Die Klöster Eberbach und Haina und das Verhältnis zu den ihnen untergeordneten Zisterzienserinnen


Examensarbeit, 2005

106 Seiten, Note: 2,00


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Fragestellung der Arbeit
1.2. Einführung in den Stand der Wissenschaft

2. Geschichtlicher Hintergrund
2.1. Die Gründung des Zisterzienserordens
2.2. Der Weg eines Klosters in den Orden: Stiftung - Inkorporation
2.3. Frauenbild des Mönchtums
2.4. Mystik der Zisterzienser

3. Das Verhältnis der Zisterzienser zu den Nonnen
3.1. Das 12. Jahrhundert
3.2. Berichte von Zeitgenossen des 12. Jahrhunderts
3.2.1. Hermann von Tournai
3.2.2. Unbekannte Quelle über Stefan, den Gründer von Obazine
3.2.3. Idung von Prüfening
3.3. Das 13. Jahrhundert
3.4. Bericht eines Zeitgenossen des 13. Jahrhunderts
3.5. Das Leben in den Frauenzisterzen
3.5.1. Unterschiede zwischen Männer- und Frauenklöstern
3.5.2. Aufgaben von Vaterabt und Beichtvater
3.5.3. Die Äbtissin und andere Ämter im Kloster
3.5.4. Alltagsleben

4. Die Beziehungen der Klöster Eberbach und Haina zu den Zisterzienserinnen.
4.1. Eberbach
4.1.1. Die Geschichte des Klosters Eberbach
4.1.2. Frauenklöster um Eberbach
4.1.2.1. Mainz-Altmünster
4.1.2.2. Mainz-St. Agnes
4.1.2.3. Mainz-Weißfrauen
4.1.2.4. Dalheim
4.1.2.5. Gottesthal - Rheingau
4.1.2.6. Marienhausen-Aulhausen
4.1.2.7. Tiefenthal
4.1.2.8. Worms-Marienmünster / Nonnenmünster
4.1.2.9. Mariakron bei Oppenheim
4.1.2.10. Rosenthal
4.1.2.11. St. Johann bei Alzey
4.1.2.12. Sion bei Alzey
4.1.2.13. Weidas bei Alzey
4.1.2.14. Kumbd
4.1.2.15. St. Katharinen bei Kreuznach
4.2. Haina
4.2.1. Geschichte des Klosters Haina
4.2.2. Frauenklöster um Haina
4.2.2.1. Caldern
4.2.2.2. St. Georgenberg

5. Fazit

6. Literatur
6.1. Quellen
6.2. Hilfsmittel
6.3. Sekundärliteratur

7. Anhang

1. Einleitung

1.1. Fragestellung der Arbeit

Die Beziehung des Zisterzienserordens zu seinen Frauenklöstern wird in der Wissenschaft konträr diskutiert. An den Beispielen von Eberbach im Rheingau und Haina im Kellerwald in Nordhessen sollen zwei Klöster auf regionaler Ebene in ihrem Verhältnis zu den umliegenden Frauenklöstern untersucht werden. Zur Klärung der Beziehungen müssen wir bis zur Gründung des Ordens im Mittelalter zurückgehen und seine Wertvorstellungen als den Benediktinern entwachsener Reformorden und insbesondere sein Frauenbild aufzeigen.

Des Weiteren muss die Motivation der Stiftung und Gründung eines Klosters dargelegt werden, denn sie bestimmt meist dessen Entwicklung, wie an Eberbach und Haina zu sehen sein wird. Die Aufnahme eines Frauenklosters oder die Verweigerung seiner Inkorporation in den Orden kann auch vom Stifter beeinflusst sein; für die nordhessischen Frauenklöster stellt sich die Frage, ob deren Inkorporation oder Kommitierung überhaupt angestrebt wurde.

Die Blütezeit des Ordens und die Zeit der religiösen Frauenbewegung mit der Entstehung der Frauenklöster im 12. und 13. Jahrhundert werden beleuchtet. Das Verhältnis der Zisterzienser zu den Frauen bildete sich in all seinen Facetten aus, dazu werden auch Berichte von Zeitgenossen zur Illustration herangezogen. Der Wille der Frauen, religiös leben zu wollen und als Zisterzienserinnen dem Orden anzugehören und die darauf folgende Reaktion der Kurie, als treibende Kraft zur Inkorporation, sowie die Reaktion des Ordens werden dargelegt. Das Klosterleben mit allem Personal wird beschrieben, um einschätzen zu können, ob und wie die vom Generalkapitel festgelegten Regeln zum Umgang mit den Zisterzienserinnen in der Realität umgesetzt werden konnten. Für Eberbach und alle seine unterstellten Frauenklöster wurden anhand ihrer Geschichte und der vorhandenen Visitationsberichte diese Verhältnisse untersucht. Für Haina und die umgebenden Klöster müssen die Auswirkungen territorialer Herrschaftsansprüche mitbetrachtet werden.

1.2. Einführung in den Stand der Wissenschaft

In der Literatur zur Geschichte des Zisterzienserordens findet sich eine Fülle von Arbeiten zur Gründung Cîteauxs, zur Ausbreitung des Ordens, zu den Idealen der Ordensväter aber nur sehr wenig über die Geschichte und den rechtlichen Stand der Frauen, der Zisterzienserinnen, innerhalb des Ordens.1

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Rolle der Zisterzienserinnen im Orden beginnt im 17. Jahrhundert, im späten 19. Jahrhundert wird daraus der Anfang einer modernen wissenschaftlichen Forschung, die das Verhältnis von Männern und Frauen bei den Zisterziensern untersucht.2 Sie soll klären, ab wann Zisterzienser Frauen in ihren Orden aufnahmen, in welcher Form sie dem Orden angehörten und welche Rechte und Pflichten sie hatten, ob sie die volle Mitgliedschaft in den Orden, die Inkorporation3, erhielten. Aufschluss über diese Frage vermitteln der Wissenschaft die Beschlüsse des Generalkapitels, der jährlichen Äbteversammlung in Cîteaux.4 Die bruchstückhafte Überlieferung der Angelegenheiten des Ordens und die wenig erhaltenen Urkunden werden seit dem 20. Jahrhundert von den gedruckten Statuten des Generalkapitels ergänzt.5

Die „ Statuta Capitolorum Generalium Ordinis Cisterciensis ab anno 1116 ad annum 1786 “ wurde in den Jahren 1933 bis 1941 von dem spanischen Zisterzienser JOSEPH-MARIA CANIVEZ herausgegeben.6 CANIVEZ versuchte, anhand der erhaltenen Kanzleiüberlieferungen und Statutensammlungen die Beschlüsse des Generalkapitels zu rekonstruieren.7 Die Edition Canivez wird in der Wissenschaft auch kritisch betrachtet, so merkt FLORENT CYGLER an, dass die Reihenfolge der Definitionen innerhalb eines Jahresprotokolls häufig willkürlich ist und dass man nicht ausschließen kann, dass auch die Anzahl der Beschlüsse, die unter den Jahreszahlen vermerkt sind, unvollständig ist.8

Die Beschlüsse des Generalkapitels setzten sich erst ab dem einsetzenden 13. Jahrhundert mit Frauen im Orden auseinander. HILDEGARD BREM vermutet, dass der Orden die Frauenklöster bis 1184 verschwieg, da er erst in diesem Jahr die Exemtion9 erhielt und bis dahin gar nicht das Recht hatte, Frauenklöster der Jurisdiktion des Bischofs zu entziehen und in den Orden zu inkorporieren.10 Innerhalb der Ordensgeschichtsschreibung galt die Statutensammlung lange Zeit als einzig verbindliche Angabe für die Vollmitgliedschaft einer Frauenzisterze im Orden, eine Position, die aufgrund der Lücken in den Statuten sicherlich so nicht zu halten ist.11

Durch die unvollständige Quellenlage muss auch nach der Klostergründung, wer gründete das Kloster und mit welcher Motivation, gefragt werden. Vor allem FRIEDERIKE WARNATSCH-GLEICH nannte in ihrer Arbeit „ Herrschaft und Frömmigkeit “ Motive für die Stiftung eines Klosters,12 die in dieser Arbeit noch dargelegt werden. Die Wahl der Regel, nach welcher in einer Neugründung gelebt werden sollte, war meist Sache des Stifters.13 Ob ein Kloster dem Zisterzienserorden zugerechnet werden konnte, hing also auch vom Stifter ab.

Das Beispiel Haina wird uns aber auch zeigen, dass die ursprüngliche Intention des Stifters bei der Klostergründung nicht immer erreicht wurde.

