Staatliche Subventionen haben, insbesondere im deutschen Bankensektor, jahrzehntelang eine enorme Rolle gespielt. Bis das System reformiert wurde und die Instrumente der Altlasten und Gewährträgerhaftung wegfielen bzw. geändert wurden.
Anhand der vorliegenden Arbeit wird die Bedeutung der Art. 87, 88 EG im Bankrecht analysiert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1 Zum Begriff „Beihilfe“
1.2 Beihilfeninstrumente
1.3 Auswirkungen auf den Wettbewerb
2. Rechtsgrundlage
2.1 Art. 87 EGV
2.2 Art. 88 EGV – Das Aufsichtsverfahren
2.3 Rechtswidrige Beihilfen
2.4 Aktionsplan Staatliche Beihilfen
3. An der Beihilfe Beteiligte
3.1 Beihilfegeber
3.2 Beihilfeempfänger
3.3 Mitbewerber
4. Auswirkungen des europäischen Beihilfenrechts aus Sicht der Kreditinstitute
4.1 Landesbanken
4.2 Private Kreditinstitute
5. Auswirkungen des europäischen Beihilfenrechts aus Sicht privater Unternehmen
5.1 Negative Aspekte
5.2 Positive Aspekte
6. Mögliche Auswirkungen des europäischen Beihilfenrechts aus Sicht öffentlich-rechtlicher Unternehmen
7. Aktuelle Rechtsprechung – Mögliche Auswirkungen auf die Kreditwirtschaft
7.1 EuGH-Urteil Altmark/ Altmark Trans vom 24.Juli 2003
7.2 Auswirkungen des Beihilfenrechts auf die Unternehmensfinanzierung – SEAT-Verfahren
8. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der Artikel 87 und 88 EGV (Europäischer Gemeinschaftsvertrag) auf die Unternehmensfinanzierung. Im Fokus steht dabei die Untersuchung, wie sich das europäische Beihilfenrecht auf verschiedene Akteure – namentlich Kreditinstitute, private Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Unternehmen – auswirkt und welche regulatorischen Konsequenzen sich aus der Rechtsprechung ergeben.
- Rechtliche Grundlagen und Tatbestandsmerkmale staatlicher Beihilfen
- Aufsichts- und Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission
- Implikationen der Rechtsprechung (insb. Altmark-Urteil) für die Kreditwirtschaft
- Herausforderungen durch den Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung
- Umgang mit Beihilfen bei Großvorhaben und Umgehungsversuchen
Auszug aus dem Buch
1.1 Zum Begriff „Beihilfe“
Die Bezeichnung der „Beihilfe“ hat der Gesetzgeber nicht klar definiert und ist daher sehr weit auszulegen. Der Begriff wurde durch die Europäische Kommission und den Europäischen Gerichtshof umfangreich erörtert. Im EG-Vertrag wird von „Beihilfen gleich welcher Art" gesprochen. Es werden grundsätzlich staatliche oder von einer öffentlich-rechtlichen Institution gewährte Beihilfen berücksichtigt.
Der EuGH hat 1961 diesen Begriff in seinem Urteil Bergmannsprämie ausgelegt. Demzufolge sind Beihilfen alle Begünstigungen von Unternehmen oder Produktionszweigen durch den Staat, die nicht durch eine gleichwertige Gegenleistung ausgeglichen werden. Darunter sind nicht nur geldwerte Beihilfen zu verstehen, sondern jede Kostenentlastung der Unternehmen, die üblicherweise auftreten würde. Somit fallen hierunter auch Unterstützungen, die nicht finanzieller Art sind, da sie oftmals die unweigerliche Eigenschaft besitzen den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber zu verfälschen.
Um die unter normalen Umständen auftretenden Belastungen herauszufinden orientiert man sich am Prinzip des wirtschaftlich handelnden Kapitalgebers. Diese Suche nach den sonst marktüblichen Bedingungen nennt man den „private-investor-test“. Hier wird das staatliche Verhalten mit dem eines Privatanlegers verglichen und es wird geprüft, ob sich der Privatanleger in diesem Fall genauso verhalten hätte.
Unter den Tatbestand der staatlichen Beihilfe fällt demnach jede staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Begünstigung, wenn sie dem Beihilfenempfänger einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, nur für bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige gewährt wird, den Wettbewerb zu verfälschen droht und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt (= Zwischenstaatlichkeitsklausel).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Das Kapitel führt in das europäische Beihilfenrecht ein, erläutert die Tatbestandsmerkmale einer Beihilfe sowie deren Instrumente und beleuchtet die Bedeutung des Wettbewerbsschutzes.
