Begriff Sozialpolitik kann man in zwei politische Teilbereiche gliedern. Der eine Bereich, die Politik des sozialen Ausgleichs, verfolgt seine Zwecke mit der Gewähr und Garantie von Rechten sozialer Gruppen sowie mit Einrichtungen und Verfahren, in denen jene Rechte zu praktischer Geltung gebracht werden können. Die Politik der sozialen Sicherung dagegen verfolgt ihre Zwecke vor allem mit materiellen Leistungen in besonderen Lebenslagen und bei besonderen Belastungen von einzelnen und Familien.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Arbeitsförderung und der Entstehung der Arbeitslosenversicherung in der Weimarer Republik, einem Thema aus dem Bereich der Politik der sozialen Sicherung. Zu Beginn wird auf die Entwicklung der Arbeitsförderung bis 1927 eingegangen. Im Hauptteil wird das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und später dann die Entwicklung der Arbeitsförderung bis 1933 erläutert. Zum Schluß werden einige Vorschläge von Parteien, Gewerkschaften und Verbänden zur Überwindung der Massenarbeitslosigkeit aus dieser Zeit vorgestellt.
Wenn man das Problem der Arbeitslosigkeit genauer untersuchen will, ergeben sich zwei Fragenkomplexe. Der eine Bereich befaßt sich mit der Frage wie Arbeitslosigkeit zu verhindern ist und dort, wo sie bereits eingetreten ist, wieder beseitigt werden kann. Der zweite Komplex stellt die Frage wie die wirtschaftliche Existenz des arbeitslos gewordenen Arbeitnehmers während der Zeit seiner Arbeitslosigkeit zu sichern ist. Wie kann man den Lohnausfall des Arbeiters ausgleichen oder teilweise ersetzen, um sein Existenzminimum und das seiner Familie sicherzustellen?
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1.Arbeitsförderung vor Einführung der Arbeitslosenversicherung
2.Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
3.Entwicklung der Arbeitsförderung und der Arbeitslosenversicherung bis
4.Vorschläge zur Überwindung der Arbeitslosigkeit
Zusammenfassung
Personenverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einleitung
Im Rahmen des Proseminars „Weimarer Republik“, welches im Herbsttrimester 1999 durchgeführt wurde, hatte ich den Auftrag ein Kurzreferat zum Thema „Sozialpolitik“ zu halten. Den Begriff Sozialpolitik kann man in zwei politische Teilbereiche gliedern. Der eine Bereich, die Politik des sozialen Ausgleichs, verfolgt seine Zwecke mit der Gewähr und Garantie von Rechten sozialer Gruppen sowie mit Einrichtungen und Verfahren, in denen jene Rechte zu praktischer Geltung gebracht werden können. Die Politik der sozialen Sicherung dagegen verfolgt ihre Zwecke vor allem mit materiellen Leistungen in besonderen Lebenslagen und bei besonderen Belastungen von einzelnen und Familien. In Bezug auf das Kurzreferat habe ich mich in der Proseminararbeit für ein Thema aus dem Bereich der Politik der sozialen Sicherung entschieden. Ich werde die Arbeitsförderung und die Entstehung der Arbeitslosenversicherung in der Weimarer Republik darstellen. Zu Beginn der Arbeit werde ich auf die Entwicklung der Arbeitsförderung bis 1927 eingehen. Im Hauptteil werde ich das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und später dann die Entwicklung der Arbeitsförderung bis 1933 erläutern. Zum Schluß werde ich einige Vorschläge von Parteien, Gewerkschaften und Verbänden zur Überwindung der Massenarbeitslosigkeit in dieser Zeit vorstellen. Wenn man das Problem der Arbeitslosigkeit genauer untersuchen will, ergeben sich zwei Fragenkomplexe. Der eine Bereich befaßt sich mit der Frage wie Arbeitslosigkeit zu verhindern ist und dort, wo sie bereits eingetreten ist, wieder beseitigt werden kann. Der zweite Komplex stellt die Frage wie die wirtschaftliche Existenz des arbeitslos gewordenen Arbeitnehmers während der Zeit seiner Arbeitslosigkeit zu sichern ist. Wie kann man den Lohnausfall des Arbeiters ausgleichen oder teilweise ersetzen, um sein Existenzminimum und das seiner Familie sicherzustellen? Im Verlauf meiner Proseminararbeit werde ich diese Fragenkomplexe im Bezug auf die Weimarer Republik erläutern und versuchen zu lösen.
