Die attische Volksherrschaft. Die Entstehung der Demokratie in der Polis Athen und ihre Gegner


Hausarbeit, 2020

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ein hürdenreicher Weg zur Volksherrschaft
2.1 Krisenhafte Zeiten auf der attischen Halbinsel
2.2 Die Reformen von Solon
2.3 Ein Tyrannenmord als Geburtsstunde der Demokratie
2.4 Die Herrschaft des Volkes setzt sich durch

3. Der Zweifel der Philosophen am Mehrheitswillen
3.1 Platon aus Athen (427-347 v. Chr.)
3.1.1 Biographischer Kontext
3.1.2 Die unersättliche Gier des Menschen
3.2 Aristoteles von Stageira (384-322 v. Chr.)
3.2.1 Biographischer Kontext
3.2.2 Auf die Absicht kommt es an

4. Ist die Kritik der Philosophen berechtigt?

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis
6.1 Quellen und Übersetzungen
6.2 Forschungsliteratur

7. Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Bereits vor der neolithischen Revolution war der Mensch ein soziales Lebewesen, das in akephalen, d. h. herrschaftsfreien ,, Horden” organisiert war und in segmentär geprägten Gesellschaften lebte,1 um sowohl die eigene Existenz, als auch die der gesamten Ge-meinschaft in einer weitgehend ungezähmten Wildnis zu sichern. Doch nach der Sess-haftwerdung des Homo sapiens und der daraus resultierenden Entstehung der ersten Siedlungen und Städte kamen verschiedene Fragen bezüglich des dauerhaften Zusam-menlebens von größeren Menschenmassen an einem Ort auf. Auf welche Art und Weise sollte die Erwirtschaftung und Nutzung natürlicher Ressourcen erfolgen? Wie könnte ein friedliches Nebeneinander von Menschen(gruppen), die womoglich gegensätzliche Interessen vertraten, gewährleistet werden? Für wen oder für welche Teile der Gesell-schaft war es aus welchen Gründen legitim, wenn es sein muss auch gegen den Willen anderer, Entscheidungen zu treffen, welche die Zukunft einer gesamten Gemeinde be-stimmen? Auf der Suche nach Antworten auf diese existenziellen Fragen der Urbanisie-rung hat sich die ursprünglich auf einer überwiegend harmonischen Koexistenz von un-tereinander gleichrangigen Gruppen basierende soziale Ordnung im Laufe der Jahrhun-derte und Jahrtausende Schritt für Schritt aufgelöst, so dass sich primär patrilineare Erb-monarchien hierokratischer Provenienz2 als die weltweit dominierende Herrschaftsform etablieren konnten. Im 5. Jahrhundert v. Chr. jedoch wurden diese traditionellen Herr-schaftsstrukturen von den Bewohnern einer auf der attischen Halbinsel gelegenen πόλις (Stadtstaat) auf den Kopf gestellt. Die Bürgerschaft Athens beschloss sowohl bei inter-nen Konflikten, als auch bei externen Angelegenheiten Entscheidungen in Bezug auf das zukünftige Handeln der Stadt nicht mehr dem Willen eines Einzelnen (μοναρχία) oder einiger weniger (ὀλιγαρχία) zu überlassen. Vielmehr sollten diese einen unter Be-rücksichtigung der Interessen aller (männlichen) Bürger Athens entstandenen Konsens zum Wohle aller darstellen.

Auf Basis dieses Wissens ist das Ziel dieser Arbeit nach einer detaillierten Rekonstrukti-on der Genese dieser für die Antike unikaten Herrschaftsform zuerst die Argumente von zeitgenössischen Gegnern der δημοκρατία (Demokratie) zu repräsentieren, um anschlie-ßend beurteilen zu können, ob und wenn ja, inwieweit antike Philosophen und Staats-theoretiker, wie z. B. Platon oder Aristoteles mit ihrer Kritik an der attischen Volksherr-schaft Recht hatten bzw. an die wesentlichen Merkmale demokratisch organisierter Ge-sellschaften weiterhin Recht haben.

