Das Werk befasst sich mit den Reaktionen auf das umstrittene Kruzifix-Urteil des BVerfG (Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern (BVerfGE 93,S. 1)) in Politik und Medienöffentlichkeit. Es wird darüber hinaus die Umsetzung des Urteils in Bayern inklusive der Problematik der Normwiederholung beleuchtet. Schließlich wird die Folgerechtsprechung des BVerwG dargestellt und hinterfragt.
Inhaltsverzeichnis
A) Vorbemerkungen
B) Die Ausgangslage
I. Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Kirche in Deutschland
II. Besonderheiten der Bayrischen Verfassung (BV)
III. Frühere Entscheidungen des BVerfG zu Art. 4 GG
1. BVerfGE 35, 366 – Ausstattung von Gerichtssälen mit Kreuzen
2. BVerfGE 41, 29 / BVerfGE 41, 65 – Verfassungsmäßigkeit christlicher Gemeinschaftsschulen
3. BVerfGE 52, 223 – Verfassungsmäßigkeit des Schulgebets
C) Der der Entscheidung zugrunde liegende Fall
D) Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16.5.1995 (BVerfGE 93, S. 1 ff.)
I. Die Entscheidungsgründe
1. Religiöse Neutralität des Staates
2. Lernen unter dem Kreuz
3. Das Kreuz als Glaubenssymbol
4. Einwirkung auf Schüler
5. Einschränkbarkeit des Art. 4 I
II. Die Sondervoten
E) Die Reaktionen auf das Urteil
I. Das Urteil in der juristischen Literatur
1. Argumente der Gegner
2. Argumente der Befürworter
3. Eigene Anmerkung
II. Die Reaktionen in Öffentlichkeit und Politik
1. Reaktionen aus den Reihen der CDU/CSU
2. Reaktion der Kirche
3. Die Befürworter des Urteils
4. Kritik an den Kritikern
5. Auswüchse der Kritik
6. Die Medien
F) Die Leitsatzberichtigung durch Vizepräsident Henschel
G) Die Umsetzung des Urteils durch den bayr. Gesetzgeber
I. Das Änderungsgesetz
II. Verstoß gegen das Normwiederholungsverbot?
1. Die Rechtsprechung des BVerfG zum Normwiederholungsverbot
2. Reichweite der Bindungswirkung gem. § 31 I BVerfGG
3. Normwiederholungsverbot im Bezug auf Art. 7 III BayEUG
III. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.4.1999
1. Kerngehalt der Begründung
2. Eigene Anmerkung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der politischen Führung anhand der Kruzifix-Entscheidung von 1995. Ziel ist es, die verfassungsrechtliche Argumentation des Gerichts, die heftigen gesellschaftspolitischen Reaktionen und die nachfolgende gesetzgeberische Umsetzung in Bayern kritisch zu analysieren.
- Grundlagen des staatlich-kirchlichen Verhältnisses und Bedeutung der Religionsfreiheit.
- Detaillierte Analyse des Kruzifix-Beschlusses (BVerfGE 93, 1).
- Auseinandersetzung mit der juristischen und öffentlichen Kritik an der Entscheidung.
- Untersuchung der verfassungsrechtlichen Problematik des Normwiederholungsverbots bei der Umsetzung durch den Landesgesetzgeber.
Auszug aus dem Buch
C) Der der Entscheidung zugrunde liegende Fall
Bemerkenswert am Kruzifix-Urteil und den Reaktionen darauf ist unter anderem, daß der zugrunde liegende Fall, nicht zuletzt aufgrund der recht knappen Ausführungen in den Entscheidungsgründen, vielen, die sich zum Urteil äußerten, gar nicht in vollem Umfang bekannt war, obwohl der komplette Vorgang durchaus Bedeutung im Zusammenhang mit dem Beschluß hat. So begannen die Auseinandersetzungen der Familie mit der Schulverwaltung bereits im Jahr 1986, als das älteste Kind eingeschult werden sollte. Im Klassenzimmer war aufgrund der Regelung des § 13 I S. 3 VoSchG ein Kruzifix mit Korpus direkt im Sichtfeld der Tafel angebracht. Die Eltern, die ihre Kinder im Sinne der antroposophischen Weltanschauung erzogen, wendeten sich gegen dieses Kruzifix und erreichten zunächst eine Kompromißlösung dergestalt, daß das Kruzifix abgenommen wurde, dafür aber ein kleines Kreuz seitlich über der Tür aufgehängt wurde.
