Soziale Ungleichheit und Lebensbewältigung

Handlungsimplikationen für die Sozialpädagogik


Hausarbeit, 2006

28 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Bourdieu und soziale Ungleichheit
2.1 Begriffsklärung: Soziale Ungleichheit
2.2 Bourdieu’s Habitustheorie
2.2.1 Ökonomisches Kapital
2.2.2 Kulturelles Kapital
2.2.3 Soziales Kapital

3 Das Konzept der Lebensbewältigung

4 Exkurs: Zum Verhältnis von Sozialpädagogik und Sozialpolitik nach Böhnisch

5 Handlungsimplikationen für die Sozialpädagogik
5.1 Handlungsimplikationen auf individueller Ebene
5.1.1 Empowerment
5.1.2 Milieubildung
5.2 Handlungsimplikationen auf gesellschaftlicher, politischer Ebene
5.2.1 Empowerment: institutionelle Ebene
5.2.2 Die Verantwortung der Sozialen Arbeit für die Gestaltung des Sozialen

6 Zusammenfassung und Ausblick

7 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„Der ‚schlanke Staat’ des Neoliberalismus[1] ist magersüchtig im Hinblick auf seine Sozialpolitik. […] Überhaupt ist der neoliberale Minimal- bzw. Residualstaat eher Kriminal- als Sozialstaat, weil ihn die Reduktion der Wohlfahrt zur Repression gegenüber all jenen Personengruppen zwingt, die als Modernisierungs- bzw. Globalisierungsverlierer/innen zu Opfern seiner rückwärts gerichteten ‚Reformpolitik’ werden.“ (Butterwegge 2004, S. 593)

Während in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts der wirtschaftliche Erfolg und damit verbundene Reichtum zu einem im internationalen Vergleich sehr guten System sozialer Sicherung führte, ist die heutige Tendenz der sozialpolitische Rückzug des Staates[2]. Als Ursache hierfür können die Ölkrise und erste Rationalisierungstendenzen[3] in den 70er Jahren genannt werden. Verschärft wurden die Rationalisierungstendenzen durch das zunehmende Problem der Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit (Schneider 1996, S. 174). Es entwickelte sich ein neues Leitmotiv der Politik: Verzicht und die damit einhergehende Favorisierung von Privatheit und Eigenvorsorge sowie die Idealisierung des Leistungsideals[4] (ebd., S. 175). Leistung wurde zur moralischen Größe, zur Voraussetzung für den Anspruch auf soziale Gerechtigkeit, d.h. ohne Leistung (ohne Arbeit) keine soziale Gerechtigkeit und keine sozialen Leistungen (ebd., S. 181). „Die Sozialpolitik ist in diesen Zeiten die Fortschreibung überkommener Strukturen und Haushaltspositionen“, innerhalb der soziale Probleme auf haushaltspolitische Aspekte verkürzt werden und auf politisch aktive Gestaltung verzichtet wird (ebd., S. 176). An die Stelle des aktiven Sozialstaats tritt ein „aktivierender, die Hilfebedürftigen nicht mehr ohne entsprechende Gegenleistung alimentierender Sozialstaat“ (Butterwegge 2004, S. 594).[5] Es gilt das Motto: „Fördern und fordern!“, wobei man sich nach Butterwegge nicht darum bemüht, die Chancen von sozial Benachteiligten zu verbessern (ebd., S. 594), so dass neue Ungerechtigkeiten entstehen (Opielka 2003, S. 545). „Eine an dieser sozialen Gerechtigkeit orientierte Sozial- und Gesellschaftspolitik wird zur Sicherung von Privilegien für Privilegierte“ (Schneider 1996, S. 179). Das heißt, das Sozialstaatsprinzip wurde zugunsten einer „neoliberalistischen Gesellschaft der Einzelkämpfer“ aufgegeben (Opielka 2003, S. 175). Dieses Verständnis von Sozialstaat hat nach Schneider verheerende Auswirkungen, da es in Anbetracht der Arbeitsmarktsituation nicht jedem Individuum möglich ist, Leistung zu erbringen. Somit führt der Sozialstaat im neoliberalistischen Sinne zur Spaltung der Gesellschaft (Schneider 1996, S. 182f.). „Die neoliberale Modernisierung fast aller Lebensbereiche […] schafft noch mehr soziale Ungleichheit. […] In demselben Maße, wie die einen nach oben gelangen, geht es für die anderen nach unten“ (Butterwegge 2004, S. 594). Die gesellschaftlichen Kern- und Randschichten, die dadurch entstehen, entwickeln separate Lebenswelten, spezifische soziokulturelle Milieus und ethnische Gemeinschaften (ebd., S. 595).

