Die Arbeit beschäftigt sich mit der DAC 6-Richtlinie. Hierzu wird zu Beginn die Richtlinie analysiert. Daran anschließend wird die deutsche Umsetzung genauer untersucht. Im dritten Schritt erfolgt die Betrachtung der polnischen, niederländischen und österreichischen Umsetzung, um im letzten Schritt einen Vergleich der vier nationalen Umsetzungen durchzuführen.
Nachdem im Juni 2017 ein Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, erfolgte mit der Verabschiedung der DAC 6-Richtline die endgültige Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten bis zum Dezember 2019 umgesetzt werden muss. Diese verpflichtet sogenannte Intermediäre zur Anzeige bestimmter Steuergestaltungen, die anschließend innerhalb der EU geteilt werden.
So bestehen in Deutschland mit den §§ 137 – 138b AO bereits seit längerem Anzeigepflichten für ausländische Sachverhalte. Darüber hinaus gab es bereits im Jahr 2007 einen Gesetzesentwurf, der verpflichtende Meldungen von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zur Folge haben sollte, jedoch scheiterte. Bei Betrachtung über die deutschen Grenzen hinaus, wird zudem deutlich, dass bereits eine Vielzahl von Staaten Anzeigepflichten implementiert haben.
Es war jedoch festzustellen, dass die Steuergestaltungen in den letzten Jahren immer wieder an Komplexität und Aggressivität gewannen. Insbesondere durch die fehlende Abstimmung der verschiedenen Staaten entstanden eine Vielzahl von Steuergestaltungsmodellen, die zwar oftmals legal, jedoch nicht von den jeweiligen Staaten intendiert waren und somit Minderungen von Steuereinahmen zu verzeichnen waren. Insbesondere bekannte Konzerne wie Amazon oder Google nutzten solche Gestaltungen. Des Weiteren gelangten immer wieder, teils durch Veröffentlichungen wie den Panama Papers oder Paradise Papers, Steuergestaltungen wie beispielsweise Cum/Ex an die Öffentlichkeit, was die Brisanz weiterhin förderte.
Aufgrund dessen nahm sich die OECD dem BEPS-Problem an und stellte mit dem Aktionspunkt 12 Maßnahmen vor, die solchen Gestaltungen entgegenwirken sollten. Diese Maßnahmen nahm die EU zum Anlass, die DAC 6- Richtlinie zu entwickeln. Obwohl die Richtlinie den Großteil der späteren nationalen Umsetzungen vorgibt, bestehen in der Richtlinie mehrere Passagen, die abweichende nationale Gesetze zur Folge haben können. Zudem können die Mitgliedsstaaten weitergehende Möglichkeiten ergreifen, um individuelle Gesetze zu verabschieden.
Inhaltsverzeichnis
1. PROBLEMSTELLUNG
2. ZIELSETZUNG VON ANZEIGESYSTEMEN
3. INHALTE DER DAC 6 RICHTLINIE UND DEUTSCHE UMSETZUNG
3.1 SACHLICHE MELDEPFLICHT
3.1.1. MAIN-BENEFIT-BEGRIFF
3.1.1.1 RICHTLINIE
3.1.1.2 DEUTSCHE UMSETZUNG
3.1.2. KENNZEICHEN MIT MAIN-BENEFIT TEST
3.1.2.1 RICHTLINIE
3.1.2.2 DEUTSCHE UMSETZUNG
3.1.3 KENNZEICHEN OHNE MAIN-BENEFIT TEST
3.1.3.1 RICHTLINIE
3.1.3.2 DEUTSCHE UMSETZUNG
3.2. PERSÖNLICHE MELDEPFLICHT
3.2.1. INTERMEDIÄR
3.2.1.1 RICHTLINIE
3.2.1.2 DEUTSCHE UMSETZUNG
3.2.2 NUTZER
3.2.2.1 RICHTLINIE
3.2.2.2 DEUTSCHE UMSETZUNG
3.3. FRISTEN
3.3.1 RICHTLINIE
3.3.2 DEUTSCHE UMSETZUNG
3.4. SANKTIONEN
3.4.1 RICHTLINIE
3.4.2 DEUTSCHE UMSETZUNG
4. UMSETZUNG IN ANDEREN STAATEN
4.1 POLEN
4.2 NIEDERLANDE
4.3 ÖSTERREICH
5. VERGLEICH
6. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Umsetzung der DAC 6-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht. Ziel ist es, die Ausgestaltung der Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zu analysieren und einen detaillierten Vergleich zwischen Deutschland, Polen, den Niederlanden und Österreich zu ziehen, um Unterschiede in der strengen Auslegung und den administrativen Anforderungen herauszuarbeiten.
