Es gibt keinen allgemein anerkannten Begriff des Arbeitnehmers. Nach Hueck ist Arbeitnehmer, wer auf Grund privatrechtlichen Vertrags oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Dienst eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist. Nikisch definiert Arbeitnehmer als eine Person, die im Dienst eines anderen beschäftigt wird, die in einem Betrieb eingegliedert ist. Einigkeit besteht darüber, dass der Arbeitnehmer abhängige, fremdbestimmte Arbeit, hingegen der Selbständige eine selbstbestimmte Tätigkeit leistet.
In der Rechtsprechung wird vor allem von der Definition Huecks ausgegangen. Nach ihr sind für den Begriff des Arbeitnehmers drei Voraussetzungen zu erfüllen.
Inhaltsverzeichnis
1. Begriff des Arbeitnehmers
1.1 § 5 ArbGG
1.2 § 5 BetrVG
2. Arbeitnehmer
2.1 Allgemeines
2.2 Voraussetzungen des Arbeitnehmerbegriffs
3. Arbeitnehmerähnliche Personen
3.1 Begriff
3.2 Rechtsfolgen
4. Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister
4.1 Begriff
4.2 Rechtsbeziehungen der Heimarbeiter
5. Freie Mitarbeiter
5.1 Begriff
5.2 Freie Mitarbeiter als Arbeitnehmer
5.3 Freie Mitarbeiter als arbeitnehmerähnliche Personen
6. Handelsvertreter
6.1 Begriff
6.2 Anwendung des Arbeitsrechts
7. Berufliche Gliederung der Arbeitnehmer
8. Arbeiter und Angestellte
8.1 Allgemeines
8.2 Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten
8.3 Einzelfälle
9. Leitende Angestellte
10. Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
11. Sonstige Arbeitnehmergruppen
11.1 Allgemeines
11.2 Auszubildender
11.3 Volontär
11.4 Praktikant
11.5 Werkstudent, Schüler
12. Definition und Verbreitung von Scheinselbstständigkeit
13. Scheinselbstständigkeit in der Rechtsprechung
13.1 Das Gesetz gegen Scheinselbstständigkeit
13.2 Korrektur durch das Gesetz zur „Förderung der Selbständigkeit“
13.3 Rechtsfolgen bei fehlerhafter Qualifizierung
14. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Begriff des Arbeitnehmers im deutschen Arbeitsrecht und analysiert die Problematik der Scheinselbstständigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund gesetzlicher Neuregelungen und deren Auswirkungen auf die Rechtspraxis.
- Grundlegende Definition des Arbeitnehmerbegriffs
- Abgrenzung zu arbeitnehmerähnlichen Personen und freien Mitarbeitern
- Differenzierung zwischen verschiedenen Arbeitnehmergruppen
- Analyse der gesetzlichen Regelungen zur Scheinselbstständigkeit
- Konsequenzen fehlerhafter vertraglicher Qualifizierung
Auszug aus dem Buch
12. Definition und Verbreitung von Scheinselbstständigkeit
Ausgehend von einer verschärften Wettbewerbs- und Arbeitsmarktsituation reduzieren Unternehmen seit Beginn der 80er Jahre die Zahl ihrer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und lassen deren Tätigkeiten von Selbstständigen ausführen. Daraus resultierend werden immer mehr Verträge geschlossen, in denen Erwerbstätige vertraglich als Selbstständige behandelt werden und Ausführung von Tätigkeiten als Selbstständige übernehmen, deren tatsächliche Situation jedoch der eines klassischen Arbeitnehmers vergleichbar ist. Oftmals habe diese Erwerbstätigen vorher die gleichen Tätigkeiten als Arbeitnehmer ausgeübt.
Diese Gruppe von Erwerbstätigen wird mit den Begriffen „abhängige Selbstständige, „neue Selbstständige“ oder „Scheinselbstständige“ bezeichnet. Gemeint sind damit Erwerbstätige, die vertraglich als Selbstständige bezeichnet und damit rechtlich auch so behandelt werden, die de facto aber wie abhängige Beschäftigte arbeiten und sich hinsichtlich ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit nicht von ihnen unterscheiden.
In diesem Zusammenhang wurden in den letzten Jahren zahlreiche Angestellte entlassen, die ihren alten Job anschließend als "Selbstständige" weiter machen "durften" - für weniger Geld, ohne Kündigungsschutz, ohne Lohnfortzahlung bei Krankheit und oft mit hohem finanziellen Risiko, weil sie zum Beispiel den Lkw, den sie vorher als Angestellte gefahren hatten, als Selbstständige nun selbst finanzieren mussten. In der Gastronomie werden teilweise sogar "freie Kellnerinnen" beschäftigt, deren "Unternehmen" darin bestand, das Bier am Tresen zu kaufen und am Tisch dem Gast mit Aufschlag weiterzuverkaufen.
