Der Katteprozess – Justizmord oder Gesetzestreue? Eine strafrechtliche Interpretation der Urteile und deren Umsetzung in Bezug auf die preußischen Kriegsartikel


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

52 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Der Arrest der vermeintlichen Deserteure
2.1 Die königliche Untersuchungskommission und der Kronprinz in Küstrin
2.2 Die Verhöre des Hans Hermann von Katte in Berlin

3. Desertion oder Desertionskomplott – Das preußische Kriegsrecht

4. Das königliche Kriegsgericht und die Rolle des Königs
4.1 Verhandlungen – Die Urteile der Offiziere
4.2 Die Verschärfung des Katte-Urteils durch Friedrich Wilhelm I
4.3 Die Hinrichtung Kattes als Mittel der Bekehrung?

5. Schlussteil

6. Quellen – Anhang

7. Literaturverzeichnis

8. Abbildungen

1. Einleitung

In der königlichen Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. entwickelte sich das preußische Offizierkorps zu einem der Fundamente des gesamtstaatlichen Ethos des frühmodernen Soldatentums. Unbedingte Treue zum preußischen König, eine exzellente Aus- und Fortbildung soldatischer Tugenden sowie ein gesteigertes soziales Ansehen – vor allem der Offiziere in der Öffentlichkeit – prägten den Wandel dieser Zeit. Dies wurde besonders in dem seit 1713 von König Friedrich Wilhelm I. forcierten Reformwerk[1] in Bezug auf rationale Religiösität und funktionalistischem Staatsgebilde deutlich und ließ das Bild des preußischen Landesherrn als Soldatenkönig entstehen. An der Spitze jener soldatischen Ausprägungen stand das Regiment Gens d´Armes[2], dem der König selbst als Kommandeur vorstand. Stolz, Ehre und Kronloyalität bildeten die Basen des Gens d´Armes, in dem den Offizieren in besonderer Weise die Anerkennung der preußischen Gesellschaft anheim wurde.

Bekanntlich entsprang gerade diesem Regiment einer der Hauptschuldigen des Prozesses, der in erheblichem Maße den Konflikt Friedrich Wilhelms I. mit seinem Sohn und Thronfolger Friedrich verdeutlichte. Der Leutnant der Gens d´Armes Hans Hermann von Katte galt als engster Vertrauter Friedrichs und schon bald als Mitwisser und -täter der Pläne des Königssohnes. Denn der Kronprinz konnte und wollte die Erziehungsmethoden des preußischen Königs einerseits und die hohen Ansprüche der soldatischen Tugenden andererseits nicht internalisieren.[3] Gleichsam entwickelte sich aus jenem familiären Konflikt die schwierigste innenpolitische Krise des jungen Preußen in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. Diese setzte mit dem gescheiterten Fluchtversuch des preußischen Kronprinzen am 5. August 1730 in Steinsfurth ein[4] und gipfelte kaum drei Monate später in der Hinrichtung des Freundes des Thronfolgers – eben jenem Gardekürassier-Offizier Katte. Vor allem die Rolle des engsten Vertrauten Friedrichs in dem vermeintlichen Desertionskomplott sowie die juristische Umsetzung des preußischen Kriegsrechtes und die besondere Funktion Friedrich Wilhelms I. als oberster Gerichtsherr sollen daher im Folgenden betrachtet und interpretiert werden.[5]

Vor diesem Hintergrund bricht die vorliegende Ausarbeitung die Ausprägung bisheriger Forschungsergebnisse in Bezug auf den Katteprozess, da ein Großteil der themenbezogenen Publikationen stark auf den preußischen Thronfolger Friedrich oder des Königs Absichten fokussiert waren und sind.[6] Dies scheint sicherlich notwendig, erweist sich jedoch bezüglich der Rolle des Gardekürassier – Offiziers Hans Hermann von Katte in dem Prozess um den vermeintlichen Desertionskomplott und der Urteilsfindung als kaum ausreichend. Aufgrund dieser Tatsache versucht die vorliegende Ausarbeitung den offensichtlichen Konflikt zwischen Friedrich Wilhelm I. und dem Kronprinzen Friedrich mit besonderem Bezug auf den Leutnant der Gens d´Armes zu analysieren.