2. Ein hürdenreicher Weg zur Volksherrschaft

2.1 Krisenhafte Zeiten auf der attischen Halbinsel

Nach dem Untergang der minoisch-mykenischen Palastkultur (ca. 2000-1200 v. Chr.) wurden zivilisatorische Errungenschaften mediterraner Kulturen, wie z. B. die Schrift-lichkeit in Form des Linear-B oder der auf einem palatialen Wirtschaftssystem und dem marinen Fernhandel basierende Wohlstand breiter Bevölkerungsgruppen, um Jahrhun-derte zurückgeworfen, so dass während der Dark Ages (ca. 1200-750 v. Chr.) die Bevöl-kerungsdichte um das ägäische Meer herum vehement abnahm. Nichtsdestotrotz gehör-te Attika jedoch zu den wenigen Ortschaften, die auch während dieser krisenhaften Zeit dauerhaft besiedelt waren.3 Erst in der archaischen Zeit (ca. 800-500 v. Chr.) kam es in dieser Region wieder zu einem dynamisch voranschreitendem Bevölkerungswachstum, was neben der Entstehung diverser von der jeweiligen griechischen μητρόπολις (Mut-terstadt) abhängiger Kolonien, wie z. B. Syrakus auf Sizilien, zu einer Knappheit land-wirtschaftlicher Flächen führte.4 Da zudem im 6. Jahrhundert v. Chr. das aufgrund der gebirgigen Topographie Attikas sowieso begrenzt zur Verfügung stehende Ackerland von einflussreichen adeligen Familien, die im vorigen Jahrhundert die Monarchie besei-tigt und stattdessen eine Aristokratie errichtet hatten, kontrolliert wurde, kam es in At-hen unweigerlich zu einer wirtschaftlichen Krise, die aus der Verarmung der Bauern re-sultierte und mit einer Schuldknechtschaft vieler dieser sich zuspitzte. Obwohl die Spannungen zwischen den αριστοκράτες (Aristokraten) und dem λαοί (Volk) in einen στάσις (Bürgerkrieg) zu entarten drohten, schlugen die Athener im Gegensatz zu den Spartanern, die zur Lösung ihrer Probleme die Messener helotisierten und diese jahr-zehntelang für sich arbeiten ließen,5 einen gewaltlosen Weg ein. Sie suchten jemanden, der in er Lage war, sie als ἄρχων (höchster Beamte) mithilfe von grundlegenden Verän-derungen aus der misslichen Lage, in der sie sich befanden, zu befreien und fanden die-sen in Person von Solon von Athen (ca. 640-560 v. Chr.), ein aus dem Geschlecht der Medontiden stammender Nachfolger des letzten mythischen Königs Kodros von Attika.6

2.2 Die Reformen von Solon

Obwohl der athenische Gesetzgeber Solon von späteren Generationen als ,, der Weise” bezeichnet und zum ,, Vater der Demokratie” erklärt wurde, hatte er wohl nie vorgehabt, eine Art Volksherrschaft in Athen einzuführen. An einem Wandel der sozialen und öko-nomischen Bedingungen hatte er als ein adliger Kaufmann auch kaum Interesse.7 So-lons vorrangiges Ziel war es durch eine Neuordnung der Bürgerschaft (594 v. Chr.) eine eὐνομία (gute Ordnung) zu errichten und somit eine potenzielle τυραννία (Tyrannei) zu verhindern. Aus diesem Grund schuf er, nachdem er u. a. die Schuldknechtschaft abge-schafft und die Popularklage eingeführt hatte, eine timokratische Regierungsform (Herr-schaft der Angesehenen bzw. Besitzenden), in der eine Einteilung der Bürger in vier Steuerklassen erfolgte, die wie folgt aussahen: 1. Klasse: πεντακοσιομέδιμνοι = Groß-grundbesitzer, 2. Klasse: ἱππεῖς = Ritter, 3. Klasse: ζευγῖται = Jochbauern und 4. Klasse: θής = Arbeiter.8 Trotz der Tatsache, dass politische Ämter nach dieser neuen Verfassung lediglich der ersten Gruppe offen waren, wurde vor allem durch diese Änderung etwas Revolutionäres für die damalige Zeit durchgesetzt: ,, das alte, aristokratische Prinzip der aus Herkunft und Abstammung basierenden gesellschaftlichen Stellung9 wurde durchbrochen. Denn in einer Timokratie war nicht mehr die Zugehörigkeit zum Adel die Voraussetzung zur Übernahme politischer Ämter, sondern das nachweisbare Vermögen.

