Im Jahre 1995 begann mit der Privatisierung der Deutschen Bundespost die stufenweise Liberalisierung des Postmarktes in Deutschland. Am 31.12.2007 findet dieser Prozess seinen Schlusspunkt – die Deutsche Post AG verliert mit der Exklusivlizenz für die Beförderung von Briefsendungen unter 50 Gramm ihr letztes staatlich gewährtes Ausschließlichkeitsrecht und damit das Angebotsmonopol im Bereich der postalischen Dienstleistungen und der Markt öffnet sich auch für andere Anbieter.
Kampflos überlässt die Deutsche Post AG ihren Wettbewerbern jedoch nicht das Feld. Im Gegenteil – sie versucht, ihre frühere rechtliche Monopolstellung so weit wie möglich faktisch zu erhalten und dies auch mit Hilfe des Markenrechts. Liegt es doch nahe, dass man Wettbewerber, die ebenfalls postalische Dienstleistungen anbieten wollen, erheblich in ihren Wettbewerbsmöglichkeiten behindert, wenn ihnen ein subjektives Ausschließlichkeitsrecht am Begriff „Post“ entgegengehalten werden kann. Um die am 03.11.2003 für die Deutsche Post AG eingetragene Wortmarke „Post“ (Nr. 30012966.1) tobt folglich ein erbitterter Streit, welcher seinen vorläufigen Höhepunkt in einem Löschungsbeschluss des BPatG vom 10.04.2007 fand.
Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Kontroverse wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit die – gesetzlich nicht geregelte – Problematik untersucht, inwieweit eine (frühere) Monopolstellung eines (potentiellen) Markeninhabers bei Rechtserwerb und Rechtsdurchsetzung von Markenrechten zu berücksichtigen ist. Dazu wird unter dem gemeinhin anerkannten und damit auch für diese Arbeit namensgebenden Schlagwort „Monopoleinwand“ die Gesamtheit der mit einer (früheren) Monopolstellung verbundenen markenrechtlichen Problemkreise untersucht. Die Betrachtung bleibt dabei aber nicht, wie das einleitende Beispiel zur „Post“ noch nahe legt, auf den Bereich (ehemaliger) staatlicher Monopole – wie sie auch in „Telekom“ , „Lotto“ oder „Bahn“ Gegenstand sind – beschränkt. Auch die gleich gelagerten Entscheidungen zu Monopolen, welche sich ohne staatlichen Einfluss entwickelten – wie etwa „Nährbier“ , die im Recht des Geistigen Ei-gentums schon legendären „Klemmbausteine“ oder der nicht minder bekannte „Philips“ -Rasier mit den drei rotierenden Scheerköpfen – spielen eine maßgebliche Rolle.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
A. Gegenstand und Ziel der Arbeit
B. Gang der Untersuchung
Erster Teil – Grundlagen und thematische Abgrenzung
A. Begriffsbestimmung Monopole
I. Angebots- und Nachfragemonopole
II. Rechtliche und tatsächliche Monopole
III. Kennzeichnungsmonopole
B. Problematik von Angebotsmonopolen im Markenrecht und ihre Einordnung in den gesetzlichen Kontext
I. Entstehung des Markenschutzes (Rechtserwerb)
1. Markenschutz kraft Eintragung (§ 4 Nr. 1 MarkenG)
a. Überblick
b. Problemkreis: Absolute Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG
aa. Konkrete Unterscheidungskraft – § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
bb. Beschreibende Zeichen – § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
c. Problemkreis: Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG
aa. Die (bisherige) deutsche Rechtsprechung
bb. Die „Chiemsee“-Entscheidung des EuGH
cc. Faktische Auswirkung der Monopolstellung auf die Ermittlung der Verkehrsdurchsetzung
2. Markenschutz kraft Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 MarkenG)
II. Marken im Verletzungsprozess (Rechtsdurchsetzung)
Zweiter Teil – Inhalt und Rechtfertigung des Monopoleinwandes
A. Die „Nährbier“-Entscheidung des BGH
B. Deutungen der „Nährbier“-Entscheidung
I Absolutes Verständnis der „Nährbier“-Entscheidung
II. Relatives Verständnis der „Nährbier“-Entscheidung
C. Die „Philips“-Entscheidung des EuGH
D. Deutungen der „Philips“-Entscheidung
I. Rechtliche Relevanz der Monopolstellung
II. Rechtliche Irrelevanz der Monopolstellung
E. Besonderheiten bei (ehemaligen) staatlichen Monopolen
Dritter Teil – Kritische Stellungnahme
A. Kritische Würdigung der „Nährbier“-Entscheidung und ihrer Deutungen
B. Kritische Würdigung der „Philips“-Entscheidung und ihrer Deutungen
C. Zusammenfassung und Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die markenrechtliche Relevanz einer (früheren) Monopolstellung eines Markeninhabers. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie sich eine solche Monopolstellung auf den Rechtserwerb sowie die Rechtsdurchsetzung auswirkt und ob die Anerkennung eines sogenannten „Monopoleinwandes“ gerechtfertigt ist.
- Grundlagen des Monopolbegriffs und deren Bedeutung für das Markenrecht.
