Die Realisierungsproblematik des Holocaust-Mahnmals


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

43 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Denkmal oder Mahnmal?

3. Problematik der Realisierung
3.1. Widmung
3.2. Standort
3.3. Gestaltung
3.3.1. Die Wettbewerbe und Entwürfe
3.3.2. Monumentalität
3.3.3. (K)ein Schlussstrich?

4. Argumente für und gegen das Mahnmal
4.1. Argumente dafür
4.2. Argumente dagegen

5. Die endgültige Entscheidung

6. Fazit

7. Quellenverzeichnis

8. Anhang

1. Einleitung

„Debatten sind keine Mahnmale, [!] und ein Mahnmal ist kein Diskurs. Wer künftige Generationen an die Ermordung von Millionen europäischer Juden durch Deutsche erinnern will, setzt auf die physische Präsenz und materielle Provokation eines Mahn- oder Denkmals, das den Diskurs eine zeitlang zum Schweigen bringt, um ihn vielleicht gerade dadurch am Leben zu halten.“ (Leggewie/Meyer 2005, S. 9)

Nach einer über zehnjährigen Planungs- und Bauzeit, wurde 2005 das umstrittene und bis zuletzt umkämpfte „Denkmal für die ermordeten europäischen Juden Europas“(vgl. ebd.) in der Bundeshauptstadt Berlin, zwischen Brandenburger Tor und Potsdamer Platz, fertig gestellt (vgl. Haardt 2001, S. 9). Bevor es dazu kam, das Mahnmal physisch präsent machen zu können, sprich, dass man hindurchwandeln oder es berühren kann (vgl. Leggewie/Meyer 2005, S. 9), gab es viele Diskussionen. Diese beschäftigten sich unter anderen damit, ob ein zentrales Denkmal angemessen ist, wem es gewidmet werden soll, welcher Standort als optimal erscheint und welche Gestaltung sinnvoll ist (vgl. Haardt 2001, S. 9). Genau diese Punkte sollen umfangreich in unserer Hausarbeit aufgegriffen werden. Somit ist das zentrale Thema die Realisierungsproblematik und die damit verbundenen Debatten.

In dieser Arbeit soll zunächst ein Denkmal von einem Mahnmal abgegrenzt werden, weil oft die Frage auftaucht, ob die Erinnerung an die ermordeten Juden Europas in Berlin Mitte ein Denkmal oder ein Mahnmal ist. Ein größerer, nächster Gliederungspunkt soll explizit um die Problematik der Realisierung des Mahnmals gehen. Insbesondere wollen wir die Fragen um die Widmung, den Standort und die Gestaltung aufgreifen. Um diese genauer zu betrachten, möchten wir uns den Wettbewerben widmen, wobei das Hauptaugenmerk auf den unterschiedlichen Entwürfen liegt. Weiterhin wird das Interesse auf die Monumentalität des Denkmals gerichtet und auf die Ungewissheit, ob das Mahnmal einen Schlussstrich unter die nationalsozialistische Vergangenheit zieht. Ein nächster Punkt soll von den Argumenten für und gegen das Mahnmal handeln. Hierbei wird der Frage nachgegangen, ob das Holocaust-Mahnmal überhaupt brauchbar ist. Um dies aufzeigen zu können, werden Standpunkte verschiedener Personen aufgegriffen. In einem letzten Gliederungspunkt soll die endgültige Entscheidung des Bundestages dargestellt werden. Hier geht es im Besonderen um die Entscheidung für eine bestimmte Gestaltungsform sowie um den Sinn und Zweck des Mahnmals. Des Weiteren sollen kurz die Baudaten dargelegt werden.

Somit soll im Verlauf der Arbeit gezeigt werden, wie viele Jahre und Diskurse vorangegangen sind, bevor ein Mahnmal in dieser immensen Ausdehnung erbaut werden konnte.

