Seit den 90er Jahren geht die Tendenz in den AG-Verbänden zur Aufnahme von einer Satzungsklausel, die die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, die sog. OT-Mitgliedschaft, zulässt . Das BAG hat die Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft bisher offen gelassen. Nun hatte der 1. Senat Gelegenheit zur Stellungnahme, organisierte AN wollten feststellen lassen, dass ihnen tarifliches Urlaubsgeld zustünde, weil der AG-Verband für ihren AG, der von der angebotenen OT-Mitgliedschaft Gebrauch gemacht hatte, tarifzuständig sei. Klargestellt wurde, dass die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung möglich ist, allerdings nicht auf Grundlage der bisher angenommenen beschränkten Tarifzuständigkeit, sondern durch eine Satzungsänderung, die die Tarifgebundenheit entfallen lässt. Dies klingt zunächst nach Rechtsklarheit, die Begründung des BAG, die zu dieser Entscheidung geführt hat ist allerdings in einigen Punkten wenig stichhaltig und soll im Folgenden auf ihre Überzeugungskraft hin untersucht werden. Erörtert werden jedoch soll zunächst, weshalb der frühere Ansatz, die Beschränkung der Tarifzuständigkeit, nicht übernommen wurde.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Beschränkung der Tarifzuständigkeit auf jeweilige Mitglieder unzulässig
- I. Tarifzuständigkeit und Tarifgebundenheit
- 1. Tarifzuständigkeit
- 2. Tarifgebundenheit
- II. Mögliche Beschränkungen des Geltungsbereichs
- III. Beschränkung auf jeweilige Mitglieder nicht zulässig
- 1. Schutz des funktionierenden Tarifvertragssystems
- 2. Merkmal der Tarifgebundenheit würde funktionslos
- 3. Tarifvorbehalt des § 77 III BetrVG würde weitgehend leer laufen
- 4. Schutz Dritter
- 5. Auswirkungen auf den AG-Verband
- IV. Zwischenergebnis
- C. Mitgliedschaft ohne Tarifbindung möglich
- I. Der Weg zur Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft
- II. Rechtliche Begründung des Stufenmodells
- III. Verfahrensrechtliche Konsequenzen
- IV. Alternatives Modell: Aufteilungsmodells
- V. Rechtsfolgen
- VI. Offene Fragen
- D. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Themenarbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Zulässigkeit einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft), wie sie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 18. Juli 2006 (1 ABR 36/05) entschieden hat.
- Rechtliche Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft
- Auswirkungen auf das Tarifvertragssystem
- Verhältnis von Tarifgebundenheit und Koalitionsfreiheit
- Bedeutung des Vereinsrechts für Arbeitgeberverbände
- Kritische Würdigung der Entscheidung des BAG
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel B analysiert die Zulässigkeit einer Beschränkung der Tarifzuständigkeit auf die jeweiligen Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes. Dabei werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Tarifzuständigkeit und die Tarifgebundenheit sowie die möglichen Beschränkungen des Geltungsbereichs von Tarifverträgen diskutiert. Abschließend wird dargelegt, warum eine Beschränkung der Tarifzuständigkeit auf die eigenen Mitglieder nicht zulässig ist.
Kapitel C beleuchtet die Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft. Es wird die historische Entwicklung der Rechtsprechung zum Thema sowie die uneinheitlichen Meinungen in der Literatur dargestellt. Im Zentrum steht die Argumentation des BAG, die die OT-Mitgliedschaft unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Darüber hinaus werden die verfahrensrechtlichen Konsequenzen und alternative Modelle wie ein Aufteilungsmodell diskutiert.
Schlüsselwörter
OT-Mitgliedschaft, Tarifzuständigkeit, Tarifgebundenheit, Koalitionsfreiheit, Vereinsrecht, Arbeitgeberverband, Tarifautonomie, Tarifvertragssystem, Bundesarbeitsgericht, Rechtliche Zulässigkeit, Kritische Würdigung.
- Quote paper
- Melanie Wichmann (Author), 2007, Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87381