- Die Entstehung des Markenschutzes in Bezug auf Monopolstellungen (Eintragung und Verkehrsgeltung).
- Analyse der BGH-Rechtsprechung zur „Nährbier“-Entscheidung.
- Untersuchung der EuGH-Entscheidung „Philips“ und deren Auswirkungen auf die wissenschaftliche Diskussion.
- Kritische Auseinandersetzung mit der Behandlung ehemaliger staatlicher Monopole.
Auszug aus dem Buch
Die „Nährbier“-Entscheidung des BGH
Der BGH äußerte sich zu der Monopolproblematik erstmals im Rahmen seiner „Nährbier“-Entscheidung aus dem Jahre 1959.
Im Ausgangsrechtsstreit hatte eine Brauerei geklagt, die im Zeichen eines Konkurrenten eine Verletzung ihrer (vermeintlichen) Benutzungsmarke „Nährbier“ sah. Hauptargument der Klägerin war dabei, dass der Verkehr, da sie über zwei Jahrzehnte mit „Nährbier“ praktisch allein am Markt war, in „Nährbier“ allein einen Herkunftshinweis auf die Klägerin sehe, also Verkehrsgeltung vorliege. Die Beklagte, welche nun ebenfalls ein alkoholarmes, untergäriges Malzbier unter eben der Bezeichnung „Nährbier“ anbot, verlangte die vollumfängliche Abweisung der Klage – im Wesentlichen unter Verweis darauf, dass es sich beim Begriff „Nährbier“ nur um eine Gattungsbezeichnung handele und der Verkehr den Begriff „Nährbier“ nur deshalb der Klägerin zuordne, weil er (irrtümlich) davon ausgehe, dass allein die Klägerin Waren dieser Gattung anbiete.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Liberalisierung des Postmarktes und die Definition der zentralen Forschungsfrage zum „Monopoleinwand“.
Erster Teil – Grundlagen und thematische Abgrenzung: Erläuterung der verschiedenen Monopolarten und deren theoretische Auswirkungen auf den Erwerb und die Durchsetzung von Markenrechten.
Zweiter Teil – Inhalt und Rechtfertigung des Monopoleinwandes: Detaillierte Analyse der wegweisenden Rechtsprechung zu „Nährbier“ und „Philips“ sowie der verschiedenen dogmatischen Deutungsansätze.
Dritter Teil – Kritische Stellungnahme: Kritische Würdigung der existierenden Lösungsansätze und abschließende Bewertung der Legitimation des Monopoleinwandes im Markenrecht.
Schlüsselwörter
Markenrecht, Monopoleinwand, Angebotsmonopol, Nährbier-Entscheidung, Philips-Entscheidung, Verkehrsdurchsetzung, Verkehrsgeltung, Kennzeichnungsmonopol, Unterscheidungskraft, Beschreibende Angaben, Freihaltebedürfnis, Markenschutz, Rechtsdurchsetzung, Wettbewerb, Staatliche Monopole.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und wie eine (ehemalige) Monopolstellung eines Unternehmens bei der Eintragung und Durchsetzung von Markenrechten berücksichtigt werden muss.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen das Markenrecht, die Auslegung von Schutzhindernissen, das Problem der Verkehrsdurchsetzung bei Monopolisten sowie die Rechtsprechung zu markanten Grundsatzurteilen wie „Nährbier“ und „Philips“.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Untersuchung der Legitimation des „Monopoleinwandes“ und die Klärung, ob Monopolisten durch ihre Marktmacht Vorteile beim Erwerb von Markenschutz erlangen dürfen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Analyse, die den historischen Verlauf der Rechtsprechung chronologisch aufarbeitet, die Ansätze von Literatur und Gerichten gegenüberstellt und diese kritisch würdigt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die tatsächlichen Auswirkungen von Monopolen auf den Markenschutz und arbeitet die rechtlichen Strategien und Debatten heraus, die sich aus den BGH- und EuGH-Entscheidungen ergeben haben.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind der Monopoleinwand, die Verkehrsdurchsetzung, die Unterscheidungskraft und das Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit.
Wie bewertet der Autor die „Nährbier“-Entscheidung?
Der Autor sieht in ihr den notwendigen Ausgangspunkt für die Diskussion, kritisiert jedoch, dass die Folgeentscheidungen teilweise zu einer überbewerteten oder missverständlichen Anwendung des Monopoleinwandes führten.
Welche Bedeutung kommt der „Philips“-Entscheidung zu?
Die Entscheidung brachte neue Impulse, da der EuGH klarstellte, dass Monopolisten nicht per se vom Markenschutz ausgeschlossen sind, solange eine echte Herkunftsfunktion durch die „Benutzung als Marke“ nachweisbar ist.
Gibt es Besonderheiten bei ehemaligen staatlichen Monopolen?
Ja, ein Teil der Literatur und Rechtsprechung fordert eine gesonderte, restriktivere Behandlung solcher Unternehmen, um den Übergang in den freien Wettbewerb nicht durch neue Markteintrittsbarrieren zu behindern.
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- Andreas Kiontke (Author), 2008, Der Monopoleinwand im Markenrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88163