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Die Societas Europaea (SE) – eine alternative Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Unternehmen?

Title: Die Societas Europaea (SE) – eine alternative Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Unternehmen?

Seminar Paper , 2007 , 25 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Daniel Drobek (Author)

Business economics - General
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Diese Arbeit gibt einen Überblick über die neue Rechtsform der SE und zieht dabei Vergleiche zur bestehenden, nationalen, deutschen Aktiengesellschaft , um so einen Überblick, an für Entscheidungen der Rechtsformwahl relevanten, Faktoren zu geben. Hierzu betrachtet die Arbeit einige ausgewählte Merkmale. Zunächst soll auf die Gründung bzw. die Gründungsmodalitäten eingegangen werden, dann sollen Aspekte der Verwaltungsstrukturen aufgezeichnet werden. Anschließend sollen Gesichtspunkte der Mitbestimmung erläutert werden, auf etwaige steuerliche und bilanzielle Besonderheiten eingegangen werden, um so letztendlich eine Aussage über die Geeignetheit einer SE als alternative Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Unternehmen vornehmen zu können.
Deutlich wird dabei dass die Rechtsform einer SE für Unternehmen, die als deutsche Gesellschaft jeweils Töchterfirmen nationalen Rechts im Ausland besitzen, eine klare Alternative darstellt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. ÜBERBLICK ZUM GESETZGEBUNGSSTAND DER SE

2. NOTWENDIGKEIT EINER EUROPÄISCHEN RECHTSFORM FÜR AKTIENGESELLSCHAFTEN

3. VERGLEICHENDE BETRACHTUNG AUSGEWÄHLTER MERKMALE

3.1 GRÜNDUNGSMODALITÄTEN

3.1.1 VORAUSSETZUNGEN ZUR GRÜNDUNG

3.1.2 PRIMÄRE GRÜNDUNGSFORMEN DER SE

3.1.3 DIE SEKUNDÄRE SE-GRÜNDUNG

3.1.4 ZUSAMMENFASSUNG UND EINSCHÄTZUNG

3.2 GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN DER VERWALTUNGSSTRUKTUR

3.2.1 DAS DUALISTISCHE SYSTEM

3.2.2 DAS MONISTISCHE SYSTEM

3.3 MITBESTIMMUNG

3.4 SITZVERLEGUNG

3.5 RECHNUNGSLEGUNG

3.6 BESTEUERUNG

3.7 BETRACHTUNG WEITERER FAKTOREN

4. SCHLUSSBETRACHTUNG

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, ob die Societas Europaea (SE) eine geeignete und vorteilhafte alternative Rechtsform für Unternehmen darstellt, die über Ländergrenzen hinweg in der Europäischen Union agieren. Dabei liegt der Fokus auf einem Vergleich mit der deutschen Aktiengesellschaft, um Entscheidungshilfen für die Rechtsformwahl zu bieten.

  • Gründungsmodalitäten und Voraussetzungen der SE
  • Gestaltungsspielräume bei der Verwaltungsstruktur (dualistisch vs. monistisch)
  • Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung
  • Steuerliche Aspekte und Möglichkeiten der Sitzverlegung
  • Betriebswirtschaftliche Effizienz im internationalen Wettbewerb

Auszug aus dem Buch

3.2.1 Das Dualistische System

Das dualistische System sieht nach Art. 38 lit. b SE-VO ein Leitungsorgan sowie ein Aufsichtsorgan vor. Diese Struktur gleicht somit der von dem deutschen Aktiengesetz vorgegebenen, mit Vorstand und Aufsichtsrat.

Nach Art. 39 Abs. 3 SE-VO darf niemand gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsorgan, sowie des Leitungsorgans sein, was auch den Bestimmungen des deutschen Aktiengesetzes entspricht. Allerdings ist es, nach Art. 47 Abs. 1 SE-VO, möglich, dass eine Gesellschaft, oder eine andere juristische Person, Mitglied eines Organs sein kann, wenn das nationale Recht des Sitzstaates der SE nichts anderes bestimmt. Solch eine Ausgestaltung hinsichtlich der Beteiligung an Organen sieht das deutsche Aktiengesellschaftsrecht gemäß §§ 76 Abs. 3, 100 Abs. 1 AktG nicht vor, und ist deshalb ein kleiner Vorteil für die SE, wenn das Sitzland diese Gestaltung zulassen sollte.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die SE-VO eine starke Leitungsautonomie der Organmitglieder, durch deren persönliche Absicherung, vorgibt. Nach Art. 46 Abs. 1 SE-VO, werden diese für einen festgelegten Zeitraum, der 6 Jahre nicht übersteigen kann, bestellt. Im Vergleich mit dem deutschen Aktiengesellschaftsrecht scheint es keine großen Unterschiede zu geben, beinhaltet aber auch, dass die Organmitglieder und damit auch die Aufsichtsratmitglieder nicht vorzeitig abberufen werden können. Nach Art. 46 Abs. 2 SE-VO können sie auch, in Abhängigkeit der Satzung, mehrfach wiederbestellt werden. Nach deutschem Aktiengesellschaftsrecht, gemäß § 84 Abs. 1 AktG, bestellt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine erneute Bestellung, ebenfalls auf höchstens 5 Jahre, ist genau wie bei der SE auch hier möglich. Allerdings kann nach deutschem Aktienrecht die Bestellung zum Vorstandsmitglied der AG einfacher als bei der SE widerrufen werden. Nach § 84 Abs. 3 AktG sind das grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung.

