Einführung: Das Fehlen der Menschenrechte als Misstand der Demokratie
Die Verfolgung von Minderheiten wurde in den letzten Tagen und Wochen wieder vermehrt in den Gazetten angeprangert. So "zierten" die Zustände in Burma fast täglich die Titelblätter und füllten die Nachrichtensender mit Beiträgen zu "Menschenrechtsverletzung", "Folter", und "Mord". Das, sich an der Macht befindende Militär, nutzt seine delikate Stellung in großem Maße hinsichtlich der Verfolgung von Ethnien und geht dabei vor allem gegen das Bergvolk der Karen vor, das zu tausenden ausgeplündert, vergewaltigt, gefoltert, ermordet oder nach Thailand vertrieben wird. Dass es sich bei den Betroffenen um Christen wie Buddhisten handelt mag hier nur am Rande eine Rolle spielen. Tatsache ist jedoch die Verletzung der Menschen- und Bürgerrechte ob einer indigenen Lebensweise als Minderheit in der Gesellschaft. "Das Parlament" schrieb in der 46. Ausgabe vom 12. November 2007 von der Flucht der Iraker nach Schweden, wo sie ein Leben als großartige Menschen in einem freien, demokratischen Land führen könnten und für jene Emigranten Werte wie Demokratie und Freiheit einen gewichtigen Stellenwert eingenommen haben- angesichts des täglichen Terrors durch islamische Extremisten eine allzu verständliche Neigung.
Genau diesem Umstand möchte ich in meiner Arbeit näher auf den Grund gehen und beziehe mich auf die islamischen Völker, welche ihre christlichen Randgruppen unterdrücken und ihnen ein Leben als vollwertige Menschen absprechen.
Im Besonderen sollen die Menschenrechtsverletzungen der muslimischen Staaten angeführt werden, die mit den westlichen Idealvorstellungen deutlich konterkarieren. Dazu ist es sinnvoll die Menschenrechte idealiter darzustellen um sie mit dem Ist-Zustand im Islam vergleichen zu können. Es wird der Versuch unternommen, die Rechte des Grundgesetzes anzuführen, die islamische Realität gegenüberzustellen und schließlich zu schauen, ob der Islam mit dem deutschen Grundgesetz prinzipiell vereinbar wäre. Dabei kommt der Religion de facto die bedeutsamste Rolle zu, die kaum Toleranz findet, sollte sie von der islamischen Tradition abweichen. Es wird die Frage nach der Vereinbarkeit der islamischen Ordnung mit jener des Westens gestellt, was unweigerlich die Missachtung der Menschenrechte impliziert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung: Das Fehlen der Menschenrechte als Misstand der Demokratie
2. Menschenrechte
2.1 Festlegung der Menschenrechte im Okzident
2.2 Fundamentalisierung der Menschenrechte im Orient
3. Gegenüberstellung der islamischen Scharia und dem deutschen Grundgesetz: Abendländische Aufklärung vs. morgenländische Tradition
3.1 Das deutsche Grundgesetz
3.1.1 Zivilgesellschaft
3.2 Die Scharia
3.2.1 Umma
3.3 Die Rechte der Menschen des Islam in der Praxis
4. Verfolgung von Christen
5. Resümee: Aufweichen der religiösen Tradition als Grundlage der Menschenrechte
6. Literaturverzeichnis
1. Einführung: Das Fehlen der Menschenrechte als Misstand der Demokratie
Die Verfolgung von Minderheiten wurde in den letzten Tagen und Wochen wieder vermehrt in den Gazetten angeprangert. So „zierten“ die Zustände in Burma fast täglich die Titelblätter und füllten die Nachrichtensender mit Beiträgen zu „Menschenrechtsverletzung“, „Folter“, und „Mord“. Das, sich an der Macht befindende Militär, nutzt seine delikate Stellung in großem Maße hinsichtlich der Verfolgung von Ethnien und geht dabei vor allem gegen das Bergvolk der Karen vor, das zu tausenden ausgeplündert, vergewaltigt, gefoltert, ermordet oder nach Thailand vertrieben wird. Dass es sich bei den Betroffenen um Christen wie Buddhisten handelt mag hier nur am Rande eine Rolle spielen. Tatsache ist jedoch die Verletzung der Menschen- und Bürgerrechte ob einer indigenen Lebensweise als Minderheit in der Gesellschaft. „Das Parlament“ schrieb in der 46. Ausgabe vom 12. November 2007 von der Flucht der Iraker nach Schweden, wo sie ein Leben als großartige Menschen in einem freien, demokratischen Land führen könnten und für jene Emigranten Werte wie Demokratie und Freiheit einen gewichtigen Stellenwert eingenommen haben- angesichts des täglichen Terrors durch islamische Extremisten eine allzu verständliche Neigung.
