Ökonomische Analyse der bilanziellen Behandlung strukturierter Produkte nach IAS 39 und IFRIC 9


Diplomarbeit, 2007

73 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Problemstellung

2 Strukturierte Produkte
2.1. Definition und Überblick über strukturierte Produkte
2.2. Komplexitätszunahme strukturierter Produkte durch Financial Engeneering

3 Bilanzierung strukturierter Produkte
3.1. Fair-Value Option
3.2. Trennungsprüfung derivativer Finanzinstrumente vom Trägerinstrument
3.2.1. Abspaltungskriterien
3.2.2. Bilanzierung bei Trennung
3.2.3. Bilanzierungsbeispiel bei Trennung eines nicht-optionalen Derivats anhand eines Index-Zertifikats
3.2.4. Bilanzierungsbeispiel bei Trennung eines optionalen Derivats anhand einer Reverse Convertible (Aktienanleihe)
3.2.5. Trennung nicht-finanzielles Trägerinstrument vom eingebetteten Derivat
3.3. Bilanzierung ohne Trennung
3.3.1. Bilanzierung ohne Trennung eines Fremdwährungsderivats vom nicht-finanziellen Basisvertrag
3.3.2. Bilanzierung ohne Trennung eines Bausparvertrags
3.4. Neubewertungspflicht nach IFRIC 9
3.4.1 Mögliche Zeitpunkte der Neubeurteilung einer Abspaltungspflicht
3.4.2. Gründe für Neubeurteilung
3.4.3. Bilanzierung bei Neubeurteilung

4. Würdigung
4.1. Ziele und qualitative Anforderungen an einen IFRS-Abschluss
4.2. Grundsätzliche Beurteilung

5. Thesenförmige Zusammenfassung

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Auswahl marktgängiger strukturierter Produkte

Abb. 2: Fair-Value-Bestimmung bei Finanzinstrumenten nach IFRS

Abb. 3: Bewertung Multi-Callable-Bond mit Binomialbaum

Abb. 4: Preisermittlung der Optionskomponente

Abb. 5: Entscheidungsbaum zur Trennung strukturierter Produkte

Abb. 6: Zerlegung von strukturierten Produkten

Abb. 7: Fair-Value Ermittlung bei eingebettetem Derivat ohne Fair-Value

Abb. 8: Übersicht Rechnungslegungsgrundsätze nach derzeitiger gültiger Fassung

Abb. 9: Investorinformationsbedürfnis und mögliches Informationsangebot

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Optionsmodelle und ihre Restriktionen

Tab. 2: Beispiel Multi-Callable-Bond

Tab. 3: Kuponzinsen und Nullkuponzinsen

Tab. 4: Trennungsprüfung mit fortgeführten Anschaffungskosten 1

Tab. 5: Trennungsprüfung mit fortgeführten Anschaffungskosten 2

Tab. 6: Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten

Tab. 7: Fortgeführte Anschaffungskosten bei erwarteten 9% Zinsaufwand

Tab. 8: Fortgeführte Anschaffungskosten bei 8% bei Vertragsmodifikation

Tab. 9: Absolute und relative Abweichung Cash-Flows

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Problemstellung

In den letzten Jahren bieten zahlreiche Emittenten vermehrt eine Vielzahl sogenannter strukturierter Produkte[1] (hybrid (combined) instruments) auf den Finanzmärkten an, die sich in der detaillierten vertraglichen Ausgestaltung[2] und insbesondere hinsichtlich der Auszahlungsprofile unterscheiden, im Kern jedoch ein Basisträgerinstrument (host contract) mit mindestens einem eingebetteten Derivat (embedded derivative) beinhalten. Gründe für die deutliche Emissionszunahme[3] sind vor allem darin zu sehen, dass sich Emittenten von strukturierten Produkten günstiger refinanzieren können als über konventionelle Anleihen[4]. Neben niedrigeren Monitoringkosten der Emission[5] spielt die Möglichkeit von Risikotransfers eine große Rolle, wie z.B. im Einsatz mit Kreditderivaten oder der Platzierung von synthetischen ABS-Tranchen[6]. Vor allem bietet die Emission strukturierter Produkte im Retail-Bereich ein höheres Margenpotenzial[7] im Vergleich zu anderen Retailprodukten[8]. Für Investoren sind strukturierte Produkte interessant, da sich nahezu jedes Risiko-/ Ertragsprofil generieren lässt und einem Investor die Möglichkeit gegeben wird, an Märkten teilzuhaben, „die einzelne Marktteilnehmer aufgrund von Marktunvollkommenheiten selbst nicht schaffen können“[9]. Dadurch können aufwändige Strategien durch den Kauf meist eines Wertpapiers unterbleiben[10]. Hintergrund für die Regelungen zur Bilanzierung von eingebetteten Derivaten ist es, zu verhindern, dass die allgemeinen Regeln zur erfolgswirksamen Derivatebilanzierung mit dem beizulegenden Zeitwert umgangen werden, indem das eingebettete Derivat in einen anderen Kontrakt implementiert wird, der nicht zum Fair-Value bilanziert wird [IAS 39.BC37; IFRIC 9.BC6]. Dieses eingebettete Derivat ist ein wesentlicher Bestandteil eines strukturierten Produkts und mithin derjenige Teil, der eine nahezu unendliche Komposition von strukturierten Produkten ermöglicht. Den Bilanzierenden stellt dies vor das Problem einer ökonomisch sachgerechten Erfassung und Abbildung teilweise hochkomplexer Finanzinstrumente und erfordert nicht nur solide Kenntnisse des IAS 39 und seiner Spezialvorschriften hinsichtlich der Bilanzierung strukturierter Produkte, sondern dies Themenfeld tangiert auch andere Bilanzvorschriften, da u.U. das originäre Basisinstrument anderen IAS / IFRS Richtlinien zuzuordnen ist[11]. Ferner muss der Bilanzierende berücksichtigen, ob Eigenkapitalanteile im strukturierten Produkt enthalten sind, die dem Geltungsbereich des IAS 32 unterliegen. Große Schwierigkeiten bereitet die Lex Specialis des IAS 39.11 a), die das sog. „closely-related“ Kriterium als wesentlichen Maßstab einer möglichen Trennung beinhaltet, wobei nicht immer ersichtlich ist, ob divergierende Risikofaktoren, die eine Trennungspflicht herbeiführen, vorliegen oder nicht. Gerade die Frage, ob die Aufspaltung eines strukturierten Produkts unterbleibt oder nicht, hat unterschiedliche Ergebniswirkungen zur Folge und kann zudem die Ergebnisvolatilitäten erhöhen.

