Die Entscheidung des britischen Parlamentes, menschliche Embryonen in den ersten 14 Lebenstagen zum Zwecke des Klonens freizugeben, veranlasste Robert Spaemann zu einem Artikel in der „Zeit“, in der er die Frage aufwarf:
Gezeugt, nicht gemacht - Wann ist der Mensch ein Mensch?
In dem Artikel bezeichnet er die Genehmigung der britischen Regierung als Anschlag auf die Menschenwürde.
Prof. Dr. Reinhard Merkel, derzeit Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Uni-versität Hamburg, formulierte in einem Artikel in der „Zeit“ eine Antwort auf den vorgenannten Beitrag des Hr. Spaemann, mit dem Titel:
Rechte für Embryonen? – Die Menschenwürde lässt sich nicht alleine auf die biologische Zugehörigkeit zur Menschheit gründen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Inhalt der Veröffentlichung
3. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit setzt sich kritisch mit der ethischen und juristischen Debatte über den Status menschlicher Embryonen auseinander, wobei insbesondere die Positionen von Robert Spaemann und Prof. Dr. Reinhard Merkel gegenübergestellt werden, um zu klären, ob Embryonen als Träger von Menschenwürde und individuellen Grundrechten zu betrachten sind.
- Status des menschlichen Embryos in Ethik und Recht
- Kontroverse um das Klonen und den Verbrauch von Embryonen
- Analyse der vier zentralen ethischen Argumente (Spezies, Kontinuum, Potenzialität, Identität)
- Kritik am geltenden Embryonenschutzgesetz (ESchG)
- Diskussion über Gattungssolidarität vs. individuelle Menschenrechte
Auszug aus dem Buch
Zur Klärung der ethischen Frage, ob dem Embryo aus moralischen Gründen Menschenwürde und ein eigenes Recht auf Leben zugeschrieben werden soll, untersucht Merkel vier Argumente:
Das Speziesargument beschreibt den Schutz des Embryos schon allein durch seine Zugehörigkeit zur Spezies Homo sapiens. Dies hält der Verfasser für nicht haltbar, da fundamentale Rechte nicht durch Biologie (die molekulare Mikrostruktur der DNA) begründet werden können. Als Grundlage des Würdeanspruchs gilt seit KANT die Fähigkeit zur vernunftgeleiteten Selbstbestimmung. Über diese Eigenschaft verfügt der Embryo nicht. Hier fügt der Autor den Begriff der „Gattungssolidarität“ ein.
Während das Speziesargument den Embryo in seinem aktuellen Status betrachtet, formuliert das Kontinuumsargument den Lebens- und Würdeschutz schon zu Beginn der embryonalen Entwicklung, da der menschliche Entwicklungsprozess ein kontinuierlicher Vorgang ist, der nicht in einzelne Phasenabschnitte unterteilt werden kann. Hier führt Merkel an einem Beispiel aus, dass ein Vorgang, der ein Kontinuum darstellt, sehr wohl durch gut und willkürfreie Einschnitte unterbrochen werden kann.
Das Potenzialitätsargument begründet Menschenwürde und Tötungsverbot aus den zu erwartenden künftigen Eigenschaften des aus dem Embryo sich entwickelnden Menschen. Dieses Recht auf Zukunft dürfe dem Embryo nicht genommen werden, aber diese potentiellen Eigenschaften tragen bereits Samen- und Eizelle in sich, sodass sich ein Lebensrecht nicht plausibel ableiten lässt. Daher muss das Potenzialitätsargument um ein weiteres Argument erweitert werden, um die menschliche Individualität und Identität des Embryos klar zu definieren - das Identitätsargument.
Es verknüpft den frühen Embryo mit dem späteren Menschen, der aus ihm werden kann, durch das individuelle Genom, die DNA. Anhand eines Beispieles führt der Verfasser dieses Argument ad absurdum.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Debatte zwischen Robert Spaemann und Prof. Dr. Reinhard Merkel, die durch die Freigabe menschlicher Embryonen für Klonzwecke im britischen Parlament ausgelöst wurde.
2. Inhalt der Veröffentlichung: Dieses Kapitel analysiert die Argumentationslinie von Prof. Merkel, der die verfassungsrechtliche Legitimität des Embryonenschutzgesetzes infrage stellt und das Konzept der „Gattungssolidarität“ diskutiert.
3. Fazit: Die Autorin resümiert die ethische Problematik und betont die Bedeutung eines breiten gesellschaftlichen Wertekonsenses im Umgang mit dem embryonalen Leben.
Schlüsselwörter
Embryonenschutz, Menschenwürde, Bioethik, Klonen, Rechtsphilosophie, Gattungssolidarität, Speziesargument, Kontinuumsargument, Potenzialitätsargument, Identitätsargument, Stammzellenforschung, Embryonenschutzgesetz, Lebensrecht, Individualität, Medizinethik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht die ethische und rechtliche Auseinandersetzung über den moralischen Status menschlicher Embryonen, basierend auf einer Analyse kontroverser Fachartikel.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf der Debatte um das Klonen, der Definition von Menschenwürde, dem Lebensrecht von Embryonen und der Kritik an aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Gegenüberstellung philosophischer Positionen zur Frage, ob ein Embryo Träger von Grundrechten ist, und die Beleuchtung der daraus resultierenden Konsequenzen für die Forschung.
Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?
Die Arbeit nutzt eine diskursive Literaturanalyse, bei der die Argumentationsstrukturen von Experten aus Strafrecht und Rechtsphilosophie kritisch reflektiert werden.
Was steht im Hauptteil der Arbeit im Fokus?
Im Hauptteil werden vier spezifische ethische Argumentationsmodelle – das Spezies-, Kontinuums-, Potenzialitäts- und Identitätsargument – im Kontext der Position von Prof. Merkel untersucht.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Menschenwürde, Embryonenschutz, Gattungssolidarität und bioethische Rechtsgrundlagen definiert.
Warum hält Prof. Merkel das Embryonenschutzgesetz für illegitim?
Merkel argumentiert, dass das Gesetz im Widerspruch zu seiner eigenen Anwendung stehe und dass die aktuelle Rechtspraxis der Justiz die Menschenrechte der Embryonen de facto ignoriere.
Was versteht der Autor unter „Gattungssolidarität“?
Es handelt sich um ein übergeordnetes normatives Prinzip, das nicht als individuelles Recht des Embryos verstanden wird, sondern als Selbstverständnis der Menschheit als Gattung, um moralische Entscheidungen zu legitimieren.
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- Martina Achterath (Author), 2006, Rechte für Embryonen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86045