Genau diesem Umstand möchte ich in meiner Arbeit näher auf den Grund gehen und beziehe mich auf die islamischen Völker, welche ihre christlichen Randgruppen unterdrücken und ihnen ein Leben als vollwertige Menschen absprechen.
Im Besonderen sollen die Menschenrechtsverletzungen der muslimischen Staaten angeführt werden, die mit den westlichen Idealvorstellungen deutlich konterkarieren. Dazu ist es sinnvoll die Menschenrechte idealiter darzustellen um sie mit dem Ist-Zustand im Islam vergleichen zu können. Es wird der Versuch unternommen, die Rechte des Grundgesetzes anzuführen, die islamische Realität gegenüberzustellen und schließlich zu schauen, ob der Islam mit dem deutschen Grundgesetz prinzipiell vereinbar wäre. Dabei kommt der Religion de facto die bedeutsamste Rolle zu, die kaum Toleranz findet, sollte sie von der islamischen Tradition abweichen. Es wird die Frage nach der Vereinbarkeit der islamischen Ordnung mit jener des Westens gestellt, was unweigerlich die Missachtung der Menschenrechte impliziert.
„Juden und Christen sind dem Schweißgestank von Kamelen und Dreckfressern gleichzusetzen und gehören zum Unreinsten der Welt… Alle nichtmuslimischen Regierungen sind Schöpfungen Satans, die vernichtet werden müssen.“ – Diese Aussage des Ayatollah Khomeini dürfte dabei die schiitische Meinung über die Christen mehr als offen legen.
Für diese Gegenüberstellung wird es von großer Wichtigkeit sein, sich auf den Koran und im Besonderen auf die Scharia zu beziehen. Dazu gehören, wie im Verlauf der Arbeit gezeigt werden soll, auch die Sunna und Hadithe des Propheten. Faktisch muss die orientalische Gesellschaft nähere Erläuterung finden und mit einer etwaigen Zivilgesellschaft nach westlichem Muster in Kontrast gestellt werden.
Es wäre sicher falsch, den Islam mit einer derart „westlichen Brille“ zu betrachten und ihm die (Demokratie)Formen des Abendlandes aufzuzwingen, allerdings behaupte ich, dass die Crux der islamischen Staaten in ihrem Konservatismus zu suchen ist, der keine modernen Erscheinungen oder Modelle erlaubt, gleich welcher Natur diese entstammen.
Die Demokratie beinhaltet folgende Grundprinzipien, derer es bedarf, um jene Staatsform zu konsolidieren: Volkssouveränität und Repräsentation, Menschen- und Bürgerrechte, Verteilung der (politischen) Macht, Konstitutionalismus und Rechtsstaatlichkeit.[1]
Ich betrachte es deshalb für schwierig wenn nicht gar unmöglich, den Islam fortwährend mit einer so gestalteten Demokratie in Verbindung zu bringen. Zu viele Umstände sprechen dagegen und einer ganz besonders: Das Recht der Menschen (in vielerlei Formen). Solange dieser Missstand nicht behoben ist, kann kein Erreichen von demokratischen Strukturen und auch keine Rechtstaatlichkeit erreicht werden.
Gerade in den letzten Jahren, seit den Anschlägen vom 11. September 2001 und den anhaltenden Terrorattentaten, geriet der Islam in den Fokus des Weltgeschehens. Seitdem vergeht kein Tag, an dem nicht in irgendeiner Form der Islam eine tragende Rolle spielt.
