John Rawls "Theory of Justice". Grundgedanken, Grundsätze und Abgrenzung zum Utilitarismus


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

29 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhalt

Einleitung

1. Die Grundgedanken der Rawlschen Gerechtigkeitstheorie

2. Begründung der Gerechtigkeitsgrundsätze
2.1 Überlegungs-Gleichgewicht
2.2 Gerechtigkeit als Fairness
2.3 Der Urzustand
2.3.1 Schleier des Nichtwissens
2.3.2 Gleichheit
2.3.3 Rationalität
2.3.4 Gegenseitiges Desinteresse
2.3.5 Gerechtigkeitssinn
2.3.6 Theorie des Guten und Grundgüter

3. Die Grundsätze der Gerechtigkeit
3.1 Der erste Grundsatz
3.2 Der zweite Grundsatz
3.3 Die Maximin-Regel
3.4 Die Vorrangregel
3.5 Das Differenzprinzip

4. Der Utilitarismus
4.1 Was heißt Utilitarismus?
4.2 Utilitarismus und Theorie der Gerechtigkeit – ein Vergleich

5.Schlussbemerkungen

6. Literatur

Einleitung

Jahrhunderte lang waren soziale sowie politische Fragen ein wichtiger Bestandteil der Philosophie. Angefangen bei Platons Politeia über Hobbes’ Leviathan, Rousseaus Gesellschaftsvertrag, bis hin zu Kants Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. Sie alle beschäftigten sich mit der Ordnung des menschlichen Zusammenlebens. Doch seit der Mitte des 19. Jahrhunderts hat die politische Philosophie an Bedeutung verloren. Die großen Philosophen beschäftigten sich mit Sprache und Logik und wandten sich der Wissenschafts- und Erkenntnistheorie zu. Mehr als 200 Jahre später, im Jahr 1979, wurde dann A Theory of Justice von John Rawls veröffentlicht. Dieses Buch läutete die Renaissance der politischen Philosophie ein.

Rawls Absicht war es, eine Moralphilosophie zu erarbeiten, die ein Gegenmodell zum Utilitarismus darstellt, der bis dahin hauptsächlich als theoretische Grundlage der neueren Moralphilosophie galt. Autoren wie David Hume, John Stuart Mill und Adam Smith vertraten diesen Ansatz. Dazu versucht er, „die herkömmliche Theorie des Gesellschaftsvertrags von Locke, Rousseau und Kant zu verallgemeinern und auf eine höhere Abstraktionsstufe zu heben“ und zusätzlich „eine systematische Analyse der Gerechtigkeit zu liefern, die […] der vorherrschenden utilitaristischen Tradition überlegen ist“ (vgl. Rawls, S. 12). Sein Buch stellt den Versuch dar die Kriterien anzugeben, nach denen sich beurteilen lässt, ob eine Gesellschaft in gerechter Weise eingerichtet ist oder nicht. Dazu benötigt es bestimmte Gerechtigkeitsgrundsätze, die angeben, welche Rechte jedem Individuum zustehen und wie die sozialen und wirtschaftlichen Güter einer Gesellschaft auf die in ihr lebenden Menschen zu verteilen sind. Dabei muss beachtet werden, dass diese Verteilung gerecht erfolgt.

A Theory of Justice gibt einen umfangreichen Einblick in die Thematik der Gerechtigkeit. Eine ausführliche Beschreibung ist deshalb auf wenigen Seiten nicht möglich. Dennoch werde ich versuchen, zumindest einen Teil der Theorie zu beschreiben.

Beginnen möchte ich mit einer Darstellung der Grundgedanken der Rawlschen Gerechtigkeitstheorie. Die Begriffe gerecht und ungerecht werden im alltäglichen Sprachgebrauch unterschiedlich verwendet. Gesetze können als gerecht gelten, genauso wie Institutionen und Gesellschaftssysteme. Aber auch Handlungen, wie z.B. Entscheidungen, Urteile und moralische Wertungen können als gerecht oder ungerecht bezeichnet werden. Ebenso Einstellungen und Verhaltensweisen von Menschen oder die Menschen selbst erhalten diese Eigenschaften. Doch bei Rawls geht es um die soziale Gerechtigkeit, genauer um die Grundstruktur der Gesellschaft, das sind die gesellschaftlichen Institutionen. Damit diese als gerecht bezeichnet werden können, müssen sie sich wiederum auf gerechte Grundsätze stützen. Wie es zu diesen Grundsätzen kommt, soll also im ersten Teil geklärt werden.