Bei der Betrachtung des regionalen Zusammenhangs, in unserem Fall der Klöster Eberbach und Haina und der umliegenden Zisterzienserinnenklöster, muss man beachten, dass Lücken, die die Quellenarmut mit sich bringen, nicht mit Informationen aus der überregional orientierten Literatur gefüllt werden.14

Mit der Geschichtsschreibung der Zisterzienserinnen beschäftigten sich bis 1982 ausschließlich Ordensangehörige. Aus diesen Aufzeichnungen geht hervor, dass sich der Orden in seiner Frühphase nur auf Druck von außen der Zisterzienserinnen annahm; das hatte zur Folge, dass Zisterzienserinnen und damit auch ihre Geschichte als etwas Ordensfremdes angesehen wurden. Aus diesem Grund wurde die Geschichte der Zisterzienserinnen innerhalb des Ordens nur marginal behandelt.15

Die Wissenschaft betrachtet den Problemkreis für das 12. und 13. Jahrhundert aus verschiedenen Aspekten und formuliert daraus die entsprechenden Fragen. Zu klären ist, ob der Orden an einer Inkorporation von Frauen überhaupt nicht interessiert war oder ob er bereit war, Frauen aufzunehmen. So wurde ein Verbot aus dem Jahr 1134, dass das Weihen von Nonnen betraf, innerhalb der Ordensgeschichtsschreibung als eine bewusste Ablehnung von Frauen an sich verstanden. Insgesamt tendiert die „ alte “ Ordensgeschichtsschreibung dazu, das Bild eines Zisterzienserordens zu zeichnen, der sich Frauenklöstern gegenüber nicht nur zurückhaltend, sondern ablehnend verhielt.16

SALLY THOMPSON schätzt den Orden als frauenfeindlich im 12. Jahrhundert ein, zu Beginn des 13. Jahrhunderts habe sich der Orden den religiösen Frauen für einen kurzen Zeitraum geöffnet.17

1982 kommt es zu einer Neubewertung durch BRIGITTE DEGLER-SPENGLER. Sie sieht den Orden als durchaus bereit an, Frauen aufzunehmen. Die Art und Weise, wie sich der Orden der Frauenfürsorge annahm, lässt ihrer Meinung nach den Schluss zu, dass nicht alle Zisterzienser Frauen ablehnend gegenüber standen.18 Die ablehnende Haltung des Ordens auf die Antragsflut im 13. Jahrhundert wäre für die Zisterzienser notwendig gewesen, um handlungsfähig zu bleiben. Der Orden hätte durchaus Interesse an geeigneten Frauenklöstern, die die spirituellen und materiellen Voraussetzungen erfüllten, was durch genaue Einzelprüfungen festgestellt werden sollte.19

Auch ANJA OSTROWITZKI stützt diese These, indem sie betont, dass neben Abwehrmaßnahmen des Ordens im 13. Jahrhundert zugleich auch Regeln für die Inkorporation und den Status der Frauen im Orden geschaffen wurden.20 HILDEGARD BREM erklärt die ablehnende Position des Ordens im 12. Jahrhundert mit der fehlenden Exemtion. Die Ablehnung im 13. Jahrhundert wäre wegen der großen Zahl von Anträgen zu Neuaufnahmen in den Orden auf oberer juridisch- organisatorischer Ebene der Sorge um die Erhaltung des Ordensideals geschuldet gewesen. Auf unterer pragmatischer Ebene sieht sie durchaus das seelsorgerische Bemühen, den Frauen das zisterziensische Leben zugänglich zu machen.21 FRIEDERIKE WARNATSCH-GLEICH kritisiert die Tendenz in Deutschland, nur die wenigen Frauenklöster als „ zisterziensisch “ zu bezeichnen, die inkorporiert waren bzw. deren Inkorporationsbeschluss erhalten ist.22

SIMONE ROISIN kann eine Sperre des Ordens im 13. Jahrhundert gegenüber Frauen auch nicht nachvollziehen. Für den heute belgischen Raum beziffert sie die Inkorporationen von 1228 - 1240 auf 28 und berichtet zusätzlich von zahlreichen Baugenehmigungen für neue Frauenklöster.23

FRANZ-JOSEF FELTEN hingegen ist der Meinung, dass der Orden im 12. Jahrhundert keine Initiativen entwickelte, Frauenzisterzen zu gründen und sie in den Orden aufzunehmen.24 Die ablehnende Haltung gegenüber Frauenklöstern im 12. Jahrhundert stützt auch ELKE DIßELBECK-TEWES.25 Als im 13.Jahrhundert Regularien für die Frauen im Orden geschaffen wurden, geschah das, so FELTEN, vor allem durch Druck von außen, sei es durch Papst oder Stifter.26 Die Zahl der Frauen, die zisterziensisch leben wollten, stieg im 13. Jahrhundert rapid an, und ihre Gönner wollten sie in ein geregeltes, geordnetes System bringen, auch um sie von den wachsenden Ketzerbewegungen fernzuhalten. Einzelne Äbte, räumt FELTEN ein, setzten sich für die Belange der religiösen Frauen ein. So z.B. konnte Hildegard von Bingen im heutigen Belgien den Zisterzienserorden überzeugen, die religiösen Frauen in seine Obhut zu nehmen, um sie dem Einfluss der Ketzer zu entziehen.27 Allerdings konnten die frauenfreundlichen Äbte keinen prägenden Einfluss auf den gesamten Orden gewinnen.28 FELTEN meint, dass die Haltung der Zisterzienser typisch für die Einstellung aller Orden im Mittelalter gewesen sei.29 „Bisher saß uns die Fistel im Fleisch, und es war Hoffnung auf Heilung; nun ist sie in die Knochen gedrungen und wird unheilbar sein“, sagte der Gründer des Ordens der Franziskaner, Franz von Assisi, nach der Inkorporation einiger Frauenklöster in den Franziskanerorden durch Kardinal Hugolin von Ostia.30 GERD AHLERS teilt FELTENS Meinung, macht aber zudem auf die Position der Erzbischöfe aufmerksam, deren territoriale Interessen der Inkorporation von Frauenklöstern mitunter im Wege standen.31

Die von mir hier genannten Arbeiten sind eine Auswahl aus einer Vielzahl wissenschaftlicher Texte, die im Wesentlichen drei Forschungsmeinungen widerspiegeln: In einer wird der Orden als distanziert und ablehnend den religiösen Frauen gegenüber eingeschätzt. Die zweite geht von einer paternalistisch fürsorglichen Haltung des Ordens zu den Nonnen aus. Die dritte Position setzt das Verhalten der Zisterzienser zu den Frauenklöstern in einen chronologischen Rahmen: So wird der Orden im 12. Jahrhundert neutral bis feindlich gegenüber Nonnen dargestellt. Anfang des 13 Jahrhunderts habe er sich den Nonnen für eine kurze Zeitspanne geöffnet, um sich dann wieder den Anliegen der Frauenklöster zu verschließen.

Das Für und Wider der Haltung des Ordens gegenüber den Frauen während des 12. und 13. Jahrhunderts zeigt sich auch am Beispiel des Bernhard von Clairvaux:

So versucht der Zisterzienser BRUNO HANNÖVER, seinem prominenten Ordensbruder, Bernhard von Clairvaux, Frauenfreundlichkeit zu attestieren, indem er Bernhards paulinische Haltung darlegt, die von einer Gleichstellung von Frau und Mann gegenüber Gott ausgehe. Weiterhin sei Bernhard von Clairvaux der Auffassung, dass der Sündenfall eigentlich auf Adam zurückgehe, der gewusst hätte, was er tat, während Eva unwissend handelte und dass den Frauen die kirchlich-pastorale Fürsorge ebenso zustehe wie den Männern.32 Im klösterlichen Leben war Bernhard für eine strikte räumliche Trennung von Frauen und Männern. Er meinte, dass die Frauen das Keuschheitsideal der Mönche gefährden. So warnte er einen Abt Lukas, der Konversen eine Mühle betreiben ließ, die oft von Frauen besucht wurde, dass es für ihn leichter sei, einen Toten zu erwecken, als eine Frau bei sich zu haben und nicht mit ihr zu schlafen.33 FELTEN berichtet, dass nach der Chronik des Benediktinerklosters Liessies im Hennegau der charismatische Bernhard nur Männer mit sich nahm, Frauen und Kinder überließ er zur Betreuung den Benediktinern. Ungeachtet dessen öffnete Bernhard von Clairvaux den Orden für das monastische Leben von Frauen, so setzte er sich z.B. für die Aufnahme des Klosterverbandes Savigny mit seinen Frauen- und Männerklöstern ein.34

Beim regionalen Bezug im Fall Eberbach sind vor allem die Arbeiten von YVONNE MONSEES und WILLI WAGNER herauszuheben. Beide Autoren setzten sich mit der Visitationspflicht der Eberbacher Äbte und den ihnen untergeordneten Frauenklöstern auseinander. HERMANN BÄR hat zu Beginn des 20. Jahrhunderts seine „ Diplomatische Geschichte der Abtei Eberbach im Rheingau “ verfasst. In dieser wird die Geschichte der Frauenklöster und Eberbachs Verhältnis zu den Klöstern jedoch nur angeschnitten. Erwähnenswert und nützlich sind die von VOLKER RÖDEL zusammengestellten Regesten der Klöster Sion und Weidas, aus denen diverse Sachverhalte, auch anderer Klöster, abgeleitet werden können. Mit der Geschichte des Klosters Haina hat sich vor allem ARND FRIEDRICH auseinandergesetzt. In mehreren Bild-Textbänden stellt er die Geschichte des Klosters dar. ARND FRIEDRICH hielt zudem noch einen Vortrag über „Die Zisterzienserinnen und das Kloster Haina“ der allerdings nur als Manuskript vorliegt. CHRISTINA VANJA hingegen hat dazu einiges in ihrem Buch „ Besitz- und Sozialgeschichte der Zisterzienserinnenklöster Caldern und Georgenberg und des Prämonstratenserstifts Hachborn in Hessen im späten Mittelalter “ ermittelt, dass sich u. a. mit der Geschichte zweier Zisterzienserinnenklöster in unmittelbarer Nähe Hainas beschäftigt.