Diese gesellschaftlichen Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf die Soziale Arbeit. Die Vermehrung von so genannten ‚sozialen Brennpunkten’ führt zur Überforderung der Sozialpädagogik, denn mit dem Problemdruck nimmt auch die Arbeitsbelastung zu. Zudem hat das neoliberalistische Rationalisierungsdenken auch Einzug in Bereiche der Sozialpädagogik genommen, d.h. im Mittelpunkt steht nicht mehr der hilfsbedürftige Mensch sondern das Gewinnstreben. Soziale Leistungsangebote werden zum Mittel der Profitmaximierung (ebd., S. 596). Deshalb bedarf es nach Schneider einer Neudefinition sozialer Gerechtigkeit, das Soziale im Sozialstaat muss neu gedacht werden. Hierfür ist eine Abkehr von der ‚Leistungsgerechtigkeitsideologie’ erforderlich mit dem Ziel den Sozialstaat sozial zu machen, strukturelle Ausgrenzung und Ungleichheit einzudämmen und eine ‚bedarfsgerechte Politik’ zu entwickeln (Schneider 1996, S. 183ff.).

Die „Sozialarbeit/Sozialpädagogik, [die] als integraler Bestandteil der (kommunalen) Sozialpolitik [angesehen werden kann], muss aber wohl [aktuell] mehr als Reparaturbetrieb zur Linderung bzw. Verminderung ihrer negativen Folgen begriffen werden. Daraus folgt [nach Butterwegge], dass sich Sozialarbeiter und –pädagoginnen wieder stärker in aktuelle Debatten über Arbeitslosigkeit, Armut und die Entwicklung des Sozialstaats einschalten müssen“ (Butterwegge 2004, S. 596f.).

Welchen sozialpolitischen und sozialpädagogischen Beitrag die Sozialpädagogik zur Behebung/Eindämmung sozialer Problemlagen und sozialer Ungleichheit leisten kann, ist das Thema dieser Arbeit. Hierfür wird zunächst anhand von Bourdieu dargelegt, wie soziale Ungleichheit entsteht. Anschließend wird das Konzept der Lebensbewältigung von Lothar Böhnisch kurz vorgestellt, welches sich der Frage widmet, wie Menschen mit Problemen und sozialer Ungleichheit umgehen (können) um im Anschluss an einen Exkurs zum Verhältnis von Sozialpädagogik und Sozialpolitik Bezug nehmend zu Böhnisch und Bourdieu die zentrale Frage beantworten zu können, welchen Beitrag die Sozialpädagogik zur Lebensbewältigung, zur Eindämmung sozialer Ungleichheit zum einen auf individueller vor allem aber auf gesellschaftlicher (politischer) Ebene erbringen kann.

2 Bourdieu und soziale Ungleichheit

Bourdieu, der eine soziokulturelle Theorie[6] sozialer Ungleichheit entwickelt hat, richtet den Blick auf das Verhältnis von Kultur, Herrschaft und sozialer Ungleichheit, wobei seine zentrale These darin besteht, dass die Kultur das ausschlaggebende Medium zur Reproduktion sozialer Ungleichheit sei. Zuvor erfolgt eine allgemeine Begriffsklärung sozialer Ungleichheit.

2.1 Begriffsklärung: Soziale Ungleichheit

Der Begriff soziale Ungleichheit bezieht sich zum einen auf bestimmte ‚Güter’, die im Rahmen einer Gesellschaft als ‚wertvoll’ angesehen werden. Der Besitz ‚wertvoller Güter’ hat Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, auf nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen des Lebens und bewirkt eine gewisse Stellung in der Gesellschaft. Solch ein ‚wertvolles Gut’ kann beispielsweise der Bildungsabschluss sein, der bei Vorhandensein eine gewisse höhere Stellung bewirkt. ‚Wertvoll’ werden diese Güter, weil in jeder Gesellschaft Werte existieren und damit bestimmte Vorstellungen und Wünsche verbunden werden. Zum Beispiel: Wohlstand, Sicherheit, Gesundheit oder Autonomie, die durch diese Güter realisiert werden können. Daher können diese ‚wertvollen Güter’ als Erscheinungsformen sozialer Ungleichheit betrachtet werden.

Andererseits impliziert der Begriff soziale Ungleichheit eine bestimmte Vorstellung über die Verteilung ‚wertvoller Güter’. Hierbei wird unterschieden zwischen ‚absoluter’ und ‚relativer’ Ungleichheit. Absolute Ungleichheit liegt vor, wenn ein Gesellschaftsmitglied mehr von einem ‚wertvollen Gut’ besitzt als ein anderes (Hradil 2001, S. 28). Relative Ungleichheit bezieht sich auf die Verteilungskriterien: z.B.: Leistung oder Alter; wenn eine Person mehr verdient als sie entsprechend ihrer Leistung ‚verdient’.