So soll entscheidend sein, ob die Resultate der zentralen Fragestellung der Arbeit der Entwicklung der historiographischen Forschungsstände bis in das 21. Jahrhundert hinein entgegenwirken und unter Umständen gar zu einem Ergebnis gelangen könnten, das von den bisherigen zu trennen ist. Tatsächlich wurde der Katteprozess in seinen juristischen[7], militärhistorischen[8] als auch herrschaftlichen[9] Ausdehnungen seit jeher kontrovers und besonders kritisch betrachtet: noch zu Lebzeiten Friedrich Wilhelms I. überwog der Vorwurf an dem preußischen König, im Sinne eines absolutistischen Monarchen einen Justizmord begangen zu haben, d.h. die Hinrichtung des Hans Hermann von Katte besäße kein juristisches Fundament.[10] Jene Auffassung bestimmte die historiographischen Forschungsergebnisse bezüglich des Katteprozesses einiger Publikationen bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts.[11]

Gleichsam entwickelte sich parallel bis zum Ende des 20. Jahrhunderts die Idee der Tragödie einer Freundschaft[12], die letztlich mit der körperlichen Hinrichtung des Gardekürassier-Offiziers Katte einerseits und der seelischen Exekution des Kronprinzen Friedrich andererseits im November 1730 endete.[13] Auch dieses Resultat historischer Forschungsarbeit blieb ein wesentlicher Bestandteil in der Kontroverse um den Katteprozess.[14] Die bisherigen Erkenntnisse verdeutlichen jedoch vor allem zwei historiographisch wie juristisch entscheidende Faktoren: die wissenschaftliche Aufarbeitung des zentralen Forschungsfeldes der vorliegenden Arbeit lag im Schwerpunkt auf der Rolle Friedrichs.[15] Darüber hinaus setzte mit der Idee der „Kattetragödie“[16] der psycho-analytische Ansatz – vor allem bezüglich des Konfliktes zwischen dem preußischen König und dem Kronprinzen – ein, der die Forschungsergebnisse bis zum Ende des 20. Jahrhunderts weitestgehend bestimmte.[17] Der zentrale Bezug jener historiographischer Resultate findet sich in der oben beschriebenen seelischen Exekution des Thronfolgers durch das Urteil gegen Katte und den möglichen charakterlichen Deformierungen, die sich unter Umständen auf das spätere Schaffen Friedrichs als preußischer König auswirkten.

Gleichzeitig entwickelte sich gegen Ende des 20. Jahrhunderts eine wissenschaftliche Diskussion um die juristisch korrekte Anwendung des preußischen Kriegs- und Strafrechtes[18] durch Friedrich Wilhelm I. als obersten Gerichtsherrn. Das Ergebnis jener historischen Untersuchungen durch renommierte Juristen[19] war die Darstellung des Konfliktes zwischen der justiziablen Realität der preußischen Kriegsartikel und dem Kriegsrecht der Gnade eines absolutistischen Herrschers versus der väterlichen Züchtigung des Thronfolgers. Doch auch hier stand weniger der Leutnant der Gens d´Armes als vielmehr der Kronprinz Friedrich im besonderen Fokus der Publikation.[20]