1. Arbeitsförderung vor Einführung der Arbeitslosenversicherung 1927
Die Errichtung einer ersten gewerkschaftlichen Arbeitslosenunterstützung erfolgte 1879 durch den Deutschen Buchdrucker-Verband. Arbeitslose Verbandsmitglieder erhielten bei längerer Mitgliedschaft zeitlich begrenzte finanzielle Unterstützungen aus der örtlichen Verbandskasse. Andere Gewerkschaften folgten diesem Beispiel.1
Diese Einrichtungen hatten jedoch verschiedene Schwächen. Sie waren auf viele örtliche Verbandskassen verteilt und somit stark zersplittert. Die gewerkschaftlichen Arbeitslosenunterstützungen verteilten deshalb das Risiko auf zu wenige Personen. Sie waren außerdem nicht in der Lage, einen wirksamen Schutz gegen die Folgen lang andauernder Arbeitslosigkeit zu gewähren. Ein weiterer Mangel war ihre soziale Exklusivität. Sie erfaßten nur Gewerkschaftsmitglieder, oft im Betrieb festverwurzelte Facharbeiter und Handwerksmeister, also ein besonders vorsorgefähiger Arbeiterkreis, nicht aber mobile ungelernte Arbeiter mit niedrigeren Löhnen und unstetiger, zeitlich begrenzter Beschäftigung.2
1896 wurde die Stadtkölnische Versicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit im Winter gegründet. Dies war einer der ersten Versuche kommunaler Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung Erwerbsloser außerhalb der Armenfürsorge.3 Anders als die Versorgungseinrichtungen der Gewerkschaften war die Armenfürsorge nicht auf Angehörige eines Berufes beschränkt. Sie umfaßte breitere Personenkreise. Die Gewährung von Leistungen der Armenfürsorge und deren Höhe lag im Ermessen lokaler Institutionen. Sie war bis zum 1. Weltkrieg mit erheblichen politischen und sozialen Diskriminierungen der Armen verbunden. Oft kam es auch zu unnachgiebigen Kontrollen der Privatsphäre der Armenfürsorgeempfänger. „So waren die Empfänger öffentlicher Armenhilfe z.B. in Deutschland nicht nur vom Wahlrecht für den Reichstag, die Landtage der Einzelstaaten und der Kommunalvertretungen ausgeschlossen, sondern konnten meist auch an kirchlichen Wahlen nicht teilnehmen.“
Die kommunale Armenpflege im Kaiserreich beruhte auf dem Grundsatz, daß Armut bei arbeitsfähigen Menschen das Ergebnis individuellen Versagens und persönlicher Verfehlungen sei. Das hieß, der Arme war an seiner Notlage selbst schuld.4
1900 wurde das Genter System als kombinierte Hilfe von Gemeinden und Arbeitervereinigungen eingeführt. Es handelte sich dabei um ein Zuschußsystem. Diese Unterstützung von Erwerbslosen wurde von einer Reihe von Gemeinden praktiziert. Sie war aber insgesamt nur eine Notlösung.5
Da das Risiko der Arbeitslosigkeit von der wirtschaftlichen Konjunktur abhängig war, galt es lange Zeit als nicht berechenbar und daher auch nicht als versicherungsfähig. Es kam hinzu, daß man die Ausnutzung einer öffentlichen Versicherung durch „arbeitsscheue Elemente“ befürchtete, und sich zudem vielfach über die Form der Organisation einer derartigen Versicherung nicht einigen konnte. Neben den Gewerkschaften standen die Gemeinden und der Staat als Träger einer solchen Versicherung zur Diskussion. Zudem leisteten die Unternehmer meist heftigen Widerstand, da sie erwarteten, eine Arbeitslosenversicherung werde die Position der Gewerkschaften auf dem Arbeitsmarkt stärken.
1914 wurde die öffentliche Arbeitsvermittlung weiter ausgebaut. Sie befaßte sich mit den Fragen: „Wie kommt der Arbeitnehmer zu einem Arbeitsplatz? Wie kommt der Betrieb zu Arbeitskräften für seine Arbeitsplätze?“ Dieser Ausgleich zwischen verfügbaren Arbeitnehmern und offenen Arbeitsplätzen ist natürlich sehr stark konjunkturabhängig. Bei schlechter Wirtschaftskonjunktur suchen viele Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz, und der Arbeitgeber kann zwischen den Arbeitern auswählen. Es gibt also eine hohe Arbeitslosigkeit. Der Arbeitnehmer ist im Nachteil. Liegt eine blühende Volkswirtschaft zugrunde und gibt es Vollbeschäftigung, herrscht ein Arbeitskräftemangel. Der Arbeiter ist im Vorteil, und er kann sich seinen Arbeitsplatz aussuchen. Diese Vermittlung von Arbeit wird heute als „Beschäftigungspolitik“ bezeichnet.
