Die SPIEGEL-Affäre. Eine Katharsis für die Bundesrepublik?


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2008

46 Seiten


Leseprobe


Inhalt

I. Vorwort

II. Der Ablauf der Geschehnisse
a. Auslöser: Der Artikel „Bedingt abwehrbereit“ in der
-Ausgabe 41/1962
b. Vorbereitung der Staatsaktion
c. Durchsuchung und Besetzung des SPIEGELs und
Verhaftung der Beschuldigten
d. Reaktionen in der Öffentlichkeit
e. Die SPIEGEL -Affäre im Bundestag
f. Die SPIEGEL -Affäre in der Justiz
i. Einstellung des Verfahrens
ii. „SPIEGEL -Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts 1966

III. Auswirkungen der SPIEGEL -Affäre auf die Bundesrepublik
a. Auswirkungen, die nicht von Dauer waren
i. Entwicklung der Pressefreiheit
1. Cicero -Affäre 2005
2. Studie der Organisation „Reporter
ohne Grenzen“ zur Pressefreiheit
ii. „Stehaufmännchen“ Franz Josef Strauß
b. Auswirkungen, die Bestand hatten
i. Ende der Adenauerzeit
ii. Stärkung der Pressefreiheit
iii. Erstmaliges Aufbegehren der Öffentlichkeit und
Beginn einer Ära der außerparlamentarischen Meinungsäußerung

IV. Ist der Begriff Katharsis gerechtfertigt?
a. Definition
b. Fazit

V. Anhang
a. Anmerkungen
b. Bildquellen

VI. Bibliografie

I. Vorwort

Die Nachkriegszeit in der Bundesrepublik wird heute oft nur noch auf das „Wirtschaftswunder Deutschland“ reduziert. Die allgemein verbreiteten Meinungen über die Zeit zwischen dem Ende des NS-Regimes und den Studentenunruhen der späten 60er sind daher überwiegend positiv. Natürlich ist es bewundernswert, wie man in wenigen Jahren aus den Ruinen des vom „totalen Krieg“ zerstörten und im Ausland verachteten Reiches einen in der Welt angesehenen Wohlstandsstaat schaffen konnte. Leider wird dabei jedoch manchmal vergessen, dass nicht alles gut war in diesen zwei Jahrzehnten des Neubeginns. Viele Denkmuster und Institutionen waren nämlich nicht so fortschrittlich wie die Wirtschaft des neuen Staates und konnten sich teilweise nicht mit der noch ungewohnten Demokratie anfreunden:

Den Deutschen liegt an einem stabilen Staat mehr als an der Demokratie, die sie nur so lange schätzen werden, wie sie ihnen einen stabilen Staat beschert.[1]

Mit diesen Worten beginnt Sebastian Haffner einen Aufsatz zum Thema „Der Erfolg des Grundgesetzes“ und trifft damit die vorherrschende Stimmung der Nachkriegsjahre auf den Punkt. Für die bundesdeutsche Bevölkerung war die Weimarer Republik in den ersten Jahren der Bundesrepublik noch allzu sehr „als Vor- und Gegenbild allgegenwärtig“[2], trotz Entnazifizierung und versuchter Demokratisierung durch die Alliierten und trotz der Grauen des Hitler-Regimes, wünschten sich nicht wenige zumindest einen starken, autoritären und stabilen Staat. Dafür war Konrad Adenauer der richtige Mann: Er glaubte nicht, dass die Deutschen „nach der NS-Vergiftung auf sich allein gestellt den richtigen politischen Weg finden“[3] würden, und so vertraute er mehr auf sein politisches Konzept als auf Stimmungen in der Bevölkerung – die sich allerdings auch kaum gegen ihn wandten, denn Adenauer war genau die gewünschte Autorität – und regierte das Land als „der ‚starke Mann‘ im Nachkriegsdeutschland.“[4] Er und Ludwig Erhard, „Vater des Wirtschaftswunders“, waren die zwei Männer, die das Bild Deutschlands in der Nachkriegszeit prägten. Während jedoch der eine, Erhard, als Symbolfigur für den – wirtschaftlichen – Fortschritt betrachtet wurde, verkörperte der andere geradezu den konservativen Wunsch nach Stabilität und Autorität, der erst erfüllt werden musste, bevor man sich auf etwas Neues einließ