Zusammenfassung der Kapitel

1. ÜBERBLICK ZUM GESETZGEBUNGSSTAND DER SE: Das Kapitel erläutert den Entstehungsprozess der SE-Verordnung und die Einführung des SE-Ausführungsgesetzes sowie des SE-Beteiligungsgesetzes in Deutschland.

2. NOTWENDIGKEIT EINER EUROPÄISCHEN RECHTSFORM FÜR AKTIENGESELLSCHAFTEN: Hier wird die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Rechtsform begründet, um Wettbewerbsnachteile der EU-Unternehmen gegenüber US-amerikanischen Konkurrenten abzubauen.

3. VERGLEICHENDE BETRACHTUNG AUSGEWÄHLTER MERKMALE: Dieser Teil analysiert detailliert Gründungsformen, Verwaltungsstrukturen, Mitbestimmungsregeln, Sitzverlegungsoptionen, Rechnungslegung und steuerliche Auswirkungen.

4. SCHLUSSBETRACHTUNG: Das Fazit fasst zusammen, dass die SE trotz höherer Gründungshürden eine klare Alternative für grenzüberschreitend tätige Unternehmen darstellt.

Schlüsselwörter

Societas Europaea, SE, Europäische Aktiengesellschaft, Rechtsformwahl, Aktiengesellschaft, Gründung, Verwaltungsstruktur, dualistisches System, monistisches System, Mitbestimmung, Sitzverlegung, Besteuerung, Fusionsrichtlinie, SEStEG, grenzüberschreitend.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Societas Europaea (SE) als Rechtsform für international tätige Unternehmen und vergleicht diese mit der klassischen deutschen Aktiengesellschaft.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die zentralen Felder umfassen Gründungsmodalitäten, die Wahl zwischen dualistischer und monistischer Verwaltungsstruktur, die Arbeitnehmermitbestimmung, Möglichkeiten der Sitzverlegung sowie steuerliche Aspekte bei Verschmelzungen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, zu bewerten, inwieweit die SE eine geeignete und vorteilhafte Alternative für Unternehmen bietet, die über Ländergrenzen hinweg in Europa expandieren möchten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und analytische Methode, indem sie die europäischen Vorgaben (SE-VO) den nationalen deutschen Regelungen (AktG, SEAG, SEBG) gegenüberstellt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse spezifischer Merkmale der SE, darunter die vier primären Gründungsformen, die flexiblen Führungsmodelle und die Auswirkungen der Mitbestimmungsregelungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich primär durch Begriffe wie Societas Europaea, SE-Verordnung, Unternehmensmitbestimmung, grenzüberschreitende Mobilität und Rechtsformvergleich charakterisieren.

Wie unterscheidet sich die Gründung einer SE von einer AG?

Die SE erfordert als Mindestkapital 120.000 Euro und unterliegt dem Mehrstaatlichkeitsprinzip, während für eine AG 50.000 Euro Grundkapital ausreichen.

Welchen Vorteil bietet das monistische System der SE?

Es bietet eine Zusammenlegung der Funktionen von Leitungs- und Aufsichtsorganen in einem einzigen Verwaltungsorgan, was besonders für Familienunternehmen interessant sein kann.

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Details

Title
Die Societas Europaea (SE) – eine alternative Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Unternehmen?
College
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg  (Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Investition, Finanzierung und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre)
Course
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Grade
1,7
Author
Daniel Drobek (Author)
Publication Year
2007
Pages
25
Catalog Number
V88789
ISBN (eBook)
9783638029742
ISBN (Book)
9783638927833
Language
German
Tags
Societas Europaea Betriebswirtschaftslehre Europäische Aktiengesellschaft SE
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Daniel Drobek (Author), 2007, Die Societas Europaea (SE) – eine alternative Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Unternehmen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88789
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