2. Geschichtlicher Hintergrund

2.1. Die Gründung des Zisterzienserordens

Für mehrere Jahrhunderte bildete die Benediktsregel die Grundlage des abendländischen Mönchtums. Aber es gelang den Mönchen und Nonnen nicht immer, sich von allen weltlichen Angelegenheiten fernzuhalten, und dies lag nicht nur an den nahezu unerfüllbaren Auflagen der Regel Benedikts. Die Anfang des 10. Jahrhunderts von Cluny ausgehende Reformbewegung stagnierte Ende des 11. Jahrhunderts. Sie wurde von vielen Reformern kritisiert, weil sie von der monastischen Armut abgewichen war.35 Das tiefe Bedürfnis großer Bevölkerungsteile nach Spiritualität, nach Rück- und Einkehr zu den benediktinischen Regeln oder nach darüber hinaus gehender Forderung zur vollkommenen Nachfolge Christi im Evangelium, der die befolgte Regel nachgeordnet und damit zweitrangig wurde,36 fand seinen Ausdruck nun in der Wanderpredigerbewegung, im Aufkommen einer religiösen Frauenbewegung und in der Gründung neuer Orden.

Robert von Molesme wurde ca. 1027 als Sohn einer adeligen Familie geboren. Auf der Suche nach einem Kloster, in dem er sich strengsten Regeln unterwerfen konnte, lebte er in verschiedenen Klöstern. Er wurde Prior in Moutier-la-Celle und St. Ayoul in Provins sowie Abt in St.-Michel-de-Tonerre, doch nirgends konnte er seine Vorstellungen von rigoroser Askese durchsetzen. Schließlich wurde Robert Führer einer Einsiedlergemeinschaft, mit der er das Leben in völliger Abgeschiedenheit und fernab der Welt suchte. Robert gründete mit dieser Einsiedlergruppe um 1075 das Kloster Molesme an der Côte d’Or im Bistum Langres. Er wollte sich mit dieser Gründung von der cluniazensischen Klosterbewegung distanzieren, indem er auf die prunkvolle Liturgie der Cluniazenser verzichtete.37 „ Ora et Labora “ - bete und arbeite - sollte wieder den Mittelpunkt des monastischen Lebens bilden. Die stärkere Betonung der Arbeit wurde ein zentraler Punkt im Leben der späteren Zisterzienser: „Sie befreiten die Arbeit vom Makel des durch den Sündenfall verursachten, für das Überleben notwendigen Übels und hoben sie auf die gleiche Stufe wie die Kontemplation und das liturgische Gotteslob. “38

Die Mehrheit des neuen Klosters blieb aber cluniazensisch gesinnt und war nicht mit den Neuerungen Roberts einverstanden. Als Reaktion darauf sprachen Robert von Molesme und die Brüder Alberich, Odo, Stephan Harding, Letaldus und Petrus beim Erzbischof von Lyon vor und baten ihn, das Kloster Molesme verlassen zu dürfen. Robert gab an, dass das strenge Leben nach der Regel Benedikts in Molesme nicht mehr möglich wäre; genauer wurden die Gründe für den beabsichtigten Auszug nicht genannt. Der Erzbischof gestattete den Auszug zu einem anderen Ort und kam damit dem Wunsch der Gruppe um Robert von Molesme nach. Anzumerken ist, dass das unstete Leben Roberts nicht der benediktinischen Regel entsprach, dass ein Mönch sein Leben lang an sein Professkloster gebunden ist („ stabilitas loci “). Nach der Rückkehr aus Lyon wählten Robert und seine Gefährten die Mönche aus, die auch ein buchstabengetreues Leben nach der Regel des heiligen Benedikt führen wollten, so dass einundzwanzig Mönche das Kloster Molesme verließen.39 Am 21. März 1098 gründete die Gruppe an einem Ort zwischen Langres und Chalon, der Cistercium genannt wurde, das „ novum monasterium “ - Neukloster40, das heutige Cîteaux. Nachdem Robert von Molesme auf Weisung Papst Urban II. als Abt nach Molesme zurückkehren musste, wurde Prior Alberich sein Nachfolger in Cîteaux. Während Alberichs Amtszeit stellte Papst Paschalis II. Cîteaux unter den direkten Schutz des Papstes. Das bedeutete aber noch nicht die Exemtion.41

Alberichs große Leistung lag im Verfassen der „ instituta monachrum cisterciensum de Molismo venientium “, in der er die Prinzipien des in Cîteaux begonnenen Ordenslebens darlegte:

Die Oberste Richtschnur der Reform ist die Reinheit der Benediktinerregel. Auch Mönche sind zur Handarbeit verpflichtet.

Zur Unterstützung der Mönche ist die Aufnahme von Laienbrüdern gestattet.

Schenkungen von kirchlichen Einkünften, Zehnten, Dörfern, Hörigen, kultivierten Landschaften, Mühlen und Backöfen sind verboten. Klostergründungen dürfen nur in abgelegenen und unbewohnten Gegenden durchgeführt werden.42

Alberich unterwarf auch die Mönchskleidung einer Reform. Die Schlichtheit, Ideal der Zisterzienser, sollte sich auch in dem ungefärbten, also grauen Stoff ausdrücken.43 Im Jahre 1108 starb Alberich.

Nachfolger wurde der Engländer Stephan Harding.44 1085 war er auf der Rückreise von einer Pilgerfahrt nach Rom in Molesme eingetroffen und hatte sich Robert angeschlossen. Während Hardings Amtszeit wurden die ersten Tochterklöster in La Ferté, Portigny, Clairvaux und Morimond gegründet.45 Auslöser für diese Gründungen war der Eintritt Bernhards von Fontaines, der mit einem Gefolge von über 30 Personen im Jahr 1112/13 in das Kloster kam. Für den Zulauf wurde Cîteaux zu klein.46 1113 wurde der erste Tochterkonvent nach La Ferté entsandt, wo das erste Tochterkloster gegründet wurde.47 Bernhard von Fontaines wurde dann 1115 Abt der neu gegründeten Abtei Clairvaux und nannte sich fortan Bernhard von Clairvaux.48 Mit dem Eintritt Bernhards von Clairvaux nahm die Zahl der Männerklöster explosionsartig zu. Nach Bernhards Tod und der Einschränkung von Klostergründungen durch das Generalkapitel 1152/53 reduzierte sich die Zahl der Neugründungen.49 Zu diesem Zeitpunkt zählte man 307 Zisterzengründungen in ganz Europa.50 Die Angaben zur Anzahl der Klöster variieren je nach Autor.51 Der Zustrom zu den neuen Klöstern hatte neben der religiösen Begeisterung auch demographische Ursachen; die Bevölkerung Europas hatte sich zwischen 1050 und 1200 verdoppelt, entsprechend wuchs die Zahl der Konvente.52

Stephan Harding verfasste neben „ exordium pavum “ - einer nachträglichen Rechtfertigung, warum man das Kloster Molesme verlassen hatte53 - mit der „ carta caritatis “ das Gesetzbuch des Zisterzienserordens. 1119 wurde diese Schrift als rechtmäßige Gesetzesschrift des neuen Ordens von Papst Calixtus II anerkannt.54 Die „ carta caritatis “ wurde in mehreren Stufen, von der „ carta caritatis prior “ zur „ carta caritatis posterior “ , weiterentwickelt und vom Papst zwischen 1152 und 1165 fünfmal bestätigt.55 Ergänzt wurde die „ carta caritatis “ von den „ consuetudines “ , die die Prinzipien der Lebensweise des Ordens umrissen.56 Im 7. Artikel der Carta steht geschrieben, dass bei einem jährlichen Treffen aller Äbte des Ordens zum Wohle des Friedens und der gegenseitigen Liebe in Cîteaux verhandelt, beschlossen und stets reformiert werden soll.57 Die Idee einer jährlichen Versammlung aller Äbte importierte Harding wahrscheinlich aus Vallombrosa; den toskanischen Klosterverband hatte er auf seiner Pilgerfahrt nach Rom kennen gelernt.58 Den Vorsitz bei den Generalkapiteln hatte der Abt von Cîteaux inne.