In diese Zeit, genauer, in das letzte Drittel dieser Nachkriegsperiode fiel diese „Ur-Affäre der Bundesrepublik“[5], wie der Kunsthistoriker und Kommunikationswissenschaftler Steffen Burkhardt die SPIEGEL -Affäre bezeichnet. Ob sie für den 1949 gegründeten Staat eine „seelenreinigende“, also kathartische, Wirkung hatte, und inwiefern sie den Staat in der Folgezeigt beeinflusste oder sogar prägte, soll diese Arbeit herausfinden. Zum Verständnis der Überlegungen ist es nötig, im ersten Teil den Ablauf der Geschehnisse dieser Krise darzustellen. Im zweiten Teil wird versucht, die Auswirkungen der SPIEGEL -Affäre auf diesen beschriebenen Staat zu erschließen, um aus den Ergebnissen die Frage zu beantworten: „Die SPIEGEL -Affäre – eine Katharsis für die Bundesrepublik?“

II. Der Ablauf der Geschehnisse

Am Montag, den 8. Oktober 1962[6], erschien die SPIEGEL -Ausgabe Nummer 41 des laufenden Jahres. Die Titelgeschichte wurde zum Auslöser für einen Skandal, der die Politik und die Presselandschaft in Deutschland noch auf lange Zeit prägte

Conrad Ahlers, der Autor und stellvertretender Chefredakteur des Magazins, hatte den Leitartikel „Bedingt abwehrbereit“[7] seit April vorbereitet[8] und sich – obwohl er selbst Militärfachmann war – mit Informanten aus dem Verteidigungsministerium getroffen, um bundeswehrinterne Details zu erfragen. Angesichts der Tatsache, dass er brisante militärische Fakten und Meinungen in den Artikel hatte einfließen lassen, ließ Ahlers diesen vor der Veröffentlichung von verschiedenen Seiten auf geheimhaltungsbedürftige Passagen prüfen: Von den Chefredakteuren Engel und Jacobi, von Helmut Schmidt, Innensenator in Hamburg, und über einen Mittelsmann kontrollierte der Bundesnachrichtendienst (BND) verschiedene Stellen. Nichts, was einer der Korrektoren bemängelt hatte, fand sich in der endgültigen Fassung wieder

Aufhänger des Textes war die NATO-Übung „Fallex 62“, bei der im September ein sowjetischer Angriff auf die Bundesrepublik simuliert worden war. Das Manöver war das erste dieser Art gewesen, „dem die Annahme zugrunde lag, daß der dritte Weltkrieg mit einem Großangriff auf Europa beginnen würde.“[9] Demzufolge wären NATO-Stützpunkte in Westdeutschland sowie in England, Italien und der Türkei die ersten Ziele einer russischen Offensive gewesen

Bei dieser Kriegssimulation war deutlich geworden, dass die Bundeswehr auf einen Angriff aus dem Osten nur ungenügend vorbereitet war: Sie hatte im Anschluss an die „Herbstübung“ vom NATO-Oberkommando die schlechteste von vier Noten erhalten: Zur Abwehr bedingt geeignet[10]. Wäre es also tatsächlich zu dem angenommenen „Showdown“ gekommen, hätte das Heer der deutschen NATO-Truppen Westdeutschland nicht verteidigen können und wäre von den Russen schnell und verlustreich (schon in den ersten Tagen rechnete man mit einer Zahl von zehn bis fünfzehn Millionen Toten allein in Deutschland und England[11] ) bis zum Rhein zurückgedrängt worden – so ließen es die Ergebnisse von „Fallex 62“ vermuten

Des Weiteren wurde in dem Artikel die Situation und Strategie der NATO geschildert; dazu im Kontrast standen die Vorstellungen des zuständigen Bundesministers Franz Josef Strauß. Ahlers kritisierte diesen heftig, weil der Minister die Taktik des „preemtive strike“[12], also des Präventivschlags, befürwortete und ein ums andere Mal eine deutsche Teilhabe an der amerikanischen Atommacht forderte und die Bundeswehr auf Gedeih und Verderb nuklear bewaffnen wollte. Das aber widersprach klar den Vorgaben und Wünschen der NATO-Führung und des amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy, die demgegenüber für eine Stärkung des konventionellen Verteidigungsapparats plädierten. Die auf genau diesen Vorgaben basierende NATO-Plandirektive MC 96 stellte an das Bundesheer Ansprüche, die von Strauß eine Aufstockung der Zahl seiner Soldaten erfordert hätten. Der Minister aber wollte seinen Etat von 20 Milliarden D-Mark nicht mit zusätzlichen konventionell ausgerüsteten Brigaden belasten, sondern den Mangel an Truppen durch taktische Atomwaffen ausgleichen, denn „‚eine Atombombe ist so viel wert wie eine Brigade und außerdem viel billiger‘“[13], kalkulierte er. Zudem war er der Auffassung, seine Streitkraft habe ihren „konventionellen Beitrag [schon] geleistet“ und „eine Verstärkung der konventionellen Waffen“ könne „nicht mehr [] geleistet werden.“[14]

