Geschlechts-, Körper- und Sexualitätskonzeptionen in der weiblichen Adoleszenz

Eine Untersuchung jugendliterarischer Repräsentationen und normativer Verstrickungen


Diplomarbeit, 2007

81 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung: Auftakt und Anstoß

2. Theoretischer Ausgangspunkt
2.1 Geschlechtertheoretische Thesen Judith Butlers
2.1.1 Gender Trouble um Judith Butler
2.1.2 Von mächtigen Diskursen und performativen Akten
2.1.3 Zur Frage nach dem Subjekt
2.1.4 Geschlechtliche Subjekte
2.1.5 Geschlecht als Körper
2.1.6 Heterosexualität als Norm
2.1.7 Fazit und Forschungsinteresse
oder: Das konstitutive Dreieck der Geschlechterintelligibilität
2.2 Weibliche Adoleszenz als normative Anforderung

3. Gegenstand, Methodik und Perspektive der Untersuchung
3.1 Literarische Texte und hegemoniale Diskurse
3.2 Methodische Herangehensweise und Zielsetzung
3.3 Zur ausgewählten Literatur

4. Die Untersuchung: Jugendliterarische Repräsentationen von Geschlechts-, Körper- und Sexualitätskonzeptionen in der weiblichen Adoleszenz
4.1 Körper in der weiblichen Adoleszenz
4.1.1 Körperselbstbilder
4.1.1.1 Der Körper im Spiegel
4.1.1.2 und in den Augen der Anderen
4.1.1.3 Zwischenfazit
4.1.2 Körpergestaltung
4.1.2.1 Aufbrezeln und hübsch machen
4.1.2.2 für das Date
4.1.2.3 Zwischenfazit
4.1.3 Körperideale
4.1.3.1 Supermodels
4.1.3.2 und Traumtypen
4.1.3.3 Zwischenfazit
4.2 Sexualität in der weiblichen Adoleszenz
4.2.1 Heterosexualität als Intelligibilitätsanforderung
4.2.1.1 Die andere Hälfte
4.2.1.2 und das erste Mal
4.2.1.3 Zwischenfazit
4.2.2 Heterosexuelle Geschlechterideale
4.2.2.1 Beziehungsgeile Frauen, triebhafte Männer
4.2.2.2 und die natürlichste Sache der Welt
4.2.2.3 Zwischenfazit
4.2.3 Heterosexuelle Interaktionspraxen
4.2.3.1 Die Anmache abwarten
4.2.3.2 und sich ergeben und hingeben
4.3.3.3 Zwischenfazit

5. Fazit zu den jugendliterarischen Repräsentationen weiblicher Adoleszenz

6. Fazit zum Ausgangspunkt und Anspruch der Untersuchung

Anhang: Quellenverzeichnis

1. Einleitung: Auftakt und Anstoß

Er musterte sie bewundernd, als sie aus dem Haus trat. „Die Frisur steht dir toll … und alles andere auch“ sagte er.

„Danke. Nehmen wir den Bus oder meinen Motorroller?“

„Mein Bruder hat mir seinen Wagen geliehen“, sagte Frank stolz und deutete auf einen roten BMW. „Keine Angst. Ich bin kein Helldriver. Bei mir bist du sicher … nicht nur, wenn ich hinter dem Steuer sitze.“

(Brandon 1994: 71f)

Das Auftakt-Zitat ist dem Jugendroman ‚Zeit für Gefühle’ (1994) aus der Reihe ‚Sweet Sixteen’ von Ann Brandon entnommen. Dieses Buch, dessen Cover eine junge strahlende Frau am Strand mit windverwehtem blondem langem Haar ziert, habe ich vor ein paar Jahren auf dem Sperrmüll gefunden. Zunächst belustigt habe ich angefangen darin zu blättern und es dann gelesen.

Manche Szenen und Dialoge veranschaulichten geschlechtliche und sexuelle Normen und Anforderungen, repräsentierten Stereotype, Klischees und Idealbilder, beschrieben Zwänge und Gewaltverhältnisse in einer Klarheit und Direktheit wie mir es vorher schwarz auf weiß nie begegnet ist. Und eben das gibt den Anstoß zu dieser Arbeit.

Vom hierarchischen System der Zweigeschlechtlichkeit, der Zwangsheterosexualität, adoleszenten Anforderungen oder Körpernormen zu sprechen ist abstrakt einfach; die sich verändernden Normen und Zwänge, die auch das eigene Leben bestimmen, aufzudecken und konkret zu formulieren oft schwierig.

Jugendliterarische Texte wie ‚Sweet Sixteen’ repräsentieren hegemoniale Normkonzeptionen, schreiben sie mit und fort. Und so übel die ReProduktion von Adoleszenzkonzeptionen, von stereotypen Geschlechterbildern, heterosexuellen Normen oder Körperidealen in Romanen für und über Jugendliche ist, so interessant werden diese dadurch als Forschungsgegenstand und so unterstützend können sie zur Erkennung und Aufdeckung von gesellschaftlichen Konzeptionen sein.

Ein weiterer Beweggrund dieser Arbeit ist der Anspruch, die von Judith Butler artikulierte und analysierte normative Triade von Geschlechtsidentität, Körper und Begehren genauer zu betrachten und auf aktuelle Diskurse zu beziehen.

Dieses theoretische Gebäude bildet dann auch den Ausgangspunkt meiner Untersuchung.

2. Theoretischer Ausgangspunkt

Zur Darstellung meines theoretischen Ausgangspunkts werde ich mich auf einige Thesen aus Judith Butlers geschlechtertheoretischen Werken beziehen, die seit Anfang der 1990er die feministische Debatte mitbestimmen.

Butlers Thesen als theoretischen Ausgangspunkt zu setzen heißt dabei für mich, diese nicht als feststehende Prämisse vorauszusetzen, sondern vielmehr als Startplatz zu begreifen, als Ort von dem aus meine Exkursion in die Welt der trivialliterarischen Repräsentationen weiblicher Adoleszenz startet, vor dessen Hintergrund ich meine Forschungsfrage entwickle, den ich aber durch und während der Exkursion zugleich näher betrachten und begreifen, spezifizieren und konkretisieren, erkunden und erweitern möchte.