Die Auseinandersetzungen flammten jedoch bei der Einschulung der anderen Kinder sowie beim Klassen- und Schulwechsel wieder auf, da erneut Kruzifixe in Schulräumen angebracht waren. Die Beschwerdeführer erreichten daraufhin dadurch, daß sie ihre Kinder über einen längeren Zeitraum nicht zur Schule schickten, wiederholt die bereits dargestellte Kompromißlösung, ohne jedoch von der Schulverwaltung zugesagt zu bekommen, daß eine solche Kompromißlösung bei jedem Klassenwechsel eingehalten werde. Der zeitweilige Besuch einer Waldorfschule blieb aufgrund fehlender Finanzmittel ein vorübergehender Versuch zur Beilegung der Auseinandersetzungen. Was insbesondere im Urteil der BVerfG unerwähnt blieb, ist die Tatsache, daß die Familie während des Streits vom Freistaat Bayern massiv mit behördlichen Mitteln unter Druck gesetzt wurde. So wurde die Familie mehrmals von der Polizei besucht, schließlich wurde auch eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Der Vater wurde aufgrund einer schriftlichen Expertise und einem daraufhin ergangenen Gerichtsbeschluß zwangsweise psychiatrisch untersucht, jedoch mußte diese Untersuchung wiederum aufgrund eines Gerichtsbeschlusses des LG Regensburg nach zwölf Tagen wieder eingestellt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A) Vorbemerkungen: Einleitung in die Brisanz der Kruzifix-Entscheidung und die daraus resultierenden Konflikte zwischen Justiz und Politik.
B) Die Ausgangslage: Erläuterung der verfassungsrechtlichen Grundlagen von Staat und Kirche sowie der Besonderheiten der bayrischen Rechtslage.
C) Der der Entscheidung zugrunde liegende Fall: Darstellung der persönlichen und juristischen Vorgeschichte der beschwerdeführenden Familie.
D) Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16.5.1995 (BVerfGE 93, S. 1 ff.): Analyse der tragenden Gründe des Gerichts zur staatlichen Neutralität und den Grenzen der Glaubensfreiheit.
E) Die Reaktionen auf das Urteil: Übersicht über die polarisierte juristische Debatte und die heftigen politischen Reaktionen in der Öffentlichkeit.
F) Die Leitsatzberichtigung durch Vizepräsident Henschel: Analyse der kontroversen nachträglichen Präzisierung des Leitsatzes durch das Gericht.
G) Die Umsetzung des Urteils durch den Landesgesetzgeber: Untersuchung des neuen Art. 7 III BayEUG und der Frage, ob eine erneute Regelung gegen das Normwiederholungsverbot verstößt.
Schlüsselwörter
Kruzifix-Beschluß, Religionsfreiheit, BVerfG, Staat und Kirche, christliche Gemeinschaftsschule, Art. 4 GG, Normwiederholungsverbot, Bayrische Verfassung, negative Glaubensfreiheit, staatliche Neutralität, Schulpflicht, Weltanschauung, Bindungswirkung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 und die daraus entstandenen Spannungen zwischen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und der politischen Führung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind das Verhältnis von Staat und Kirche, die individuelle Glaubensfreiheit, das staatliche Erziehungsrecht sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen für religiöse Symbole in Schulen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine kritische Aufarbeitung des Beschlusses sowie der darauf folgenden gesellschaftlichen Debatte und der erneuten gesetzgeberischen Regelung in Bayern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, basierend auf der Auswertung von Gerichtsentscheidungen, Kommentaren und der juristischen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Behandelt werden die Entscheidungsgründe des BVerfG, die Kritik von Juristen und Politikern, die umstrittene Leitsatzberichtigung sowie die Umsetzung durch den bayrischen Gesetzgeber und das Bundesverwaltungsgericht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Kruzifix-Beschluß, Religionsfreiheit, staatliche Neutralität, Normwiederholungsverbot und das Spannungsverhältnis zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und Politik.
Wie bewertet der Autor die Kritik der Politik am Kruzifix-Urteil?
Der Autor ordnet die teils massiven Reaktionen, wie Boykottaufrufe bayerischer Politiker, als einen Versuch ein, die Autorität des Bundesverfassungsgerichts zu schwächen und den Volkszorn für parteipolitische Ziele zu instrumentalisieren.
Welche Rolle spielt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1999 für die Arbeit?
Sie dient als Abschluss der Fallanalyse, da das Gericht dort die neue bayrische Regelung zwar für verfassungsgemäß erklärte, sie aber durch eine großzügigere Auslegung der Widerspruchsregelung praktisch wirksam und praxistauglich machte.
- Quote paper
- Guido Brinkel (Author), 1999, Das Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die politische Führung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/871