Dass diese Rechnung nicht aufgehen konnte, wurde spätestens bei der NATO-Übung im Herbst 1962 klar, das Fazit der Auswertung lautete:

Mit Raketen an Stelle von Brigaden und mit Atom-Granatwerfern an Stelle von Soldaten ist eine Vorwärtsverteidigung [] nicht möglich, eine wirksame Abschreckung bleibt fraglich.[15]

Die Titelgeschichte stellte also den deutschen Verteidigungsminister und seine Armee nicht gerade ins beste Licht und war zudem gespickt mit militärischen Details, so dass sich der unwissende Leser fragen durfte: Woher hatte der SPIEGEL diese Informationen? Und: Durfte er sie so veröffentlichen?

Doch nach Erscheinen des Heftes fand der Artikel kaum öffentliche Beachtung. Sogar „Conny“ Ahlers selbst war nicht zufrieden, er hielt ihn für „‚schwer lesbar, nur für wirklich interessierte Leser geeignet.‘“[16] Und auch in den darauffolgenden SPIEGEL -Ausgaben, den Nummern 42 bis 44 fand sich nicht ein einziger Leserbrief zu Ahlers‘ Bericht, vielmehr beherrschte immer noch die vom SPIEGEL in Heft 39/1962 aufgedeckte „Onkel Aloys“-Geschichte[17] die ersten Seiten des Blattes. Der New York Times -Redakteur Sydney Gruson bemerkte später dazu:

Seltsam genug, daß sich niemand angesichts des SPIEGEL-Berichts Sorgen zu machen schien, obwohl dort erklärt worden war, daß trotz all des für die Verteidigung ausgegebenen Geldes die Bundeswehr in schlechtem Zustand sei und unter einem kommunistischen Angriff schnell zusammenbrechen würde.[18]

Wohl der Einzige, der in Aufregung versetzt wurde, war ein gewisser Friedrich August von der Heydte, Oberst der Reserve[19] und Professor für Völker- und bayrisches Staatsrecht an der Universität Würzburg. Er stellte bei der Bundesanwaltschaft einen Strafantrag gegen den SPIEGEL und warf ihm Landesverrat sowie landesverräterische Täuschung vor. Der eigentliche Grund für die Anzeige war jedoch nicht der „Fallex“-Artikel, sondern einige andere, ältere - der Bericht über das NATO-Manöver wurde nur noch als „Beweisstück“ nachgeschoben[20]

Aber auch dem Gericht schien die Sache nicht sonderlich brisant, der Antrag wurde „ohne Vorrangvermerk“[21] zu den zu bearbeitenden Akten gelegt. Erst als ein Bundesanwalt namens Albin Kuhn eher zufällig den bemängelten Text las, kam Bewegung in die Sache: Er forderte einen Gutachter an, der prüfen sollte, ob Ahlers geheimhaltungsbedürftige Informationen veröffentlicht hatte. Mit dieser Aufgabe wurde Oberregierungsrat Heinrich Wunder betraut. Der war Jurist und in Militärsachen nicht sonderlich bewandert, und so suchte er sich im Verteidigungsministerium einen Mitarbeiter. Er fand ihn in Oberst Hans Joachim Hopffgarten, zuständig für Militärpolitik, strategische Planung und NATO-Angelegenheiten – und nebenbei „ein glühender Bewunderer von Strauß“[22]. Die beiden machten sich nun daran, den Text auf Staatsgeheimnisse zu durchleuchten. Am 13. Oktober konnte Wunder dann seinem Auftraggeber Kuhn von „zahlreiche[n] geheime[n] Tatsachen“[23] berichten und wies daraufhin, dass das Gutachten bei Bearbeitung aller Punkte wohl äußerst viel Zeit beanspruchen würde. Hier war sogar noch von Monaten die Rede; doch bald ging die Recherche äußerst zügig, und das Gutachten war schon nach sechs Tagen beim Bundesgerichtshof

Franz Josef Strauß hatte das Heft des Handelns in die Hand genommen. Am 15. Oktober aus dem Urlaub zurückgekehrt und über das beantragte Gutachten informiert, fand er, „der Druck der Ereignisse fordere eine schnelle Aktion“[24] und ließ alles veranlassen, um Wunder und Hopffgarten unter die Arme zu greifen und die Beurteilung möglichst zu beschleunigen. Darüber hinaus unterrichtete er Kanzler Adenauer, der an dem Ganzen nicht besonders interessiert schien, von den Vorgängen