2.3 Ein Tyrannenmord als Geburtsstunde der Demokratie

Trotz anfänglichem Erfolg scheiterte der Plan Solons dauerhaft eine Alleinherrschaft in Athen zu verhindern. Der Aristokrate Peisistratos (ca. 600-527 v. Chr.), der sich in den 560er Jahren v. Chr. im Machtkampf um Athen gegenüber Megakles und Lykurg, Vertre-ter anderer einflussreicher Adelsfamilien, durch eine List durchgesetzt hatte, errichtete in Athen eine Tyrannei, die nach seinem Tod von seinen Söhnen Hipparchos und Hippi-as weitergeführt werden sollte. Doch nachdem der erste von zwei athenischen Bürgern namens Aristogeiton und Harmodios, vermutlich nicht aus politischen Gründen, son-dern primär wegen einer Eifersuchtsgeschichte, um 514 v. Chr. ermordet, der zweite le-diglich vier Jahre später von den Alkmeoniden mithilfe der Spartaner vertrieben wurde, änderte sich die politische Lage in Athen abrupt. Während Isagoras, der Sohn des Tei-sandros, mit Unterstützung der Spartaner um 508 v. Chr. das Amt des Archonten über-nahm, verbündete sich Kleisthenes (570-507 v. Chr.), der aus der Familie der Alkmeoni-den stammte, mit dem Volk und verwirklichte nach der Vertreibung Isagoras´, der mit-hilfe des spartanischen Königs Kleomenes eine Oligarchie in Athen errichten wollte, seine davor versprochenen Reformen (508/507 v. Chr.), in derem Mittelpunkt die Schaf-fung einer ἰσονομία (Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz) stand. Kleisthenes gab den bereits existierenden δήμοι (Gemeinden) mehr Befugnisse, wie z. B. eigene Ver-sammlungen, Beamte oder Priester, wobei an oberster Spitze ein δήμαρχος (Vorsteher) stand, der jährlich gewählt wurde. Zudem wurden die vorhandenen vier φυλές (Stäm-me) zu zehn erweitert, von denen jede nun aus drei τριττύες (Drittel) bestand. Jede die-ser Trittyen musste dabei eine andere Region, aus denen die Polis existierte, repräsentie-ren. Diese waren: 1. ἄστυ (Stadt Athen mit Umland), 2. παραλία (Küstengebiet) und 3. μεσόγεια (Binnenland).10 Durch diese territoriale wie politische Neuordnung Athens wurde nicht nur eine Synthese der Interessen aller Bürger aus den unterschiedlichsten Regionen der Polis hergestellt, sondern auch – oder eher vor allem – der Einfluss des lo-kalen Adels auf politischer Ebene extrem eingeschränkt. Die Möglichkeit, die Anliegen der eigenen Gemeinde in einem aus fünfhundert Personen bestehenden Rat (βουλή) rhe-torisch vertreten zu dürfen, stärkte zudem das politische Verantwortungsbewusstsein der betroffenen Personen und führte zur Entwicklung eines kollektiven Selbstwertgefühls bei allen Bürgern Athens.

2.4 Die Herrschaft des Volkes setzt sich durch

Die folgenden Jahre Athens waren von regionalen wie überregionalen Kriegen geprägt. Nachdem die Angriffe der Spartaner, Böotier und Chalkidiker erfolgreich abgewehrt wurden, stellte eine viel größere Herausforderung die neue Ordnung in Athen auf die Probe. Als Reaktion auf den u. a. von Athen unterstützten Aufstand der Ionier (500/499 v. Chr.) gegen die Oberherrschaft der Perser marschierte das übermächtige Heer dieser in Richtung Attika. Trotz der anfänglichen Niederlagen der Hellenen konnte das persi-sche Heer überraschend bei Marathon (490 v. Chr.) aufgehalten werden, was für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der attischen Demokratie eine existenzielle Be-deutung hatte.11 Der Wille der unabhängig von ihrer Abstammung in Form einer Hopli-ten-Phalanx nebeneinander kämpfenden freien Bürger Athens hatte sich trotz ihrer zah-lenmäßigen Unterlegenheit gegen eine aus den Untertanen des Großkönigs Dareios I. (549-486 v. Chr.) bestehende Übermacht durchgesetzt. Auf politischer Ebene hatte die Herrschaft des Volkes die Herrschaft eines Einzelnen besiegt. Denn für einen persischen Krieger spielte es keine Rolle, ob der Krieg gewonnen wurde oder nicht: Er war so oder so Untertan. Für den Athener allerdings entschied der Ausgang der Schlacht über seine Zukunft. Während eine Niederlage den Weg für eine persische Herrschaft über die west-lich der Ägäis gelegenen griechischen πόλεις (Stadtstaaten) ebnen würde, bedeutete der Sieg Freiheit und bestätigte zugleich die Richtigkeit und den Erfolg der neuen Verfas-sung Athens. Der antike griechische Geschichtsschreiber Heredot von Halikarnass (ca. 484-425 v. Chr.) beschreibt dieses Phänomen mit seinen eigenen Worten wie folgt:

,,Die Athener waren nun stark geworden. Nicht nur in einem Punkt, sondern in jeder Hinsicht zeigt die isegorië, dass sie eine bedeutende Sache ist, da die Athener, als sie noch von tyrannoi beherrscht wurden, in kriegerischen Auseinandersetzungen keinem ihrer Nachbarn überlegen waren, als sie aber von den tyrannoi befreit waren, bei wei-tem die ersten wurden.”12

