Seit mehreren Jahren arbeite ich auf einer radioonkologischen Station mit Patienten im Krebs-Endstadium. Immer wieder kommen meine Kollegen und ich in Situationen, in denen wir mit dem Thema „Sterbehilfe“ konfrontiert werden. Gerade wenn sich ein Patient im präfinalen Zustand befin-det, werden wir hin und wieder gebeten, eine erlösende Spritze zu setzen. Und so manches Mal wünschte ich, es wäre mir erlaubt, dies zu tun, gerade wenn der Patient unter enormen Schmerzen leidet, qualvoll um Luft ringt, oder auch verblutet. Die Gesichter des Sterbens sind in diesem Arbeits-feld manchmal sehr grausam und nur schwer zu ertragen. Dennoch müssen wir oft machtlos daneben stehen, da wir eben diese Erlösung nicht geben dürfen...
...Die letzten 24 Stunden im Leben von Herrn K. waren besonders schwer. Obwohl er immer höhere Morphin-Dosen bekam, waren seine Schmerzen kaum in den Griff zu bekommen. Mehrmals baten mich Herr K. und seine Ehefrau, ihm doch etwas zu geben, was sein Leiden beenden würde. Aber dem diensthabenden Arzt und mir waren in diesem Punkt die Hände gebunden. Alles was wir tun konnten war, die intravenöse Morphindosis solange schrittweise zu steigern, bis Herr K. einigermaßen schmerzfrei wurde. Schließlich verstarb Herr K. im Kreis seiner Angehörigen.
Fälle wie Herr K. treten in unserer Arbeit immer wieder auf. Und oft wünschten wir, dass die Gesetze in Fällen, in denen der Tod eines Patienten unweigerlich bevorsteht, anders geregelt seien und wenigstens die Ärzte die Möglichkeit hätten, ein langsames und schmerzvolles Sterben zu beenden.
Diskussionen über die Zulässigkeit von Sterbehilfe kommen immer wieder auf. Nicht zuletzt die Legalisierung der Sterbehilfe in den Niederlanden vor hat dazu geführt, dass auch in Deutschland die Debatten aktuell bleiben...
Als ich dieses Thema recherchierte fand ich eine Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zur Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende von 2006, der meiner Meinung nach das Thema aufschlussreich und aktuell behandelt und mit einigen Verwirrungen aufräumt. Ebenso finde ich, dass die Grenzen zwischen den einzelnen Arten der Sterbehilfe in der Stellungnahme des Nationalen Ethikrates durch die neue Terminologie besser abgesteckt sind. Aus diesen Gründen habe ich mich dazu entschlossen, diese Stellungnahme als Grundlage meiner Arbeit zu nutzen.
Inhaltsverzeichnis
1. Beispiel aus der Praxis als Einführung
2. Was ist unter Sterbehilfe zu verstehen?
3. Die neue Terminologie und was sie bedeutet
3.1 Sterbebegleitung
3.2 Therapie am Lebensende
3.3 Sterbenlassen
3.4 Beihilfe zur Selbsttötung
3.5 Tötung auf Verlangen
4. Die verfassungsrechtliche Sicht
5. Die strafrechtliche Sichtweise
5.1 Therapien am Lebensende
5.2 Sterbenlassen
5.3 Selbsttötung: Beihilfe und nachträgliche Rettungspflicht
5.4 Tötung auf Verlangen
6. Die ethische Sichtweise
6.1 Therapien am Lebensende
6.2 Sterbenlassen
6.3 Suizid
7. Beihilfe zum Suizid
7.1 Die Individuelle Beihilfe
7.2 Die organisierte Beihilfe
7.3 Anstiftung zum Suizid
8. Tötung auf Verlangen
9. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die ethischen, rechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekte rund um das Sterben und die Begleitung von Patienten am Lebensende, basierend auf der Terminologie des Nationalen Ethikrates. Das primäre Ziel ist es, Orientierung in der komplexen Debatte um Sterbehilfe zu bieten und den Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie, ärztlichem Ethos und strafrechtlichen Rahmenbedingungen zu beleuchten.
- Differenzierung der Sterbehilfe-Terminologie
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Selbstbestimmung
- Strafrechtliche Einordnung von Beihilfe und Tötung
- Ethische Abwägung von Sterbebegleitung und Suizidprävention
Auszug aus dem Buch
1. Beispiel aus der Praxis als Einführung
Seit mehreren Jahren arbeite ich auf einer radioonkologischen Station mit Patienten im Krebs-Endstadium. Immer wieder kommen meine Kollegen und ich in Situationen, in denen wir mit dem Thema „Sterbehilfe“ konfrontiert werden. Gerade wenn sich ein Patient im präfinalen Zustand befindet, werden wir hin und wieder gebeten, eine erlösende Spritze zu setzen. Und so manches Mal wünschte ich, es wäre mir erlaubt, dies zu tun, gerade wenn der Patient unter enormen Schmerzen leidet, qualvoll um Luft ringt, oder auch verblutet. Die Gesichter des Sterbens sind in diesem Arbeitsfeld manchmal sehr grausam und nur schwer zu ertragen. Dennoch müssen wir oft machtlos daneben stehen, da wir eben diese Erlösung nicht geben dürfen.