Das Gutachten erhielten die Karlsruher Richter dank Strauß‘ großzügiger Hilfe schon am 19. des Monats. Von 41 besonders wichtigen militärischen Geheimnissen im „Fallex“-Bericht war da die Rede. Um deutlich zu machen, wie ernst die ganze Sache war, kam Strauß‘ Staatssekretär Hopf einen Tag später selbst nach, um sich mit Kuhn und dessen Kollegen Walter Wagner, ebenfalls Bundesanwalt, zu treffen. Bei einem Kaffee und vor dem Hintergrund der Kubakrise, die kurz vor ihrem Höhepunkt stand, „verkündete [er] den Staatsnotstand“[25]: Von einer „äußerst schwierige[n] Lage“[26] für die Bundesregierung war die Rede, von einer bestürzten amerikanischen Administration, sogar die Vertrauenswürdigkeit und Bündnisfähigkeit Bonns sei in Gefahr[27]. Das entsprach natürlich alles nicht der Wahrheit, doch mit diesem „‚Horrorbild‘“[28] vor Augen mussten die beiden Bundesanwälte nun das Gefühl haben, in ihren Händen läge das Schicksal des jungen Staates. Hopf wies seine Gesprächspartner an, das Unternehmen möglichst geheim zu halten und gab ihnen allerlei „hilfreiche Tipps“. Weitere drei Tage später erschien Hopf noch einmal, diesmal mitsamt Gefolge. Mehrere von Strauß und Hopf ausgewählte Fachleute sollten den Anwälten zur Seite stehen. Sie alle besprachen nun das weitere Vorgehen: Gegen den SPIEGEL -Herausgeber Augstein war inzwischen Anklage wegen Landesverrats erhoben worden. Eher beiläufig hatte einer der Anwesenden die Idee, ihm außerdem Bestechung vorzuwerfen. So konnten zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Zum einen ermöglichte die zusätzliche Anklage den Ermittlern, nicht nur die Büros der Redaktion, sondern auch alle weiteren SPIEGEL -Räume zu durchsuchen, in denen etwa das Archiv oder die Buchhaltung untergebracht waren; zum anderen schien man so dem Ziel, die undichten Stellen in Bundeswehr und Verteidigungsministerium zu finden, ein Stück näher. Denn durch das Bestechungsdelikt wurde geschickt umgangen, dass Augstein Gebrauch von seinem Recht auf Zeugnisverweigerung machen konnte – das stünde ihm nämlich nur zum Schutz eines Informanten zu, nicht zum Schutz eines Bestochenen[29]. Kurzerhand wurde der Beginn einer Durchsuchungsaktion beim SPIEGEL auf Freitag – also sechs Tage später – festgelegt, denn zu Beginn des Wochenendes rechnete man mit geringerem Widerstand. Leiter dieses Einsatzes wurde Staatsanwalt Siegfried Buback

Die nun fertiggestellten Akten, Haftbefehle gegen Ahlers und Augstein wegen Verdachts auf Landesverrat beziehungsweise Verdachts auf Landesverrat und Bestechung sowie ein sehr großzügig gefasster Durchsuchungsbeschluss, passierten leicht auch die letzte Hürde. Alles in Allem waren Ermittlungsverfahren oder Voruntersuchungen gegen zehn weitere Personen eingeleitet worden: die SPIEGEL -Redakteure Schmelz (ein Co-Autor der Titelgeschichte) und Jaene, die Chefredakteure Engel und Jakobi, Verlagsdirektor Becker, einen bereits ausfindig gemachten Informanten, einen Vermittler, Josef Augstein, gleichzeitig Anwalt und Bruder des SPIEGEL -Chefs, einen Oberst vom BND und den späteren Bundeskanzler Helmut Schmidt[30]

Nur ein letzter Punkt musste noch geklärt werden: Schon längst hätte der Bundesjustizminister Wolfgang Stammberger (FDP) über das Vorhaben informiert werden müssen, darauf pochten auch die Bundesanwälte. Doch am 24. ließ Franz Josef Strauß stattdessen seinen Namensvetter Walter Strauß (CDU), Stammbergers Staatssekretär, zu sich bestellen und ihn von den Vorbereitungen unterrichten. Mit einer frei erfundenen Vollmacht von Adenauer gab er dem Fraktionsfreund die Anweisung, seinen Vorgesetzten nicht in Kenntnis zu setzen. Alles, was der Justizminister überhaupt wusste, war, dass ein Gutachten angefordert worden war; über Haft- oder gar Durchsuchungsbefehle war er nicht unterrichtet worden, davon erfuhr er erst aus der Zeitung. Alle weiteren Personen, „die der SPD oder der FDP angehörten“[31] und dem Gesetz nach hätten in Kenntnis gesetzt werden müssen, wurden ähnlich übergangen oder unzureichend benachrichtigt