- Analyse der sachlichen und persönlichen Meldepflichten nach der DAC 6-Richtlinie.
- Untersuchung der nationalen Implementierung in Deutschland im Vergleich zu ausgewählten EU-Staaten.
- Bewertung von Fristen, Sanktionsmechanismen und dem Main-Benefit-Test in verschiedenen Rechtsordnungen.
- Herausarbeitung der Besonderheiten bei der Behandlung von Intermediären und Nutzern.
- Diskussion der Auswirkungen auf Steuertransparenz und Verwaltungspraxis.
Auszug aus dem Buch
3.1.1.1 Richtlinie
Die sachliche Meldepflicht richtet sich nach in der Richtlinie bestimmten Kennzeichen, wobei ein Teil der Kennzeichen erst in Kombination mit einem sogenannten Main-Benefit-Test zu einer verpflichtenden Meldung führen können. Der neuartige Begriff wird durch die Richtlinie wie folgt beschrieben:
„Dieser Test gilt als erfüllt, wenn festgestellt werden kann, dass der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile, den eine Person unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände vernünftigerweise von einer Gestaltung erwarten kann, die Erlangung eines Steuervorteils ist.“ Hierdurch wurde zudem deutlich nicht das Eintreten des Steuervorteils ist relevant, sondern bereits die Möglichkeit an sich. In Folge wurde die Richtlinie an mehreren Stellen als zu ungenau beurteilt. Zum einen ergab sich aus dem Richtlinientext kein Hinweis darauf in welchem Zeitraum sich der Steuervorteil ergeben muss. Darüber hinaus wurde nicht deutlich wie der Begriff des Steuervorteils zu verstehen sei, da die Richtlinie auf eine weitergehende Definition verzichtet. Literaturmeinungen zu Folge sollte ein Hauptvorteil erart darstellen, dass bei Fehlen des Vorteils die entsprechende Gestaltung gar nicht geplant werden würde. Denkbar erschienen Steuervorteile „in Form von Erstattungen, Reduktionen, Stundungen oder auch im Aufbau von Verlustvorträgen“ sowie des Weiteren in der Nutzung unterschiedlicher Steuersätze und Regelungslücken. Damit zusammenhängend wurde zudem kritisiert, dass mehrere Hauptvorteile bestehen können. Es erscheint jedoch naheliegend, dass die Formulierungen bewusst offener formuliert wurden, um möglichst viele Steuergestaltungen als meldepflichtig zu deklarieren. Infolgedessen wird jedoch zum einen vermutet, dass präventiv Gestaltungen gemeldet werden, ohne jede Gestaltung im Voraus und im Detail auf die Meldepflicht geprüft zu haben, um möglichen Sanktionen und weiteren Haftungsrisiken bei Nichtmeldung zu entgehen. Dies könnte wiederum dazu führen, dass Finanzverwaltungen in die Lage geraten könnte, nicht alle Meldungen sachgemäß zu verarbeiten. Zum anderen werden aufgrund der unbestimmten Begriffe Meinungsdifferenzen zwischen den Intermediären oder relevanten Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden befürchtet. Um den angesprochenen negativen Folgen zu entgehen, wurde in der Literatur vermehrt eine Präzisierung der Begriffe in der nationalen Umsetzung gefordert. Hierbei stand jedoch die Befürchtung im Raum, dass es zu langen Erlassen kommen könnte, die die Arbeit letztendlich doch erschweren könnten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. PROBLEMSTELLUNG: Einführung in die Problematik grenzüberschreitender Steuergestaltungen und die Notwendigkeit der DAC 6-Richtlinie zur Erhöhung der Steuertransparenz.