Vor allem neueste Werke beziehen sich wieder explizit auf die Frage des geltenden Rechtes und gehen dabei verstärkt auf die Funktion des Hans Hermann von Katte als engstem Vertrauten des Kronprinzen Friedrich ein.[21] Dabei erhebt insbesondere der Historiker Kloosterhuis den Anspruch, die Komplexität der Ereignisse im Spätsommer und Herbst 1730 sowohl juristisch als auch militärhistorisch hinterfragen zu wollen.[22] Aufgrund dieser Tatsache und der damit verbundenen engen Relation zum zentralen Thema dieser Ausarbeitung bildet jene Publikation die wissenschaftliche Basis des vorliegenden Textes und ist der Anstoß der im Folgenden zu klärenden These: weder die Auffassung Friedrich Wilhelms I. als absolutistischer Monarch noch das Faktum der Jugendfreundschaft zwischen dem preußischen Thronfolger Friedrich und dem Gardekürassier – Offizier Hans Hermann von Katte bestimmten vordergründig den Urteilsspruch des Königs, sondern vielmehr handelte der Landesherr im definitorischen Sinne der gültigen Kriegsartikel und der Aufrechterhaltung der soldatischen Kronloyalität. Friedrich Wilhelm I. wollte mit der Hinrichtung Kattes ein Exempel statuieren.

Vor dem Hintergrund jenes Ansatzes werden im Folgenden zunächst die Gründe für die Zusammensetzung der königlichen Untersuchungskommission und die daraus resultierenden Erkenntnisse der Verhöre des Thronfolgers seit August 1730 hinterfragt. Dies erscheint unabdingbar, da sich zahlreiche Fragen des Generalauditeur-Leutnants Mylius an Friedrich explizit auf die Rolle des Hans Hermann von Katte in dem vermeintlichen Desertionskomplott beziehen.[23] Anschließend sollen die Art und Auswirkungen der Haftbedingungen, die Katte in Berlin betrafen, vor dem Hintergrund der Aussagen und Rechtfertigungen des Gardekürassier-Offiziers interpretiert werden.[24] Im weiteren Argumentationsgang wird das geltende Strafrecht in Preußen erläutert, um für die folgende Analyse der Absichten und Urteilssprüche des königlichen Kriegsgerichtes[25] ein Fundament für die weiteren Ausführungen zu erhalten. Dies soll in der Abwandlung der Richtersprüche durch Friedrich Wilhelm I. münden, wobei besonders die Ziele und vermeintlichen Absichten des preußischen Königs dargestellt und analysiert werden.[26] Im Folgenden wird schließlich geklärt, ob es sich in der Urteilsfindung des obersten Gerichtsherrn um einen Justizmord handelte oder Friedrich Wilhelm I. de jure Recht sprach. Dies soll in der Gesamtheit der Argumentationen die oben genannte These stützen.

Um dabei dem Anspruch der kritischen und zeitnahen Arbeit gerecht zu werden, behandelt der vorliegende Text einige besonders wichtige Quellen aus dem Spätsommer und Herbst 1730. Diese sollen sowohl die königlichen wie auch richterlichen Absichten repräsentieren und darüber hinaus die Stellungnahme des Hans Hermann von Katte und Aussagen des Thronfolgers Friedrich als elementare Bestandteile der Ausarbeitung verifizieren.[27] Diese angestrebte Objektivität verhindert im Folgenden de facto die subjektiv unterschiedlich interpretierte Auffassung der Pädagogik Friedrich Wilhelms I., die vom „(…) Vater oder Justizmörder, sadomasochistische[n] Grobian oder staatsdienende[n] Monarch, Raisonfetischist gar mit pathologischen Zügen oder ,Amtmann Gottes’ in Preußen“[28] reicht. Im Sinne der zentralen Fragestellung der Arbeit erweist sich diese Methodik als unabdingbarer Bestandteil in dem beschriebenen Argumentationsgang: Justizmord oder Gesetzestreue?

2. Der Arrest der vermeintlichen Deserteure

2.1 Die königliche Untersuchungskommission und der Kronprinz in Küstrin

Unmittelbar nach dem gescheiterten Fluchtversuch des Thronfolgers hatte Friedrich Wilhelm I. keinen direkten straf- bzw. kriegsrechtlichen Zugriff auf Friedrich. Zwar verhärtete sich frühzeitig der Verdacht eines Desertionskomplottes – vor allem, nachdem der preußische König einen an Hans Friedrich von Katte, den Vetter des Leutnants der Gens d´Armes und Rittmeister im Regiment zu Pferd Nr. 9[29], adressierten Brief erhielt – doch befand sich die Reisegesellschaft zu diesem Zeitpunkt nicht auf preußischem Territorium. Vor diesem Hintergrund befahl der schockierte und gleichsam erzürnte Friedrich Wilhelm I., den Kronprinzen „(…) tot oder lebendig auf preußisches Gebiet nach Wesel (…)“[30] zu bringen, während der König selbst die Reise nach Darmstadt und Bonn fortsetzte, um kein Aufsehen zu erregen.