Im Laufe der Vorbereitung auf die Durchsuchung wurden zwei Wochen lang die Telefonleitungen der SPIEGEL -Redaktion abgehört und Augstein, Ahlers, sowie die beiden Chefredakteure Engel und Jacobi wurden oberserviert – das allerdings so dilettantisch, dass man sie im entscheidenden Moment teilweise nicht auffinden konnte

[...]


[1] Haffner, Sebastian: Im Schatten der Geschichte. Historisch-politische Variationen aus zwanzig Jahren,

München² 1988, S. 155

[2] Birke, Adolf M.: Siedler Deutsche Geschichte. Nation ohne Haus – Deutschland 1945-1961, Berlin

1994, S. 97

(Im Folgenden zitiert als Birke.)

[3] Birke, S 110

[4] Noack, Paul: Die deutsche Nachkriegszeit, München² 1973, S. 38

[5] Burkhardt, Stefan: So stürzen Sie richtig!, auf: http://www.cicero.de/97.php?item=627&ress_id=4

[6] Die Angaben variieren hier, vgl. Anm. Nr. 1, Kap. V. b., S. 34

[7] Vgl. Ahlers, Conrad: Bedingt abwehrbereit, in: DER SPIEGEL 41/1962, S. 32-53

(Im Folgenden zitiert als Ahlers.)

[8] Vgl. Greiwe, Ulrich: Augstein. Ein gewisses Doppelleben, München 2003, S. 60

(Im Folgenden zitiert als Greiwe.)

[9] Ahlers, S. 32

[10] Vgl. Ahlers, S. 33

[11] Vgl. Ahlers, S. 32

[12] Ahlers, S. 46

[13] Franz Josef Strauß, zitiert bei: Ahlers, S. 50

[14] Wie 13

[15] Ahlers, S. 53

[16] Conrad Ahlers, zitiert bei: Ramge, Thomas: Die großen Polit-Skandale. Eine andere Geschichte der

Bundesrepublik, Frankfurt am Main 2003, S. 71

(Im Folgenden zitiert als Ramge.)

[17] Vgl. DER SPIEGEL: Onkel Aloys, in: DER SPIEGEL 39/1962, S. 29-43

[18] Sydney Gruson, zitiert bei: Schoenbaum, David: Ein Abgrund von Landesverrat. Die Affäre um den

„Spiegel“, Berlin 2002, S.66f

(Im Folgenden zitiert als Schoenbaum.)

[19] Von der Heydte wurde bald darauf befördert, vgl. Anm. Nr. 2, Kap. V. a., S. 34

[20] Vgl. Schöps, Joachim: Die SPIEGEL-Affäre des Franz Josef Strauß, Reinbeck bei Hamburg 1983, S. 44

(Im Folgenden zitiert als Schöps.)

[21] Schöps, S. 46

[22] Schoenbaum, S. 71

[23] Schöps, S. 49

[24] Schoenbaum, S. 72

[25] Schöps, S. 50

[26] Wie 25

[27] Vgl. Biermann, Werner: Strauß. Aufstieg und Fall einer Familie, Berlin² 2006, S. 169

(Im Folgenden zitiert als Biermann.)

[28] Greiwe, S. 71

[29] Vgl. Schöps, S. 52f

[30] Vgl. Greiwe, S. 70

[31] Wolfrum, Edgar: Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte, Band 23. Die Bundesrepublik

Deutschland 1949-1990, Stuttgart10 2005, S. 263.

Ende der Leseprobe aus 46 Seiten

Details

Titel
Die SPIEGEL-Affäre. Eine Katharsis für die Bundesrepublik?
Autor
Jahr
2008
Seiten
46
Katalognummer
V87269
ISBN (eBook)
9783638022354
ISBN (Buch)
9783640157266
Dateigröße
1194 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
SPIEGEL-Affäre, Katharsis, Bundesrepublik, Geschichte, Pressefreiheit, Demokratie, CSU, SPIEGEL, Journalismus, Regierung, Hamburg, Bonn, Justiz
Arbeit zitieren
Alexander J. Dautel (Autor:in), 2008, Die SPIEGEL-Affäre. Eine Katharsis für die Bundesrepublik?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87269

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