1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Schon vor gut zwei Jahrhunderten beschrieb der berühmte Philosoph Immanuel Kant in seiner visionären Schrift „Zum ewigen Frieden“ die wohlfahrtssteigernde Kraft ökonomischer Wertschöpfung. Auch Vertreter der Freihandelslehre wie z.B. Adam Smith und David Ricardo propagierten die Liberalisierung der nationalen Faktor- und Gütermärkte zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes, der zu einer Steigerung der Gesamtwohlfahrt führen sollte. Beginnend mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre 1957, wurde im selbigen Vertrag der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Arbeit und Kapital erstmalig kodifiziert. Die Idee des gemeinsamen Binnenmarktes wurde anfangs durch sekundärrechtliche Maßnahmen wie z.B. die EG-Amtshilfe-Richtlinie oder die Mutter-Tochter-Richtlinie umgesetzt. Erst in den letzten Jahren wurde das Binnenmarktkonzept zunehmend durch primäres Gemeinschaftsrecht umgesetzt bzw. gewährleistet.
Durch die Unterzeichnung der „Europäischen Verträge“ hat sich die Bundesrepublik Deutschland u.a. zur Einhaltung der europäischen Grundfreiheiten und den sich daraus ergebenden Diskriminierungs- und Beschränkungsverboten verpflichtet. Diesem rechtswirksamen Bekenntnis zu einer liberalen Wirtschaftsordnung steht das Interesse der Bundesrepublik Deutschland auf die Durchführung eigener wirtschafts- und fiskalpolitischer Ziele entgegen. Diesem Konkurrenzverhältnis wurde jedoch bis weit in die neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts keine große Bedeutung beigemessen. Erst in den letzten Jahren häuften sich die Klagen von Marktteilnehmern gegen potentiell gemeinschaftsrechtswidrige nationale Rechtsnormen. Die dadurch vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) erlassenen Urteile verschärfen vor allem im Bereich der direkten Steuern das Spannungsverhältnis zwischen den dem Binnenmarktgedanken zu Grunde liegenden europäischen Grundfreiheiten und dem nationalen Steuerrecht der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Der Gesetzgeber wird sich dadurch einer Vielzahl von Herausforderungen stellen müssen. Mit den BMF-Schreiben v. 08.06.2005 und v. 08.01.2007 wurde im Bereich des AStG ein erster Versuch unternommen, diesen Herausforderungen zu begegnen. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Wichtige europäische Grundfreiheiten und ihre Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft
2.1 Grundlagen
2.1.1 Ziele, Organe und Rechtsakte der Europäischen Union
2.1.2 Anwendungsvorrang des EG-Rechts vor nationalem Recht
2.1.3 Materielle Maßstäbe der europäischen Grundfreiheiten
2.1.4 Formelle Durchsetzung des Schutzes der Grundfreiheiten
2.2 Schutzbereich der Grundfreiheiten des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
2.2.1 Allgemeines
2.2.2 Der Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EGV)
2.2.3 Der Schutzbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 39 EGV)
2.2.4 Der Schutzbereich der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EGV)
2.3 Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote der Grundfreiheiten
2.4 Rechtfertigungsgründe für die Beeinträchtigung der Grundfreiheiten
2.4.1 Durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft abgewiesene Rechtfertigungsgründe
2.4.1.1 Fehlende sekundärrechtliche Harmonisierung
2.4.1.2 Vorteilsausgleich
2.4.1.3 Verpflichtungen aus Doppelbesteuerungsabkommen
2.4.1.4 Sonstige Rechtsfertigungsgründe
2.4.2 Durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft anerkannte Rechtfertigungsgründe
2.4.2.1 Allgemeine Voraussetzungen
2.4.2.2 Missbrauchsverhinderung
2.4.2.3 Wirksamkeit der Steueraufsicht und Steuerkontrollen
2.4.2.4 Kohärenz des nationalen Steuersystems
2.4.2.5 Sonstige Rechtfertigungsgründe
3. Die Prüfung der Europarechtskonformität des § 6 AStG
3.1 Die Konzeption des § 6 AStG a.F.
3.1.1 Systematische Stellung und Zweck
3.1.2 Tatbestandsvoraussetzungen
3.1.2.1 Persönliche Tatbestandsvoraussetzungen
3.1.2.2 Sachliche Tatbestandsvoraussetzungen
3.1.3 Rechtsfolgen
3.1.4 Ersatztatbestandsmerkmale
3.1.5 Milderungsmaßnahmen
3.2 Verstoß des § 6 AStG a.F. gegen die Grundfreiheiten des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
3.2.1 Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs „de Lasteyrie du Saillant“