So fanden die ersten Verhöre im Beisein Friedrich Wilhelms I. am 12. August 1730 in Wesel statt. Zu diesem Zeitpunkt konnte der preußische Thronfolger bereits davon ausgehen, dass der Vater über detaillierte Informationen bezüglich des Fluchtversuches verfügen musste. Der Landesherr Preußens wollte sodann schnellstmöglich die entscheidenden Faktoren der vermeintlichen Desertion hinterfragen, doch konnte der Kronprinz diese zunächst geschickt verschleiern, obgleich Friedrich eine „retraite“ nach Frankreich[31] eingestand. Zugleich fügte der Thronfolger an, er „(…) [habe] sehr Unrecht getan (…) und verspreche, alles herauszusagen, wie es die Wahrheit sei.“[32]

Wesentlichem Charakter kam in den ersten Verhören den Fragen zu, in welche Region Friedrich tatsächlich zu fliehen versucht hatte bzw. inwieweit an dem Fluchtplan ausländische Mächte paktierten. Der Kronprinz sagte dahingehend mehrfach aus, nach Frankreich fliehen zu wollen[33], während der preußische König hinter der Absicht des Sohnes das englische Königshaus als Intrigant vermutete.[34] Dieser Verdacht bestätigte sich im Folgenden auf Grundlage der Gesandtschaftsberichte das Attachés Melchior Guy-Dickens, den species facti[35] des Gardekürassier-Offiziers Katte in Berlin sowie der späteren Aussagen Friedrichs in den Küstriner Verhören[36] nicht.

In der Erkenntnis, die anfänglichen Untersuchungen würden keinen Erfolg erbringen, wurde der preußische Kronprinz Anfang September 1730 unter Umgehung des Hannoverschen Territoriums zur Festung Küstrin verbracht. De facto konkretisierten sich die Vorwürfe gegen Friedrich erst in dieser Haft, deren Bedingungen an Strenge und Auflagen kaum zu übertreffen schienen.[37] Die von Friedrich Wilhelm I. einberufene königliche Untersuchungskommission wurde mit der Klärung der näheren Umstände der fehlgeschlagenen Fahnenflucht beauftragt.[38] Tatsächlich nahm der preußische Thronfolger erst in der Festungshaft die Alleinschuld an der Planung und Umsetzung des Fluchtversuches auf sich, obgleich Friedrich vor den Augen des Generalauditeurs Mylius die Überzeugung des Gardekürassier-Offiziers Hans Hermann von Katte, den Kronprinzen bei der Desertion unterstützen zu wollen, kundtat.[39] Folglich hatte Friedrich Wilhelm I. einen ersten Durchbruch erreicht und dachte im Zuge einer Entscheidungsfindung gar darüber nach, dem Sohne die Thronfolge zu verweigern.[40]