Im zweiten Unterkapitel werde ich meine Ausgangsthesen zur weiblichen Adoleszenz formulieren und mich zu dieser Thematik auf Autorinnen aus der feministisch-pädagogisch orientierten Geschlechterwissenschaft beziehen.

2.1 Geschlechtertheoretische Thesen Judith Butlers

Als ein Ziel der Butlerschen Geschlechtertheorie lässt sich formulieren, die Triade von Geschlechtsidentität, Geschlechtskörper und sexuellem Begehren und ihre vorgebliche Kohärenz zu entnaturalisieren und sie als Effekt hegemonialer Diskurse, als Ergebnis performativer Akte zu entlarven.

Um diesen Theorieansatz und Anspruch nachvollziehen zu können, möchte ich im Folgenden Butlers Diskurs-, Performativitäts- und Subjektbegriff näher betrachten, um dann auf ihre Thesen zur Konstituierung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Körperlichkeit einzugehen und hieraus mein Forschungsinteresse zu entwickeln.

Unterstützen werden mich bei der Rekonstruktion der Butlerschen Argumentation, neben Butlers Publikationen (1991, 1993a, 1993b, 1997) insbesondere Melanie Plößer (2005), Paula-Irene Villa (2001, 2003) und Karin Ludewig (2002).

Dem voranstellen werde ich ein einleitendes Kapitel zu den Auswirkungen und Debatten um Butlers geschlechtertheoretische Publikationen.

2.1.1 Gender Trouble um Judith Butler

„Kaum eine andere Autorin hat in der gegenwärtigen feministischen Theorie für so viel Aufsehen gesorgt wie Judith Butler. Und kaum eine andere Theoretikerin zu Geschlechterfragen war und ist derart umstritten.“ (Villa 2003: 11)

Judith Butler, eine in den USA lehrende Professorin und Philosophin, hat mit ihrem 1990 erschienenen Buch ‚Gender Trouble’ (dt. 1991: ‚Das Unbehagen der Geschlechter’) dekonstruktivistische, poststrukturalistische Theorien in feministische und geschlechterwissenschaftliche Diskurse eingebracht und damit weitreichende, nachhaltige Debatten ausgelöst, feministische Theorien und Politikkonzepte erschüttert. Denn mit ihrer Theorie, dass die zweigeschlechtliche Ordnung diskursiv erzeugt wird, Geschlechtskörper, -identitäten und Begehren durch Wiederholungen und Ausschlüsse performativ hervorgebracht werden, wendete sich Butler nicht nur gegen die Ontologisierung und Naturalisierung von Geschlecht; Sie rückte auch das Subjekt feministischer Identitätspolitik, das ‚Wir Frauen’, als Vereinheitlichungen und Ausschlüsse produzierende Kategorie, in die Kritik:

„Das Subjekt des Feminismus [wird] gerade durch jene Machtstrukturen hervorgebracht und eingeschränkt (…), mittels derer das Ziel der Emanzipation erreicht werden soll“ (Butler 1991: 17).

Einige Feministinnen, insbesondere aus dem deutschsprachigen Raum, fürchteten eine zersetzende Wirkung dieser Thesen für den Feminismus: Mit Butlers Kritik an der Kategorie ‚Frau’ gehe eine „Verabschiedung des Projekts feministischer Politik“ (vgl. Landweer/Rumpf 1993: 6 n. Plößer 2005: 10) einher. Die dekonstruktive Perspektive wurde verdächtigt, „dem Feminismus die ‚Frauen’ nehmen zu wollen und ihn damit jedweder Handlungsmöglichkeit zu berauben“ (vgl. Benhabib 1993 n. ebd.: 10).

Ein Teil dieser Feministinnen und GeschlechterforscherInnen wendete sich „mit ‚Grausen’ ab“ (vgl. Wartenpful 2000: 35 n. ebd.: 13) oder bewertete Butlers ‚Gender Trouble’ schlicht als ein „höchst oberflächliches und ärgerliches Buch“ (Hagemann-White 1993: 69 zit. n. Villa 2003: 11), während ein anderer Teil in der dekonstruktiven Kritik ein Mittel zur „längst überfälligen Abschiednahme von der obligatorischen Zwangseinheit ‚Wir Frauen’“ (vgl. Haas 1995: 10 n. Plößer 2005: 13) erkannte.

Weitere Kritik entfaltete sich vor allem an Butlers Umgang mit dem Körper in ‚Gender Trouble’. Ihr wurde vorgeworfen, die Stofflichkeit des Körpers sowie die materielle Erfahrung von Geschlechtlichkeit nur mangelhaft oder marginal zu berücksichtigen, „den Leib zu verdrängen“ (vgl. Lindemann 1993 n. Villa 2003: 78) oder eine „Frau ohne Unterleib“ zu phantasieren und damit „eine zynische Praxis der Entkörperung zu betreiben“ (vgl. Duden 1993 n. Ludewig 2002: 185).

Butler reagierte in ihrem 1993 erschienen Buch ‚Bodies that Matter’ (dt. 1995: ‚Körper von Gewicht’) auf diese Kritik. Dort setzte sie sich intensiv mit der Konstituierung des (Geschlechts)Körpers auseinander, dessen Materialität sie nicht leugnet sondern resignifiziert, indem sie diese als Ergebnis eines Materialisierungsprozesses, als produktive Wirkung von Macht versteht und ernstnimmt, denn „Die Konzepte der Materie und des Körpers dekonstruieren heißt nicht, sie zu verneinen oder abzulehnen“ (Butler 1993a: 52), sondern vielmehr die in diesen Konzepten abgelagerte Macht- und Herrschaftsgeschichte nachzuzeichnen (vgl. Ludewig 2002: 185f).

Mittlerweile haben sich viele der Wogen um die dekonstruktive Kritik am Feminismus geglättet, sind einige Missverständnisse bezüglich Butlers Thesen und Begriffen beseitigt und Butler wird in zahlreichen wissenschaftlichen Disziplinen rezipiert und in manchen Kreisen als Star der feministischen Bewegung gefeiert.