Neben der Problematik der Identifikation eingebetteter derivativer Finanzinstrumente[12] ist es möglich, dass sich im Zeitablauf makroökonomische und regulatorische Rahmenbedingungen derart ändern, dass die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des Träger- und derivativen Finanzinstruments korrespondieren und somit die erste Bedingung einer Trennung des IAS 39.11 aufgehoben wäre. Eine Trennungspflicht bestünde nun ex post nicht mehr. Hier liefert IFRIC 9 genaue Vorgaben und lässt eine nachträgliche Neubeurteilung der Trennungspflicht nur dann zu, wenn eine Änderung von Vertragsbedingungen zu wesentlichen Änderungen der Zahlungsströme führt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Basis- oder das eingebettete Instrument oder beide zusammen eine signifikante Änderung der Zahlungsströme hervorrufen. Relevant ist eine signifikante Cash–Flow-Änderung, wobei zu klären bleibt, was „signifikant“ in praxi zu bedeuten hat. Hier besteht weiterhin Auslegungsbedarf. Da sich die Identifikation eingebetteter Derivate, die auch in einen nicht-finanziellen Vertrag eingebunden sein können, als besonders schwierig gestaltet, bleibt zu erörtern, inwieweit die umfangreichen Regelungen Sinn machen.

2 Strukturierte Produkte

2.1. Definition und Überblick über strukturierte Produkte

Obwohl der Standard IAS 39 keine Legaldefiniton für strukturierte Produkte vorsieht, erschließt sich die Definition eines strukturierten Produkts indirekt über IAS 39.10, der ein eingebettetes Derivat als einen integralen Bestandteil eines nicht derivativen Basisvertrags (non-derivative host contract) bezeichnet[13]. In der amtlichen EU-Übersetzung wird „hybrid (combined) instrument“ als strukturiertes (zusammengesetztes) Finanzinstrument wiedergegeben, was insofern begrifflich etwas unscharf gefasst zu sein scheint, da das Epitheton ´hybrid`[14] suggerieren könnte, dass vorrangig in irgendeiner Form Eigenkapitalkomponenten in struk-turierten Produkten enthalten sind.

Bezeichnend für strukturierte Produkte ist, dass sie zum Teil ähnlichen Zahlungsstromschwankungen ausgesetzt sind wie ein alleinstehendes Derivat. Wenn dieses eingebettet ist, verändert es einen oder alle Cash-Flows des Basisvertrags in Abhängigkeit von einem bestimmten Zinssatz, dem Preis eines Finanzinstruments, Warenpreisen, Wechselkursen, Preis- oder Kursindizes, einem Bonitätsrating oder -Index oder einer anderen Variablen, sofern diese keine finanzielle Variable darstellt und nicht spezifisch für eine Partei des Vertrags ist [IAS 39.10]. Das eingebettete Derivat modifiziert die Zahlungsströme des Basisinstruments und erlaubt eine „flexible Transformation von Zahlungen über Perioden und eine flexible Risikoallokation“[15].

Sobald das eingebettete Derivat an Dritte vertraglich übertragbar wird, handelt es sich um kein strukturiertes Produkt, sondern um ein eigenständiges Instrument (separate financial instrument )[16]. Solch ein Derivat ist dann als kein eingebettetes zu deklarieren und muss nach den für Derivate herrschenden Vorschriften in die Kategorie[17] held for trading eingestuft und bilanziell abgebildet werden[18]. Die Kombination verschiedener Basisinstrumente mit mindestens einem oder mehreren Derivaten führt zu einer Fülle von Kombinationsmöglichkeiten von strukturierten Produkten, was eine Klassifizierung etwas schwierig gestalten lässt. Dennoch gewährt die folgende Abbildung einen Überblick über gängige und marktfähige Produkte:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Auswahl marktgängiger strukturierter Produkte[19]

