Die Entscheidung des britischen Parlamentes, menschliche Embryonen in den ersten 14 Lebenstagen zum Zwecke des Klonens freizugeben, veranlasste Robert Spaemann zu einem Artikel in der „Zeit“, in der er die Frage aufwarf:
Gezeugt, nicht gemacht - Wann ist der Mensch ein Mensch?
In dem Artikel bezeichnet er die Genehmigung der britischen Regierung als Anschlag auf die Menschenwürde.
Prof. Dr. Reinhard Merkel, derzeit Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Uni-versität Hamburg, formulierte in einem Artikel in der „Zeit“ eine Antwort auf den vorgenannten Beitrag des Hr. Spaemann, mit dem Titel:
Rechte für Embryonen? – Die Menschenwürde lässt sich nicht alleine auf die biologische Zugehörigkeit zur Menschheit gründen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Inhalt der Veröffentlichung
- Speziesargument
- Kontinuumsargument
- Potenzialitätsargument
- Identitätsargument
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Artikel untersucht die Frage, ob Embryonen für die Zwecke anderer Menschen verbraucht, hergestellt oder geklont werden dürfen. Er beleuchtet die ethischen und rechtlichen Aspekte dieser Frage, indem er das Embryonenschutzgesetz (ESchG) und die Menschenwürde in den Fokus nimmt.
- Die ethische und rechtliche Bedeutung der Menschenwürde für Embryonen
- Die Rechtmäßigkeit des Embryonenschutzgesetzes (ESchG)
- Die Frage, ob dem Embryo ein Recht auf Leben und Selbstbestimmung zusteht
- Die Rolle des Staates in der Debatte um den Schutz von Embryonen und die Förderung der Forschung
- Die Bedeutung von "Gattungssolidarität" in der ethischen Debatte um Embryonen
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Der Artikel stellt die Debatte über die Rechte von Embryonen in den Kontext der Entscheidung des britischen Parlamentes, menschliches Klonen in den ersten 14 Lebenstagen zu erlauben. Der Autor stellt die Frage, wann der Mensch ein Mensch ist und ob das Klonen einen Anschlag auf die Menschenwürde darstellt.
Inhalt der Veröffentlichung
Der Autor untersucht vier Argumente, die für die Zuschreibung von Menschenwürde und einem Recht auf Leben an den Embryo sprechen: das Speziesargument, das Kontinuumsargument, das Potenzialitätsargument und das Identitätsargument. Er zeigt auf, dass die geltenden Rechtsnormen nicht mit der Annahme eines Rechts des Embryos auf Leben vereinbar sind. Der Autor plädiert für eine "Gattungssolidarität" als übergeordnetes Prinzip, das die Frage des Embryonenschutzes regeln soll.
Speziesargument
Das Speziesargument besagt, dass der Embryo allein durch seine Zugehörigkeit zur Spezies Homo sapiens geschützt werden muss. Der Autor widerlegt dieses Argument mit der Feststellung, dass fundamentale Rechte nicht durch biologische Faktoren begründet werden können.
Kontinuumsargument
Das Kontinuumsargument argumentiert, dass der Schutz des Lebens und der Würde bereits zu Beginn der embryonalen Entwicklung gewährleistet sein muss, da der menschliche Entwicklungsprozess ein kontinuierlicher Vorgang ist. Der Autor widerlegt dieses Argument mit dem Hinweis, dass ein Kontinuum sehr wohl durch gewollte Einschnitte unterbrochen werden kann.
Potenzialitätsargument
Das Potenzialitätsargument begründet das Tötungsverbot aus den zukünftigen Eigenschaften des aus dem Embryo sich entwickelnden Menschen. Der Autor weist darauf hin, dass dieses Argument nicht ausreicht, da bereits Samen- und Eizelle das Potenzial zum Menschen tragen.
Identitätsargument
Das Identitätsargument verknüpft den Embryo mit dem späteren Menschen durch das individuelle Genom. Der Autor führt anhand eines Beispiels dieses Argument ad absurdum.
Schlüsselwörter
Embryonen, Menschenwürde, Recht auf Leben, Embryonenschutzgesetz, Speziesargument, Kontinuumsargument, Potenzialitätsargument, Identitätsargument, "Gattungssolidarität", ethische Debatte, Klonen, Stammzellenforschung, Transplantationsforschung, therapeutisches Klonen, soziale Gerechtigkeit.
- Arbeit zitieren
- Martina Achterath (Autor:in), 2006, Rechte für Embryonen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86045