Selbst in der Pädagogik, in Konzepten der feministischen Mädchenarbeit oder der geschlechtsbezogenen Bildungsarbeit, finden sich Rekurse auf Butlers Theorien und Versuche, Ansätze einer dekonstruktiven pädagogischen Praxis zu entwickeln und umzusetzen (u.a. Hartmann 2001, Jantz 2001, Howald 2001, Plößer 2005).

Judith Butler hat mit ihrer Analyse zur Subjekt- und Geschlechterkonstruktion, und dieser Meinung möchte ich mich anschließen, feministische Politik nicht verabschiedet, sondern vielmehr einen Beitrag zur „Revitalisierung feministischer Politikkonzepte“ (Plößer 2005: 92) geleistet. Denn Butler verwirft nicht die Notwendigkeit, sich auf die Kategorie ‚Frauen’ zur Thematisierung von Normierungen und Offenlegung von sexistischen Gewalt- und Machtverhältnissen zu beziehen, sie ergänzt mit ihrer Kritik am Feminismus die feministische Kritik dahingehend, auch die mit dieser Bezugnahme einhergehenden Ausschlüsse, Vereinheitlichungen und Reproduktionen zu problematisieren.

Es gilt „eine doppelte Bewegung zu erlernen: die Kategorie anzuführen und dementsprechend eine Identität vorläufig zu stiften und die Kategorie gleichzeitig als Ort der dauernden politischen Auseinandersetzung zu öffnen“ (Butler 1997: 303).

2.1.2 Von mächtigen Diskursen und performativen Akten

Butler bezieht sich in ihrem Diskursbegriff auf Foucault, und definiert Diskurs als „nicht bloß gesprochene Wörter, sondern ein Begriff der Bedeutung. (…) Ein Diskurs stellt nicht einfach vorhandene Praktiken und Beziehungen dar, sondern er tritt in ihre Ausdrucksform ein und ist in diesem Sinne produktiv“ (Butler 1993b: 129).

Butler betont damit die Wirkmächtigkeit von Diskursen als „Systeme des Denkens und Sprechens“ (Villa 2003: 20), die die Dinge nicht bloß beschreiben sondern formieren, deren Wirkungen sich materialisieren. Diskurse repräsentieren keine prädiskursive Realität, sondern produzieren realitätsmächtige Repräsentationen, sie interpretieren keine vorgängige Wirklichkeit, sondern verwirklichen Interpretationen.

Diskurse haben eine produktive und eine restriktive Wirksamkeit: Sie ermöglichen das, „was sich überhaupt sinnvoll formulieren lässt“ (Villa 2003: 20) und setzen zugleich „die Grenzen der - geistig nachvollziehbaren und artikulierbaren – Erfahrung dieser Dinge“ (Ludewig 2002: 168) fest. D.h. Diskurse haben die Macht Möglichkeiten der Artikulation und Materialisierung zu schaffen und zu beschränken.

„Die Macht des Diskurses, seine Wirkungen zu materialisieren, stimmt somit überein mit der Macht des Diskurses, den Bereich der Intelligibilität einzugrenzen.“ (Butler 1997: 259)

Unter Intelligibilität fasst Butler das, was sozial sinnvoll, anerkannt und verstehbar ist, weil es den vorherrschenden Diskursen entspricht (vgl. Villa 2003: 158).

Wenn es aber einen Bereich sozialer Intelligibilität gibt, der diskursiv begrenzt wird, dann muss es notwendig auch etwas außerhalb dieses Feldes sozialer Anerkennung geben.

Diese „ausgeschlossenen Orte“, das Verworfene und Unausgesprochene sind zugleich die „dünnsten Ränder“ eines Diskurses und als solche nur in Bezug zu diesem denkbar, sie sind das „konstitutive Außen“, konstitutiv für das was innerhalb des Diskurses geschieht, geschehen kann (vgl. Butler 1997: 30).

„Das konstitutive Außen ist das, was aus dem Diskurs ausgeschlossen wird und zwar nicht ein für allemal, sondern in einer ständigen Wiederholung der hegemonialen Normen.“ (Jäger 2004: 67)

Es sind immer mehrere teils widersprüchliche Diskurse, die den Bereich der Intelligibilität abstecken, die Bedeutungen generieren und deren Wirkungen sich materialisieren. Und Diskurse sind eingebunden in gesellschaftliche Machtverhältnisse, sie sind unterschiedlich in ihrer Hegemonialität und damit unterschiedlich in ihrer Wirkmächtigkeit. (vgl. Villa 2003: 25)

Die Macht von Diskursen entfaltet sich über das Prinzip der Performativität; erst performative Sprechakte verleihen den Diskursen ihre Produktivität und Materialität.

Mit dem Begriff der Performativität rekurriert Butler auf Austins Sprechakttheorie (Austin 1972). Performativität ist zu verstehen als „die ständig wiederholende und zitierende Praxis, durch die der Diskurs die Wirkung erzeugt, die er benennt“ (Butler 1997: 22).

Performative Sprechakte sind zugleich dadurch gekennzeichnet, dass sie Bedeutungen nicht fixieren können, sondern sogenannte ‚Anrufungen’ sind. Sie zitieren bestehende Bedeutungen, deren Gehalt aber immer kontextabhängig, historisch und kulturell variabel ist. (vgl. Villa 2001: 135)

Das Angerufene muss ritualisiert und legitimiert sein, um performativ Wirkkraft zu erzeugen:

„Kein ‚Akt’ kann unabhängig von einer geregelten und sanktionierten Praxis die Macht ausüben, das zu produzieren, was er deklariert.“ (Butler 1997: 154)

D.h. die Wirkungsmacht von (Sprech)Akten ist abhängig von sozialen Regelungen, Konventionen und Hierarchien, eine performative Äußerung kann nur dann funktionieren, wenn mit dieser bereits bestehende, legitimierte Normen wiederholt werden.

„Nach Butler konvergiert also die normative Macht der Performativität in zwei Bewegungen: in derjenigen der Wiederholung und derjenigen des Ausschlusses“ (Wachter 2001: 81 zit. n. Plößer 2005: 93).

Performative Äußerungen sind demnach immer Zitate, Zitate übergreifender Diskurse, Anrufungen bestehender Bedeutungen, Wiederholungen hegemonialer Normen und Konventionen. Sie kennzeichnen den Bereich in denen die Macht als Diskurs agiert, die in ihrer Wirkung die diskursiven Grenzen der Intelligibilität absteckt, Bedeutungen materialisierungseffektiv generiert und Ausschlüsse produziert.