3.2.1.1 Aspekte der französischen Wegzugsbesteuerung (Art. 167bis CGI)
3.2.1.2 Der Ausgangsfall
3.2.1.3 Die Entscheidungsbegründung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft
3.2.2 Die Regelung des § 6 AStG a.F. im Lichte der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft
3.2.2.1 Der Schutzbereich der Grundfreiheiten
3.2.2.2 Beeinträchtigungen des Schutzbereiches der Grundfreiheiten
3.2.2.3 Rechtfertigungsgründe für die Regelung des § 6 AStG a.F.
3.3 Ergebnis der Untersuchung der Europarechtskonformität des § 6 AStG a.F.
3.4 Würdigung der Neufassung des § 6 AStG durch das SEStEG als Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs „de Lasteyrie du Saillant“
4. Die Prüfung der Europarechtskonformität der §§ 7-14 AStG
4.1 Allgemeines
4.1.1 Entstehung und Formen der Controlled Foreign Corporation Legislation
4.1.2 Zielsetzung und Leitkonzepte der §§ 7-14 AStG
4.2 Die Konzeption der §§ 7-14 AStG
4.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen
4.2.1.1 Persönliche Tatbestandsvoraussetzungen
4.2.1.1.1 Beteiligung durch unbeschränkt Steuerpflichtige
4.2.1.1.2 Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft
4.2.1.1.3 Inländerbeherrschung der ausländischen Gesellschaft
4.2.1.2 Sachliche Tatbestandsvoraussetzungen
4.2.1.2.1 Einkünfte aus passivem Erwerb
4.2.1.2.2 Niedrige Besteuerung im Ausland
4.2.2 Rechtsfolgen
4.2.3 Besonderheiten der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung
4.3 Verstoß der §§ 7-14 AStG gegen die Grundfreiheiten des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
4.3.1 Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs „Cadbury-Schweppes“
4.3.1.1 Aspekte der britischen CFC-Regelung
4.3.1.2 Der Ausgangsfall
4.3.1.3 Die Entscheidungsbegründung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft
4.3.2 Übertragbarkeit der Entscheidungsgrundsätze des Urteils des Europäischen Gerichtshofs „Cadbury-Schweppes“ auf die §§ 7-14 AStG
4.3.3 Gemeinschaftsrechtliche Problemfelder auf der Tatbestandsebene der §§ 7-14 AStG
4.3.3.1 Allgemeines
4.3.3.2 Die Inländerbeherrschung gem. § 7 Abs. 1 und 2 AStG
4.3.3.3 Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 7 Abs. 6 AStG
4.3.3.4 Die Niedrigbesteuerung gem. § 8 Abs. 3 AStG
4.3.3.5 Der Aktiv-/Passivkatalog gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1-10 AStG
4.3.4 Gemeinschaftsrechtliche Problemfelder auf der Rechtsfolgenebene der §§ 7-14 AStG
4.3.4.1 Die Problematik von negativen Hinzurechnungsbeträgen (§ 10 Abs. 1 Satz 3 AStG) und Verlustausgleichsmöglichkeiten
4.3.4.2 Die Berücksichtigung ausländischer Steuern
4.3.4.3 Die zeitliche Zuordnungsbeschränkung gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 AStG
4.3.4.4 Die Ermittlung der Zwischeneinkünfte nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts (§ 10 Abs. 3 AStG)
4.4 Ergebnis der Untersuchung der Europarechtskonformität der §§ 7-14 AStG
5. Zusammenfassung und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Europarechtskonformität der deutschen Regelungen zur Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) und Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-14 AStG) im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Ziel ist es, aufzuzeigen, inwieweit diese nationalen Steuerrechtsnormen mit den europäischen Grundfreiheiten vereinbar sind und welchen Korrekturbedarf der deutsche Gesetzgeber infolge aktueller EuGH-Urteile, insbesondere „de Lasteyrie du Saillant“ und „Cadbury-Schweppes“, hat.
- Grundfreiheiten des EG-Vertrags im Kontext direkter Steuern
- Prüfung des § 6 AStG auf Europarechtskonformität
- Analyse der §§ 7-14 AStG unter Berücksichtigung der CFC-Legislation
- Rechtfertigungsmöglichkeiten nationaler Regelungen gegenüber EU-Recht
- Kritische Würdigung von Gesetzesänderungen (SEStEG) und Verwaltungsanweisungen
Auszug aus dem Buch
3.2.1.2 Der Ausgangsfall
Der französische Staatsangehörige Hughes de Lasteyrie du Saillant verlegte seinen Wohnsitz am 12.09.1998 von Frankreich nach Belgien. Zu diesem Zeitpunkt bzw. innerhalb der letzten fünf Jahre vor seinem Wegzug nach Belgien hielt Hughes de Lasteyrie du Saillant zusammen mit seinen Familienangehörigen Gesellschaftsanteile, die zum Bezug von mehr als 25 % der Gewinne an einer Gesellschaft berechtigten. Gem. Art. 167bis CGI wurde Hughes de Lasteyrie in Höhe der in den Gesellschaftsanteilen befindlichen stillen Reserven besteuert.
Daraufhin beantragte Hughes de Lasteyrie du Saillant beim Conseil d`Etat, das Dekret 99590 (vgl. Anhang 5) für nichtig zu erklären. Er war der Ansicht, dass Art. 167bis CGI einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht darstelle.