Der darauffolgende Teil beschäftigt sich mit den Begründungen der Gerechtigkeitsgrundsätze. Grundsätze können nicht beliebig aufgestellt werden und Allgemeingültigkeit beanspruchen. Es sind bestimmte Voraussetzungen nötig, die erfüllt sein müssen, um einen Grundsatz zu rechtfertigen. Rawls spricht hier von Gerechtigkeit als Fairness und dem Urzustand. Beide beziehen sich auf die Ausgangssituation, in der Menschen Prinzipien festlegen, die für ihre Gesellschaft grundlegend und verbindlich sind. Es soll geklärt werden, inwieweit Rawls Gerechtigkeitstheorie eine Theorie der Gerechtigkeit der Fairness darstellt und wie er den Urzustand genau charakterisiert.

Gerechtigkeitsgrundsätze sind uns nicht von vornherein gegeben, sondern müssen von den Menschen erst formuliert und entwickelt werden. Im Urzustand würden die Menschen Rawls zufolge zwei bestimmte Gerechtigkeitsgrundsätze wählen. Der erste Grundsatz betrifft die immateriellen Güter und legt die Gleichheit der Grundrechte und –pflichten für alle Menschen fest. Der zweite Grundsatz, der gewählt wird, bezieht sich auf die materiellen Güter einer Gesellschaft. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind dann gerechtfertigt, wenn daraus ein Vorteil für alle, besonders aber für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, entsteht. Eine genaue Darstellung beider Grundsätze bilden den dritten Teil der Arbeit.

Da Rawls mit seiner Theorie der Gerechtigkeit eine Alternative zum Utilitarismus entwickeln möchte und diese ihm als überlegen betrachtet, werden eine kurze Darstellung des Utilitarismus, sowie ein Vergleich zwischen diesem und Rawls Theorie im vierten Teil folgen.

Abschließend folgen einige Schlussbemerkungen über die Theorie der Gerechtigkeit. Hier werde ich einige Kritikpunkte an ihr vorbringen. Denn auch wenn Rawls seine Theorie als dem Utilitarismus überlegen sieht, so muss auch er sich Fragen stellen, die seine Theorie aufwirft.