2. Denkmal oder Mahnmal?

Der offizielle Name für die Erinnerung an die Judenvernichtung lautet „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“, umgangssprachlich und in der Presse hingegen wird es als „Holocaust-Mahnmal“ tituliert (vgl. Leggewie/Meyer 2005, S. 58). Bereits an diesen beiden Titeln kann man erkennen, dass einmal der Begriff des Denkmals und einmal der des Mahnmals verwendet wird. Die beiden Wörter werden demnach oft unbewusst synonym verwendet, wobei eine Differenzierung, auch für Beteiligte der Debatte, wichtig ist. In diesem Kontext kann man ein Denkmal mit einem „Opfermal“ gleichsetzen, was bedeutet, dass der Opfer ein Denkmal gesetzt, an sie erinnert und ihnen gegenüber Respekt gefordert wird. Ein Mahnmal richtet sich hingegen an die Nachkommen der TäterInnen. Ein Mahnmal erinnert somit an die Tat und aus der Mahnung sollen Lehren für die Zukunft gezogen werden (vgl. Haardt 2001, S. 68). Als bibelfester Theologe beschrieb auch der SPD-Politiker Richard Schröder den Unterschied (vgl. Leggewie/Meyer 2005, S. 58): „Ein Denkmal sagt: Abel wurde erschlagen. Denkt in Würde an ihn! Ein Mahnmal sagt: Kain erschlug seinen Bruder Abel. Vergeßt [!] das nicht; das ist eine schlimme Tat. Strebt danach, daß [!] Menschen so etwas nicht mehr tun. Handelt verantwortungsvoll.“ (http://dip.bundestag.de/btp/14/ 14048.pdf, besucht am 07.05.2006, S. 4112).

Demnach erinnert ein Denkmal an die Opfer einer Tat und ruft Klage und Trauer um die Toten hervor. Bei einem Mahnmal hingegen werden Täter genannt und angeklagt, wobei Scham evoziert und eventuell Wiedergutmachung versprochen wird. Das Berliner Mahnmal ist auf den ersten Blick ein Denkmal, da es an die ermordeten europäischen Juden erinnert. Jedoch der Kontext seiner Errichtung und der gesamte Hergang richten sich an das deutsche „Tätervolk“. Inbegriffen ist des Weiteren die kollektive Verantwortlichkeit der nächsten Generationen für den Massenmord. Als kategorischer Imperativ aus Stein soll das Mahnmal aussagen, dass sich Auschwitz nicht wiederholen darf.

Denkmäler sind wie Mahnmale keine Überreste aus der Vergangenheit, sondern materielle Objekte, die allein für die Erinnerung errichtet werden. In der Regel sind sie mit Erläuterungstext oder -zeichen versehen. Vergangene Ereignisse werden dadurch in der Gegenwart präsent gemacht und für die Zukunft aufbereitet (vgl. Leggewie/Meyer 2005, S. 59).

3. Problematik der Realisierung

3.1. Widmung

Schon 1950 dachte man darüber nach, wie man der Opfer des Zweiten Weltkrieges gedenken sollte. Dabei standen zunächst die eigenen Toten, also die deutschen gefallenen Soldaten, im Vordergrund. Gewidmet waren ihnen nationale Feiertage und Orte, an denen man trauern, Kränze niederlegen und still den Toten gedenken konnte. Es fehlte jedoch ein zentraler, repräsentativer Ort, an dem die Vorstände von Staat und Gesellschaft sowie ausländische Staatsoberhäupter ein Trauerritual vollziehen konnten.

Für das Fehlen einer solchen Stätte wurde als Grund angegeben, dass Deutschland offiziell nicht seiner Kriegsopfer gedenken konnte, wie es die Nachbarländer getan haben, da die Deutschen für die Verwüstung des gesamten Kontinents und seiner Nachbargebiete verantwortlich waren. Somit kann man Millionen ermordete Juden nicht mit den gefallen deutschen Soldaten auf eine Stufe stellen (vgl. Leggewie/Meyer 2005, S. 25).