2. ZIELSETZUNG VON ANZEIGESYSTEMEN: Erörterung der grundsätzlichen Funktionen von Anzeigepflichten, insbesondere der Veranlagungsunterstützung und der abschreckenden Wirkung gegenüber Steuervermeidung.
3. INHALTE DER DAC 6 RICHTLINIE UND DEUTSCHE UMSETZUNG: Detaillierte Untersuchung der gesetzlichen Anforderungen an Intermediäre und Nutzer sowie der Meldekriterien und Sanktionen in Deutschland.
4. UMSETZUNG IN ANDEREN STAATEN: Analyse der nationalen Ausgestaltung der DAC 6 in Polen, den Niederlanden und Österreich unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten.
5. VERGLEICH: Synoptischer Vergleich der vier untersuchten Staaten hinsichtlich ihrer Implementierungspraxis und Strenge.
6. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse, insbesondere der Erkenntnis, dass die polnische Umsetzung die restriktivste Form darstellt.
Schlüsselwörter
DAC 6, Anzeigepflicht, grenzüberschreitende Steuergestaltung, Intermediär, Steuervermeidung, Main-Benefit-Test, Steuertransparenz, Finanzverwaltung, Meldepflicht, Steuergestaltung, Sanktionen, Meldefristen, EU-Richtlinie, Steuerrecht, Implementierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Masterarbeit primär?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Implementierung der EU-Richtlinie DAC 6, die Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen vorgibt, in den nationalen Rechtsordnungen von Deutschland, Polen, den Niederlanden und Österreich.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Kernbereiche umfassen die Definition von meldepflichtigen Steuergestaltungen, die Kriterien für den Main-Benefit-Test, die Rolle von Intermediären und Nutzern sowie die Sanktionierung bei Verstößen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Divergenzen in der nationalen Umsetzung der Richtlinie aufzuzeigen und zu bewerten, inwiefern die einzelnen Staaten bei der praktischen Anwendung von dem EU-Rahmen abweichen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit verwendet eine rechtswissenschaftliche Analyse sowie einen rechtsvergleichenden Ansatz, um die Umsetzungsvorgaben der EU mit der nationalen Gesetzgebung der vier gewählten Mitgliedsstaaten gegenüberzustellen.
Was steht im inhaltlichen Fokus des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der Richtlinienvorgaben und deren spezifische Ausformung im deutschen Recht sowie in die komparative Analyse der polnischen, niederländischen und österreichischen Gesetzeslage.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind Steuertransparenz, Meldepflichten, grenzüberschreitende Gestaltungen, EU-Richtlinienkonformität und die Rolle von Steuerberatern als Intermediäre.
Warum wird Polen als besonders „restriktiv“ eingestuft?
Aufgrund der frühen Einführung der Anzeigepflicht, der zusätzlichen Kennzeichenkataloge und der Einführung einer internen Dokumentationspflicht für Unternehmen wird die polnische Umsetzung als besonders streng bewertet.
Welche Rolle spielt der Main-Benefit-Test in der Praxis?
Er dient als Filterkriterium für bestimmte Kennzeichen, um nur solche Gestaltungen meldepflichtig zu machen, bei denen der Erhalt eines Steuervorteils als Hauptziel vernünftigerweise erwartet werden kann.
Wie unterscheidet sich die Sanktionspraxis?
Es bestehen erhebliche Unterschiede: Während Deutschland Bußgelder bis 25.000 € vorsieht, können die Sanktionen in anderen Ländern, insbesondere in den Niederlanden, deutlich höher ausfallen.
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- Rudolf Meier (Author), 2019, Die DAC 6-Richtlinie. Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/882703