1. Die Grundgedanken der Rawlschen Gerechtigkeitstheorie

Um die Theorie der Gerechtigkeit darzustellen, muss zuerst geklärt werden, wie Gerechtigkeit definiert wird und welche Rolle sie in einer Gesellschaft spielt. Für John Rawls bildet Gerechtigkeit die Grundlage jeder Gesellschaft, sie ist „die erste Tugend sozialer Institutionen“ (vgl. Rawls, S. 19) und stellt gemeinsam mit der Wahrheit die Haupttugenden des menschlichen Handelns dar. Als solche darf sie nicht infrage gestellt werden und Gesetze sowie Institutionen müssen entsprechend formuliert und organisiert werden. Wenn sie eine gerechte Behandlung aller Bürger nicht gewährleisten können, so müssen Gesetze umformuliert und soziale Institutionen abgeschafft oder umstrukturiert werden. Allerdings ist klar, dass bestehende Gesetze und Institutionen niemals in jedermanns Augen gerecht sind. So gibt es immer wieder Diskussionen um sozialstaatliche Leistungen. Diese werden in unterschiedlicher Form (Hartz 4, Arbeitslosengeld usw.) an Menschen gezahlt, die sich in einer Notsituation befinden. Dabei wird kein Unterschied gemacht zwischen denjenigen, die z. B. durch einen Unfall unverschuldet in solch eine Lage kamen und zwischen denjenigen, die vielleicht durch unüberlegtes Handeln diese Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Insbesondere das Ausnutzen dieser Leistungen führt dazu, dass viele von Ungerechtigkeit sprechen. Nehmen wir die drei Personen A, B und C. A arbeitet viel und macht häufig Überstunden, um seine Familie ernähren zu können. Person B ist arbeitslos, bekommt Arbeitslosengeld, bemüht sich aber jeden Tag aufs neue um einen Arbeitsplatz. C ist ebenfalls arbeitslos, bekommt auch Arbeitslosengeld und braucht nicht mehr zum Leben, weshalb er seinen Tag genießt und nicht viel tut. Treffen diese drei Personen aufeinander, wird es sicherlich einen Konflikt geben. Person A sieht es als ungerecht an, dass sie viel arbeiten muss, wenig Zeit für Familie hat und Person C auf seine Kosten ein angenehmes Leben führt. Person C hingegen wird wahrscheinlich kein Problem damit haben, da ihr das Arbeitslosengeld genauso zusteht wie anderen auch, die momentan ohne Arbeit sind. Und Person B wird es wahrscheinlich auch als Ungerechtigkeit empfinden, dass sie sich viel Mühe macht, Bewerbungen zu schreiben, sie viel Zeit auf dem Arbeitsamt verbringt, unbedingt arbeiten möchte und trotzdem nicht mehr Unterstützung erfährt als jemand, der sich nicht bemüht, wie in diesem Falle Person C. Tatsächlich werden die meisten Arbeitnehmer und diejenigen die arbeitssuchend sind (hiermit sind diejenigen gemeint, die wirklich intensiv nach einer Arbeit suchen) von Ungerechtigkeit sprechen, wenn es darum geht, Geld an die Arbeitslose auszuzahlen, die sich in dieser Rolle wohl fühlen und daran auch nichts ändern möchten. Diese wiederum sehen hier keine Ungerechtigkeit, da sie der Meinung sind, dieses Geld stehe ihnen zu und jeder kann es in Anspruch nehmen. Mit diesem einfachen Beispiel wird deutlich, dass Menschen unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen haben und Gerechtigkeit nicht immer von allen gleich betrachtet wird. So ist Rawls gezwungen, seine Forderung nach Gerechtigkeit etwas abzuschwächen und Ungerechtigkeiten in bestimmten Fällen gelten zu lassen: „Eine Ungerechtigkeit [ist] nur tragbar, wenn sie zur Vermeidung einer noch größeren Ungerechtigkeit notwendig ist“ (vgl. Rawls, S. 20). Allerdings entstehen auch diese Ungerechtigkeiten sozusagen auf eine gerechte Art und Weise. Denn Menschen kommen zusammen, einigen sich auf die Formulierung bestimmter Gesetze und etablieren Institutionen, die in ihrer Vorgehensweise nicht willkürlich sind und die Rechte und Pflichten nicht unterschiedlich verteilen. Die Grundlagen einer Gesellschaft sind somit gerecht, die Konsequenzen die sich daraus ergeben, können von den Menschen allerdings unterschiedlich angesehen werden. Dennoch dürfen Änderungen nur dann vorgenommen werden, wenn sie zum Wohle aller geschehen. Am Beispiel des Arbeitslosengeldes wird deutlicher, wie das gemeint ist. Es wird ein Gesetz verabschiedet das vorsieht, Menschen finanziell zu unterstützen, die in eine Notlage geraten. Bei diesen Menschen sind auch immer wieder solche dabei, die das ausnutzen, sich auf dem Geld ausruhen und ihre gesellschaftlichen Pflichten, wozu das Arbeiten gehört, nicht mehr wahrnehmen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man lässt dieses Gesetz so wie es ist und nimmt in Kauf, dass es einige wenige gibt, die es ausnutzen. Oder aber man ändert dieses Gesetz oder schafft es gar ab, so dass ganz viele Menschen, die teilweise auch unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gerutscht sind, ohne jegliche Unterstützung dastehen. Und da der Staat nur eingeschränkt in der Lage ist, das ernsthafte Bemühen des Arbeitslosen zu kontrollieren und diese zweite Möglichkeit eine viel größere Ungerechtigkeit darstellen würde als die erste, darf das Gesetz nicht abgeschafft werden.

Wie können nun diese unterschiedlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit, die es zwangsläufig durch das Zusammenleben vieler unterschiedlicher Menschen in einer Gesellschaft gibt, miteinander in Einklang gebracht werden und warum müssen überhaupt Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit ausformuliert werden? Grundsätze sind gerade deshalb nötig, weil es zwischen den in einer Gesellschaft lebenden Menschen immer wieder zu Konflikten darüber kommt, wem was und wie viel zugeteilt wird. Die produzierten Güter sind knapp und jeder möchte davon natürlich lieber mehr haben als weniger. Die begrenzten Güter müssen verteilt werden und da sich das Problem einer gerechten Verteilung nicht von alleine lösen lässt, müssen Grundsätze gefunden werden, um solch eine, für alle Menschen annehmbare Verteilung zu ermöglichen. Dafür ist eine Gerechtigkeitstheorie nötig, deren Aufgabe folgende ist:

„Aufgabe einer Gerechtigkeitstheorie ist es, die Verteilungsprinzipien zu formulieren, die eine gerechte Verteilung aller kooperativ produzierten gesellschaftlichen Grundgüter ermöglichen, und eine Rechtfertigung dieser Grundsätze zu entwickeln“ (vgl. Kersting, S. 35).