Mit der „ carta caritatis “ wurde der cluniazensische Zentralismus überwunden, aber sein Ansatz zu einer internationalen Struktur weiterentwickelt. Alle Klöster wurden wieder gemäß der Benediktinerregel zu selbständigen Abteien erhoben, denen ein Abt verantwortlich vorstand;59 zur Kontrolle der Äbte wurde das Visitationsrecht bzw. das Prinzip der Paternität eingeführt. Der Abt eines jeden Klosters musste jährlich in seine Tochterklöster reisen und in diesen die korrekte Einhaltung der Regel und der wirtschaftlichen Zustände überwachen.60 Lediglich Cîteaux selbst wurde von seinen Tochterklöstern, dem Primarabteien Clairvaux, Morimond, Pontigny und La Ferté visitiert, da es ja als erstes Zisterzienserkloster kein Mutterkloster hatte.61

Die höchste Instanz im Orden war das jährlich in Cîteaux stattfindende Generalkapitel, bestehend aus den Äbten aller Klöster.62 Konnten während der Äbteversammlung Beschlüsse nicht einstimmig gefasst werden, berief der Abt von Cîteaux ad hoc einen Schlichtungsausschuss mit Entscheidungskompetenz ein. Aus dieser Kommission ging später das Definitorium hervor. Es setzte sich aus dem Abt von Cîteaux, den vier Primaräbten und einigen Äbten aus jeder Filiation zusammen. Das Definitorium bildete im kleinen Rahmen die Filiationsstruktur des Ordens ab.63 Die Funktion der Äbteversammlung unter Leitung des Abtes von Cîteaux und der Definitoren erstreckte sich auf Legislative, Judikative und in geringerem Maß auf die Exekutive.64 Ein lange schwelender Konflikt zwischen den Äbten der Primarabteien und dem Abt von Cîteaux, der sich um die Besetzung des Definitoriums und damit um die faktische Kontrolle über das so wichtige Entscheidungsgremium drehte, wurde 1265 von Papst Clemens IV. mit der Bulle „ parvus fons “ zu Gunsten der Primaräbte entschieden. Die Bulle schränkte aber gleichzeitig den Einfluss der Primaräbte ein und stellte die Autorität des Generalkapitels wieder her.65 Die Konstitution des Zisterzienserordens, d.h. das Generalkapitel, das unabhängige Recht und die Kontrolle der Filiationen durch Visitation wurden von anderen Klosterverbänden übernommen. Die Päpste förderten diese Entwicklung, indem sie die Verfassungen der Orden anerkannten. Diese Ordenstrukturen hatten für das Papsttum mehr Vor- als Nachteile. Die Kommunikation war einfacher, weil sie nur noch mit den Ordensführungen und nicht mehr mit Einzelklöstern Kontakt aufnehmen mussten.

2.2. Der Weg eines Klosters in den Orden: Stiftung - Inkorporation

Genaue Gründungsdaten von Klöstern lassen sich häufig nicht feststellen, sie wurden mitunter durch vordatierte und anders gefälschte Urkunden oder Legendenbildungen ersetzt. So wird das Kloster Graurheindorf bei Bonn mit der Reise Bernhards von Clairvaux ins Rheinland in Verbindung gebracht, also vor 1150. Das Kloster ist aber erst 1230 belegt und wird seit 1237 als zisterziensisch bezeichnet. Ab und an werden Klöster auch jünger eingestuft, als sie es eigentlich sind, wie das Beispiel Bellerive in der Schweiz zeigt, dessen Entstehung man für das 13. Jahrhundert datierte, obwohl es als Kloster bereits 1184 bestand.66

Zur Gründung eines zisterziensischen Frauenklosters führten vor allem drei Wege: Die Annahme der Zisterzienserregel durch ein bereits bestehendes Benediktinerinnenkloster Bestehende Schwesterverbände entschlossen sich, die Zisterzienserregel anzunehmen, das brachte neben Annahme der Klausur und Chorgebet oft eine Verlegung des Wohnsitzes mit sich.

Eine Neugründung durch edelfrei Wohlhabende, Adelige oder durch Bischöfe67

Auch den späteren Nonnen selbst wird der entscheidende Anstoß zur Gründung nachgesagt. Sie trugen maßgeblich zur materiellen Sicherung ihrer Gründung bei, so waren bereits ohne einen Stifter zu Beginn der Klostergründung enorme Geldsummen vorhanden.

„Oft war im Gründungsvorgang die künftige Entwicklung der Frauenzisterze angelegt. Der Orden versuchte auch bei ihnen, möglichst jeden weltlichen Einfluss vom monastischen Leben fernzuhalten. Daher wurde jede Vogtei über das Kloster abgelehnt, dagegen aber eine „ defensio “ angestrebt, das heißt eine Schutzherrschaft ohne Rechte auf herrschaftliche Maßnahmen, vor allem auf Abgaben und Leistungen.“68 Im südwestdeutschen Raum bemühten sich die Zisterzienserinnen, um die Vogtfreiheit abzusichern, um kaiserlichen bzw. königlichen Schutz. Das kam auch den staufischen Interessen entgegen, Zisterzienserklöster für die eigene Politik dienstbar zu machen. So haben von den sechs dem Kloster Salem unterstehenden Frauenklöstern allein vier staufische „ defensio “ oder zumindest ein Schutzversprechen bekommen.69

Oft wollte der Stifter die Vogteirechte über die Territorien des Klosters zur finanziellen Bereicherung, aber auch zum Ausbau der eigenen Landesherrschaft behalten. Das war z.B. im Fall des Bischofs von Würzburg so, der die Vogteirechte zwar nicht über die Zisterzienserklöster selbst, wohl aber über deren Besitztümer ausübte.70

Darüber hinaus nennt FRIEDERIKE WARNATSCH-GLEICH weitere Motive für einen Stifter, ein Kloster zu gründen: Der Stifter eines Klosters erhoffte sein eigenes Seelenheil und das seiner Familie zu erhalten. Aufgrund ihrer strengen Regelauslegung und der häufigen Gebete, die bei den Zisterziensern praktiziert wurden, schien ein Zisterzienserkloster dem eigenen Seelenheil besonders zuträglich. Die Staufer wählten oft ihre Grabstätten in Zisterzienserklöstern aus. Mancher Stifter, der seine Nähe zu den Staufern bekunden wollte, gründete eine Zisterze und wählte ebenfalls dort seine Grabstätte.

Generell verbesserte eine Klosterstiftung den Ruf als christlicher und von Gott „eingesetzter“ Herrscher vor den eigenen Untertanen, auch konnte die Pfarrseelsorge durch das Stiften eines Klosters in der Region gestärkt und so mehr Ruhe in den Sprengel gebracht werden. Ein Kloster stabilisierte den Herrschaftsraum des Stifters. Wenn die Zisterzienser auch kein seelsorgerisch orientierter Orden waren, entstanden bei Nonnenklöstern des Ordens hin und wieder Wallfahrtsstätten, die die Einnahmen der Region erhöhten. Die Stiftung eines Klosters erfolgte nicht unbedingt freiwillig, so konnte sie dem Stifter als Strafe auferlegt sein.71 Auch familiäre Motive bewegten die Stifter zur Gründung eines Klosters. Hohe Klosterämter wurden den Töchtern und Söhnen des Adels, die entweder nicht zu verheiraten waren oder als Spätgeborene keine Erbschaft zu erwarten hatten, zugeschanzt, um ihnen eine halbwegs standesgemäße Lebensweise zu ermöglichen.72 Oftmals war der Stifter nicht an der Inkorporation einer Frauenzisterze interessiert, konnte er doch z.B. das Propstamt ausüben, die Vogtei beanspruchen und verlor nicht seine Macht an das Generalkapitel. Außerdem war eine Frauenzisterze, wenn sie nicht inkorporiert werden sollte, wegen der sparsameren Ausstattung preislich günstiger zu bauen als ein Männerkloster.73 Wie wichtig für die Nonnen eine Inkorporation war, um damit unter den rechtlichen Schutz des Ordens zu stehen, zeigt ein Beispiel aus England: 1270 teilte der Abt von Cîteaux dem Dekan der Domkirche Lincoln auf dessen Anfrage mit, dass die Nonnen von Stixwould, Greenfield, Nun Cotham, Legbourne, Gokewell, St. Michael vor Stamford, also 6 der rund 30 dem Zisterzienserorden zuzurechnenden Frauenklöster in England, nicht zum Orden gehörten. Sie sollten ruhig Zisterziensergewänder tragen und nach den Bräuchen leben. Die Privilegien und Freiheiten des Ordens gälten für sie allerdings nicht. Das bedeutete konkret, dass die Nonnen den Zehnt zahlen mussten, den Papst Clemens IV. dem englischen König Heinrich III. 1266 bewilligt hatte.

