Am 01. Januar 1999 ist die Insolvenzordnung (InsO) in Kraft getreten und hat damit das Verfahren der Konkursordnung (KO) und der Vergleichsordnung (VerglO) durch ein einheitliches Insolvenzverfahren ersetzt.
Hat der Gesetzgeber sich in einem gründlich durchgeführten und langjährigen Reformprozess mit den Regelungsgehalten des zivilen Insolvenzrechtes befasst, so ließ er das Insolvenzstrafrecht, welches einen engen Verband mit dem zivilen Insolvenzrecht bildet, weitgehend außer Acht – er behandelte es geradezu „stiefmütterlich “.
Da der wirtschaftliche Zusammenbruch eines Unternehmens oft auch strafrechtliche Folgen zeitigt, zeigt diese Arbeit die Grundsätze für das Zusammenspiel zwischen den insolvenzrechtlichen Regelungen und dem Strafrecht auf.
Im Schwerpunkt werden die Auswirkungen der Insolvenzrechtsreform dargestellt, indem die Strafbarkeit der Insolvenzdelikte anhand der Be-griffsdefinitionen zum Zeitpunkt der Geltung der KO/VerglO und unter dem geltenden Recht der InsO behandelt wird.
Anhand der so gewonnen Erkenntnisse zeigt diese Arbeit auf, dass die Insolvenzrechtsreform eine Verschärfung der Strafbarkeit im Bereich der Insolvenzdelikte mit sich brachte.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
A Entwicklung des zivilen Insolvenzrechtes und des Insolvenzstrafrechtes
I. Ziviles Insolvenzrecht
1. Die Reichskonkurskonkursordnung von 1877
2. Die Vergleichsordnung von 1935
3. Die Insolvenzrechtsreform
II. Insolvenzstrafrecht
1. Das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) von 1871
2. Die Reichskonkursordnung von 1877
3. Das Erste Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1. WiKG) von 1976
4. Die Insolvenzrechtsreform von 1999
B Zur Zivilrechtsakzessorietät des Insolvenzstrafrechtes
I. Die Schutzwecke der Rechtsgebiete
1. Das zivile Insolvenzrecht
2. Das Insolvenzstrafrecht
3. Befund
II. Die Funktion der Begriffe
1. Im zivilen Insolvenzrecht
2. Im Insolvenzstrafrecht
3. Befund
III. Das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 II GG
1. Bedeutung
2. Befund
IV. Ergebnis für die weitere Untersuchung
C Die Tatbestandsvoraussetzungen nach der KO/VerglO
I. Die Krisenmerkmale
1. Die Zahlungsunfähigkeit
a) Begriff der Zahlungsunfähigkeit
aa) Dauer
bb) Wesentlichkeit
b) Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
aa) Vermutung: Zahlungseinstellung
bb) Betriebswirtschaftliche Feststellung
cc) Wirtschafskriminalistische Beweisanzeichen
2. Die drohende Zahlungsunfähigkeit
a) Begriff der drohenden Zahlungsunfähigkeit
b) Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit
aa) Betriebswirtschaftliche Feststellung
bb) Äußere Anzeichen
3. Überschuldung
a) Begriff der Überschuldung
b) Feststellung der Überschuldung
aa) Die vertretenen Ansichten
bb) Der modifiziert zweistufige Überschuldungsbegriff
cc) Die anzusetzenden Posten der Bilanz
dd) Überschuldungsquotient
II. Der Massebegriff
III. Die objektive Strafbarkeitsbedingung
1. Zahlungseinstellung
2. Eröffnung des Konkursverfahrens oder Abweisung mangels Masse
3. Der Zusammenhang von Krise und objektiver Strafbarkeitsbedingung
D Die Tatbestandsvoraussetzungen nach der InsO
I. Die Krisenmerkmale
1. Die Zahlungsunfähigkeit
a) Begriff
aa) Neuerungen im Vergleich zur InsO
bb) Insbesondere Zahlungsstockung
b) Feststellung
aa) Vermutung: Zahlungseinstellung
bb) Betriebswirtschaftliche Feststellung
2. Drohende Zahlungsfähigkeit
a) Begriff
aa) Definition
bb) Funktion
b) Feststellung