Dennoch stand der preußische König noch immer vor einem Problem: das tatsächliche Fluchtziel des Kronprinzen und weitere Intriganten nannte Friedrich in den gewesenen Verhören nicht. Allerdings war Friedrich Wilhelms I. Entschluss, alsbald ein Kriegsgericht einsetzen zu wollen bzw. zu müssen, gereift[41], sodass der Landesherr selbst einen 185 Fragen umfassenden Katalog[42] erstellte, in dem alle offenen Punkte inklusive des scheinbar gebrochenen Vertrauensverhältnisses zu Friedrich geklärt werden sollten. Jene Artikel wurden dem inhaftierten Thronfolger, dessen Zukunft aufgrund des aufrechterhaltenen Verdachtsmomentes der Desertion mehr denn je im Dunkeln lag, am 16. September 1730 von Generalauditeur Mylius vorgelegt.[43] Nach Analyse des Fragenkataloges[44] und der von Generalauditeur Mylius protokollierten Aussagen Friedrichs lassen sich zunächst folgende Resultate festhalten: der Kronprinz antwortete in konsequenter Weise[45], da dem Thronfolger offensichtlich das gesamte Ausmaß des Fluchtversuches endgültig bewusst wurde. Gleichsam gelang es dem Königssohn, sich den prekären Fragestellungen schlagfertig und mit geschärftem Gespür zu entziehen.[46] Dennoch antwortete Friedrich in den wichtigsten Punkten des Verhöres aufrichtig und loyal – zumindest hatte dies den vordergründigen Anschein. So hielt Generalauditeur Mylius bezüglich der Frage 179[47] des königlichen Kataloges fest: „Er [Friedrich] unterwerfe sich des Königs Gnade und Wille.“[48] Faktisch belegte die Aussage des Thronfolgers, in welch angespannten seelischem Zustand sich der Inhaftierte befand. In der völligen Isolation und der Ungewissheit in Bezug auf die eigene Zukunft – vermutlich in der angstvollen Vorahnung eines möglichen Todesurteils – unterwarf sich Friedrich dem Willen des preußischen Königs. Dies belegte im Folgenden die Antwort auf Artikel 183[49]: „Er könne sein Richter nicht sein.“[50] Demnach erkannte der Kronprinz im Zuge der Verhöre die oberste herrschaftliche als auch richterliche Stellung von Friedrich Wilhelm I. an, ohne gleichzeitig jedoch konkrete Angaben zum eigenen Verhalten gemacht zu haben.

[...]


[1] S. Kloosterhuis, J.: Katte. Ordre und Kriegsartikel. FBPG Bd. 15 (Teildruck), Berlin 2006, S. 7. Zum Reformwerk Friedrich Wilhelms I. vgl. insb. Hinrichs, C.: Friedrich Wilhelm I., König in Preußen. Eine Biographie. Jugend und Aufstieg. Hamburg 1941.

[2] Zur Geschichte des Regiments Gens d´Armes vgl. von Schöning, K. W.: Des Generalsfeldmarschalls Dubislav Gneomar von Natzmer auf Gannewitz Leben und Kriegsthaten. Mit den Hauptbegebenheiten des von ihm errichteten und 48 Jahre als Commandeur en chef geführten bekannten Garde – Reuter – Regiments Gens d´ armes. Berlin 1838.

[3] S. Ahnert, R.: Friedrich und Katte. Der Kronprinzenprozeß. Friedberg 1982. S. Baumgart, P.: Kronprinzenopposition. Zum Verhältnis Friedrichs zu seinem Vater Friedrich Wilhelm I. In: Duchhardt, H. (Hrsg.): Friedrich der Große, Franken und das Reich. Köln/Wien 1986, S. 5-23. S. Merten, D.: Der Katte-Prozeß. Vortrag vor der Berliner Juristischen Gesellschaft am 14. Februar 1979, Berlin 1980.

[4] Vgl. Kunisch, J.: Friedrich der Grosse. Der König und seine Zeit. München 2004, S. 29-34.

[5] Aufgrund der ersten Annäherung und Konkretisierung des zentralen Themas sowie des begrenzten Umfanges der vorliegenden Ausarbeitung werden die Ereignisse vor der Arretierung des preußischen Kronprinzen nach dem gescheiterten Fluchtversuch als bekannt vorausgesetzt.

[6] Vgl. Hegemann, W.: Das Jugendbuch vom großen König. Oder Kronprinz Friedrichs Kampf um die Freiheit. Hellerau 1930. Vgl. Hoffbauer, T.: Die Kattetragödie in Cüstrin und ihre Stätte. Posen 1905.

[7] Vgl. Merten.

[8] Vgl. Kloosterhuis.