Solche Vertragsverhältnisse sind illegal, da Arbeitgeber einerseits ihre sozialen Pflichten, wie sie im Gesetz stehen, umgehen und andererseits ihren ehemaligen Beschäftigten auch noch das Unternehmerrisiko aufbürden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Begriff des Arbeitnehmers: Einführung in die gesetzlichen Grundlagen und die mangelnde allgemeingültige Definition.
2. Arbeitnehmer: Detaillierte Darstellung der Voraussetzungen für eine Arbeitnehmereigenschaft, insbesondere die Eingliederung in die Betriebsorganisation.
3. Arbeitnehmerähnliche Personen: Erläuterung von Dienstleistenden, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit schutzbedürftig sind, obwohl sie keine persönliche Abhängigkeit aufweisen.
4. Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister: Analyse soziologisch zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern stehender Personengruppen.
5. Freie Mitarbeiter: Untersuchung der Statusproblematik bei Werk- oder Dienstvertragsverhältnissen und deren mögliche Einordnung als Arbeitnehmer.
6. Handelsvertreter: Erläuterung der Sonderstellung des Handelsvertreters und der Anwendung der §§ 84 ff. HGB.
7. Berufliche Gliederung der Arbeitnehmer: Systematischer Überblick über verschiedene Tätigkeitsgruppen im Berufsleben.
8. Arbeiter und Angestellte: Untersuchung der historischen und rechtlichen Unterscheidung zwischen diesen beiden Hauptgruppen.
9. Leitende Angestellte: Darstellung der Sonderstellung von Arbeitnehmern mit unternehmerischen Funktionen und Entscheidungsspielraum.
10. Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes: Abgrenzung zwischen Beamtenverhältnissen und dem normalen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Sektor.
11. Sonstige Arbeitnehmergruppen: Überblick über spezielle Beschäftigungsverhältnisse wie Auszubildende, Volontäre und Praktikanten.
12. Definition und Verbreitung von Scheinselbstständigkeit: Analyse des Phänomens der „neuen Selbstständigen“ und deren soziale Schutzbedürftigkeit.
13. Scheinselbstständigkeit in der Rechtsprechung: Darstellung der gesetzlichen Regelungen des § 7 SGB IV und der Korrekturen durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit.
14. Zusammenfassung: Fazit zur dauerhaften Schwierigkeit der Abgrenzung zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerbegriff, Scheinselbstständigkeit, Arbeitsrecht, Sozialversicherungspflicht, Abhängige Beschäftigung, Freie Mitarbeiter, Weisungsrecht, Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit, SGB IV, Arbeitnehmerähnliche Personen, Vertragsverhältnis, Beschäftigungsmerkmale, Unternehmerrisiko, Rechtsfolgen, Statusfeststellung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Definition des Arbeitnehmerbegriffs im deutschen Arbeitsrecht und analysiert die rechtliche Problematik der Scheinselbstständigkeit.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von selbstständiger Tätigkeit, verschiedene Arbeitnehmerkategorien sowie die Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen auf die Praxis.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Kriterien für den Arbeitnehmerstatus zu klären und aufzuzeigen, wie der Gesetzgeber versucht, Scheinselbstständigkeit rechtlich zu erfassen und zu bekämpfen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur, gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die verschiedenen Stufen der Arbeitnehmerähnlichkeit, die Unterscheidung von Arbeiter und Angestellten sowie die detaillierte Analyse des § 7 IV SGB IV und dessen Korrekturen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Schlüsselwörter sind Arbeitnehmerbegriff, Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherungspflicht, Beschäftigungsverhältnis und Statusfeststellung.
Warum ist die Unterscheidung zwischen "Arbeitnehmer" und "freier Mitarbeiter" so wichtig?
Die Unterscheidung entscheidet darüber, ob arbeitsrechtliche Schutzvorschriften (wie Kündigungsschutz) und sozialversicherungsrechtliche Pflichten für den Arbeitgeber gelten.
Wie hat sich die rechtliche Lage durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit verändert?
Das Gesetz führte zu einer Präzisierung der Kriterien im § 7 IV SGB IV, wodurch nunmehr drei von fünf Merkmalen erfüllt sein müssen, um eine abhängige Beschäftigung zu vermuten, und legte einen stärkeren Fokus auf die Gesamtwürdigung der Umstände.
- Quote paper
- Arno Wortmann (Author), 2002, Der Begriff des Arbeitnehmers und das Problem der Scheinselbstständigkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8851