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Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat, § 56 f I 1 Nr. 1 StGB

Title: Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat, § 56 f I 1 Nr. 1 StGB

Examination Thesis , 2007 , 44 Pages , Grade: 12

Autor:in: Sarina Vanek (Author)

Law - Penology
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Sollte sich der Verurteilte nicht bewähren, ist die Strafaussetzung nach § 56 f StGB zu widerrufen.
Für den Widerruf besonders umstritten sind die Voraussetzungen der „Begehung einer neuen Straftat“. Ist die neue Tat zum Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung Gegenstand eines noch anhängigen Strafverfahrens, ist fraglich, ob für den Widerruf eine Verurteilung für die neue Tat vorliegen muss und ob diese bereits rechtskräftig sein muss oder geringere Anforderungen zu stellen sind, wie etwa die Überzeugung des über den Widerruf entscheidenden Gerichts oder ein glaubhaftes Schuldeingeständnis. In der Folge ist fraglich, welches Gericht für die Feststellung der neuen Straftat zuständig ist. Hierfür käme sowohl das Widerrufsgericht als auch das für die Anlasstat zuständige Gericht in Betracht.
Durch den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat können bei Summierung einzelner Straftaten zudem lange Vollzugsdauern entstehen. Hierdurch werden die positiven Wirkungen der Strafaussetzung, insbesondere die präventive Wirkung, aufgehoben. Auch entsprechen diese langen Vollzugsdauern nicht mehr dem Grundsatz unrechts- und schuldangemessenen Strafens.
Diese Arbeit soll daher die Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat unter Berücksichtigung der soeben angesprochenen negativen Folgen und mit Blick auf die europa- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sowie den gerichtlichen Zuständigkeiten darstellen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Problemdarstellung

C. Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung wegen Begehung einer neuen Straftat, § 56 f I 1 Nr. 1

I. Straftat

II. Tatzeit

III. Nicht-Erfüllung der der Strafaussetzung zugrunde liegenden Erwartung

D. Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung wegen Begehung einer neuen Straftat unter Berücksichtigung europa- und verfassungsrechtlicher Vorgaben

I. Erfordernis der rechtskräftigen Verurteilung der Anlasstat vor Widerruf der Strafaussetzung

1. Entwicklung des Meinungsstreits

2. Streitdarstellung

3. Streitentscheid

a) Grammatikalisches Argument

b) Historisches Argument

c) Systematische Argumente

d) Teleologische Argumente

e) Europa- und verfassungsrechtliche Argumente

aa) Anwendbarkeit

bb) Verstoß gegen Art. 6 II EMRK

cc) Normenhierarchie zwischen Art. 6 II EMRK und § 56 f

4. Ergebnis

a) Geständnis

b) Strafbefehl

II. Exkurs: Vergleich mit anderen europäischen Rechtsordnungen

1. Belgien und Frankreich

2. Dänemark

3. Italien

4. Niederlande

5. Österreich

6. Schweden

7. Schweiz

8. Spanien

9. Ergebnis

III. Gerichtliche Zuständigkeiten

E. Begründete Stellungnahme

F. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Anforderungen an den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 f I 1 Nr. 1 StGB im Falle der Begehung einer neuen Straftat. Im Zentrum steht die Forschungsfrage, ob für einen solchen Widerruf zwingend eine rechtskräftige Verurteilung wegen der neuen Tat erforderlich ist oder ob geringere Anforderungen genügen, wobei insbesondere die Vereinbarkeit mit der Unschuldsvermutung (Art. 6 II EMRK) und verfassungsrechtlichen Grundsätzen sowie die Problematik überlanger Vollzugsdauern analysiert werden.

  • Voraussetzungen und Anwendungsbereich des Bewährungswiderrufs gem. § 56 f StGB.
  • Die Rolle der Unschuldsvermutung bei Widerrufsentscheidungen vor Aburteilung der Anschlusstat.
  • Rechtsvergleichende Analyse europäischer Rechtsordnungen zur Handhabung der Bewährungsproblematik.
  • Kritische Würdigung der gerichtlichen Zuständigkeiten und Prozessökonomie im Widerrufsverfahren.
  • Vorschläge zur prozessualen Optimierung und Bündelung von Entscheidungen.

Auszug aus dem Buch

a) Grammatikalisches Argument

Die Gegner des Erfordernisses des Abwartens der Aburteilung der Anlasstat vor Widerruf argumentieren, nach dem Wortlaut des § 56 f reiche die Feststellung einer Straftat aus. Laut Gesetz müsse diese nicht abgeurteilt sein. Hiergegen wird angeführt, dass die überwiegende Meinung für den Begriff der Straftat auch von einer rechtswidrigen und schuldhaften Tat, sowie dem Fehlen von persönlichen Strafausschließungs-, und Strafaufhebungsgründen ausgeht, obwohl der Wortlaut dies nicht hergebe. Jedoch muss hierzu gesagt werden, dass ein Widerruf wegen Begehung einer Straftat wohl auch nur wegen einer Straftat im strafrechtlich erheblichen Sinne stattfinden kann. Wenn die Tat etwa entschuldigt oder z.B. wegen Notwehr gerechtfertigt werden kann, kann hierfür unmöglich ein Widerruf der Strafaussetzung erfolgen, weil gar kein Verhalten, welches die der Aussetzung zur Bewährung zugrunde liegende Prognose revidieren würde, vorliegt.