Im Jahre 1989 wandelte sich mit dem Aufruf der Perspektive Berlin[1] die Einstellung, wessen gedacht werden soll. Somit begann der Streit um die Widmung mit dem Ziel, ein unübersehbares Mahnmal für die Millionen ermordeten Juden in Berlin zu errichten. Dabei gaben die BefürworterInnen folgende Argumente an:

- Die Einzigartigkeit des Genozids an den Juden. Nach Eberhardt Jäckel (1991) war die Ermordung der Juden das Kernstück im Nationalsozialismus. Dadurch führte diese Judenermordung zum Höhepunkt eines jahrhundertealten Antisemitismus.
- Die Vernichtung jüdischer Kultur als Verlust. Neben den sechs Millionen Juden wurden auch weite Teile der jüdischen Kultur ausgelöscht, wodurch Vieles unwiederbringlich verloren ging. Nach Daniele Dell’Agli soll den Nachkommen der TäterInnen nicht nur der kulturelle Verlust bewusst sein, sondern sie sollen diesen Verlust als „Selbstmord ihrer Kultur“ begreifen, damit sie auch in der Lage sind, zu trauern. Ein Denkmal für die Juden soll sich, nach Dell’Agli, an diejenigen richten, die nicht als die Nachfahren der Täter, sondern als Nachgeborene einer Kultur gelten. Wenn diese Kultur nicht ausgelöscht worden wäre, hätten auch die Nachgeboren noch in dieser leben können. Die deutschen Besucher sollen dem Denkmal gegenübertreten, als sei es ihre eigene unwiederbringliche Vorgeschichte. Sie dürfen dazu die Toten nicht als Beteiligte einer ausgeschlossenen und verfolgten Glaubensgemeinschaft sehen. Es dürfte sich bei dem Denkmal aber nicht der Schein erwecken, „als wollte es wenigstens symbolisch eine verlorene Einheit deutsch-jüdischer Lebenswelten reintegrieren, die es in diesem verklärenden (symbiotischen) Sinn nie gegeben hat; ebenso wenig sollte es jene unversöhnliche Differenz zwischen Deutschen und Juden perpetuieren, die doch erst der Nationalsozialismus propagiert hat“ (Dell’Agli 1999 zit. n. Haardt 2001, S. 53). Erst wenn die deutschen Denkmalsbesucher nicht mit einem schlechten Gewissen, aufgrund ihrer Vorfahren, konfrontiert würden, sondern sich dem stummen Zeugnis eines verunmöglichten Erbes gegenüberstellen und den Mord an den Juden auch als Selbstmord ihrer Kultur verstehen, dann können sie den Verlust dieser erkennen.
- Gedenken an alle und jeden? Nach Eberhardt Jäckel (1989) bedarf es einer genauen Widmung des Denkmals, da er befürchtet, dass das Denkmal beliebig oder wirkungslos sein könne, wenn es sich nicht ausschließlich auf die ermordeten Juden Europas bezieht. Ein Denkmal muss hinreichend spezifisch und differenziert sein, um zum erinnernden Gedenken anzuregen. Da jedes Denkmal, nach Jäckel, sinnlos wird, wenn es zu pauschal ist, plädiert er dafür, nicht ein gemeinsames Denkmal zu errichten. Auch Lea Rosh schließt sich Jäckel an. Sie ist der Meinung, dass es zu einer pauschalen Erinnerung an alle Opfer führt, wenn man die Sinti und Roma mit einbezieht. Wenn es um Opfer geht, müsse nach ihr auch der Soldaten oder der deutschen Hausfrauen gedacht werden.