Während das Gros strukturierter Produkte ein zinstragendes Kassainstrument als Basisinstrument beinhaltet, so sind es gerade die in letzter Zeit immer häufiger gehandelten und emittierten Zertifikate[20], welche die Entwicklung bestimmter Aktien, Rohstoff- und anderer Wertpapierpakete nachbilden. Das Basisinstrument entspricht meist einem Index und es wird i.d.R. kein Kuponzins gezahlt[21]. Nicht jedes zusammengesetzte Produkt muss jedoch zwingend ein eingebettetes Derivat enthalten. Die Auswirkung des derivativen Bestandteils eines strukturierten Produkts muss jedenfalls so stark sein, dass der Cash-Flow des strukturierten Produkts ähnlichen Schwankungen unterliegt wie ein freistehendes Derivat (stand alone derivative). Dadurch stellt das IASB die Konformität der Definition freistehender und eingebetteter Derivate sicher und erleichtert die Abgrenzung einzelner Vertragsbestandteile. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass das IASB für die Definition von eingebetteten Derivaten fast wortwörtlich die Definition von freistehenden Derivaten benutzt:

„Ein eingebettetes Derivat verändert einen Teil oder alle Cash Flows aus einem Kontrakt in Abhängigkeit von einem bestimmten Zinssatz, Preis eines Finanzinstruments, Rohstoffpreis, Wechselkurs, Preis- oder Kursindex, Bonitätsrating oder –index oder einer anderen Variablen.“ [IAS 39.10 Satz 2].

2.2. Komplexitätszunahme strukturierter Produkte durch Financial Engeneering

Da Emittenten strukturierter Produkte durch die Kombination unterschiedlichster Derivate mit Basisinstrumenten eine nahezu unbegrenzte Anzahl von strukturierten Produkten kreieren können, ist es oftmals sehr schwierig als Externer die Dekomposition eines solchen Produkts zu betreiben, da manche Derivate als solche nicht leicht erkennbar sind[22]. Hier versucht der Verein das Derivate Forum[23], ein von Emittentenhäusern gegründeter Interessenverband, Transparenz und Vergleichbarkeit von Anlageprodukten bei der Vielfalt des Marktangebots zu bringen, indem einheitliche Begriffe in der Namensgebung und eine Zuteilung der Produkte in Risikoklassen erfolgt.[24] Aus Emittenten- oder Investorensicht sind gewisse Mindestanforderungen an Grundlagenwissen der Optionspreistheorie[25] zu verlangen, wenn sichergestellt sein soll, dass Verkäufer und Käufer in der Lage sind, die Bestandteile eines strukturierten Produktes zu identifizieren.. Für eine bilanzielle Behandlung ist es vor allem immanent wichtig, überhaupt zu wissen, um welche derivativen Komponenten es sich bei einem strukturierten Produkt handelt. Hier dürften es Emittenten von strukturierten Produkten annahmegemäß leichter haben, da bei der Komposition des strukturierten Produkts das Produktdesign und damit die einzelnen Komponenten bekannt sein sollten. Liegt der Emissionszeitpunkt lange zurück, könnte es jedenfalls auch aus Emittentensicht vorkommen, dass übersehen wird, dass ein strukturiertes Produkt emittiert worden ist[26].

Probleme bei der Identifikation strukturierter Produkte können sich vor allem bei IFRS Erstanwendern ereignen[27]. Während die frühen Formen strukturierter Produkte in aller Regel ein zinstragendes Kassainstrument mit meist einem Wandlungs-, Kündigungs- oder Prolongationsrecht darstellten[28], so verfügt man heute über eine Vielzahl an komplexen Derivaten und Derivatekombinationen, welche die Cashflows des Basisinstruments zu modifizieren vermögen. Nach dem Baukastenprinzip (sog. „Lego-approach“) können mit einigen Derivatebausteinen unterschiedlichste Gewinn-/ Risikoprofile erzeugt werden. Für die bilanzielle Bewertung eingebetteter Derivate in strukturierten Produkten sind Kenntnisse über die Optionspreiskomponenten[29] von klassischen und exotischen Optionstypen[30], die Determinanten ihrer Preisbildung[31] und über die gängigen Standardmodelle der Optionsbewertung notwendig. Hinsichtlich der Bewertung existieren verschiedene Verfahren, die sich aufgrund ihrer grundsätzlichen Konzeption in analytische und numerische Modelle gliedern lassen. Erstere liefern durch Lösungsgleichungen Ergebnisse für spezifische Problemstellungen[32].

Ihre Anwendung erfolgt durch die Identifikation und das Einsetzen der Eingangsparameter. Numerische Verfahren dagegen sind diskrete Bewertungsprozesse und approximieren entweder die Bewertungsgleichung analytischer Modelle oder den stochastischen Prozess des Basiswerts. Zwei gängige Vertreter solcher Bewertungsverfahren stellen das Black-Scholes und das Binomialmodell dar. Letzteres ist ein numerisches Modell zur Approximation des stochastischen Bewertungsprozesses. Welches Konzept zur Bewertung von Optionen vorzuziehen ist, hängt in erster Linie von der Fähigkeit des Bewertungskonzepts ab, die vielfältigen Modellierungsformen fassen und bewerten zu können Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht relevanter Kriterien zur Beurteilung über die Anwendungsbreite der Verfahren:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Optionsmodelle und ihre Restriktionen[33]

Eine genauere Darstellung und Berechnung von Optionspreisen wird hier bis auf ein Beispiel nicht weiter thematisiert. Festzuhalten bleibt, dass die Bewertung von Derivaten mitunter komplex und schwierig sein kann. Implikationen für die Bilanzierung ergeben sich bei Fragen der Fair-Value Bestimmung. Denn ist für ein eingebettetes Derivat kein Fair-Value auf einem aktiven Markt oder mittels gängiger Optionsbewertungsmodelle messbar, scheidet eine getrennte Bilanzierung von Derivat und Basisinstrument von vornherein aus.