Die Nonnen hatten als „Zisterzienserinnen“ jedoch doch den Status der Steuerfreiheit durch den zuständigen Diözesanbischof, den Erzbischof und, besonders wichtig, den König erhalten. Der König hatte auf Bitten des Bischofs 1268 eine Zehntbefreiung angeordnet. Der Dekan von Lincoln trieb trotzdem Steuern ein. Deshalb wandte sich 1269 der Bischof in dieser Sache wieder an den König. Im April 1270 ordnete der Erzbischof von York an, dass die „Zisterzienserinnen“ von 5 Abteien vom Zehnt zu verschonen seien. Doch der Dekan versuchte weiterhin unter Androhung der Exkommunikation und des Interdikts, den Zehnt von den Frauen einzutreiben. Er sah es als sein Recht an und fragte deshalb beim Generalkapitel nach, ob die Zisterzienserinnenkonvente in den Orden inkorporiert seien. Die Antwort kennen wir, und der Dekan ließ sich auch von den höchsten Instanzen seines Landes, dem Erzbischof von York und dem König, nicht daran hindern, von den Frauen den Zehnt einzutreiben.74

Die Möglichkeit zur Inkorporation wurde von Papst Innocenz III. in einem Dekret aus dem Jahr 1201 gelegt. Der Papst bestimmte darin, dass mit Zustimmung des Bischofs, Domkapitels, der Klöster und der betroffenen Pfarrei eine vakante Pfarrei (und damit auch ein vakantes Kloster) an ein Kloster übertragen werden darf.75 Mit diesem Dekret wurde eine offizielle Inkorporation überhaupt erst möglich gemacht.

Als Anfang des 13.Jahrhunderts das Generalkapitel der Zisterzienser zunehmend mit Anträgen auf Inkorporation von Frauenzisterzen konfrontiert wurde, musste innerhalb mehrerer Jahre peu á peu ein Regularium entwickelt werden. 1218 erstellte das Generalkapitel erstmals eine Art Formblatt für eine Inkorporation von Frauenkonventen.76 Das Verfahren einer Inkorporation verlief nach folgendem Schema:

Nachdem ein Antrag auf Aufnahme in den Orden gestellt wurde, beauftragte das Generalkapitel zwei Äbte, das um Aufnahme suchende Kloster zu besichtigen. Sie überprüften dort, ob die Klausur gegeben und das Kloster weit genug, also sechs Meilen, von einem anderen Kloster entfernt war. Die Inspektoren sollten auch die vorhandenen notwendigen finanziellen und materiellen Ressourcen, d.h. entsprechende Mitgifte und Klostergebäude, prüfen.77 Waren diese Punkte erfüllt, so konnte beim nächsten Generalkapitel ein „ pater immediatus “ bestellt werden. Damit war indirekt die Inkorporation in den Orden vollzogen.78

Die Inspektions- und Inkorporationseinträge des Generalkapitels allein lassen keinen sicheren Schluss zu, ob ein Zisterzienserkloster inkorporiert war, denn diese Beschlüsse sind nur unvollständig erhalten. Man muss auch Berichte und Quellen des jeweiligen Klosters vor Ort mit betrachten. Ein sicheres Merkmal für die Inkorporation „ iure pleno “, also mit vollem Recht,79 eines Klosters im 13. Jahrhundert ist der Wandel des Titels der Oberin; sobald von „ abbatissa “ statt „ magistra “ oder „ priorissa “ geschrieben wurde, kann man von einer Inkorporation ausgehen.80

Die Inkorporation bedeutete, dass ein Frauenkloster Mitglied des Ordens war und seiner Rechtsprechung unterlag. Solange ein Kloster nicht einem Orden angehörte, war es der zuständigen Diözese untergeordnet und zwar inklusive seiner Ländereien. Der Diözesanherr war gleichzeitig ein Territorialpolitiker, weil er landesherrliche Rechte über Ländereien ausübte. Wenn das Kloster dem Bischof unterstand und nicht exemt war, konnte dieser im Prinzip seine landesherrlichen Rechte auf das Kloster ausdehnen. Die Bischöfe waren durchaus interessiert an nichtinkorporierten Frauenkonventen, die nach der zisterziensischen Regel lebten. Die Klöster besaßen durch das Grangien - Wirtschaftssystem81 Land und mussten sich einer übergeordneten Instanz unterstellen, die nicht säkular war. Außerdem war, wie wir sehen werden, eine Aufnahme in den Orden an eine Reihe von Bedingungen geknüpft und konnte sehr lange dauern. So blieb den Bischöfen viel Zeit, die landesherrliche Gewalt über das Gebiet der Frauenzisterzen auszuüben.82 Der Bischof konnte auch den Aufnahmeprozess eines Frauenklosters in den Orden verzögern, da die Exemtion, der erste entscheidende Schritt auf dem Weg zur Inkorporation, in seiner Macht lag. Die Kurie war bemüht, alle entstehenden religiösen Bewegungen mit Hilfe der Bischöfe in feste, geordnete Bahnen zu lenken. Der lokale Bischof war bis zur Inkorporation für die Einhaltung der Regeln des klösterlichen Lebens verantwortlich. So ordnete z.B. Erzbischof Siegfried III. von Mainz 1247 an, dass ein Zisterzienserabt als Visitator und ein Beichtvater aus den Reihen der Franziskaner oder Dominikaner sich dem Kloster Tiefenthal annehmen sollten, deren Nonnen zu seiner Regierungszeit „zisterziensisch“ geworden waren. Ausgestattet mit der Autorität des Bischofs hatten Abt und Beichtvater die Aufgabe, notfalls mit kirchlichen Strafen, die klösterliche Disziplin zu wahren.83 Die Politik des jeweiligen Diözesanbischofs war unterschiedlich. Im Konstanzer Raum wurde den Frauenzisterzen bereits in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts die Exemtion gewährt, während diese in Würzburg von Bischof Hermann von Lobdeburg (1225-1254) verwehrt wurde, die Exemtion hätte seiner Landesherrschaft im Weg gestanden.84

Vor allem während des Pontifikates Gregors IX. (1227-1241) war es Ziel der päpstlichen Politik, die Aufnahme von Frauenkonventen in die großen Orden voranzutreiben. Die Orden, von den direkten Inkorporationsanordnungen der Kurie und dem schon seit Jahrzehnten stattfindenden Frauenzustrom bedrängt, suchten nach Lösungen, die ihren Zielen entsprachen, um der Bedrängnis Herr zu werden.85 Die Schaffung künstlicher Filiationslinien war üblich. Frauenkonvente, die ohne ein Zutun der Zisterzienser entstanden waren, mussten in das Filiationssystem der Zisterzienser integriert werden und bekamen einen Vaterabt, meist aus dem nächstgelegenen Männerkloster, zugewiesen. Für die Frauenklöster waren die Vateräbte die einzige Verbindung zum Generalkapitel, an dem die Äbtissinnen nicht teilnehmen durften. Das Visitationsrecht erhielten die Vateräbte nur „ auctoritate capituli “, d.h. das Generalkapitel konnte jederzeit das Visitationsrecht entziehen oder korrigierend eingreifen.86

Wie unterschiedlich Inkorporationen der Klöster verlaufen konnten, zeigen folgende Beispiele: 1238 nahm der Erzbischof von Köln das Zisterzienserinnenkloster Schweinsheim bei Euskirchen unter seinen ausdrücklichen Schutz. 1240 erhielt die Äbtissin eine Schenkung unter ausdrücklicher Erwähnung des Zehntprivilegs. Im Jahre 1241 hatte der Erzbischof das Generalkapitel gebeten, das Kloster aufzunehmen. Der Inkorporationsbeschluss lag schon ein Jahr später vor und war damit ein Einzelfall unter den zwanzig Klöstern der Region.87 Oft verlief eine Inkorporation wie die von Seyne, eine Gründung des Grafen von Sayn Köln: 1246 beauftragte das Generalkapitel die Äbte von Haina und Eberbach, dass sie die Kölner Abtei Seyne nach Einhaltung der Regel überprüfen sollten. Die Abtei Seyne hatte über Papst Innozenz IV. einen Antrag auf Inkorporation an das Generalkapitel gestellt. Die Äbte von Haina und Eberbach sollten dem Generalkapitel berichten, ob der Konvent einen Wohnsitz außerhalb der Stadt erworben habe und in Bereichen der Klausur und des wirtschaftlichen Status das Kloster den Anforderungen genüge. Problematisch war, dass die Äbte von Haina und Eberbach auf dem Generalkapitel 1246 nicht anwesend waren und den Auftrag über den Abt von Himmerod erhielten.88 Auch wenn Akten über den Verlauf und das Datum der Inspektion heute fehlen, kann angenommen werden, dass die Äbte nicht zufrieden waren. Die Aufnahme in den Orden wurde möglicherweise durch die städtische Lage, die bei Frauenklöstern nicht selten ist, behindert, denn laut Regel war die Nähe eines Klosters zu bewohnten Orten verboten. Am 11.10.1247 stellte Papst Innozenz IV. dem Kloster ein Schutzprivileg aus, dass das Kloster als „ cisterciensis ordinis “ bezeichnete, und die Größe des Konvents auf 50 Nonnen begrenzte, da eine höhere Anzahl von den Besitzungen nicht versorgt werden könne.89 Diese päpstlichen Dokumente konnten bei einer späteren Inspektion vorgelegt werden. Der Papst wandte sich abermals an das Generalkapitel in Cîteaux, man möge das Kloster inkorporieren. Das Generalkapitel betraute nun nicht mehr Haina und Eberbach mit erneuter Inspektion, sondern die Äbte von Val-St. Lambert und Val-Dieu. Das Generalkapitel fasste aber 1249 noch immer keinen Inkorporationsbeschluss, was auf weitere Verstöße gegen die Auflagen hindeutet.90 Von FELTEN wissen wir, dass das Kloster im dritten Anlauf und nach weiterer Nachbesserung die Inkorporation erhielt.91