- Keine Fortsetzung der von den TäterInnen geschaffenen Zwangsgemeinschaft der Opfer. Wenn es ein Denkmal für alle Opfergruppen gibt, dann würde die von TäterInnen geschaffene Zwangsgemeinschaft im Gedenken fortgesetzt. Dies wäre jedoch für die einzelnen Opfergruppen problematisch, da jede verschiedene Totenehrungsrituale hat. Einerseits wurde in der Debatte um die Widmung gegen ein Denkmal mit mehreren Gruppen argumentiert. Andere Beteiligte waren hingegen der Meinung, dass man die Frage der Widmung den einzelnen Gruppen von Opfern überlassen sollte. Ein gemeinsames Denkmal soll es nur dann geben, wenn es der Wunsch aller Opfergruppen ist. Wenn dies nicht der Fall ist, muss für jede Gruppe ein eigenes Denkmal errichtet werden. Der Zentralrat der Juden weist ein gemeines Denkmal mit der Begründung der Einzigartigkeit des Genozids hingegen zurück.
Ein zentrales Denkmal in Berlin zu errichten, wird von einigen Gruppen für richtig gehalten, dennoch wenden sich diese gegen eine Beschränkung der Widmung auf die ermordeten Juden Europas. Hierfür werden folgende Argumente angeführt:
- Gemeinsame Verfolgung verlangt gemeinsames Gedenken. Das entscheidende Merkmal der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik ist die Gemeinsamkeit der Verfolgung von Sinti und Roma und von Juden aus rassistischen Gründen. Der ausschließliche Grund für die Vernichtung war die bloße biologische Existenz der beiden Gruppen. Wenn man die Sinti und Roma von dem Mahnmal ausgrenzen will, würde dies bedeuten, die Geschichte und zwar die historische Tatsache des Völkermordes, zu verfälschen und zu relativieren. Somit ist die identische Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten gegen Juden und Sinti und Roma ein Grund für den Zentralrat der Juden, auf ein gemeinsames Denkmal zu bestehen.
- Keine Hierarchisierung der Opfer. Gerhard Schoenberner warnt vor einer Hierarchisierung der Opfer und vor dem „Auseinanderdividieren“ beim Gedenken der Ermordeten. Man kann die Gruppen im Gedenken nicht wieder trennen, weil ihre Gebeine und ihre Asche an bestimmten Tötungsstätten vereint sind. Nach Manfred Sack würde ein Denkmal für Juden ein Versuch der Segregation von Opfern in wichtig oder unwichtig bedeuten. Wenn ein Denkmal nur für die ermordeten Juden Europas geplant ist, folgt nach den Kritikern unausweichlich die Errichtung von weiteren Denkmälern für andere Opfergruppen. Eine Hierarchisierung der Toten wird durch diese weiteren Denkmäler nicht verhindert, sondern produziert erst recht aus dem Nebeneinander der Denkmäler Probleme. Dabei kann es sich um die Größe, die Beschaffenheit, den Standort oder die Finanzen handeln. Daran schließt sich die Frage nach dem Standpunkt der offiziellen Gedenkakte an. Dies führt wiederum zu der unvermeidlichen Hierarchisierung der Opfergruppen.
- Keine „Denkmalsmeile“ in Berlin. Ein Denkmal ausschließlich für die ermordeten Juden Europas zieht stadträumliche Auswirkungen als Konsequenz nach sich, weil jede Opfergruppe ein Denkmal für sich beansprucht. Der CDU-Abgeordnete Dieter Hapel ist der Meinung, dass es in Beliebigkeit ausartet, wenn wir eine Gedenkstätte an jeder Ecke haben. Weiterhin befürchtete Eberhard Diepgen bereits 1994, dass Berlin zu einer „Hauptstadt der Reue“ wird. Die Geschichte darf Berlin, nach Diepgen, nicht mit all ihren Schattenseiten in Anspruch nehmen (vgl. Haardt 2001, S. 51-63).

