Die bisherigen und derzeitigen Entwicklungen auf internationaler und europäischer Ebene lassen erkennen, dass sich die Rechnungslegung gegenwärtig in einem durch die Globalisierung ausgelösten fortschreitenden Internationalisierungsprozess befindet. Daraus folgt, dass grundsätzlich international tätige Unternehmen, egal ob kapitalmarktorientiert oder nicht, direkt zur Rechnungslegung nach international akzeptierten Standards gezwungen sein werden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten und gleichberechtigt am internationalen Geschäftsverkehr teilnehmen zu können. Der Prozess der Internationalisierung wird durch die Anforderungen des internationalen Kapitalmarktes im Wettbewerb der Unternehmen um kostengünstige Finanzierungen zu einer immer mehr informationsorientierten Rechnungslegung. beschleunigt.
In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 8.11.2007 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) kurz BilMoG mit dem Ziel veröffentlicht, den Informationswert der deutschen HGB-Bilanz zu erhöhen und das HGB-Bilanzrecht zu einer vollwertigen Alternative zu den IFRS auszubauen. Mit diesem Gesetzesentwurf kündigt sich die größte Reform der handelsrechtlichen Bilanzierung seit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) von 1985 an. Sowohl im Umfang als auch in der inhaltlichen Reichweite werden die vorgesehenen Änderungen das Fundament der bisherigen HGB-Bilanzierung verwerfen.
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbetrachtungen
2 Der Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 8.11.07
3 Gegenwärtiger Rechtsstand
4 Vorgesehene Änderungen nach dem BilMoG
4.1 Grundsätzliche Ansatzpflicht
4.2 Abgrenzung der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände
4.2.1 Definition von Immateriellen Vermögensgegenständen nach IAS/IFRS
4.2.2 Abgrenzung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten
4.3 Ansatz und Bewertung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen nach dem BilMoG
5 Kritische Würdigung
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die Analyse der geplanten Änderungen im Bereich der Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Dabei wird untersucht, inwieweit die geplante Aktivierungspflicht die bisherige handelsrechtliche Praxis beeinflusst und welche kritischen Aspekte sich daraus für Unternehmen ergeben.
- Analyse der geplanten Reformen des HGB durch das BilMoG.
- Gegenüberstellung des bisherigen Aktivierungsverbots mit der geplanten Aktivierungspflicht.
- Integration internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS) in die deutsche Bilanzierungspraxis.
- Unterscheidung und Abgrenzung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten.
- Kritische Würdigung der Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe.
Auszug aus dem Buch
4.2.1 Definition von Immateriellen Vermögensgegenständen nach IAS/IFRS
IAS 38 regelt den Ansatz von und die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten (intangible assets) eines Unternehmens. Danach besteht vom Grundsatz her kein Bilanzierungsverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle VG des Anlagevermögens. Als Ansatzvoraussetzung für einen immateriellen Vermögenswert kommen gemäß IAS 38.10-17, .18-22 in Betracht:
a) nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz,
b) die selbständig identifizierbar sind,
c) worüber das Unternehmen die Kontrolle und Verfügungsmacht besitzt,
d) der zukünftige Nutzen muss wahrscheinlich sein,
e) die Kosten müssen zuverlässig ermittelbar sein.
Diese Ansatzkriterien gelten sowohl für entgeltlich erworbene als auch für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte-unabhängig davon, ob es sich um kurz- oder langfristige Vermögensgegenstände handelt. Beim entgeltlichen Erwerb von immateriellen Vermögenswerten werden die oben aufgeführten Voraussetzungen zur Aktivierung im Falle eines Einzelerwerbs als erfüllt angesehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Vorbetrachtungen: Dieses Kapitel erläutert den Kontext der Internationalisierung der Rechnungslegung und die Notwendigkeit des geplanten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
2 Der Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 8.11.07: Hier werden die Ziele des Referentenentwurfs dargelegt, insbesondere die Stärkung der HGB-Bilanz als Alternative zu den IFRS sowie die Entlastung der Unternehmen.
3 Gegenwärtiger Rechtsstand: Dieses Kapitel beschreibt das bestehende Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips.
4 Vorgesehene Änderungen nach dem BilMoG: Dieser Abschnitt beleuchtet die geplante Aufhebung des Aktivierungsverbots sowie die notwendige Abgrenzung zwischen Forschung und Entwicklung nach internationalen Vorbildern.
5 Kritische Würdigung: Zum Abschluss werden die Chancen und Risiken der Reform evaluiert, insbesondere im Hinblick auf den Gläubigerschutz und den administrativen Aufwand für Unternehmen.
Schlüsselwörter
BilMoG, Handelsgesetzbuch, HGB, immaterielle Vermögensgegenstände, Aktivierungspflicht, Aktivierungsverbot, Forschung, Entwicklung, IAS, IFRS, Bilanzierung, Anlagevermögen, Gläubigerschutz, Rechnungslegung, Jahresabschluss
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Änderungen der bilanziellen Behandlung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen, die durch den Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) initiiert wurden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten gehören das bisherige Aktivierungsverbot, die Einführung einer Aktivierungspflicht, die Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die Angleichung an internationale Rechnungslegungsstandards.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel besteht darin, die Reformvorhaben darzustellen und kritisch zu würdigen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf den Gläubigerschutz und die Informationsfunktion des Jahresabschlusses.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine rechts- und betriebswirtschaftliche Analyse auf Basis der Auswertung von Gesetzesentwürfen, Standardsetzungen (IAS/IFRS) und relevanter Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit dem derzeitigen Rechtsstand, den geplanten Änderungen durch das BilMoG, den Kriterien für den Ansatz immaterieller Werte sowie der Abgrenzung zwischen Forschung und Entwicklung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind BilMoG, Aktivierungspflicht, HGB, immaterielle Vermögensgegenstände, Rechnungslegung und Bilanzierung.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Forschung und Entwicklung so wichtig?
Die Unterscheidung ist entscheidend, da gemäß den Entwürfen nur Entwicklungskosten aktiviert werden dürfen, während Forschungsaufwendungen weiterhin nicht aktivierungsfähig sind, da ihr zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen unsicher ist.
Welche Bedenken werden bezüglich kleiner und mittelständischer Unternehmen geäußert?
Es besteht die Sorge, dass die hohen Anforderungen an den Nachweis der Ansatzkriterien und die Komplexität der Bilanzierung zu erheblichen Kosten führen könnten, die den Nutzen der Deregulierung übersteigen.
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- Dipl. Betriebswirtin (FH) Melanie Ruehling (Author), 2008, Die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88798