Im soziologischen Sinne wird von sozialer Ungleichheit gesprochen, wenn ‚wertvolle Güter’ nicht absolut gleich verteilt sind. Dadurch bleibt offen, ob soziale Ungleichheit gerecht ist oder nicht, und ob es sich um problematische Ungleichheiten handelt. Weiterhin bezieht sich der soziologische Begriff sozialer Ungleichheit nur auf die ‚wertvollen Güter’, die aufgrund der gesellschaftlichen Stellung von Menschen auf regelmäßige Weise (absolut) ungleich verteilt sind.[7] Daraus folgt: individuelle oder momentane Ungleichheiten sind im soziologischen Verständnis keine sozialen Ungleichheiten (ebd., S. 29). In der Realität wirken diese Ungleichheiten jedoch mit sozialen Ungleichheiten zusammen, so dass man zusammenfassend sagen kann: „Soziale Ungleichheit liegt dann vor, wenn Menschen aufgrund ihrer Stellung in sozialen Beziehungsgefügen von den ‚wertvollen Gütern’ einer Gesellschaft regelmäßig mehr als andere erhalten“ (Hradil 2001, S. 30).

Die Entstehung sozialer Ungleichheit führt Bourdieu auf die klassenspezifischen Kulturformen zurück, deren Entwicklung er mit seiner Habitustheorie erklärt.

2.2 Bourdieu’s Habitustheorie

Bourdieu geht von der ungleichen Verteilung dreier Ressourcen aus: dem ökonomischen, dem kulturellen und dem sozialen Kapital. Je nach Umfang des Kapitalbesitzes gliedern sich die Gesellschaftsmitglieder in eine vertikale Klassenordnung[8], je nach Zusammensetzung bzw. Zukunftsaussichten bezüglich des Kapitalbesitzes in horizontal nebeneinander anzuordnende Klassenfraktionen[9]. Das Aufwachsen innerhalb der Lebensbedingungen einer bestimmten Klasse führt automatisch und weitestgehend unbewusst zur Entstehung einer klassenspezifischen Habitusform (Hradil 2001, S. 90). Der Habitus im Alltagsverständnis ist demnach das Aussehen, das Erscheinungsbild, das Auftreten eines Menschen. Im Habitus eines Menschen kommt das zum Ausdruck was ihn zum gesellschaftlichen Wesen macht: seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Klasse und die ‚Prägung’, die er durch diese Zugehörigkeit erfahren hat (Treibel 1997, S. 206). Der Habitus kann somit beschrieben werden als ein „subjektives, aber nicht individuelles System verinnerlichter Strukturen, als Schemata der Wahrnehmung, des Denkens und Handelns […], die allen Mitgliedern derselben Gruppe oder Klasse gemein sind“ (Bourdieu 1979, S. 187f.).[10]

Welchen Habitus ein Individuum entwickelt, ist, wie bereits erwähnt, von der Verfügung über und der Anhäufung von ökonomischen, kulturellem sowie sozialem Kapital abhängig.

Bourdieu hat den Kapitalbegriff, welcher ursprünglich ein ökonomischer Begriff ist, ausgeweitet: Das Kapital ist eine „Kraft, die den objektiven und subjektiven Strukturen innewohnt, gleichzeitig ist das Kapital […] auch grundlegendes Prinzip der inneren Regelmäßigkeiten der sozialen Welt. […] Das Kapital ist eine der Objektivität der Dinge innewohnende Kraft, die dafür sorgt, dass nicht alles gleich möglich oder unmöglich ist. Die zu einem bestimmten Zeitpunkt gegebene Verteilungsstruktur verschiedener Arten und Unterarten von Kapital entspricht der immanenten Struktur der gesellschaftlichen Welt, d.h. der Gesamtheit der ihr innewohnenden Zwänge, durch die das dauerhafte Funktionieren der gesellschaftlichen Wirklichkeit bestimmt und über die Erfolgschancen der Praxis entschieden wird“ (1983, S. 183).

Die Erscheinungsform des Kapitals (ökonomisches, kulturelles oder soziales Kapital) ist abhängig von dem Anwendungsbereich und den Transformationskosten, welche Voraussetzung für das wirksame Auftreten des Kapitals sind (ebd., S. 184).

2.2.1 Ökonomisches Kapital

Das ökonomische Kapital ist unmittelbar und direkt in Geld umwandelbar und eignet sich zur Institutionalisierung in Form des Eigentumsrechts. (ebd., S. 185) Zur Sicherung einer Machtposition in modernen Gesellschaften reicht ökonomisches Kapital allein jedoch nicht aus. Hierfür bedarf es zusätzlich des kulturellen und sozialen Kapitals. Allerdings sind diese entscheidend vom ökonomischen Kapital abhängig (Treibel 1997, S. 209).