In der Debatte war also von einiger Bedeutung die Frage, wessen mit dem geplanten Denkmal gedacht werden sollte. Es wurde lange diskutiert, ob die Opfer im Vordergrund stehen oder die Erinnerung an die Tat wach gehalten werden soll. Um die Abgrenzung von Denkmal und Mahnmal noch einmal aufzugreifen, spezifiziert Koselleck die Diskussion, in dem er von Opfermal und Täterdenkmal spricht. Nach ihm ist ein Opfermal eine Erinnerungsstätte, die der ermordeten Juden gedenkt. Diese wird mit und für die Juden errichtet und nach ihren Wünschen räumlich, ikonografisch, zeitlich und finanziell eingelöst. Ein Täterdenkmal hingegen, für Koselleck auch Mahnmal oder Schandmal, erinnert primär an die Tat und die Täter, die die Juden auf schlimmste Art und Weise umgebracht haben. Diese beiden Projekte scheinen für Koselleck identisch zu sein. Für ihn taucht somit ein Problem auf: Wenn ein Mahnmal errichtet wird, das an die Gräueltaten der Deutschen erinnert, dürfen die Millionen Toten anderer Gruppen nicht ausgeschlossen werden, da sie ebenfalls Opfer der deutschen Soldaten waren wie die Juden. Daraus erschließt sich ein weiteres Argument gegen die Widmung des Denkmals für die Juden. Es darf, nach Koselleck, nur ein einziges Denkmal errichtet werden, das für die Erinnerung aller Ermordeten und Beseitigten gemeinsam steht. Dadurch kann verhindert werden, dass die von uns ermordeten unschuldigen Menschen aus der mahnenden Erinnerung des Täter-Mals ausgeschlossen werden. Ein Denkmal zu errichten, das sowohl der Opfer und der Täter gedenkt, ist nach der Auffassung von Jürgen Habermas möglich. Dieses Denkmal muss jedoch die Möglichkeit bieten, die besondere Stellung der Juden zu berücksichtigen, indem die Opfer nicht hierarchisiert werden. Auch Habermas wünscht eine nicht-exklusive Widmung des Denkmals, wobei er davon redet, dass „das Gespür für die hervorgehobene gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung der Juden für uns Deutsche (nicht) das unangreifbare moralische Gebot der gleichmäßigen Achtung im Gedenken aller Opfer neutralisier(t)“ (Habermas 1999 zit. n. Haardt 2001, S. 64) werden darf (vgl. Haardt 2001, S. 63f).

3.2. Standort

In den letzten Jahren wurde über keinen anderen Ort wie Berlin soviel diskutiert, disputiert, gemutmaßt und spekuliert wie über das leergeräumte Areal der ehemaligen Ministergärten, das 20.000 qm umfasst und auf dem das zentrale Denkmal für die ermordeten Juden Europas errichtet wurde. Im Westen wird es von der Ebertstraße, im Norden von der Behrenstraße und im Süden von der Französischen Straße begrenzt (vgl. Schäche 2000, S. 18-20).

Um 1735 wurden für die Adelpalais der barocken Stadterweiterung (vgl. Cullen 2000, S.32) streifenförmige Gärten angelegt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts, mit der Ansiedlung wichtiger staatlicher Instanzen und Ministerien, wurde dieses Grundstück zu einem politischen Machtzentrum Preußens und später Deutschlands. Hieraus entstanden die so genannten Ministergärten. Dieser Begriff setzte sich jedoch im Bewusstsein der Berliner nie wirklich durch, weil die Gärten für die Öffentlichkeit nicht zugänglich waren und somit zu einer Art „verbotene Stadt“ wurden (vgl. Schäche 2000, S. 20). Ein weiteres einschneidendes Ereignis gab es 1977, als der ehemalige regierende Bürgermeister Dietrich Stobbe eine Preußen-Ausstellung im Reichstagsgebäude plante. In diesem war jedoch solch eine Ausstellung unerwünscht und man zog in den so genannten Gropiusbau. Die Preußen-Ausstellung befand sich somit nahe dem ehemaligen Prinz-Albrecht-Palais und gleich neben dem Gelände, auf dem sich die Zentrale der Geheimen Staatspolizei befunden hatte. Durch die Vorbereitung auf die Preußen-Ausstellung und einem Wettbewerb zur künstlerischen Gestaltung des so genannten Gestapo-Geländes im Jahr 1983 rückte dieses Areal ins öffentliche Bewusstsein. Nachdem im November 1984 der Entwurf der Preisträger des eben genannten Wettbewerbs von Eberhardt Diepgen zurückgewiesen wurde, etablierte sich nach einiger Zeit die Ausstellung „Topographie des Terrors“ (vgl. Cullen 2000, S. 32-34).

