Stichworte: Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung, Europarecht, Rom II-Verordnung.
Die Arbeit behandelt die Frage des anzuwendenden Rechts bei außervertraglichen Sachverhalten im internationalen Kontext:
Vergleich der derzeit (noch) geltenden IPR-Regeln im Bereich der deliktischen Haftung in Österreich, Deutschland und Italien mit Ausblick auf die zukünftigen Änderungen in diesem Bereich durch die
Rom II-Verordnung.
Im Detail und anhand von Fällen werden folgende Themen besprochen: Allgemeines Deliktsstatut, Straßenverkehrsunfälle, Produkthaftung, Umweltschäden, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, unlauterer Wettbewerb.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Problemstellung
1. 1. Entwicklung des Deliktsstatuts in Europa
1.2. Bedarf eines einheitlichen Haftungskollisionrechtes in Europa
1.3. Zuständigkeit der EU
II. Das Deliktsstatut nach österreichischem Recht
2.1. Anwendungsbereich des Deliktsstatuts
2.2. Grundsatz: Recht des Handlungsortes
2.3. Ausweichklausel: § 48 Abs 1 S 2 IPRG
2.4. Rechtswahl der Parteien
2.5. Zuordnungsschwierigkeiten
2.6. Besondere Problematik der Streu - und Distanzdelikte
2.7. Einzelne Delikte
2.7.1. Straßenverkehrsunfälle
2.7.2. Produkthaftung
2.7.2.1. Beispiel zur Produkthaftung
2.7.3. Unlauterer Wettbewerb
2.7.4. Persönlichkeitsrechtsverletzungen
2.7.5. Umweltschäden
2.8. Renvoi
III. Das Deliktsstatut nach deutschem Recht, Art 40 EBGBG
3.1. Kurze Entstehungsgeschichte
3.2. Neuregelung des deutschen IPRG, Ubiquitätsregel
3.3 Anwendungsbereich des Deliktsstatuts
3.4. Einzelfragen
3.5. Zuordnungsschwierigkeiten
3.6. Ausnahmen und Sonderregelungen
3.7. Einzelne Delikte
3.7.1. Straßenverkehrsunfälle
3.7.2. Produkthaftung
3.7.2.1. Beispiel zur Produkthaftung
3.7.3. Unlauterer Wettbewerb
3.7.4. Persönlichkeitsverletzungen
3.7.5. Umweltschäden
3.8. Renvoi
IV. Das Deliktsstatut nach italienischem Recht, Art 63 ital.IPRG
4.1. Anwendungsbereich des Deliktsstatuts
4.2. Ubiquitätsregel, favor laesi
4.3. Der Erfolgsort als Grundregel
4.4. Die Ausnahme vom Erfolgsort nach Artikel 62 Satz 2
4.5. Zuordnungsschwierigkeiten
4.5.1. Exkurs: Internet
4.6. Akzessorische Anknüpfung
4.7. Einzelne Delikte
4.7.1. Straßenverkehrsunfälle
4.7.2. Produkthaftung
4.7.2.1. Beispiel zur Produkthaftung
4.7.3. Unlauterer Wettbewerb
4.7.4. Persönlichkeitsverletzungen
4.7.5. Umweltschäden
4.8. Rinvio
V. Verordnung für ein europäisches Deliktsstatut („Rom II- Verordnung“) und deren Auswirkungen in ausgewählten Mitgliedstaaten
5.1. Zusammenfassende Darstellung des Werdegangs der neuen Verordnung
5.2. Anwendungsbereich - Art I Rom II - VO
5.3. Gliederung und Einzelfragen
5.4. Grundsatz der lex loci damni
5.5.Abweichen von der Grundregel
5.6. Rechtswahl der Parteien
5.7. Einzelne Delikte
5.7.1. Straßenverkehrsunfälle
5.7.2.Produkthaftung
5.7.2.1. Beispiel zur Produkthaftung
5.7.3.Unlauterer Wettbewerb
5.7.4.Persönlichkeitsrechtsverletzungen
5.7.4.1 Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums
5.7.5. …Umweltschäden
5.8. Renvoi
VI. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die Gestaltung eines einheitlichen "europäischen Deliktsstatuts" zu analysieren, um das anzuwendende Recht bei grenzüberschreitenden deliktischen Sachverhalten innerhalb der EU zu bestimmen. Dabei werden die bestehenden Rechtslagen in Österreich, Deutschland und Italien rechtsvergleichend untersucht und die Auswirkungen der neuen "Rom II-Verordnung" auf das internationale Privatrecht bewertet.