Einen Überblick über die Ermittlung des Fair-Value bietet folgende Abbildung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Fair-Value-Bestimmung bei Finanzinstrumenten nach IFRS[34]

In der Fair-Value Ermittlungshierarchie[35] ist ein aktiver Markt gem. IAS 39.A71 als bestmöglicher objektiver Hinweis zu werten und zu verwenden. Oftmals ist die vom IASB gewünschte Marktsicht nicht zu erfüllen, so dass die o.a. Bewertungsmodelle für Finanzinstrumente behelfsweise bei der Fair-Value-Ermittlung zur Anwendung kommen müssen.

Beispiel: Bewertung eines Multi Callable Bonds

Eine Anleihe, die mit mehrfachem Kündigungsrecht aus Emittentensicht ausgestattet ist , bezeichnet man oftmals als sog. Mult-Callable-Bond. Das Basisinstrument stellt eine festverzinsliche Anleihe dar. Die Kündigungsrechte erlauben der Emittentin zu vorher festgelegten Zeitpunkten die Anleihe zu kündigen, sofern sich Zinsstrukturkurven derart ändern, dass eine Refinanzierung zu günstigeren Konditionen möglich erscheint. Der Optionsbestandteil, der die Kündigungen ermöglich, stellt eine Bermuda-Option dar und kann im Gegensatz zu einer europäischen Option zu mehreren Zeitpunkten ausgeübt werden. Für die Stillhalterposition erhält der Investor eine höhere als zum Zeitpunkt der Emission bestehende marktübliche Verzinsung, da dieser bei vorzeitiger Kündigung das Wiederanlagerisiko trägt. Betrachtet wird eine dreijährige Anleihe mit folgender Ausstattung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 2: Beispiel Multi-Callable-Bond[36]

Das multiple Kündigungsrecht bietet der Emittentin die Möglichkeit, Kurs-verlusten durch Kündigung zu entgehen. Hierzu müssen die zukünftigen möglich-en Kündigungszeitpunkte mit ihren jeweiligen Marktzinssätzen genauer unter-sucht werden. Da diese für die Zukunft im Emissionszeitpunkt nicht bekannt sind, benutzt man für Bewertungszwecke die aus der aktuellen Zinsstrukturkurve ableitbaren Forward Rates[37]. Sobald die Forward Rate zu einem Zeitpunkt geringer als die Kuponverzinsung ist, wird die Emittentin die Anleihe zurückkaufen. Der Kuponzins beträgt 5,50 % und die Emittentin kann die Anleihe zu pari vom Anleger zurückkaufen. Übt sie die Kündigung aus, wird zu jedem Kündigungszeitpunkt die Anleihe mit dem Pari-Kurs von 100 (fair price) bewertet. Die zukünftigen Kündigungszeitpunkte stellen Knotenpunkte dar, bei denen in iterativ-retrograden Schritten der Wert der einzelnen Knotenpunkte ermittelt wird. Erhält man den Wert der Anleihe mit und ohne Kündigungsrecht, dann ergibt sich der Wert der Optionskomponente aus der Differenz der jeweiligen Barwerte der Anleihe. Die Marktzinssätze sollen für ein Jahr 4,0 %, für zwei Jahre 4,5 % und für drei Jahre 5,0 % betragen. Daraus ergibt sich folgender Binomialbaum:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 3: Kuponzinsen und Nullkuponzinsen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Bewertung Multi-Callable-Bond mit Binomialbaum

Alle Knotenpunkte, an denen die Forward Rates kleiner als der Kuponzins von 5,5% sind, müssen in ihrem Wert korrigiert werden. Bei Kündigung ist die Anleihe mit einem Kurs zu pari (100) zu bewerten. Zum Beispiel müsste sich der Kurs von B2,dd(CF2,dd+ 5,50) ohne Kündigungsrecht an diesem Knotenpunkt 100,73 ergeben. Übt die Emittentin ihr Kündigungsrecht aus, liegt der wahre Kurs bei 100.

Sind der Barwert der Anleihe mit und ohne Kündigungsrecht bekannt, dann stellt die Differenz beider Barwerte den Preis für die Optionskomponente dar. In diesem Fall beträgt der Preis für die Bermuda-Option 0,50 EUR. Daraus resultiert der Kurs des Multi-Callable Bonds i.H.v. 100,87 EUR.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Preisermittlung der Optionskomponente