Dabei stehen meist mehrere Verteilungsprinzipien zur Verfügung, da unterschiedliche Menschen zusammenkommen und verschiedene Meinungen und Vorschläge mit einbringen. Deshalb ist zusätzlich eine Rechtfertigung nötig, um genau zu erklären, weshalb gerade die beschlossenen Verteilungsprinzipien ausgewählt werden und keine anderen. Hiermit wird sichergestellt, dass diese auf gerechte Art und Weise ausgesucht werden und den Gerechtigkeitsvorstellungen aller am Entscheidungsprozess Beteiligten genügen. Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit sind somit grundlegend für das Funktionieren einer gerechten Gesellschaft, sie betreffen

„die fundamentalen politischen, ökonomischen und sozialen Einrichtungen, die mit der Bestimmung der Rechte und Pflichten der Menschen und der Verteilung der Früchte der gesellschaftlichen Zusammenarbeit die Lebenschancen von jedermann tiefgreifend und von Anfang an beeinflussen“ (vgl. Kersting, S. 37).

Jeder Mensch hat durch diese Grundsätze, zumindest theoretisch, die Chance auf eine gerechte und gleichberechtigte Behandlung bei der Verteilung der gesellschaftlichen Güter. Zu diesen gesellschaftlichen Gütern gehören neben den gemeinsam produzierten Waren z. B. politische Ämter, der Zugang zur Bildung oder die finanzielle Unterstützung im Falle einer Notsituation (Arbeitslosengeld, Hartz 4). Die Grundsätze stellen zum einen eine Sicherheit für den Einzelnen, zum anderen aber auch für die gesamte Gesellschaft dar. Denn durch diese Grundsätze wird sie erst zu einer wohlgeordneten Gesellschaft, die für Rawls dann die Bezeichnung wohlgeordnet verdient, wenn jede in ihr lebende Person die gleichen Gerechtigkeitsgrundsätze anerkennt und weiß, dass das auch die anderen tun und wenn die grundlegenden gesellschaftlichen Institutionen sich nach diesen Grundsätzen richten.

Die Frage nach der Notwendigkeit der Grundsätze wäre damit beantwortet. Als nächstes muss nun geklärt werden, wie die unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen zu einheitlichen Grundsätzen ausgearbeitet werden können. Rawls zieht hier eine Betrachtungsweise heran, unter der die Gerechtigkeitsgrundsätze so getroffen werden, dass seine Theorie der Gerechtigkeit zu einer Theorie der Gerechtigkeit als Fairness wird. Freie und vernünftige Menschen mit unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen kommen zusammen und müssen sich in einer anfänglichen Situation der Gleichheit auf die Grundsätze einigen, die gleichzeitig Grundlage für alle weiteren Vereinbarungen sind. Grundsätze, die in diesem Zustand der Gleichheit, in dem alle Menschen vernünftig und frei entscheiden, beschlossen werden, können als fair bezeichnet werden. Wenn Rawls von Gerechtigkeit als Fairness spricht, dann meint er damit also die Bedingungen, die gegeben sein müssen, um die Grundsätze festzulegen, die eine gerechte Gesellschaft ausmachen. Diese Grundsätze werden von Mitgliedern der Gesellschaft festgelegt, die sich für bzw. gegen bestimmte Regeln aussprechen. Sie stellen bei diesen Entscheidungen ihre Interessen in den Vordergrund und zeigen kein Interesse an den Interessen anderer. Die Entscheidungen sind frei und rational getroffen. Rational bedeutet hier, dass jeder einzelne Mensch die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nüchtern betrachtet und nur diejenigen wählt, von denen er sich einen persönlichen Vorteil verspricht. Die Alternativen werden gegeneinander abgewägt und es wird letztendlich ganz bewusst für die entschieden, mit der das angestrebte Ziel am leichtesten oder am schnellsten zu erreichen ist, die den meisten Nutzen und den geringsten Schaden verspricht. Für bestimmte Ziele werden ganz bestimmte Mittel eingesetzt. Wichtig ist, dass die Ausgangsposition für alle daran Beteiligten gleich ist. Diese Ausgangsposition ist der sogenannte Urzustand - eine Situation, in der die getroffenen Entscheidungen fair sind: Die Menschen sind gleichberechtigt und ihre Entscheidungen beruhen nicht auf Willkür. Rawls versteht diesen Urzustand nicht als einen Naturzustand, nicht als historische Begebenheit, sondern als einen gesellschaftlichen Zustand, in dem alle Menschen die gleichen Voraussetzungen haben. Dieser Urzustand ist keine tatsächlich stattfindende Beratung sondern nur gedacht und theoretisch, muss aber gesetzt werden, um die Grundsätze festzulegen, die einer gerechten Gesellschaft zugrunde liegen. Wenn auf dieser Basis ein Gesellschaftsvertrag zustande kommt, so kann er als fair bezeichnet werden, weshalb Rawls Gerechtigkeit als Fairness bezeichnet: Menschen entscheiden sich für und gegen bestimmte Regelungen, weil für alle die gleichen Ausgangsbedingungen gelten. In diesem Urzustand ist es, wie später noch zu sehen ist, möglich, eine gewisse Übereinstimmung der Gerechtigkeitsvorstellungen zu schaffen, so dass eine funktionsfähige menschliche Gesellschaft entsteht.