Woraus aber beziehen ebendiese Diskurse, Bedeutungen und Normen ihre Hegemonialität? Wer oder was verschafft ihnen die Macht, die den Akten ihre Performativität verleiht?

Diesen Fragen möchte ich im Folgenden im Zusammenhang mit der Frage nach der Butlerschen Subjektkonzeption nachgehen.

2.1.3 Zur Frage nach dem Subjekt

Butler wendet sich mit ihren Arbeiten gegen die Auffassung eines voluntaristischen, eines autonomen und mit sich selbst identischen Subjekts; sie ist angetreten, das Subjekt zu ent-ontologisieren; ihre Suche gilt den Mechanismen der Produktion des Subjekts, um „die Grausamkeiten, durch die Subjekte produziert und differenziert werden, zu entlarven“ (Butler 1993b: 131f). Insofern kann das Subjekt bei Butler nicht als ein prädiskursives ontologisches Faktum konzipiert sein, das gesellschaftlichen Macht- und Herrschaftsverhältnissen vorgelagert ist.

Braucht es denn nicht, so könnte man fragen, ein den Diskursen vorgängiges Subjekt, das Diskurse überhaupt erst hervorbringt und als souveräner Handlungsträger performativer Akte antritt? Oder haben Diskurse, Normen und Konventionen in der Butlerschen Konzeption eine Eigenmächtigkeit durch die sie Dinge und eben auch Subjekte mit Bedeutung belegen und zum Leben erwecken?

Mit anderen Worten: Konstruiert der Diskurs das Subjekt oder das Subjekt den Diskurs?

Die Fragen sind falsch gestellt oder unterliegen den „Verführungen der Grammatik“ (Butler 1997: 28) wie Butler es formuliert. „Es bedarf eines gewissen Misstrauens der Grammatik gegenüber, um die Sache in einem anderen Licht zu sehen“ (ebd.: 28).

Die Produktivität und Restriktivität von normativen Diskursen, die ich bereits im vorherigen Kapitel aufgezeigt habe, bezieht Butler auch auf die Konstituierung von Subjekten:

Es sind Diskurse über Subjekte, die die Möglichkeit artikulieren, in denen Subjekte Intelligibilität erreichen, d.h. in denen sie überhaupt zum Vorschein kommen. (vgl. Butler 1993b: 132/Fn. 2) Mit der diskursiven Absteckung des Feldes kultureller Intelligibilität, werden zugleich bestimmte Positionen mit Subjektstatus besetzt, der ausgeschlossenen verwehrt wird.

Für den Prozess der Subjektivation heißt das, „der Diskurs bietet bestimmte Positionierungen und Identifizierungen an (…) und in der Übernahme dieser diskursiv vermittelten Positionen wird das Individuum zum Subjekt“ (Plößer 2001: 92). Dass heißt auch, die Identifizierungsprozesse gehen der Bildung eines Subjekts voraus und ermöglichen diese. „Sie werden genaugenommen aber nicht von einem Subjekt vollzogen“ (Butler 1997: 40).

Der Prozess der Subjektivation ist für Butler synonym mit Unterworfenwerden: „Kein Individuum wird Subjekt ohne zuvor unterworfen/subjektiviert zu werden“ (Butler 2001: 16 zit. n. Villa 2003: 42).

Dieses Verständnis von Subjektivation als Unterworfenwerden durch Macht, verleitet dazu die Macht oder den machtvollen Diskurs an die grammatische Stelle des Unterwerfenden, des Konstrukteurs zu setzen. Macht, Diskurs oder Handlung treten nach Butler aber erst durch den Prozess der Wiederholung in Erscheinung:

„Es gibt da keine Macht, die handelt, sondern nur ein dauernd wiederholtes Handeln, das Macht in ihrer Beständigkeit und Instabilität ist.“ (Butler 1997: 32)

Insofern wird das Subjekt zwar von Machtdiskursen ermöglicht, konstituiert, nicht aber vollständig konstruiert, einseitig geprägt oder determiniert:

„Es gibt kein Subjekt vor seinen Konstruktionen, und genausowenig ist das Subjekt von seinen Konstruktionen festgelegt“ (Butler 1997: 177); das Individuum wird „durch die diskursive Eingebundenheit dazu veranlasst, sich aktiv als Subjekt zu konstituieren“ (Plößer 2005: 92) und ist so nie vollständig konstituiert, „sondern wird immer wieder neu entworfen (subjected) und produziert“ (Butler 1993a: 45).

Das Subjekt konstituiert sich bei Butler also durch diskursive Machtformationen und das Prinzip der Performativität; durch fortwährende Identifizierungen mit diskursiv vermittelten intelligiblen Positionen und permanenten Zitationen hegemonialer Normen.

Zugleich ist die Wirkmächtigkeit einer performativen Äußerung aber abhängig von der Legitimität und Hegemonialität der zitierten Norm und diese ist und bleibt nur dann eine hegemoniale, legitimierte Norm, wenn sie von Subjekten beständig aktualisiert und zitiert wird. Die Macht der Diskurse, die Autorität von Normen oder Subjektpositionen verdankt sich allein einer unendlichen Kette an Zitationen. Gleichzeitig sind es die durch die Zitationen bestätigten und aktualisierten hegemonialen Normen über die Subjekte konstituiert werden. (vgl. Plößer 2001: 95f)

Insofern werden „Subjekt und Norm (…) beide in gegenseitiger Abhängigkeit durch das Prinzip der Performativität hervorgebracht“ (Plößer 2001: 96).

Bleibt zu fragen, welche normativen Anforderungen auf Individuen einwirken, wie diese Positionen konzeptionalisiert sind durch die ein Individuum den Status eines Subjekts erhält?

Subjektstatus ist nach Butler mit Identität verbunden. Und die Konzeptionen von Identität sind von der Annahme bestimmt, Identitäten seien selbstidentisch „d.h., in der Zeit als selbe, einheitlich und innerlich kohärent fortbestehen[d]“ (Butler 1991: 37).