aa) Finanzplan
bb) Prognosezeitraum und Wahrscheinlichkeit
3. Die Überschuldung
a) Begriff der Überschuldung
b) Feststellung der Überschuldung
aa) Die Fortbestehensprognose
bb) Der Überschuldungsstatus
II. Der Massebegriff
III. Die objektive Strafbarkeitsbedingung
1. Die Zahlungseinstellung
2. Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Ablehnung mangels Masse
E Vergleich zwischen KO/VerglO und InsO
I. Die Krisenmerkmale
1. Die Zahlungsunfähigkeit
2. Die drohende Zahlungsunfähigkeit
3. Die Überschuldung
II. Der Massebegriff
III. Die objektive Strafbarkeitsbedingung
F Fazit
G Literaturverzeichnis
I. Fachliteratur und Aufsätze
II. Gesetzesmaterialien
H Anhang: Wortlaut einiger historischer Rechtsnormen
I. Konkursordnung (Zweites Buch – Konkursverfahren)
II. Konkursordnung (Drittes Buch – Strafbestimmungen)
III. Strafgesetzbuch (Vierundzwanzigster Abschnitt – Konkursstraftaten)
IV. Vergleichsordnung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen der Insolvenzrechtsreform von 1999 auf das Insolvenzstrafrecht. Ziel ist es zu analysieren, ob sich durch die Neudefinitionen der Krisenmerkmale im zivilen Insolvenzrecht eine Verschärfung der Strafbarkeit bei Insolvenzdelikten im Vergleich zur alten Rechtslage unter der Konkurs- und Vergleichsordnung ergeben hat.
- Historische Entwicklung des zivilen Insolvenzrechtes und Insolvenzstrafrechtes
- Zivilrechtsakzessorietät als Bindeglied zwischen Insolvenz- und Strafrecht
- Detaillierte Analyse der Krisenmerkmale (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)
- Vergleich der Tatbestandsvoraussetzungen nach KO/VerglO und InsO
- Untersuchung zur Erweiterung des Massebegriffs und der objektiven Strafbarkeitsbedingungen
Auszug aus dem Buch
bb) Der modifiziert zweistufige Überschuldungsbegriff
Karsten Schmidt entwickelte einen in Anlehnung an die zweistufige Prüfung der Überschuldungen einen Überschuldungsbegriff, der sich aus zwei Elementen zusammensetzt.
Nach herkömmlicher Meinung setzte die Überschuldung eine rechnerische Überschuldung und eine negative Fortbestehensprognose voraus. Die Prüfungsreihenfolge war vorgegeben.
Zunächst hatte der Schuldner unter Ansatz von Liquidationswerten eine rechnerische Überschuldungsprüfung durchzuführen. Ergab diese Prüfung eine Überschuldung, so hatte er eine Fortbestehensprognose anzustellen.
Diese Fortbestehensprognose durfte nur dann positiv ausfallen, wenn die Gesellschaft weiterhin existenzfähig ist und in absehbarer Zeit die Liquidation nicht aus anderen Gründen bevorsteht. Fiel sie hiernach positiv aus, durfte der Schuldner seine rechnerische Überschuldungsprüfung nach Fortführungswerten durchführen. War das Ergebnis dieser Prüfung dann gleichwohl negativ, so lag rechtliche Überschuldung vor.
Karsten Schmidt sah in seinem Modell keine feste Prüfungsreihenfolge vor. Hiernach war der Schuldner, sofern er zu einer positiven Fortbestehensprognose gelangte, nicht mehr verpflichtet, eine rechnerische Überschuldungsprüfung durchzuführen. Die Prognose hatte sich nach der Rechtsprechung darauf zu richten, ob eine Zahlungsfähigkeit in den nächsten fünf Monaten einstellt oder nicht.
Zusammenfassung der Kapitel
A Entwicklung des zivilen Insolvenzrechtes und des Insolvenzstrafrechtes: Dieses Kapitel gibt einen historischen Abriss über die Gesetzgebung des zivilen Insolvenzrechts und des Insolvenzstrafrechts seit der Reichskonkursordnung von 1877 bis zur Reform 1999.
