Auswirkungen der Umstellung von HGB auf IFRS auf die Bilanzanalyse


Bachelorarbeit, 2008

41 Seiten, Note: 1,8


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlagen
2.1 Definition Bilanzanalyse
2.2 Grundkonzeptionen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS

3. Wesentliche Unterschiede in der Rechnungslegung
3.1 Allgemeine Ansatzkriterien für Vermögenswerte und Schulden
3.1.1 Nach IFRS
3.1.2 Nach HGB
3.2 Sachanlagen
3.3 Immaterielle Vermögenswerte
3.4 Leasingverhältnisse
3.5 Finanzanlagen
3.5.1 Finanzinstrumente
3.5.2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
3.6 Langfristige Fertigungsaufträge
3.7 Vorratsvermögen
3.8 Latente Steuern
3.9 Pensionsrückstellungen
3.10 Sonstige Rückstellungen

4. Auswirkungen auf die Analyse ausgewählter Kennzahlen
4.1 Analyse der Vermögenslage
4.1.1 Intensitätskennzahlen
4.1.2 Umschlagskoeffizienten
4.2 Analyse der Finanzlage
4.2.1 Eigen- und Fremdkapitalquote
4.2.2 Deckungsgrade
4.3 Analyse der Ertragslage
4.3.1 Eigenkapitalrentabilität
4.3.2 Umsatzrentabilität

5. Darstellung der Auswirkungen anhand empirischer Untersuchungen

6. Fazit

7. Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Herstellungskosten nach HGB und IFRS

Abbildung 2: Idealtypische Auswirkungen der Umstellung auf Bilanzposten und Eigenkapital

Abbildung 3: Veränderung von Bilanzpositionen und Kennzahlen durch Umstellung auf IFRS

Abbildung 4: Veränderung des Eigenkapitals bei der Umstellung von HGB auf IFRS

Abbildung 5: Veränderung des Jahresergebnisses bei der Umstellung von HGB auf IFRS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Durch die zunehmende Globalisierung der Güter- und Kapitalmärkte wird auch die internationale Vergleichbarkeit von Unternehmensdaten immer wichtiger. Beispielsweise benötigen potentielle Investoren vergleichbare Informationen über verschiedene Unternehmen um die zukünftigen Erfolgsaussichten realistisch einschätzen zu können. Durch die Anwendung verschiedener Rechnungslegungskonzepte können Unternehmen nicht unmittelbar miteinander verglichen werden, was u.a. zu einer Behinderung des Kapitalmarktes und Investitionsentscheidungen führt. Auf Grund dessen müssen die meisten kapitalmarktorientierten Unternehmen seit 2005 ihre Konzernabschlüsse gemäß IFRS erstellen. Eine Ausnahme besteht für vorher nach US-GAAP bilanzierende Unternehmen, die erst seit 2007 nach IFRS bilanzieren müssen. Aber auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen haben mittlerweile gemäß

§ 315a Abs. 3 HGB ein Wahlrecht zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS,

wodurch in Zukunft die Anzahl der IFRS-Abschlüsse weiter steigen dürfte.

Wegen der unterschiedlichen Behandlung gleicher Sachverhalte in den Rechnungslegungs-

systemen kann die Anwendung der IFRS anstelle der HGB-Rechnungslegung Auswirkungen auf das Gesamtbild eines Unternehmens haben, welches durch die Bilanzanalyse ermittelt werden soll. Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Auswirkungen der unterschiedlichen

Rechnungslegung auf wichtige Kennzahlen des Jahresabschlusses eines Unternehmens darzustellen. Um möglichst allgemeingültig zu bleiben wird hauptsächlich auf die Unterschiede im Einzelabschluss eingegangen und nur an geeigneter Stelle auf Bilanzierungsfragen im Konzernabschluss, wobei nur auf wesentliche Unterschiede eingegangen wird.

Es soll dargestellt werden, dass ein Bilanzanalytiker bei der Betrachtung zweier verschiedener Abschlüsse darauf zu achten hat, warum einzelne Posten der Bilanz und dadurch wichtige Kennzahlen beim direkten Vergleich eventuell einen anderen Wert aufweisen. Um das zu erreichen wird auf die Aufstellung einer Strukturbilanz verzichtet, damit die wesentlichen und erkennbaren Unterschiede nicht wieder eliminiert werden.

Gang der Untersuchung:

Zunächst wird der Begriff Bilanzanalyse definiert, worauf folgend kurz die beiden verschiedenen Rechnungslegungssysteme vorgestellt und die Unterschiede in deren Grundkonzeption dargestellt werden.