Das ‚Ich’ entsteht, „indem es gerufen wird, benannt wird, angerufen wird“ (Butler 1997: 310);

„die Anrede ruft das Subjekt ins Leben“ (Butler 1998: 43 zit. n. Villa 2003: 46).

Und diese Anrufungen operieren mittels Identitätskategorien, so geht mit einer Anrede die Forderung einher, den Namen und damit zugleich eine Identität anzunehmen (vgl. Villa 2003: 47).

Subjektbildungsprozesse sind aber immer auch „Differenzierungsakte“ (Butler 1993a: 44). Um eine stabile Identität zu erreichen, müssen andere mögliche Identifizierungen ausgeschlossen werden; „Identitätskategorien haben niemals nur einen deskriptiven, sondern immer auch einen normativen und damit ausschließenden Charakter“ (ebd.: 49).

Und dieses „Gebiet verworfener Andersheit“ (ebd.: 44) ist zugleich das „Gebiet von nichtautorisierten Subjekten“ (ebd.: 46), und als solches das konstitutive Außen der Subjektbildung: Die verworfenen, zurückgewiesenen Positionen, die ‚nicht lebbaren’, ‚unbewohnbaren’ Zonen, die dennoch dicht bevölkert sind von Nichtautorisierten, sind notwendig, um die „definitorische Grenze für den Bereich des Subjekts“ abzustecken (vgl. Butler 1997: 23).

Insofern sind diese Ausschlüsse keinesfalls neutral, sondern beinhalten die gewaltsame Zurückweisung des Nichtidentischen, dessen Entwertung, Erniedrigung, Vernichtung (vgl. Ludewig 2002: 42). Die performative Konstituierung ist von Gewaltförmigkeit geprägt, „der Prozess der Subjektwerdung wird von Machtstrukturen regiert“ (ebd.: 42).

Für Butler ergibt sich daraus die politische Notwendigkeit, die Verfahren der Konstruktion und Auslöschung durch Dekonstruktion nachzuzeichnen (vgl. Butler 1993a: 47). Ihr Erkenntnisinteresse spezifiziert sie hinsichtlich der diskursiven Entstehung von Subjekten als geschlechtlich Identifizierte.

Hierauf möchte ich im Folgenden eingehen und dadurch zu den Kernthesen und Fragen meiner Arbeit gelangen.

2.1.4 Geschlechtliche Subjekte

„Wird ein Baby geboren, lautete eine der ersten Fragen: ‚Was ist es?’ Es wird erst zu einem ‚Ich’ durch die Zuweisung des Titels ‚Mädchen’ oder ‚Junge’ und durch einen entsprechenden Eigennamen. Diese Zuweisung ist die Bedingung der Möglichkeit seiner oder ihrer sozialen Lebensfähigkeit, seines oder ihres Subjektstatus.“ (Villa 2003: 49)

Die Zuerkennung des Subjektstatus ist nach Butler an eine geschlechtliche Identität gebunden. Geschlecht ist eine der Positionen die eingenommen werden muss, um eine Ich-Identität werden zu können. Diese Position ist als Identitätskategorie definiert als eindeutig männlich oder weiblich, innerlich kohärent und fortbestehend und als Subjektposition errichtet durch gewaltförmige Ausschlüsse.

Wenn aber geschlechtliche Identität als Bedingung gesetzt wird, um überhaupt einen Subjektstatus zu erlangen, dann heißt das umgekehrt: „Es gibt kein „Ich“ vor der Annahme eines Geschlechts“ (Butler 1997: 139). Geschlechtliche Identität kann nicht willentlich angenommen, geschlechtliche Normen nicht frei gewählt inszeniert werden.

„Die Zitierung der geschlechtlichen Norm ist vielmehr notwendig, um sich als ein ‚jemand’ zu qualifizieren, um als ein ‚jemand’ lebensfähig zu werden“ (ebd.: 319); d.h. auch: „Das Ich, das zwischen den Positionen auswählt, ist immer schon durch sie konstituiert“ (Butler 1993a: 40).

Butler betont dadurch den Zwang zur permanenten Zitation von Geschlechternormen, der mit der Zuweisung von Geschlechtszugehörigkeit einhergeht und die Androhung der Aussperrung aus dem Bereich der Intelligibilität durch die der Diskurs seine Macht entfaltet.

Der Ausruf „Es ist ein Mädchen!“ ist dann nicht eine bloße Zuschreibung, sondern vielmehr ein Befehl; er initiiert einen Prozess, mit dem ein bestimmtes ‚zum Mädchen werden’ erzwungen wird (vgl. Butler 1997: 318) und er ist eine performative Äußerung, „der erste Sprechakt in einer folgenden lebenslänglichen Kette von sprachlichen Gesten, die jedes Mal bei ihrer Ausführung jene erste Geschlechtszuschreibung repetieren und ihre Wirkung erneuern“ (Ludewig 2002: 173).

Der Zwang zur fortwährenden Zitation geschlechtlicher Positionen ist zugleich die Bedingung für deren performative Wirkkraft; „Zwang verleiht der Performativität den Antrieb und hält sie aufrecht“ (Butler 1997: 139).

Geschlechtliche Identität wird nach Butler hervorgebracht durch die erzwungene unentwegte Wiederholung von legitimierten geschlechtlichen Normen. Das Zitat einer geschlechtlichen Position erzeugt das, was es benennt: die geschlechtlichte Position Mann oder Frau. Dieser Prozess der Identifizierung mit diesen, als eindeutig, einander ausschließend definierten, Setzungen geht einher mit der beständigen Verwerfung anderer Möglichkeiten, die zugleich als nicht-authentische, anormale, unnatürliche markiert werden.

Geschlecht konstituiert sich „durch eine Reihe von Verwerfungen, radikalen Auslöschungen, denen die Möglichkeit kultureller Artikulation regelrecht verwehrt wird“ (Butler 1997: 30).

Und zugleich sind diese ausgelöschten Positionen, diese Geschlechts-Unidentitäten notwendig dafür, dass „die legitimierte intelligible Geschlechtlichkeit als einzig wahre und mögliche erscheint“ (Paulus 2000: 75 zit. n. Plößer 2005: 100).

