Die Rechtsprechung zum Betriebsübergang hat sich seit Einführung des § 613a BGB im Jahre 1972 bis hin zur letzten Novellierung am 23.3.2002 immer wieder gewandelt und weiterentwickelt. In seinen Entscheidungen von „Christel Schmidt“ über „Ayse Süzen“ bis „Carlito Abler“ hat das EuGH Maß gebend zu dieser Entwicklung beigetragen.
Gemäß § 613a I 1 BGB setzt ein Betriebsübergang voraus, dass ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber übergeht . Trifft dies zu, so tritt der neue Inhaber in alle Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Zweck dieser Norm ist, „einen Gleichlauf von Arbeitsplatz und Arbeitsverhältnis sicherzustellen“ .
Da die Rechtsnorm des § 613a BGB auf EG-Recht basiert, muss der Begriff des Betriebsübergangs gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen gerecht werden .
Die Auslegung und Anwendung des § 613a BGB unterliegt letztlich den europarechtlichen Vorgaben, mithin also der Richtlinie 87/187/EWG und der Rechtsprechung des EuGH. Zunächst scheinbar mit dem Europarecht korrelierend, geriet die nationale Rechtsprechung schließlich in Konflikt mit der Sichtweise des EuGH, der sich an der Auslegung des Anwendungsbereiches der Norm entzündete.
Die aktuelle Rechtsprechung hat die Grundsatzentscheidungen des EuGH fortentwickelt.
Inhaltsverzeichnis
- I. ABGRENZUNG DER PROBLEMSTELLUNG.
- II. ALLGEMEINE DARSTELLUNG DES BETRIEBSÜBERGANGS NACH § 613A BGB
- A. ENTSTEHUNG DER VORSCHRIFT DES § 613A BGB
- B. DIE FRÜHERE RECHTSPRECHUNG ZUM BETRIEBSÜBERGANG
- III. ENTWICKLUNG DER RECHTSPRECHUNG ZUM BETRIEBSÜBERGANG
- A. WICHTIGE ENTSCHEIDUNGEN DES EUGH UND WANDEL DER NATIONALEN RECHTSPRECHUNG
- 1. Betriebsübergang durch Neuauftrag – „Christel Schmidt“
- 2. Kein Betriebsübergang durch Neuauftrag - „Ayse Süzen“
- 3. Der Umgang der deutschen Rechtsprechung mit den Entscheidungen des EuGH
- 4. Zurück zu „Christel Schmidt“ - Entscheidung „Carlito Abler“
- B. GRUNDSÄTZE DER AKTUELLEN RECHTSPRECHUNG
- IV. ZUSAMMENFASSUNG UND KRITISCHE WÜRDIGUNG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Entwicklung der Rechtsprechung zum Betriebsübergang im Kontext des § 613a BGB, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen des EuGH in den Fällen „Christel Schmidt“, „Ayse Süzen“ und „Carlito Abler“. Die Arbeit analysiert die Entstehung der Vorschrift des § 613a BGB und die frühere Rechtsprechung zum Betriebsübergang. Zudem beleuchtet sie die wichtigen Entscheidungen des EuGH, die zu einem Wandel in der nationalen Rechtsprechung geführt haben, sowie die Grundsätze der aktuellen Rechtsfindung in Deutschland.
- Die Entstehung und Entwicklung des § 613a BGB
- Die Auslegung des Begriffs "Betrieb" in der Rechtsprechung
- Die Bedeutung der Entscheidungen des EuGH für die deutsche Rechtsprechung
- Die Auswirkungen des Betriebsübergangs auf Arbeitsverhältnisse
- Die kritische Würdigung der aktuellen Rechtslage
Zusammenfassung der Kapitel
I. Abgrenzung der Problemstellung
Dieses Kapitel führt in die Problematik des Betriebsübergangs im Kontext des § 613a BGB ein. Es stellt den Wandel der Rechtsprechung seit Einführung der Norm im Jahr 1972 dar und hebt die Bedeutung der Entscheidungen des EuGH in den Fällen „Christel Schmidt“, „Ayse Süzen“ und „Carlito Abler“ hervor.
II. Allgemeine Darstellung des Betriebsübergangs nach § 613a BGB
A. Entstehung der Vorschrift des § 613a BGB
Dieser Abschnitt beschreibt die Entstehung der Vorschrift des § 613a BGB, beginnend mit der Rechtslage vor dessen Einführung im Jahr 1972. Es werden die Gründe für die Einführung der Norm und die Anpassung an die europäische Richtlinie 77/187/EWG erläutert.
B. Die frühere Rechtsprechung zum Betriebsübergang
In diesem Abschnitt wird die Rechtsprechung zum Betriebsübergang vor der Einführung des § 613a BGB dargestellt. Es wird die Auslegung des Begriffs "Betrieb" in der früheren Rechtsprechung beleuchtet und die Rechtslage bezüglich des Übergangs von Arbeitsverhältnissen bei einem Betriebsübergang beschrieben.
III. Entwicklung der Rechtsprechung zum Betriebsübergang
A. Wichtige Entscheidungen des EUGH und Wandel der nationalen Rechtsprechung
Hier werden die Entscheidungen des EuGH in den Fällen „Christel Schmidt“, „Ayse Süzen“ und „Carlito Abler“ im Detail behandelt. Die Arbeit untersucht die Begründung dieser Entscheidungen und deren Einfluss auf die deutsche Rechtsprechung.
B. Grundsätze der aktuellen Rechtsprechung
Dieser Abschnitt fasst die Grundsätze der aktuellen Rechtsprechung zum Betriebsübergang zusammen und analysiert den Stand der Rechtsfindung in Deutschland.
IV. Zusammenfassung und kritische Würdigung
In diesem Kapitel wird die aktuelle Rechtslage zum Betriebsübergang kritisch bewertet und die wichtigsten Erkenntnisse aus der Arbeit zusammengefasst.
Schlüsselwörter
Betriebsübergang, § 613a BGB, Rechtsprechung, EuGH, „Christel Schmidt“, „Ayse Süzen“, „Carlito Abler“, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rechtsnachfolge, Organisationseinheit, Arbeitstechnischer Zweck, Kündigungsrecht, Informationspflicht, Widerspruchsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt der § 613a BGB?
Der § 613a BGB regelt den Übergang von Rechten und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber übergeht.
Was bedeutet der Fall „Ayse Süzen“ für den Betriebsübergang?
In diesem Urteil stellte der EuGH klar, dass der bloße Verlust eines Dienstleistungsauftrags an einen Mitbewerber allein noch keinen Betriebsübergang darstellt, sofern keine wesentlichen Betriebsmittel oder Personal übernommen werden.
Welchen Zweck verfolgt die gesetzliche Regelung zum Betriebsübergang?
Der Hauptzweck ist der Schutz der Arbeitnehmer, um einen Gleichlauf von Arbeitsplatz und Arbeitsverhältnis bei einem Inhaberwechsel sicherzustellen.
Haben Arbeitnehmer ein Widerspruchsrecht?
Ja, Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb einer bestimmten Frist nach Unterrichtung widersprechen.
Wie beeinflusst das Europarecht die deutsche Rechtsprechung zum § 613a BGB?
Da der Paragraph auf der EU-Richtlinie 77/187/EWG basiert, ist die Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für deutsche Gerichte maßgeblich und hat zu einer stetigen Weiterentwicklung der nationalen Urteile geführt.
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- Sascha Thörmer (Author), 2005, Neuvergabe von Aufträgen als Betriebsübergang?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88668