3 Bilanzierung strukturierter Produkte

3.1. Fair-Value Option

Eine vornehme und elegante Lösung strukturierte Produkte zu bilanzieren stellt nach IAS 39 die Fair-Value-Option[38] dar. Sie ermöglicht dem Bilanzierenden, falls eine Pflicht zur getrennten Bilanzierung vom Trägerinstrument und einem/ mehreren eingebetteten Derivate(en) besteht, auf die komplexen Anforderungen der Bilanzierung bei Trennung[39] zu verzichten und das strukturierte Produkt einheitlich erfolgswirksam zum Fair-Value zu bilanzieren. Die Fair-Value-Option kann, sofern bestimmte Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, als Wahlrecht angesehen werden, welches eine Subkategorie innerhalb des Kategoriensystems von Finanzinstrumenten nach IAS 39 darstellt. Zu Bewertungszwecken von finanziellen Vermögenswerten- und Verbindlichkeiten enthält der Standard IAS 39 nämlich ein Kategorisierungs- und Bewertungskonzept, das für jede Kategorie von Finanzinstrumenten im Rahmen der Folgebewertung exakt vorgegebene Bewertungsmodalitäten vorsieht. Da dabei die GuV-Wirkungen unterschiedlich ausfallen, bezeichnet man dieses Kategorisierungs- und Bewertungskonzept auch als „mixed measurement model“. Bei einer zuvor erfolgten Zugangsbewertung[40] sind Finanzinstrumente zu ihrem beizulegenden Fair Value[41] gem. IAS 39.43 zu bewerten. Entscheidend für die Bilanzierung von strukturierten Produkten sind jedoch die Implikationen, die sich aus der unterschiedlichen Bewertung von Finanzinstrumenten im Rahmen der Folgebewertung ergeben. Hierbei sieht der Standard eine Einteilung der finanziellen Vermögenswerte in vier bzw. der finanziellen Verbindlichkeiten in zwei Bewertungs- mit je zwei Unterkategorien (held for trading und Fair-Value Option) vor. Überblicksartig erfolgt die weitere Bewertung von finanziellen Vermögenswerten gem. IAS 39.45 entweder:

- erfolgswirksam zum Fair Value in der Kategorie at fair value through profit or loss – einschließlich der Unterkategorie held for trading
- zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Kategorie held to maturity
(bis zur Endfälligleit zu haltende Finanzinstrumente)
- zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Kategorie loans and receivables
(Kredite und Forderungen)
- erfolgsneutral durch Buchungen der Wertänderungen über die Neu-bewertungsrücklage innerhalb des Eigenkaptals in der Kategorie available for sale, einer Art Sammelposten.

Analog zu den finanziellen Vermögenswerten erfolgt eine Unterteilung der finanziellen Verbindlichkeiten in unterschiedlichen Kategorien. Hier besteht gem. IAS 39.47 eine Zweiteilung der finanziellen Verbindlichkeiten in:

- Verbindlichkeiten der Kategorie at fair value through profit or loss inklusive des Handelsbestands zum Fair Value und
- den sonstigen Verbindlichkeiten (other liabilities) zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode (Residualkategorie).

Die Kategorisierung von Finanzinstrumenten ist demnach essentiell für ihre Bewertung. Bei der Ausübung der Fair-Value-Option gilt zu beachten, dass dem Bilanzierenden lediglich einmalig das Wahlrecht zusteht, grundsätzlich alle Finanzinstrumente erfolgswirksam zum Fair-Value anzusetzen, sofern eine der drei folgenden Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind:

- die Designation in die Bewertungskategorie at fair value through profit or loss führt dazu, dass Ansatz- und Bewertungsinkongruenzen[42], die aus einer unterschiedlichen Kategorisierung der Finanzinstrumente resultieren, vermieden oder erheblich reduziert werden [IAS 39.9(b)(i); IAS 39 BC75-BC 75B]
- die Performancemessung und das Management eines Portfolios an finanziellen Vermögenswerten und/ oder Verbindlichkeiten wird auf Fair-Value-Basis gemessen und damit verbundene Informationen werden auf eben dieser Fair-Value-Basis gemäß einer dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie an hierarchisch höher liegende Vorgesetze[43] weitergegeben . [IAS 39.9(b)(ii); IAS 39.BC76-BC76B]
- wenn ein Vertrag ein oder mehrere eingebettete Derivate enthält, kann der gesamte Vertrag der Kategorie at fair value through profit or loss zugeordnet werden. [IAS 39.11A]

Die Fair-Value Option des IAS 39 bietet somit dem Bilanzierenden gem. der letztgenannten Anwendungsvoraussetzung wie eingangs erwähnt die Möglichkeit strukturierte Produkte, die ein oder mehrere trennungspflichtige Derivate beinhalten, bei Zugang oder Vertragsschluss einmalig und unwiderruflich während der gesamten Laufzeit erfolgswirksam zum Fair-Value anzusetzen [IAS 39.11A]. Damit soll eine Erleichterung bei der Bilanzierung geschaffen werden, da es sehr aufwändig sein kann, ein Basisinstrument zu fortgeführten Anschaffungskosten und das Derivat erfolgswirksam zum Fair-Value zu bilanzieren. Derivate sind nach IFRS ausnahmslos der Kategorie held for trading zuzuordnen, sofern sie nicht als Sicherungsinstrumente im Rahmen der besonderen Regelungen des Hedge Accounting eingesetzt werden[44]. Ohne bereits auf die besonderen Fragen der Trennung von eingebetteten Derivaten einzugehen, muss für eine Ausübung der Fair-Value Option bereits bekannt sein, ob das Derivat trennungspflichtig ist oder nicht [IAS 39.BC78]. Ferner kann diese Option nicht ausgeübt werden, wenn

- das Derivat als integraler Bestandteil des strukturierten Produkts nur unwesentliche Änderungen der Zahlungsströme dieses Produkts verursacht und
- ohne bzw. mit wenig Aufwand erkennbar ist, dass eine getrennte Bilanzierung offensichtlich unzulässig ist[45] [IAS 39.11 A].