2.1.5 Geschlecht als Körper

Um eine legitimierte, intelligible Geschlechtlichkeit zu erlangen braucht es nicht nur eine eindeutige, stabile Geschlechtsidentität, sondern auch den dazu passenden Körper.

Hegemoniale Normen regulieren nicht nur die sozialen Positionen Mann oder Frau sondern sind auch an der Konstitution des materiellen Körpers beteiligt. Die Materie des Körpers versteht Butler als einen Prozess der Materialisierung, der im Laufe der Zeit stabil wird, als etwas zu Materie Gewordenes (vgl. Butler 1997: 32).

In diesem Sinne ist der Körper zwar etwas ganz und gar Materielles, „aber die Materialität wird als die Wirkung von Macht, als die produktivste Wirkung von Macht überhaupt, neu gedacht werden“ (Butler 1997: 22).

Materie ist also immer bereits durch Machtdiskurse konfiguriert, „es [gibt] keine Bezugnahme auf einen reinen Körper, die nicht zugleich eine weitere Formierung wäre“ (ebd.: 33).

Damit ist aber auch die Natürlichkeit von Geschlechtskörpern obsolet; Körper sind vielmehr durch Geschlechterdiskurse konfiguriert, eindeutig zweigeschlechtliche Körper demnach normative materialisierungseffektive Ideale.

„Das ‚biologische’ Geschlecht wird nicht mehr als ein körperlich Gegebenes ausgelegt, dem das Konstrukt des sozialen Geschlechts künstlich auferlegt wird, sondern als eine kulturelle Norm, die die Materialisierung von Körpern regiert.“ (ebd.: 22f)

Das Körpergeschlecht ist dann nicht mehr Grundlage geschlechtlicher Zuschreibungen und Identifizierungen sondern deren Effekt, die Anrufung „Es ist ein Mädchen!“ bezieht sich als Imperativ auch auf die materielle Verkörperung des Mädchenseins.

Butler identifiziert das biologische Geschlecht als konstitutive Norm, als eine derjenigen Normen „durch die ‚man’ überhaupt erst lebensfähig wird, dasjenige, was einen Körper für ein Leben im Bereich kultureller Intelligibilität qualifiziert“ (ebd.: 22).

Indem Butler auch den Geschlechtskörper als von Machtdiskursen konstituierten, performativ erzeugten begreift, verabschiedet sie sich von der Trennung in ‚sex’ und ‚gender’ im Sinne eines vordiskursiven, natürlichen Geschlechts gegenüber dem sozialen Geschlecht. Mehr noch, sie wirft diesem Modell vor, durch die Unterscheidung die Vorstellung eines natürlichen, vorgängigen Geschlechtskörpers erst zu produzieren sowie dessen Genese und die damit verbundenen normativen Zwänge, Regulierungen und Ordnungskriterien zu verschleiern. (vgl. Plößer 2005: 103f)

Denn wird der Geschlechtskörper, als der Natur zugehörig aus dem gesellschaftlichen Diskurs ausgeschlossen, dient das der Absicherung willkürlicher Setzungen und normativen Zwängen (vgl. Jäger 2004: 68). Mit der Naturalisierung des Geschlechtskörpers können Geschlechterdualismen und -hierarchien gestützt, gewaltförmige Ausschlüsse und Verwerfungen legitimiert und verdeckt werden.

Erst wenn das biologische Geschlecht nicht mehr als natürlich, dem Sozialen vorgängig interpretiert wird, ist es möglich nach den regulierenden Normen zu fragen, die das Körpergeschlecht materialisieren, die Mittel der zwanghaften Regulierung aufzudecken und die Kriterien der Intelligibilität in den Blick zu nehmen.

Die ‚Natürlichkeit des Geschlechtskörpers’ fasst Butler als „sedimentierte Wirkung einer andauernd wiederholenden oder rituellen Praxis“ (Butler 1997: 32); „diese Sedimentierung hat mit der Zeit einen Satz leiblicher Stile produziert, die in verdinglichter Form als natürliche Konfigurierung der Körper in Geschlechter (sexes) erscheinen“ (Butler 1991: 206).

Und eben dieser ‚Schein der Natürlichkeit’ wirkt als diskursive Strategie, mittels derer die Gesetze, die den Produktionsprozess des Geschlechtskörpers und dessen Verhältnis zur Geschlechtsidentität regulieren, verborgen werden:

„Indem der Körper als ‚natürliche’ Grundlage einer Geschlechtsidentität imaginiert wird, gerät aus dem Blick, über welche diskursiven Normen das Verhältnis von Geschlechtskörper und sozialer Geschlechtsidentität erst konstituiert wird.“ (Plößer 2005: 109)

Eben jenes Verhältnis, darauf habe ich oben schon verwiesen, ist bestimmt durch die Norm der Kohärenz von Geschlechtskörper und Geschlechtsidentität. Die Geschlechter-intelligibilität wird nach Butler aber noch durch ein weiteres Normativ strukturiert und abgesichert: das der Heterosexualität.

2.1.6 Heterosexualität als Norm

„‚Intelligible’ Geschlechtsidentitäten sind solche, die in bestimmtem Sinne Beziehungen der Kohärenz und Kontinuität zwischen dem anatomischen Geschlecht (sex), der Geschlechtsidentität (gender), der sexuellen Praxis und dem Begehren stiften und aufrechterhalten.“ (Butler 1991: 38)

Normativ gesetzt wird demnach die Übereinstimmung eines weiblichen Körpers mit einer weiblichen Geschlechtsidentität und einem Begehren, das sich auf Männer richtet und in bestimmten heterosexuellen Praxen ausgelebt wird.

Die Heterosexualität ist damit eine weitere derjenigen Normen, die die Intelligibilität einer Person bestimmt und damit nicht nur die hegemoniale, dominante Form von Sexualität; heterosexuelle Identität ist fundamental für den Subjektstatus.

