„Heil Hitler!“ war der sogenannte „Deutsche Gruß“ unter den Nationalsozialisten im Dritten Reich. Heute, 62 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges, ist die Verwendung des Hitlergrußes und andere Formen nationalsozialistischen Kultes nach § 86 a des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt. Im juristischen Sinne handelt es sich somit um Strafanspruch des Staates, und die Polizei, als Exekutivorgan des Staates, darf bestimmte Maßnahmen nach der Strafprozessordnung wie z.B. Beschlagnahmung, Durchsuchung und Festnahmen anordnen bzw. durchführen.
Bis in die 1970-Jahre hinein war die rechtsextreme Szene und Anhänger des Nationalsozialismus in den Parteien DRP und NPD organisiert. Die NPD existiert noch heute und konnte zu den Landtagswahlen in Sachsen am 19.09.2004 ganze 9,2 % der Wähler für sich gewinnen. Eine der sogenannten Volksparteien, die SPD, lag gerade einmal 0,6 % über dem Ergebnis der NPD. Die NPD, welche sich selbst nicht als Partei, sondern als Bewegung sieht, ist stark von der Tradition des „Alten Nationalsozialismus“ geprägt. In den Medien, egal welcher Art, werden uns oft Bilder von Glatzköpfen in Springerstiefeln, gewaltbereit und zu allem entschlossen, im Kontext der NPD vermittelt. Immerhin befürworten auch 3 Jahre nach dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens rund 53 % der Bevölkerung ein Verbot dieser Partei. Doch wie konnte es erst überhaupt soweit kommen, dass dieses Verfahren endete, noch bevor es eigentlich begonnen hatte? Wieso war das Verbotsverfahren durch die V-Mann-Problematik gefährdet? Welche Rolle spielt dabei der Verfassungsschutz?
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung und zentrale Fragestellungen
II. Verfassungsschutzbehörden
1. Geschichtliche Erfahrungen; Entstehung
2. Aufgaben; Befugnisse
3. V-Leute
III. Geschichtlicher Abriss der NPD
IV. Verbotsverfahren der NPD
1. Gesellschaftliche und politische Vorgeschichte
2. Die Verbotsverfahren und ihr Scheitern
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Rolle des nachrichtendienstlichen Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren und analysiert, inwieweit die V-Mann-Problematik die juristische Grundlage für das Verbot gefährdet hat.
- Struktur und Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
- Methoden der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung
- Historische Entwicklung der NPD
- Politischer Kontext und Vorgeschichte des Verbotsantrags
- Gründe für das Scheitern des Verbotsverfahrens
Auszug aus dem Buch
3. V-Leute
Nachrichtendienstliche Mittel umfassen Mittel und Methoden, mit denen heimlich und verdeckt Informationen gewonnen werden. Der Gebrauch von Tarnnamen und Verschleierungsmethoden spielt dabei ebenfalls eine Rolle, denn die „Mittel und Wege, um an verborgene Informationen heranzukommen, sind im Prinzip grenzenlos wie die menschliche Phantasie“.18 So bilden geheime Mitarbeiter, Vertrauens- oder Verbindungsmänner immer noch die ergiebigste Informationsquelle des Verfassungsschutzes. Er unterscheidet dabei den VM (Vertrauensmann), den CM (Counterman) und den UCA (User Context Agent), wobei der Vertrauensmann für den Verfassungsschutz ein unverzichtbares Mittel ist. Er berichtet als geheimer Mitarbeiter gegen Honorar über, oder aus einem Beobachtungsobjekt. Der VM wird dabei entweder vom Verfassungsschutz eingeschleust oder auf Grund seiner Zugehörigkeit dort angeworben.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung und zentrale Fragestellungen: Das Kapitel führt in die historische Problematik des Rechtsextremismus ein und wirft die Kernfragen zur Rolle des Verfassungsschutzes im NPD-Verbotsverfahren auf.
II. Verfassungsschutzbehörden: Hier werden die historische Entstehung, die gesetzlichen Befugnisse sowie der Einsatz von V-Leuten als geheimdienstliche Informationsquelle erläutert.
III. Geschichtlicher Abriss der NPD: Dieses Kapitel zeichnet die Parteigeschichte von der Gründung bis zur programmatischen Entwicklung unter verschiedenen Vorsitzenden nach.
IV. Verbotsverfahren der NPD: Der letzte Teil analysiert den politischen Handlungsdruck, den Ablauf des Verbotsverfahrens und die Gründe für dessen rechtliches Scheitern aufgrund der V-Mann-Problematik.
Schlüsselwörter
Verfassungsschutz, NPD, Verbotsverfahren, V-Leute, Rechtsextremismus, Nachrichtendienst, Demokratie, Streitbare Demokratie, Parteienverbot, Bundesverfassungsgericht, Behördenzeugnisse, Tino Brandt, Horst Mahler, Informationsbeschaffung, Rechtsstaatlichkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Zusammenspiel zwischen den nachrichtendienstlichen Aktivitäten des Verfassungsschutzes und dem gescheiterten Versuch der Bundesregierung, die NPD zu verbieten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Fokus stehen die Funktionsweise der Verfassungsschutzbehörden, die Rolle von V-Männern innerhalb extremistischer Parteien und die juristischen Hürden eines Parteiverbotsverfahrens.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Es soll geklärt werden, warum die sogenannte V-Mann-Problematik zu einem "Verfahrenshindernis" führte und ob dies den Erfolg des Verbotsverfahrens unmöglich machte.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Quellenanalyse, die aktuelle Dissertationen, offizielle Verfassungsschutzberichte und zeitgenössische Presseberichte auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Einführung zu den Befugnissen des Verfassungsschutzes, eine historische Einordnung der NPD und eine detaillierte Aufarbeitung des Verbotsverfahrens ab dem Jahr 2001.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die zentralen Begriffe sind Verfassungsschutz, NPD, Verbotsverfahren, V-Leute, Rechtsextremismus und Rechtsstaatlichkeit.
Welche Rolle spielte Tino Brandt beim Scheitern des Verfahrens?
Tino Brandt war ein hochrangiger Funktionär der NPD, der gleichzeitig als Informant für den Verfassungsschutz tätig war; sein Auffliegen verdeutlichte die problematische Verstrickung des Staates in die Parteiführung der NPD.
Warum wertete das Bundesverfassungsgericht die V-Leute als unzulässig?
Das Gericht sah in der Präsenz von V-Leuten in der Parteiführung eine unzulässige Beeinflussung der Willensbildung, die mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren nicht vereinbar war.
- Citation du texte
- Heiko Schmolke (Auteur), 2007, Nachrichtendienstlicher Verfassungsschutz und das NPD-Verbotsverfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85451