Im Umkehrschluss bedeutet dies, falls das Derivat einen wesentlichen Einfluss auf die Zahlungsströme des strukturierten Produkts nimmt und es erkennbar ist, dass eine getrennte Bilanzierung offensichtlich möglich ist, dann kann die Ausübung der Fair-Value-Option vorgenommen werden[46]. Sie ist sogar zwingend aus-zuüben, wenn der Fair-Value eines an sich trennungspflichtigen eingebetteten Derivats nicht ermittelbar ist [IAS 39.12].

Praktische Anwendung findet dieses Wahlrecht unter oben angeführten Restriktionen häufig bei strukturierten Refinanzierungsprodukten[47] und dient eindeutig einer Vereinfachung der Komplexitätsreduktion bei der Bewertung von strukturierten Produkten[48]. Ferner ist auch davon auszugehen, dass durch die Ausübung des Wahlrechts bei IFRS-Erstanwendern auch von einer Kostenreduktion auszugehen ist[49]. Eine Umwidmung aus der Kategorie at fair value through profit or loss zu einem späteren Zeitpunkt ist explizit nicht zulässig [IAS 39.50].

3.2. Trennungsprüfung derivativer Finanzinstrumente vom Trägerinstrument

3.2.1. Abspaltungskriterien

Hauptintention der Trennungsvorschriften[50] hinsichtlich der Bilanzierung strukturierter Produkte ist die Vermeidung eines nicht erfolgswirksamen Ausweises von Derivaten zum Fair-Value[51], indem diese in Trägerinstrumente eingearbeitet werden, die einer anderen Kategorie von Finanzinstrumenten angehören, die nicht erfolgswirksam abgebildet werden. Das eingebettete Derivat soll auf jeden Fall stets erfolgswirksam zum Fair-Value ausgewiesen werden. Sei es als ein eingebettetes oder als ein freistehendes Derivat[52]. Zur Abspaltung eines eingebetteten Derivats vom Trägerinstrument kommt es dann und nur dann, wenn folgende drei Kriterien kumulativ erfüllt sind:

- die wirtschafltichen Merkmale und Risiken eines eingebetteten Derivats (economic characteristics and risks) sind nicht eng (not closely related) mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Trägerinstruments verbunden
- das Derivat erfüllt die Derivatdefinition des IAS 39.9
- das strukturierte Produkt wird nicht bereits ergebniswirksam zum Fair- Value bilanziert [IAS 39.11 a)-c)].

Die erste Bedingung zielt darauf ab, dass Basisinstrument und eingebettetes Derivat dann zu trennen sind, wenn die Zahlungsströme bzw. ihre Wertentwicklung nicht auf dem gleichen Risikofaktor basieren. Denn wenn die Wertentwicklung beider Teilkomponenten identischen Einflussfaktoren unterliegt, ist stark davon auszugehen, dass keine Wertänderungen zu erwarten sind bzw. eine Komponente Wirkungen wie ein Derivat entfaltet. Dies muss wie noch zu zeigen sein wird nicht zwangsläufig immer der Fall sein. Hiermit soll verdeutlicht werden, dass Finanzinstrumente, die nicht ökonomisch zusammengehören auch bilanziell getrennt ausgewiesen werden sollten. Die zweite Bedingung stellt eine Art technisches Kriterium dar, denn bevor man ein Derivat abspaltet und dieses bilanziell als solches abbildet, sollte es sich auch um eines handeln. Bei der letzten Bedingung soll gewährleistet sein, dass nicht ein Derivat, das bereits in einem Basisinstrument eingebettet ist, das per se schon der Kategorie at fair value through profit or loss angehört, unnötigerweise getrennt wird[53]. Sollten diese drei Bedingungen nicht kumulativ erfüllt sein, ist die Trennung und eine separate Bilanzierung des eingebetteten Derivats verboten. Eine freiwillige Trennung ist grundsätzlich nicht zulässig [IAS AG33; IAS AG33B; IAS 39.BC76B]. Ist eine Trennung geboten, diese jedoch nicht möglich, dann muss das gesamte strukturierte Produkt zum Fair-Value bewertet werden [IAS 39.12]. Das zentrale Kriterium der Trennungsprüfung ist in 39.11a) zu sehen[54], da es nicht immer leicht ersichtlich ist, ob die wirtschaftlichen Merkmale von Basisvertrag und eingebettetem Derivat korrespondieren.

Sind alle drei Bedingungen erfüllt, kommt es zur Abspaltung der derivativen Komponente vom nicht derivativen Basisvertrag. Der nachfolgende Ent-scheidungsbaum verdeutlicht in graphischer Form die Vorgehensweise bei der Trennungsprüfung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenM

Abb. 5: Entscheidungsbaum zur Trennung strukturierter Produkte[55]

Während die Überprüfung der beiden letztgenannten Kriterien keine Schwierigkeiten bereiten dürfte, so ist es die erste Bedingung, die auf die selben wirtschaftlichen Risikofaktoren bei nicht-derivativer und derivativer Komponente des strukturierten Produkts abzielt und Identifikationsprobleme mit sich zieht. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass kein enger ökonomischer Zusammenhang zwischen beiden Bestandteilen des strukturierten Produkts besteht, wenn die derivative Komponente ein zusätzlich über das Zinsrisiko des Basisvertrags hinausgehendes Risiko beinhaltet. Bei eingebetteten Derivaten, deren Basisvertrag ein Zinsindex oder ein Zinssatz ist, geht man von einer Trennungspflicht[56] aus, wenn:

- der Investor den überwiegenden Teil[57] seiner Anschaffungsauszahlung nicht zurückerhält
- das Derivat zu Hebeleffekten führt, die den Kuponzins des Basisvertrags mehr als verdoppeln bzw. der Basisvertrag aufgrund der Derivatstruktur mehr als die doppelte Auszahlung einer vergleichbaren Anlage erzielt. [IAS 39.33 a) u. b)].