Darauf folgend werden die wesentlichen unterschiedlichen Regelungen in den IFRS zu denen im HGB dargestellt, deren Anwendung unterschiedliche Ansätze und Bewertungen zur Folge haben.

Anschließend werden zunächst die theoretisch vermuteten Auswirkungen dieser Unterschiede auf ausgewählte Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt, um sie anschließend mit den Daten aus empirischen Analysen zu vergleichen.

Abschließend erfolgt dann im Fazit eine kurze Zusammenfassung und ein Ausblick wie sich die zukünftige Entwicklung darstellen könnte.

2. Theoretische Grundlagen

2.1 Definition Bilanzanalyse

Als Jahresabschlussanalyse bzw. Bilanzanalyse gilt die Gesamtheit der Methoden und Aktivitäten, mit deren Hilfe der Jahresabschluss und weitere Informationen mit Rechnungslegungsbezug mit dem Ziel aufbereitet und ausgewertet werden, einen Eindruck von der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zu erhalten.

Eine Analyse findet regelmäßig in unterschiedlichem Umfang statt, da sie davon abhängt, ob Zugang zu hinter der Rechnungslegung liegenden Aufzeichnungen, also für Außenstehende meist nicht zugänglich, besteht oder nicht. Es wird folglich unterschieden zwischen der internen und der externen Bilanzanalyse.

Das Kernstück beider Analysen sind die Informationen aus dem veröffentlichten Jahresabschluss eines Unternehmens. Wenn nur eine externe Analyse durchgeführt werden kann, wie es Außenstehenden wie z.B. Kleinaktionären, Kleinkreditgebern, Mitarbeitern und der gesamten Öffentlichkeit im Regelfall nur möglich ist, können zusätzlich noch alle freiwillig publizierten Informationen des Unternehmens herangezogen werden. Beispiele für die Erlangung solcher Informationen sind veröffentlichte Aktionärsbriefe oder die jährliche Hauptversammlung.

Im Gegensatz dazu können bei der internen Analyse alle im Unternehmen verfügbaren Informationen betreffend der Entstehung der Jahresabschlusszahlen genutzt werden, sowie Informationen über absehbare zukünftige Entwicklungen des Unternehmens welche voraussichtlich Auswirkungen auf die Bilanz-, Finanz- und Erfolgsrechnung haben werden.[1]

Der Grund für die Durchführung einer Bilanzanalyse ist, dass der einfache Vergleich zwischen zwei Jahresabschlüssen nicht unmittelbar machbar ist, da durch die verschiedene Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten gleiche Sachverhalte unterschiedlich dargestellt werden. Also ist es die Aufgabe der Bilanzanalytiker Jahresabschlüsse vergleichbar zu machen.

2.2 Grundkonzeptionen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS

Die deutsche Rechnungslegung nach HGB verfolgt im Einzelabschluss vorrangig das Ziel einen vorsichtig bemessenen Gewinn zu ermitteln, der als Grundlage für die Ausschüttungsentscheidung und für die Besteuerung geeignet ist. Der Jahresabschluss muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung abbilden. Allerdings wird dem in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB kodifizierten Vorsichtsprinzip ein Vorrang gegenüber einer tatsachengetreuen Abbildung eingeräumt, wodurch neben anderen Wahlrechten und dem Maßgeblichkeitsprinzip das Bild der aktuellen wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens verzerrt wird.[2]

Die Rechnungslegung nach IFRS hat als oberstes Ziel die Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen. Es wird davon ausgegangen, dass ökonomische Entscheidungen die Bilanzadressaten fällen, vor allem die Beurteilung der Fähigkeit eines Unternehmens Cash zu generieren voraussetzen. Da sich auf Grund dieser Annahme der Informationsbedarf von Gläubigern, Investoren und anderen Bilanzadressaten nicht unterscheidet, kann daraus geschlossen werden, dass nach IFRS weder der Gläubigerschutz noch das Vorsichtsprinzip

übergeordnete Rechnungslegungsgrundsätze darstellen.[3]

Die beiden übergeordneten Grundsätze gliedern sich in

- den Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern) und
- den Grundsatz der Periodisierung (Accrual Basis).

Da auch bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach HGB der Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gilt, ergeben sich daraus keine Unterschiede.[4]

Auch den Grundsatz der Periodisierung gibt es im HGB, aber nach den IFRS-Vorschriften besitzt er eine weitaus größere Bedeutung.