Wie geschlechtliche bleibt heterosexuelle Identität dabei ein permanentes Werden und muss sich zugleich eindeutig, kohärent, stabil und natürlich geben. (vgl. Villa 2003: 69f)

Und Heterosexualität konstituiert sich ebenso über gewaltsame Ausschlüsse, Abwertungen und Verwerfungen: Heterosexualität gilt als das authentische, richtige Begehren, andere Begehrensausrichtungen und sexuelle Praxen, wie Homosexualität, sind demgegenüber rechtfertigungsbedürftige Pathologien, Anomalien oder vorübergehende Phasen. (vgl. Villa 2001: 144f)

Homosexualität bildet damit das konstitutive Außen der Heterosexualität als Norm:

„Nur auf der Grundlage der Verwerfung von homosexuellen Praktiken und Identitäten ist es überhaupt möglich, die angeblich natürliche Heterosexualität aufrecht zu erhalten.“ (Jäger 2004: 67)

Die Norm zur Heterosexualität ist dabei verschränkt mit Geschlechternormen; die heterosexuelle Logik verlangt, „daß sich Identifizierung und Begehren gegenseitig ausschließen sollen“ (Butler 1997: 328), mit dem Zwang das eine Geschlecht zu leben, ist zugleich verbunden das andere zu begehren. Andernfalls wird die Subjektposition aufs Spiel gesetzt: So gilt eine lesbische Frau als ‚nicht-richtige Frau’ und „bei einer heterosexuellen Frau, die nicht den Geschlechtsnormen entspricht, wird der Verdacht laut, sie sei eine Lesbe“ (Ott 1998: 137).

Dieses wirkmächtige Modell der Geschlechterintelligibilität ist, was Butler unter dem Begriff der ‚heterosexuellen Matrix’ fasst:

„Die heterosexuelle Matrix bezeichnet einen Machtkomplex, in dem die kulturelle Norm der Heterosexualität mit Ausschlusscharakter die Grundlage der Konstitution von Geschlecht bildet.“ (Bublitz 2002: 41 zit. n. Plößer 109)

2.1.7 Fazit und Forschungsinteresse

oder: Das konstitutive Dreieck der Geschlechterintelligibilität

Über Heterosexualität lässt sich damit ebenso wie über Geschlechtsidentität und Geschlechtskörper zusammenfassend sagen, dass sie nie fixe Pole sind, sondern aufgrund hegemonialer Diskurse fortwährend hervorgebracht werden und sich durch Ausschlüsse konstituieren. Und sie stehen als normative Dimensionen in einem Wechselverhältnis und konstituieren sich gegenseitig. Die drei Normative, als Kriterien der Intelligibilität, wirken als „konstitutives Dreieck“ (Villa 2003: 76), als eine „metaphysische Einheit“ (Butler 1991: 46) und bilden ein normatives Verbindungsgeflecht:

Erst aus der vermeintlichen Kohärenz dieser drei Elemente erwächst die Wirkkraft von Geschlecht als essentialistische Unterfütterung des modernen Subjekts (vgl. Ott 1998: 104).

Indem die Beziehung der Kohärenz und Kontinuität zwischen diesen drei Elementen als ‚natürlich kausale’ bestimmt wird, sind zugleich andere Bezüge als ‚diskontinuierlich, inkohärent’ markiert, werden als Abweichungen definiert und sanktioniert (vgl. Butler 1991: 38f). Die heterosexuelle Matrix stellt insofern eine „imaginäre Folie“ dar, „auf der die performative Erzeugung von legitimen und illegitimen Subjekten organisiert wird“ (Plößer 2005: 109).

Als Gegenposition zu dieser zwar imaginären aber äußerst wirkmächtigen und gewaltförmigen normativen Konzeption lässt sich als Perspektive und Zielsetzung formulieren, das ontologisierte und naturalisierte Fundament dieser Matrix mit ihren Bausteinen Geschlechtsidentität, Geschlechtskörper und Heterosexualität zu erschüttern; als Methodik deren Verbindungslinien, Legitimationsstrategien und Ausschlüsse zu rekonstruieren und deren Diskursivität und Normativität aufzuzeigen.

Hier möchte ich Anschluss finden und zugleich die abstrakten, philosophischen Gedankengebäude Butlers auf eher triviale, niedrigschwellige Literatur und die sehr konkreten gesellschaftlichen Anforderungen und Zwänge in der weiblichen Adoleszenz beziehen.

2.2 Weibliche Adoleszenz als normative Anforderung

In meiner Untersuchung von Geschlechts-, Körper- und Sexualitätskonzeptionen möchte ich die Phase der weiblichen Adoleszenz in den Fokus stellen.

Adoleszenz lässt sich als „lebensgeschichtliche Phase des Übergangs von der Kindheit zum Erwachsensein“ (Flaake 2001: 8) definieren. In der hiesigen Kultur ist damit zugleich eine zunehmende Vergeschlechtlichung und Sexualisierung, der Zwang zur Entwicklung einer möglichst normgerechten geschlechtlichen und sexuellen Identität verbunden. „Denn vor allem in der Adoleszenz werden Individuen gesellschaftlich in die unterschiedlichen Praxen der Geschlechterordnung konsequent und folgenreich eingebunden“ (King 2000: 40).

Auch die in dieser Phase verorteten körperlichen Veränderungen lassen sich nicht unabhängig von hegemonialen Diskursen und normativen Anforderungen betrachten, sondern sind „immer schon eingebunden in kulturelle Bedeutungszusammenhänge und damit immer schon sozial geprägt und gesellschaftlich vermittelt“ (Flaake 2001: 8).

Die Lebensphase der Adoleszenz ist infolgedessen in besonderem Maße von Auseinandersetzungs- und Aneignungsprozessen bezüglich hegemonialer Geschlechts-, Körper- und Sexualitätskonzeptionen geprägt. Auch wenn geschlechtliche und sexuelle Identitäten nie vollständig konstituiert sind, in allen Lebensphasen und fortwährend performativ hergestellt werden, kann die Adoleszenz als eine „biographische Station mit besonderer Prägkraft“ (ebd.: 8) herausgestellt werden.

Dabei ist die Zeitspanne dieser biographischen Station, die laut WHO die Periode des Lebens von etwa 10 bis 20 Jahren umfasst (WHO 2007) ebenso als kulturelle Setzung zu verstehen, wie deren Bedeutsamkeit und prägende Kraft, die mit den in dieser Zeit verstärkt wirksam werdenden gesellschaftlichen Verortungs- und Identifizierungszwängen erklärt werden kann.