B Zur Zivilrechtsakzessorietät des Insolvenzstrafrechtes: Hier wird das Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Begriffen des zivilen Insolvenzrechts und dem Strafrecht beleuchtet sowie die Einhaltung des Bestimmtheitsgebotes nach Art. 103 II GG geprüft.
C Die Tatbestandsvoraussetzungen nach der KO/VerglO: Dieses Kapitel erläutert das Begriffsverständnis der Krisenmerkmale und der objektiven Strafbarkeitsbedingungen unter der Geltung der alten Konkurs- und Vergleichsordnung.
D Die Tatbestandsvoraussetzungen nach der InsO: Hier werden die neuen Legaldefinitionen der Krisenmerkmale nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) detailliert dargestellt und analysiert.
E Vergleich zwischen KO/VerglO und InsO: In diesem Teil werden die Unterschiede zwischen altem und neuem Recht gegenübergestellt, mit besonderem Fokus auf der Frage, ob eine Strafbarkeitsverschärfung durch die Reform eingetreten ist.
F Fazit: Das Fazit stellt fest, dass sich die Strafbarkeit im Bereich der Insolvenzdelikte durch die Reform vorverlagert und damit verschärft hat.
Schlüsselwörter
Insolvenzstrafrecht, Konkursrecht, InsO, Insolvenzdelikte, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Zivilrechtsakzessorietät, Strafbarkeitsverschärfung, Insolvenzmasse, Krisenmerkmale, Bankrottstraftaten, Fortbestehensprognose, Rechtsklarheit, Sanierung, Wirtschaftsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der Insolvenzrechtsreform von 1999 auf die Strafbarkeit von Insolvenzdelikten im Vergleich zur vorherigen Rechtslage unter der Konkursordnung.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung des Insolvenzrechts, der zivilrechtlichen Akzessorietät des Strafrechts sowie der detaillierten Auslegung der Krisenmerkmale wie Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es aufzuzeigen, ob die Insolvenzrechtsreform eine Verschärfung der Strafbarkeit im Bereich der Insolvenzdelikte bewirkt hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autoren nutzen eine juristische Vergleichsmethode, bei der Begriffe und Tatbestandsvoraussetzungen vor und nach der Reform gegenübergestellt und anhand von Literatur und Rechtsprechung bewertet werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der alten Rechtslage (KO/VerglO), die Erläuterung der neuen Rechtslage (InsO) und einen direkten Vergleich beider Systeme hinsichtlich der Krisenmerkmale und Strafbarkeitsbedingungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Insolvenzstrafrecht, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Zivilrechtsakzessorietät und die Reform der Insolvenzordnung.
Was bedeutet "Zivilrechtsakzessorietät" in diesem Kontext?
Dies beschreibt die Abhängigkeit des Insolvenzstrafrechts von den zivilrechtlichen Begriffen des Insolvenzrechts, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten.
Hat die Insolvenzreform zu einer Verschärfung der Strafbarkeit geführt?
Ja, laut dem Fazit der Arbeit hat sich die Strafbarkeit durch die Reform vorverlagert, was eine faktische Verschärfung für Unternehmer darstellt.
Welche Rolle spielt die "Fortbestehensprognose" bei der Überschuldungsprüfung?
Die Fortbestehensprognose ist ein entscheidender Schritt in der zweistufigen Prüfung, um festzustellen, ob ein Unternehmen wirtschaftlich lebensfähig ist und ob für die Bilanzierung Fortführungs- oder Liquidationswerte anzusetzen sind.
Warum ist das "Bestimmtheitsgebot" für das Insolvenzstrafrecht relevant?
Das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 II GG verlangt, dass Straftatbestände präzise definiert sind; die Arbeit untersucht, ob die Auslegung der Insolvenzbegriffe durch die Rechtsprechung diesem verfassungsrechtlichen Anspruch genügt.
- Quote paper
- F. Alvarez-Scheuern (Author), S. Korzetz (Author), 2008, Vergleich der Strafbarkeit von Insolvenzdelikten im StGB zum Zeitpunkt der Geltung von KO/VerglO und nach der InsO 1999, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88383