Speisegebote im Judentum

Grundlagen des Lebensmittelrechts


Seminararbeit, 2007

17 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A Einführung

B Speisegebote im Judentum
I Fleischspeisen
1. Tiere
a) „Große“ Landtiere
b) Wassertiere
c) Vögel
d) Kriechtiere und Insekten
2. Bestandteile der Tiere
3. Erzeugnisse der Tiere
II Obst, Gemüse und Getreide
III Verarbeitung der Nahrungsmittel
1. Verarbeitung der Tiere
a) Treifohe Tiere
b) Schächtung
aa) Allgemeines
bb) Schächtritus am Beispiel Geflügel
c) Wässern und Salzen
d) „Du sollst das Zicklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen“
2. Gegenstände zur Zubereitung
IV Gründe für die Entstehung der Speisegesetze
1. Einteilung der Tierarten
2. Bestandteile
a) Blut
b) Fett
3. Zusammenfassung
V Fastenzeiten

C Speisegebote im Christentum

D Speisegebote im Islam

E Schluss

Literaturverzeichnis:

1. Lehrbücher und Publikationen

Der Kursivdruck kennzeichnet die in den Fußnoten verwendeten Kurztitel.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A Einführung

„Das scheint mir aber nicht ganz koscher zu sein.“ So oder so ähnlich hat wohl jeder diesen Satz schon einmal gehört. In diesem Zusammenhang wird das Wort koscher benutzt, um etwas merkwürdiges, bedenkliches oder suspektes auszudrücken. Was aber bedeutet das Wort „koscher“ wirklich?

Das Wort koscher stammt von dem biblischen "kaschar" ab, was soviel wie rein, recht sein, tauglich, rituell erlaubt bedeutet, hat aber keinerlei wertende Wirkung sondern dient allein der Einteilung in essbar und zum verzehr verboten. In den jüdischen Speisegesetzen (hebr. „Kaschrut“), welche ausführlich im Talmud[1] und später im rabbinischen Schrifttum festgelegt sind, spielt der Begriff koscher eine wichtige Rolle. Dem strenggläubigen Juden ist nur der Verzehr von koscheren Nahrungsmitteln erlaubt. Das Gegenteil von koscher ist „trefe“ und bedeutet so viel wie unrein, ungenießbar. Die weit verbreitete Ansicht, Fleisch wird durch die richtige Art des Schlachtens koscher, ist falsch. Koscher kann das bereits lebende Tier, die weitere Zubereitung, das Verhalten während der Mahlzeit und die Aufbewahrung der Lebensmittel bezeichnen. Richtig ist allerdings, dass durch Fehler in der Zubereitung, der Aufbewahrung oder während der Mahlzeit, ehemals koschere Speisen trefe und damit für den Verzehr unbrauchbar werden können.

Im Folgenden wird ein Überblick über die jüdischen Speisegebote gegeben. Zuerst erfolgt eine Darlegung der „genießbaren“ und zur Verarbeitung erlaubten Nahrungsmittel und danach wird nach den Gründen für diese Regelungen gesucht. Im Anschluss daran wird noch kurz auf Speisegebot im Christentum und im Islam eingegangen. Letzteres soll keinen Überblick geben, sondern nur einen kurzen Einblick mit Hinweisen zum Selbststudium.

B Speisegebote im Judentum

I Fleischspeisen

Der Genuss von Fleischspeisen wird in den jüdischen Speisegesetzen in dreierlei Hinsicht beschränkt[2]:

1. Tiergattungen und deren Erzeugnisse
2. Bestandteile erlaubter Tiergattungen
3. Sterbeart und -weise des Nahrungstieres[3]

1. Tiere

Die zum Essen erlaubten Tiere werden in vier Kategorien eingeteilt:[4]

1. Große Landtiere
2. Wassertiere
3. Vögel
4. Kriechtiere und Insekten

Alle Tiere, die sich nicht in diese Kategorien einteilen lassen sind den Juden zum Essen verboten.

a) =„Große“ Landtiere

Zum Essen erlaubt ist „(…)Klauen spaltendes und einen Riß zweier Klauen reißendes, Gekautes heraufbringende Vieh“.[5] Also alle Tiere mit gespaltenen Hufen, die wiederkäuen. Innerhalb dieser Definition werden spezialisiert noch aufgelistet und erklärt, welche dies sind und welche nicht: „(…) Rind, Lamm, Zicklein, Dammhirsch und Gazelle und Rehbock und Wildziege und Wisent und (…) dürfen gegessen werde. [6]. „(…) Kamele (keine vollständig gespaltenen Hufe) , Schweine[7] (keine Wiederkäuer) und Hasen (…)“[8] sind ausgeschlossen. Die Nennung von Hasen scheint auf den ersten Blick unverständlich. Zwar hat der Hase gespaltene Pfoten, ein Wiederkäuer ist er aber nicht. Die Nennung rührt daher, dass Hasen in der Entstehungszeit der mosaischen Speisegesetze unwissender Weise für Wiederkäuer gehalten wurden[9]. Durch den speziellen Hinweis sollte eine versehentliche Verwertung ausgeschlossen werden.[10]

b) Wassertiere

Unter die erlaubten Wassertiere fallen alle Fische, welche Schuppen und Flossen haben. Eine endliche Auflistung der erlaubten Tiere erfolgt.[11] Ausgeschlossen sind beispielsweise Knorpelfische wie Haie und Rochen.