Nach den Siegen der Hellenen bei den Schlachten von Salamis (480 v. Chr.) und Platai-ai (479 v. Chr.) war die Gefahr einer persischen Invasion endgültig abgewehrt, so dass zwischen den Jahren 479-431 v. Chr. ein fünfzig Jahre anhaltender Frieden (πεντηκον-ταετία) auf der attischen Halbinsel herrschte. Während dieser Zeit war die Möglichkeit vorhanden, die sich als erfolgreich bewiesene Herrschaft des Volkes weiter auszubauen, was man auch zunächst mit der Einführung des ὀστρακισμός (Scherbengericht) im Jah-re 488/487 v. Chr. tat. Zur Verteidigung der δημοκρατία vor ihren Feinden, konnten ein-flussreiche δημαγωγός (Demagogen), die womöglich vorhatten auf Basis ihrer rhetori-schen Fähigkeiten eine Alleinherrschaft in Athen zu errichten, durch ein Scherbenge-richt bei Beibehaltung ihres Vermögens und ihrer Staatsbürgerschaft für zehn Jahre aus Athen verbannt werden. Auf diese Art wurden zwischen 487 und 483 v. Chr. mindestens fünf Personen, deren Namen auf mehr als 6000 Tonscherben eingeritzt waren, ins Exil geschickt. Da unter diesen primär Angehörige wichtiger Adelshäuser, wie z. B. die der Alkmeoniden und Peisistratiden, waren, stellte die Einführung dieses Scherbengerichts einen weiteren Schritt Athens in Richtung einer radikalen Volksherrschaft dar.13

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Den endgültigen Todesstoß setzte der Aristokratie jedoch der Staatsmann Ephialtes von Athen (?-461/457 v. Chr.), der im Jahre 462 v. Chr. den αρειος πάγος (Adelsrat) als letz-te Bastion der Aristokratie entmachtete und die Befugnisse dieser auf das Volk übertrug:

,,(...) als (…) der Rat der Fünfhundert zusammentrat, klagten Ephialtes und Themistok-les die Areopagiten an und wiederholten dieselben Klagen vor dem Volk, bis jenen ihre Macht genommen wurde.”14

Ihre radikalste Form erreichte die δημοκρατία unter der Führung des athenischen Staats-mannes Perikles (490-429 v. Chr.), der als Ausgleich für den Dienstausfall der Bürger, den sie durch ihre Teilnehme an der ἐκκλησία (Volksversammlung) erlitten, Diäten ein-führte, was das politische Engagement aller betroffenen Bürger bei Entscheidungspro-zessen intensivierte. Zudem war es ab 457 v. Chr. jedem Bürger erlaubt in das Amt des Archonten, die seit 487/486 v. Chr. per Los bestimmt wurden, gewählt zu werden, so dass die meisten Posten mit Ausnahme der στρατηγός (Strategen), die zur erfolgreichen Ausübung ihres Amtes eine gewisse Erfahrung brauchten, für jeden (männlichen) Bür-ger Athens zugänglich waren.15 Perikles fasst diese letzte Stufe der attischen Demokra-tie in seiner επιτάφιος (Gefallenenrede) wie folgt zusammen:

,,Die Staatsverfassung, die wir haben, richtet sich nicht nach den Gesetzen anderer, viel eher sind wir selbst für manchen ein Vorbild, als daß wir andere nachahmten. Mit Na-men heißt sie, weil die Staatsverwaltung nicht auf wenige, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist, Demokratie.”16

[...]


1 Vgl. Durkheim, De la division du travail social, 230.

2 Vgl. Uhlig, Sumerer, 51-52.

3 Vgl. Hölkeskamp, Vom Palast zur Polis, 73.

4 Vgl. Stein-Hölkeskamp, Polis, 126.

5 Vgl. Vollkommer, Griechenland, 27.

6 Vgl. Brandt, Solon, 85.

7 Vgl. Bleicken, Demokratie, 57.

8 Vgl. Hölkeskamp, Entstehung der Polis, 116-118.

9 Zit. n. Vorländer, Demokratie, 9.

10 Vgl. Vollkommer, Griechenland, 41-44.

11 Vgl. ebd., 50.

12 Hdt. Hist. V. 78.

13 Vgl. Vollkommer, Griechenland, 50-51.

14 Aristot. Ath. pol. 25,4.

15 Vgl. Vollkommer, Griechenland, 62-63.

16 Thuk. II. 37 ,1.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die attische Volksherrschaft. Die Entstehung der Demokratie in der Polis Athen und ihre Gegner
Hochschule
Universität zu Köln  (Historisches Institut - Abteilung für Alte Geschichte)
Veranstaltung
Demokratie in der griechischen Antike
Note
2,0
Autor
Jahr
2020
Seiten
18
Katalognummer
V889253
ISBN (eBook)
9783346220332
ISBN (Buch)
9783346220349
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Demokratie, Antike, Athen
Arbeit zitieren
Engin Gök (Autor:in), 2020, Die attische Volksherrschaft. Die Entstehung der Demokratie in der Polis Athen und ihre Gegner, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/889253

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