2.2.2 Kulturelles Kapital

Als kulturelles Kapital bezeichnet Bourdieu „dasjenige Kapital, über das ein Mensch durch seine […] schulische Ausbildung verfügt. Kulturelles Kapital ist vor allem Bildungskapital. Je höher die Bildungs- und Ausbildungstitel sind […], desto größer ist das kulturelle Kapital“ (ebd., S. 209).

[...]


[1] Der Neoliberalismus ist eine wirtschafts-politische Lehre, die den freien Wettbewerb propagiert, welcher vom Staat in keinster Weise eingeschränkt werden darf, sondern gesetzlich gefördert werden soll.

[2] Als Beispiele sind zu nennen: Im Bereich der Bildung: die ‚Forderung’ (bzw. mittlerweile Durchsetzung) von Studiengebühren, die Umstellung des Systems der außerfamiliären Kinderbetreuung, in Schulen das Aufkommen kommerzieller Schulanbieter. Die Privatisierung von Zahnersatz und Krankentagegeld im Gesundheitswesen. Bezüglich der Alterssicherung die staatlich gelenkte Einführung der Riester-Rente. Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik die Änderung von Gesetzen (Hartz I-IV), die den Fokus auf Aktivierung richten. Allgemein sollen alle sozialen und gesundheitlichen Leistungen marktförmiger werden (Opielka 2003, S. 547).

[3] Rationalisierung meint Maßnahmen zu ergreifen um die Rentabilität von Leistungen zu steigern und/oder die Erhöhung deren Produktivität. Die Rationalisierung kann, wie in diesem Fall, durch Einsparungen beim Aufwand, sprich bei den sozialen Leistungen, erfolgen.

[4] Die Privatisierung öffentlichen Eigentums sowie sozialer Dienstleistungen läuft letztendlich auf eine Entpolitisierung hinaus. Diese wiederum auf eine Entdemokratisierung der Gesellschaft, „weil nunmehr der Bourgeois jene Entscheidungen trifft, die eigentlich dem […] Gemeinwesen und seinen gewählten Repräsentant(inn)en vorbehalten bleiben sollten“ (Butterwegge 2004, S. 594).

[5] Als Beispiele für die Politik der Aktivierung sind in Deutschland die Vorschläge der ‚Hartz-Kommission’ und der ‚Agenda 2010’ zu nennen (Opielka 2003, S. 544).

[6] Soziokulturelle Theorien sozialer Ungleichheit gehen davon aus, dass typische Werthaltungen, Einstellungen und Verhaltensmuster von Menschen ungleiche Lebensbedingungen mit hervorbringen. Soziokulturelle Erscheinungen, wie nationale Identitäten, Religionen oder Lebensstile, werden dabei nicht als Faktoren angesehen, die nur von materiellen Gegebenheiten abhängig sind, sondern auch eine relativ eigenständige Kraft zur Gestaltung sozialer Ungleichheit haben (Hradil 2001, S. 89).

[7] Als Beispiel sind unterschiedliche Einkommensverhältnisse zu nennen, die an die berufliche Stellung geknüpft sind (ebd., S. 29).

[8] Die vertikale Klassenordnung setzt sich zusammen aus Arbeiterklasse, Kleinbürgertum und Bourgeoisie (Hradil 2001, S. 90).

[9] Zur horizontalen Klassenfraktion gehören das Besitzbürgertum, das Bildungsbürgertum und das alte, neue und exekutive Kleinbürgertum (ebd., S. 90).

[10] Der Habitus der Arbeiterklasse beispielsweise entsteht in einer Situation harter Notwendigkeiten. Das Ergebnis ist ein weitgehendes Funktionsdenken, eine „Kultur des Mangels“. Es geht um das Sich-Einrichten in gegebenen Verhältnissen. Beim Möbelkauf bedeutet dies, dass der Preis und die Haltbarkeit vor die Schönheit des Möbelstücks geht, während es der Bourgeoisie möglich ist, über die Kenntnis der „richtigen“ kulturellen Standards hinaus einen eigenen Stil zu entwickeln, diesen als gesellschaftliche Norm zu propagieren und durchzusetzen (ebd., S. 90).

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Details

Titel
Soziale Ungleichheit und Lebensbewältigung
Untertitel
Handlungsimplikationen für die Sozialpädagogik
Hochschule
Universität Lüneburg  (Sozialpädagogik)
Veranstaltung
Zum Verhältnis von Wissen und Können in der Sozialpädagogik
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
28
Katalognummer
V85001
ISBN (eBook)
9783638002882
ISBN (Buch)
9783638911139
Dateigröße
537 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Soziale, Ungleichheit, Lebensbewältigung, Verhältnis, Wissen, Können, Sozialpädagogik
Arbeit zitieren
Franziska Busch (Autor:in), 2006, Soziale Ungleichheit und Lebensbewältigung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85001

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