[...]


[1] Im Folgenden wird einheitlich der Begriff „strukturiertes Produkt“ verwendet und bezeichnet stets ein originäres Finanzinstrument, in das mindestens ein derivatives Finanzinstrument vertraglich eingebettet ist. Synonym findet in der Literatur oftmals der Begriff „compound instrument“ Verwendung, der jedoch nach IAS 32 weitaus enger gefasst ist und eine Anleihe darstellt, die sowohl Fremd- als auch Eigenkapitalelemente erhält. M.a.W. ein Fremdkapitaltitel mit eingebettetem Eigenkapitalteil. Für eine genauere Abgrenzung des Begriffs vgl. Kap. 2.1.

[2] Vgl. Kuhn/ Scharpf (2006), S. 477.

[3] Vgl. hierzu die Anlagen 1 und 2 im Anhang.

[4] Vgl. Baule/ Entrop/ Wilkens (2006), S. 1 f.

[5] Vgl. Krahnen (2005), S. 10 f. Ebenso Scharpf (2006), Rz. 3451.

[6] Bei synthetischen ABS-Transaktionen werden die Forderungen nicht wie bei einer sog. True Sale Transaktion auf eine Zweckgesellschaft übertragen, sondern verbleiben in der Unternehmung. Das Ausfallrisiko eines Referenzportfolios wird künstlich auf die SPV übertragen.

[7] Vgl. hierzu das Interview mit Heiko Weyand,einem HSBC Experten, in „DIE ZEIT“ vom 30.11.2006/ Nr. 49, S. 50 über Preisintransparenzen und gängige Margen im Zertifikatehandel.

[8] Vgl. Entrop/ Scholz/ Wilkens (2007), S. 15 f. Anhand von Leveraged-Open-End Zertifikaten wird gezeigt, dass die Margengewinne aus Emittentensicht bemerkenswert sind. Es wird jedoch auch eingeräumt, dass durch zunehmenden Wettbewerbdruck diese in Zukunft sinken dürften.

[9] Hachmeister (2006), S. 63.

[10] Vgl. HSBC (2007), S. 91.

[11] Vgl. hierzu Kap. 3.2.2.

[12] Vgl. Bellavite-Hövermann/ Barckow (2003), Rz. 39.

[13] Vgl. IAS 39.10 , 1. HS.

[14] Zur genaueren Abgrenzung von hybriden Finanzinstrumenten vgl. Brüggemann/ Lühn/ Siegel (2004), S. 341 f. Vgl. auch hierzu Heuser/ Theile (2005), Rz. 1007.

[15] Vgl. Hachmeister (2006), S. 63.

[16] Ein Standardbeispiel sind Optionsanleihen, bei denen der Optionsschein separat handelbar ist.

[17] Vgl. Kap. 3.1. zu den Wertkategorien für Finanzinstrumente.

[18] Erläuterungen zu den unterschiedlichen Wertkategorien bei Finanzinstrumenten vgl. Kap. 3.

[19] In Anlehnung an Tolle et al. (2005), S. 91. Eine etwas andere Unterscheidung strukturierter Produkte nach begrenztem und unbegrenztem Gewinnpotenzial und pfadabhängigem und unabhängigem Zahlungsprofil bei Wilkens/ Stoimenov (2005), S. 513.

[20] Vgl. Anlage 1 im Anhang. Ein Grund für die Zunahme des Zertifikatehandels liegt darin begründet, dass hier die Transaktionskosten imVergleich. zu anderen Anlageformen wie z.B. Aktienfonds niedriger sind.

[21] I.d.R. sind Kuponzahlungen im Produkt eingepreist.

[22] Vgl. Heuser/ Theile (2005), Rz. 1010.

[23] Vgl. Piel (2007), S. 160-162. Das Derivate Forum e.V. ist ein im September 2004 von acht führenden Wertpapier emittierenden Banken gegründeter Verein, der für mehr Transparenz bei derivativen Anlageprodukten sorgen will. Dies soll durch eine Vergleichbarkeit und genauere Einteilung der Anlageprodukte in Risikoklassen erreicht werden. Der VaR wird unter Zuhilfenahme bestimmter Risikokomponenten als Kennzahl zur Risikomessung explizit in Anspruch genommen. Ein wesentliches Anliegen des Vereins ist es, einer bevorstehenden gesetzlichen Überregulierung im Derivatehandel durch Selbstverpflichtungen zuvorzukommen Weitere Informationen sind unter www.derivate-forum.de abrufbar. Ähnliche Bemühungen nach mehr Transparenz auf dem Markt für strukturierte Produkte unternimmt der Schweizerische Verband für strukturierte Produkte. Mehr Informationen abrufbar unter www .svsp-verband.ch.