Jedenfalls ist der Schluss, die Straftat müsse nicht abgeurteilt sein, nicht zwingend. Es könnte ebenso das Gegenteil der Fall sein, weil der Verdächtige z.B. erst durch eine Verurteilung zum Straftäter wird.

Somit dürfte der Wortlaut des § 56 f I 1 Nr. 1 mit beiden Interpretationen vereinbar sein und daher wohl keinen ausreichenden Aufschluss über das Erfordernis einer Verurteilung vor Widerruf der Strafaussetzung geben.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Einführung in die Kriminalpolitik der Strafaussetzung zur Bewährung und Darstellung ihrer praktischen Bedeutung sowie der aktuellen medialen Relevanz anhand prominenter Fälle.

B. Problemdarstellung: Erörterung der verfahrensrechtlichen Unsicherheiten bezüglich der Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung bei Begehung einer neuen Straftat.

C. Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung wegen Begehung einer neuen Straftat, § 56 f I 1 Nr. 1: Analyse der materiell-rechtlichen Begriffe der Straftat, Tatzeit sowie der Nicht-Erfüllung der der Strafaussetzung zugrunde liegenden Erwartung.

D. Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung wegen Begehung einer neuen Straftat unter Berücksichtigung europa- und verfassungsrechtlicher Vorgaben: Umfassende Untersuchung der Notwendigkeit einer rechtskräftigen Verurteilung, gestützt durch eine Streitdarstellung, europarechtliche Vorgaben und einen rechtsvergleichenden Exkurs.

E. Begründete Stellungnahme: Diskussion von Lösungsmöglichkeiten für die Problematik unverhältnismäßiger Vollzugsdauern, insbesondere durch Zuständigkeitskonzentration bei den Gerichten.

F. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse mit der Forderung an den Gesetzgeber, durch Neufassungen verbindliche Regelungen zur Konventionskonformität zu schaffen.

Schlüsselwörter

Strafaussetzung zur Bewährung, Bewährungswiderruf, § 56 f StGB, neue Straftat, Unschuldsvermutung, Art. 6 II EMRK, Prognoseentscheidung, Aburteilung, Anlasstat, Rechtskraft, Prozessökonomie, Resozialisierung, Strafvollstreckung, europäische Rechtsordnungen, richterliche Zuständigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, wenn der Verurteilte während der Bewährungszeit eine neue Straftat begeht.

Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?

Zentrale Themen sind die Notwendigkeit einer rechtskräftigen Verurteilung der neuen Tat, die Wahrung der Unschuldsvermutung nach EMRK und die Vermeidung unverhältnismäßig langer Vollzugsdauern durch eine optimierte gerichtliche Zuständigkeit.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Die Arbeit untersucht, ob für einen Widerruf nach § 56 f I 1 Nr. 1 StGB zwingend eine rechtskräftige Verurteilung der neuen Tat abgewartet werden muss oder ob andere Feststellungsformen ausreichen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin/der Autor nutzt eine dogmatische Analyse, eine rechtsvergleichende Methode zur Untersuchung europäischer Rechtsordnungen sowie eine teleologische und systematische Interpretation der gesetzlichen Normen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden der Streitstand über die Anforderungen an die Verurteilung, die Relevanz der Unschuldsvermutung, die Rolle von Geständnissen und Strafbefehlen sowie ein Vergleich mit europäischen Nachbarländern detailliert erörtert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist insbesondere durch Begriffe wie Bewährungswiderruf, Unschuldsvermutung, Prognosekorrektur und Zuständigkeitskonzentration geprägt.

Warum ist die Entscheidung des EGMR vom 3.10.2002 für die Arbeit so wichtig?

Die EGMR-Entscheidung markiert einen Wendepunkt, da sie die Unschuldsvermutung stärker in den Fokus rückt und dazu führt, dass die deutsche Rechtsprechung die Anforderung an eine förmliche Schuldfeststellung vor dem Widerruf neu bewerten muss.

Wie bewertet die Arbeit die Rolle von Geständnissen im Widerrufsverfahren?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass ein Geständnis im deutschen Recht lediglich eine Erkenntnisquelle und keine zwingende Voraussetzung für den Widerruf sein sollte, da eine Aburteilung der Anlasstat grundsätzlich abzuwarten ist.

Welchen Lösungsvorschlag macht die Arbeit bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeiten?

Es wird vorgeschlagen, die Zuständigkeit für die Entscheidung über die neue Tat und den Bewährungswiderruf bei einem einzigen Gericht zu konzentrieren, um Verfahrensverzögerungen und widersprüchliche Prognosen zu vermeiden.

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Details

Title
Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat, § 56 f I 1 Nr. 1 StGB
College
University of Hannover
Course
Sanktionenrecht
Grade
12
Author
Sarina Vanek (Author)
Publication Year
2007
Pages
44
Catalog Number
V87344
ISBN (eBook)
9783638007566
ISBN (Book)
9783638913386
Language
German
Tags
Anforderungen Widerruf Strafaussetzung Bewährung Begehung Straftat StGB Sanktionenrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sarina Vanek (Author), 2007, Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat, § 56 f I 1 Nr. 1 StGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87344
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