Die Abwehr gegenüber der Inkorporation von Frauenklöstern war kein spezifisch zisterziensisches Verhalten, sondern allen Orden eigen. Neben den Prämonstratensern, die ihren Orden den Frauen bereits 1198 verschlossen hatten,92 wollten auch Dominikaner und Franziskaner keine Frauenklöster mehr inkorporieren. 1239 ließen sich die Dominikaner vom Papst versprechen, dass sie zukünftig nicht mehr für die Seelsorge von Frauen verpflichtet werden, es sei denn, der Papst hebe diesen Beschluss im Einzelfall auch wirklich auf. Das Generalkapitel der Dominikaner verhängte 1242 Strafen für Brüder, welche Nonnen die Sterbesakramente gereicht und sich in die Belange der Frauenklöster eingemischt oder das Visitationsrecht ausgeübt hatten, ohne dass dies der Papst angeordnet hatte. Die Dominikaner beschlossen, sich ab 1239 nur noch um die durch den Papst neu inkorporierten Nonnenklöster zu kümmern. Sie distanzierten sich von den Klöstern, für die sie bis 1239 verantwortlich waren und die, weil bis dahin nicht notwendig, keine ausdrückliche Absicherung durch den Papst innehatten. Nachdem sich die Dominikaner von diesen Frauenklöstern trennen wollten, folgte der Gegenzug des Papstes Innozenz IV., indem er zwischen 1245 und 1250 die Inkorporation von allein 32 Frauenklöstern in Deutschland und ebenfalls sehr vielen in Frankreich und Italien anordnete.93 Ein Motiv zur Ablehnung der Frauen nennt der Dominikanergeneral Jordan von Sachsen, nicht nur Frauen der oberen Schichten, nein auch Dirnen hätten Einlass in den Orden begehrt.94 Den Franziskanern unterstellte der Papst ebenfalls Frauenklöster. Im Jahr 1246 allein an einem Tag 14 Konvente in ganz Mitteleuropa. Aus einer Beschwerde der Franziskaner geht hervor, dass auch Frauenklöster integriert wurden, die nicht nach ihren Regeln lebten. 1250 erbaten sich die Franziskaner vom Papst die gleichen Rechte, wie sie die Dominikaner 1239 erhalten hatten, und ließen sich Frauenklöster nur noch auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin angliedern.95 In den 60er Jahren des 13. Jahrhunderts versuchten die Dominikaner und Franziskaner abermals, Widerstand gegen die Inkorporationen durch den Papst zu leisten, doch ihre Einsprüche wurden immer formaler und knapper. Ab Ende der 60er Jahre bemühten sich die beiden Bettelorden dann um Regelungen, die das Leben von Frauen in ihren Orden ermöglichen und die Probleme, die mit der Inkorporation einhergingen, lösen sollten. Vorausgegangen waren ihnen dabei die Zisterzienser, die sich weitaus eher dem „Problem“ der Inkorporation der Frauenklöster stellten und Regeln schufen, die die Aufnahme geeigneter Frauenklöster, unter Beachtung der vom Generalkapitel geforderten wirtschaftlichen und spirituellen Grundvoraussetzungen, möglich machten.96

Die Zisterzienser hatten in der Frage der Reglementierung von Inkorporation innerhalb der Orden eine Vorreiterrolle inne, und regulierten durchaus zum Vorteil ihres Ordens. Per Statut wurden nur wirtschaftlich funktionierende Konvente aufgenommen. Dadurch kam der Orden mit dem Ministerialadel und dem wohlhabenden Bürgertum in Verbindung, denn nur die konnten ihre zu versorgenden „überflüssigen“ Töchter mit einer entsprechenden Mitgift ausstatten. Der spirituelle Austausch zwischen Zisterziensern und religiösen Frauen war eine weitere Motivation für die Aufnahme der Zisterzienserinnen.97

Die ganze Komplexität der Inkorporation von Frauenzisterzen zeigt sich in dem erhaltenen Dokument des Kloster Eberbach, dem „ liber computationum “, das eine Reihe von Visitationsberichten auflistet und dabei von inkorporierten und kommitierten Konventen spricht. Ein Abt konnte vom Generalkapitel, vom Erzbischof oder vom Papst kommissarisch zum Visitator einer Frauenzisterze berufen und mit der Beichtjurisdiktion versehen werden und damit als „ provisor in spiritualibus “ den Vaterabt vertreten.98 Ein Beispiel für Kommitierung ist die Unterstellung der nichtinkorporierten Frauenzisterzen Dalheim, Gottesthal, Oppenheim und Sion im Jahr 1265 unter die geistliche Leitung der Eberbacher Äbte, die noch im 16. Jahrhundert Wert auf die Unterscheidung zwischen kommitierten und inkorporierten Klöstern legten.99

2.3. Frauenbild des Mönchtums

Theologisch betrachtet war das Bild der Frau im frühen Mittelalteräußerst ambivalent. Zum einen wurde die Frau als Nachkomme Evas für die Sünden auf Erden verantwortlich gemacht, zum anderen wurde die Frau als Maria angebetet.100 Vor allem im 11. und 12. Jahrhundert galt die Frau, die Tochter Evas, als Verkörperung der Sünde. Diese Ansicht propagierte hauptsächlich das Mönchtum, das sich so auch gegen die damals noch weit verbreitete Priesterehe wandte. Die Frau wäre „teuflische“ Versuchung, sie behindere das von den Klerikern angestrebte Keuschheitsideal und damit das Erreichen der Heiligkeit.101

Als Anselm von Canterbury um 1100 für seine Diözese den "Tag der Empfängnis der Allerheiligsten Gottesmutter durch Anna" -„Maria Empfängnis“- zum Feiertag erklärte, trieb er damit die Verehrung der Gottesmutter Maria voran und löste so einen wahren Marienboom aus. Im Gegensatz zur verheirateten Frau wurde Maria und mit ihr die Nonnen als Bräute Christi gesehen. Die Gottesmutter Maria tilgt alle Sünden der Frau. BRUNO HANNÖVER betont die starke Marienverehrung aller Orden und schreibt: „Zumindest in den Kreisen der Mönche, wo die Marienverehrung am stärksten blühte, musste sie auch auf das theologische Bild, das man von der Frau hatte, ihren Einfluss nehmen.“102 Bernhard von Clairvaux zeigte eine innige Marienverehrung und hatte in seinem großen Werk, der Predigtfolge über das Hohelied, Maria als Braut des Hohelieds gesehen.103 Seine Mariologie prägte die Spiritualität des Ordens entscheidend mit. Die Marienverehrung der Zisterzienser führte zum Anruf „Unsere Liebe Frau“, und auch die Schlussanrufung „oh gütige, oh milde, oh süße Jungfrau Maria!“, die seit 1251 in jedem Konvent nach der Komplet feierlich gesungen wurde, soll auf Bernhard von Clairvaux zurückgehen.104 Es gab bereits sehr früh eine Vorschrift, nach der alle zisterziensischen Kirchen Maria geweiht werden sollten. Maria hatte innerhalb des Zisterzienserordens die Position der Schutzpatronin inne. Der Gründungslegende nach erhielten die Zisterzienser ihren weißen Habit direkt von Maria, auch die Namensgebung vieler Zisterzienserklöster wie Marienthal, Marienfeld oder Mariengarten drückt die Nähe zu Maria aus.105 Die besonders starke Marienverehrung bei den Zisterziensern machte den Orden für die Frauen attraktiv.