Bei einem Besuch der israelischen Gedenkstätte Yad Vashem kam Lea Rosh und Eberhardt Jäckel der Gedanke, dass ein zentrales Denkmal, welches an die Tat erinnert, im „Land der Täter“ fehle (vgl. Haardt 2001, S. 13). Somit schlug Rosh bei einer Diskussion um die Zukunft der „Topographie des Terrors“ am Abend des 24. August 1988 vor, auf dem ehemaligen Gestapo-Gelände statt der Ausstellung ein Mahnmal für den Holocaust (vgl. ebd., S. 18), zumindestens für die deutschen jüdischen Opfer des Nationalsozialismus, wenn nicht sogar für alle ermordeten Juden (vgl. Stavginski 2002, S. 27), zu errichten. Damals nannte man es „Mahnmal für die Tat“. Nach Lea Rosh’s Überzeugung könne das deutsche Volk Bußfertigkeit für den Holocaust nur auf diesem Gelände zeigen, denn von hier aus leitete die Gestapo alles und Menschen wurden eingeschüchtert und gefoltert. Demzufolge war dies das Grundstück, an dem die Tat geplant wurde. Einen Gesinnungswandel gab es bereits am 5. Januar 1990. Als neuer Standort für das Mahnmal sollte nicht mehr das Gelände der Topographie sondern das der ehemaligen Ministergärten dienen (vgl. Cullen 2000, S. 34f), das Gelände in der Nähe zu den NS-Standorten, der Reichskanzlei, dem Hitler- und der Mannschaftsbunker (vgl. Haardt 2001, S. 18). Setzt man auf dieses Zentrum der Nazi-Macht ein Denkmal für die ermordeten Juden, heißt das, die Opfer über die Täter zu erheben (vgl. Stavginski 2002, S. 44).

In der Bundestagsdebatte vom 25. Juni 1999 herrscht bei der Frage des Standortes weitgehend Einigkeit unter den Abgeordneten. Nach Eberhardt Barthel (SPD) seien die ehemaligen Ministergärten der richtige Ort (siehe Anhang, Abb. 1), zur Erfüllung der Funktion des Denkmals (siehe Gliederungspunkt 5.) In Verbindung mit anderen Gedenkstätten sei dies ein zentraler Standort für Erinnerung und Mahnung. Ein authentischer Ort wie die „Topographie des Terrors“ solle das Mahnmal nicht werden. Es sei auch deshalb das richtige Areal, da es in räumlicher Nähe zu weiteren bedeutsamen Bereichen liegt. Zu nennen seien die Politik, der Reichstag, der Kommerz, das städtische Leben sowie der Potsdamer Platz (vgl. http://dip.bundestag.de/btp/14/14048.pdf, besucht am 07.05.2006, S. 4117). Auch für Dr. Norbert Lammert (CDU) ist der Standort gut gewählt, weil gerade in der Mitte von Berlin deutsche und jüdische Mitbürger Jahrzehnte zusammengelebt und gearbeitet haben, bevor das Unvorstellbare geschehen ist. Da sich die Ereignisse, an die das Denkmal erinnern soll, nicht in die deutsche Geschichte eingefügt haben, soll sich das Mahnmal auch nicht organisch in das Stadtbild eingliedern. Somit müsse, nach Lammert, das Denkmal stören, damit es nicht überflüssig sei (vgl. ebd. S. 4089).