Mit dem Aufkommen der Debatte über den Islam (als Religion), dessen Anhänger, der fundamentalistischen Strömung, dem „Heiligen Krieg“ (Dschihad) und diversen Terror- netzwerken beteiligten sich eine Reihe sowohl muslimischer als auch christlicher Religions- vertreter an dieser Diskussion, woraus sich eine schiere Flut an Informationsmaterial über verschiedenste Ausprägungen des Islam und dessen Mitglieder, sowie unterschiedliche Meinungen zum Demokratieverständnis ergaben. Es finden sich dementsprechend eine Vielzahl von Gegner als auch Befürworter, wenn es um die Frage geht, ob der Islam mit demokratischen Spielregeln vereinbar ist. An dieser Diskussion möchte ich mich mit dieser Arbeit beteiligen, wenn ich dem Umstand der fehlenden Menschenrechte auf den Grund gehe.
2. Menschenrechte
„Menschenrechte sind die angeborenen unveräußerlichen Rechte eines jeden Menschen, die die moralische und rechtliche Basis der Menschheit bilden. Sie sind vor- und überstaatlich, d.h. höher gestellt als die Rechte des Staates…Zu den Menschenrechten gehören: 1) die sog. liberalen Verteidigungsrecht: a) das Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit, b) das Recht auf (Meinungs-, Glaubens-, Gewissens-) Freiheit, auf c) Eigentum und auf d) Gleichheit…und e) das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung…Die Tatsache, dass die Menschenrechte in aller Welt täglich gebrochen werden, zeigt, dass Rechte nicht ein für allemal gegeben, sondern immer wieder eingefordert werden müssen, dass Recht gegen Unrecht immer wieder aufs neue durchgesetzt werden muss.“[2]
Die Auffassung darüber, was Menschenrechte tatsächlich sind, bzw. mit welchem Inhalt diese ausgestattet sind, ist von Kontinent zu Kontinent verschieden und bedarf im Folgenden einer genaueren Betrachtung. Menschenrechte gehören zu den zentralen Merkmalen der Moderne- da auch die Demokratie eine moderne Erscheinung darstellt, darf behauptet werden, dass die Menschenrechte einer der entscheidenden Faktoren zur Erlangung und Konsolidierung eines demokratischen Systems sind. Deshalb sollen zuerst die Errungenschaften der westlichen Menschenrechte dargestellt werden, wo demokratische Formen vorherrschen. Später wird dann auf die Menschenrechte des Orients mithilfe des Korans, der Sunna und der Hadithe eingegangen.
2.1 Festlegung der Menschenrechte im Okzident
Ob „Magna Charta“, „Habeas Corpus“, oder „Bill of Rights“, die Menschenrechte haben im Westen eine lange Tradition- ihre Anfänge reichen dabei bis in die Antike zurück. Die entscheidende Quelle auf internationaler Ebene dürfte allerdings die „International Bill of Human Rights“ darstellen, die als Folge des 2. Weltkrieges von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde und ein Teil des Völkerrechts werden sollte. Seine Akzentuierung lag besonders auf der Gleichheit der Individuen sowie der Nichtdiskriminierung verschiedenster Personen- oder Kulturkreise. Um also Bollwerke gegen Krieg und Unterdrückung zu errichten wurde seitens der Vereinten Nationen eine Präambel formuliert, zu deren Grundlage jene Passage zählt:
„Glaube an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein.“[3]
Auch die UNESCO lieferte eine Zielvorgabe, indem sie betonte…
„ …durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern auf den Gebieten der Erziehung, der Wissenschaft und der Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen, um in der ganzen Welt die Achtung vor Recht und Gerechtigkeit, vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten zu stärken.“[4]
Eine wichtige Aussage der Menschenrechts-Formel dürfte die der Universalität darstellen, wonach allen Menschen von Geburt an (jeder hat Menschenrechte aufgrund der Tatsache ein Mensch zu sein) die gleichen Rechte zustehen- dies wird auch von allen westlichen Staaten angenommen. Im Gegensatz zur islamischen Welt, wird in der westlichen Hemisphäre kein Unterschied bezüglich Rasse, Religion, Geschlecht etc. gemacht und es gibt auch keine Menschen „zweiter Klasse“, wie im Orient beispielsweise Christen oder Juden bezeichnet werden. Ein zentraler Aspekt der abendländischen Menschenrechte deutet den Unterschied zum Bürgerrecht an und besagt, dass alle Menschen, die sich innerhalb eines Landes aufhalten dieselben Menschenrechte besitzen, auch wenn sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen. Dazu zählt auch die Gleichheit der Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Herkunft, Besitz, politischer Überzeugung und der Religion. Wir werden im folgenden Kapitel sehen, dass im Islam eine derartige Egalite nicht existiert und auch keine Bürgerrechte dergestalt vorherrschen. Ferner muss auf die Chancengleichheit geachtet werden, so dass keine demographische Einheit einer anderen vorgezogen wird. Die Rede ist hier von einem Differenzierungsverbot, das im Morgenland jedoch keine Gültigkeit besitzt.