[9] Vgl. Mittenzwei, I.: Friedrich II. von Preußen. Eine Biographie. Köln 1980. Vgl. Schieder, T.: Friedrich der Große. Ein Königtum der Widersprüche. Berlin/München 1983.

[10] Vgl. Moser, F. C.: Königlicher Kabinets – Justiz – Mord vom Jahre 1730. In: Patriotisches Archiv für Deutschland. 3. Bd., Frankfurt/Leipzig 1785, S. 140 – 176.

[11] Vgl. Hegemann, W.: Das Jugendbuch vom großen König. Oder Kronprinz Friedrichs Kampf um die Freiheit. Hellerau 1930, Vorwort des Verfassers XXII ff.

[12] Vgl. Stephan, K.: Treue zum Jugendfreund bis in den Tod. Erinnerung an die Kattetragödie. In: Magdeburger Lokalanzeiger 262 (11. November 2000).

[13] Vgl. Stamm-Kuhlmann, T.: „Ich sterbe mit tausend Freuden für Sie“. Friedrich von Preussen und Katte. In: Karlauf, T.: Deutsche Freunde. Zwölf Doppelporträts. Reinbek 1997, S. 9-50.

[14] Vgl. Ahnert.

[15] S. Kloosterhuis, S. 10.

[16] Vgl. insb. Schieder.

[17] S. Schieder, S. 39 – 45. S. Mittenzwei, S. 20f.

[18] S. Kapitel „6.5 Kriegsartikel Nr. 19 und Nr. 20 zur Aufklärung und Bestrafung bezüglich des Ausbleibens, der Desertion und des Desertionskomplottes .

[19] Vgl. insb. Merten.

[20] Merten verweist in gewisser Weise auf die Rolle des Hans Hermann von Katte in dem Prozess um den vermeintlichen Desertionskomplott, doch geht der Jurist verstärkt auf die Tradition der preußischen Gerichtsbarkeit ein, ohne allerdings die Kriegsartikel an sich auszuwerten. Dies ist im Sinne der vorliegenden Ausarbeitung unzureichend.

[21] Vgl. Kloosterhuis.

[22] S. ebenda S. 83.

[23] S. Kapitel 6.2 „König Friedrich Wilhelm I. Vorlage des Fragenkataloges zur Klärung der Planung und Durchführung des Fluchtversuches des Kronprinzen im Verhör durch den Generalauditeur Mylius in der Küstriner Festungshaft am 16. September 1730. Ausgewählte Fragen und Antworten durch den Kronprinzen Friedrich.“

[24] S. Kapitel 6.1 „Species facti. Die schriftliche Rechtfertigung der Planung und Durchführung des Fluchtversuches sowie der engen Zusammenarbeit des Gardekürassier-Offiziers Hans Hermann von Katte mit dem Kronprinzen Friedrich als Resultat aus dem ersten Verhör im Berliner Arrest am 27. August 1730.“

[25] S. Kapitel 6.3 „Die Bibelzitate in der zweiten Urteilsbegründung des königlichen Kriegsgerichtes an König Friedrich Wilhelm I. vom 31. Oktober 1730 in der Vorlage des Generalleutnants von der Schulenburg.“

[26] S. Kapitel „6.4 König Friedrich Wilhelm I. in Preußen, an Kriegsgericht zu Köpenick: Be­stätigung der Kriegsgerichtsurteile über die Leutnants Alexander Sweder von Spaen, Johann Ludwig von Ingersleben und Peter Christoph Karl von Keith; Verschärfung des Kriegsgerichtsurteils über den Leutnant Hans Hermann von Katte zur Todesstrafe (zwei Versionen).“

[27] Dies soll verhindern, dass irritierende Ansätze, wie etwa überdeutete und dennoch oft genannte Anekdoten – an dieser Stelle sei auf den roten Rock, den Friedrich während des Fluchtversuches am 5. August 1730 trug, verwiesen – oder kaum zeit- und ortsnahe Gesandtschaftsberichte, das Ergebnis der Arbeit im negativen Sinne beeinflussen. Gleichsam wird anhand der Darstellung der preußischen Kriegsartikel und im Besonderen der Kabinettsordre Friedrich Wilhelms I. vom 1. November 1730 vermieden, dass unterschiedliche Urteile – vordergründig die Erziehungsmethoden des preußischen Königs betreffend – die Realität des Strafrechtes um 1730 in den Hintergrund des Argumentationsganges schieben. S. hierzu Kloosterhuis, S. 83.