Bevor nun eine nähere Beschreibung des Urzustandes folgt, möchte ich nochmals kurz die Grundgedanken der Rawlschen Gerechtigkeitstheorie, natürlich stark vereinfacht, zusammenfassen. Rawls Theorie betrifft die Grundstruktur der Gesellschaft. Für ihn stellt Gerechtigkeit die Grundlage der Gesellschaft und sozialer Institutionen dar. Gerechtigkeit steht in jedem Falle an erster Stelle und die Gesetze und die Organisation sozialer Institutionen müssen so formuliert und errichtet werden, dass sie Gerechtigkeit garantieren. Da eine Gesellschaft aber nicht nur aus einer Person besteht, sondern viele verschiedene Menschen in ihr leben, gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, was Gerechtigkeit ist und so entstehen Konflikte bezüglich der Verteilung der gesellschaftlichen Güter, da jeder natürlich so viel wie möglich zugeteilt bekommen möchte. Um ein friedliches und geregeltes Zusammenleben zu ermöglichen, ist es deshalb nötig, die vielen Gerechtigkeitsvorstellungen innerhalb einer Gesellschaft in Übereinstimmung zu bringen und für alle verbindliche Gerechtigkeitsgrundsätze auszuarbeiten. Dazu ist es nötig, eine Ausgangssituation zu schaffen, in der alle Menschen gleich und frei sind. Keiner kennt seine Stellung in der Gesellschaft, weiß nicht, welcher Klasse oder welchem Stand er angehört, ist sich nicht über seine körperlichen und geistigen Fähigkeiten bewusst und die Entscheidungen werden nach rationalen Überlegungen festgelegt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können die Grundsätze als fair bezeichnet werden. Es erklärt auch, warum Rawls von Gerechtigkeit als Fairness spricht. Die Aufgabe einer Theorie der Gerechtigkeit ist es, Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit zu finden, die „die Zuweisung von Rechten und Pflichten in den grundlegenden Institutionen der Gesellschaft [ermöglichen], und die richtige Verteilung der Früchte und der Lasten der gesellschaftlichen Zusammenarbeit [festlegen]“ (vgl. Rawls, S. 20f.).

[...]

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
John Rawls "Theory of Justice". Grundgedanken, Grundsätze und Abgrenzung zum Utilitarismus
Hochschule
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Veranstaltung
Theorien der Gerechtigkeit
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
29
Katalognummer
V85282
ISBN (eBook)
9783638008938
ISBN (Buch)
9783640337514
Dateigröße
494 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
John, Rawls, Eine, Theorie, Gerechtigkeit, Theorien, Gerechtigkeit
Arbeit zitieren
Sabrina Lasar (Autor:in), 2007, John Rawls "Theory of Justice". Grundgedanken, Grundsätze und Abgrenzung zum Utilitarismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85282

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