Wie später, durch die Auszüge aus dem Grundgesetz, noch ausführlicher dargestellt werden soll, besagen die Menschenrechte, dass jeder Mensch ein Recht auf Leben besitzt und seine körperliche Unversehrtheit gewährleistet werden muss. Der Staat ist somit verpflichtet, den Menschen vor Folter, Körperstrafen, oder Erniedrigungen zu schützen. Außerdem liegen den Menschen einige Freiheitsrechte zugrunde, die da wären: Persönlichkeitsrechte, Wahrung der Privatsphäre, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit etc. Außerdem besitzen Männer und Frauen formal die gleichen Rechte, was es der Frau unter anderem ermöglicht, frei über ihre Bildungswege zu entscheiden, was unter dem Schlagwort der Bildungsfreiheit verstanden wird. Die patriarchalen Fesseln, denen die Frau bis zur Bildungsexpansion der Weststaaten erlegen ist bzw. die sie gefangen hielten sind im 20. Jahrhundert vollends durchtrennt, was sie ebenso an öffentlichen- wie an privaten Dingen teilhaben lässt.
Jedem Menschen, so formuliert es bereits Thomas Hobbes (1588-1679), ist daran gelegen, sich frei entfalten zu können und nicht der Willkür eines Anderen ausgesetzt zu sein. Genau diese Willkür durch eine andere Person, soll mithilfe jener Formulierung der Menschenrechte und dem Autoritätsprinzip des Staates verhindert werden. Es entstanden Mechanismen wie Staat, Gesetzgebung, Zivilgesellschaft, Interessenvertretung (und derlei mehr), welche die okzidentale Gesellschaft in die, uns bekannte Bahn gelenkt- und die Demokratie geprägt haben.
2.2 Fundamentalisierung der Menschenrechte im Orient
Um im Folgenden auf die Umsetzung des Glaubens in der Gesellschaft eingehen- und diese mit dem deutschen Grundgesetz vergleichen zu können, bedarf es zunächst der Klärung der Begriffe „Sunna“, „Hadith“ und „Koran“, die in der islamischen Welt einen großen Anspruch erheben und als veritabler Wille Gottes interpretiert werden. In diesem kurzen und theoretischen Abschnitt soll also zunächst klar gemacht werden, dass die islamische Welt anderen „Gesetzmäßigkeiten“ ausgesetzt ist und Recht, nach ihrer Auffassung, einzig durch die heiligen Schriften erfolgen kann. Was die Thematik der Menschenrechte betrifft, welche essentielle Bedingung für eine gelingende Demokratie und Rechtstaatlichkeit darstellen, so werden diese von ihr, der heiligen Schrift, und den Ausführungen Mohammeds definiert und besitzen dadurch ihre uneingeschränkte Gültigkeit.