2. Rechtsgrundlage: Hier werden die Artikel 87 und 88 EGV sowie das Aufsichtsverfahren und der Aktionsplan Staatliche Beihilfen als regulatorische Basis des EU-Beihilfenrechts dargestellt.
3. An der Beihilfe Beteiligte: Das Kapitel definiert die Rollen von Beihilfegebern, Beihilfeempfängern und Mitbewerbern und beschreibt deren jeweilige Rechte und Pflichten.
4. Auswirkungen des europäischen Beihilfenrechts aus Sicht der Kreditinstitute: Die Analyse konzentriert sich auf die Folgen für Landesbanken und private Institute, insbesondere im Kontext von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung.
5. Auswirkungen des europäischen Beihilfenrechts aus Sicht privater Unternehmen: Dieses Kapitel erörtert die negativen und positiven Aspekte für Unternehmen, wobei Risiken der Rückforderung und Vorteile der Verjährung hervorgehoben werden.
6. Mögliche Auswirkungen des europäischen Beihilfenrechts aus Sicht öffentlich-rechtlicher Unternehmen: Es wird die Problematik der Finanzierung öffentlicher Unternehmen und das Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers untersucht.
7. Aktuelle Rechtsprechung – Mögliche Auswirkungen auf die Kreditwirtschaft: Das Kapitel behandelt das bedeutende Altmark-Urteil und dessen Kriterien für Ausgleichszahlungen sowie das SEAT-Verfahren zur Vermeidung von Umgehungen.
8. Fazit: Das Fazit fasst die zunehmende Marktöffnung durch den Beihilfendruck zusammen und bewertet die Auswirkungen auf Wettbewerb, Preisbildung und Qualität der Dienstleistungen.
Schlüsselwörter
Staatliche Beihilfe, Art. 87 EGV, Art. 88 EGV, Europäische Kommission, Wettbewerbsrecht, Beihilfeempfänger, Anstaltslast, Gewährträgerhaftung, Notifizierungsgebot, Altmark-Urteil, Unternehmensfinanzierung, Landesbanken, Private Kreditinstitute, Marktöffnung, Investitionsbeihilfe.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht den rechtlichen Rahmen und die wirtschaftlichen Konsequenzen staatlicher Beihilfen gemäß der Artikel 87 und 88 des EGV auf die Unternehmensfinanzierung in Europa.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Arbeit behandelt die Definition und die rechtliche Kontrolle von Beihilfen, die Rolle der EU-Kommission, die Auswirkungen auf Kreditinstitute sowie die Auswirkungen auf private und öffentlich-rechtliche Unternehmen.
Was ist das primäre Ziel bzw. die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das europäische Beihilfenrecht die Finanzierung von Unternehmen beeinflusst und welchen Einfluss die aktuelle Rechtsprechung auf die Akteure im Finanzsektor ausübt.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, gestützt auf die Auswertung des EGV, relevante EU-Kommissionsentscheidungen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert das Aufsichtsverfahren, die Rolle der beteiligten Akteure, spezifische Fallbeispiele aus der Bankenwelt sowie die Konsequenzen für Unternehmen durch Rückforderungen und veränderte Haftungsbedingungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die vorliegende Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Staatliche Beihilfe, Anstaltslast, Gewährträgerhaftung, Notifizierungsgebot und die verschiedenen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Welche Bedeutung hat das Altmark-Urteil für die aktuelle Praxis?
Das Urteil legt vier strenge Kriterien fest, unter denen staatliche Ausgleichszahlungen nicht als notifizierungspflichtige Beihilfen gelten, was für die Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse entscheidend ist.
Warum spielt die Debatte um Anstaltslast und Gewährträgerhaftung eine Rolle?
Diese Begriffe beschreiben die historische staatliche Haftung für öffentliche Kreditinstitute, deren Wegfall durch das Beihilfenrecht zu einer grundlegenden Umstrukturierung des deutschen Bankensektors geführt hat.
Wie gehen Unternehmen mit dem Risiko einer rechtswidrigen Beihilfe um?
Unternehmen sind dem Risiko ausgesetzt, Beihilfen bei einer Negativentscheidung der Kommission zurückzahlen zu müssen, was oft existenzbedrohend wirkt, da Gerichte das Argument der Gutgläubigkeit kaum anerkennen.
Was ist das Ziel des SEAT-Verfahrens im beihilferechtlichen Kontext?
Das Verfahren diente als Beispiel, wie Unternehmen versuchen, durch die Aufteilung von Investitionsprojekten Notifizierungsschwellen zu umgehen, was in der Folge zur Verschärfung der Regeln für Großvorhaben führte.
- Quote paper
- Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) Anni Heimann (Author), 2005, Die Auswirkungen der Artikel 87, 88 EGV auf die Unternehmensfinanzierung aus Sicht der Kreditinstitute und der Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88601