[28] Zit. ebenda.

[29] S. Kloosterhuis, S. 57.

[30] Zit. Kunisch, S. 30.

[31] Ebenda, S. 31.

[32] Zit. nach Ahnert, S. 94.

[33] S. Anm. 30.

[34] S. Kunisch, S. 31.

[35] S. Kapitel 6.1 „Species facti. Die schriftliche Rechtfertigung der Planung und Durchführung des Fluchtversuches sowie der engen Zusammenarbeit des Gardekürassier-Offiziers Hans Hermann von Katte mit dem Kronprinzen Friedrich als Resultat aus dem ersten Verhör im Berliner Arrest am 27. August 1730.“ S. insb. „Es täte ihm [dem englischen Gesandtschaftsattaché Melchior Guy-Dickens] leid, daß sich I. H. der Prinz in Ihrer Meinung würden betrogen fin­den, denn sie wäre so beschaffen, daß sie ihm garnicht gefallen würde: kurz davon zu sagen, man wollte Ihn vorjetzo nicht haben und müßte er sich solche Gedanken ganz aus dem Sinne schlagen.“ Zit. ebenda.

[36] S. Kapitel 6.2 „König Friedrich Wilhelm I. Vorlage des Fragenkataloges zur Klärung der Planung und Durchführung des Fluchtversuches des Kronprinzen im Verhör durch den Generalauditeur Mylius in der Küstriner Festungshaft am 16. September 1730. Ausgewählte Fragen und Antworten durch den Kronprinzen Friedrich.“

[37] Der preußische Thronfolger hatte etwa die Soldatenuniform gegen Häftlingsbekleidung zu tauschen. Darüber hinaus befanden sich in Friedrichs Arrestraum lediglich ein Holzstuhl und ein spartanischer Schlafplatz. Friedrich Wilhelm I. verbot dem Kronprinzen die Nutzung von Essbesteck und jegliche Art der Lektüre – mit Ausnahme der Bibel und einem Gebetsbuch. Der unter Desertionsverdacht stehende Königssohn wurde völlig isoliert, durfte keinen Besuch empfangen und unter strengste Bewachung gestellt. S. dazu Ahnert, S. 149f.

[38] Die Kommission, die in den folgenden Wochen stets zwischen der Arrestzelle des Hans Hermann von Katte in Berlin und dem Haftraum des preußischen Thronfolgers zu reisen hatte, setzte sich in folgender Weise zusammen: an ihrer Spitze standen die verdienten, explizit kronloyalen Generalfeldmarschalle von Grumbkow und von Glasenapp. Daneben war Oberst von Sydow mit der ständigen Protokollierung der Verhöre beauftragt. Der Generalauditeur-Leutnant Christian Otto von Mylius leitete die Untersuchungen und stand daher im ständigen Briefwechsel mit dem preußischen König. Von diesen Männern erhoffte sich Friedrich Wilhelm I., den Kronprinzen im Sinne der Absichten des Landesherrn beeinflussen und schnell zu einem Schuldeingeständnis bewegen zu können. Gleichwohl vollzog sich im Zuge der Küstriner Verhöre eine langsame Annäherung zumindest des Generalfeldmarschalls von Grumbkow an Friedrich, die sich noch 1732 in stark personifizierten Briefwechseln verdeutlichte. S. Schieder, S. 44.

[39] Inwiefern die Aussagen Friedrichs mit den Erkenntnissen der Verhöre des Leutnants der Gens d´Armes übereinstimmten s. Kapitel 2.2 „Die Verhöre des Hans Hermann von Katte in Berlin.“

[40] S. Dollinger, S. 19f.