c) Vögel

Bei den Vögeln sind alle diejenigen erlaubt, welche fliegen, zwei Beine Haben und kein Aas fressen.[12] Zudem müssen die Tiere neben den Vorderzehen noch eine Hinterzehe und einen Kropf haben und die Magenhaut ablösbar sein.[13] Es werden keine Merkmale genannt, sondern nur die verbotenen Arten aufgezählt. Darunter sind beispielsweise Adler, Strauß oder Fledermaus.[14]

d) Kriechtiere und Insekten

Der Konsum aller Kriechtiere, wie beispielsweise Frösche oder Schnecken ist verboten. Gleiches gilt grundsätzlich für Insekten, wobei bei gewissen fliegenden Heuschreckenarten eine Ausnahme gemacht wird.[15] Auf diese Regelung wird besonderer Wert gelegt und ein Verstoß dagegen wird mit zwischen vier- und sechsfacher Strafe bedroht.[16]

2. Bestandteile der Tiere

Der Verzehr oder die Verarbeitung von Blut ist verboten. Um sicherzustellen, dass eine anderweitige Verwendung ausgeschlossen ist, musste „(…) das Blut wie Wasser auf die Erde geschüttet werden(…)“[17]. Das Blut der Opfertiere muss aufgefangen und zusammen mit den Opfertieren zum Altar gebracht werden.

Knochen dürfen dann nicht verzehrt werden, wenn sie zusammen mit dem Fleisch abgeschnitten und nach der Zubereitung ausgelöst werden müssen. Der Verzehr der Hüftsehne ist verboten[18]. Dies soll an den Kampf Jakobs mit dem Engel Gottes erinnern, in dem dieser an seiner Hüftsehne verletzt wurde.[19]

3. Erzeugnisse der Tiere

Es gilt der Grundsatz: Erzeugnisse reiner Tiere sind rein. Für unreine Tiere gilt entsprechendes. Demnach sind Eier und Milch von koscheren Tieren, und die daraus gewonnenen Nahrungsmittel verwertbar, solange sie nach den jüdischen Reinheitsgeboten weiterverarbeitet werden. Wird bei einem Tier, im Nachhinein festgestellt, dass es eine Verletzung hatte, wodurch das Tier unrein wurde, so ergeben sich daraus verschiedenste Auswirkungen auf die Erzeugnisse.

Hat eine Milchkuh beispielsweise einen Geburtsfehler, so sind alle Erzeugnisse, welche dieses Tier liefert als trefe anzusehen. Handelt es sich um eine Verletzung, welches sich das Tier nach der Geburt zuzog, so ist nur das Fleisch, welches direkt an der Verletzung anliegt, trefe. Verletze sich eine Tier beispielsweise an einer Zitze, so ist nur die Milch nicht mehr zu gebrauchen, welche „(…) innerhalb drei mal 24 Stunden vor dem Schächten gemolken wurde.“[20]

[...]


[1] Der Talmud ist das bedeutendste jüdische Schriftstück und umfasst ca. 10.000 Seiten. Darin enthalten sind Gesetze und deren Auslegung für den gläubigen Juden.

[2] Vgl. Kornfeld, Reine und unreine Tiere, 134 ff.

[3] Theologus, Die jüdischen Speisegesetze, 11.

[4] vgl. Lev. 11, 2b – 28, Dtn 14,3 – 20.

[5] Lev 11,3 , Dtn 14,6.

[6] Lev. 11, 3 – 8, 26 – 28.

[7] Explizit in: Dtn14, 8; Lev 11, 7; vgl. dazu: Harris, Wohlgeschmack, 66 ff; Hübner, Schweine, 225 – 236.

[8] Wigand, Die altisraelitische Vorstellung von unreinen Tieren, 65.

[9] Schulz, Der Hase als Wiederkäuer, 16.

[10] Döller, Die Reinheits- und Speisegesetze des Alten Testaments, 185.

[11] Lev 11, 9 – 12; Dtn 14,9-10.

[12] Lev 11, 13 – 25.

[13] Döller, Die Reinheits- und Speisegesetze des Alten Testaments, 199.

[14] Theologus, Die jüdischen Speisegesetze, 12.

[15] Lev 16 – 19, Dtn 14, 4 – 14, 9.

[16] Wigand, Die altisraelitische Vorstellung von unreinen Tieren, 67.

[17] Deut. 12, 24. 15, 23.

[18] Gen 32, 33.

[19] Wagner, Profanität und Sakralisierung im Alten Testament, 119.

[20] Wolf, Die Speisegesetze. 62.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Speisegebote im Judentum
Untertitel
Grundlagen des Lebensmittelrechts
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Veranstaltung
Grundlagen des Lebensmittelrechts
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
17
Katalognummer
V87865
ISBN (eBook)
9783638037600
ISBN (Buch)
9783638934954
Dateigröße
435 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Speisegebote, Judentum, Grundlagen, Lebensmittelrechts
Arbeit zitieren
Tobias Schoener (Autor:in), 2007, Speisegebote im Judentum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87865

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