Noch bevor Arbeitsvermittlung organisiert wurde, gab es eine „Arbeitsuche“ oder „Umschau“ nach einem Arbeitsplatz. Der Arbeiter klopfte persönlich am Fabriktor und fragte nach, ob Arbeit für ihn da sei.
Der nächste Schritt nach der Umschau war historisch gesehen die „gewerbsmäßige Stellenvermittlung“. Unternehmen vermittelten gegen Entgelt Arbeitskräfte an Betriebe. In der Regel ließen sich die Stellenvermittler von den Betrieben die Gebühren für ihre Vermittlungen bezahlen. In jedem Fall aber war der Verdienst des Vermittlers um so besser, je öfter eine Arbeitskraft vermittelt wurde. Die Vermittler waren daher nicht an langandauernden Arbeitsverhältnissen interessiert. Oft vermittelten sie auch nicht einmal gute Arbeitskräfte, sondern kranke und alte Arbeitnehmer. Die Arbeitsvermittler waren nur an der Maximierung ihres eigenen Gewinns interessiert.
Seit Ende des 19. Jahrhunderts entstanden „Arbeitsnachweise der Gewerkschaften und der Arbeitgeber“. Die Arbeitsnachweise der Arbeitgeber bildeten sich aus dem Bedürfnis der Unternehmer, sich gute Arbeitskräfte zu verschaffen. Oft erfolgte die Werbung auch außerhalb des Betriebsstandortes. Die Arbeitervereinigungen führten die Arbeitsnachweise ein, um ihre organisierten Arbeitnehmer in Betrieben unterzubringen und damit zugleich für die Gewerkschaft zu werben. Vor allem aber waren diese Arbeitsnachweise „Kampfmittel“ der beiden Interessenvertretungen. Die Unternehmen, vertreten durch die Arbeitgeberverbände saßen meist am längeren Hebel, besonders natürlich zu Zeiten schlechter Konjunktur. Oft wurden „schwarze Listen“ von Arbeitnehmern angefertigt, die sich an Streiks beteiligt hatten. Diese sollten daher nicht vermittelt werden. Die Unternehmer bevorzugten arbeitswillige Arbeitnehmer. Natürlich verhinderte man möglichst die Abwerbung solcher Arbeitskräfte. Für die Arbeitervereinigungen lag der Vorzug ihrer Arbeitsnachweise schwerpunktmäßig im Werbeeffekt für den Beitritt zur Gewerkschaft. Die gewerkschaftlichen Arbeitsnachweise kamen aber nie recht zum Zuge. Der Vorteil lag ohne Zweifel stärker bei den Arbeitsnachweisen der Arbeitgeber.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die „kommunalen Arbeitsnachweise“ entwickelt. Sie entstanden hauptsächlich aus zwei Gründen. Die Erwerbslosen waren auf die kommunale Armenfürsorge angewiesen, da es noch keine öffentliche Arbeitslosenunterstützung gab. Die Gemeinden hatten natürlich ein starkes finanzielles Interesse die Arbeitslosen wieder in das Arbeitsleben einzugliedern. Außerdem waren sie an der Errichtung neuer Betriebe in ihren Gemeinden und an dem Zustrom von Arbeitskräften interessiert. Zusätzlich wollten sie den Konflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern neutralisieren. So wurden die kommunalen „paritätischen Arbeitsnachweise“ ins Leben gerufen. Die Leitung lag unter der Oberhoheit der Gemeinden. Es wurden Kommissionen gebildet, in denen jeweils die gleiche Anzahl von Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften saßen. Die Kommissionen waren nach Branchen gegliedert. So konnte vielfach sehr fachgerecht vermittelt werden. Das Wesen des Arbeitsnachweises in der Weimarer Republik baute sich bis 1927 ganz überwiegend auf solchen paritätischen bzw. auf anderweitigen von den Kommunen errichteten Arbeitsnachweisen auf.6
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1 Frerich, Johannes: Sozialpolitik. Das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland. Darstellung, Probleme und Perspektiven der Sozialen Sicherung, München 1990, S. 92.
2 Ritter, Gerhard: Der Sozialstaat. Entstehung und Entwicklung im internationalen Vergleich, München 1989, S. 87.
3 Frerich, S. 93.
4 Ritter, S. 62.
5 Frerich, S. 93.
6 Preller, Ludwig: Praxis und Probleme der Sozialpolitik, Tübingen 1970, S. 38-41, 110.
- Arbeit zitieren
- Martin Wolf (Autor:in), 1999, Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung in der Weimarer Republik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8500
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