[41] S. Ahnert, S. 155.

[42] S. Kapitel 6.2 „König Friedrich Wilhelm I. Vorlage des Fragenkataloges zur Klärung der Planung und Durchführung des Fluchtversuches des Kronprinzen im Verhör durch den Generalauditeur Mylius in der Küstriner Festungshaft am 16. September 1730. Ausgewählte Fragen und Antworten durch den Kronprinzen Friedrich.“

[43] Der Fragenkatalog an sich gliederte sich in vier Abschnitte, die de facto die unterschiedlichen Ausprägungen und Faktoren des Fluchtversuches sowie dessen Umstände analysieren sollten. So beziehen sich die Fragen 1 bis einschließlich 22 auf das Unterstellungsverhältnis Friedrichs gegenüber seinem Vater. Diese verdeutlichten dem Inhaftierten explizit die vom Vater geforderte Treue und Loyalität. Die Artikel 23 bis inklusive 39 stellten den Ansatz der Klärung der angespannten finanziellen Situation des Kronprinzen dar. Weiterhin sollten die Aussagen Friedrichs zu den Punkten 40 bis einschließlich 177 potentiell die Absichten des Thronfolgers und dessen Vertrauten offenbaren und darüber hinaus der Klärung bedurften, in welchem Maße ausländische Mächte – wobei explizit England herausgestellt wurde – in den Desertionskomplott involviert waren. Die historische Forschung geht in der Annahme d´accord, dass im Besonderen die Artikel 178 bis 185 die Schuld Friedrichs beweisen und bereits erste Sanktionen verdeutlichen sollten. S. dazu Kunisch, S. 32; s. Kloosterhuis, S. 61f.

[44] Um den Leser die Analyse des königlichen Fragenkataloges zu vereinfachen, sind im Quellenanhang s. Kapitel 6.2 „König Friedrich Wilhelm I. Vorlage des Fragenkataloges zur Klärung der Planung und Durchführung des Fluchtversuches des Kronprinzen im Verhör durch den Generalauditeur Mylius in der Küstriner Festungshaft am 16. September 1730. Ausgewählte Fragen und Antworten durch den Kronprinzen Friedrich“ die – nach Auffassung des Verfassers der vorliegenden Ausarbeitung – entscheidenden Artikel bezüglich der späteren Urteile gegen die Vertrauten des preußischen Kronprinzen zusammengefasst. Für weitere Studien und der Darstellung des vollen Umfanges s. Ahnert, S. 155-176.

[45] S. ebenda, etwa Aussagen bezüglich der Fragen 21 bzw. 23 .

[46] S. ebenda, etwa 40 sowie 41 und 42.

[47] „Was er meritire und für eine Strafe gewärtig sei?“ Zit. Frage 179 Kapitel 6.2.

[48] Zit. ebenda.

[49] „Ob er [Friedrich] meritire, Landesherr zu werden?“ Zit. Frage 183 Kapitel 6.2.

[50] Zit. ebenda.

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Details

Titel
Der Katteprozess – Justizmord oder Gesetzestreue? Eine strafrechtliche Interpretation der Urteile und deren Umsetzung in Bezug auf die preußischen Kriegsartikel
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg  (Helmut-Schmidt-Universität)
Veranstaltung
Friedrich II. oder Friedrich der Große?
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
52
Katalognummer
V86752
ISBN (eBook)
9783638021746
ISBN (Buch)
9783638923538
Dateigröße
579 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Katteprozess, Justizmord, Gesetzestreue, Eine, Interpretation, Urteile, Umsetzung, Bezug, Kriegsartikel, Friedrich, Große
Arbeit zitieren
Holger Skorupa (Autor:in), 2007, Der Katteprozess – Justizmord oder Gesetzestreue? Eine strafrechtliche Interpretation der Urteile und deren Umsetzung in Bezug auf die preußischen Kriegsartikel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86752

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