So auch im Fall von Herrn K. Herr K. wurde auf unserer Station palliativ behandelt. Er befand sich im Endstadium und er selbst, wie auch seine Angehörigen wussten über seinen Zustand bescheid. Sein Zustand begann sich zusehends zu verschlechtern und es war allen Beteiligten bewusst, dass es in den nächsten Tagen versterben würde.
Herr K. wurde in ein Einzelzimmer verlegt, damit seine Angehörigen ihm auch in der Nacht beistehen konnten. Seine Frau blieb rund um die Uhr an seiner Seite und bekam ein eigenes Bett in dem Zimmer. Herr K. litt durch die ossären Metastasen unter starken Schmerzen, die zunächst mit Morphin-Tabletten und schließlich mit einer intravenösen Morphin-Dauertherapie behandelt wurden. Jedoch musste die Dosis ständig gesteigert werden, da die Schmerzen für Herrn K. immer unerträglicher wurden. Während der ganzen Zeit fand eine intensive Sterbebegleitung und Angehörigenbetreuung von Pflegenden, Ärzten und Seelsorgern statt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Beispiel aus der Praxis als Einführung: Der Autor schildert aus seinem Arbeitsalltag auf einer onkologischen Station die belastende Situation der Sterbebegleitung und den Wunsch nach Sterbehilfe.
2. Was ist unter Sterbehilfe zu verstehen?: Es wird die Problematik der bisherigen Sterbehilfe-Begriffe diskutiert und die neue Terminologie des Nationalen Ethikrates eingeführt.
3. Die neue Terminologie und was sie bedeutet: Definition der zentralen Begriffe wie Sterbebegleitung, Therapie am Lebensende, Sterbenlassen, Beihilfe zur Selbsttötung und Tötung auf Verlangen.
4. Die verfassungsrechtliche Sicht: Analyse der verfassungsrechtlichen Verankerung der Menschenwürde und des Rechts auf einen würdigen Tod.
5. Die strafrechtliche Sichtweise: Betrachtung der rechtlichen Grauzonen und Konsequenzen bei medizinischen Handlungen am Lebensende.
6. Die ethische Sichtweise: Ethische Reflexion über die Qualität des Sterbens, den Patientenwillen und die moralische Pflicht in der Sterbephase.
7. Beihilfe zum Suizid: Differenzierung zwischen individueller und organisierter Suizidhilfe sowie die Frage der ärztlichen Rolle.
8. Tötung auf Verlangen: Rechtliche und ethische Einordnung der Tötung auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten.
9. Fazit: Zusammenfassende Betrachtung der Schwierigkeit, ethische und rechtliche Fragen in der individuellen Praxis zu klären.
Schlüsselwörter
Sterbehilfe, Sterbebegleitung, Lebensende, Patientenverfügung, Menschenwürde, Suizid, Beihilfe, Strafrecht, Ethikrat, Patientenautonomie, Palliativmedizin, Sterbenlassen, Tötung auf Verlangen, Gewissensentscheidung, Schmerztherapie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der ethischen und rechtlichen Problematik von Sterbehilfe und der Begleitung von Patienten im Endstadium einer Krankheit.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die medizinische Sterbebegleitung, die rechtliche Einordnung von Beihilfe zum Suizid sowie die ethische Abwägung zwischen Lebenserhaltung und Patientenautonomie.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, Orientierung in der Debatte um Sterbehilfe zu geben und die Anwendung der Terminologie des Nationalen Ethikrates in der Praxis zu erläutern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Arbeit, die auf Literaturrecherche und der Analyse von Stellungnahmen des Nationalen Ethikrates sowie gesetzlichen Grundlagen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine verfassungsrechtliche, strafrechtliche und ethische Analyse der unterschiedlichen Formen des Lebensendes.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Sterbehilfe, Patientenautonomie, Suizid, Palliativmedizin und Ethik geprägt.
Welche Rolle spielt die neue Terminologie des Nationalen Ethikrates?
Die neue Terminologie dient dazu, Missverständnisse und Beschönigungen zu vermeiden, indem sie klarere Grenzen zwischen Begleitung, Therapie und Tötung zieht.
Wie positioniert sich der Autor zur Frage der ärztlichen Beihilfe zum Suizid?
Der Autor betont, dass es keine einfache Antwort gibt, da das Thema extrem komplex ist und zwischen beruflichem Ethos, persönlichem Gewissen und rechtlicher Angst abgewogen werden muss.
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- Ronny Weiß (Author), 2007, Therapien am Lebensende, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87328