Im Jahre 1995 begann mit der Privatisierung der Deutschen Bundespost die stufenweise Liberalisierung des Postmarktes in Deutschland. Am 31.12.2007 findet dieser Prozess seinen Schlusspunkt – die Deutsche Post AG verliert mit der Exklusivlizenz für die Beförderung von Briefsendungen unter 50 Gramm ihr letztes staatlich gewährtes Ausschließlichkeitsrecht und damit das Angebotsmonopol im Bereich der postalischen Dienstleistungen und der Markt öffnet sich auch für andere Anbieter.
Kampflos überlässt die Deutsche Post AG ihren Wettbewerbern jedoch nicht das Feld. Im Gegenteil – sie versucht, ihre frühere rechtliche Monopolstellung so weit wie möglich faktisch zu erhalten und dies auch mit Hilfe des Markenrechts. Liegt es doch nahe, dass man Wettbewerber, die ebenfalls postalische Dienstleistungen anbieten wollen, erheblich in ihren Wettbewerbsmöglichkeiten behindert, wenn ihnen ein subjektives Ausschließlichkeitsrecht am Begriff „Post“ entgegengehalten werden kann. Um die am 03.11.2003 für die Deutsche Post AG eingetragene Wortmarke „Post“ (Nr. 30012966.1) tobt folglich ein erbitterter Streit, welcher seinen vorläufigen Höhepunkt in einem Löschungsbeschluss des BPatG vom 10.04.2007 fand.
Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Kontroverse wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit die – gesetzlich nicht geregelte – Problematik untersucht, inwieweit eine (frühere) Monopolstellung eines (potentiellen) Markeninhabers bei Rechtserwerb und Rechtsdurchsetzung von Markenrechten zu berücksichtigen ist. Dazu wird unter dem gemeinhin anerkannten und damit auch für diese Arbeit namensgebenden Schlagwort „Monopoleinwand“ die Gesamtheit der mit einer (früheren) Monopolstellung verbundenen markenrechtlichen Problemkreise untersucht. Die Betrachtung bleibt dabei aber nicht, wie das einleitende Beispiel zur „Post“ noch nahe legt, auf den Bereich (ehemaliger) staatlicher Monopole – wie sie auch in „Telekom“ , „Lotto“ oder „Bahn“ Gegenstand sind – beschränkt. Auch die gleich gelagerten Entscheidungen zu Monopolen, welche sich ohne staatlichen Einfluss entwickelten – wie etwa „Nährbier“ , die im Recht des Geistigen Ei-gentums schon legendären „Klemmbausteine“ oder der nicht minder bekannte „Philips“ -Rasier mit den drei rotierenden Scheerköpfen – spielen eine maßgebliche Rolle.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Gegenstand und Ziel der Arbeit
- Gang der Untersuchung
- Erster Teil - Grundlagen und thematische Abgrenzung
- Begriffsbestimmung Monopole
- Angebots- und Nachfragemonopole
- Rechtliche und tatsächliche Monopole
- Kennzeichnungsmonopole
- Problematik von Angebotsmonopolen im Markenrecht und ihre Einordnung in den gesetzlichen Kontext
- Entstehung des Markenschutzes (Rechtserwerb)
- Markenschutz kraft Eintragung (§ 4 Nr. 1 MarkenG)
- Überblick
- Problemkreis: Absolute Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG
- Konkrete Unterscheidungskraft - § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
- Beschreibende Zeichen – § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
- Problemkreis: Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG
- Die (bisherige) deutsche Rechtsprechung
- Die „Chiemsee“-Entscheidung des EuGH
- Faktische Auswirkung der Monopolstellung auf die Ermittlung der Verkehrsdurchsetzung
- Markenschutz kraft Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 MarkenG)
- Marken im Verletzungsprozess (Rechtsdurchsetzung)
- Zweiter Teil – Inhalt und Rechtfertigung des Monopoleinwandes
- Die „Nährbier“-Entscheidung des BGH
- Deutungen der „Nährbier“-Entscheidung
- Absolutes Verständnis der „Nährbier“-Entscheidung
- Relatives Verständnis der „Nährbier“-Entscheidung
- Die,,Philips\"-Entscheidung des EuGH
- Deutungen der „Philips“-Entscheidung
- Rechtliche Relevanz der Monopolstellung
- Rechtliche Irrelevanz der Monopolstellung
- Besonderheiten bei (ehemaligen) staatlichen Monopolen
- Kritische Würdigung der „Nährbier“-Entscheidung und ihrer Deutungen
- Kritische Würdigung der „Philips\"-Entscheidung und ihrer Deutungen
- Zusammenfassung und Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Problematik des „Monopoleinwandes“ im Markenrecht. Sie untersucht, inwieweit eine frühere Monopolstellung eines potentiellen Markeninhabers bei Rechtserwerb und Rechtsdurchsetzung von Markenrechten zu berücksichtigen ist. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, ob und wie ein bestehendes Angebotsmonopol, etwa im Bereich der Postdienste, die Eintragung und Durchsetzung von Markenrechten beeinflussen kann.
- Begriffliche Abgrenzung des Monopoleinwandes im Markenrecht
- Rechtliche und faktische Auswirkungen von Monopolen auf den Markenerwerb und -schutz
- Analyse der Rechtsprechung zu Monopoleinwänden in Bezug auf die „Nährbier“- und „Philips“-Entscheidungen
- Kritik und Würdigung der bestehenden Rechtsprechung zum Monopoleinwand
- Bedeutung und Relevanz des Monopoleinwandes für die aktuelle Markenrechtspraxis
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Gegenstand und das Ziel der Arbeit dar, sowie den methodischen Ansatz der Untersuchung. Kapitel 1 widmet sich der Begriffsbestimmung des Monopols und der Problematik von Angebotsmonopolen im Markenrecht. Es werden die relevanten markenrechtlichen Vorschriften im Kontext der Monopole erläutert. Kapitel 2 analysiert verschiedene Ansätze der Rechtsprechung und Literatur zur Behandlung des Monopoleinwandes. Die „Nährbier“- und „Philips“-Entscheidungen werden dabei im Detail beleuchtet. Schließlich wird im dritten Teil eine kritische Würdigung der Rechtsprechung zum Monopoleinwand vorgenommen. Es werden Argumente für und gegen die Berücksichtigung eines Monopoleinwandes im Markenrecht diskutiert.
Schlüsselwörter
Monopoleinwand, Markenrecht, Angebotsmonopol, Verkehrsdurchsetzung, Kennzeichnungsmonopol, Rechtserwerb, Rechtsdurchsetzung, „Nährbier“-Entscheidung, „Philips“-Entscheidung, staatliche Monopole, Wettbewerbsrecht, Geistiges Eigentum.
- Arbeit zitieren
- Andreas Kiontke (Autor:in), 2008, Der Monopoleinwand im Markenrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88163