Grundsätzlich werden die Erträge und Aufwendungen auch im HGB der Periode zugerechnet, in der sie angefallen sind. Allerdings müssen Gewinne gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz HGB am Abschlussstichtag realisiert sein, und alle vorhersehbaren Risiken und Verluste sind gemäß § 252 Abs. 1 Nr.4 2. Halbsatz HGB zu berücksichtigen, selbst wenn sie erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung bekannt geworden sind.

Somit kommt es zu einer gewollten Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten, ganz im Sinne des Gläubigerschutzes.

In den IFRS schreibt das "realisation principle" grundsätzlich dasselbe vor wie das Realisationsprinzip, wird aber strenger ausgelegt.

Ein anschauliches Beispiel dafür ist die kundenspezifische Langfristfertigung, worauf im Punkt 3.6 genauer eingegangen wird.

3. Wesentliche Unterschiede in der Rechnungslegung

Unter diesem Punkt werden alle wesentlichen Unterschiede zu den HGB-Regelungen vorgestellt, durch deren Anwendung gleiche Sachverhalte zwingend oder nach Ausübung von Wahlrechten unterschiedlich in die Bilanz einfließen und dadurch Kennzahlen der Jahresabschlussanalyse beeinflussen.

3.1 Allgemeine Ansatzkriterien für Vermögenswerte und Schulden

3.1.1 Nach IFRS

Gemäß IASC-RK 49 (a) des Rahmenkonzeptes ist ein Vermögenswert eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende Ressource, die ein Ergebnis von Ereignissen der Vergangenheit darstellt und von dem ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen erwartet wird.

Um aktivierungsfähig zu sein muss ein Vermögenswert zusätzlich die ergänzenden Ansatzkriterien des IASC-RK 89 erfüllen. Laut dieser Vorschrift muss der künftige Nutzenzufluss wahrscheinlich sein und die Höhe der Aufwendungen muss verlässlich bestimmbar sein.[5]

Eine Schuld dagegen ist laut IASC-RK 49 (b) eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und mit deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß ein Abfluss von Ressourcen von wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist.

Gemäß IASC-RK 91 muss eine Schuld in der Bilanz angesetzt werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung ein direkter Abfluss von Ressourcen ergibt, die wirtschaftlichen Nutzen enthalten und wenn der Erfüllungsbetrag verlässlich ermittelt werden kann.

Bei bestimmten Vermögenswerten müssen zusätzlich weitere postenspezifische Kriterien erfüllt werden, auf die bei der Vorstellung der Vermögenswerte genauer eingegangen wird.

3.1.2 Nach HGB

Die Anforderungen, die ein Vermögensgegenstand erfüllen muss, sind nach HGB nicht so weit gefasst wie nach IFRS.

Nach herrschender Auffassung liegt laut Handelsrecht ein Vermögensgegenstand dann vor,

wenn er einen wirtschaftlichen Vorteil darstellt und selbstständig bewertbar ist, d.h. die Aufwendungen müssen dem jeweiligen Posten direkt zugerechnet werden können. Des Weiteren müssen die einzelnen Vermögensgegenstände selbstständig verwertbar sein.[6]

[...]


[1] Vgl. Lachnit, L.: Die Bilanzanalyse, 2004, S. 1 f.

[2] Vgl. Lachnit, L.: Die Bilanzanalyse, 2004, S. 327 f.

[3] Vgl. Lüdenbach, N.: IAS/IFRS, 2004, S. 43 f.

[4] Vgl. Küting, K., Weber, C.-P.: Bilanzanalyse, 2006, S. 17

[5] Vgl. Petersen, K., Bansbach, F., Dornbach, E.: IFRS Praxishandbuch, 2005, S. 53 f.

[6] Vgl. Buchholz, R.: Internationale Rechnungslegung, 2005, S. 61

Ende der Leseprobe aus 41 Seiten

Details

Titel
Auswirkungen der Umstellung von HGB auf IFRS auf die Bilanzanalyse
Hochschule
Hochschule Bremen
Note
1,8
Autor
Jahr
2008
Seiten
41
Katalognummer
V88298
ISBN (eBook)
9783638028097
ISBN (Buch)
9783640871698
Dateigröße
577 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Auswirkungen, Umstellung, IFRS, Bilanzanalyse, Thema Bilanzanalyse
Arbeit zitieren
Stefan Lunk (Autor:in), 2008, Auswirkungen der Umstellung von HGB auf IFRS auf die Bilanzanalyse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88298

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