[24] Einschränkend zur Aussagefähigkeit der Risikoklassierung muss beachtet werden, dass Produkte, die nicht im eigenen Verbund der Emittenten des Derivate Forums emittiert werden, in die höchste Risikoklasse eingestuft werden. Vgl. Wiedemann/ Achtert/ Betz (2006), S. 24.

[25] Vgl. Heidorn (2006), S. 157-189.

[26] Vgl. Hachmeister (2006), S. 63f. Z.B. ein Darlehen mit langjähriger Zinsbindung mit vorzeitig-em Kündigungsrechts seitens des Kreditnehmers.

[27] Vgl. Wystup (2006), S. 247.

[28] Vgl. Lyon (2006), S. 2.

[29] Vgl. Steiner (2002), S. 327 f.

[30] Vgl. Hull (2001), S. 286 f.

[31] Die wichtigste Einflussgröße ist der Preis des Basiswerts. Steigt dieser, so steigt der Wert einer Kaufoption und der Wert der Verkaufsoption sinkt. Neben der Volatilität des Basiswerts wirken Parameter wie Restlaufzeit, Zinssätze und auch Dividendenzahlungen auf den Optionspreis ein.

[32] Vgl. Bockemühl (2001), S. 136.

[33] In Anlehnung an Perlitz, M., Schrank, R. (1999), S. 259.

[34] Vgl. Ballwieser (2006), S. 93.

[35] Vgl. Theile (2007), S. 4-6.

[36] Beispiel entnommen aus Wiedemann/ Achtert/ Betz (2006), S. 85 f.

[37] Vgl. zur Berechnung von Forwards: Wiedemann (2004), S. 26 f. Ausführlicher Trossmann (1998), S. 207-210. Ebenso Heidorn (2006), S. 42-46.

[38] Zum Entwicklungsverlauf der Fair-Value-Option vgl. Scharpf (2006), S. 13 f. Die sog. uneinge-schränkte Fair-Value-Option war ursprünglich Bestandteil des IAS 39.45 (rev.2004) und wurde von der EU mit der Verordnung Nr. 2086/ 2004 nur für finanzielle Vermögenswerte, nicht aber für finanzielle Verbindlichkeiten übernommen. In der Zwischenzeit wurden bestimmte Anwendungs-voraussetzungen geschaffen, deren Erfüllung erst zu einem Gebrauch dieses Wahlrechts führen (IAS 39.9(b)i), (ii) sowie IAS 39.11A). Vgl. auch Eckes/ Weigel (2006), S. 415 f.

[39] Vgl. hierzu das Kap. 3.2.1.

[40] Zur Vorgehensweise bei der Zugangsbewertung vgl. Scharpf (2006), S. 255 f.

[41] Zur Fair-Value-Problematik vgl. Ballwieser (2006), S. 127-131.

[42] Typische Beispiele nennt IAS 39.AG4E.

[43] I.S.d. IAS 24 Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane.

[44] Vgl. Scharpf (2006), Tz. 4151. Für Sicherungsderivate existiert nach IAS 39 keine eigene Kategorie. Diese werden in der Praxis unter dem Posten Sicherungsgeschäfte oder Sonstige Aktiva/ Passiva ausgewiesen. Ein Ausweis unter Handelsaktiva/ -passiva ist nicht zulässig.

[45] Vgl. IAS 39.11 A (b) i.V.m. IAS 39. AG33 B): Kreditverträge mit eingebettetem Kündigungsrecht, bei denen die Rückzahlung nahezu den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht.

[46] Vgl. IAS 39.AG 33B. In diesen Fällen liefert auch eine Fair-Value-Bilanzierung keine relevanteren Informationen

[47] Vgl. Eckes /Weigel (2006), S. 420 f.

[48] Vgl. ebda., S. 417. Gleicher Auffassung: vgl. Küting/ Döge/ Pfingsten (2006), S. 606 u. S. 611.

[49] Vgl. Bertsch (2003), S. 559.

[50] Die Trennungsregeln wurden nahezu wortwörtlich aus der US-Regelung SFAS 133 (Accounting for Derivatives and Hedging Activities) übernommen. Vgl. Bellavite-Hövermann/ Barckow (2003), Rz. 38.

[51] Vgl. IAS 39.BC37.

[52] Vgl. Hachmeister (2006), S. 71.

[53] Vgl. Pellens/ Fülbier/ Gassen (2006), S. 524.

[54] Vgl. ebda., S. 525.

[55] Abbildung entnommen aus Coenenberg (2005), S. 262.

[56] Vgl. Hierzu Kap. 3.2.3.

[57] Man geht von einer Verlustrate von ca. 90 % der Anschaffungsauszahlung aus.

Ende der Leseprobe aus 73 Seiten

Details

Titel
Ökonomische Analyse der bilanziellen Behandlung strukturierter Produkte nach IAS 39 und IFRIC 9
Hochschule
Universität Hohenheim
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
73
Katalognummer
V87500
ISBN (eBook)
9783638010252
ISBN (Buch)
9783638915229
Dateigröße
923 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Analyse, Behandlung, Produkte, IFRIC
Arbeit zitieren
Damir Cacic (Autor:in), 2007, Ökonomische Analyse der bilanziellen Behandlung strukturierter Produkte nach IAS 39 und IFRIC 9, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87500

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