3.3. Gestaltung

3.3.1. Die Wettbewerbe und Entwürfe

Nachdem nun die Widmung und der Standort des zukünftigen Mahnmals geklärt wurden, stellt sich zu Guter letzt die Frage der Gestaltung. Schon im April 1991 wurde auf Anregung des Förderkreises ein Konzept durch den Schweizer Kunstexperten Harald Szeemann vorgelegt. Er wollte die Elemente von Dokumentation, Statistik, historischem Objekt sowie gestaltetem Environment zu einem Ganzen verbinden. Nach Szeemanns Vorstellungen sollte das Gelände über- und unterirdisch verwendet werden. Den Teil über der Erde wollte er als eine „offene Wunde der deutschen Geschichte“ gestalten, d.h. man müsse das Gelände mit seiner tristen DDR-Möbilierung („Zonengrenzwüste“) so belassen, wie es war. „Im Zentrum müsse ‚eine innerlich geladene, die Erde verletzende und gleichzeitig wie Erinnerung in sie einsinkende Skulptur’ eines heutigen Künstlers (…) stehen“ (Stavginski 2002, S. 48). Der unterirdischen Anlage liegt als Grundrissmotiv sowie als Lichteinfall der Davidstern zugrunde. Weiterhin soll ein Saal der Täter, der Opfer, der Einzelschicksale und der Dokumente gestaltet werden. Das Konzept von Szeemann sollte jedoch nur als Anschauung für einen „gezielten“ Wettbewerb dienen (vgl. ebd., S. 47-50), den der Bund, das Land Berlin sowie der Förderkreis ins Leben gerufen haben. Die erste Wettbewerbsausschreibung (vgl. Haardt 2001, S. 19) wurde Mitte April 1994 in großen deutschen Tages- und Wochenzeitungen bekannt gegeben. Der Anlass, das Ziel der geplanten Denkmalssetzung sowie die Modalitäten wurden in den umfangreichen Ausschreibungsunterlagen definiert. Es wurde sich primär an bildende Künstler gewendet, welche seit mindestens sechs Monaten in der Bundesrepublik arbeiteten. Angeraten war eine Zusammenarbeit mit Architekten, Schriftstellern, Historikern sowie Stadt- und Landschaftsplanern aufgrund der besonderen Bedeutung und Schwierigkeit der Aufgabe. Eine Findungskommission[2] schlug vor, dass zwölf weitere internationale Künstler einen Beitrag einreichten, wofür sie ein Bearbeitungshonorar von je 50.000 DM erhielten.

Verzichtet wurde bewusst auf eine nähere Charakterisierung des geplanten Denkmals. Bei einer offenen, künstlerischen Aufgabenstellung bleibt die Möglichkeit der Verbindung von Skulptur mit gebautem Raum bestehen. Allerdings soll das Mahnmal laut den Auslobern folgende Gefühle beim Betrachter hervorrufen:

„Heutige künstlerische Kraft soll die Hinwendung in Trauer, Erschütterung und Achtung symbiotisch verbinden mit der Besinnung in Scham und Schuld. Erkenntnis soll erwachsen können, auch für künftiges Leben in Frieden, Freiheit, Gleichheit und Toleranz“ (Leggewie/Meyer 2005, S. 92).

Weiterhin wird ein Kostenrahmen von 15 Millionen DM veranschlagt.

Obwohl die Resonanz auf die Ausschreibung sehr hoch[3] war, waren bis zum Stichtag am 28. Oktober 1994 jedoch nur 528 Beiträge eingegangen (vgl. ebd. S. 91-96). Im März 1995 vergibt die Jury zwei erste Preise. Einmal an die Gruppe um Jackob-Marks[4] aus Berlin und zum Zweiten an Simon Ungers aus Köln (vgl. Haardt 2001, S. 19).