Die wichtigste Schrift stellt der Koran dar, der für den Muslim die niedergeschriebene Offenbarung Gottes bedeutet, wobei jedes Wort von Gott stammt und absolute Gültigkeit besitzt.[5] Er, der Koran, wird von allen Muslimen als göttliches Wort angesehen, das, ob seiner Göttlichkeit natürlich unfehlbar ist. In diesem Zusammenhang spielt auch die Sprache eine große Rolle: Der Koran wird von allen Gläubigen in Arabisch gelesen, wobei eine Übersetzung in eine andere Sprache undenkbar wäre, da dies einem Eingriff in die Worte Allahs bedeuten würde. Grundsätzlich wird von zwei verschiedenen Offenbarungen ausgegangen, nämlich jener in Mekka und jener in Medina. Dies lässt sich auf die Flucht des Propheten Mohammed zurückführen, der von den Mekkanern wegen seiner Botschaft vertrieben wurde (Hidschra). In Medina konnte er seine Botschaft verbreiten und schnell Anhänger finden. Interessant ist hierbei die Tatsache, dass er das Christen- und Judentum anfangs nicht im Widerspruch zum Islam verstand und seine Lehre vielmehr als Fortsetzung dieser Religionen ansah. Im Laufe der Zeit änderte sich allerdings seine Einstellung zu jenen Religionen, da er sie als Machtfaktor sah, die der Verbreitung seiner Lehre im Wege standen. Im Grunde darf jedoch nicht von einer Abneigung gegenüber den „Schriftbesitzern“ (Christen) gesprochen werden, da Mohammed diese sehr respektvoll behandelte und sich, obwohl er die Existenz Jesus abstritt, als „Siegel der Propheten bezeichnete.[6] Dies impliziert freilich die Existenz anderer Propheten, demnach auch derer Jesus.
Die Tatsache, dass der Koran als Buch den wichtigsten Gegenstand eines muslimischen Haushaltes darstellt, dürfte ebenso aussagekräftig sein, wie die Erziehung der Kinder nach dessen Maßstäben. Es entstand und besteht sozusagen eine funktionale Solidarität zwischen dem Staat, der Schrift, der religiösen Orthodoxie und den Gelehrten (für die der Koran Grundlage zahlreicher Zweige der Wissenschaft wurde). Laut Mohammed Arkoun entwickelte sich diese Solidarität auf Kosten einer rivalisierenden Solidarität, die der Zentralstaat zu überwinden suchte. Diese Solidarität, die sich um den Staat gruppierte stand gegen die Solidarität der segmentären Gesellschaft wie Stämme, Clans oder patriarchale Familien, sowie der mündlichen Kultur der Irrlehre oder populärer Religionen. Jene Spuren eines solchen Kampfes gegen die zweite Solidarität, die sich auf das Heidentum (jahiliyya), Polytheismus (mushrikun), Heuchler (munafiqun) und Beduinen (a`rab) beziehen, finden sich bereits im Koran und werden dort verachtet und verurteilt. Der Koran setzte an die Stelle der Unwissenheit und der willkürlichen Bräuche „… das wahre und erleuchtende Wissen (ilm), das im `Buch` erhalten ist, welches wiederum als geschriebene Botschaft, als das gerechte Gesetz, als Sammlung von Erzählungen (qisas) über die Heilsgeschichte und als der ewige Bund zwischen dem Menschen und Gott verstanden wird, in dessen Rahmen sämtliche politische und juristische Verträge (ahd) in der irdischen Stadt abgeschlossen werden müssen.“[7]
[...]
[1] Spannkraft, E.M.: Demokratie- Mechanismen der Herrschaft?- Einführung in die Politikwissenschaft mit Quellentexten. Starnberg, 1972, S. 18f.
[2] Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. Bonn, 2006, S. 195
[3] Koenig, Matthias: Menschenrechte. Frankfurt am Main, 2005, S. 56
[4] Koenig, Matthias: 2005, S. 57
[5] Antes Peter/Rück, Werner/Uhde, Bernhard: Islam-Hinduismus-Buddhismus. Eine Herausforderung des Christentums. Mainz, 1973, S. 29
[6] Der Koran: Vorwort von Schweer, Thomas. München, 1992, S. 8f.
[7] Mohammad Arkoun: Der Islam- Annäherung an eine Religion. Heidelberg, 1999, S. 76
- Arbeit zitieren
- Ronnie Schreiner (Autor:in), 2008, Menschenrechte im Orient und Okzident - Der Fall Islam und sein Weg zur Demokratie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88681
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