2.4. Mystik der Zisterzienser

Die Zisterzienser sollte nichts von der innerlichen Frömmigkeit ablenken, Bernhard von Clairvaux verbannte alle bildende Kunst aus den Klöstern. Nur das Wort in seinen Kunstformen war erlaubt. Bernhard legte die theologisch-philosophischen Grundlagen für eine neue Ausbreitung der Mystik. Mystik meinte die auf Erfahrung gegründete Gotteserkenntnis bzw. die theoretische und praktische Beschäftigung mit dem Weg zu dieser Gotteserkenntnis.106

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1 Brem, Hildegard / Altermatt, Alberich M.: Neuerung und Erneuerung. Wichtige Quellentexte aus der Geschichte des Zisterzienserordens vom 12. bis 17. Jahrhundert. In: Lauterer, Kassian / Wagner, Fritz u.a. (Hg.): Quellen und Studien zur Zisterzienserliteratur. Band VI. Langwaden 2003. S.71.2 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. S.43.

3 Degler-Spengler, Brigitte: Zisterzienserinnen in der Schweiz. In: Sommer-Ramer, Cécile / Braun, Patrick (Red.); Bruckner, Albert (Hg.): Helvetia Sacra. Abteilung III. Die Orden der Benediktinerregel. Band 3. Zweiter Teil. Bern 1982. S. 548.

4 Cygler, Florent: Das Generalkapitel im hohen Mittelalter. Cisterzienser, Prämonstratenser, Kartäuser und Cluniazenser. S.25.

5 Ostrowitzki, Anja: Die Ausbreitung der Zisterzienserinnen im Erzbistum Köln. Köln 1993. S.32. 6 Ahlers, Gerd: Weibliches Zisterziensertum im Mittelalter und seine Klöster in Niedersachsen. In: Studien zur Geschichte, Kunst und Kultur der Zisterzienser. Band 13. Berlin 1997. S.15. 7 Ostrowitzki, Anja: Die Ausbreitung der Zisterzienserinnen im Erzbistum Köln. Köln 1993. S.33.

8 Cygler, Florent: Das Generalkapitel im hohen Mittelalter. Cisterzienser, Prämonstratenser, Kartäuser und Cluniazenser. S.89.

9 Exemtion meint die Freiheit eines Klosters von bischöflicher Gewalt, Aufsichts- und Weihrechten. Vgl.: Heinrich, Fritz: Zwischen Machtkalkül und Seelenheil. Die Gründung eines Zisterzienserklosters als Instrument mittelalterlicher Territorialpolitik. In: Friedrich, Arnd (Hg.): Die Zisterzienser und das Kloster Haina. Petersberg 1999. S.24.

10 Brem, Hildegard / Altermatt, Alberich M.: Brem, Hildegard / Altermatt, Alberich M.: Neuerung und Erneuerung. Wichtige Quellentexte aus der Geschichte des Zisterzienserordens vom 12. bis 17. Jahrhundert. In: Lauterer, Kassian / Wagner, Fritz u.a. (Hg.): Quellen und Studien zur Zisterzienserliteratur. Band VI. Langwaden 2003. S.71.

11 Ostrowitzki, Anja: Die Ausbreitung der Zisterzienserinnen im Erzbistum Köln. Köln 1993. S.34.

12 Warnatsch-Gleich, Friederike: Herrschaft und Frömmigkeit. Berlin 2005. S.46 ff.

13 Ahlers, Gerd: Weibliches Zisterziensertum im Mittelalter und seine Klöster in Niedersachsen. In: Studien zur Geschichte, Kunst und Kultur der Zisterzienser. Band 13. Berlin 1997. S.104.

14 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. S.45.

15 Degler-Spengler, Brigitte: Zisterzienserinnen in der Schweiz. In: Sommer-Ramer, Cécile / Braun, Patrick (Red.); Bruckner, Albert (Hg.): Helvetia Sacra. Abteilung III. Die Orden der Benediktinerregel. Band 3. Zweiter Teil. Bern 1982. S.507.

16 Eberl, Immo: Die Zisterzienser: Geschichte eines europäischen Ordens. Stuttgart 2002. S.143.

17 Thompson, Sally: The Problem of the Cistercian Nuns in the Twelfth an early Thirteenth Centuries. In: Baker, Derek (Hg.): Medieval Women. Oxford 1978. S.227-252.

18 Degler-Spengler, Brigitte: „Zahlreich wie die Sterne des Himmels“. Zisterzienser, Dominikaner und Franziskaner vor dem Problem der Inkorporation von Frauenklöstern. In: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte. Band 4. Sigmaringen 1985. S.47.

19 Degler-Spengler, Brigitte: Zisterzienserinnen in der Schweiz. In: Sommer-Ramer, Cécile / Braun, Patrick (Red.); Bruckner, Albert (Hg.): Helvetia Sacra. Abteilung III. Die Orden der Benediktinerregel. Band 3. Zweiter Teil. Bern 1982. S.527.

20 Ostrowitzki, Anja: Die Ausbreitung der Zisterzienserinnen im Erzbistum Köln. Köln 1993. S. 98.

21 Brem, Hildegard / Altermatt, Alberich M.: Neuerung und Erneuerung. Wichtige Quellentexte aus der Geschichte des Zisterzienserordens vom 12. bis 17. Jahrhundert. In: Lauterer, Kassian / Wagner, Fritz / Zehles, Frank Erich (Hg.): Quellen und Studien zur Zisterzienserliteratur. Band VI. Langwaden 2003. S.78.

22 Warnatsch-Gleich, Friederike: Herrschaft und Frömmigkeit. Berlin 2005. S.12.

23 Roisin, Simone: L’efflorescence cistercienne et le courant féminin de piété au XIIIe siècle. In : Revue d’histoire ecclésiastique 39. 1943. S.354.

24 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. S.122.

25 Dißelbeck-Tewes, Elke: Frauen in der Kirche. Das Leben der Frauen in den mittelalterlichen Zisterzienserklöstern Fürstenberg, Graefenthal, Schledenhorst. Bochum 1989. S.37.

26 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. S.124ff..

27 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. S.132.

28 Ebd. S.124.

29 Ebd. S.129.

30 Degler-Spengler, Brigitte: „Zahlreich wie die Sterne des Himmels“. Zisterzienser, Dominikaner und Franziskaner vor dem Problem der Inkorporation von Frauenklöstern. In: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte. Band 4. Sigmaringen 1985. S.38.

31 Ahlers, Gerd: Weibliches Zisterziensertum im Mittelalter und seine Klöster in Niedersachsen. Berlin 1997. S.127.

32 Hannöver, Bruno Norbert: Die Zisterzienserinnen. Frauen in der Nachfolge Christi. Aachen 2004. S.39f.

33 Ahlers, Gerd: Weibliches Zisterziensertum im Mittelalter und seine Klöster in Niedersachsen. Berlin 1997. S.30.

34 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. S.118.

35 Eberl, Immo: Die Zisterzienser: Geschichte eines europäischen Ordens. Stuttgart 2002. S.11.

36 Ebd. S.15.

37 Sydow, Jürgen: Die Zisterzienser. Darmstadt 1989. S.73.

38 Tremp, Ernst: Mönche als Pioniere. Die Zisterzienser im Mittelalter. Näfels 1997. S.87.

39 Conradus: Exordium Magnum Cisterciense oder Bericht vom Anfang des Zisterzienserordens. In: Lauterer, Kassian / Wagner, Fritz / Zehles, Frank Erich (Hg.): Quellen und Studien zur Zisterzienserliteratur. Band III. Langwaden 2000. S.53.

40 Miethke, Jürgen: Die Anfänge des Zisterzienserordens. In: Elm, K. / Joerißen, P. (Hrsg.): Die Zisterzienser. Ordensleben zwischen Ideal und Wirklichkeit. Köln 1980. S.42.

41 Hannöver, Bruno Norbert: Die Zisterzienserinnen. Frauen in der Nachfolge Christi. Aachen 2004. S.62.

42 Schneider, Ambrosius: Die Cistercienser. Geschichte, Geist, Kunst. Köln 1977. S.19.

43 Sydow, Jürgen: Die Zisterzienser. Darmstadt 1989. S.86.

44 Stephan Harding floh aus einem englischen Benediktinerkloster vor den Normannen über Schottland nach Frankreich. In Frankreich betrieb er in Paris Studien und startete anschließend zu einer Pilgerreise nach Rom. Vgl.: Miethke, Jürgen: Die Anfänge des Zisterzienserordens. In: Miethke, Jürgen: Die Anfänge des Zisterzienserordens. In: Elm, K. / Joerißen, P. (Hg.): Die Zisterzienser. Ordensleben zwischen Ideal und Wirklichkeit. Köln 1980. S.43.