Der Entwurf um die Gruppe von Christine Jackob-Marks (siehe Anhang, Abb. 2) besteht aus einer 7m dicken und 11m hohen geneigten Gedenktafel aus Beton (vgl. ebd. S. 114), welche 10.000m2 groß ist (vgl. Leggewie/Meyer 2005, S. 100). Auf dieser Gedenktafel sollten alle Namen der ermordeten Juden und Jüdinnen eingraviert werden. Weiterhin sollte für die unbekannten Ermordeten freie Plätze gelassen werden. „Begehbar wird der Entwurf“ für die Besucher und Besucherinnen durch Wege auf der Platte. Jedoch sollten die Namen nicht betreten werden. Auf der Platte befinden sich 18 Gesteinsbrocken aus Masada/Israel[5] (vgl. Haardt 2001, S. 114). Diese „Monolithe sollen die europäischen Länder symbolisieren, in denen Deportationen und Mord erfolgten, durch ihre Herkunft aber auch auf die Geschichte jüdischen Widerstands verweisen“ (Leggewie/Meyer 2005, S. 100).

Das Denkmal um den Kölner Architekten Simon Ungers sollte aus einem 85m mal 85m großen Quadrat aus Stahlträgern gebildet werden. Diese liegen an den Ecken auf vier Betonblöcken auf. Im Innern der Anlage soll ein 2,50m hohes Plateau entstehen, welches durch Aufgänge, die sich unterhalb der Stahlträger befinden, zu erreichen ist. Die Namen der Orte von Vernichtungslagern, die aus 5m hohen Buchstaben bestehen, sind in die Stahlträger gebohrt. Von außen erkennt man diese Orte spiegelbildlich und von innen werden sie durch die Sonneneinstrahlung auf Treppen, Plateau und eventuell vorbeigehende Personen projiziert (vgl. ebd., S. 99).

[...]


[1] Die Perspektive Berlin e.V. gründete sich im Sommer 1988. Sie hatte ungefähr 100 Mitglieder und die Vorsitzende war Lea Rosh. Die Perspektive Berlin verstand sich als Bürgerinitiative in der Tradition der sozialen Demokratie, der Utopie der Freiheit und der europäischen Aufklärung. Die zentrale Aufgabe war die Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas (vgl. Stavginski 2002, S. 29).

[2] Diese bestand aus dem Museumsexperten Hugo Borger und Eberhard Roters sowie dem Berliner Anwalt und Kulturimpressario Peter Raue (vgl. Leggewie/Meyer 2005, S. 91).

[3] Die Ausschreibungsunterlagen wurden über 2600-mal angefordert (vgl. ebd. S. 96).

[4] Diese umfasste neben Christine Jackob-Marks Hella Rolfes, Hans Scheib und Reinhard Stangl (vgl. Haardt 2001, S. 19).

[5] Masada ist eine antike Festung im heutigen Israel, deren jüdische Bewohner sich unter dem Ansturm römischer Belagerer schließlich kollektiv selbst töteten (vgl. Leggewie/Meyer 2005, S. 100).

Ende der Leseprobe aus 43 Seiten

Details

Titel
Die Realisierungsproblematik des Holocaust-Mahnmals
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Institut für Soziologie)
Veranstaltung
Mythos 1945
Note
1,7
Autoren
Jahr
2006
Seiten
43
Katalognummer
V87589
ISBN (eBook)
9783638022743
ISBN (Buch)
9783638940702
Dateigröße
1216 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Realisierungsproblematik, Holocaust-Mahnmals, Mythos
Arbeit zitieren
Anke Zimmermann (Autor:in)Judith Walther (Autor:in), 2006, Die Realisierungsproblematik des Holocaust-Mahnmals, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87589

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