- Grundlagen und Entwicklung des Deliktsstatuts in Europa.
- Rechtsvergleich zwischen österreichischem, deutschem und italienischem Kollisionsrecht.
- Spezifische Deliktsgruppen wie Produkthaftung, unlauterer Wettbewerb und Umweltschäden.
- Die Rom II-Verordnung und ihre Harmonisierungswirkung.
- Problematiken bei Distanz- und Streudelikten sowie dem Internet.
Auszug aus dem Buch
1. Problemstellung
Gerade in der heutigen, von Mobilität geprägten Zeit, entstehen vielfach grenzüberschreitende Sachverhalte. Die dabei entstehende Frage des anzuwendenden Rechts ist oft schwierig zu beantworten. In der folgenden Arbeit wird diese Frage im Hinblick auf die außervertragliche Haftung behandelt. Die Problematik soll an folgendem Beispiel veranschaulicht werden:
Der österreichische A verletzt in einer Diskothek in Lignano, Italien, den Lokalbesucher D, indem er ihn zuerst beschimpft und ihm anschließend eine schwere Kopfverletzung zufügt. Der Verletzte D ist deutscher Staatsangehöriger. Hinzu gesellt sich der niederländische Herr N, welcher die Gunst der Stunde nützt und sowohl dem A als auch dem D unbemerkt die Geldtasche entwendet.
In der Zwischenzeit verfasst der ehemalige Arbeitskollege E, der dem A sehr feindlich gesinnt ist und in München wohnt, ein Schreiben. Darin bezichtigt F den A (bzw. den D) der Steuerhinterziehung und des Betrugs und es gelingt ihm, dieses rufschädigende Schreiben in einer italienischen Wirtschaftszeitung zu veröffentlichen. A (D) ist in Italien tätig und als erfolgreicher Geschäftsmann in Mailand bekannt. Geschockt von den Vorkommnissen beschließt A (D), nach Österreich (Deutschland) zurückzukehren. Auf der Heimreise nickt Herr A (D) aufgrund großer Müdigkeit kurz am Steuer ein und kollidiert mit dem Pkw des Slowenen S. Der Unfall passiert kurz vor der österreichischen Grenze auf italienischem Staatsgebiet.
Variante: S besitzt neben der slowenischen die österreichische Staatsbürgerschaft und wohnt seit vielen Jahren in Österreich.
In einem solchen Fall stellt sich zuallererst die Frage des anzuwendenden Rechts. Die hier vorliegende Arbeit widmet sich ausschließlich dieser Frage und geht daher in der Regel nicht auf das materielle Recht ein. Da es sich um rein deliktische und damit um außervertragliche Ansprüche handelt, scheidet eine Anknüpfung nach dem Vertragsstatut aus.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Arbeit erläutert die Zielsetzung, ein einheitliches europäisches Deliktsstatut zu gestalten, und analysiert die derzeitige Rechtslage in Österreich, Deutschland und Italien.
I. Problemstellung: Dieses Kapitel stellt anhand von Fallbeispielen die Komplexität grenzüberschreitender Delikte dar und verdeutlicht den dringenden Bedarf an einer Harmonisierung des Kollisionsrechts.
II. Das Deliktsstatut nach österreichischem Recht: Die Untersuchung analysiert die Anwendung des § 48 IPRG, das Tatortprinzip, Ausweichklauseln sowie spezifische Deliktsgruppen wie Produkthaftung und unlauteren Wettbewerb nach österreichischem Recht.