45 Schneider, Ambrosius: Die Cistercienser. Geschichte, Geist, Kunst. Köln 1977. S.20ff.

46 Hannöver, Bruno Norbert: Die Zisterzienserinnen. Frauen in der Nachfolge Christi. Aachen 2004. S. 63.

47 Moßig, Christian: Grundbesitz und Güterbewirtschaftung des Klosters Eberbach im Rheingau 1136-1250. In: Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte. Band 36. Darmstadt 1978. S.4.

48 Hannöver, Bruno Norbert: Die Zisterzienserinnen. Frauen in der Nachfolge Christi. Aachen 2004. S. 64.

49 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. S.68.

50 Werner, Ernst / Erbstösser, Martin: Kleriker, Mönche, Ketzer - Das religiöse Leben im Hochmittelalter. Berlin 1992. S.204.

51 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. Anm. 123.

52 Frank, Karl Suso.: Geschichte des christlichen Mönchtums. Darmstadt 1993. S.78

53 Cygler, Florent: Das Generalkapitel im hohen Mittelalter. Cisterzienser, Prämonstratenser, Kartäuser und Cluniazenser. Münster 1998. S.25.

54 Fiolka, Alexander: 900 Jahre Orden der Zisterzienser. Von Cîteaux nach Marienschloß. Rockenberg. 1998. S.23ff..

55 Cygler, Florent: Das Generalkapitel im hohen Mittelalter. Cisterzienser, Prämonstratenser, Kartäuser und Cluniazenser. In: Melville, Gert: Vita Regularis. Band 12. Münster 1998. S.36.

56 Ebd. S.39.

57 Ebd. S.25.

58 Cygler, Florent: Das Generalkapitel im hohen Mittelalter. Cisterzienser, Prämonstratenser, Kartäuser und Cluniazenser. In: Melville, Gert: Vita Regularis. Band 12. Münster 1998. S.26.

59 Hannöver, Bruno Norbert: Die Zisterzienserinnen. Frauen in der Nachfolge Christi. Aachen 2004. S. 65.

60 Miethke, Jürgen: Die Anfänge des Zisterzienserordens. In: Elm, K. / Joerißen, P. (Hg.): Die Zisterzienser. Ordensleben zwischen Ideal und Wirklichkeit. Köln 1980. S.45.

61 Schneider, Ambrosius: Die Cistercienser. Geschichte, Geist, Kunst. Köln 1977. S.42.

62 Hannöver, Bruno Norbert: Die Zisterzienserinnen. Frauen in der Nachfolge Christi. Aachen 2004. S. 65.

63 Cygler, Florent: Das Generalkapitel im hohen Mittelalter. Cisterzienser, Prämonstratenser, Kartäuser und Cluniazenser. Münster 1998. S.58.

64 Ebd. S.70.

65 Eberl, Immo: Die Zisterzienser: Geschichte eines europäischen Ordens. Stuttgart 2002. S.129

66 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. S.45.f.

67 Eberl, Immo: Die Zisterzienser: Geschichte eines europäischen Ordens. Stuttgart 2002. S.154.

68 a.a.O.

69 Eberl, Immo: Die Zisterzienser: Geschichte eines europäischen Ordens. Stuttgart 2002. S.154.

70 Ebd. S.155.

71 Warnatsch-Gleich, Friederike: Herrschaft und Frömmigkeit. Berlin 2005. S.49.ff..

72 a.a.O.

73 Warnatsch-Gleich, Friederike: Herrschaft und Frömmigkeit. Berlin 2005. S.51f..

74 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. S.37 ff.

75 Landau, Peter: Inkorporation. In: TRE. Bd. 16. Idealismus - Jesus Christus IV. Berlin 1987. S.163f.

76 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. S.90.

77 Brem, Hildegard / Altermatt, Alberich M.: Neuerung und Erneuerung. Wichtige Quellentexte aus der Geschichte des Zisterzienserordens vom 12. bis 17. Jahrhundert. In: Lauterer, Kassian / Wagner, Fritz / Zehles, Frank Erich (Hg.): Quellen und Studien zur Zisterzienserliteratur. Band VI. Langwaden 2003. S.77.

78 a.a.O.

79 Elm, Kaspar: Die Stellung der Frau in Ordenswesen, Semireligiosentum und Häresie zur Zeit der heiligen Elisabeth. In: Phillips Universität Marburg (Hg.): Sankt Elisabeth. Fürstin, Dienerin, Heilige. Sigmaringen 1981. S.11.

80 Degler-Spengler, Brigitte: Zisterzienserinnen in der Schweiz. In: Sommer-Ramer, Cécile / Braun, Patrick (Red.); Bruckner, Albert (Hg.): Helvetia Sacra. Abteilung III. Die Orden der Benediktinerregel. Band 3. Zweiter Teil. Bern 1982. S.545.

81 Eine interessante und aktuelle Abhandlung über das Wirtschaftssystem der Zisterzienser ist: Kuczera, Andreas: Grangie und Grundherrschaft. Zur Wirtschaftsverfassung des Klosters Arnsburg zwischen Eigenwirtschaft und Rentengrundherrschaft 1174-1400. Darmstadt 2003.

82 Ahlers, Gerd: Weibliches Zisterziensertum im Mittelalter und seine Klöster in Niedersachsen. Berlin 1997. S.107.

83 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. S.91.

84 Eberl, Immo: Die Zisterzienser: Geschichte eines europäischen Ordens. Stuttgart 2002. S.155.

85 Degler-Spengler, Brigitte: „Zahlreich wie die Sterne des Himmels“. Zisterzienser, Dominikaner und Franziskaner vor dem Problem der Inkorporation von Frauenklöstern. In: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte. Band 4. Sigmaringen 1985. S.44.

86 Degler-Spengler, Brigitte: Zisterzienserinnen in der Schweiz. In: Sommer-Ramer, Cécile / Braun, Patrick (Red.); Bruckner, Albert (Hg.): Helvetia Sacra. Abteilung III. Die Orden der Benediktinerregel. Band 3. Zweiter Teil. Bern 1982. S.548f..

87 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. S.42.

88 Ostrowitzki, Anja: Die Ausbreitung der Zisterzienserinnen im Erzbistum Köln. Köln 1993. S.134.

89 Ostrowitzki, Anja: Die Ausbreitung der Zisterzienserinnen im Erzbistum Köln. Köln 1993. S.135.

90 Ebd. S.136.

91 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. S.42.

92 Monsees, Yvonne: Zisterzienserinnenklöster unter geistlicher Leitung Eberbachs. Eltville 1989. S.3.

93 Degler-Spengler, Brigitte: „Zahlreich wie die Sterne des Himmels“. Zisterzienser, Dominikaner und Franziskaner vor dem Problem der Inkorporation von Frauenklöstern. In: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte. Band 4. Sigmaringen 1985. S.45.

94 Ebd. S.43.

95 Ebd. S.45.

96 Ebd. S.46.

97 Degler-Spengler, Brigitte: Zisterzienserinnen in der Schweiz. In: Sommer-Ramer, Cécile / Braun, Patrick (Red.); Bruckner, Albert (Hg.): Helvetia Sacra. Abteilung III. Die Orden der Benediktinerregel. Band 3. Zweiter Teil. Bern 1982. S.556.

98 Felten, Franz J.: Der Zisterzienserorden und die Frauen. In: Schwillus, Harald / Hölscher, Andreas (Hg.): Weltverachtung und Dynamik. Berlin 2000. S.92.

99 a.a.O.

100 Hannöver, Bruno Norbert: Die Zisterzienserinnen. Frauen in der Nachfolge Christi. Aachen 2004. S.33.

101 Ebd. S.34.

102 Hannöver, Bruno Norbert: Die Zisterzienserinnen. Frauen in der Nachfolge Christi. Aachen 2004. S.38.

103 Duby, Georges: Die Zeit der Kathedralen. Frankfurt am Main 1992. S.210.

104 Eberl, Immo: Die Zisterzienser: Geschichte eines europäischen Ordens. Stuttgart 2002. S.163f..105 Winkler, G.B.: Zisterzienser. In: Bäumer, Remigius / Scheffczyck, Leo (Hg.): Marienlexikon. Band 6. Scherer-Zypresse. Regensburg 1994. S.798f.

106 Warnatsch-Gleich, Friederike: Herrschaft und Frömmigkeit. Berlin 2005. S.201.f

Ende der Leseprobe aus 106 Seiten

Details

Titel
Die Klöster Eberbach und Haina und das Verhältnis zu den ihnen untergeordneten Zisterzienserinnen
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen  (Institut für Evangelische Theologie)
Note
2,00
Autor
Jahr
2005
Seiten
106
Katalognummer
V88860
ISBN (eBook)
9783638035729
ISBN (Buch)
9783638932820
Dateigröße
857 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Klöster, Eberbach, Haina, Verhältnis, Zisterzienserinnen
Arbeit zitieren
Arno Hesse (Autor:in), 2005, Die Klöster Eberbach und Haina und das Verhältnis zu den ihnen untergeordneten Zisterzienserinnen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88860

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