Obwohl der Conseil d`Etat die Auffassung vertrat, dass Art. 167bis CGI die Ausübung der durch die Grundfreiheiten des EGV garantierten Freiheiten nicht beeinträchtigen würde, also nicht europarechtswidrig sei, hat er das Verfahren ausgesetzt und den EuGH gem. Art. 234 EGV in einem Vorabentscheidungsverfahren zur Klärung des Sachverhaltes angerufen. Der EuGH sollte Stellung dazu beziehen, ob der in Art. 43 EGV verankerte Grundsatz der Niederlassungsfreiheit es den Mitgliedstaaten zur Vorbeugung gegen die Steuerflucht erlaube, eine Regelung wie diese des Art. 167bis CGI einzuführen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Entwicklung der europäischen Binnenmarktidee ein und beleuchtet das wachsende Spannungsverhältnis zwischen nationaler fiskalischer Souveränität und europäischen Grundfreiheiten.
2. Wichtige europäische Grundfreiheiten und ihre Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft: Hier werden die dogmatischen Grundlagen der Grundfreiheiten, ihre Auslegung durch den EuGH sowie die dogmatischen Rechtfertigungsgründe für Eingriffe in diese Freiheiten detailliert erarbeitet.
3. Die Prüfung der Europarechtskonformität des § 6 AStG: Dieses Kapitel prüft die Konzeption und die Europarechtswidrigkeit der alten Fassung des § 6 AStG unter Einbeziehung des EuGH-Urteils „de Lasteyrie du Saillant“ und analysiert die nachfolgende Neufassung durch das SEStEG.
4. Die Prüfung der Europarechtskonformität der §§ 7-14 AStG: Dieses Kapitel befasst sich mit der Hinzurechnungsbesteuerung, untersucht deren Konzeption sowie die Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht im Lichte des „Cadbury-Schweppes“-Urteils und zeigt spezifische Problemfelder auf.
5. Zusammenfassung und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen: Das abschließende Kapitel fasst die zentralen Untersuchungsergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2008 geplanten Anpassungen.
Schlüsselwörter
Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung, AStG, Europarechtskonformität, Grundfreiheiten, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, EuGH, de Lasteyrie du Saillant, Cadbury-Schweppes, Missbrauchsbekämpfung, Kohärenz des Steuersystems, Binnenmarkt, Steuerflucht, Doppelbesteuerungsabkommen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Vereinbarkeit des deutschen Außensteuergesetzes, speziell der Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) und der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-14 AStG), mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht.
Welche zentralen Themenfelder behandelt das Dokument?
Die zentralen Themenfelder sind die europäischen Grundfreiheiten, deren Auslegung durch den EuGH, das deutsche Außensteuergesetz im Lichte der EuGH-Rechtsprechung sowie die Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf die nationale Gesetzgebung und Verwaltungspraxis.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel besteht darin, zu analysieren, ob die deutschen Regelungen zur Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerung gegen europäisches Recht verstoßen und wie der Gesetzgeber auf die entsprechende EuGH-Rechtsprechung reagieren muss bzw. bereits reagiert hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf einer umfassenden Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung des EuGH sowie fachspezifischer Literatur und steuerrechtlichen Kommentierungen basiert.
Welche Inhalte bilden den Kern des Hauptteils?
Im Hauptteil werden die dogmatischen Grundlagen der Grundfreiheiten (Kapitel 2), die Prüfung der Europarechtskonformität von § 6 AStG (Kapitel 3) und §§ 7-14 AStG (Kapitel 4) unter Berücksichtigung maßgeblicher EuGH-Urteile wie „de Lasteyrie du Saillant“ und „Cadbury-Schweppes“ behandelt.
Was charakterisiert die Arbeit in Bezug auf Schlüsselwörter?
Die Arbeit ist stark durch Begriffe aus dem internationalen Steuerrecht und Europarecht geprägt, insbesondere durch die Auseinandersetzung mit Diskriminierungsverboten, Beschränkungen der Grundfreiheiten und den Rechtfertigungsgründen der Mitgliedstaaten.
Welche Rolle spielt das Urteil „de Lasteyrie du Saillant“ für diese Arbeit?
Dieses Urteil ist der Dreh- und Angelpunkt für die Prüfung des § 6 AStG. Der Autor analysiert, inwieweit die dort formulierten Grundsätze des EuGH gegen die deutsche Wegzugsbesteuerung sprechen und zu einer notwendigen Gesetzesnovellierung durch das SEStEG geführt haben.
Warum wird die „Cadbury-Schweppes“-Entscheidung für die §§ 7-14 AStG als zentral erachtet?
In dieser Rechtssache entschied der EuGH zur Hinzurechnungsbesteuerung. Da das deutsche System der Hinzurechnungsbesteuerung erhebliche strukturelle Ähnlichkeiten zum britischen System aufweist, das vom EuGH gerügt wurde, ist die Übertragbarkeit der dortigen Entscheidungsgrundsätze für die Beurteilung der deutschen §§ 7-14 AStG entscheidend.
- Arbeit zitieren
- Thomas Witt (Autor:in), 2007, Die Europarechtskonformität des § 6 und der §§ 7-14 AStG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86570