Ab einem festgesetzen Alter gilt es, einen ‚gesellschaftlich vorgezeichneten adoleszenten Entwicklungsplans’ (vgl. Möller 2005: 175) zu durchlaufen, bestimmte Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, sich dabei an gesellschaftlichen Normen zu orientieren und in bestehende normative Identitätskonzepte einzuordnen.

Ich beziehe mich in der vorliegenden Arbeit also auf Adoleszenz im Sinne einer gesellschaftlich konzeptionierten Phase, in der Jugendliche mit bestimmten Anforderungen, normativen Zwängen und Erwartungen, insbesondere hinsichtlich Geschlecht, Körper und Sexualität konfrontiert werden.

Damit richte ich mich gegen das Verständnis von Adoleszenz als ein natürlich, ontologisch-angelegter Entwicklungsverlauf. Ein solches Verständnis trägt dazu bei, dass hegemoniale Konzeptionen und Identifizierungszwänge unhinterfragt bleiben, legitimiert und perpetuiert werden. Umgekehrt ermöglicht die Hervorhebung der Normativität der Adoleszenz, der gesellschaftlichen Konzeptionalität der Jugendphase, die Entwicklungen, Identifizierungen und Problemlagen Jugendlicher im Kontext normativer Diskurse zu betrachten und damit auch deren Veränderbarkeit aufzuzeigen.

Im Anschluß an Carol Hagemann-White wende ich mich auch von der Vorstellung der Adoleszenz als ein ‚psychosoziales Moratorium der Selbstfindung’, als ein Schonraum zur Persönlichkeitsentfaltung ab und möchte demgegenüber den enormen sozialen Druck, die Anforderungen und Zwänge beleuchten, denen Jugendliche ausgesetzt sind (vgl. Hagemann-White 1992: 76).

Hagemann-White kritisiert zudem die oft geschlechtsmäßig undifferenzierten oder auch androzentrischen Untersuchungen und Darstellungen der Adoleszenz und betont die unterschiedliche Entwicklung von weiblichen und männlichen Jugendlichen (vgl. ebd.: 65ff). Mit meiner thematischen Spezifizierung auf die weibliche Adoleszenz verweise ich bereits auf geschlechterrelevante Differenzen bezüglich adoleszenter Entwicklungsaufgaben. Diese Differenzierung ist m. E. insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine der zentralen Anforderung in der Adoleszenz die Herausbildung und Festigung einer heterosexuellen männlichen oder weiblichen Geschlechtsidentität darstellt, notwendig.

Mir ist es aber auch wichtig mit dem Topos ‚weibliche Jugendliche’ keine vereinheitlichende Gruppe zu (re)formulieren und weibliche Adoleszenz nicht als eine historisch, kulturell und individuell invariable Phase zu behaupten, die alle als weiblich und jugendlich Definierten in gleicher Weise durchlaufen. Die Geschlechts-, Körper- und Sexualitätskonzeptionen, die den Entwicklungsplan ‚weibliche Adoleszenz’ bestimmen, sind normative Ideale, nicht erreichbare stereotype Vorstellungen und entsprechend sind auch die weiblichen, adoleszenten Jugendlichen oder die Entwicklungen und Probleme von Mädchen in der Adoleszenz vereinfachende, verdichtete Normvorstellungen, deren Rekonstruktion immer auch deren Reproduktion bedeuten kann. Zugleich üben gesellschaftliche Entwicklungspläne und normativen Konzeptionen von Geschlecht, Körper und Sexualität auf ihre Zielgruppe sehr reale Entwicklungs- und Identifizierungszwänge aus. Bestimmte Entwicklungen, Lebensformen und Identitäten werden entlang des Intelligibiltätsrasters als normal und natürlich anerkannt und privilegiert, davon abweichende ausgeschlossen und diskriminiert. Die realitätsmächtige Wirkung dieser normativen Setzungen ist nicht wegzutheoretisieren; sie bestimmen unzweifelhaft die Lebenswelt Jugendlicher, wenn auch in individuell differenter Weise und gepaart mit unterschiedlichen Anforderungen, wie z.B. kulturellen, familiären oder peergroupären Normen.

Um dieser Ambivalenz zu begegnen, möchte ich in der nachfolgenden Untersuchung zur weiblichen Adoleszenz, im Anschluss an Butlers eingangs formulierter Kritik, den Versuch der ‚doppelten Geste’ unternehmen: Die Kategorien ‚weibliche Jugendliche’ und ‚Adoleszenz’ anführen, dabei aber auch die mit deren Konstruktion einhergehenden Vereinheitlichungen und Ausschlüsse im Blick behalten; die Diskursivität und Normativität der hegemonialen Konzeptionen von Weiblichkeit, weiblicher Sexualität und Körperlichkeit aufzeigen und zugleich auf deren Bedeutung und Wirkung in der Lebenswelt weiblicher Jugendlicher verweisen.

3. Gegenstand, Methodik und Perspektive der Untersuchung

Den Analysegegenstand meiner Untersuchung bildet eine Auswahl an jugendliterarischen Texten; zugleich soll nicht die Literatur als solche im Fokus stehen, sondern vielmehr die in ihr repräsentierten und (re)produzierten Diskurse.

Das Verhältnis von literarischen Texten und hegemonialen Diskursen möchte ich im nachfolgenden Kapitel unter Bezugnahme auf zwei literaturwissenschaftliche Ansätze erläutern, um hieraus die methodische Herangehensweise abzuleiten. Im Anschluss folgen eine Beschreibung der Literaturauswahl und eine kurze Vorstellung der Texte.

[...]

Ende der Leseprobe aus 81 Seiten

Details

Titel
Geschlechts-, Körper- und Sexualitätskonzeptionen in der weiblichen Adoleszenz
Untertitel
Eine Untersuchung jugendliterarischer Repräsentationen und normativer Verstrickungen
Hochschule
Hochschule Bremen
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
81
Katalognummer
V88872
ISBN (eBook)
9783638036337
ISBN (Buch)
9783638933148
Dateigröße
715 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschlechts-, Körper-, Sexualitätskonzeptionen, Adoleszenz
Arbeit zitieren
Johanna Haack (Autor:in), 2007, Geschlechts-, Körper- und Sexualitätskonzeptionen in der weiblichen Adoleszenz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88872

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