III. Das Deliktsstatut nach deutschem Recht, Art 40 EBGBG: Es wird die Entwicklung der deutschen Rechtslage, die Ubiquitätstheorie und die Neuregelung durch Art 40 EGBGB sowie die Behandlung einzelner Delikte im deutschen IPR detailliert besprochen.
IV. Das Deliktsstatut nach italienischem Recht, Art 63 ital.IPRG: Dieses Kapitel beleuchtet die Reform des italienischen IPR von 1995, die Fokussierung auf den Erfolgsort und die spezifische Problematik der Produkthaftung und Wettbewerbsdelikte im italienischen Kontext.
V. Verordnung für ein europäisches Deliktsstatut („Rom II- Verordnung“) und deren Auswirkungen in ausgewählten Mitgliedstaaten: Die Auswirkungen der neuen EU-Verordnung auf die Rechtsordnungen der drei untersuchten Länder werden dargestellt und auf ihre Harmonisierungswirkung geprüft.
VI. Ausblick: Das Fazit fasst die Bedeutung der Rom II-Verordnung als Meilenstein für die Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit im internationalen Privatrecht zusammen.
VII. Literaturverzeichnis und Anhang: Enthält eine umfassende Auflistung der verwendeten Literatur zu den drei Rechtsordnungen sowie den Text der Rom II-Verordnung.
Schlüsselwörter
Deliktsstatut, Internationales Privatrecht, IPR, Rom II-Verordnung, außervertragliche Haftung, Tatortprinzip, Rechtsvergleichung, Produkthaftung, unlauterer Wettbewerb, Erfolgsort, Handlungsort, Kollisionsrecht, Europäische Union, Rechtswahl, Distanzdelikte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es grundsätzlich in dieser Diplomarbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der Gestaltung eines einheitlichen europäischen Deliktsstatuts, welches die Bestimmung des anzuwendenden Rechts bei grenzüberschreitenden außervertraglichen Haftungsfällen vereinheitlichen soll.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit deckt die Kollisionsregeln im internationalen Privatrecht (IPR) ab, wobei ein Schwerpunkt auf der Rechtsvergleichung zwischen Österreich, Deutschland und Italien liegt sowie auf der Analyse der neuen Rom II-Verordnung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Das Hauptziel ist es aufzuzeigen, wie ein einheitliches Anknüpfungsmodell für deliktische Haftung im EU-Raum gestaltet sein sollte, um Rechtssicherheit zu erhöhen und Probleme wie "forum shopping" zu minimieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt schwerpunktmäßig die rechtsvergleichende Methode, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede der IPR-Regelungen der ausgewählten Staaten (Österreich, Deutschland, Italien) zu analysieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Untersuchung des Deliktsstatuts in den drei nationalen Rechtsordnungen, gefolgt von einer Analyse, wie die Rom II-Verordnung diese nationalen Ansätze harmonisiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Deliktsstatut, internationales Privatrecht, Rom II-Verordnung, Tatortprinzip, Rechtsvergleichung und grenzüberschreitende Haftung.
Wie unterscheidet sich die Anknüpfung in Österreich von der in Italien?
Während Österreich primär am Handlungsort festhält, hat Italien durch die Reform 1995 eine stärkere Fokussierung auf den Erfolgsort vorgenommen und ein spezifisches Wahlrecht für den Geschädigten implementiert.
Was ist das Besondere an der Produkthaftung im italienischen Recht im Vergleich zur Rom II-VO?
Das italienische Recht ermöglicht dem Geschädigten eine Wahl zwischen dem Sitz des Herstellers und dem Erwerbsort, während die Rom II-VO den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Geschädigten als Grundregel vorgibt.
Wie geht die Arbeit mit der Problematik von "Distanzdelikten" um?
Distanzdelikte, bei denen Handlungs- und Erfolgsort auseinanderfallen, werden als besondere Herausforderung identifiziert, für die zunehmend Lösungen über den Erfolgsort oder Ausweichklauseln in den verschiedenen Rechtsordnungen gesucht werden.
- Quote paper
- Ute Krampl (Author), 2007, Das europäische Deliktsstatut im Werden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85297